Datum: 16.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus der Begegnung
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2021
3 Bauantrag - Errichtung eines Gartenzauns für eine hundgerechte Einfriedung auf Flst.-Nr. 3521, Gretel-Locher-Weg 6
4 Annahme von Spenden
5 Mitteilungen der Verwaltung
6 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte
7 Fragestunde der Bürger

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Birgit Pohl und Gemeinderat Bernhard Bodack werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2021 wird genehmigt.

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3. Bauantrag - Errichtung eines Gartenzauns für eine hundgerechte Einfriedung auf Flst.-Nr. 3521, Gretel-Locher-Weg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 25.11.2021

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ifang II“ mit Rechtskraft vom 02.04.1996. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3521 soll auf eine Länge von 7,00m eine Einfriedung in Form eines Staketengeländers mit Tor aus Metall in einer Höhe von 1,15-1,75m zur Straße hin errichtet werden. Dafür ist ein Antrag auf Befreiung gestellt worden. An die Grenze zum Nachbargrundstück soll darüber hinaus eine 5,25m lange Betonmauer mit einer Höhe von 1,5m errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass Einfriedungen bezogen auf die Oberkante Gehweg bzw. Fahrbahn zu den öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von 0,80m nicht überschreiten sollen und dass Einfriedungen von Straßen ohne Gehweg einen Abstand von 0,50m vom Fahrbahnrand als Schrammbord einhalten müssen. 
Durch die Ausbuchtung der Straße vor dem Flurstück Nr. 3521 wird der Abstand von 0,50m zum Fahrbahnrand eingehalten. Aufgrund der begründeten Überschreitung der Höhe der zur Straße ausgerichteten Einfriedung und der optischen Durchlässigkeit eines Staketenzauns gibt es zu dem Vorhaben planungsrechtlich keine Einwände.


Anschrift:                                 Gretel-Locher-Weg 6, 79591 Eimeldingen 

Bauort/Straße:                         Gretel-Locher-Weg 6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Gartenzauns für eine hundgerechte 
Einfriedung
       
Flst. Nr.:         3521

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         09.11.2021

Befreiungen beantragt:                 Ja

1. Die im Bebauungsplan vorgeschriebene Höhe für Einfriedungen bezogen auf die Oberkante Gehweg bzw. Fahrbahn zu den öffentlichen Verkehrsflächen von 0,80 m wird überschritten

Beschlussempfehlung

Dem Bauvorhaben Errichtung eines Gartenzauns für eine hundgerechte Haltung auf Flst.-Nr. 3521, Gretel-Locher-Weg 6 und der beantragten Befreiung: 
Errichtung einer Einfriedung in einer Höhe von 1,15 m - 1,75 m auf einer Länge von 7,00 m zur Straße hin
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt hierzu Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach und übergibt das Wort. Frau Fischer beschreibt, dass sich das Bauvorhaben im B-Plangebiet „Ifang II“ befindet und Richtung Straße eine Einfriedung in Form eines Staketenzaunes inkl. Tor aus Metall in einer Höhe von 1,15m bis 1,75m errichtet werden soll. Zusätzlich soll zum Nachbargrundstück eine 5,25m lange Betonmauer in Höhe von 1,5 m entstehen. Der B-Plan sieht allerdings für Einfriedungen vor, dass bezogen auf die Oberkante Gehweg bzw. Fahrbahn zu den öff. Verkehrsflächen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten werden soll und dass diese von Straßen und Gehwegen einen Abstand von 0,5 m vom Fahrbahnrand als Schrammbord einhalten müssen. Für die Überschreitung der Höhe wurde bereits ein Antrag auf Befreiung gestellt. Durch die vorhandene Ausbuchtung der Straße vor dem Grundstück wird der Abstand von 0,5m zum Fahrbahnrand eingehalten. Leider regelt der B-Plan aber derartige Einfriedungen nicht eindeutig. Nach Ansicht der Stadtbau Lörrach gibt es aufgrund der begründeten Überschreitung der Höhe der zur Straße ausgerichteten Einfriedung und der optischen Durchlässigkeit eines Staketenzauns zu dem Vorhaben planungsrechtlich keine Einwände. Letztendlich hat jedoch die Baurechtsbehörde darüber zu entscheiden. 

Gemeinderat Herfort möchte wissen, ob Ausbuchtungen zur Fahrbahn mitgezählt werden. Frau Fischer zeigt entsprechende Planunterlagen und geht auf den sich verändernden Bodenbelag der Ausbuchtungen ein, sodass diese als Abstands-flächen mitgezählt werden können. Herr Herfort stellt in Frage, ob Ausbuchtungen nicht auch als Ausweichplattform für den Verkehr gesehen und somit der Fahr-bahn zugeordnet werden könnten; dann müsste nämlich der Zaun entsprechend eingerückt werden. Frau Fischer möchte diese Entscheidung der Baurechtsbehörde überlassen. Weiter will Herr Herfort wissen, ob ein Maschendrahtzaun nicht hinterpflanzt werden muss. Hierzu teilt Frau Fischer mit, dass es sich hier um einen Staketenzaun handelt und der B-Plan dies nicht explizit vorsieht. Gemeinderat Herfort findet den geplanten Zaun zu hoch, auch spricht er sich gegen die Betonmauer zum Nachbargrundstück aus. 

Gemeinderat Schamberger erkundigt sich allgemein bezüglich Baugebieten, wie Einfriedungen und Mauern geregelt werden können. Hierzu führt Frau Fischer aus, dass für derartige Vorhaben grundsätzlich ein Bauantrag zu stellen ist. Andernfalls kann auch der Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen regeln. Der Vorsitzende ergänzt, dass auch das Nachbarschaftsrecht diesbezügliche Regulierungen vorschreibt – seines Wissens: Je höher eine Wand, desto weiter der Abstand zur Nachbargrenze. 
Frau Fischer fügt hinzu, dass in diesem Fall auch alle Nachbarn angehört wurden. Da aber bereits schon eine 2 m hohe Mauer auf dem Nachbargrundstück bis zur angrenzenden Garage besteht, kann die „neue“ Mauer lediglich gestalterisch hinterfragt werden. Sie könnte sich hierzu folgende Varianten vorstellen: 1. Die neue Mauer wird lediglich auf Höhe des Staketenzaunes errichtet; 2. Keine Betonmauer, dafür wird der Staketenzaun Richtung Nachbar weitergeführt, da dieser gestalterisch und transparenter einhergeht. 

Gemeinderätin Dr. Azem findet die über 5 m lange Mauer nicht gerade klein. Auch stellt sie die dadurch entstehende Perspektive im Ortsbild in Frage, zumal diese bis zum Fahrbahnrand reichen soll. Frau Fischer beschreibt, dass umliegend im Verhältnis bereits viele vorgezogene Bauten errichtet sind. Trotzdem appelliert die Gemeinderätin, dass die Mauer nur in Höhe des Zaunes errichtet werden und wenn auch nicht im B-Plan explizit vorgeschrieben, der Staketenzaun hinterpflanzt werden soll. Bürgermeister Friebolin tut sich diesbezüglicher Vorgaben schwer, zumal diese im B-Plan nicht vorgesehen sind. Er könne sich lediglich vorstellen, dies als Anregung weiterzugeben, jedoch völlig ergebnisoffen.

Gemeinderätin Pohl sieht aufgrund der bis zum Fahrbahnrand durchgezogenen Höhe eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, da beim Herausfahren nicht eingesehen werden kann, ob sich Fußgänger oder Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe befinden. Sie schlägt vor, dass auf einer Länge von 1,5 m ab Fahrbahnrand die Mauer um 0,5m abgesenkt errichtet wird. Die Variante als Zaun sieht sie un-problematisch, da dieser durchsichtig wäre. 
Der Vorsitzende fragt die als Zuhörerin anwesende Bauherrin, ob die Mauerseite für Durchfahrten überhaupt genutzt wird. Diese bejaht dies, da ein Wegerecht vorhanden ist. Allerdings eher von Traktoren, welche über die hohe Mauer sehen könnten und auf der gesamten Straße aufgrund des verkehrsberuhigten Bereichs nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Regelmäßige Aus- und Einfahrten finden lediglich gegenüber mit dem PKW zur Garage hin statt. 

Nochmals geht Frau Fischer auf die Abstandsflächenberechnung ein und die Variable, ob die Ausweichflächen bereits als Abstand zum Fahrbahnrand mitgerechnet werden können. Sie verweist aber nochmals darauf, dass die letztendliche Entscheidung der Baurechtsbehörde obliegt. Bürgermeister Friebolin stellt fest, dass dies zwar ein kleiner Bauantrag ist, aber viele Interpretationsmöglichkeiten bietet. Deshalb habe sich die Verwaltung bei der positiven Formulierung des Be-schlusses an der Meinung der Stadtbau Lörrach orientiert. 

Nachdem keine Fragen mehr gestellt wurden, bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Fischer für ihre Ausführungen und gibt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben Errichtung eines Gartenzauns für eine hundgerechte Haltung auf Flst.-Nr. 3521, Gretel-Locher-Weg 6 und der beantragten Befreiung: 
Errichtung einer Einfriedung in einer Höhe von 1,15 m - 1,75 m auf einer Länge von 7,00 m zur Straße hin
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 1

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4. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Es sind keine Spenden eingegangen.

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5. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass das Rathaus in Eimeldingen am Freitag, 07.01.2022 – wie auch in allen anderen Verbandsgemeinden - geschlossen bleibt. Beim Gemeindeverwaltungsverband mit Sitz in Binzen wird eine Notfall-Telefonnummer eingerichtet, welche noch im Mitteilungsblatt und auch auf der Homepage bekanntgegeben wird.  

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6. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem wurde aus der Bürgerschaft angefragt, ob nicht noch mehr Geschwindigkeitsanzeigen im Ort angebracht werden könnten, da diese sehr wertschätzen würden. Der Vorsitzende erklärt, dass die vorhandenen fünf „Smileys“ rollierend an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden. Jüngst wurde eine Anzeige in der Hauptstr. in die Alte Basler Str. versetzt, da am Ortseingang die defekte Bodenschwelle entfernt werden musste. Die Hauptstraße ist seines Erachtens ausreichend ausgestattet zzgl. ausreichend Verkehrsschildern sowie einer festen Blitzanlage. Zwei Geschwindigkeitsanzeigen wurden alleine bezüglich der Umsetzung des Lärmaktionsplans dieses Jahr beschafft. Weitere könnten auf Wunsch folgen, wobei mit einem Stückpreis in Höhe von 2.000 Euro Anschaffungskosten zu rechnen ist. 
Gemeinderätin Pohl stellt die Wirksamkeit der Anzeigen fest, da den Autofahrern immer wieder die tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen geführt wird. Allerdings sollen auch die Ausfallstraßen damit ausgestattet werden. 
Sie wünscht sich auf Anfang 2022 wieder eine Auswertung der Messdaten. 

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Gemeinderat Schamberger bittet darum, da aufgrund des Rückbaus der Bodenschwellen, Autofahrer leider wieder ungebremst auf der Binzener Str. in den Ort hineinrasen, große rote 30-Zone Fahrbahnmarkierungen anzubringen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß Verkehrskonzept und Verkehrsschau die Ausfallstraßen mit Verkehrsverengungen ausgestattet werden sollen. Hierfür werden Mittel im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.

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Gemeinderätin Bleile möchte die öffentliche Sitzung dafür nutzen, im Namen des Gemeinderates dem Bürgermeister wie auch Frau Flury und dem gesamten Verwaltungsteam zu danken, welche die Gemeinde bereits das zweite Jahr in Folge gut durch die ständig verändernde Corona-Pandemie führen. Trotz der Pandemie einhergehenden Zusatzaufgaben konnten gemeinsam große Projekte angegangen werden. Der Vorsitzende freut sich für die Anerkennung, wobei er selbst nach TOP 7 noch ein paar Worte dazu beitragen möchte.  

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7. Fragestunde der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Es wurden keine Fragen der Bürgerschaft gestellt.

Diskussionsverlauf

Sodann bedankt sich Bürgermeister Friebolin bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für deren Durchhalten und Disziplin bezüglich der sich ständig ändernden Corona-Beschränkungen. 
Auch dem Gemeinderat dankt er für die offene und konstruktive Zusammenarbeit. Trotz Corona wurde viel erreicht, beispielsweise der Beginn der Sanierung der Reblandhalle, der Beschluss zum Ausbau der Kinderbetreuung und die Erweiterung des Ev. Kigas St. Martin, die Umsetzung des Lärmaktionsplans, die Verabschiedung des Verkehrskonzepts, die Vermarktung der Grundstücke „An der Kander“ und auch der Bebauungsplan „Malzholzweg“ wurde auf den Weg gebracht. Ebenso der Satzungsbeschluss B-Plan „Neue Ortsmitte“ und das Vorzeigeprojekt „Solarpark A98“ - dessen Umsetzung bereits erfolgt ist. Hierzu gibt es auch einige Besichtigungsanfragen, welche aber noch bis zum Abschluss der Begrünungsmaßnahmen hinausgezögert werden. 
Insbesondere Herrn Verbandsgeschäftsführer Kiesewetter gebührt großer Dank für die aktuellen Impfaktionen im GVV. 
Auch der Kirchengemeinde für die zur Verfügungstellung der Sitzungsräumlichkeiten wie auch der Presse zollt der Vorsitzende seinen besonderen Dank. 


Nachdem keine Wortmeldungen der Anwesenden eingingen, wünscht Bürgermeister Oliver Friebolin der Zuhörerin sowie der Presse ein friedvolles Weihnachtsfest, einen gesunden neuen Start ins neue Jahr 2022 und schloss die öffentliche Sitzung um 19:36 Uhr. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:39 Uhr