Datum: 16.05.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 18.04.2024
3 Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a
4 Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32
5 Untersuchung zur Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung für die Geimeinde Eimeldingen - Auftragsvergabe - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
6 Neubau Spielplatz Jurastraße -Vorstellung Werkplanung
7 Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung geänderte Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen
8 Annahme von Spenden
9 Mitteilungen der Verwaltung
10 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
11 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 18.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2
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3. Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Flst. 2813/1, Märkter Str. 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1.Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden.  
Auf dem mit einem Schopf bebauten Flurstück Nr. 2831/1 ist angefragt, ob ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage anstelle des Schopfes entstehen kann. Das geplante Wohnhaus hat eine Traufhöhe von 4,75 m und eine Firsthöhe von 8,75 m. 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Bau-grenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt wer-den. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Märkter Str. 1a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
       
Flst. Nr.:         2813/1

Beschlussempfehlung

Für die Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf Flst.-Nr. 2831/1, Märkter Str. 1a nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung: 

Fragen 1 und 2: 
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Baugrenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt werden. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.) 

Frage 3: 
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken. 

Frage 4: 
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.

Frage 5: 
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar. 

Frage 6: 
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden. 

Frage 7: 
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.

Dokumente
Download Bauvoranfrage Eimeldingen Flst. Nr. 2813-1.pdf

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4. Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 soll die bestehende Dachgeschosswohnung Nr.10 in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020.  
Der Bebauungsplan setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach §13a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den nicht störendenden Gewerbebetrieben nach §4 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig. 
Gegenüber der Nutzungsänderung der bestehenden Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung bestehen keine Bedenken. Weitere eventuelle Anträge auf Nutzungsänderung mit ähnlichem Ziel sind im Zusammenhang hiermit zu überprüfen.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung
       
Flst. Nr.:         18/15

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 wird auf der Grundlage des B-Plans „Neue Ortmitte“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.  

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 20 Grundriss-DG.pdf
Download 3 23 Schnitt A.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf

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5. Untersuchung zur Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung für die Geimeinde Eimeldingen - Auftragsvergabe - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP)

Der Landkreis Lörrach hat in einem Pilotprojekt eine interkommunale Wärmeplanung für alle 35 Städte und Gemeinden des Landkreises erstellt, welche die klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat. Damit setzt der Landkreis § 27 (vormals § 7 c) des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um.
Das Zielszenario sieht vor, dass bis zum Jahr 2040 der Landkreis klimaneutral mit Wärme versorgt werden soll. Dazu muss der Gesamtwärmeverbrauch einerseits um ca. 30 % reduziert werden. Andererseits, je nach Eignungsgebiet, der private Wohnbereich durch Wärmenetze oder dezentral über erneuerbare Energien versorgt, die objektbezogenen Wärmeverbräuche durch Sanierungen gesenkt werden und auch die Industrie ihren Wärmebedarf um ca. 30 % reduzieren.

Die Wärmewendestrategie für Eimeldingen besteht darin, den Transformationspfad mit Zwischenziel 2030 und Zielszenario 2040 zeitnah und konsequent einzuschlagen. Aus den Handlungsoptionen, welche als Teil der ortsteilweisen Teilgebietssteckbriefe an die Kommunen versendet wurden, wurden hierfür die folgenden fünf vordringlichen Maßnahmen für Eimeldingen identifiziert.

Eine hohe Priorität wird auf Aufbau neuer Nahwärmenetze und Sicherung von möglichen Heizzentralen-Standorten sowie Trassenkorridoren gelegt. In einem ersten Schritt sollte eine geförderten Machbarkeitsstudie (Förderhöhe 50%) oder ein gefördertes Quartierskonzepts (Förderhöhe 75%) durch ein Fachbüro durchgeführt werden. 

Die interkommunale Wärmeplanung wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.04.2023 vorgestellt und beschlossen.

Die Verabschiedung der Wärmeplanung stellte gleichzeitig den Startpunkt für die sich anschließenden Schritte dar. Die interkommunale Wärmeplanung bildet ein Szenario auf einer höheren Flugebene ab. Im nächsten Schritt sind, basierend auf den Ergebnissen dieser Wärmeplanung, Machbarkeitsstudien und Quartierskonzepte zu erstellen und mit sich anschließenden Projektentwicklungen in die Umsetzung zu gehen.

Eignungsgebiet Wärmenetze in Eimeldingen
Auf Basis der in der interkommunalen Wärmeplanung beschriebenen Verbrauchsreduktionen und den sich daraus ergebenden Verbrauchsszenarien für die Jahre 2030 und 2040 wurden Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. für die dezentrale Einzelversorgung identifiziert und ausgewiesen. Die Eignungsgebiete für Wärmenetz sind in der u. a. Abbildung dargestellt. Alle Gebiete außerhalb der Wärmenetz-Eignungsgebiete sind folglich Gebiete für die dezentrale Einzelversorgung. Anhand dieser Karten können die Bereiche fokussiert werden, in denen die Errichtung eines Wärmenetzes sinnvoll ist und diese Gebiete genauer untersuchen.






Untersuchung zur Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung für die
Gemeinde Eimeldingen

Konkret soll die Machbarkeitsstudie an die bestehende Voruntersuchung aus der interkommunalen Wärmeplanung anschließen. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes zur interkommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lörrach wurde auch für die Gemeinde Eimeldingen ein Wärmeplan erstellt, der zumindest zwei Teilgebiete als geeignet für die Umsetzung eines Wärmenetzes näherungsweise ausweist. Für diese Gebiete soll nun eine konkrete Mach- und Umsetzbarkeit weiter untersucht werden. Insbesondere die tatsächliche technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit steht dabei im Vordergrund. Auch soll so ein wichtiger Baustein in Eimeldingen für eine zukünftige Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung umgesetzt werden. Die Untersuchung soll eng an den Vorgaben des Förderprogramms “Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ realisiert und eine entsprechende Förderung (50%) zur Erstellung der Studie genutzt werden.
Unter anderem soll der Weg zur Treibhausgasneutralität des Wärmenetzes bis 2045 skizziert werden. Der Umfang der Untersuchung wird sich dabei auch direkt an den Vorgaben der Leistungsphase 1 der HOAI orientieren. Insbesondere sollen auch die Förderkriterien des Bundesprogramms berücksichtigt werden:

  • Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme,
  • Treibhausgasneutrales Zielbild bis 2045,
  • Maximaler Biomasseanteil in Abhängigkeit der Netzgröße,
  • Mindestgröße, maximales Temperaturniveau, maximaler Anteil fossil 
    befeuerter Kesselanlagen und bereits bestehende Untersuchungs-/
    Planungstiefe

Die Energieagentur Südwest, ein von den Landkreisen Lörrach und Waldshut gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft getragenes Unternehmen, hat der Gemeinde Eimeldingen ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie vorgelegt.

Im Angebot sind die folgenden Leistungen enthalten:

Grundlage für den Förderantrag ist zunächst eine Projektskizze mit Nachweisen zur Plausibilisierung der Ausgabenposten im Finanzierungsplan,
  • Auflistung der voraussichtlichen projektbeteiligten Kooperationspartner, größere beteiligte Bauherren, voraussichtlich beteiligte Ingenieurbüros, kommunale Vertreter und deren Aufgaben/Rolle im Projekt.
  • Lage/Standort des geplanten Wärmenetzsystems:
Darstellung des Untersuchungsgebiets und der potenziellen Wärmekunden (kartografisch). Inkl. Anzahl der Wohneinheiten und Gebäude
  • Konzept des Wärmenetzes:
Erläuterung der im Antrag angegebenen Planwerte für den Neubau des Wärmenetzes hin zur Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Plausibilisierung der jeweiligen Anteile der einzelnen Wärmeerzeuger (kartografische Darstellung potenzieller Standorte inkl. überschlägiger Berechnungen).
Angaben zu den geplanten Kennwerten und Betriebsweisen des Wärmenetzes (Trassenlänge, Temperaturniveau (Vor- und Rücklauf), Nutzung von Wärmespeichern, Druckniveaus im Wärmenetz, Wärmeverluste, Übergabestationen zu den Endkunden).
  • Zeitplanung Machbarkeitsstudie:
Darstellung des Zeitraums, in welchem die Machbarkeitsstudie erstellt und wann welche Meilensteine erreicht werden sollen.
  • Zeitplanung Bau des Wärmenetzes
Zeithorizont für den Bau des Wärmenetzes
Erläuterung des Bauablaufs mit ggf. Maßnahmenpaketen

Weiterhin bedarf es vor Projektbeginn und als Voraussetzung für einen Förderantrag einer Finanzplanung, bzw. eines Finanzierungsplans, der eine Auflistung und Plausibilisierung der externen und internen Ausgabenpositionen darstellt.

Das Angebot für die Vorstudie inkl. einer fundierten Projektskizze und Finanzierungsplans liegt bei 4.046,00 Euro (brutto), für die Machbarkeitsstudie bei 32.368,00 Euro (brutto).

Die Machbarkeitsstudie könnte mit 50 % aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ gefördert werden.

Die Gemeinde müsste zunächst 4.046,00 Euro für das Jahr 2024 außerplanmäßig genehmigen und im Haushaltsplan 2025 die Mittel für die Machbarkeitsstudie in Höhe von rund 16.200,00 Euro bereitstellen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Energieagentur Südwest mit der Untersuchung zur Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung (Vorstudie und Machbarkeitsstudie) für die Gemeinde Eimeldingen zum Angebotspreis von insgesamt 36.414,00 Euro brutto.
  2. Der Gemeinderat genehmigt im Ergebnishaushalt 2024 außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.046,00 Euro für die Vorstudie.

Finanzen

Im Ergebnishaushalt 2024 werden außerplanmäßig 4.046,00 Euro für die Vorstudie bereitgestellt.

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6. Neubau Spielplatz Jurastraße -Vorstellung Werkplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Die Planung für den Neubau des Spielplatzes in der Jurastraße wurde an das Büro Baubegleitung Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen vergeben.

Die in der Anlage 1 beigefügte Planung sieht Folgendes vor:

Vom Eingang an der Jurastraße erschließt ein mittlerer, gepflasterter Weg den Spielplatz und gliedert die Bereiche in Bewegungsspiele (Seilbahn und Schaukel) für die Ü3-Kinder und den U3-Bereich. Vom Kindergarten aus ist der Spielplatz im Südwesten durch ein abschließbares Tor erreichbar.
Der Spielplatz wird vornehmlich mit vorhandenen Spielgeräten ausgestattet. Die Sandkiste und das U3-Spielgerät bleiben an ihrem heutigen Platz, eine Mininestschaukel wird nach Süden versetzt. Wasserspielanlage und Karussell, später auch die neue Wippe vom Übergangspielplatz ergänzen das Angebot für die U3-Kinder. 
Eine neue Spielkombination zum Klettern, Balancieren und Rutschen bildet den Mittelpunkt der Anlage. Die vorhandene ist aufgrund ihres Alters und 2-maligem Aufbau nicht mehr verwendbar.
Die vorhandene Linde bietet im Südosten einen schattigen Aufenthaltsbereich. Der Kinderspielplatz wird durch teilweise neue Hecken umschlossen, neue Bäume gliedern und schützen vor Sonne. Im Sommer 2025 soll der Bau im Zuge des 2. Bauabschnitts der Außenanlagen des Kindergartens erfolgen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Werkplanung des neuen Spielplatzes in der Jurastraße zu.

Finanzen

In den Haushaltsplänen 2021, 2023, 2024 und 2025 (VE) sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,635 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin und des Spielplatzes bereitgestellt.

Dokumente
Download Anlage 1 zu TOP6 _ Neubau Spielplatz Jurastraße.pdf

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7. Verkehrsberuhigter Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg - Vorstellung geänderte Planzeichnung mit ausgewiesenen Parkflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 7

Dokumente
Download GRö_TOP7_Planzeichnung_2024-05-08 _Gretel Locher Weg.pdf
Download GRö_TOP7_Planzeichnung_2024-05-08_Dorfstraße.pdf

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 8
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9. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 9
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10. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 10
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11. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 11
Datenstand vom 13.05.2024 11:31 Uhr