Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2024
3 Bauantrag - Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst. 1144/1, Alte Basler Str. 13, hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse
4 Bauantrag - Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage, Änderungen und Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf dem Flst. 753/9, An der Kander
5 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flst. 2926, Märkter Str. 12
6 Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a
7 Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32
8 Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
9 Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
10 Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2015 – 2018
11 Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen
12 Annahme von Spenden
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Christian Marx und Gemeinderat Manfred Schamberger werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024 wird genehmigt.

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3. Bauantrag - Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst. 1144/1, Alte Basler Str. 13, hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972, bzw. „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. 
Auf dem Grundstück 1144/1 sollen die Obergeschosse des vorhandenen Wohnhauses abgerissen und ein Neubau in Holzbauweise auf den Bestandskeller errichtet werden, die bereits vorhandene Garage bleibt erhalten. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem geplanten Neubau insofern entgegen, dass das geplante Gebäude mit zwei, anstelle von einem Vollgeschoss geplant wird und dass die geplante Sockelhöhe die festgesetzte Sockelhöhe um 0,20 m überschreitet. Für beide Überschreitungen liegt jeweils ein Antrag auf Befreiung vor. 
Der Bebauungsplan setzt für das geplante Gebäude ein Vollgeschoss fest. Für alle anderen Gebäude in der beplanten Umgebung werden zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Bebauungsplan gibt in seiner Begründung keinen Aufschluss darüber, weshalb ausschließlich hier eine eingeschossige Nutzung vorgesehen ist. Eine maximale Höhe baulicher Anlagen wird nicht definiert. Aufgrund dessen ist der Antrag auf Befreiung und die Erhöhung auf zwei Vollgeschosse aus städtebaulicher Sicht vertretbar. 
Auch setzt der Bebauungsplan fest, dass die Oberkante der Kellergeschossdecke bei Wohngebäuden nicht über 0,80 m liegen darf. Die bestehende Oberkante der Kellergeschossdecke liegt mit Fertigfußboden auf einer Gesamthöhe von ca. 0,85 m über Straßenniveau. Durch die Aufbetonierung erhöht sich die Oberkante Kellergeschossdecke um zusätzlich 0,16 m.

Die Abweichung von der Festsetzung ist vertretbar, da die bestehende Kellerdecke erhalten bleibt und die Aufbetonierung nicht zu einer noch zusätzlich wahrnehmbaren Erhöhung des Gesamtgebäudes führt. 
Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Alte Basler Str. 13, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Abbruch Obergeschosse und Neubau eines 
Einfamilienhauses auf Bestandskeller
Hier: Nachtrag Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse
       
Flst. Nr.:         1144/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         02.01.2024/ 04.04.2024

Befreiung beantragt:                                 Ja

Vom Bebauungsplan "Beim Märkter Steg-Bruckacker, 1.Fertigung, Teil III, aus dem Jahr Q1 1972 wurden im Plan gem. Bestand ein Vollgeschoss als Höchstwert zugelassen. Die Planung sieht zwei Vollgeschosse vor.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller und der nachträglich beantragten Befreiung: zwei Vollgeschosse 
auf Flst.-Nr. 1144/1, Alte Basler Str. 13 wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Wie Bürgermeister Friebolin einleitend ausführt, ist der Bauantrag den Ratsmitgliedern bereits bekannt. Nachträglich wurde noch ein Befreiungsantrag für zwei Vollgeschosse eingereicht, da im B-Plan aus dem Jahr 1972 nur ein Vollgeschoss zugelassen wird. 
Für die städtebauliche Beurteilung begrüßt der Vorsitzende Frau Birthe Fischer von der Stadtbau Lörrach, welche folgendes äußert: „Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972, bzw. „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. Auf dem Grundstück 1144/1 sollen die Obergeschosse des vorhandenen Wohnhauses abgerissen und ein Neubau in Holzbauweise auf den Bestandskeller errichtet werden, die bereits vorhandene Garage bleibt erhalten. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem geplanten Neubau insofern entgegen, dass das geplante Gebäude mit zwei, anstelle von einem Vollgeschoss geplant wird und dass die geplante Sockelhöhe die festgesetzte Sockelhöhe um 0,20 m überschreitet. Für beide Überschreitungen liegt jeweils ein Antrag auf Befreiung vor. Der Bebauungsplan setzt für das geplante Gebäude ein Vollgeschoss fest. Für alle anderen Gebäude in der beplanten Umgebung werden zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Bebauungsplan gibt in seiner Begründung keinen Aufschluss darüber, weshalb ausschließlich hier eine eingeschossige Nutzung vorgesehen ist. Eine maximale Höhe baulicher Anlagen wird nicht definiert. Aufgrund dessen ist der Antrag auf Befreiung und die Erhöhung auf zwei Vollgeschosse aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Auch setzt der Bebauungsplan fest, dass die Oberkante der Kellergeschossdecke bei Wohngebäuden nicht über 0,80 m liegen darf. Die bestehende Oberkante der Kellergeschossdecke liegt mit Fertigfußboden auf einer Gesamthöhe von ca. 0,85 m über Straßenniveau. Durch die Aufbetonierung erhöht sich die Oberkante Kellergeschossdecke um zusätzlich 0,16 m. Die Abweichung von der Festsetzung ist vertretbar, da die bestehende Kellerdecke erhalten bleibt und die Aufbetonierung nicht zu einer noch zusätzlich wahrnehmbaren Erhöhung des Gesamtgebäudes führt. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.“
Schlussendlich geht laut Frau Fischer der Befreiungsantrag in Ordnung, da eine andere Entscheidung eine Ungleichbehandlung darstellen würde, zumal die umliegenden Flurstücke bereits zweigeschossig ausgebaut wurden. 

Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller und der nachträglich beantragten Befreiung: zwei Vollgeschosse 
auf Flst.-Nr. 1144/1, Alte Basler Str. 13 wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 3.23.SCHNITT A.pdf
Download 3.34 Ansicht Süd.pdf
Download 3.35 Ansicht West.pdf
Download 3.36 Ansicht Ost.pdf
Download 5 Anlage auf Befreiung Vollgeschosse.pdf
Download Lageplan.pdf

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4. Bauantrag - Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage, Änderungen und Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf dem Flst. 753/9, An der Kander

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024

Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung sowie die Nachbargrundstücke mit Bahngelände, Böschung zur Kander sowie die Straße nach Märkt vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Grundstück Flst.-Nr. 753/9 sollen Änderungen sowie Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 vorgenommen werden. Die Zelt- und dazugehörige Anlage werden um 1,50 m verschoben. Zusätzlich werden ein Bauzaun hinzugefügt, fünf Stellplätze geschaffen und ein Küchencontainer aufgestellt. Des Weiteren ist vorgesehen, Erdaushub durchzuführen und eine Blecheinfassung für das Flachdach des Containers anzubringen. Dadurch wir die Höhe der Container auf 3,02 m erhöht (vorher 2,80 m). Für den Erdaushub liegt ein Probenahmeprotokoll vor, in der das Bodenmaterial als unbedenklich eingestuft wurde. 
Gegenüber den Änderungen und Ergänzungen bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         An der Kander, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage; Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2024
       
Flst. Nr.:         753/9

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         10.04.2024

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Angrenzeranhörung beendet am:                 08.05.2024

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage; Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf Flst.-Nr. 753/9, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt vorab bekannt, dass die GU heute mit vier UMAs in Betrieb genommen wurde. Auch bei diesem TOP handelt es sich um einen Nachtrag, da der Bauherr, das Landratsamt Lörrach in einigen Punkten vom ursprünglichen Bauantrag abgewichen ist. Wie der Vorsitzende ausführt, wurde der Küchentrakt aus bislang zwei Containern auf drei Raumeinheiten aufgestockt. Des Weiteren erhöht sich das Dach der Wohncontainer aufgrund einer zusätzlichen Blecheinfassung um 0,22 Meter auf nunmehr 3,02 Meter. Zusätzlich sind fünf Stellplätze vorgesehen worden. Des Weiteren kommt hinzu, dass die gesamte Container-Zelt-Anlage um 1,5m verschoben wurde und auch Erdaushub auf der nördlichen Freifläche zwischengelagert wird. 
Frau Fischer beschreibt den nachgereichten Antrag wie folgt: „Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung sowie die Nachbargrundstücke mit Bahngelände, Böschung zur Kander sowie die Straße nach Märkt vorhanden. Auf dem bereits bebauten Grundstück Flst.-Nr. 753/9 sollen Änderungen sowie Ergänzungen zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 vorgenommen werden. Die Zelt- und dazugehörige Anlage werden um 1,50m verschoben. Zusätzlich werden ein Bauzaun hinzugefügt, fünf Stellplätze geschaffen und ein Küchencontainer aufgestellt. Des Weiteren ist vorgesehen, Erdaushub durchzuführen und eine Blecheinfassung für das Flachdach des Containers anzubringen. Dadurch wir die Höhe der Container auf 3,02 m erhöht (vorher 2,80 m). Für den Erdaushub liegt ein Probenahmeprotokoll vor, in der das Bodenmaterial als unbedenklich eingestuft wurde. Gegenüber den Änderungen und Ergänzungen bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.“
Gemeinderätin Voß erkundigt sich, für was der Erdaushub notwendig war. Bürgermeister Friebolin kann sich vorstellen, dass dieser bei der Erstellung der Fundamente angefallen ist und dann nach Abbau der temporären Anlage im Frühjahr 2025 zum wiederauffüllen verwendet werden soll. 
Gemeinderätin Dr. Azem gibt zu bedenken, dass dadurch den Bewohnern fast keine Fläche im Außenbereich zur Verfügung steht.  
Gemeinderat Schamberger kann sich erinnern, dass damals von Mitarbeitern des LRA geschildert wurde, dass zur Beschäftigung der Bewohner bspw. Gemüsebeete angelegt werden sollten und etwas Sportfläche vorgesehen wird. 
Der Vorsitzende teilt mit, dass die zuvor beschriebenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und sich die UMAs mehr oder weniger für die nun nur noch prognostizierten ca. zwei Wochen Aufenthaltsdauer auch im Dorf sowie am Sportplatz aufhalten werden. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage; Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2024 auf Flst.-Nr. 753/9, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 12 Grundriss EG.pdf
Download 3 12 Grundriss Erdaushub.pdf
Download 3 23 Schnitt A 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Zeltanlage.pdf
Download 3 23 Schnitt B 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Wasch-,Küchencontainer.pdf
Download 3 23 Schnitt C 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost Verwaltung, Securitycontainer.pdf

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5. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flst. 2926, Märkter Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Bereich des teilaufgehobenen Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ (Rechtskraft: 30.04.2002). Das Vorhaben ist entsprechend nach seinem Einfügen gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr.2926 soll an das schon bestehende Wohnhaus ein eingeschossiges Wohngebäude mit Carport und einem Pultdach mit Photovoltaikanlage angebaut werden. Der Neubau hat eine Gesamtwohnfläche von 34,78 m². Zudem ist ein Abstellraum mit zwei Fahrradstellplätzen geplant und im östlichen Teil eine Terrasse mit 14,21 m² Fläche vorgesehen. Der Carport hat eine Fläche von 13,90 m² und eine Höhe von 2,80 m. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück selbst. 
Der Anbau fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bebaute Umgebung ein. Es wird die Bauflucht der im Osten liegenden, benachbarten Grundstücken aufgefangen, die Bauweise bleibt offen. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen städtebaulich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Märkter Str. 12, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
       
Flst. Nr.:         2926

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         09.04.2024

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Angrenzeranhörung beendet am:                 08.05.2024

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst.-Nr. 2926, Märkter Str. 12 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gemäß §34 BauGB zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bezüglich des Neubaus zeigt Bürgermeister Friebolin diverse Lagepläne der geplanten kleinen Wohneinheit, zu welcher Frau Fischer wie folgt Stellung nimmt: „Das Vorhaben liegt im Bereich des teilaufgehobenen Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ (Rechtskraft: 30.04.2002). Das Vorhaben ist entsprechend nach seinem Einfügen gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr.2926 soll an das schon bestehende Wohnhaus ein eingeschossiges Wohngebäude mit Carport und einem Pultdach mit Photovoltaikanlage angebaut werden. Der Neubau hat eine Gesamtwohnfläche von 34,78 m². Zudem ist ein Abstellraum mit zwei Fahrradstellplätzen geplant und im östlichen Teil eine Terrasse mit 14,21 m² Fläche vorgesehen. Der Carport hat eine Fläche von 13,90 m² und eine Höhe von 2,80 m. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück selbst. Der Anbau fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bebaute Umgebung ein. Es wird die Bauflucht der im Osten liegenden, benachbarten Grundstücken aufgefangen, die Bauweise bleibt offen. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen städtebaulich keine Bedenken.“
Frau Fischer hebt hervor, dass nach § 34 BauGB nur das Einfügen in die bestehende Bebauung zu bewerten und dies hier gegeben ist. Zumal nur ein eingeschossiges Wohngebäude vorgesehen und dies als verträgliche Baumaßnahme einzustufen ist. Auch die Straßenflucht wird durch den Carport nicht beeinträchtig. 
Gemeinderat Herfort merkt an, dass ein Carport = ein Stellplatz bedeuten wird und möchte wissen, wie viele rechtlich gefordert sind. Frau Fischer erklärt, dass nach LBO ein Stellplatz ausreicht, nach der gemeindeeigenen Stellplatzsatzung wahrscheinlich aber 1,5 benötigt werden, sodass evtl. ein zweites Auto dann auf der Straße geparkt werden wird. Dies betrifft aber das Bauordnungsrecht und ist hier nicht zu beurteilen. Der Vorsitzende fragt die im Zuhörerraum anwesende Bauherrin, wie sich die Parkplatzsituation vor Ort gestalten wird. Diese erklärt, dass sich hinter dem bereits vorhanden Gebäude Garagen befinden, in welcher und davor bereits jetzt schon geparkt wird. Des Weiteren sind für die lediglich zwei Fahrzeuge und für Besucher zusätzliche Flächen in der Einfahrt vorhanden. 
Gemeinderätin Dr. Azem erkundigt sich, ob evtl. die Dachform oder die Dachhöhe zur Einhaltung der Straßenflucht eine Rolle spielt. Dies wird von Frau Fischer verneint, da nach § 34 BauGB die Gestaltungsform keine Rolle spielt. 
Wie Bürgermeister Friebolin ausführt, könne die Gemeinde in einem unbeplanten Gebiet ohne gültigen Bebauungsplan, wie bei diesem Bauvorhaben, Einschränkungen oder Vorgaben nur durch eine Veränderungssperre oder einen neuen 
B-Plan erwirken. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flst.-Nr. 2926, Märkter Str. 12 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gemäß §34 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplanzeichnung.pdf
Download 3 Ansichten.pdf
Download 3 Grundrisse-Schnitte.pdf

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6. Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1.Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden.  
Auf dem mit einem Schopf bebauten Flurstück Nr. 2831/1 ist angefragt, ob ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage anstelle des Schopfes entstehen kann. Das geplante Wohnhaus hat eine Traufhöhe von 4,75 m und eine Firsthöhe von 8,75 m. 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Bau-grenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt wer-den. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Märkter Str. 1a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
       
Flst. Nr.:         2813/1

Beschlussempfehlung

Für die Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf Flst.-Nr. 2831/1, Märkter Str. 1a nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung: 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Baugrenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt werden. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da wichtige Planungsunterlagen nicht nachgereicht wurden. 

Dokumente
Download Bauvoranfrage Eimeldingen Flst. Nr. 2813-1.pdf

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7. Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 soll die bestehende Dachgeschosswohnung Nr.10 in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020.  
Der Bebauungsplan setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach §13a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den nicht störendenden Gewerbebetrieben nach §4 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig. 
Gegenüber der Nutzungsänderung der bestehenden Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung bestehen keine Bedenken. Weitere eventuelle Anträge auf Nutzungsänderung mit ähnlichem Ziel sind im Zusammenhang hiermit zu überprüfen.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung
       
Flst. Nr.:         18/15

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 wird auf der Grundlage des B-Plans „Neue Ortmitte“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.  

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da wichtige Planungsunterlagen nicht nachgereicht wurden. 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Fischer für die städtebaulichen Einschätzungen der Vorhaben und wünscht einen guten Nachhauseweg. 

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 20 Grundriss-DG.pdf
Download 3 23 Schnitt A.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf

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8. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Inhalt der Neufassung der Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebührenhöhen sowie deren Reichweite und Umfang hinsichtlich einer fachlich korrekten Abrechnung. Weiter handelt es sich bei den neuen Gebührenhöhen um eine Wertanpassung an die aktuellen Wertverhältnisse am Markt. Es wird Bezug auf die Gebührenhöhen von frei im Markt tätigen Sachverständigen genommen. Hierbei werden die Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle als „marktvergleichbar" behandelt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (lmmoWertV2021, BauGB) sowie neu entstandener Aufgabenbereiche (u.a. aus der Thematik der Grundsteuer B) wird der vom Gutachterausschuss zu erbringende Aufwand - und Arbeitsumfang deutlich vertieft und erweitert. Die Neufassung der Gebührensatzung ermöglicht eine detailliertere, angemessenere und kostendeckende Abrechnung der Leistungen des Ausschusses und seiner Geschäftsstelle.

Die Gebührenkalkulation erfolgte durch die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

Entsprechend § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschuss muss im Vorfeld die Anhörung der beteiligten Kommunen erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein zu.



Eimeldingen, 09.04.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister


Anlagen:

  1. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
  2. Gebührenkalkulation Fa. Allevo Kommunalberatung

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher die Neufassung eine Anpassung der Gebührenhöhe sowie deren Reichweite und Umfang hinsichtlich einer fachlich korrekten Abrechnung darstellt. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sowie neu entstandener Aufgabenbereiche wird der vom gemeinsamen Gutachterausschuss zu erbringende Aufwand- und Arbeitsumfang deutlich vertieft und erweitert, sodass die Firma Allevo Kommunalberatung GmbH eine Gebührenkalkulation vorgenommen hat. Die Gemeinde Eimeldingen ist nun aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses im Vorfeld anzuhören.  

Nachdem keine Äußerungen bzgl. bspw. der Kalkulation oder zur Satzung gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein zu.



Eimeldingen, 09.04.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister


Anlagen:

  1. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
  2. Gebührenkalkulation Fa. Allevo Kommunalberatung

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP8_Gutachterausschussgebührensatzung - Gebührenkalkulation Allevo Anlage 2 zur VorlageNr 10-24.pdf
Download GRö_TOP8_Gutachterausschussgebührensatzung Anlage 1 zur VorlageNr10-24.pdf

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9. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Auf Anregung des aktuellen Gemeinderates sollen die zuletzt im Jahre 2015 geänderten Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten angepasst werden. Die Satzung regelt neben der allgemeinen Entschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit auch die Aufwandsentschädigung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die der Bürgermeisterstellvertretung, wobei die Entschädigung der Wahlhelfenden gesondert geregelt werden soll.
Die Satzung soll zum 01. August 2024 in Kraft treten.
Die Verwaltung schlägt vor, keine Änderung einzelner Paragraphen, sondern vielmehr eine Neufassung der Satzung zu beschließen. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zum 01.August 2024. 

Eimeldingen, 10.04.2024

Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: - Entwurf der Neufassung über die Entschädigung für ehrenamtliche 
                 Tätigkeiten        

Finanzen

Je zeitlicher Inanspruchnahme und Häufigkeit werden die entsprechenden Ausgabenansätze im Haushaltsplan 2025 ff. angepasst werden müssen. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beschreibt, dass die zuletzt im Jahre 2015 geänderte Satzung für ehrenamtliche Tätigkeiten als Ausdruck der Wertschätzung für das Ehrenamt auf Anregung des aktuellen Gemeinderates angepasst werden soll. Nicht nur die Beiträge werden geändert, sondern die Satzung insgesamt wurde überarbeitet. Dabei werden auch die Aufwandsentschädigungen der Gemeinderatsmitglieder für die aktive Teilnahme an Sitzungen je zeitlicher Inanspruchnahme erhöht. Des Weiteren erfahren die beiden Bürgermeisterstellvertreter eine Gleichstellung, sodass diese jeweils 360,00 Euro erhalten werden. Die neue Entschädigungssatzung soll jedoch erst ab dem 01.08.2024 in Kraft treten, sodass davon erstmals die neuen Gemeinderatsmitglieder profitieren werden. 
Gemeinderätin Voß bedankt sich für die Ausarbeitung und hält die Anhebung nach der bisherigen ca. 10-jähriger Gültigkeit für gerechtfertigt. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten zum 01.August 2024. 

Eimeldingen, 10.04.2024

Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: - Entwurf der Neufassung über die Entschädigung für ehrenamtliche 
                 Tätigkeiten        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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Download GRö_TOP9_ENTWURF Ehrenamtliche Entschädigungs Satzung ab 2024-08-01_Anlage.pdf

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10. Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2015 – 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende unterrichtet das Gremium über den wesentlichen Inhalt des Prüf-berichtes, welcher im Gesamteindruck der Gemeinde Eimeldingen insgesamt eine sachkundige und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt.
Die Prüfung fand für die Jahre 2015 – 2018 statt, in welchen noch kameral gebucht und sodann zum 01.01.2019 auf Doppik umgestellt wurde. Über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sagt der Bericht aus, dass diese während des gesamte Prüfzeitraumes stabil war und auch entsprechende Nettoinvestitionsraten (Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt) ausgewiesen wurde. 
Weiter wird bescheinigt, dass sich die allgemeine Rücklage allseits um ein Vielfaches über der Mindestrücklage befand. 
Bezüglich der Realsteuersätze (Grundsteuer A und B) wurde festgestellt, dass sich diese deutlich unter dem Durchschnitt im Landkreis Lörrach befanden. Zwar wurden diese nun zum 01.01.2024 vom Gemeinderat erhöht, liegen aber immer noch unter dem aktuellen Landkreisdurchschnitt. 
Bei den Über- und Außerplanmäßigen Ausgaben wurde nichts beanstandet und die Verfügungsmittel des Bürgermeisters wurden angemessen verwendet. 
Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten (vergleichbar dem Überziehen des Girokontos im Privatleben) war nicht notwendig. Die Kassenprüfung wie auch die Belegprüfung beim GVV, welche die Kassengeschäfte (insb. Abwicklung des Zahlungsverkehrs u.a.) erledigt, ergab keine Beanstandungen.
Bei der Prüfung der Kostenrechnenden Einrichtungen wurde u. a. die Abwasserbeseitigung in Augenschein genommen, welche vollständig über kostendeckende Gebühren finanziert werden muss. Die vorhandenen Überschüsse aus 2017 und 2018 wurden bisher aber noch nicht ausgeglichen, da die fehlenden Jahresabschlüsse seit 2019 noch keine gebührenrechtliche Ergebnisermittlung zugelassen haben. Zum Ausgleich besteht allerdings eine 5-Jahres-Frist, wobei auch eine Gebührenkalkulation anhand der vorläufigen Ergebnisse vorgenommen werden kann. Die Kalkulationen der Firma Allevo wurden als detailliert, schlüssig und nachvollziehbar bewertet. 
Im Bereich der Wasserversorgung dürfen diese sogar angemessene Erträge (Gewinne) für den Haushalt abwerfen, müssen aber zumindest kostendecken arbeiten. Im Prüfungszeitraum wurden durchgehend Überschüsse erwirtschaftet. 
Von der GPA wird bei den Bestattungskosten ein Kostendeckungsgrad von 60% empfohlen. Dieser wurde im Jahr 2015 nicht erreicht; jedoch hat die Gemeinde auf die jährlichen Sterbefälle auch keinen Einfluss. 
Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen konnte in den beiden Kindergärten im Jahr 2015 noch der empfohlene Kostendeckungsgrad durch Benutzungsgebühren von 20% erreicht werden. In den Folgejahren nahm dieser jedoch immer weiter ab. Dies hat die Prüfung beanstandet und eine regelmäßige Prüfung der Gebühren angeordnet. Dies wird derzeit auch für das neue Kiga-Jahr 2024/2025 vorbereitet, wobei es zu bedenken gilt, dass im Neubau des Ev. Kiga St. Martin aufgrund des NKHR auch sehr hohe Abschreibungen zu „erwirtschaften“ sind. 
Für die Grundschulbetreuung wurde im Prüfzeitraum eine angemessene Kostendeckung assistiert. 
Der Kostendeckungsgrad bei den Benutzungsgebühren der Reblandhalle lag bei 8% - 19%. Auch diese sind regelmäßig zu prüfen. 
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr wurde der Gemeinde aufgetragen, umgehend, spätestens zum 31.05.2024 eine neue, rechtmäßige Satzung zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen zu erlassen. Dies befindet sich in Arbeit wird aktuell kalkuliert. 
Bürgermeister Friebolin freut sich über das sehr gute Prüfungsergebnis.
Gemeinderat Herfort fragt nach, ob die Fristsetzung im Bereich der FFW durch den GVV oder ggf. durch eine beauftragte Firma eingehalten werden kann. Der Vorsitzende hofft dies. 
Kein Beschluss – Nur Information und Kenntnisnahme

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11. Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 11

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzendende bringt in Erinnerung, dass im Rahmen des Verkehrskonzeptes beschlossen wurde, alle Straßen ohne Gehwege in „Verkehrsberuhigte Bereiche“ umzuwidmen. Ziel ist es, diese Straßen für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu machen. Um dies zu erreichen, sollen künftig Autos nur noch auf ausgewiesenen Flächen parken dürfen. Das dafür notwendige Parkraumkonzept wurde von Herrn Ehmann der Firma Rapp Regioplan GmbH erarbeitet.
Dieser stellt den Anwesenden die bereits genehmigten Planungen für die Dorfstraße und den Gretel-Locher-Weg vor, wobei bereits mit der Sitzungseinladung die Planzeichnungen und der Beschilderungsplan mitveröffentlicht wurden. 
Herr Ehmann erklärt, dass die Örtlichkeiten zuvor begangen und ausgemessen wurden, sodass die möglichen Parkflächen in den Plänen in Rot eingezeichnet wurden. Hier ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3,05m gegeben, wobei normalerweise eine Fahrbahnbreite von 3,5m einzuhalten wäre. In der langgezogenen Kurve der Dorfstr. darf künftig nicht mehr geparkt werden, da dies zu unübersichtlich ist. Im Bereich der Dorfstr. von der Hauptstr. bis zur Kreuzung Im Ifang kann kein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden, da dieser Abschnitt über einen kleinen Gehweg verfügt. Ein Rückbau dessen wäre sehr kostspielig. Da dieser Abschnitt aber auch für den Busbetrieb zur Verfügung stehen muss, können keinerlei Parkflächen eingezeichnet werden. Auch gilt in allen Bereichen zu bedenken, dass die ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen jederzeit möglich sein sollte. Das Landratsamt Lörrach als Straßenverkehrsbehörde hat bereits deren Zustimmung zur Umsetzung erteilt. 
Gemeinderat Bodack kann dagegen sichtlich erregt nicht verstehen, dass vor einem derzeit unbebauten, aber erschlossenen Grundstücken ebenfalls Parkflächen eingezeichnet werden sollen und fragt sich außerdem, weshalb für Firmenfahrzeuge Parkplätze geschaffen werden sollen. Bürgermeister Friebolin sieht kein Problem darin, zumal bei einer beabsichtigten Bebauung die Markierungen unverzüglich entfernt werden können. Einfluss auf die Art der geparkten Fahrzeuge hat die Gemeinde jedoch nicht. Doch leider ist bekannt, dass Garagen und Hofeinfahrten von den Eigentümern oftmals anderweitig benutzt werden und die Privatfahrzeuge deshalb auf der Straße abgestellt werden. So musste auch der Werkhof im Januar einen Winterdienst abbrechen, da kein Durchkommen war. Andererseits gab es auch skurrile Aktionen, wobei Parkplatzneider vermeintliche Autos von „Fremdparkern“ mit Schmutz beschmiert hätten oder div. Latten aufgestellt wurden, um Parkflächen vor dem eigenen Anwesen freizuhalten. 
Gemeinderätin Pohl findet die Ausweisung von Straßen ohne Gehwege in Verkehrsberuhigte Bereich als zwingend geboten, da derzeit trotz Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h viele viel zu schnell unterwegs sind. Durch die Parkflächenmarkierungen kann „Ordnung“ geschaffen und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Evtl. könnte aber die nur einseitige Parkflächenmarkierung wieder dazu führen, dass doch durchgerast wird. Nach ihrem Empfinden könnte „Slalomfahren“ diesbezüglich Abhilfe schaffen. 
Gemeinderat Bodack erkundigt sich, ob das jetzige „Absolute Halteverbot“ in der Kurve dann aufgehoben wird. Der Vorsitzende erklärt, da künftig nur noch in den ausgewiesenen Flächen parken erlaubt sein wird, eine Aufhebung nicht notwendig ist. Im gegenüberliegenden Eckbereich der Kurve sollen ebenfalls zwei Parkplätze eingezeichnet werden, da es eine gemeindeeigne Fläche sei. 
Gemeinderätin Dr. Azem möchte klarstellen, dass die Parkflächenmarkierungen keine Erziehungsmaßnahmen darstellen sollen, sondern die Benutzung für alle Teilnehmer der Straßen sicherer machen sollen. Insbesondere für Kinder, welche die Dorfstr. als sicheren Schulweg benutzen sollten. Insgesamt sollen die Maßnahmen im gesamten Dorf eine Vereinheitlichung bringen und den Aufenthalt angenehmer gestalten. Hochriskant findet Frau Dr. Azem, dass der Werkhof seinem Winterdienst nicht nachkommen konnte. Dies könnte evtl. auch einmal der Feuerwehr passieren. Die Parkflächenmarkierungen bringen somit auch Sicherheit und Ordnung für alle Beteiligten. 
Gemeinderat Herfort schließt sich der Vorredner an und plädiert ebenfalls für sichere Schulwege. Immerhin wird Platz für 22 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, sodass sich weitere Parkierende in der Umgebung umsehen müssen. Diesbezüglich fragt er nach den Planungen des Gretel-Locher-Weg. Herr Ehmann stellt klar, dass dieser bereits als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist, nur noch keine Parkflächenmarkierungen vorhanden sind. Da der Fahrbahnbereich der Dorfstraße nicht gerade großzügig ausgebaut wurde, besteht in der gesamten Kurve Parkverbot. 
Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass es sich bei „Verkehrsberuhigten Bereichen“, in welcher alle Fahrzeuge und Fußgänger die Straße benutzen dürfen nicht um „Spielstraßen“ handelt. Denn die Spielstraße ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Sie dient rein dem Aufenthalt von Personen und dem Zugang zu Wohnhäusern. 
Auf die Frage von Herrn Herfort, ob nicht nur Schilder, sondern auch viel besser zu erkennende Piktogramme auf der Asphaltfläche angebracht werden, merkt Herr Ehmann an, dass diese zusätzlichen Markierungen recht teuer sind. Der Beschilderungsplan wird vom LRA vorgegeben. 
Bürgermeister Friebolin geht kurz auf die Begebenheiten der Fahrradstraße im „Haltinger Weg“ ein. Hier wurden kürzlich die Piktogramme vergrößert und auch bald größere Schilder angebracht werden. Des Weiteren ist ein großes Banner inkl. Tempo 30km/h an der Holzlärmschutzwand im Entenkreisel angedacht. Das Landratsamt wurde beauftragt, mehr Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen und die Gemeinde wird eine Verkehrsmessung- und zählung vornehmen. Leider lässt ist jedoch aufgrund des vorhandenen Gehweges der „Haltinger Weg“ nicht als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausweisen.  
Bezüglich der Dorfstr. und den Gretel-Locher-Weg wurden die Schilder bereits bestellt. Für die Markierungsarbeiten werden Angebote eingeholt. Sobald die Flächen eingezeichnet wurden, können im Anschluss die Verkehrsschilder angebracht werden. 
Kein Beschluss – Nur Information und Kenntnisnahme

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Ehmann für die Ausarbeitung und Darstellung im Gremium. 

Dokumente
Download GRö_TOP11_ Parkraumkonzept Dorfstraße.pdf
Download GRö_TOP11_Beschilderungsplan Dorfstraße.pdf
Download GRö_TOP11_Parkraumkonzept Gretel-Locher-Weg.pdf

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 12

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freut sich über eine Spende einer nicht namentlich genannt werdenden Person in Höhe von 100,00 Euro für die Jugendfeuerwehr. 
Einheitlicher Beschluss:
Eine anonyme Geldspende an die Jugendfeuerwehr Eimeldingen in Höhe von 100,00 Euro wird dankend angenommen.

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13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 13

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert darüber, dass heute vier junge Geflüchtete in die Gemeinschaftsunterkunft hinter dem Rathaus eingezogen sind. Diese wird nun wahrscheinlich täglich mit weiteren UMAs aufgefüllt werden, bis die Kapazitätsgrenze von 60 Bewohnern erreicht ist.  
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Leider muss mitgeteilt werden, dass die Sportgaststätte Ristorante Pizzeria Da Gio vorläufig bzw. bis auf Weiteres geschlossen sein wird.   

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14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 14

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Schamberger muss leider wiederholt darüber berichten, dass Schulbusse verbotswidrig die Straße in Richtung Rebenstraße befahren und trotz der vom Werkhof angebrachten Steine durch Umfahrung dieser und Ausweichen auf die Grünflächen zunehmend die Rabatte zerstören. Er bittet darum, nochmals die SWEG zu kontaktieren. 

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15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö 15

Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin möchte bezugnehmend auf TOP 11 „Verkehrsberuhigte Bereiche“ wissen, ob die Pflastersteine in die Parkflächen miteinbezogen werden. Da dies vom Vorsitzenden bejaht wird, stellt die Zuhörerin fest, dass dann kein Ausreichender Platz mehr vorhanden sein wird, um in deren Hauseingang zu gelangen. 
Eine weitere Zuhörerin und Anwohnerin schließt sich dieser evtl. Problematik an. 
Bürgermeister Friebolin sichert zu, sich die Örtlichkeiten persönlich nochmals anzusehen. 
Die Frage, ob Anwohner nicht irgendwie durch die Gemeinde verpflichtet werden könnten, deren Privatgrundstück zum Parken zu benutzen, musste leider verneint werden. 
Ein Zuhörer bittet nach längeren Ausführungen in der Quintessenz darum, die Planung für die Dorfstr. nochmals zu überarbeiten und hofft, dass noch nicht alles in Stein gemeißelt ist. Er befürchtet, dass nicht das erreicht wird, was gewollt ist. Auch findet er, dass Raser durch „Zickzack-Parkflächen“ besser aufgehalten werden. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass die Äußerungen berechtigt und verständlich sind, dagegen aber spielende Kinder hinter parkenden Autos schwerer zu erkennen sind und Streu- und Rettungsfahrzeuge schwerer durchkommen könnten. 
Ein anderer Zuhörer bittet dagegen um mehr als den einen ausgedachten Parkplatz vor seinem Anwesen. 

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Eine Zuhörerin bittet um mehr Präsenz des Gemeindevollzugbeamten in der Märkter Straße. Außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht eingehalten und das LRA solle mehr Blitzer aufstellen. 

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Nachdem div. Wortmeldungen bzgl. weiterer Straßen ohne Gehwege geäußert werden, stellt Bürgermeister Friebolin klar, dass die Einrichtung von „Verkehrsberuhigten Bereichen“ nun nach und nach im gesamten Gemeindegebiet umgesetzt werden soll. 
Auf die Frage, ob an der Kreuzung Am Kirchplatz / Dorfstraße (Nord) dann kein „Rechts vor Links“ mehr gelte wird bejaht und der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis. 

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Ein Zuhörer möchte gerne wissen, welches Holz für die nun fertiggestellt Brücke über den Mühleweg verwendet wurde, da er diese für sehr gelungen empfindet. Der Dank gebührt dem Werkhof, welche die Hölzer Leimbinder und Douglasien verwendet haben. Es folgt der Hinweis, dass die Brücke nicht überfahren werden darf. Fahrräder müssen ebenfalls geschoben werden. 

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Eine Zuhörerin stellt die Frage, ob an Bushaltestellen öffentliche Abfalleimer aufgestellt sein müssen, denn diese würden vermehrt für die Entsorgung von Rest-/Hausmüll verwendet. 
Laut dem Vorsitzende besteht keine Pflicht für das Aufstellen von Abfalleimern und kann die Schilderungen leider bestätigen. Dadurch wird auch der Werkhof mehr belastet. Doch könnte ein Entfernen der Abfalleimer auch bedeuten, dass der Müll achtlos in der Umwelt entsorgt wird und Papier und Folien ungehindert im Dorf herumfliegen könnten. 


Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei den zahlreich erschienen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:30 Uhr.

Datenstand vom 14.05.2024 08:07 Uhr