Datum: 22.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2024
3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Satzungsbeschluss
4 Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder Geflüchteten in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft
5 Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament - Bildung des Gemeindewahlausschusses - Festlegung der Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
6 Umbau Binzener Wuhr - Sachstandsbericht Ing.-Büro Rapp Regioplan
7 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke „Gipserarbeiten innen“, „Gipserarbeiten außen“, „Fliesen“ und „Estrich“
8 Änderung der Kooperationsvereinbarung zum Tagesmuttermodell zwischen der Gemeinde Eimeldingen und dem Fachdienst Kindertagespflege im Wunderfitz Familienzentrum e.V. zum 01.03.2024
9 Mitteilungen der Verwaltung
10 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
11 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Birgit Pohl und Gemeinderat Bernhard Bodack werden als 
Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024 wird genehmigt.

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3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Wie Bürgermeister Friebolin einleitend anmerkt, steht der Haushalt 2024 heute das dritte Mal auf der Tagesordnung und es soll zum Satzungsbeschluss kommen.
Nachfolgend lässt er den Prozess der Haushaltsberatungen noch einmal Revue passieren: Bei der ersten Einbringung hatte das Zahlenwerk noch ein Defizit von 178.000 Euro ausgewiesen, das dann bei der zweiten Beratung auf 148.000 Euro reduziert werden konnte. Nun sei man nochmals über die Bücher gegangen und habe weitere Einsparungen realisieren können, so dass das Defizit im Ergebnishaushalt noch bei rund 113.660 Euro liege. Die Einsparungen bzw. Änderung fasst er wie folgt grob zusammen:
Personal
Die Personalkosten belaufen sich auf 1.068.930,00 Euro und reduzieren sich gesamthaft gegenüber Einbringung um 12.230,00 Euro.
Gemeindeorgane
Personalkosten ändern sich mit +3.870,00 Euro auf 222.420,00 Euro und reduzieren sich gegenüber Einbringung um 7.430,00 Euro
Verwaltung
Die Ansätze der Ausgaben für die Kommunal- und Europawahlen betragen 7.500,00 Euro, wobei ein Kostenersatz von in Höhe von 6.500,00 Euro erwartet wird.
Die Aufwendungen für EDV wurden um 8.000,00 Euro reduziert auf 10.000,00 Euro. Der Ansatz bei „Sonstige Geschäftsausgaben“ vermindert sich um 7.000,00 Euro auf 1.500,00 Euro. Die beiden Einsparungen sollen durch Ermächtigungsübertragungen finanziert werden. 
Auch hier reduzieren sich die Personalkosten gegenüber Einbringung um 10.300,00 Euro.
Brandschutz (FFW)
„Geräte, Ausstattung“ 4.620,00 Euro (im Vorjahr lag der Ansatz bei 8.450,00 Euro.
„Haltung Fahrzeuge“ Erhöhung von 10.680,00 Euro auf 37.000,00 Euro.
„Dienstkleidung“ senkt sich gegenüber dem Vorjahr um 5.000,00 Euro auf 15.,000,00 Euro.
„Unterhalt“ senkt sich um 4.500,00 Euro auf 25.500,00 Euro.
„Aufwendungen für EDV“ erhöht sich um 1.650,00 Euro auf 4.000,00 Euro.
„Büromaterial“ sinkt von 3.190,00 Euro auf 2.000,00 Euro.
„Aus- und Fortbildung wird erhöht um 15.430,00 Euro auf gesamthaft 33.900,00 Euro.
Schulkindbetreuung (VGS)
Erhöhung der Personalkosten gegenüber Einbringung um 5.000,00 Euro
Straßenbeleuchtung
Wurde der Ansatz für den Unterhalt um 3.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt.

Ebenfalls senkte sich der Ansatz für die Bewirtschaftung um 11.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro.
Wohnungen Hauptstraße 11 und 13
An Mieten werden 7.200 € erwartet. (Vorjahr 6.820 €)
Komm. Wohnhaus Entenschwumm 2 und Wohnung LEGAT Im Bruckacker16
Nur der Ansatz für weitere sonstige Aufwendungen der laufenden. Verwaltung sinkt von 5.500 € auf 500 €.
Wohnung Hauptstr. 47
Der Ansatz für Mieterträge steigt um 4.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro
Beim Unterhalt wird kein Ansatz eingeplant. Anfallende Rechnungen sollen per Übertrag finanziert werden.
Wohnungen Altes Rathaus Dorfstr. 1
An Mieten werden 1.500 € mehr eingeplant. Vorjahresansatz waren 30.000 €.
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Gewerbesteuer Hebesatzerhöhung um 10 Punkte Ansatz +70.000,00 Euro auf jetzt 1.270.000 Euro
Gewerbesteuerumlage steigt um 3.470,00 Euro analog Gewerbesteueransatz auf jetzt 127.000,00 Euro.
Im Finanzhaushalt, also bei den Investitionen, ändert sich nichts. Um alle Projekte, insbesondere den Kindergartenneubau finanzieren zu können, ist eine Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von 419.040 Euro sowie leider auch eine Kreditaufnahme nötig. Dieses Darlehen wurde auf maximal 1,2 Millionen Euro festgesetzt.
GRin Bleile bedauert, dass ein ausgeglichener Haushalt nicht erreicht werde konnte. Da aus den Vorjahren aber noch Ergebnisüberschüsse vorhanden sind, ist das Defizit verkraftbar. Bürgermeister Friebolin weist darauf hin, dass man die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer auf jeweils 350 Prozentpunkte angehoben habe. Die Steuereinnahmen konnten damit um 115.800 auf insgesamt 1,649 Millionen Euro gesteigert werden. Dass man das erklärte Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes trotzdem nicht erreicht habe, stimmt nachdenklich. Abschließend weist der Vorsitzenden darauf hin, dass Ende 2024 die Schuldenlast der Gemeinde voraussichtlich bei 3,38 Millionen Euro liegen wird.
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden stellt er den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung. 



Einheitlicher Beschluss:
Gemeinde Eimeldingen

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung i. V. m. § 18 GKZ hat der Gemeinderat am 22.02.2024 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:


§ 1
ERGEBNISHAUSHALT UND FINANZHAUSHALT

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.188.550
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
7.302.210
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-113.660
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
0
1.5 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
-113.660
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
-113.660

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.797.320
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.389.740
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
407.580
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
619.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.559.520
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.940.520
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
-1.532.940
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.200.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
86.100
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.113.900
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-419.040



§ 2
KASSENKREDITERMÄCHTIGUNG

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf        500.000,00 €. festgesetzt.

§ 3
REALSTEUERSÄTZE

Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        350 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                        350 v.H. 
der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer auf                                                                350 v.H.
der Steuermessbeträge.

§ 4
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf        0,00 €.

§ 5
KREDITERMÄCHTIGUNG

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf        1.200.000,00 € festgesetzt.

§ 6
STELLENPLAN

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

Ausgefertigt, Eimeldingen 22.02.2024

Oliver Friebolin Bürgermeister

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP3_Final 2024 Eimeldingen HH-Planung Ergebnishaushalt Stand 2024-02-13_Blaschke.pdf
Download GRö_TOP3_Final 2024 Eimeldingen HH-Planung Finanzhaushalt 2024-02-13_Blaschke.pdf
Download GRö_TOP3_Final Eimeldingen Haushalt 2024 Eckpunkte Stand 2024-02-13.pdf
Download GRö_TOP3_Final Haushaltsplan 2024 Eimeldingen Druckversion Stand 2024-02-13.pdf

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4. Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder Geflüchteten in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte am 13.11.2023 in öffentlicher Sondersitzung beschlossen, eine Teilfläche des Grundstückstücks Flst.-Nr. 753/9 mit rund 3.000 m² für die Dauer von maximal 1,5 Jahren an den Landkreis Lörrach für die Errichtung und den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu verpachten.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden daraufhin im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durch Vertreterinnen des Landkreises über das Vorhaben informiert.
Der Landkreis Lörrach errichtet auf dem Pachtgrundstück gerade eine Zelthalle mit angedockten Containern für die temporäre Unterbringung von 60 Geflüchteten. Ende Februar soll die GU bezugsfertig sein.
Zunächst war es vorgesehen, in der GU nur Erwachsene unterzubringen, was in der Bürgerinformation auch ausdrücklich von den Vertreterinnen des Landkreises kommuniziert wurde. 
Zwischenzeitlich wurde seitens des Landratsamtes hausintern entschieden, dass der Landkreis die geplante Gemeinschaftsunterkunft vorerst für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) nutzen möchte. Die Entscheidung wurde wie folgt begründet:
„Seit Sommer 2023 haben sich die Zuweisungen von Geflüchteten und die Zugänge von UMA in den Landkreis Lörrach dramatisch erhöht. Dies hatte zur Folge, dass die Unterbringungskapazitäten in beiden Bereichen deutlich und zeitnah ausgebaut werden mussten. Bei den Geflüchteten stieg der Bedarf an Unterbringungsplätzen aufgrund der Situation monatlich um 100 zusätzliche Plätze. Für den Landkreis eine enorme Herausforderung, die er in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Angriff nahm. So konnten unterschiedliche Objekte für UMA gewonnen werden, die zum Teil nur für eine vorübergehende Nutzung vorgesehen waren, wie z. B. die Unterbringung in Zelten beim Schwimmbad in Steinen und in der Kreissporthalle in Rheinfelden. 
Nachdem kurzfristig weitere Unterkünfte akquiriert werden konnten, war eine Anpassung der Unterkunftssituation erforderlich. Vorrangig soll die Rückgabe der Kreissporthalle in Rheinfelden mit 60 Plätzen für UMA an die Gewerbeschule erfolgen, und damit die Rückkehr zur bisherigen Nutzung der Halle für Schulsport und Vereine. Im Gegenzug soll die Unterkunft in Eimeldingen, die ebenfalls über 60 Plätze verfügt und die ursprünglich für Geflüchtete vorgesehen war, vorerst mit UMA belegt werden.“

Die Bürgerinnen und Bürger wurden in einer erneuten Informationsveranstaltung am 18.01.2024 durch das Landratsamt über die geänderte Nutzung der GU informiert.
Der Gemeinderat stimmte in der anschließend stattfindenden öffentlichen Sitzung der Unterbringung von UMA in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft zu.

Die Kapazität von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Gemeinschaftsunterkünfte - GU) wird mit 40 % auf jeweilige Quote der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz anrechnet. Für die Gemeinde würde dies eine Anrechnung von 24 Personen entsprechen. 
Dagegen wird die Kapazität der Einrichtungen zur vorläufigen Inobhutnahme von minderjährigen unbegleiteten Ausländern (UMA) nur zu einem Anteil von 20 % auf Ihre jeweilige Quote der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz anrechnet, was einer Quote von 12 Personen entspricht.
Geflüchtete in der vorläufigen Unterbringung einer GU werden melderechtlich in der Gemeinde erfasst und zählen somit zu den Einwohnern der Gemeinde.
In der Informationsveranstaltung am 18.01.2024 wurde von Herrn Rasch, Fachbereichsleitung Jugend & Familie im Landratsamt Lörrach, nebenbei erwähnt, dass die UMA in der Gemeinde melderechtlich nicht erfasst würden, da sie in der Regelung nur 6 Wochen in der Unterkunft verblieben. Dies wurde auf Nachfrage zwischenzeitlich vom Landratsamt betätigt.
Für die Berechnung der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG; Schlüsselzuweisungen und Kommunale Investitionspauschale) an die Gemeinde ist die Einwohnerzahl jeweils zum 30.06. maßgebend. Sollten UMA anstelle von Geflüchteten in der GU unterbracht werden, würden der Gemeinde nicht nur 60 „Einwohner“ fehlen, sondern auch die damit verbunden Einnahmen aus dem FAG von knapp 80.000 Euro.
Des Weiteren wären 12 geflüchtete Personen mehr in der Anschlussunterbringung, bei kaum vorhandenem Wohnraum, in der Gemeinde unterzubringen.
Da die oben erwähnten entscheidungsrelevanten Informationen dem Gemeinderat bei der Entscheidung über die Unterbringung von UMA am 18.01.2024 nicht vorlagen bzw. der Verwaltung nicht präsent waren, sollte auf den jetzt vorliegenden Fakten nochmals über die Unterbringung von UMA beraten und entschieden werden. 
Das Landratsamt Lörrach wurde über die erneute Beratung der Angelegenheit bereits am 22.01.2024 per E-Mail informiert und dabei gebeten, die Belegung der GU mit UMA bis dahin ruhen zu lassen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in der Gemeinschaftsunterkunft nicht zu und ersetzt dadurch das positive Votum vom 18.01.2024. 

  1. Der Beschluss vom 13.11.2023 zur Unterbringung von Geflüchteten (keine UMA) bleibt hiervon unberührt. 



Eimeldingen, 14.02.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Bei der Zustimmung zur Unterbringung von UMA in der GU könnte die Gemeinde einmalige Einnahmen in Höhe von rund 80.000 Euro nicht generieren. 

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert Bürgermeister Oliver Friebolin, warum er dieses Thema erneut auf die Tagesordnung genommen hat. Bei der zweiten Bürgerinformation ist seitens des Landratsamtes nur beiläufig erwähnt worden, dass jugendliche Geflüchtete vor Ort nicht melderechtlich erfasst werden, da sie im Durchschnitt nur sechs Wochen in der Unterkunft verweilen. Außerdem ist unklar geblieben, wie UMA auf die Quote an Geflüchteten angerechnet werden, die der Gemeinde jedes Jahr zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden.
Deshalb hat er nach der Sitzung nachgehakt und dabei erfahren, dass UMA im Gegensatz zu erwachsenen Geflüchteten in der Tat nicht als Einwohner Eimeldingens gelten. Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz berechnen sich aber nach der Zahl der Einwohner zum 30. Juni. Bei der Aufnahme von erwachsenen Geflüchteten in der GU hätte die Gemeinde also 60 Einwohner mehr, was einem Betrag von 80.000 Euro entspräche. Auf diesen verzichte die Gemeinde, wenn sie die GU mit UMA belege.
Außerdem werden erwachsene Geflüchtete in einer GU mit 40 Prozent auf die Quote der zugewiesenen Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung angerechnet, Jugendliche dagegen nur mit 20 Prozent. Das würde bedeuten, dass die Gemeinde zwölf Geflüchtete mehr in der Anschlussunterbringung zugewiesen bekäme, wenn sie die GU mit UMA belege.
Der Vorsitzende betont, dass Wohnraum in Eimeldingen knapp und teuer ist und er sich vom Landratsamt „nicht optimal“ informiert fühlte. Er schlägt deshalb vor, bei der grundsätzlichen Zustimmung zur GU zu bleiben, aber deren Belegung mit Jugendlichen nicht zuzustimmen.
Nach Meinung von GRin Dr. Azem hat die Gemeinde das Grundstück dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt, weil nach Einnahmemöglichkeiten gesucht wurde, sondern weil der Gemeinderat sich in sozialer Verantwortung gesehen hat. Es sei zwar bedauerlich, dass die Gemeinde über die Folgen einer Belegung mit UMA unvollständig informiert wurde, sie wolle aber trotzdem gerne beim Beschluss vom Januar bleiben.
GRin Beile schließt sich den Worten von Frau Dr. Azem an und ist der Ansicht, dass die Gemeinde dadurch nicht schlechter als vorher dastehe. Die Gemeinde sollte dem Landkreis gegenüber solidarisch bleiben, der Standort Eimeldingen sei ideal.
BM Friebolin erwidert, für eine „große kommunale Familie“ ihm die offene Information fehlt.
GR Schamberger fühlt sich „verarscht“, als würde man „über den Tisch gezogen“ werden. Er fragt sich, wo man dann die anderen Geflüchteten noch unterbringen solle.
GRin Pohl sieht wie ihre Vorrednerinnen die Notwendigkeit, UMA in Eimeldingen aufzunehmen. Derzeit seien diese in einer Turnhalle in Rheinfelden untergebracht, welche ja auch wieder zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden solle. Auch sie bedauert, dass man in den Erläuterungen vom Landkreis nicht auf den finanziellen Aspekt hingewiesen habe, sieht diese Entscheidung aber auch über die Grenzen von Eimeldingen hinweg und meint, man solle bei dem ursprünglichen Entscheid bleiben.
Der Vorsitzende stellt klar, dass es ihm nicht darum gehe ob, sondern wie die Unterkunft belegt wird.
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Mehrheitlicher abgelehnter Beschluss:
1.        Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in der Gemeinschaftsunterkunft nicht zu und ersetzt dadurch das positive Votum vom 18.01.2024. 
2.        Der Beschluss vom 13.11.2023 zur Unterbringung von Geflüchteten (keine UMA) bleibt hiervon unberührt. 
Ja-Stimmen: 3                      Nein-Stimmen: 5                         Enthaltungen: 0

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in der Gemeinschaftsunterkunft nicht zu und ersetzt dadurch das positive Votum vom 18.01.2024. 

  1. Der Beschluss vom 13.11.2023 zur Unterbringung von Geflüchteten (keine UMA) bleibt hiervon unberührt. 



Eimeldingen, 14.02.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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5. Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament - Bildung des Gemeindewahlausschusses - Festlegung der Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Geänderte Beschlussvorlage

Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 

Für die Durchführung der Kommunalwahlen ist gem. § 11 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.  
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden bzw. seiner Stell-vertretung und mindestens zwei Beisitzern, für die auch je ein Stellvertreter zu bestellen ist. 

Der Vorsitzende ist der Bürgermeister. Falls der Bürgermeister Bewerber für einen Wahlvorschlag ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und dessen Stell-vertreter. Da sich Bürgermeister Oliver Friebolin wieder für den Kreistag bewirbt, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter vom Gemeinderat zu wählen. Gewählt wird aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG).

Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 KomWG).

Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses:

Vorsitzender:                        Bernhard Bodack                
stellvertr. Vorsitzender:                Christoph Huber

Beisitzerin:                                Gretel Klook
Beisitzer:                                Hanspeter Grab

stellvertr. Beisitzerin:                Doris Sieglin-Weirich
stellvertr. Beisitzer:                        Matthias Eble

Schriftführerin:                        Andrea Maus

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 

Abweichend von den Regelungen der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde sollen Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde erhalten. Für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament 2024 wird ein Tageshöchstsatz von 90 Euro festgelegt.

Beschlussempfehlung

  1. Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:

Vorsitzender:                        Bernhard Bodack                        
stellvertr. Vorsitzender:        Christoph Huber
               
Beisitzerin:                        Gretel Klook                        
Beisitzer:                                Hanspeter Grab

stellvertr. Beisitzerin:                Doris Sieglin-Weirich
stellvertr. Beisitzer:                Matthias Eble                

Schriftführerin:                        Andrea Maus

  1. Die Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde. Für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament 2024 wird ein Tageshöchstsatz von 90 Euro festgelegt.


Eimeldingen, 22.02.2024



Oliver Friebolin
Bürgermeister                                        

Finanzen

Im Haushaltplan 2024 sind insgesamt 11.000,00 Euro für die Europa,- Kommunal- und Bürgermeisterwahlen bereitgestellt. 

Diskussionsverlauf

GR Bodack begibt sich aus Befangenheitsgründen in den Zuhörerraum. 
Bürgermeister Friebolin weist auf die geänderte Beschlussvorlage hin, in welcher zwei Namen in ihrer Schreibweise korrigiert wurden. Nachfolgend gibt er die Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt und weist darauf hin, dass er den Vorsitz nicht übernehmen dürfe, da er für den Kreistag kandidiere. 
Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit als WahlhelferIn sich nicht nach der Satzung richtet, sondern auf 10,00 € / Stunde, max. 90,00 € / Tag festgelegt werden soll. Dies sei angemessen, da auch in anderen Kommunen der Satz höher sei.
Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, erkundigt sich der Vorsitzende ob die Wahl offen oder geheim erfolgen werden soll. Der Gemeinderat spricht sich für eine offenen Wahl aus und es kann „en Block“ abgestimmt werden. 

Der Vorsitzende gibt den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Einheitlicher Beschluss:
  1. Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:

Vorsitzender:                        Bernhard Bodack                        
stellvertr. Vorsitzender:        Christoph Huber
               
Beisitzerin:                        Gretel Klook                        
Beisitzer:                                Hanspeter Grab

stellvertr. Beisitzerin:                Doris Sieglin-Weirich
stellvertr. Beisitzer:                Matthias Eble                

Schriftführerin:                        Andrea Maus

  1. Die Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde. Für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament 2024 wird ein Tageshöchstsatz von 90 Euro festgelegt.
Ja-Stimmen: 7                     Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0

GR Bodack begibt sich nach der Abstimmung zurück ins Gremium.

Beschluss

  1. Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:

Vorsitzender:                        Bernhard Bodack                        
stellvertr. Vorsitzender:        Christoph Huber
               
Beisitzerin:                        Gretel Klook                        
Beisitzer:                                Hanspeter Grab

stellvertr. Beisitzerin:                Doris Sieglin-Weirich
stellvertr. Beisitzer:                Matthias Eble                

Schriftführerin:                        Andrea Maus

  1. Die Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde. Für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament 2024 wird ein Tageshöchstsatz von 90 Euro festgelegt.


Eimeldingen, 22.02.2024



Oliver Friebolin
Bürgermeister                                        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Umbau Binzener Wuhr - Sachstandsbericht Ing.-Büro Rapp Regioplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kutsche vom Ingenieurbüro Rapp Regioplan und übergibt ihm das Wort.
Herr Kutsche bedankt sich und eröffnet mit den Worten, dass dies kein einfaches Projekt ist, aber Fakten und Lösungen gefunden worden seien.
Zum weiteren Sachverhalt führt Herr Kutsche in einer PP-Präsentation (Anlage 1) aus, dass die Gemeinde Eimeldingen die Wehranlage von der früheren Wuhrgenossenschaft erbte und unterhalb des neuen Binzener Sportareals an der Kander, also vollkommen auf der Gemarkung der Nachbarkommune liegt.  Seit Jahren bereitet die Anlage Probleme. Zu ihr gehört auch ein so genanntes Schütz, also ein Abschlag für das Wasser des durch Eimeldingen führenden Mühlbachs. Weil dieses Schütz nicht richtig funktioniert, droht der Mühlebach immer wieder trockenzufallen.
Außerdem fordern die untere Wasserschutzbehörde und die Fischereiaufsicht, dass die Kander für Fische durchgängig gemacht wird. Derzeit haben diese keine Chance, flussaufwärts zu wandern, weil sie den im Bereich des Wuhrs liegenden Absturz nicht überwinden können.
Ein Problem besteht darin, dass die Kander schon vor der Aufstauung am Wuhr kaum Gefälle und damit praktisch keine Fließgeschwindigkeit hat. Dadurch hat sich vor der selbst regulierenden Klappe ein Sedimentationsbecken gebildet. Die Klappe reagiert normalerweise auf den Wasserdruck. Da aber auch Geröll und Sand Druck ausüben, ist der Öffnungsmechanismus gestört.
Außerdem verstopft Sediment immer wieder das Schütz, so dass der Mühlbach nicht ausreichend gespeist wird. Da der Mühlbach, der eine Fließgeschwindigkeit von 110 bis 120 Litern pro Sekunde benötigt, mit seiner Sohle höher liegt als die Kander, wird eine Aufstauung benötigt.
Das Büro Rapp Regioplan hat fünf mögliche Varianten untersucht. Ein Umleitungsgraben um das Wuhr herum ist kaum machbar, da dieser nicht mit dem nötigen Gefälle ausgestattet werden könnte. Ein neuer Zulauf für den Mühlbach unterhalb des Wuhrs müsste im Dammfuß der A98 verlaufen, was schwierig und teuer wäre. Etwa 1,2 Millionen Euro müssten dafür veranschlagt werden. Die Fließgeschwindigkeit durch Pumpen zu erhöhen, ist technisch machbar, aber mit hohen Stromkosten verbunden, da die Pumpen permanent laufen müssten.
Am Ende bleiben nur noch zwei Varianten übrig: eine Querverbindung vom Bach auf dem Gelände der Firma Glatt, der ebenfalls Mühlbach genannt wird, oder eine Sanierung von Wuhr und Schütz. Wenn man den Eimeldinger Mühlbach mit dem "Mühlbach Glatt" verbinden könnte, hätte das den Vorteil, dass das Wuhr gänzlich zurückgebaut und der Absturz in eine raue Rampe umgebaut werden könnte, die Fische überwinden können.
Bei einer Sanierung der Anlage – unter anderem durch einen so genannten Leerschuss, der Sediment immer wieder wegspült – müsste eine Fischtreppe um das Wehr herum gebaut werden. Pläne dafür gibt es bereits. Dann müssten der dortige Wirtschaftsweg umgelegt und 350 Quadratmeter Ackerland hinzuerworben werden. 
Beide Varianten sind ganz grob geschätzt mit Kosten in Höhe von jeweils 250.000 Euro verbunden.
BM Friebolin bedankt sich für die ausführliche Präsentation und betont, dass man die Gemeinde Binzen mit ins Boot nehmen müsse, weil das Wuhr ja auf deren Gemarkung liege. Er erkundigt sich bei Herrn Kutsche, ob man Fördermittel bei den Umbaumaßnahmen zur Fischgängigkeit beantragen könne.
Herr Kutsche kann dies nicht mit Sicherheit sagen, dazu müsse man sich bei den Förderstellen selbst erkundigen.
GRin Pohl ist begeistert von der tollen und gut verständlichen Zusammenfassung. Da es ja auch um Revitalisierung gehe, sei die Variante mit der Pumpe nicht so vorteilhaft. Sie findet aber die Varianten 2 und 3 sehr gut, weil diese auch wenig Unterhalt verursachen würden. Sie erkundigt sich woher der Bach bei der Fa. Glatt käme.
Herr Kutsche führt aus, dass dieser hinter dem Hieber hochgepumpt wird. Dies funktioniert mit Schwimmersteuerung. Die technischen Möglichkeiten für Variante 2 seien gegeben. Hinzu kommt noch, dass bei der Variante mit Pumpe, der Energieversorger keine Stromleitungen legen wird, was die Kosten nochmal erhöhen würde.
GRin Pohl empfindet den Mühlbach als erhaltenswert, die Kosten seien aber in Anbetracht des Haushalts fragwürdig. Sie ist interessiert daran, ob beim Bau einer „Rauen Rampe“ denn nur Eimeldingen zuständig sei.
Der Vorsitzende erklärt, dass Eimeldingen Eigentümerin und somit unterhaltspflichtig sei.
Herr Kutsche weist nochmal darauf hin, dass es Möglichkeiten zur Renaturierung gibt. So hätten das Wuhr und der Mühlbach wieder Wertigkeit. Aber es sei wichtig darauf zu achten, die Stabilität der Autobahn nicht anzugreifen. 
GR Marx erkundigt sich, ob die Fa. Glatt denn verpflichtet sei, das Wasser einzuleiten.
Herr Kutsche bestätigt das. Die Fa. Glatt habe sich gegenüber dem LRA vertraglich dazu verpflichtet. So müsste auch die Gemeinde Eimeldingen vertragliche Vereinbarungen mit der Fa. Glatt treffen. Herr Kuhn von Glatt zeigte sich aber in dem Gespräch mit Herrn Kutsche sehr offen.
BM Friebolin merkt an, dass man ggf. noch Land für die Fischtreppe erwerben müsse.
Auch hier bestätigt Herr Kutsche, dass der Eigentümer dem gegenüber nicht negativ gestimmt war.
Der Vorsitzende erkundigt sich, welche Schritte als nächstes eingeleitet werden müssen.
Herr Kutsche meint man wisse nun worüber nachzudenken sei. Für die Variante 2 sollten zunächst Gespräche mit der Fa. Glatt stattfinden. Parallel dazu könne man mit der Variante 3 weiterplanen. Es sollten hier zuerst Gespräche mit den Eigentümern und der Gemeinde Binzen stattfinden. Die technischen Möglichkeiten sollten weiterverfolgt werden. Die Wiederherstellung des Wuhrs sollte baldmöglichst angegangen werden. Auch die Zugängigkeit für Wartungsarbeiten sei fragwürdig.
GRin Pohl erkundigt sich, bis wann das in Angriff genommen werden müsse.
Aufgrund des Fachkräftemangels, auch im LRA, sei der Druck aktuell nicht so groß.
BM Friebolin erachtet es für wichtig, dass der Wasserzulauf für den Mühlbach bald möglichst gesichert wird. Er bedankt sich für den sehr informativen Sachstandsbericht und gibt Herrn Kutsche ein positives Stimmungsbild mit.
Das Gremium bedankt sich ebenfalls.
Es erfolgt kein Beschluss, da nur Sachstandsbericht!

Dokumente
Download GRö_TOP6_UmbauBinzenerWuhr_PPP-Vorstellung-RappRegio.pdf

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7. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke „Gipserarbeiten innen“, „Gipserarbeiten außen“, „Fliesen“ und „Estrich“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurden die Gewerke „Gipserarbeiten innen“, „Gipserarbeiten außen“, „Fliesen“ und „Estrich“ nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 02.02.2024 mit folgenden Ergebnissen:

Gewerk 110 „Gipserarbeiten innen“
Kostenberechnung 58.613,45 € (brutto, Stand 22.07.2023)
Zur Angebotsabgabe angefragte Firmen

14
Angebot abgegeben
02
davon in der Wertung
02

Angebote
J. Kult GmbH, Weil am Rhein
62.724,31 €
Bieter 2
68.680,85 €


Gewerk 111 „Gipserarbeiten außen“
Kostenberechnung 58.298,10 € (brutto, Stand: 22. Juli 2023)
Zur Angebotsabgabe angefragte Firmen

14

Angebot abgegeben
02
davon in der Wertung
02

Angebote
J. Kult GmbH, Weil am Rhein.
62.403,00 €
Bieter 2
62.598,00 €


Gewerk 120 „Fliesen“
Kostenberechnung 55.514,69 € (brutto, Stand: 22. Juli 2023)
Zur Angebotsabgabe angefragte Firmen

11
Angebot abgegeben
05
davon in der Wertung
05

Angebote
Karl Stöcklin Fliesen GmbH & Co.KG
49.978,81 €
Bieter 2
62.573,77 €
Bieter 3
69.048,74 €
Bieter 4
69.321,07 €
Bieter 5
69.348,75 €


Gewerk 130 „Estrich“
Kostenberechnung 53.695,78 € (brutto, Stand: 22. Juli 2023)
Zur Angebotsabgabe angefragte Firmen

06
Angebot abgegeben
02
davon in der Wertung
02

Angebote
Erbsland GmbH, Weil am Rhein.
48.371,12 €
Bieter 2
55.254,08 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

  1. Das Gewerk „Gipserarbeiten innen“ an die Firma J. Kult GmbH GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 62.724,31 € (brutto).
  2. Das Gewerk „Gipserarbeiten außen“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis 62.403,00 € (brutto).
  3. Das Gewerk „Fliesen“ an die Firma Karl Stöcklin Fliesen GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 49.978,81 € (brutto)
  4. Das Gewerk „Estrich“ an die Erbsland GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 48.371,12 € (brutto)



Eimeldingen, 06.02.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Nach der Prüfung der Angebote durch den Fachplaner ergibt sich folgender Kostenanschlag je Gewerk:

Gewerk
Ausschreibung
(brutto)
Kostenberechnung (brutto)

Gipserarbeiten innen
62.724,31 €
58.613,45 €
Gipserarbeiten außen
62.403,00 €
58.298,10 €
Fliesen
49.978,81 €
55.514,69 €
Estrich
48.371,12 €
53.695,78 €
Gesamtsumme Vergaben
223.477,24 €
226.122,02 €

In den Haushaltsplänen 2021, 2023, 2024 sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,435 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt zum Sachverhalt aus, dass zum Gewerk „Gipserarbeiten innen“ und „außen“ jeweils 14 Gewerbe angeschrieben wurden und nur 2 ihr Angebot abgegeben haben. Für das Gewerk “Fliesen“ wurden 11 Firmen angeschrieben und es wurden 5 Angebote abgegeben. Für das Gewerk „Estrich“ wurden 6 Betriebe angeschrieben und 2 Angebote abgegeben.
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.
Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 
  1. Das Gewerk „Gipserarbeiten innen“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 62.724,31 € (brutto).
  2. Das Gewerk „Gipserarbeiten außen“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis 62.403,00 € (brutto).
  3. Das Gewerk „Fliesen“ an die Firma Karl Stöcklin Fliesen GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 49.978,81 € (brutto)
  4. Das Gewerk „Estrich“ an die Erbsland GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 48.371,12 € (brutto).
Ja-Stimmen: 8                       Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0                                                                     

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

  1. Das Gewerk „Gipserarbeiten innen“ an die Firma J. Kult GmbH GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 62.724,31 € (brutto).
  2. Das Gewerk „Gipserarbeiten außen“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis 62.403,00 € (brutto).
  3. Das Gewerk „Fliesen“ an die Firma Karl Stöcklin Fliesen GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 49.978,81 € (brutto)
  4. Das Gewerk „Estrich“ an die Erbsland GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 48.371,12 € (brutto)



Eimeldingen, 06.02.2024




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP7_Neubau Kiga St. Martin_VergabenBeschränkteA_Submission02Feb2024_VorlageNr03-24_Gewerk110Gipser-Innen.pdf
Download GRö_TOP7_Neubau Kiga St. Martin_VergabenBeschränkteA_Submission02Feb2024_VorlageNr03-24_Gewerk111Gipser-Außen.pdf
Download GRö_TOP7_Neubau Kiga St. Martin_VergabenBeschränkteA_Submission02Feb2024_VorlageNr03-24_Gewerk120Fliesen.pdf
Download GRö_TOP7_Neubau Kiga St. Martin_VergabenBeschränkteA_Submission02Feb2024_VorlageNr03-24_Gewerk130Estrich.pdf

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8. Änderung der Kooperationsvereinbarung zum Tagesmuttermodell zwischen der Gemeinde Eimeldingen und dem Fachdienst Kindertagespflege im Wunderfitz Familienzentrum e.V. zum 01.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Bereits seit November 2012 besteht mit dem Familienzentrum Wunderfitz eine Kooperationsvereinbarung zur Betreuung von Eimeldinger Kleinkindern im Alter von 11 bis 24 Monaten bei Tagesmüttern. Danach sollten die Kleinkinder in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde einen Platz bekommen. Diese U3 Plätze im Kindergarten belegen jedoch einen doppelten Platz gemäß Betriebserlaubnis, sodass weniger Kapazität für Ü3 Kinder vorhanden ist. 

Um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, wurde die Kooperationsvereinbarung zum 01. September 2020 wie folgt angepasst und erweitert:
  • 15 Plätze mit davon weiterhin 4 in Platz-Sharing
  • Kleinkinder im Alter von 11 – 36 Monaten
  • Förderung wie bisher 3€/Std. bis max. 30 Betreuungsstd./Woche zzgl. 50% der nachgewiesenen Sozialleistungen
  • Die tatsächlich genutzte Betreuungszeit bei der Tagespflegeperson richtet sich nach dem Bedarf der Eltern (> 30 Std./Woche auf eigene Kosten)
  • Der bisher notwendige separate Betreuungsvertrag zw. Tagespflegepersonen und den Eltern entfällt, sodass nur noch der normale Betreuungsvertrag analog aller anderen Kooperationsvereinbarungen Anwendung findet (Arbeitserleichterung).

Viele Eltern haben ihre Kinder ab Geburt in der Krippe des Kiga St. Martin angemeldet, um ab dem 3. Lebensjahr einen der begehrten Kindergartenplätze zu erhalten. Einige Kleinkinder werden ab dem 11 Monat bei Tagesmüttern betreut und könnten ab dem Alter von 24 Monaten in die Krippenbetreuung wechseln. Derzeit kommt es immer wieder zu Anfragen von Eltern, die Kleinkinder in der Tagesmutterbetreuung zu belassen, obwohl die Kinder in der Krippe angemeldet und im Kindergarten St. Martin freie Kapazitäten in der U3-Betreuung (Krippe) vorhanden sind. Dieser Umstand könnte sich nach der Inbetriebnahme des Neubaus mit 2 Krippengruppen im Frühjahr 2025 noch verschärfen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass Eltern, die ihr Kind ab dem Alter von 24 Monaten in der Krippe angemeldet und eine Zusage für den Krippenplatz erhalten, diesen auch anzunehmen haben. Die kommunale Förderung würde zum Zeitpunkt des möglichen Krippeneintritts gestoppt. Die Kooperationsvereinbarung wäre entsprechend anzupassen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Änderung der Kooperationsvereinbarung zum Tagesmuttermodell zwischen der Gemeinde Eimeldingen und dem Fachdienst Kindertagespflege im Wunderfitz Familienzentrum e.V. gem. Anlage 1 ab dem 01.03.2024 zu. 



Eimeldingen, 14.02.2024




Oliver Friebolin        
Bürgermeister



Anlage:
  1. Geänderte Kooperationsvereinbarung zum Tagesmuttermodel zwischen der Gemeinde Eimeldingen und dem Fachdienst Kindertagespflege im Wunderfitz Familienzentrum e.V. zum 01.03.2024
  2. Geändertes Antragsformular zum 01.03.2024                         

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin verweist zum Sachverhalt auf die Sitzungsvorlage und erläutert dem Gremium die geplanten Änderungen in der Kooperationsvereinbarung mit dem Fachdienst Kindertagespflege. Hintergrund dieser Änderung ist der Umstand, dass immer mehr Eltern ihr Kind bereits mit der Geburt parallel im Kindergarten und bei einer Tagesmutter anmelden, um auf jeden Fall einen der begehrten Plätze zu bekommen. Während der Kindergarten St. Martin Kinder erst vom zweiten Lebensjahr an aufnimmt, betreuen Tagesmütter schon unter Einjährige. So komme es, dass Kinder mit elf Monaten an eine Tagesmutter übergeben werden, dann aber nicht in die Krippe wechseln, wenn sie zwei Jahre alt sind. Die Eltern wollen ihr Kind dann doch lieber bei der Tagesmutter lassen, weil es sich dort gut eingelebt hat. Für die Gemeinde sei dies problematisch, da sie Krippenplätze freihalte, die dann unter Umständen nicht so schnell neu belegt werden können. Mit dem Neubau des Kindergartens St. Martin kämen weitere Krippenplätze hinzu.
Nachfolgend begrüßt der Vorsitzende Frau Scherer, die Leitung des Fachdienstes, die im Zuhörerbereich sitzt.
GRin Azem erkundigt sich, ob in der neuen Krippengruppe im Kiga St. Martin auch Kinder ab 12 Monaten aufgenommen werden können. 
Das sei aktuell noch nicht Gesprächsthema erwidert der Vorsitzende, aber auch das sollte möglich sein.
GRin Bleile fragt Frau Scherer, ob denn eine Betreuung ab 12 Monaten genutzt werde und ob es Sinn mache eine Krippenbetreuung für dieses Alter anzubieten.
Frau Scherer erläutert, dass es durchaus viele Eltern gäbe, insbesondere Eltern, die in der Schweiz arbeiten, die ihre Kinder schon früh betreuen ließen. Viele seien auch froh, wenn sie ihre Kinder zuerst in die Krippe geben könnten, da die Kinder dann nicht den Wechsel von der Tagesmutter in die Krippe hätten. Viele Einrichtungen übernähmen die Kinder danach direkt in Ü3 Gruppen.
BM Friebolin bestätigt dies mit dem Hinweis, dass die Krippe in Binzen auch eine Betreuung für Kinder ab 12 Monaten anbietet und dies gut angenommen wird, da die Mütter mit Arbeitsplatz in der Schweiz andernfalls ihre Stellen verlören, was GRin Pohl bestätigt. Er ist der Meinung, dass man sich unbedingt dem Thema annehmen müsse.
Den Vorschlag der Verwaltung schwächte der Gemeinderat abschließend aber dahingehend ab: Die Möglichkeit, das Kind bei der Tagesmutter zu belassen, soll es weiterhin geben, haben die Eltern aber ihr Kind ab dem Alter von 24 Monaten in der Krippe angemeldet und eine Zusage für den Krippenplatz erhalten, wird die kommunale Förderung zum Zeitpunkt eines möglichen Krippeneintritts beendet.
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Einheitlicher geänderter Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Änderung der Kooperationsvereinbarung zum Tagesmuttermodell zwischen der Gemeinde Eimeldingen und dem Fachdienst Kindertagespflege im Wunderfitz Familienzentrum e.V. gem. Anlage 1 ab dem 01.03.2024 zu. 
Ja-Stimmen: 8                      Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0

Dokumente
Download GRö_TOP8_Änderung Kooperationsvereinbarung-TagespflegeEimeldingen01März2024_Anlage1.pdf
Download GRö_TOP8_Antragsformular-Eimeldingen-01März2024_Anlage2.pdf

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9. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 9

Diskussionsverlauf

Das Fasnachtsfeuer war ein großer Erfolg. BM Friebolin erwähnt, dass es so gut wie nie besucht gewesen sei. Er bedankt sich bei allen Mitwirkenden.
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Die neue Homepage soll ab 01.04.2024 freigegeben werden. Der Vorsitzende freut sich, dass diese nun barrierefrei sei und auch sehr schön aussehe.

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10. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

GRin Bleile stellt den Antrag, dass ehrenamtliche Entschädigungen dringend angepasst werden sollten. Es sei an der Zeit diese anzuheben. Sie bittet darum, dies noch vor den Kommunalwahlen mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Der Vorsitzende sagt dies zu.
GRin Bleile erkundigt sich, weshalb die Brücke über den Mühlbach noch gesperrt sei.
BM Friebolin erklärt, dass hier nur die Trittbretter ausgetauscht werden sollten. Dabei wurde festgestellt, dass auch das Tragwerk morsch sei. Nachdem der Statiker alles begutachtet hatte, wurden Lösungen gefunden und die Holzkonstruktion aus Leimbinder bestellt. Dadurch habe sich die Instandsetzung, auch witterungsdingt, etwas verzögert.
GRin Bleile möchte wissen, warum der Bauzaun an der Brücke beim Fasnachtsfeuerplatz immer noch steht.
Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass das Geländer aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen erhöht werden müsse. Er wird über den aktuellen Sachstand in der nächsten GR-Sitzung berichten. 

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11. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 22.02.2024 ö 11

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer wundert sich, dass bei der Frage der Unterbringung in der GU die entgangenen 80.000,00 € an Einnahmen gar keine Rolle spielten.
Der Vorsitzende erwidert, dass dem Beschluss nichts mehr hinzuzufügen gebe und dies eine demokratische Entscheidung sei.


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:45 Uhr.

Datenstand vom 21.03.2024 15:02 Uhr