Datum: 20.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus der Begegnung
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 16.12.2021
3 Bauantrag - Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7
4 Einbringung Haushaltsplan 2022 - Entwurfsberatung
5 Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
6 Annahme von Spenden
7 Mitteilungen der Verwaltung
8 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
9 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Manfred Schamberger und Gemeinderat Christian Marx werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 16.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 wird genehmigt.

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3. Bauantrag - Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 06.12.2021

„Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Der vormals gültige Bebauungsplan „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972 ist mit Rechtskraft vom 30.04.2002 in der zweiten Änderung aufgehoben worden. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nummer 2904 soll im hinteren Bereich (Richtung Rheinstraße) eine Doppelgarage mit Satteldach und Gebäudehöhe von 3,40m errichtet werden. 
Bei der Realisierung des Bauvorhabens ist der Abstand zur Rheinstraße, Kreisstraße K6326, zu beachten. Dieser Abstand ist im Straßengesetz für Baden-Württemberg nach § 22 Abs. 1 Nr. 1b StrG BW definiert. Verkürzt schreibt das Gesetz vor, dass innerhalb von 15,00m zum Fahrbahnrand keinerlei Hochbauten errichtet werden dürfen. Planungsrechtlich bestehen zu dem Bauvorhaben keine Bedenken.“ 

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, siehe die o.a. Stellungnahme der Stadtbau Lörrach.  Das Bauvorhaben setzt jedoch eine Übernahme einer Baulast voraus, ohne diese das Vorhaben bauordnungsrechtlich nicht realisierbar sein wird.

Anschrift:                                 Im Vogelsang 7, 79591 Eimeldingen 

Bauort/Straße:                         Im Vogelsang 7, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Doppelgarage
       
Flst. Nr.:         2904

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         30.11.2021

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein. Das Bauvorhaben liegt im unbebauten Innenbereich des mit Rechtskraft vom 30.04.2022 aufgehobenen Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“. Im hinteren Bereich des bereits bebauten Grundstückes soll eine Doppelgarage mit Satteldach und einer Gebäudehöhe von 3,4m errichtet werden. Das Vorhaben wird visuell in Form von Schnitten und Lageplänen vorgestellt. 
Gemäß Straßengesetz für Ba.- Wü. dürfen an Kreisstraßen innerhalb von 15m zum Fahrbahnrand keinerlei Hochbauten errichtet werden. Ferner wäre zur Realisierung des Bauvorhabens die Übernahme einer Flächenbaulast durch den Nachbarn erforderlich, da die Garage direkt an die Grundstückgrenze gebaut werden soll.
Bauplanungsrechtlich bestehen aber laut der Stadtbau Lörrach keine Bedenken, sodass der Beschlussvorschlag positiv formuliert wurde. 

Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob Bedenken bezüglich der Abstandsflächen zur Kreisstraße bekannt sind. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass bereits eine Stellungnahme der Straßenbehörde eingegangen ist, die das Vorhaben unproblematisch bewertet. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Einbringung Haushaltsplan 2022 - Entwurfsberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin führt in seiner Haushaltsrede 2022 einleitend aus, dass die Gemeinde bislang finanziell betrachtet recht gut aus der Corona-Pandemie gekommen ist. Im letzten Jahr werden insbesondere die Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer von über 2 Mio.€ zu einem positiven Ergebnishaushalt beitragen. Hierfür spricht er einen herzlichen Dank an alle Gewerbebetriebe und an seine Vorgänger und Gemeinderatsmitglieder für die Umsetzung der beiden Gewerbegebiete aus. 

Neben Corona gibt es für den Haushaltsplan 2022 größere Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Energiepreise, die aktuell auf einem historischen Hoch sind. Leider sind die Stromlieferverträge mit dem Stromversorger Ende 2021 ausgelaufen und müssen neu, wohl aber zu stark gestiegenen Preisen, verhandelt werden.

Der vorliegende Haushaltplanentwurf ist ausgewogen und schließt im Ergebnishaushalt mit einem Minus von rund 152.000€ ab. Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht alle Abschreibungen erwirtschaften kann. 2022 werden sich auch die Abschreibungen der Reblandhalle ab September durch die energetische Sanierung erhöhen; ab 2023 in einer Summe von rund 50.000€. 

Im Ergebnishaushalt sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen: 
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung die Anpassung der Gemeindehomepage auf barrierefrei
- Organisationsgutachten in der Gemeindeverwaltung
- kleinere Sanierungsarbeiten in der Grundschule und der Verlässlichen GS
- Umfrage zur Jugendarbeit durch ein Fachbüro
- Umsetzung des Verkehrskonzepts,
- Umweltschutz (Aufforstung von Flächen, mobile Bäume)
- neue Heizungsanlage und evtl. Photovoltaikanlage für das Rathaus
- Sanierung einer Wohnung im kommunalen Wohnhaus im Entenschwumm

Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es positiv zu erwähnen, dass trotz der gerade genannten Umstände, keine Steuererhöhungen vorgesehen sind. Auch die Wasser- und Abwassergebühren bleiben unverändert auf einem niedrigen Niveau; wie auch die Gewerbe- und Grundsteuer. 

Für dieses Jahr stehen im Finanzhaushalt insbesondere der Abschluss der Sanierung der Reblandhalle und die Planung einer Erweiterung oder eines Neubaus des Kindergarten St. Martin sowie der Umbau des Wuhrs auf der Gemarkung Binzen auf der Agenda. 


Achim Blaschke, Rechnungsamtsleiter für Eimeldingen teilt mit, dass das aktuell bestimmende Thema Corona seine Schatten auf die Haushaltsplanaufstellung wirft. Im Ergebnishaushalt wird mit Erträgen in Höhe von 6.535.070€ gerechnet und mit Aufwendungen in Höhe von 6.687.060€. Gesetzlich gefordert ist ein ausgeglichener Ergebnishaushalt, dieses Ziel hat die Gemeinde nicht erfüllt. Es wird jedoch einem übergroßen Anteil aller Gemeinden wegen der Pandemie so ergehen. 

Die Gemeinde Eimeldingen ist eine finanziell strukturell gesunde Gemeinde. Es ist von Vorteil, dass in den Vorjahren solide gewirtschaftet wurde. 

Größte Einzelposten im Ergebnishaushalt sind die Kindergärten. Der Ev. Kiga St. Martin mit einem Zuschussbedarf von 300.540€ und der Kiga Schnäggehüsli mit einem Zuschussbedarf von 232.220€. 

Im Teilhaushalt Finanzen entwickeln sich die Ansätze wie folgt:
- Gemeindeanteil Einkommensteuer steigt um ca. 74.900€ auf 2.141.180€
- Gemeindeanteil Umsatzsteuer sinkt um 16.270€ auf 158.470€
- Die Schlüsselzuweisungen steigen um 96.920€ auf 412.120€
- Insgesamt steigen die Einnahmen im Bereich Steuern und Zuweisungen 
von 4.147.470€ auf 4.613.740€ um 466.270€
- Im Gegenzug steigen die zu zahlenden Umlagen deutlich an. Grund hierfür ist die geltende Arithmetik. Berechnungsgrundlage ist das gute Ergebnis 2020. Die Gewerbesteuerumlage steigt gegenüber dem Vorjahresplan um 25.740€ auf 113.240€
- Obwohl der Kreisumlagehebesatz auf 31,6% gesenkt wurde, steigt die Kreisumlage um 33.050€ auf ein Allzeithoch von 1.220.090€
- Die FAG-Umlage an das Land steigt um 34.050€ auf 911.210€
- Die Schulumlage dagegen sinkt um 2.510€ auf 106.560€ (5 Schüler weniger; in 2021: 83, in 2022: 78)
- Insgesamt steigen die Aufwendungen im Teilhaushalt 2 (Finanzen) um 131.710€ auf 2.694.940€
- Bei den Personalkosten wird die tarifliche Erhöhung um 1,8 % vom 01.04. – 31.12.2022 eingeplant. In der mittelfristigen Planung sind für die Jahre 2023 – 2025 2,0% eingeplant
- Im Bereich Abwasser wird mit einer Unterdeckung von 158.540€ geplant. Dadurch werden die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2014 – 2016 ausgeglichen (wie in der Kalkulation für 2020 – 2022 aufgeführt)

Die größte Investition ist die Generalsanierung der Reblandhalle in Höhe von 1.100.000€. Es wird dafür im Jahr 2022 mit einem ELR-Zuschuss in Höhe von rund 300.000€ für die Investition gerechnet.
Ansonsten wird in diesem Haushalt mit Ermächtigungsübertragungen gearbeitet. Das bedeutet, dass in 2021 veranschlagte, aber nicht abgerufene Mittel nun in das Jahr 2022 übertragen werden. 
Der Haushalt ist im konsumtiven Bereich (Ergebnishaushalt) mit Augenmaß solide gehalten. Im Bereich der Investitionen unternimmt die Gemeinde mit der Sanierung der Reblandhalle und der Erweiterung des Ev. Kiga St. Martin einiges. Dies ist aufgrund der guten finanziellen Lage der Gemeinde Eimeldingen gut leistbar. 
Die mittelfristige Planung sieht im Bereich FAG grundsätzlich erfreulich aus (mit Ausnahme 2023). Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie trifft die gesamte öff. Hand und somit auch die Gemeinde. Die gute Gewerbesteuereinnahmen 2021 wird in 2023 negative Auswirkungen aufzeigen. Auf eine schnellstmögliche Erholung der gesamten Volkswirtschaft bleibt zu hoffen. 


Im Anschluss wurden die doppisch zugeordneten Produktgruppen (THH) wie folgt angesprochen, wobei Herr Blaschke darauf hinweist, dass die Spalte „Plan 2020“ auf dem Stand 15.07.2021 beruht und noch weitere Buchungen vorgenommen werden müssen.

Nachfolgend werden die einzelnen Haushaltspositionen durchgegangen:
Ergebnishaushalt/Verwaltungshaushalt
1.11.10 Gemeindeorgane/Verwaltung
Hier wurde bereits die Erhöhung der Besoldung sowie einhergehend der Versorgungsanteil miteinberechnet. Auch ein Ansatz für die Klausurtagung wurde eingestellt. In „Aufwendungen für die EDV“ wurden zusätzlich 2.000€ für eine sichere VPN-Anbindung bzgl. des Meldeamtes sowie vorsorglich 17.000€ für die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Homepage auf barrierefrei. Über die Variante hat noch der GR zu entscheiden. Für die Gemeindeverwaltung wird ein Organisations-Gutachten angestrebt. 

2.61.20 Finanzwesen                
Keine Anmerkungen

2.12.20 Ordnungswesen
GR Kibbat kritisiert die Differenz zw. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von über 4.000€ Mehrausgaben. Bei der Einrichtung wurde vermittelt, dass die Stelle auch erwirtschaften würde, was sie kostet, sprich kostenneutral sei. Der Vorsitzende erklärt, dass der GVD nicht nur Verwarn-/Bußgelder ausstellen würde, sondern auch für andere Dienste wie bspw. zur Pandemieüberwachung oder Heckenrückschnitt herangezogen wird. 

2.57.50 Rebhut
Diese Produktgruppe soll künftig wegfallen und der Ansatz von 10€ für die Gebäudeversicherung des Bammerthüsli anderweitig verbucht werden.

1.12.60 Brandschutz
Hier wurde bei „Haltung von Fahrzeugen“ laut dem Feuerwehr-Bedarfsplan 2022 der Ansatz erhöht. In den „Aus- und Fortbildungen“ greift die Ermächtigungsübertragung in Höhe von 15.000€.


3.21.10 Grundschule
Bei „Unterhalt der Grundstücke“ sind Mittel u. a. für die Aufbereitung des Parkettbodens, die Ertüchtigung des Sanitärtraktes sowie die Erneuerung des Fliesenspiegels in einem Klassenzimmer in Höhe von 20.000€ enthalten. 

3.21.10 VGS
In „Unterhalt der Grundstücke“ werden auch der Ersatz der Holzterrasse sowie die notwendige Dachabdichtung in Höhe von 17.000€ bereitgestellt.

GR Herfort fragt nach, weshalb die Kinder der VGS derzeit keine Mittagessensverpflegung bekommen. Dies liegt aktuell an dem sehr geringen Bedarf; da für 2 – 3 Essen kein zusätzliches Personal eingestellt werden kann. Nach der Pandemie soll die Verpflegung wieder aufgenommen werden. 

3.26.30 Musikschule
Keine Anmerkungen.

3.21.20 Öff. Bibliothek
Keine Anmerkungen.

3.28.10 Heimatpflege                
Unter „Abschreibungen“ sind bereits Beträge für die Errichtung der Schutzhütte berücksichtigt. Allerdings steht die Antwort der Baurechtsbehörde immer noch aus.

3.31.40 Asylbewerberleistg.
Hier wurden diverse Anpassungen aufgrund der Rechnungsergebnisse vorgenommen.

3.31.80 Soziale Einri. für Ältere        
In dieser Produktgruppe wurden lediglich die Ausgleiche Legat / Abschreibungen angepasst.

3.36.20 Jugendpflege
Bezüglich der Jugendarbeit soll eine Bedarfsumfrage durch einen professionellen Drittanbieter erfolgen. Angebote werden noch eingeholt. Bei bspw. regelmäßigen „Umtrunken“ in lockerer Runde können die Jugendlichen ihre Belange äußern. Hierfür werden insgesamt 20.000€ bereitgestellt. 

BM Friebolin informiert darüber, dass sich zwei Jugendliche (einer von der Gemeinde, einer von außerhalb) bezüglich eines Gesprächs gemeldet hätten. Dieses findet kommende Woche per Videokonferenz statt. Danach erhält der GR eine Information zu den Inhalten. 

3.55.10 Kinderspielplätze
Hier werden die Abschreibungen angepasst. 

3.36.50 Kiga St. Martin
Die Zuweisungen vom Land steigen, die Zuschüsse an die Kirche bzgl. 92% Kostenübernahme der Betriebskosten ebenfalls.
BM Friebolin ergänzt, dass aufgrund des akuten Platzmangels auch in Bezug auf die Neubaugebiete das Ziel ist, den maroden Altbau durch einen Neubau zu ersetzten und den Bauantrag im Sep.2022 mit Baubeginn in 2023 zu stellen. Da bis zur Fertigstellung des Neubaus das alte Gebäude weiterbetrieben werden muss, sind div. Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Insgesamt kommt es zu einem Defizit von 300.540€.

3.36.50 Kiga Schnäggehüsli
Der Ansatz bei den „Zuweis./Zusch.lfd.Bund“ wurde bzgl. eines Arbeitsentgeltzuschusses für eine Mitarbeiterin in Ausbildung erhöht. Die „Benutzungsgebühren“ erhöhen sich aufgrund der 5%igen Beitragserhöhung in U3 leicht. Ausgaben bzgl. „Interkommunaler Kostenausgleich“ fallen weniger an, da weniger auswärtige Kinder in Eimeldingen betreut werden. Die „Zuweisungen vom Land“ erhöhen sich; allerdings auch die Ausgaben für Lohn und Sozialversicherung. 

BM Friebolin ergänzt, dass beide Betreuungseinrichtungen im Verhältnis zu den Kinderzahlen derselben Bezuschussung bedürfen. Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge liegt aktuell bei ca. 13-15%, sodass eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge unumgänglich wird. 

Bezüglich der Gewinnung von Fachkräften beschreibt Frau Flury, dass die Erzieherin aus Spanien aktuell - aufgrund Vorgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart - den Anpassungslehrgang absolviert. Hierbei bedarf es der Absolvierung eines weiteren Sprachkurses online auf Niveau B2 und praktischer Arbeit mit Ü6-Kindern in der VGS. Voraussichtlich kann die Anerkennung als Fachkraft im September durch Bescheid des RP vorgenommen werden. 

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat bezogen auf die Abschreibungen erklärt der Vorsitzende, dass bei bspw. einer Investitionssumme von 2.000.000€ nach dem neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen" (NKHR) im Verwaltungshaushalt dann jährlich 40.000€ an Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass diese auch künftig gedeckt werden können. 

3.36.50 Kinderbetr. Tagesmütter
Darunter befindet sich der Zuschuss für die U3-Betreuung bei den Tagesmüttern über das Familienzentrum Wunderfitz. Im Jahre 2019 war das Rechnungsergebnis höher, da auch mehr Kinder betreut wurden. Hier sollte nochmals geprüft werden, ob der angenommene Ansatz aufgrund der Abrechnung für 2020 in 2022 angepasst werden müsste. Herr Friebolin wird Herrn Blaschke ggfls. die erforderlichen Mittel mitteilen. 

3.31.80 Altenarbeit (LEGAT)
Hier bedarf es einer Anpassung der Ausgleiche durch die Gemeinde.

3.42.10 Förderung des Sports
Bei den „Zuw.u.Zuschüsse an übrigen Bereich“ wird der Ansatz um 10.000€ als Förderbeitrag erhöht. Dies aufgrund der durch die Hallensanierung für die Vereine notwendig gewordenen anderweitig zur Verfügung gestellten Trainingsorte.  

3.57.30 Reblandhalle
Der Ansatz bei „Bewirtschaftungskosten Energie“ kann durch Ermächtigungsübertrag bei Bedarf erhöht werden. 
BM Friebolin ergänzt, dass glücklicherweise noch letztes Jahr zu damalig günstigeren Konditionen neue Gasverträge abgeschlossen wurden konnten. Durch die Sanierung mit besserer Wärmedämmung zzgl. PV-Anlage gilt zu hoffen, dass der Ansatz ausreichen wird. Die Investitionen der Hallensanierung müssen bereits 2022 mit ca. ¼ im Verwaltungshauhalt abgeschrieben werden, sodass hier bereits 17.370€ eingestellt wurden. 2023 beläuft sich der Betrag dann auf rund 70.000€ - wobei die Zuschüsse dagegen gerechnet werden können.

3.42.41 Sportplatz                        
Keine Anmerkungen.

1.55.10 Öff. Grünanlagen
Bei der „Unterhaltung d.sonst.unbewegl.Vermögens“ wird der Ansatz aufgrund des Vorjahresergebnisses zzgl. des Herrichtens des Brunnenplatzes Im Winkel erhöht. Auf Anregung von GR Dr. Azem bedarf es bei der Produktgruppe „Pflege Ausgleichsmaßnahme“ weiterer Pflanzungen zzgl. höherem Aufwands. Diesem wird zugestimmt, sodass der Ansatz von 3.000€ auf 6.000€ erhöht wird. 

1.51.10 Planung, Vermessung, Bauordnung
Hier wurde der Ansatz „Bauleitplan“ verringert, da bspw. private Investoren diese Kosten selbst tragen. 
1.54.10 Gemeindestraßen
Unter „Straßenunterhaltung“ werden auch die Maßnahmen bzgl. der Umsetzungen des Verkehrskonzepts verbucht, weshalb der Ansatz erhöht wurde. Bei „Unterhalt ZOB“ werden die Betonsanierungskosten der Bahnunterführung verbucht. 

Des Weiteren wurden die „Abschreibungen“ das Fahrgastinformationssystem angepasst. Die diesbezüglichen Investitionskosten werden allerdings im Finanzhaushalt verbucht. 

1.54.40 Straßenbeleuchtung                        
In „Auflösung Sonderposten“ werden die Zuschüsse für die LED-Umrüstung verbucht. 

BM Friebolin ergänzt, dass bzgl. der aktuellen Verhandlungen zu den Stromlieferverträgen die Ansätze im Haushaltsplan evtl. nochmals angepasst werden müssen. 

1.55.20 Wasserläufe, Wasserbau
Keine Anmerkungen.

1.53.80 Abwasserbeseitigung
Die Kanalnetzsanierung erfolgt nach Vorgaben des Ing.-Büros Rapp Regioplan für die Maßnahmen nach der EKVO und wird noch im GR thematisiert müssen. Die „Verzinsung des Anlagevermögens“ ist zwingend zu verbuchen. 
Das Defizit in Höhe von 158.540€ wird durch den vorhandenen Überschuss aus Vorjahren ausgeglichen, jedoch muss im Herbst eine Neukalkulation der Abwassergebühren vorgenommen werden. 

1.55.30 Friedhof mit Einsegnungshalle        
Unter „Abschreibungen“ müssen u. a. die Investitionen für die neuen Stelen erwirtschaftet werden.

1.53.60 Gemeinschaftsantennen-Anlage, Kabelanlagen                                
Keine Anmerkungen.

1.55.51 Förderung der Landwirtschaft        
Keine Anmerkungen.

1.55.51 Feldwege
Keine Anmerkungen.

1.54.70 ÖPNV
Früher musste für die Linie 66 ein Zuschuss an die Stadt Weil am Rhein bezahlt werden, welcher aktuell aber nicht mehr angefordert wird.

1.53.10 Versorgungsunternehmen
Hier werden die Kosten des Rechtsanwalts bzgl. des Rechtsstreits Konzessionsabgabeverfahren mit dem Energieversorger verbucht. In „Abschreibungen“ wurde der Ansatz bzgl. der PV-Anlage der Reblandhalle angepasst. 

Die Frage von GR Dr. Azem, ob dann auch hier die Abschreibungen einer evtl. PV-Anlage auf dem Rathaus verbucht werden, wurde bestätigt. 
 
1.53.30 Wasserversorgung
Die Auflösung von Beiträgen wirken sich laut Hr. Blaschke positiv aus. In „Unterhaltg. sonst.Unbewegl.Vermögens“ werden zusätzlich 20.000€ für zwei Schieberkreuze eingestellt. Bei den Bemerkungen für den „Fremdwasserbezug“ müssen 0,66€ als Wasserpreis vermerkt werden. Die Differenz in Höhe von -40.710€ wird mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet. Eine Anpassung der Gebühren wird erst nach Fertigstellung der Jahresabschlüsse erfolgen.

1.55.50 Forstwirtschaftliche Unternehmen
Die Ansätze wurden in Abstimmung mit der Forstverwaltung vorgenommen, auch die unter „Waldkulturkosten“ bzgl. zusätzlicher Aufforstungsmaßnahmen/Waldkultur.

1.11.24 bebaute Grundstücke allgemein
Hier werden bei „Zuweis./Zusch.lfd.Bund“ die Erstattungen des Jobcenters verbucht. Entgegen der Vorjahre wird eine Personalstelle nun nur noch mit 90% bezuschusst. Unter „Unterh.d.Grundst.“ werden künftig alle Werkhofeinsätze bzgl. bebauter Grundstücke verbucht.

1.11.24 Wohnungen Hauptstr. 11 und 13
Die Eingangstüre der Hauptstr. 11 sollte erneuert werden. 

1.11.24 Kom.WH Im Entenschwumm 2
Hier muss aufgrund eines Todesfalles einer Bewohnerin eine Wohnung dringend generalsaniert werden. Evtl. bedarf es noch einer Ermächtigungsübertragung. 

1.11.24 Wohnung LEGAT Im Bruckacker 16        
Keine Anmerkungen

1.11.24 Neues Rathaus + Wohnungen Hauptstr. 25
In zwei der vermieteten Wohnungen müssen die Jalousien erneuert werden. Im Rathaus selbst bedarf es eines Fensters zum Öffnen und die störanfällige Heizung muss ersetzt werden. Zu Prüfen gilt je Energieträger noch, ob eine PV-Anlage angebracht werden kann. Die Finanzierung erfolgt u. a. durch Ermächtigungsübertrag. 

GR Pohl bevorzugt die Energiegewinnung durch Erdwärme, sieht dies jedoch aufgrund der Lage des Rathauses als schwierig umsetzbar. Evtl. wäre auch eine Luft-Wärme-Pumpe interessant. 

1.11.24 Wohnungen Hauptstr. 47
Der Ansatz der Mieten und weiteren Teilhaushalten wurde aufgrund des Ergebnisses des Vorjahres angepasst.

1.11.24 Altes Rathaus Wohnungen Dorfstr. 1
Die Ansätze wurden übernommen und ggf. angepasst

1.11.33 Unbebaute Grundstücke
Hier wurden unter „Pachten“ die künftigen Einnahmen bzgl. eines Erdkabels für die Anbindung des Solarparks eingestellt, ebenso die anteiligen Einnahmen aus Erbbauzins der Baugrundstücke „An der Kander“. Unter „Geräte, Ausstattung, Einrichtung“ werden Mittel für die Anschaffung von mobilen Bäumen eingestellt. 
GR Dr. Azem freut sich über den Ansatz in Höhe von 5.000€, da Bäume mehr Beschattungen ermöglichen und der Erderwärmung entgegenwirken. Da die besten Standorte für bepflanzte Bäume noch herausgefunden werden müssen, sollen mobile Varianten dies erproben. 
Hr. Blaschke führt bzgl. „Rekultivierung der Erdaushubdeponie“ aus, dass nur noch im Jahre 2022 hierfür Kosten zu 1/3 Eimeldingen und 2/3 GVV anfallen werden.

2.61.10 Steuern, Zuweisung und Umlagen
Die Ansätze bei der „Vergnügungssteuer“ wurden aufgrund der Corona-Beschränkungen nach unten korrigiert; dagegen bei der „Hundesteuer“ erhöht. Insgesamt wird hier ein Plus von 1.918.800€ erwartet, womit die anderen unterdeckten Kostenstellen gestemmt werden müssen.

2.61.10 Sonstige allg. Finanzwirtschaft
Hier wurde nur eine leichte Anpassung des Zins-Ansatzes vorgenommen.




Finanzhaushalt/Investitionen/Vermögenshaushalt 
0200 – Hauptverwaltung
Der Planansatz in Höhe von 6.000€ wird für die Serveraufrüstung und ein NAS-Systems bzgl. Meldewesen sowie für ein neues Notebooks benötigt.

1300 – Feuerschutz
Hier wurden gemäß des Feuerwehrbedarfsplans die Ansätze angepasst. 

2150 – Grundschule VK
Keine Anmerkungen. 

2920 – Verlässliche Grundschule
Keine Anmerkungen.

3650 – Denkmalschutz- und pflege
Keine Anmerkungen.

3660 – Heimatpflege
Sofern die Baugenehmigung zur Errichtung einer neuen Schutzhütte am Fasnachtsfeuerplatz erfolgt ist, wären noch die Abschreibungen in Höhe von jährlich 2.500€ im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften.

4560 – Jugendpflege
Keine Anmerkungen.

4600 – Kinderspielplatz
Hier werden neue Spielgeräte oder neue Zäune verbucht; nicht aber der Unterhalt bestehender. 

4640 – Kiga St. Martin
Für die Erweiterung/Neubau sind insg. 4.000.000€ vorgesehen Per Ermächtigungsübertrag werden rund 1 Mio.€ und per Verpflichtungsermächtigung 3 Mio.€ bereitgestellt. 

4641 – Kiga Schnäggehüsli
Ein neues Gartenhäuschen soll per Ermächtigungsgrundlage angeschafft werden.

5500 – Förderung des Sports
Hier gilt anzumerken, dass es sich um „Platzhalter“ handelt, es aber noch keine entsprechenden Beschlüsse gibt. 

5610 – Reblandhalle
Noch vom GR zu beschließen sind die Vergaben der neuen Küche sowie der Bühnenvorhänge.

5631 – (auf Hallendach) Photovoltaikanlage BGA
Die PV-Anlage wurde bereits 2021 beschlossen. 

6300 – Gemeindestraßen
Bei zusätzlichem Bedarf können per Ermächtigungsgrundlagen Mittel übertragen werden.

6700 – Straßenbeleuchtung
Keine Anmerkungen.

6900 – Wasserläufe, Wasserbau
Keine Anmerkungen.


7000 – Abwasserbeseitigung
Keine Anmerkungen.

7500 – Friedhof
Hier werden Mittel für neue Stelen und für einen neuen Weg bereitgestellt. 

BM Friebolin merkt an, dass das ehemalige „Erdloch“ nun endlich geschlossen werden konnte.

8150 – Wasser
Keine Anmerkungen.

8810 – bebaute Grundstücke
Keine Anmerkungen.

8830 – Unbebaute Grundstücke
Bei „Grundstückskauf“ wurden die 100.000€ bereitgestellten Mittel in der falschen Zeile unter „Grundstückserlöse“ vermerkt. Dies wird Hr. Blaschke noch korrigieren.

=> Für eine evtl. PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses sollen noch zusätzlich 22.000€ bereitgestellt werden. 

Herr Bürgermeister Friebolin sowie die Gemeinderatsmitglieder bedankten sich bei Herrn Blaschke für das akribisch ausgearbeitete Zahlenwerk mit informativen Hinweisen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der Haushaltsplan im Entwurf mitvielen Maßnahmen bspw. in der Kinderbetreuung, Naturschutz und allg. der Bevölkerung zugutekommendes mit einem kleinen Defizit im Ergebnishaushalt ausgewogen ist. 

Es erfolgte kein Beschluss, da nur Vorberatung.

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5. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass im kommunalen Kindergarten „Schnäggehüsli“ ein bereits befristet beschäftigter Erzieher ab dem 01.04.2022 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit wechselt.

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6. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 6

Beschlussempfehlung

Die Geldspenden der Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG in Höhe von je 500,00 Euro für den Kindergarten Schnäggehüsli und den Ev. Kindergarten St. Martin zur Anschaffung von Spielgeräten sowie Vogel-Walliser Tief- und Rohrleistungsbau GmbH in Eimeldingen mit je 500,00 Euro für die Freiwillige Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden dankend angenommen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freute sich mitteilen zu können, dass die Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG in Eimeldingen eine Geldspende je zur Hälfte für den Kindergarten Schnäggehüsli und den Ev. Kindergarten St. Martin zur Anschaffung von Spielgeräten in Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro überwiesen hat. Weitere 1.000,00 Euro sind von der Firma Vogel-Walliser Tief- und Rohrleitungsbau GmbH je zur Hälfte für die Freiwillige Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr bereits am 22.12.2021 gutgeschrieben worden. 

Über die wiederholt großzügigen Spenden sprach er ein herzliches Dankeschön aus.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung zu verkünden.

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8. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kibbat erinnert bezüglich des geplanten Umbaus des Binzener Wuhrs an eine vor ca. 10 Jahren vorgenommene Untersuchung durch Studenten der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Herr Kibbat regt an, die damaligen Ideen nochmals aufzugreifen und die Machbarkeit zu prüfen. 
Bürgermeister Friebolin will sich die Unterlagen gerne ansehen. Das Problem beim Umbau des Wuhrs ergibt sich aber auch aus den neueren Vorschriften bzgl. der Fischdurchgängigkeit, des Hochwasserschutzes und der zuverlässigen Wasserzufuhr für den Mühlbach vor allem in den trockenen Sommermonaten. 

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Gemeinderat Herfort erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Lichtstärke der LED-Straßenbeleuchtung im Westen der Gemeinde zu drosseln. Des Weiteren habe er festgestellt, dass bei der Brücke in der Nähe des Rathauses eine Straßenlaterne nicht mehr funktioniere. Die Verwaltung will dies durch den Werkhof prüfen lassen.

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9. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Fragen der Bürgerschaft gestellt.


Nachdem keine Wortmeldungen der Anwesenden eingingen, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei den Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 21:15 Uhr. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:40 Uhr