Datum: 23.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 19.05.2022
3 Verabschiedung unserer Seniorenbeauftragten, Frau Erika Hülpüsch
4 Bauantrag - Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf Flst. 1543/6, Rebenstr. 6
5 Bauantrag (Seither) - Errichtung einer Garage auf Flst. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3
6 Kindergartenbeiträge - Beitragsanpassungen Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024
7 Gebührenanpassungen für die Kinderbetreuung in der Verlässlichen Grundschule (VGS) zum 01.09.2022
8 Jugendumfrage 2022 - Vorstellung Konzept
9 Annahme von Spenden
10 Mitteilungen der Verwaltung
11 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
12 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Sven Herfort und Gemeinderat Bernhard Bodack werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 wird genehmigt.

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3. Verabschiedung unserer Seniorenbeauftragten, Frau Erika Hülpüsch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Oliver Friebolin dankt Frau Hülpüsch mit den einleitenden Worten, dass sie sich seit 15.06.2015 bis zur ihrem nun entschlossenen vorzeitigen Ruhestand zum 30.06.2022 mit viel Engagement und Herzblut um die Belange der Seniorinnen und Senioren gekümmert hat. Jederzeit ist sie diesen mit Rat und Tat zur Seite gestanden, hat in den sieben Jahren zusätzlich zahlreiche Veranstaltungen organisiert wie bspw. der Spielenachmittag wie auch Ausflüge. Auch ein Seniorenkochbuch und das letzte Jahr erschienene Eimeldinger „Büchli“ mit dem Titel „Ein Potpourri des Lebens“ hat Frau Hülpüsch initiiert. Des Weiteren hatte sie immer gute Ideen, hat sich um den schönen Kalender gekümmert und war im Seniorenlegat sehr aktiv. Dies alles, wie auch die Organisation des Fahrdienstes für Senioren ist nicht selbstverständlich. Der Vorsitzende wünscht Frau Hülpüsch für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, viel Kraft, Gesundheit und Lebensfreude im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung.

Mit einem kleinen Präsent von Sekt und Blumen wird die scheidende Seniorenbeauftragte herzlichst verabschiedet. Frau Hülpüsch bedankt sich ebenfalls für das Vertrauen, die Unterstützung und Wertschätzung mit dem Anliegen, dass die Stelle in Eimeldingen oder über den Gemeindeverwaltungsverband bitte wieder besetzt werden sollte, da die Senioren/innen einem persönlichen Ansprechpartner bedürfen.

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4. Bauantrag - Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf Flst. 1543/6, Rebenstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 24.05.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden. 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 1543/6 soll das bestehende Wohngebäude erweitert und aufgestockt werden. So entstehen zwei Wohneinheiten mit jeweils über 100 m² Wohnfläche. Der Umbau fügt sich von der Höhe und der Grundfläche ausgehend in die Umgebungsbebauung ein. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken. 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich B der Stellplatzsatzung von Eimeldingen, mit Rechtskraft vom 09.01.2018, befindet. Somit sind je Wohneinheit ab 45 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen.

Bauort/Straße:                         Rebenstr. 6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Anbau und Aufstockung eines bestehenden 
Zweifamilienwohnhauses

Flst. Nr.:         1543/6

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         10.05.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 1543/6, Rebenstr. 6 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu dem Bauvorhaben begrüßt der Vorsitzende Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach. Frau Fischer führt aus, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt und in der näheren Umgebung vorwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Auf dem bereits bebauten Grundstück soll nun das bestehende Wohngebäude erweitert und aufgestockt werden. So entstehen zwei Wohneinheiten mit jeweils über 100 m² Wohnfläche. Der Anbau dient auch als Balkon, wobei der Baukörper über ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Gebäudehöhe von ca. 8 m aufweist. Der Anbau fügt sich von der Höhe und der Grundfläche ausgehend in die Umgebungsbebauung ein. Planungsrechtlich bestehen deshalb keine Bedenken. Allerdings weist Frau Fischer darauf hin, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung von Eimeldingen, mit Rechtskraft vom 09.01.2018, befindet. Somit sind je Wohneinheit ab 45 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen. Bürgermeister Friebolin zeigt per Beamer die Ansichten und den Lageplan des Vorhabens. 
Gemeinderat Herfort fragt nach, ob es für den Bauherren schwierig werden wird, die geforderten Stellplätze nachweisen zu können. Frau Fischer erklärt, dass die auf dem Grundstück befindliche Doppelgarage und die zwei davor vorhandenen Parkplatzflächen den Anforderungen bereits gerecht werden. Der Vorsitzende merkt an, dass die Baurechtsbehörde die letztendliche Prüfung derartiger Vorgaben obliegt. Der Bauantrag ist ein unproblematisches Vorhaben ohne jegliche notwendige zusätzliche Befreiung. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 1543/6, Rebenstr. 6 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag (Seither) - Errichtung einer Garage auf Flst. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 18.05.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ifang II“ mit Rechtskraft vom 02.04.1996. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3509 soll an Stelle der bestehenden Einzelgarage eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet werden. Auf dem geplanten Flachdach ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die geplante Garage, wie bereits die vorher genehmigte Garage, westlich außerhalb des Baufensters gebaut werden soll. Hierfür ist die Zufahrt bereits vorhanden und der östliche Teil des Baufensters ist nicht bebaut. Darüber hinaus soll die geplante Garage mit einem Flachdach ausgestattet werden, wohingegen der Bebauungsplan vorsieht, dass Garagen die gleiche Dachform wie die zugehörigen Hauptgebäude aufweisen sollen. 
Da in dem Bebauungsplangebiet bereits Garagen mit Flachdach sowie Garagen in ähnlicher Anordnung zum Hauptgebäude vorhanden sind und eine Installation einer Photovoltaikanlage an sinnvoller Stelle grundsätzlich zu begrüßen ist, bestehen gegenüber dem Bauantrag und dem Antrag auf Befreiung keine planungsrechtlichen Bedenken.

Bauort/Straße:                         Gustave-Fecht-Weg 3, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Garage
       
Flst. Nr.:         3509

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         13.05.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3 und der beantragten Befreiung: 
Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach 
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Frau Fischer geht auf das Bauvorhaben ein, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ifang II“ mit Rechtskraft vom 02.04.1996 liegt. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3509 soll an Stelle der bestehenden Einzelgarage eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet werden. Auf dem geplanten Flachdach ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wichtig zu beachten ist, dass der Bebauungsplan dem Vorhaben insofern entgegensteht, dass die geplante Garage (wie bereits die vorher genehmigte Garage) westlich außerhalb des Baufensters gebaut werden soll. Hierfür ist die Zufahrt bereits vorhanden und der östliche Teil des Baufensters ist nicht bebaut. Darüber hinaus soll die geplante Garage mit einem Flachdach ausgestattet werden, wohingegen der Bebauungsplan vorsieht, dass Garagen die gleiche Dachform wie die zugehörigen Hauptgebäude aufweisen sollen. Da in dem Bebauungsplangebiet bereits Garagen mit Flachdach sowie Garagen in ähnlicher Anordnung zum Hauptgebäude vorhanden sind und eine Installation einer Photovoltaikanlage an sinnvoller Stelle grundsätzlich zu begrüßen ist, bestehen gegenüber dem Bauantrag und dem Antrag auf Befreiung keine planungsrechtlichen Bedenken. 
Bürgermeister Friebolin zeigt auch dieses Vorhaben mit div. Ansichten per Beamer und ergänzt, dass laut heutiger Mitteilung der Baurechtsbehörde noch eine zweite Befreiung bezüglich der „Überschreitung der rückwärtigen Gebäudeflucht um 2m“ zu beantragen ist. Demzufolge wurde die Beschlussvorlage per „Tischvorlage“ ergänzt.  

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Bürgermeister Friebolin ist sich sicher, dass sich der im Zuhörer-Bereich befindliche Bauherr über den einstimmigen Beschluss freut und bedankt sich bei Frau Fischer für die Ausführungen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3 und der beantragten Befreiung: 
Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach 
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Kindergartenbeiträge - Beitragsanpassungen Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2015 eine stufenweise moderate Anpassung der Kindergartenbeiträge beschlossen. Die Anpassung soll dabei alle zwei Jahre erfolgen.

Zum 01.09.2020 wurden die Beiträge für die U3 Regelgruppe, U3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung U3 und Ü3 um 5% erhöht.
Zum 01.01.2022 wurden die Beiträge für die Ü3 Regelgruppe, Ü3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr angepasst.

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie der Integration. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. 
Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent. 
Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch Familien und Sorgeberechtigten gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Die Elternbeiträge in der Gemeinde decken derzeit nur rund 15% der Kosten ab. 

Alleine die tariflichen Erhöhungen bei den Personalausgaben der ErzieherInnen betrugen 2018 durchschnittlich 3,11%, 2019 3,02%, 2020 1,03%, 2021 1,4% und 2022 1,8%. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten ab 1. Juli 2022 in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Erziehungsdienstes um jährlich weitere 3,7 Prozent.
Auch die stark gestiegenen Energiekosten sollten nicht unberücksichtigt bleiben.

Um das Delta zwischen dem angestrebten Ziel eines Kostendeckungsgrades von 20% nicht zu groß werden zu lassen, wird für die kommenden beiden Jahre eine Anpassung der Elternbeiträge jährlich um 4% (2022/2023) bzw. 5% (2023/2024) vorgeschlagen. Auch bei den vorgeschlagenen Beitragsanpassungen würden die Elternbeiträge vergleichsweise (Umlandgemeinden/Empfehlungen Städte- und Gemeindetag) auf einem recht niedrigen Niveau liegen. 

Die Anpassung der Elternbeiträge ist mit der ev. Kirchengemeinde abgestimmt. 

Die Elternbeiträge sollen zum 01.09.2022 wie folgt erhöht werden:

Betreuungsform
alter Betrag
Erhöhung um 
=
neuer Betrag
gerundet
Regel 1. Kind
118,00 €
4 %
  4,72 €
123,00 €
Regel 2. Kind
  76,00 €
4 %
  3,04 €
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
140,00 €
4 %
  5,60 €
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  92,00 €
4 %
  3,68 €
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
154,00 €
4 %
  6,16 €
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
101,00 €
4 %
  4,04 €
105,00 €
Regel U3
183,00 €
4 %
  7,32 €
190,00 €
VÖ 13.30 U3
202,00 €
4 %
  8,08 €
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
219,00 €
4 %
  8,76 €
228,00 €
GT U3, 1. Kind
350,00 €
4 %
14,00 €
364,00 €
GT U3, 2. Kind
227,00 €
4 %
10,80 €
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
267,00 €
4 %
10,68 €
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
174,00 €
4 %
  6,96 €
181,00 €

Sowie zum 01.09.2023 wie folgt erhöht werden:

Betreuungsform
alter Betrag
Erhöhung um 
=
neuer Betrag
gerundet
Regel 1. Kind
123,00 €
5 %
  6,15 €
129,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
5 %
  3,95 €
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
5 %
  7,30 €
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
5 %
  4,80 €
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
5 %
  8,00 €
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
5 %
  5,25 €
110,00 €
Regel U3
190,00 €
5 %
  9,50 €
200,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
5 %
10,50 €
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
5 %
11,40 €
239,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
5 %
18,20 €
382,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
5 %
11,80 €
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
5%
13,90 €
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €
5 %
  9,05 €
190,00 €

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2022 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2022
Regel 1. Kind
123,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
Regel U3
190,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2023
Regel 1. Kind
129,00 €
Regel 2. Kind
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
110,00 €
Regel U3
200,00 €
VÖ 13.30 U3
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
239,00 €
GT U3, 1. Kind
382,00 €
GT U3, 2. Kind
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
190,00 €

Anlage:

  • Übersicht der Entwicklung der Elternbeiträge ab 2017

Finanzen

Mehreinnahmen von rund 1.000,00 € im Haushaltsjahr 2022 auf dem Sachkonto 332250, Kostenstelle 53650010 und rund 2.900,00 € im Haushaltsjahr 2023.

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend ausführt, hatte der Gemeinderat 2015 eine stufenweise moderate Anpassung der Kindergartenbeiträge beschlossen. Die Anpassung sollte dabei alle zwei Jahre erfolgen. Zum 01.09.2020 wurden die Beiträge für die U3 Regelgruppe, U3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung U3 und Ü3 um 5% erhöht. Zum 01.01.2022 wurden die Beiträge für die Ü3 Regelgruppe, Ü3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr angepasst. 
Die laut den Vertretern des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen geforderten 20% Kostendeckung wird in Eimeldingen dadurch nicht erreicht. Sie liegt derzeit bei 15%. Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie der Integration. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Ab 1. Juli 2022 werden die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro erhalten. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Erziehungsdienstes um jährlich weitere 3,7 Prozent. Die Empfehlung der Vertreter schlagen eine Erhöhung der Beiträge zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Höhe von 3,9% vor. 
Aus zuvor beschriebenen Umständen schlägt die Verwaltung vor, die Beiträge zum 01.09.2022 um 4% und zum 01.09.2023 um 5% zu erhöhen. Dies für den Leistungszeitraum von jeweils 11 Monaten pro Kindergartenjahr, da ein Monat ferienbedingt beitragsfrei gestellt wird. Im Vergleich zu den Beiträgen der Umlandgemeinden sind diese trotz der geplanten Erhöhung weiterhin sehr moderat. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anpassungen bereits mit der Kirchengemeinde abgestimmt wurden, sodass in beiden Einrichtungen weiterhin dieselben Beiträge je Betreuungsform erhoben werden.
Bürgermeister Friebolin ist bewusst, dass die Eltern dadurch mehr belastet werden, doch leider ist der Schritt notwendig geworden, da auch die Kostensteigerungen im Bereich der Energien dies erfordern. Trotz allem ist der Gemeinderat bemüht, die Kosten der Eltern so niedrig wie möglich zu halten. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2022 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2022
Regel 1. Kind
123,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
Regel U3
190,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2023
Regel 1. Kind
129,00 €
Regel 2. Kind
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
110,00 €
Regel U3
200,00 €
VÖ 13.30 U3
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
239,00 €
GT U3, 1. Kind
382,00 €
GT U3, 2. Kind
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
190,00 €

Anlage:

  • Übersicht der Entwicklung der Elternbeiträge ab 2017

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Anlage_zuGRö-TOP6Entwicklung Kiga-Gebühren ab 2017.pdf

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7. Gebührenanpassungen für die Kinderbetreuung in der Verlässlichen Grundschule (VGS) zum 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.07.2020 letztmals die Anpassung der Gebühren für die Schülerbetreuung in der Verlässlichen Grundschule zum 01.09.2020 um jeweils 10 € bzw.15 €/Monat beschlossen. Diese Gebührenerhöhung wurde mit tariflichen Lohnsteigerungen begründet.

Die tarifliche Erhöhung der Lohnkosten im öffentlichen Dienst betrugen 2018 durchschnittlich 3,19%, 2019 3,09%, 2020 1,06%, 2021 1,4% und 2022 1,8%.

Aufgrund der tariflichen Lohnerhöhungen und der stark gestiegenen Energiepreise wird eine maßvolle Erhöhung der Gebühren ab dem 01.09.2022 für die Betreuung während den Schultagen jeweils um 5,00 €/Monat und für die Betreuung während der Schultage und den Schulferien um jeweils 10 €/Monat vorgeschlagen.

Mit dieser Gebührenerhöhung könnte der Kostendeckungsgrad von derzeit rund 35 % gehalten werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt den Gebühren für die Verlässliche Grundschule zum 01.09.2022 wie folgt zu:


Nur während den Schultagen (Erhöhung um 5,00 Euro/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           115,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           135,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           155,00 Euro

Während Schultagen und in den Schulferien (Erhöhung um 10,00 Euro/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           150,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr         7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           170,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           190,00 Euro

Ferienbetreuung:                 8.00 bis 15.00 Uhr 

Mittagessen:                4,00 Euro pro Essen

Finanzen

Mehreinnahmen von rund 2.000 Euro/Jahr.

Diskussionsverlauf

Bezüglich der VGS-Gebühren teilt der Vorsitzende mit, dass diese letztmals zum 01.09.2020 um jeweils 10 € bzw.15 €/Monat mit der tariflichen Lohnsteigerung begründet - erhöht wurden. Jetzt, aufgrund der tariflichen Lohnerhöhungen und der stark gestiegenen Energiepreise, wird nochmals eine maßvolle Erhöhung der Gebühren ab dem 01.09.2022 für die Betreuung während den Schultagen jeweils um 5,00 €/Monat und für die Betreuung während der Schultage und den Schulferien um jeweils 10 €/Monat vorgeschlagen. Mit dieser Gebührenerhöhung könnte der Kostendeckungsgrad von derzeit rund 35 % gehalten werden.
Gemeinderätin Dr. Azem merkt an, dass dieser Kostendeckungsgrad sich immer noch auf niedrigem Niveau befindet; die nicht gedeckten Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde, sprich dem Steuerzahler. Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass Eimeldingen aufgrund GVV-Zugehörigkeit keine diesbezüglichen Zuschüsse erhält. Im Kindergartenbereich kann dagegen noch der Zuschuss des Landes abgezogen werden. Der Gemeinde ist das umfängliche Betreuungsangebot der Kinder wichtig, trotzdem kommt man einer Anpassung nicht umhin. 

Nachdem keine Fragen und weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Gebühren für die Verlässliche Grundschule zum 01.09.2022 wie folgt zu:


Nur während den Schultagen (Erhöhung um 5,00 Euro/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           115,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           135,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           155,00 Euro

Während Schultagen und in den Schulferien (Erhöhung um 10,00 Euro/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           150,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr         7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           170,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           190,00 Euro

Ferienbetreuung:                 8.00 bis 15.00 Uhr 

Mittagessen:                4,00 Euro pro Essen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Jugendumfrage 2022 - Vorstellung Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Herfort, nebst Gemeinderat Marx und Gemeinderat Schamberger Mitglied der Arbeitsgruppe Jugend, stellt das mit der Firma Aha unter der Leitung von Herrn Armin Ruser erstellte Konzept der Jugendbefragung in Eimeldingen vor. Die Kampagne hat den Titel „Was willst DÜ“ und beinhaltet aufgrund der Datenschutzvorschriften einen schriftlichen Brief an alle Eimeldinger Jugendlichen im Alter von 10 – 17 Jahren. Der QR-Code leitet die Jugendlichen auf die mobile Homepage weiter, in welcher die Umfrage wie auch weitere Infos zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden an die umliegenden Schulen und im Gemeindegebiet sowie an Firmen Poster und auch Sticker verteilt. Ebenfalls wird der QR-Code zur Umfrage mit ca. neuen Fragen ab dem 01.07. auf diversen digitalen Plattformen vertreten sein. Im Herbst soll dann die Auswertung erfolgen und öffentlich vorgestellt werden. Auch die kommenden Jahre sollen durch Umfragen die Wünsche und Anregungen der Jugendlichen ermittelt werden, und dadurch auch die veränderten Interessen herausgefunden werden. 
Ein Zuhörer bittet um Mitteilung, wie die Jugendlichen entsprechendes Feedback bezüglich eigens eingebrachter Vorschläge sowie der ausgewerteten Ergebnisse erhalten werden. Herr Herfort erklärt, dass nur dann, wenn die Jugendlichen selbst deren Kontaktdaten erfassen, direkt kontaktiert werden können. Ansonsten läuft die Umfrage in anonymer Form. Des Weiteren will der Arbeitskreis zusätzlich zur öffentlichen Vorstellung im Gemeinderat auch Workshops anbieten. Die Printmedien werden ebenfalls darüber informieren wie auch die Sozialen Medien bspw. Instagram. 
Dem Protokoll wird die Power-Point-Präsentation mit den von Herrn Gemeinderat Herfort einzeln beschriebenen Folien inkl. der diversen Plattformen zur Umfrage und der Homepage www.eimeldingen-waswillstDU.de als Anlage 1 beigefügt. 

Bürgermeister Friebolin bedankt sich wiederholt für das Engagement der drei Ratsmitglieder und die sehr ansprechende Kampagne. Dies zeigt, dass der Gemeinderat auch in künftigen Jahren ein „Ohr an der Jugend“ in Eimeldingen hat. 

Dokumente
Download GRö-TOP8_Jugendumfrage2022_Vorstellung-Konzept.pdf
Download GRö-TOP8_Jugendumfrage2022_Vorstellung-Konzept_Entwurfshowcase.pdf

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Firma A. Raymond GmbH + Co. KG aus Lörrach für eine Aufführung der Puppenbühne Freiburg im Kindergarten Schnäggehüsli eine Spende in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung stellt. Die professionelle Darbietung am 22.06.2022 hat den Kindern und Erwachsenen sehr viel Freude bereitet. Durch die Spende kann das Engagement zum größten Teil finanziert werden. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten. 

Beschluss

Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspende der Firma A. Raymond GmbH + Co. KG aus Lörrach für eine Aufführung der Puppenbühne Freiburg im Kindergarten Schnäggehüsli am 22.06.2022 in Höhe von 400,00 Euro wird dankend angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Frau Flury teilt mit, dass es auch dieses Jahr wieder eine Auftaktveranstaltung bezüglich der Stadtradeln-Aktion vom 02.- 22. Juli 2022 geben wird. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr beim Rathaus, Hauptstr. 25 in Eimeldingen. Gemeinsam fahren wir gemütlich entlang des Kanals Richtung Schleusenanlage bei Kembs (Frankreich) und nach einer kleinen Vesperpause entlang des kleinen Kanals bis zur Dreiländerbrücke. Einkehr und Ausklang ist im Gasthaus am Bootssteg (Yachthafen) gegen 11:00 Uhr geplant. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Mitmachen können alle, die in Eimeldingen wohnen, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören. Auf der Internetseite www.stadtradeln.de/eimeldingen können alle TeilnehmerInnen im offenen Team der Gemeinde radeln, ihr eigenes Team registrieren oder einem bereits bestehenden Team beitreten. Gerne können die gefahrenen Kilometer auch händisch aufgeschrieben und per Brief oder per Mail an: gemeinde@eimeldingen.de zum eingetragen weitergeleitet werden.

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Der Vorsitzende informiert darüber, dass es am Samstag, 25. Juni wieder einen Quartiersflohmarkt im Eimeldinger Westen von 10 bis 15 Uhr geben wird. Organisiert wird der nun 13. Flohmarkt wie gewohnt von Reinhilde Brunkow. Damit es nicht wieder zu einem „Verkehrschaos“ kommt, wird der Werkhof entsprechende Beschilderungen aufstellen. Die Flohmarktbesucher sind angehalten, nicht verkehrsbehindert zu parken. 
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Des Weiteren gibt Bürgermeister Friebolin bekannt, dass am selben Abend auch das Eimeldinger Mittsommer-Feuer stattfindet. Ab 19:00 Uhr laden die Feuerbauer und die IG Eimeldingen auf den Fasnachtsfeuerplatz bei Grillwurst sowie diversen kühlen Getränken zum geselligen Abend und persönlichen Gesprächen am Lagerfeuer ein. 

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11. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem beschreibt rückblickend den ersten Umzug der Wanderbäume am 11. Juni vom ZOB in die Jurastraße. Da die Bäume nicht durch die Unterführung passen, mussten diese per längerem Umweg über die Kreisstr. „Berg auf und ab“ geschoben werden. Dabei war jede nicht vorhandene Absenkung an Bordsteinkanten spürbar. Auch durch die Teilnahme einer Rollstuhlfahrerin hat den Beteiligten eine andere Sichtweise für derartige Einschränkungen erfahren lassen.  Behindertengerechte Mobilität sollte auch bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes hohe Beachtung finden. Durch diese Erfahrung lässt sich bereits erkennen, dass man Dinge mit den Wanderbäumen lernt, an welche man vorher gar nicht denkt.  
Für den kommenden Quartiersflohmarkt in der Jurastr. stehen die Bäume sehr gut.  Der nächste Umzug ist für Samstag, 09.07.2022 geplant. Um 10.30 Uhr startet die Wanderung beim jetzigen Standort in der Jurastraße in Richtung Binzener Straße / Ortsausgang Richtung Binzen. Über eine rege Teilnahme würden sich die Organisatorinnen freuen, damit man sich beim Transport evtl. auch abwechseln kann. 

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Gemeinderätin Pohl fragt nach, wer für die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Binzener Str. und der Rebenstraße außerorts in Richtung Binzen/Fischingen zuständig ist, da dort mit Tempo 100 gefahren werden dürfte und der Straßenbelag teils mit Betonplatten und Nuten aber eigentlich nicht dafür geeignet scheint. Auch sind die beiden engen Straßen Hauptachsen für Radfahrer und Fußgänger. Sie bittet darum, dass Landratsamt offiziell um Prüfung anzufragen, da bspw. die neue geteerte, fast geradlinige Gemeindeverbindungsstraße zwischen Binzen und Fischingen, auf 70 km/h beschränkt wurde. 
Bürgermeister Friebolin erklärt, dass das Thema nicht neu sei und laut StVO die Autofahrer deren Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen hätten. Schilder würden bei Rasern leider nur begrenzt Wirkung zeigen. 
Frau Pohl bittet nochmals um Abklärung, da bei einer entsprechenden Beschilderung sich sicherlich 80% daran halten würden und evtl. Verletzte einen besseren rechtlichen Schutz hätten. Der Vorsitzende sicherte zu, bei der Straßenverkehrsbehörde nachzufassen

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Gemeinderat Herfort freut sich, dass bereits eine Maßnahme des Verkehrskonzeptes umgesetzt werde, da in der Bahnunterführung der Spiegel angebracht wurde. Jetzt gebe der „mittige Strich“ auf der Fahrbahn für die Bevölkerung auch einen Sinn. Nun sollten noch die Bügel sowie das Schild abmontiert werden. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass auch weitere Maßnahmen wie bspw. die Fahrbahnverengungen Ortsausgangs sowie die Parkflächenmarkierung vorgenommen werden, sobald der Werkhof die Umsetzung geplant und beauftragt bzw. Planungsaufträge vergeben werden konnten. 

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12. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Fragen der Zuhörer gestellt. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:48 Uhr