Datum: 17.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus der Begegnung
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 20.01.2022
3 Bauantrag - Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a
4 Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10
5 Bauantrag - Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27
6 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 - Beratung und Beschlussfassung
7 Erweiterung Ev. Kindergarten St. Martin - Entscheidung über die Variante Neubau oder Aufstockung mit Anbau - Vergabe der Architektenleistungen
8 Sanierung der Reblandhalle - Vergabe Gewerk ?Küche? - Vergabe ?Erweiterung Elektronikschließanlage? - Freigabe Gewerk ?Bühnenvorhänge"
9 Annahme von Spenden
10 Mitteilungen der Verwaltung
11 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
12 Fragestunde der Bürger/innen

zum Seitenanfang

1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem und Gemeinderat Sven Herfort werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Bauantrag - Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 12.01.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eulenspiegel II“ mit Rechtskraft vom 21.06.2005. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3625 soll eine Kombination aus Carport, bzw. Garage, und Schuppen mit begrüntem Flachdach errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass Garagen und Carports nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen (rote Umgrenzung mit Inschrift CA/GA) und innerhalb der Baugrenzen (Baufenster) errichtet werden dürfen. Zudem setzt der Bebauungsplan fest, dass eine Nebenanlage 25 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb der Baugrenzen nicht überschreiten darf. 
Das Bauvorhaben überschreitet die Umgrenzung für Carports und Garagen in Richtung Silcherweg. Der geplante Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenzen und übersteigt somit den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich. Für das Bauvorhaben ist ein Antrag auf Befreiung notwendig. 


Bauort/Straße:                         Silcherweg 3a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Carports mit Schuppen
       
Flst. Nr.:         3625

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         03.01.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Das Bauvorhaben überschreitet die Umgrenzung für Carports und Garagen in Richtung Silcherweg. Der geplante Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenzen und übersteigt somit den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a und den beantragten Befreiungen: Überschreitung der Baugrenzen und des Brutto-Rauminhalts für Nebenanlagen wird auf der Grundlage des B-Plans „Eulenspiegel II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Färber der Stadtbau Lörrach, welcher beschreibt, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des B-Plans „Eulenspiegel II“ befindet. Auf dem bereits bebauten Grundstück soll eine Kombination aus Carport bzw. Garage und Schuppen mit begrüntem Flachdach entstehen. Anhand von Lageplänen wird aufgezeigt, dass das Bauvorhaben die Baugrenze überschreitet. Da dies aber nicht der erste Fall im Areal ist, kann laut Färber das beschriebene Vorhaben aufgrund der Ausführung mit begrüntem Flachdach begrüßt werden. Ferner überschreitet das Vorhaben den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich. Für beide Überschreitungen wurden bereits Anträge auf Befreiung gestellt. 

Nachdem keine Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a und den beantragten Befreiungen: Überschreitung der Baugrenzen und des Brutto-Rauminhalts für Nebenanlagen wird auf der Grundlage des B-Plans „Eulenspiegel II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 31.01.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. Zu beachten ist die BauNVO aus dem Jahr 1968. Ebenso liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen mit Rechtskraft vom 09.01.2018. 
Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 2883 soll ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und eine Doppelgarage entstehen. Ursprünglich wurde das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster für die gleichzeitige Planung und Ausführung von Doppelhäusern konzipiert. Da das Nachbargebäude bereits errichtet wurde, kann eine zeitgleiche Planung und Bauausführung nicht mehr erfolgen. 
Das Bauvorhaben hält die grundsätzlichen Vorgaben (Art und Maß der baulichen Nutzung) des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ein. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans überschreitet das Hauptgebäude die Baugrenze mit dem hinteren Gebäudeteil um etwa 3 m, bzw. um 31,5 m². Darüber hinaus sind Dachgauben nicht zulässig. 
Die Überschreitung der Baugrenze wird im Antrag auf Befreiung damit begründet, dass so genug Raum für zwei Wohneinheiten pro Vollgeschoss (63-75 m²) entstehen könne. Der Versprung des Gebäudes bedingt sich auch durch die einzuhaltenden Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die etwa 18 m² Fläche innerhalb der Baugrenzen in Anspruch nehmen. In der Regel können geringfügige Überschreitungen von Baugrenzen befreit werden. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück innerhalb des Baufensters sehen wir die Überschreitung hier als geringfügig an. In der bebauten Umgebung sind bereits diverse Dachgauben entstanden, somit fügen sich die im Bauvorhaben geplanten Dachaufbauten in die Umgebungsbebauung ein. Durch die geplante Ausführung als Schleppgauben wird der Eindruck einer Dreigeschossigkeit vermieden. 
Die Proportionen des Gebäudes und die Dachgauben fügen sich in die bebaute Umgebung ein. Somit bestehen städtebaulich und planungsrechtlich keine Bedenken. 
Neben der Doppelgarage sind vier weitere, offene Stellplätze sowie zehn Fahrradstellplätze vorgesehen. Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen sind für jede Wohneinheit ab einer Größe von 45 m² 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Ergibt sich bei der Berechnung eine Nachkommastelle, muss aufgerundet werden. Nachzuweisen sind demnach 8 KFZ-Stellplätze. Die im Lageplan fehlenden zwei Stellplätze könnten vor der Doppelgarage nachgewiesen werden.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10 und den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenze um 31 m²
2. Befreiung der Dachgauben
wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Herfort erklärt sich bei diesem TOP als Nachbar des Bauherrn für Befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

Herr Färber beschreibt, dass sich das Bauvorhaben mit Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer Doppelgarage im Geltungsbereich des B-Plans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ aus dem Jahr 1972 befindet. Ursprünglich wurde das Baufenster für die gleichzeitige Planung und Ausführung von Doppelhäusern konzipiert; da das Nachbargebäude aber bereits errichtet wurde, kann dies hier nicht mehr erfolgen. 
Die zuerst vorgesehene Planung wurde mehrmals mit dem Bauherrn besprochen und entsprechende Änderungen vorgenommen, sodass diese Variante nun die grundsätzlichen Vorgaben des Bebauungsplans (Art und Maß der baulichen Nutzung) und der örtlichen Bauvorschriften einhält. 
Entgegen den Festsetzungen des B-Plans überschreitet das Hauptgebäude allerdings die Baugrenzen mit dem hinteren Gebäudeteil um etwa 3m bzw. um 31,5m² und Dachgaben wären nicht zulässig. 
Deshalb wurden zwei Anträge auf Befreiung gestellt. Die Überschreitung der Baugrenze wird im Antrag auf Befreiung damit begründet, dass so genug Raum für zwei Wohneinheiten pro Vollgeschoss entstehen können. Der Versprung des Gebäudes bedingt sich auch durch die einzuhaltenden Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die etwa 18m² Fläche innerhalb der Baugrenzen in Anspruch nehmen. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück innerhalb des Baufensters wird die Überschreitung hier als geringfügig angesehen. Ferner sind in der bebauten Umgebung bereits diverse Dachgauben entstanden, somit fügen sich die im Bauvorhaben geplanten Dachaufbauten in die Umgebungsbebauung ein. Durch die geplante Ausführung als Schleppgauben wird der Eindruck einer Dreigeschossigkeit vermieden.
Das gesamte Vorhaben wird den Anwesenden bildhaft vorgestellt und aufgezeigt, dass sich die Proportionen in die bebaute Umgebung gestalterisch einfügen. Neben der Doppelgarage sind vier weitere Stellplätze sowie zehn Fahrradstellplätze vorgesehen; somit können die Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde nachgewiesen werden. Aus Sicht der Stadtbau bestehen städtebaulich und planungsrechtlich keine Bedenken. 

Nachdem keine Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10 und den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenze um 31 m²
2. Befreiung der Dachgauben
wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

5. Bauantrag - Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 02.02.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, untergeordnet auch gewerbliche Nutzungen vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Grundstück 13/1 soll im Keller des Hauptgebäudes eine Mikrobrauerei entstehen. Vorher war in dem Keller eine „Weinhandlung mit Degustation“ untergebracht. Zwischenzeitig war der Keller ungenutzt. 
Sofern die neue gewerbliche Nutzung die umliegende Wohnnutzung nicht wesentlich stört (Lärm- und/oder Geruchsemissionen), bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Hauptstr. 27, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei

Flst. Nr.:         13/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         31.01.2022

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beschreibt kurz die Hintergründe zur Nutzungsänderung des Gewölbekellers, welcher besser bekannt ist als Villa Roth bzw. Bierkeller und früher von einer Weinhandlung mit Degustation genutzt wurde. Der Gewölbekeller ist nun aber schon längere Zeit nicht mehr in Benutzung. 
Herr Färber erklärt, dass es für das Gebiet keinen B-Plan gibt und somit die Regeln des unbeplanten Innenbereichs angewandt werden. Der Antrag auf Umnutzung in eine Mikrobrauerei wird im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO gestellt. Planungsrechtlich bestehen von Seiten der Stadtbau Lörrach keine Bedenken. 

Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob die Nachbarschaft evtl. mit Geruchsbelästigung zu rechnen habe. Herr Färber erläutert, dass dies von der Baurechtsbehörde in Form von Lärm- und/oder Geruchsemissionsgutachten ermittelt werden wird. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin informiert, wie bereits in seiner Rede zur Beratung des Haushaltsentwurf im Januar ausgeführt, dass die Gemeinde finanziell betrachtet bislang recht gut durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Im letzten Jahr werden insbesondere die Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer zu einem positiven Ergebnishaushalt beitragen. Neben Corona gibt es größere Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Energiepreise, die aktuell auf einem historischen Hoch sind. Der nun vorliegende Haushaltsplan ist ausgewogen und schließt im Ergebnishaushalt mit einem Minus von 154.990 Euro ab.
Dieses Defizit kann mit den Überschüssen der Jahre 2019 – 2021 verrechnet werden.
Der Gesamtergebnishaushalt sieht in der Finanzplanung mit Ausnahme des Jahres 2023 grundsätzlich gut aus. 2023 werden sich die sehr guten Gewerbesteuereinnahmen 2021 negativ auswirken. 2024 und 2025 werden nach heutigem Stand wieder mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen. Etwas Sorgen bereiten die derzeit stark steigenden Energiepreise. 
Gegenüber der Entwurfsberatung haben sich noch folgende kleine Änderungen im Ergebnishaushalt ergeben:
  1. Bei den öffentlichen Grünanlagen wurde auf Anregung/Vorschlag von Gemeinderätin Dr. Azem bei der Produktgruppe „Pflege Ausgleichsmaßnahmen“ für weitere Pflanzungen zzgl. einem höheren Pflegeaufwand der Ansatz von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht und somit über den Antrag positiv Abgestimmt. 

  1. Des Weiteren wurden die Abschreibungen für die geplante Photovoltaikanlage auf dem Rathaus angepasst.

Dies bedeutet, dass nicht alle Abschreibungen erwirtschaftet werden können. In diesem Jahr werden sich auch die ab Sep. 2022 anfallenden Abschreibungen der Reblandhalle durch die energetische Sanierung erhöhen, wir sprechen ab 2023 von der Summe von rund 50.000 Euro.
Im Ergebnishaushalt (früherer Verwaltungshaushalt) sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Anpassung der Gemeindehomepage (barrierefrei)
- Organisationsgutachten für die Gemeindeverwaltung
- „kleinere“ Sanierungs-bzw. Unterhaltungsarbeiten in der Grundschule (Toiletten und Parkettboden) und Verlässlichen Grundschule (Podest) 
- Umfrage zur Jugendarbeit
- Umsetzung des Verkehrskonzepts
- Umweltschutz (Aufforstung von Flächen, mobile Bäume)
- aufgrund sehr hoher Störanfälligkeit und Ausfällen: neue Heizung für das Rathaus
- Sanierung einer gemeindeeigenen Wohnung im kommunalen Wohnhaus.
Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Gewerbetreibenden gilt es positiv zu erwähnen, dass die Grund- und Gewerbesteuer nicht erhöht werden. Auch die Wasser- und Abwassergebühren verbleiben unverändert auf einem wirklich niedrigen Niveau.
Im Finanzhaushalt (früherer Vermögenshaushalt) stehen insbesondere der Abschluss der Sanierung Reblandhalle, die Planung einer Erweiterung oder eines Neubaus des Kindergartens St. Martin sowie der Umbau des Wuhrs auf der Gemarkung Binzen auf der Agenda. Zusätzlich wurden in der Entwurfsberatung Mittel für eine Photovoltaikanlage auf dem Rathaus in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt.
Insgesamt lässt sich sagen, dass es sich um einen ausgewogenen Haushalt 2022 handelt, zwar mit kleinem Defizit, welches aber mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann. 
Gemeinderätin Bleile freut sich ebenfalls über den soliden und ausgewogenen Haushaltsplan, welcher in allen Bereichen zahlreiche Vorhaben von Umweltschutz, über Verkehrskonzeptmaßnahmen bis zu großen Bauprojekten für eine kleine Gemeinde wie Eimeldingen enthält. Insbesondere zur Eröffnung der sanierten Reblandhalle hofft Sie auf eine Feier für die Bevölkerung. Auch der Ansatz, die Jugendarbeit wieder durch eine Arbeitsgruppe zu aktivieren, auf ein Weiterkommen hoffen. Die grundsätzlich gute Haushaltslage ist auch den Gewerbebetreibenden wie auch den Bürger/innen zu verdanken. 
Frau Bleile bedankt sich im Namen des Gemeinderats ebenfalls bei der Verwaltung und auch bei dem heute aufgrund Krankheit nicht anwesenden Herrn Blaschke als Rechnungsamtsleiter für Eimeldingen. Diesem Dank schließt sich der Bürgermeister an. Sodann ergeht folgender

Beschluss

Gemeinde Eimeldingen

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
                                                                                                                                                     
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung i. V. m. § 18 GKZ hat der Gemeinderat am 17.02.2022 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:


§ 1
ERGEBNISHAUSHALT UND FINANZHAUSHALT

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
6.535.070
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
6.691.180
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-156.110
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
0
1.5 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
-156.110
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
-156.110

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.161.340
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
5.778.310
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender 
      Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
383.030
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
510.790
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.062.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.551.910
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-1.168.880
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
41.300
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-41.300
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-1.210.180



§ 2
KASSENKREDITERMÄCHTIGUNG

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf        500.000,00 €.
festgesetzt.



§ 3
REALSTEUERSÄTZE

Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        300 v.H.
       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        310 v.H.
       der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.
    der Steuermessbeträge.


§ 4
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von 
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen 
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) 
wird festgesetzt auf                                   3.100.000,00 €.


§ 5
KREDITERMÄCHTIGUNG

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf        0,00 €
festgesetzt.


§ 6
STELLENPLAN

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Erweiterung Ev. Kindergarten St. Martin - Entscheidung über die Variante Neubau oder Aufstockung mit Anbau - Vergabe der Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde ist der öffentlichen Sitzung am 14.10.2021 über den aktuellen Sachstand der erforderlichen Erweiterung des Ev. Kindergarten St. Martin informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Varianten Neubau und Aufstockung mit Anbau des Bestandsgebäudes näher untersucht.
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.


Aufstockung und Anbau


Vorteile:
  • Grobplanung bereits vorhanden
  • Bestehendes Gebäude kann erhalten werden
  • Kürzere Bauzeit

Nachteile:
-        Aufstockung ist statisch machbar, jedoch mit Einschränkungen 
(lt. Berechnungen eines Statikers): Im EG wäre eine zusätzliche Stabilisierung für Horizontalkräfte erforderlich = Erdbeben, ferner wäre auf dem Dach keine PV Anlage möglich 
-        Neue Anforderungen für die Nebenräume (Im Bestand fehlen Personalräume, Waschraum, Technikräume, Küche bzw. Essbereich)
       Hierfür wäre eine zusätzliche Gebäudevergrößerung (Anbau)erforderlich
       Elektrik im EG muss komplett erneuert werden 
       Nutzung EG für U3 Kinder ungeeignet: Keine Bodenheizung = kühle Bodenoberfläche, da Bodendämmung nach Standard 70er Jahre
       Hohe Brandschutzanforderungen an neues OG bzgl. 1. Rettungsweg über das große bestehende Eingangsfoyer
       während der Bauzeit kann die Betreuung nicht im Bestandsgebäude stattfinden – Ausweichräumlichkeiten erforderlich – hohe Kosten

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         2.800.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca.                   250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                3.050.000,00 Euro

Neubau

Vorteile:
  • Gebäude wäre energetisch und technisch auf aktuellem Stand
  • Raumauf- und -einteilung nicht an den Bestand gebunden und kann an die neue Pädagogik angepasst werden
  • bei der Variante Neubau neben dem Bestandsgebäude könnte die Betreuung im Bestand erfolgen und es müssten keine Ausweichräumlichkeiten (Raumeinheiten oder Anmietung bzw. Umbau von Räumlichkeiten) gesucht und finanziert werden 

Nachteile:
  • höhere Investitionskosten gegenüber Aufstockung mit Anbau
  • bei der Variante Neubau neben dem Bestand müsste der Bebauungsplan geändert und der angrenzende Spielplatz „verlagert“ werden

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro


Bei der Variante Neubau stellt sich die Frage des Standorts. Hierzu gibt es u. a. folgende Alternativen:

Abriss Bestandsgebäude - Neubau an gleicher Stelle

  • Vorteil: 
keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, wenn der Neubau im „alten Baufenster“ untergebracht werden kann

  • Nachteil:
Ausweichräumlichkeiten in Form von Raumeinheiten (hohe Kosten für Miete, Erschließung etc.; Standortfrage…) oder andere Ersatzräumlichkeiten (Standort, Mietkosten, weitere Umbaukosten), zweimaliger Umzug erforderlich

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca.                   250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                4.250.000,00 Euro


Neubau „neben“ dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung Spielplatzfläche 
(Grundstück Flst.-Nr. 2880)

  • Vorteil: 
Der Kindergarten könnte bis zur Inbetriebnahme im Bestandsgebäude (ohne „Anbau“) in Betrieb bleiben, somit bräuchten keine Ersatzräumlichkeiten für die Übergangszeit gesucht und auch nur einmal umgezogen werden
  • Nachteil:
Der Spielplatz würde während der Bauzeit nicht zu Verfügung stehen oder müsste temporär verlagert (Standortfrage) und nach Abriss des Bestandsgebäudes an anderer Stelle neben dem neuen Kindergarten neu errichtet werden. Auch wäre eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich

Grobkostenschätzung
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro
Verlegung Spielplatz ca.           100.000,00 Euro
Änderung Bebauungsplan ca.             20.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                4.120.000,00 Euro


Neubau an anderer Stelle in „Eimeldingen West“

  • Vorteil:
s. o., auch müsste der Spielplatz nicht verlegt werden

  • Nachteil:
Neben der Standortfrage gibt es derzeit nur sehr wenige freie Grundstücke in Eimeldingen, die sich für den Kindergartenneubau eignen würden. Der Eigentümer eines Grundstücks im „Westteil“ wurde angefragt, ob er seine Baugrundstücke für einen Kindergartenneubau zur Verfügung stellen würde (Erwerb und/oder Grundstückstausch), was leider abgelehnt wurde.


Fazit: Seitens der Verwaltung wird unter Abwägung der o. a. Vor- und Nach-
          teile ein Kindergartenneubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbe-
          ziehung des Spielplatzgrundstücks präferiert.


Bei einem Neubau bedarf es der Entscheidung, welcher Architekt mit der Planung beauftragt werden soll. Dieses Thema ist sehr komplex. In der GPA-Mitteilung Bau 1/2000 wird hierzu u. a. ausgeführt: 

Zu unterscheiden sind Aufträge über/unter dem EU-Schwellenwert. 

Bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes gibt es zwei Möglichkeiten: 
       nationaler Wettbewerb nach den "Grundsätzen und Richtlinien auf den 
       Gebieten der Raumplanung des Städtebaues und des Bauwesens 
       (GRW) oder 
       eine freihändige Vergabe.

Bei der freihändigen Vergabe gibt es Verschiedene Arten der freihändigen Vergabe: 
       freihändige Einzelvergabe 
       Freihändige Mehrfachvergabe 
       Freihändiges Suchverfahren. 

Bei Aufträgen über dem Schwellenwert (derzeit 215.000 € netto) ist entweder ein EU-weiter Wettbewerb zu veranstalten oder europaweit nach VOF auszuschreiben. 

Die Gemeinde arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit dem Planungsbüro Schwarzwälder und Glier vertrauensvoll zusammen und hat damit beim Großprojekt „Sanierung der Reblandhalle“ sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Büro wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.06.2021 stufenweise mit der Aufstockung des Kindergartenbestandgebäudes beauftragt und hat Vorarbeiten für einen evtl. Neubau geleistet. Einen Neubau des Kindergartens würde das Planungsbüro Schwarzwälder und Glier unter Mitwirkung des Architekten Roland Böttcher (LPH 1-4) mit Erfahrungen im Kindergartenbau (Referenzobjekte: u. a. Kinderhaus Efringen-Kirchen und Neubau Heilpädagogisches Zentrum Tüllinger Höhe) gestalten und hat hierzu ein Honorarangebot in Höhe von 210.400,00 Euro (netto)vorgelegt.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine freihändige Vergabe an das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier vor.

Zunächst soll eine stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase (LPH) 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) erfolgen. Das Honorar bis einschließlich LPH 3 beläuft sich auf 61.319,04 Euro brutto. 

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“.

  1. Mit den Architektenleistungen wird das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) mit einem anteiligen Honorar in Höhe von 61.316,04 Euro (brutto).

Finanzen

Für die Kindergartenerweiterung wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.01.2021 rund 16.000,00 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden übertragen. 

Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher der Gemeinderat im Oktober 2021 über den damaligen Stand der erforderlichen Erweiterung des Ev. Kiga St. Martin informiert wurde. In der Zwischenzeit wurden vom Büro Schwarzwälder & Glier verschiedene Varianten wie bspw. eine Aufstockung zzgl. Anbau wie auch ein Neubau geprüft. Die verschiedenen Varianten haben sowohl Vor- wie auch Nachteile, welche in der Vorlage detailliert beschrieben und vom Vorsitzenden erläutert werden. 
Zum Raumprogramm - nach den aktuell gültigen Pädagogikstandards - wird ausgeführt, sodass die rund 1.100 m² Nutzfläche nur einen zweistöckigen Neubau als zweckdienlich erscheinen lassen. Ein Neubau an einer anderen Stelle im Westteil bspw. im Bruckacker, sowohl Tausch wie auch Erwerb, wurde bereits vom angefragten Eigentümer abgelehnt. 

Kurzfassung der Varianten mit Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
- Aufstockung mit Anbau                                         3.050.000 Euro
- Neubau (an einer anderen Stelle, reine Baukosten)        4.000.000 Euro
- Neubau (Abriss Bestand, Neubau an gleicher Stelle)         4.250.000 Euro 
- Neubau (neben Bestand und Einbeziehen Spielplatz)         4.120.000 Euro

Hinzukommen würden Anschaffungskosten für die beweglichen Einrichtungsgegenstände sowie evtl. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Zusammen mit einem Architekten wurden alle genannten Varianten untersucht, auch unter Beachtung des notwendigen Außen-/Gartengeländes, sodass auch die Verwaltung einen Neubau neben dem Bestandsgebäude unter Einbeziehen des angrenzenden Spielplatzgrundstückes favorisiert. 

Bei einem Neubau gilt es allerdings zu beachten, dass es für die Planung des komplexen Themas eines Architekten benötigt. Dabei müssen Aufträge über (ab 215.000 Euro netto Honorarleistung) und unter dem EU-Schwellenwert beachtet werden. Bei Aufträgen unter dem Schwellenwert gibt es zwei Möglichkeiten: nationaler Wettbewerb oder freihändige Vergabe. Und bei der freihändigen Vergabe wiederum: freihändige Einzelvergabe, freihändige Mehrfachvergabe oder freihändiges Suchverfahren. Bei Aufträgen über dem Schwellenwert ist entweder ein EU-weiter Wettbewerb zu veranstalten oder europaweit nach VOF auszuschreiben.

Das Bauleiterbüro Schwarzwälder & Glier wurde bereits im Juni 2021 stufenweise mit der damaligen Aufstockungsvariante beauftragt und hat entsprechende Vorarbeiten geleistet. Auch besteht seit langem eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit wie bspw. bei der Sanierung der Reblandhalle. Für den Kindergartenneubau hat das Bauleiterbüro in Zusammenarbeit mit dem Architekten Böttcher ein Honorarangebot in Höhe von 210.400 Euro netto (unter dem Schwellenwert) vorgelegt. 
Die Verwaltung schlägt aus besagten Gründen vor, im Wege der freihändigen Vergabe die Planung an Schwarzwälder & Glier zur vergeben, zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) zum Honorar in Höhe von 61.319,04 Euro. 

Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich das Bestandsgebäude in einem sehr schlechten Zustand befindet, insbesondere in Sachen Elektrik und Schallschutz, sodass sich die aktuelle Arbeitsbelastung für das pädagogische Personal suboptimal darstellt. 

Gemeinderat Herfort bedankt sich für die ausführliche Vorlage zum komplexen Thema des schon lange bekannten Sanierungsbedarfs. Seine im Kiga arbeitende Frau kann die aktuellen Arbeitsbelastungen bestätigen. Die Für und Wider eines Neubaus trotz der hohen Kosten von über 4 Mio. € auf dem angrenzenden Spielplatzgelände sprechen dafür, zumal während der Bauphase der Kiga-Betrieb parallel aufrechterhalten werden kann. Sollten in dieser Zeit Außenflächen fehlen, könnte über eine Anpachtung von angrenzenden Ackerflächen nachgedacht werden. Auch über einen Spielplatzersatz müsste man sich Gedanken machen. Architekt Böttcher wird in Kiga-Kreisen als guter Planer erachtet, vor allem unter dem pädagogischen Personal in Efringen-Kirchen. Mit Schwarzwälder & Glier hat die Gemeinde Eimeldingen ebenfalls sehr gute Erfahrungen gerade in Bezug auf die aktuelle Sanierung der Reblandhalle. 

Bürgermeister Friebolin erinnert an die im Ergebnishaushalt zu erwirtschaftenden Abschreibungen, welche sich bei einem so großen Projekt mit rund 4 Mio. € auf jährlich ca. 80.000 Euro belaufen werden. Dies entspricht einer Stelle in gehobenen Dienst. Dabei sollen aber die Kindergartengebühren weiterhin niedrig bleiben. Leider hat die Bundes- und Landesregierung die Zuschüsse zum Ausbau von Kindergartenplätzen eingestellt, da diese aktuell nur den Rechtsanspruch von Grundschulbetreuungsplätzen fördert. Ob der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung der Grundschüler im Gemeindeverwaltungsverband zentral oder durch jede Gemeinde selbst erfüllt werden muss, gilt es noch zu eruieren. Evtl. könnten Förderprogramm der KfW für den Neubau in Frage kommen, was noch geprüft werde. Trotz allem stellt diese Investition einen großen finanziellen Kraftakt für die Gemeinde dar. Doch hat die Gemeinde auch einen Rechtsanspruch zu erfüllen und Kinder sind unsere Zukunft.

Gemeinderätin Bleile hebt hervor, dass Sie die Neubauvariante eigentlich eine gute Lösung findet, Sie aber keine Blaupause des Kinderhauses Efringen-Kirchen haben möchte und fordert, dass der Gemeinderat bei der Planung mitbestimmen müsste. Allerdings befürchtet Sie, dass die veranschlagten 4,12 Mio.€ nicht reichen werden, zumal der Baukostenindex ständig steigt. Hinzukommen werden noch eine PV-Anlage, Außenanlagen/Spielplatz und das Inventar. Das alte Gebäude zu sanieren und aufzustocken sieht Sie nicht als richtigen Weg. Der Neubau soll nachhaltig, modern und energieeffizient werden. Ebenfalls soll die Kirchengemeinde miteinbezogen werden, auch im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung. Die sehr guten Erfahrungen mit Schwarzwälder & Glier kann Frau Bleile bestätigen, wobei Sie sich vom Architekt Böttcher erhofft, dass dieser mit neuen Ideen und modernen Materialien plant. 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die vorhandene Fläche begrenzt ist. Durch die Zweigeschossigkeit müssen Vorschriften wie Erdbebensicherheit und Brandschutz beachtet werden. Ebenso gilt es Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie die pädagogischen Aspekte/Konzepte im Auge zu haben.  
Gemeinderätin Bleile hebt hervor, dass eine gute Alternative der Architektenwettbewerb wäre, dieser aber Zeit benötigt und die Betreuungseinrichtungen sowie die Gemeindeverwaltung bereits jetzt schon unter akutem Platzmangel und Zeitdruck stehen. BM Friebolin bestätigt dies, wobei es anderen Gemeinden und Einrichtungen gleich gehen würde. 

Gemeinderätin Pohl sieht angesichts der geplanten Neubaugebiete, dass zusätzliche Plätze zügig, ohne Architektenwettbewerb geschaffen werden müssen. Der Neubau soll komplett mit erneuerbaren Energieträgern in Holzbau und evtl. sogar mit Erdwärmesonden errichtet werden. Die Energie aus der PV-Anlage kann für die Fußbodenheizung nach dem neusten Stand der Technik mitgenutzt werden. 

Gemeinderätin Dr. Azem zeigt sich etwas überrascht, da zuvor von einer Aufstockung und nun von einem Neubau gesprochen wird. Allerdings sieht sie auch, dass die Anforderungen gewachsen sind. Die Entscheidung für Neubaugebiete und somit für Wachstum der Gemeinde beinhaltet auch die Verpflichtung für gute Kinderbetreuungsplätze sowie bessere Arbeitsbedingungen für das Personal. 

Bürgermeister Friebolin betont nochmals, dass der Neubau einen großen finanziellen und administrativen Kraftakt für die Gemeinde darstellt. Eine Sanierung wie bspw. bei der guten Bausubstanz der Reblandhalle kommt hier leider nicht in Frage. Die Raumbedürfnisse für zwei Krippen- und drei Ü3-Gruppen zzgl. der Personal-, Neben-, Bewegungs-, Technik-, Mensa- und Sanitärräume lassen sich nur in einem Neubau geeignet planen. 

Nachdem keine weiteren Fragen/Anregen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“.

  1. Mit den Architektenleistungen wird das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) mit einem anteiligen Honorar in Höhe von 61.316,04 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Sanierung der Reblandhalle - Vergabe Gewerk ?Küche? - Vergabe ?Erweiterung Elektronikschließanlage? - Freigabe Gewerk ?Bühnenvorhänge"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Für die Sanierung der Reblandhalle wurde das Gewerk Küche im Wege der Verhandlungsvergabe ~ ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Die Verhandlungsvergabe erbrachte folgendes Ergebnis:

Gewerk „Küche“
Kostenschätzung: 48.000,00 € brutto (Stand: November 2021)

Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen:
3


Angebot abgegeben:
2
davon in der Wertung:
2

Angebote
Schafferer & Co. KG, Freiburg
  44.526,23 € brutto
Bieter 2
  47.287,03 € brutto


Erweiterung der Elektronikschließanlage

Für die Reblandhalle ist eine Erweiterung der BKS Elektronikschließanlage, welche bereits im Rathaus eingesetzt wird, geplant. 
Das Angebot der Fa. Schachenmeier (Schließzylinder und Transponder) beläuft sich auf 18.867,78 € brutto.


Gewerk „Bühnenvorhang“

Die alten Bühnenvorhänge der Reblandhalle entsprechen nicht mehr den Anforderungen an den Brandschutz und sind deshalb zu ersetzen. Für die neuen Bühnenvorhänge (Vorhänge und Schienen, inkl. Montage) liegt ein erstes Richtpreisangebot über 35.500,00 € (brutto) vor. Bei diesem „Gewerk“ gibt es nur wenige Anbieter, verbunden mit sehr langen Lieferzeiten.

Um auf Angebote im Rahmen einer Verhandlungsvergabe schnell reagieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Auswahl der Bühnenvorhänge an die Arbeitsgruppe „Sanierung Reblandhalle“ zu übertragen und der Verwaltung die Freigabe für eine Bestellung innerhalb eines Budgets von max. 35.500,00 Euro zu erteilen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks Küche an die Firma Schafferer & Co. KG, Freiburg, zum Angebotspreis in Höhe 
    von 44.526,23 € brutto. 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Erweiterung der BKS Elektronikschließanlage für die Reblandhalle an die Fa. Schachenmeier GmbH, Efringen Kirchen, zum Angebotspreis von 18.867,78 € brutto.

  1. Die Verwaltung erhält für das Gewerk „Bühnenvorhänge“ die Freigabe für die Bestellung innerhalb des Budgets von 35.500,00 € brutto. Die Auswahl obliegt der Arbeitsgruppe „Sanierung Reblandhalle“.

Finanzen

Nach der Prüfung des Angebots durch das Ing.-Büro Keller für Haustechnik ergibt sich für die Küche folgender Kostenanschlag:

Gewerk
Vergabesumme
Kostenberechnung
Küche
44.526,23 € brutto
 48.000,00 € brutto
Gesamtsumme Vergabe
44.526,23 € brutto

 48.000,00 € brutto

Im Haushaltsplan 2019, 2021 und 2022 sind im Finanzhaushalt insgesamt 3,3 Mio. € für die Sanierung der Reblandhalle bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bezüglich der Sanierung der Reblandhalle sind laut Bürgermeister Friebolin noch die Gewerke für die neue Küche, die Erweiterung der elektronischen Schließanlage sowie die neuen Bühnenvorhänge zu vergeben. 

Für das Gewerk Küche wurden drei Firmen angefragt, wobei zwei ein Angebot abgegeben haben. Hierzu wird die mit der Arbeitsgruppe und Nutzern abgestimmte Küchenplanung vorgestellt. Den Zuschlag soll der wirtschaftlichste Bieter, die Firma Schafferer aus Freiburg in Höhe von 44.526,23 Euro brutto erhalten, welcher auch unter der Kostenschätzung in Höhe von 48.000 Euro liegt. 
Alle Geräte sind aus Edelstahl, der bestehende Geschirrspüler wird weiterverwendet. Den Vorraum mit Durchreiche gilt es noch bezüglich der Gerätschaften auszuloten. 
Gemeinderat Herfort freut sich, dass die Arbeitsgruppe und Nutzer wie bspw. das Seniorenkochteam in die Planung miteinbezogen wurden sowie die alten Gerätschaften teils weiterverwendet werden. Die Neuplanung der Flächen lässt nun rückenschonendes Arbeiten zu, auch die fahrbaren Tische sind sehr sinnvoll. Die abschließbaren Schränke sollten ebenfalls in die elektronische Schließanlage eingeplant werden. 

Diesbezüglich geht der Vorsitzende auf die Erweiterung der elektronischen Schließanlage ein. Dabei soll die Reblandhalle ebenfalls in das bereits im Rathaus vorhandene BKS-System eingebunden werden. Das Angebot der Firma Schachenmeier für Schließzylinder und zahlreiche Transponder beläuft sich auf 18.867,78 Euro. Vorteil dieses Systems ist, dass bspw. verlorene Transponder einzeln gesperrt werden können. Jedem Nutzer kann ein individueller Zugang für Tage und/oder Uhrzeiten programmiert werden. Die Frage von Herrn Herfort, ob alle Räumlichkeiten im Angebot miteinkalkuliert wurden, wurde vom Vorsitzenden bejaht. 

Da die alten Bühnenvorhänge den neusten Anforderungen gerade in Bezug auf den Brandschutz nicht standhalten, werden neue Vorhänge mit Schienen inkl. Montage benötigt. Ein erstes Richtangebot liegt in Höhe von 35.500 Euro brutto vor. In diesem Bereich werden nicht allzu viele Anbieter vorhanden sein, deshalb wird vorgeschlagen, dass die AG im Rahmen einer Verhandlungsvergabe schnell handeln kann, verbunden mit der Hoffnung, dass die Vorhänge dann auch bei der Eröffnung im September bereits geliefert und angebracht wurden. 

Gemeinderätin Bleile sieht hierbei keine Fragen aufkommen, zumal die Mehrzweckhalle auch für Veranstaltungen benutzt werden soll und dafür Bühnenvorhänge nötig sind. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks Küche an die Firma Schafferer & Co. KG, Freiburg, zum Angebotspreis in Höhe 
    von 44.526,23 € brutto. 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Erweiterung der BKS Elektronikschließanlage für die Reblandhalle an die Fa. Schachenmeier GmbH, Efringen Kirchen, zum Angebotspreis von 18.867,78 € brutto.

  1. Die Verwaltung erhält für das Gewerk „Bühnenvorhänge“ die Freigabe für die Bestellung innerhalb des Budgets von 35.500,00 € brutto. Die Auswahl obliegt der Arbeitsgruppe „Sanierung Reblandhalle“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Es gibt keine Spenden zu verkünden.

zum Seitenanfang

10. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt - wie bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht -bekannt, dass das Fasnachtsfeuer dieses Jahr leider wieder Corona bedingt ausfallen wird. Nach Rücksprache mit den Feuerbauer Eimeldingen ist auch die zeitliche Schiene für die Planung zu eng, zumal der Platz derzeit auch noch von einer Baufirma für Lagerzwecke benutzt wird. Aufgrund der Absage des Fasnachtsfeuer kann die Baufirma den Platz nun bis Ende Februar nutzen. Deshalb darf auch keinerlei Baum,- Strauch- oder Heckenschnitt abgeladen werden. 

Als Alternative planen die Feuerbauer ein Osterfeuer zu veranstalten, bei welchem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen sind. 

zum Seitenanfang

11. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Bleile berichtet, dass mehrere Bürger Sie auf die Holzfällarbeiten im Gemeindegebiet angesprochen hätten. Zwar sei der Förster in einer jüngsten Gemeinderatssitzung anwesend gewesen, aber an wen sich die Bevölkerung bei Fragen wenden müssten, sei unklar. 
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Baumfällungen am Ortsausgang Richtung Märkt vor allem Privatwaldbesitzer betreffen. In diesem Bereich wurden nur die von Forstrevierleiter Schwab markierten gemeindeeigenen Bäume gefällt, was aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich war. Die Privatwaldbesitzer dürften Bäume fällen, müssen aber dafür Sorge tragen, dass der Wald wieder hergestellt wird.
Gemeinderätin Bleile merkt an, dass durch die Baumfällungen am Bruckacker in Richtung des Solarparks auch der Weg beschädigt wurde. Dem pflichtet Gemeinderätin Dr. Azem bei und fügt ergänzend hinzu, dass bei dieser Aktion mit schwerem Gerät gearbeitet wurde. Ferner wurde der Baumschnitt von den angrenzenden Obstbäumen einfach im Wald entsorgt. Bürgermeister Friebolin wiederholt, dass der Verkehrssicherungshieb von der Forstbehörde erfolgt, um die Gefahren für den Verkehr für die nächsten Jahre zu beseitigen. Die Wiederherstellung der Wege sollte jedoch zeitnah vorgenommen werden. 

zum Seitenanfang

12. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer wollte bezüglich des Themas Kindergartenneubau wissen, ob die Kosten für den Abriss des Altgebäudes beziffert werden können. Dies wurde vom Vorsitzenden mit einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro genannt. 

Des Weiteren wunderte sich der Zuhörer, dass zwar die Architekten, nicht aber auch gleich Fachplaner mitbeauftragt wurden. 

Außerdem gibt er den Rat, dass aufgrund des komplexen Themas Gelder für eine externe Projektsteuerung eingeplant werden sollten. Diesem Gedanken pflichtet der Vorsitzende bei, wobei die Beauftragung der Fachplaner analog der Reblandhallensanierung in einer der nächsten Sitzungen folgen soll. 

_______________________________


Als weiteres Thema beschäftigt den Zuhörer die seit über 20 Jahren andauernde Schallschutzproblematik in der Bahnunterführung. Ende letzten Jahres wurde im Gemeinderat über die mit der Bahn getroffene Kreuzungsvereinbarung beraten, doch bis dato ist diese nicht unterschrieben worden bzw. der Schallschutz montiert. 
Auch hätten die Anwohner aufgrund des Bahnausbaus und der damit einhergehenden höheren Erschütterungen noch keine Entschädigung von der Bahn erhalten. Er könne verstehen, wenn Bürger bei derartig langwierigen Prozessen kein Vertrauen mehr in Politik hätten. 

Bürgermeister Friebolin bedankte sich für den Hinweis und pflichtet widerspruchlos zu. 



Nachdem keine Wortmeldungen der Anwesenden eingingen, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei den Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:24 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr