Bauantrag
-Nutzungsänderung einer Wohnung zum Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Gemeinderatssitzung, 20.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO
Bauvorhaben: Nutzungsänderung
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.10.2022
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Um-gebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzungen vorhanden.
Auf dem bereits bebauten Grundstück 3020 soll im Hauptgebäude eine Großtagespflege (bedeutet die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kindern durch zwei oder mehr Kin-dertagespflegepersonen) entstehen. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, ob es in dem oder um das Gebäude bauliche Anpassungen geben soll.
Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken.
Bauort/Straße: Hauptstr. 53, 79591 Eimeldingen
Bauvorhaben: Nutzungsänderung einer Wohnung zum Betrieb einer Großtagespflege
Flst. Nr.: 3020
Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am: 07.09.2022
Angrenzerbenachrichtigung erforderlich: Ja
Befreiungen beantragt: Nein
Beschlussempfehlung
Der beantragten Nutzungsänderung einer Wohnung für den Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hierbei nicht um ein Bauvorhaben,
sondern „nur“ um eine geplante Nutzungsänderung handelt. Im Hauptgebäude soll eine bestehende Wohnung in eine sogenannte „Großtagespflege“, sprich eine Kindertagespflegeeinrichtung für max. 5 Kleinkinder umgenutzt werden.
Die Stadtbau Lörrach nimmt bezüglich des Vorhabens wie folgt Stellung: „Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzungen vorhanden. Auf dem bereits bebauten Grundstück Flst. 3020 soll im Hauptgebäude eine Großtagespflege (bedeutet die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kinder durch zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen) entstehen. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, ob es in dem oder um das Gebäude bauliche Anpassungen geben soll. Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken.“ Dieser Ansicht schließt sich die Verwaltung an.
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Der beantragten Nutzungsänderung einer Wohnung für den Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 26.10.2023 10:52 Uhr