Datum: 18.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 14.12.2023
3 Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft
4 Bauantrag -Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst.1144/1, Alte Basler Str. 13
5 Haushalt 2024 - Vorberatung
6 Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Nachträgliche Stellungnahme zu einem möglichen Interkommunalen Gewerbegebiet mit der Gemeinde Efringen-Kirchen auf der Gemarkung Efringen-Kirchen
7 Annahme von Spenden
8 Mitteilungen der Verwaltung
9 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
10 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Alexandra Haug und Gemeinderat Sven Herfort werden als 
Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023 wird genehmigt.

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3. Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Bürgerinnen und Bürger wurden am 13.11.2023 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durch Vertreterinnen des Landkreises über das Vorhaben der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Eimeldingen informiert.
Der Gemeinderat hat daraufhin in der anschließenden öffentlichen Sondersitzung beschlossen, eine Teilfläche des Grundstückstücks Flst.-Nr. 753/9 mit rund 3.000 m² für die Dauer von maximal 1,5 Jahren an den Landkreis Lörrach zu verpachten. 
Der Landkreis Lörrach wird auf dem Grundstück eine Zelthalle mit angedockten Containern für die temporäre Unterbringung von rund 60 Geflüchteten errichten. 
Zunächst war es vorgesehen, in der GU nur Erwachsene unterzubringen, was in der Bürgerinformation auch ausdrücklich von den Vertreterinnen des Landkreises kommuniziert wurde. 
Zwischenzeitlich wurde hausintern entschieden, dass der Landkreis die geplante Gemeinschaftsunterkunft vorerst für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) nutzen möchte. 

Begründung: 
Seit Sommer 2023 haben sich die Zuweisungen von Geflüchteten und die Zugänge von UMA in den Landkreis Lörrach dramatisch erhöht. Dies hatte zur Folge, dass die Unterbringungskapazitäten in beiden Bereichen deutlich und zeitnah ausgebaut werden mussten. Bei den Geflüchteten stieg der Bedarf an Unterbringungsplätzen aufgrund der Situation monatlich um 100 zusätzliche Plätze. 
Für den Landkreis eine enorme Herausforderung, die er in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Angriff nahm. So konnten unterschiedliche Objekte für UMA gewonnen werden, die zum Teil nur für eine vorübergehende Nutzung vorgesehen waren, wie z. B. die Unterbringung in Zelten beim Schwimmbad in Steinen und in der Kreissporthalle in Rheinfelden. 
Nachdem kurzfristig weitere Unterkünfte akquiriert werden konnten, war eine Anpassung der Unterkunftssituation erforderlich. 
Vorrangig soll die Rückgabe der Kreissporthalle in Rheinfelden mit 60 Plätzen für UMA an die Gewerbeschule erfolgen, und damit die Rückkehr zur bisherigen Nutzung der Halle für Schulsport und Vereine. Im Gegenzug soll die Unterkunft in Eimeldingen, die ebenfalls über 60 Plätze verfügt und die ursprünglich für Geflüchtete vorgesehen war, vorerst mit UMA belegt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft zu.


Eimeldingen, 02.01.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bezieht sich auf den zuvor geschilderten Sachverhalt durch Herrn Rasch, Herrn Giese und Frau Gerling, welche die Situation im Landkreis unter anderem anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt und die Fragen erläutert bzw. ausführlich beantwortet haben (siehe PPP in der Anlage sowie ggf. öffentlicher Presseartikel). Der Vorsitzende betont, dass es sich bei der Container-Zelt-Anlage nicht über eine vorübergehende, sondern eine Einrichtung auf die Dauer von max. 1,5 Jahren handelt. 
Da bereits bei der Info-Veranstaltung alle Fragen gestellt und keine weiteren Äußerungen getätigt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft zu.


Eimeldingen, 02.01.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download BZ-Presseartikel_NeueFragenzurGemeinschaftsunterkunft 2024-01-20.pdf
Download OV-Presseartikel_MammutaufgabefürdieVerwaltung 2024-01-18.pdf
Download PPP_UMA Situation Info-Veranstaltung LK Lö Stand 2023-12-31.pdf

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4. Bauantrag -Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller auf Flst.1144/1, Alte Basler Str. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.01.2024 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. 

Auf dem Grundstück 1144/1 sollen die Obergeschosse des vorhandenen Wohnhauses abgerissen und ein Neubau in Holzbauweise auf den Bestandskeller errichtet werden, die bereits vorhandene Garage bleibt erhalten. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem geplanten Neubau grundsätzlich nicht entgegen. 

Der Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ aus dem Jahr 1972 setzt aller-dings fest, dass die Oberkante der Kellergeschossdecke bei Wohngebäuden nicht über 0,80 m liegen darf. Die bestehende Oberkante der Kellergeschossdecke liegt mit Fertig-fußboden auf einer Gesamthöhe von ca. 0,85 m über Straßenniveau. Durch die Aufbetonierung erhöht sich die Oberkante Kellergeschossdecke um zusätzlich 0,16 m. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Die Abweichung von der Festsetzung ist vertretbar, da die bestehende Kellerdecke erhalten bleibt und die Aufbetonierung nicht zu einer wahrnehmbaren Erhöhung des Gesamtgebäudes führt. 

Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                Alte Basler Str. 13

Bauvorhaben:                Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller 

Flst. Nr.:         1144/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         02.01.2024

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja


Befreiung beantragt:                                 Ja
Vom Bebauungsplan "Beim Märkter Steg-Bruckacker, 1.Fertigung, Teil III, aus dem Jahr Q1 1972 wurden im schriftlichen Teil unter §6 (3) wurde vorgeschrieben für "OK Kellergeschossdecke"...nicht über 0,80 m über Straßenniveau vorgeschrieben.

Die OK-Kellergeschossdecke liegt mit FFB-Höhe im Bestand ca. 85 cm über Straßenniveau. Da der Keller aus Gründen der Nachhaltigkeit beibehalten werden soll, die Kellerdecke aber nicht die Tragfähigkeit für ein neues Haus besitzt, muss eine neue Kellerdecke in der statisch erforderlichen Stärke aufbetoniert werden. Die Kellerdeckenhöhe erhöht sich somit um ca. 16 cm.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller und der beantragten Befreiung: die Kellerdeckenhöhe übersteigt mit ca. 0,21 m die vorgeschriebene Oberkante zum Straßenniveau auf Flst.-Nr. 1144/1, Alte Basler Str. 13 wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt den Anwesenden das Vorhaben im Stil eines Tiroler Holzhauses anhand von Schnitten und Ansichten. Die Baugrenzen werden nicht überschritten. Ein Antrag auf Befreiung wurde gestellt, da der B-Plan aus dem Jahre 1972 vorschreibt, dass sich Kellergeschosse nicht über 0,80 m über Straßenniveau befinden dürfen. Die Kellergeschossdecke liegt im Bestand bereits ca. 85 cm über dem Straßenniveau. Da der Keller aus Gründen der Nachhaltigkeit beibehalten werden soll, die Kellerdecke aber nicht die Tragfähigkeit für ein neues Haus besitzt, muss eine neue Kellerdecke in der statisch erforderlichen Stärke aufbetoniert werden. Die Kellerdeckenhöhe erhöht sich somit um ca. 16 cm. 
Die Stadtbau Lörrach hat zu dem Vorhaben folgende Stellungnahme abgegeben: „Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem Grundstück 1144/1 sollen die Obergeschosse des vorhandenen Wohnhauses abgerissen und ein Neubau in Holzbauweise auf den Bestandskeller errichtet werden, die bereits vorhandene Garage bleibt erhalten. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem geplanten Neubau grundsätzlich nicht entgegen. Der Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ aus dem Jahr 1972 setzt allerdings fest, dass die Oberkante der Kellergeschossdecke bei Wohngebäuden nicht über 0,80 m liegen darf. Die bestehende Oberkante der Kellergeschossdecke liegt mit Fertig-fußboden auf einer Gesamthöhe von ca. 0,85 m über Straßenniveau. Durch die Aufbetonierung erhöht sich die Oberkante Kellergeschossdecke um zusätzlich 0,16 m. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Die Abweichung von der Festsetzung ist vertretbar, da die bestehende Kellerdecke erhalten bleibt und die Aufbetonierung nicht zu einer wahrnehmbaren Erhöhung des Gesamtgebäudes führt. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.“
Die Ratsmitglieder befürworten die Nachhaltigkeit bzgl. Erhalt des Kellergeschosses wie auch der beiden Garagen. 
Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Abbruch Obergeschosse und Neubau eines Einfamilienhauses auf Bestandskeller und der beantragten Befreiung: die Kellerdeckenhöhe übersteigt mit ca. 0,21 m die vorgeschriebene Oberkante zum Straßenniveau auf Flst.-Nr. 1144/1, Alte Basler Str. 13 wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 01THH BV Eimeldingen 20231122 3.23.SCHNITT A.pdf
Download 01THH BV Eimeldingen 20231122 3.44 Bilder.pdf
Download 2 P23145_Abstandsflaechen_2023-11.pdf
Download 2 P23145_LBO_2023-.pdf
Download 5 Antrag auf Befreiung Kellerdeckenhöhenlage.pdf

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5. Haushalt 2024 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an seine in der Dezember-Sitzung geäußerten Worte zur Haushaltslage unter TOP 3 „Einbringung Haushaltsplan 2024“. Gemeinsam mit Rechnungsamtsmitarbeiter Achim Blaschke und den Gremiumsmitgliedern werden die Eckpunkte sowie einzelne Positionen besprochen und entsprechend wie folgt angepasst, sodass der Haushalt 2024 in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.02.2024 beschlossen werden soll:
Ergebnishaushalt/Verwaltungshaushalt
1.11.10 Gemeindeorgane – Seite 1
Gemeinderätin Bleile schätzt die Arbeit des GVV zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfes sehr, trotzdem sollte im Sinne der Generationengerechtigkeit durch nachfolgende kritische Fragen versucht werden, einen möglichst ausgeglichenen Haushalt zu erwirken. 

Bezüglich der Besoldung der Beamten stellt Sie sich die Frage, ob die eingestellten Mittel nicht zu hoch veranschlagt wurden. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass die aufgeführten Zahlen realistisch eingeschätzt wurden.

1.11.10 Verwaltung – Seite 2
- Für die diesjährigen Wahlen mit einem Ansatz von 10.000 € wird es keinen Kostenersatz geben 
- Im Stellenplan, wie in den Vergütungen der Beschäftigten ist eine 50%-Stelle in EG 7 Stufe 3 mit ca. 25.000 € ab dem 01.03.2024 berücksichtigt. Dafür wird die bisherige Amtsboten-Stelle gestrichen, da Frau Eble ab dem 01.02.2024 in die VGS-Mittagsverpflegung wechselt.
- Auf Anregung von Gemeinderat Herfort wird der EDV-Ansatz von 18.000 € auf 10.000 € entsprechend den tatsächlich benötigten Vorjahresmittel reduziert.
- Die Sonstigen Geschäftsausgaben werden von 8.500 € auf 1.500 € (Ermächtigungsübertrag) gekürzt. 

Gemeinderätin Bleile findet, dass der GVV bereits einige Aufgaben der Gemeindeverwaltung übernommen hat, wie auch, dass die Zuständigkeit bei der Flüchtlingsbetreuung in der GU (Zelt-Container-Anlage) beim LRA Lörrach liegt. Deshalb stellt sie den Antrag auf Streichung der zusätzlichen 50%-Stelle. 
Bürgermeister Friebolin gibt zu bedenken, dass das Orga-Gutachten der Verwaltung bereits die fehlende Stelle zum Ergebnis brachte und zusätzlich die Digitalisierung eingeführt werden soll. Fernen stehen dieses Jahr mehrere Wahlen an. Die zahlreichen Überstunden der Mitarbeiter/innen sprechen für sich, welche sich teils in Richtung dreistellig bewegen. Sollte die 50%-Stelle gestrichen werden, müssten auch Leistungen in der Verwaltung reduziert werden. Mittelfristig werde der Spielraum so eng, dass sich die Gemeinde kaum mehr als die Erfüllung ihrer umfänglichen Pflichtaufgaben leisten kann. Allerdings obliegt dem Gemeinderat das „Königsrecht“ über den Haushalt, sodass über den Antrag auf Streichung der 50%-Stelle wie folgt abgestimmt wird:
Ja-Stimmen: 1                     Nein-Stimmen: 5                         Enthaltungen: 3
Der Antrag auf Streichung wird somit abgelehnt. 
Der Vorsitzende kann den Antrag aufgrund der Haushaltslage, vor allem mit dem Hintergrund der künftig zu erwirtschaftenden Abschreibungen des Kiga-Neubaus, aber gut nachvollziehen. 


1.11.22 Finanzwesen – Seite 3
Nach Ansicht von Gemeinderat Herfort soll auf der Grundlage der Vorjahreserbnisse ein Ansatz für „Säumniszuschläge“ gebildet werden, sodass der Ansatz entsprechend ergänzt wird. 

3.12.20 Ordnungswesen – Seite 3
Da keine neue „Dienstkleidung“ für den GVD anfällt, wird der Ansatz von 1.500 € auf 500 € reduziert. 

3.12.60 Brandschutz – Seite 4
Die Ratsmitglieder vermuten, dass evtl. die Ansätze „Büromaterial“ und „EDV“ zusammengerechnet wurden. Auch der Ansatz für die „Lohnersatzleistungen“ sollte überprüft werden. Des Weiteren sollten alle Ansätze gemäß möglicher Ermächtigungsüberträge überprüft und ggfs. reduziert werden. 

3.21.10 Grundschule – Seite 5
Die Ansätze des Vorjahres wurden übernommen, wobei der Ansatz „Zuw. u. Zuschüsse Schulumlage“ um zusätzliche neue 15 Grundschüler erhöht wurde. 

3.21.10 VGS – Seite 6
Hier steigen die „Personalkosten“ inkl. der reaktivierten Essensausgabe- und Reinigungsstelle für den Mensabetrieb. 

3.26.30 Musikschule – Seite 6
Es sollen weiterhin zwei verschiedene Musikschulen mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. 

3.28.10 Heimatpflege – Seite 7
Der Ansatz bei den „Geschäftsaufwendungen“ erscheint zu hoch, sodass dieser von 9.700 € auf 5.000 € reduziert wird.

3.31.40 Asylbewerberleistg. – Seite 7
Die Ansätze des Vorjahres wurden übernommen; dabei gilt zu bedenken, dass im Laufe des Jahres zumindest planerisch eine Erweiterung der Unterkunft bei der Reandhalle angegangen werden müsse.  

3.31.80 Soziale Einri.für Ältere – Seite 7
Hier befinden sich künftig auch die Ansätze der früheren LEGAT-Kostenstelle 53180081, da diese 2024 aufgelöst wird. 

3.36.50 KIGA St. Martin– Seite 8
Aufgrund Statistikzwecken muss künftig die Kostenstelle von zuvor 53650050 auf 53650015 geändert werden. 

3.36.50 KIGA Schnäggehüsli – Seite 9
- Gemeinderat Herfort fällt auf, dass hier die „Zuweisungen vom Land“ um ca. 15.000 € unter dem Vorjahresniveau liegen. Herr Blaschke erklärt, dass sich dies aus den Statistikzahlen ergibt. 
- Gemeinderätin Bleile fragt nach, weshalb der Ansatz bei „Geräte/Ausstattung/Einrichtung“ um 5.000 € erhöht wurde. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass die neue Kiga-Leiterin diverse Anschaffungen wie neue kindgerechte Stühle, einen Servierwagen und aus hygienischen Gründen neue Teppiche beantragt hat. Auch soll ein Tor vom Kiga-Garten zum öff. Spielplatz eingebaut sowie eine Mülltonnenbox angeschafft werden. 
3.42.10 Förderung des Sports – Seite 10
Es wird festgestellt, dass hier vermutlich der Ansatz bzgl. „Abschreibung des Zuschusses“ bei den Ausgaben in Höhe von 8.670 € fehlt!

3.57.30 Reblandhalle – Seite 10
Laut dem Vorsitzenden stehen hier leider hohe Abschreibungen bei zu wenigen Vermietungen gegenüber. 

3.42.41 Sportplatz – Seite 10
Gemeinderat Bodack erwähnt, dass der neue Kunstrasenplatz keiner Bewässerung bedarf, sodass der Ansatz „Unterhaltung“ von zuvor 1.000 € auf 500 € gekürzt wird. 

3.51.10 Planung, Vermessung, Bauordnung – Seite 11
Die „weiteren sonst.Aufwend.lfd.Verwalt.“ werden von 2.000€ auf 500€ gekürzt.

3.54.10 Gemeindestraßen – Seite 11
Unter „Straßenunterhalt“ sind u. a. die Kosten für Markierungsarbeiten des Parkraumkonzepts sowie Radquerungen eingestellt. Der Gemeinderat wird über die einzuholenden Angebote beraten.  

3.55.20 Wasserläufe, Wasserbau – Seite 12
Die Ansätze wurden aufgrund der anstehenden Unterhaltungsarbeiten am Binzener Wuhr erhöht.

3.53.80 Abwasserbeseitigung – Seite 12
Hier wurden die Ansätze des Vorjahres übernommen, da die Kalkulation für 2024 noch nicht vorliegt.

3.55.30 Friedhof mit Einsegnungshalle – Seite 12
Da der Werkhof die Stundensätze von 40 € auf 45 € erhöht hat, soll auch der Ansatz bei „Unterhaltg.d.sonst.unbewegl.Vermögens“ von 10.000 € auf 15.000 € erhöht werden. 
Dagegen wird bei „Bewirtschaftungskosten Energie“ der Ansatz von 2.000 € auf 1.000 € gekürzt. 

3.55.51 Feldwege – Seite 13
Nach reichlicher Diskussion mit unterschiedlichen Ansichten wird der Ansatz bei „Unterhaltg.d.sonst.unbewegl.Vermögens“ von 10.000 € auf 8.000 € gekürzt.


3.54.70 ÖPNV – Seite 13
Es wird festgestellt, dass für das Mobilitätsnetzwerk 2023 die Fördergelder noch nicht berücksichtigt wurden.

1.11.24 alle kommunalen Liegenschaften – Seite 16 und Seite 17
Für alle kommunalen Liegenschaften sollen in diesem und darauffolgenden Jahr Sanierungsfahrpläne erstellt werden. 

1.11.24 Kom. WH Im Entenschwumm 2 – Seite 16
Bei „weitere sonst.Aufwende.lfd.Verwalt.“ wird der Ansatz von 5.500 € auf 500 € gekürzt. 

1.11.24 Wohnungen Haupstr. 47 – Seite 17
Ansatz „Unterh.d.Grundst.“ wird von 4.000 € auf 0,00 € gemäß möglichem Ermächtigungsübertrag gekürzt.

Aufgrund nicht verbrauchter Restmittel aus dem Vorjahr können diverse Ansätze gekürzt und die Mittel per Ermächtigungsübertrag zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann allein in der Sitzung das Defizit von 178.450,00 € auf 146.250,00 € gekürzt werden. Die Kostenstelle der Feuerwehr (Brandschutz) wird nochmals einer genaueren Prüfung unterzogen, wobei wiederum die fehlende Position der Abschreibungen bei der Kostenstelle „Förderung des Sports“ in Höhe von rund 
10.000 € berücksichtigt werden muss. 

Finanzhaushalt/Investitionen 
Die Ratsmitglieder besprechen bei den Investitionen keine Änderungen oder Einsparmaßnahmen an. Rund 2,645 Mio. € sollen investiert werden, davon entfallen alleine 2,217 Mio. Euro auf den Kiga-Neubau St. Martin. Weitere 40.000 € sind bspw. für eine Photovoltaikanlage der Hauptstraße 47 und weitere 40.000 € für den Umbau des Binzener Wuhrs uvm. vorgesehen. Für ein neues anonymes Gräberfeld sind 15.000 € sowie 4.000 € unter „bebaute Grundstücke“ für die Anschaffung von zwei Defibrillatoren (Kostendeckung über das Restkapital des aufgelösten Gewerbevereins) eingeplant, wobei angestrebt wird, weitere Defi`s evtl. durch Spenden einzuwerben. Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass ohne einen Kredit über 
1,2 Mio. € und eine Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von 505.000 € das alles nicht zu finanzieren sei. Die Schulden werden damit bis Ende 2024 auf 3,385 Millionen € steigen und die liquiden Mittel auf 337.061 € schrumpfen.

Herr Blaschke, welcher alle angemerkten Positionen möglichst zur Beschlussfassung in der Februar-Sitzung überarbeiten wird, wird größten Dank für die Erstellung und den zahlreichen Erläuterungen bekundet.  

Es erfolgte kein Beschluss, da nur Vorberatung.

Dokumente
Download GRö_TOP5_HH-Planung-Entwurf 2024 ECKPUNKTE Stand 2024-01-09.pdf
Download GRö_TOP5_HH-Planung-Entwurf 2024 Ergebnishaushalt Investitionen Stand 2024-01-09.pdf
Download GRö_TOP5_HH-Planung-Entwurf 2024 Finanzhaushalt Investitionen Stand 2024-01-09.pdf
Download GRö_TOP5_HH-Planung-Entwurf Stellenplan 2024 Stand 2024-01-16.pdf

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6. Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Nachträgliche Stellungnahme zu einem möglichen Interkommunalen Gewerbegebiet mit der Gemeinde Efringen-Kirchen auf der Gemarkung Efringen-Kirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Anhörungsentwurf für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans für das Teilgebiet Eimeldingen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2023 von Herrn Dr. Wilske, Verbandsdirektor Regionalverband Hochrhein-Bodensee, vorgestellt und vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.
Für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets Reutacker führte Bürgermeister Friebolin im Juli 2023 ein unverbindliches Gespräch bzw. Gedankenaustausch mit Bürgermeisterin Holzmüller, Efringen-Kirchen, da bei den bisherigen Gesprächen mit den Grundstückseigentümern auf Eimeldinger Gemarkung sehr hohe Verkaufspreise aufgerufen wurden.
Bürgermeisterin Holzmüller zeigte sich für ein interkommunales Gewerbegebiet aufgeschlossen, wobei eine mögliche Größe, Art der Gewerbebetriebe und/oder planungs- oder naturschutzrechtliche Restriktionen nicht thematisiert wurden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahren der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für das Teilgebiet Efringen-Kirchen wurde verdeutlicht, dass sich die angedachte Erweiterungsfläche in einem Grünzug befindet. Des Weiteren hat der Wasserverband Südliches Markgräflerland Ende Oktober 2023 darauf hingewiesen, dass sich ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet im Zustrom des aktuell im Bau befindlichen neuen Tiefbrunnens Efringen-Kirchen II und ggf. sogar in der Schutzzone II oder mindestens angrenzend liegen würde. Weiterhin würde es definitiv im bereits bestehenden und rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebiet des Tiefbrunnens Efringen-Kirchen I liegen.
Aufgrund dieser nun bekannten Restriktionen soll ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet derzeit nicht weiterverfolgt werden. Die Stellungnahme an den Regionalverband kann noch bis Ende Januar 2024 erfolgen. 
Bei Bedarf wird eine (Teil-)Erweiterung des Gewerbebiet Reutacker auf der Gemarkung Eimeldingen bevorzugt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat möge beschließen:
  1. Ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet mit der Gemeine Efringen-
    Kirchen wird nicht weiterverfolgt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Regionalverband eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans abzugeben.


Eimeldingen, 03.01.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die ausführliche Beschlussvorlage ein, in welcher u.a. beschrieben wird, dass bei Amtseintritt der neuen Bürgermeisterin von Efringen-Kirchen mit Frau Holzmüller ein interkommunales Gewerbegebiet, gemeinsam mit Eimeldingen locker angesprochen wurde. In der Vorstellung des Regionalplans für Efringen-Kirchen war dies sogleich im Entwurf auf deren Gemeindefläche eingearbeitet, welches für zahlreichen Gesprächsstoff bei deren Ratsmitgliedern und in der Presse gesorgt hatte. Im Rahmen des Anhörungsverfahren der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für das Teilgebiet Efringen-Kirchen wurde verdeutlicht, dass sich die angedachte Erweiterungsfläche in einem (geschützten) Grünzug befindet. Zwischenzeitlich hat auch der Wasserverband Südl. Mgl darauf hingewiesen, dass dieser Bereich sich im Zustrom des aktuell im Bau befindlichen neuen Tiefbrunnens Efr.-Ki. II und ggf. sogar in der Schutzzone II oder mind. angrenzend liegen würde. 
Deshalb wird die Idee nicht weiterverfolgt und in die Stellungnahme zum Regionalplan integriert. Sollte künftig über ein neue Gewerbeflächen nachgedacht werden, dann nur auf Eimeldinger Gemarkung die Erweiterung des Gewerbegebiets Reutacker. 
Gemeinderätin Bleile findet diese Klarstellung wichtig, denn das Thema hatte hohe Wellen in der Bevölkerung geschlagen. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat möge beschließen:
  1. Ein mögliches interkommunales Gewerbegebiet mit der Gemeine Efringen-
    Kirchen wird nicht weiterverfolgt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Regionalverband eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans abzugeben.


Eimeldingen, 03.01.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freut sich mitteilen zu können, dass die Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG in Eimeldingen mit Wertstellung vom 15.12.2023 je 500,00 Euro zur Förderung des kommunalen Kindergartens „Schnäggehüsli“ und die kommunale Grundschulbetreuung „VGS“ zur Verfügung gestellt hat. Für die großzügige Spende bedanken sich die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.
Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspenden der Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG in Höhe von je 500,00 Euro für den kommunalen Kindergarten „Schnäggehüsli“ sowie die kommunale Grundschulbetreuung „VGS“ werden dankend angenommen.
Ja-Stimmen: 9                       Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0      

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 8

Diskussionsverlauf

Am Sonntag, 18.02.2024 findet wieder das Fasnachtsfeuer statt, zu welchem alle herzlich eingeladen sind. Die Anlieferungstermine für Brennmaterialien können dem Mitteilungsblatt entnommen werden. 

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9. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 9

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Fragen und Anregungen der Gemeinderatsmitglieder gestellt. 

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10. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 18.01.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

Bezüglich einer Frage eines Zuhörers zur Autobahnbrücke A98 in der letzten Sitzung ist der Bürgermeister noch eine Antwort schuldig, wobei hierzu leider mitgeteilt werden muss, dass die Zuständigkeit beim Träger der Straßenbaulast liegt und somit nur das Regierungspräsidium Freiburg bzw. die Autobahn GmbH Auskünfte erteilen könnte. 
Der Zuhörer bedankt sich für die o.g. Info und spricht Bürgermeister Friebolin ein Lob für das kurzweilige und informative Neujahrstreffen am 14.01.2024 in der Reblandhalle aus. 
Des Weiteren erinnert der Zuhörer bzgl. der letztjährigen Beratung zum Binzener Wuhr an seinen Hinweis, dass der Bürgerenergie Dreiländereck Gutachten bzw. Unterlagen für eine Fischtreppe vorliegen würde, vom Planungsbüro Rapp Regioplan aber noch keine Kontaktaufnahme erfolgt sei.
Zum Kiga-Neubau St. Martin, welcher geplant im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen werden soll, sollte laut dem Zuhörer auch ein neuer Betriebskostenvertrag mit der Kirche ausgearbeitet sowie Elternbeiträge neu kalkulierte und im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden. Der Vorsitzende bedankt sich für die Anregungen und will zur Vervollständigung auch die Öffnungszeiten neu überdenke
Zu gute Letzt erkundigt sich der Zuhörer, ob im Bezirk Haltinger Weg / Hauptstr. ein neuer Austräger eingestellt wurde, da leider viele Haushalte in letzter Zeit kein Mitteilungsblatt mehr erhalten hätten. Dies wird mit dem Hinweis bestätigt, dass der neue Austräger nochmals auf seine Aufgaben hingewiesen wird.

Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 21:15 Uhr.

Datenstand vom 21.02.2024 11:20 Uhr