Datum: 24.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus der Begegnung
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 17.02.2022
3 Ehrung vom Blutspender/innen
4 Bauantrag -Errichtung/Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a
5 Bauantrag - Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander
6 Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung auf einer Teilstrecke von ca. 50 m im Fischinger Weg - Baufreigabebeschluss
7 Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Austausch der Heizungsanlage (Rathaus) sowie Errichtung von E-Ladesäulen (Rathausplatz) - Abschluss Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisie-rung des Projekts ?Vernetzte Industrie? zwischen der Gemeinde Eimeldingen und der Infra-struk- tur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg
8 Geänderte BV-Vorlage/TISCHVORLAGE zu TOP 7, Stand 23.03.2022 Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Austausch der Heizungsanlage (Rathaus) sowie Errichtung E-Ladesäule (Rat-hausplatz) - Abschluss Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisierung des Projekts ?Vernetzte Industrie? zwischen der Gemeinde Eimeldingen und der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg
9 Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen - Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen - - Gewährung eines einmaligen Zuschusses - Gewährung von Darlehen
10 Verkehrskonzept - Umsetzung der Handlungsfelder
11 Preisanpassung für das Mittagessen in der Schul- und Kinderbetreuung zum 01.03.2022
12 Annahme von Spenden
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Silke Voß-Schwarz und Gemeinderat Siegfried Kibbat werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 17.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.02.2022 wird genehmigt.

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3. Ehrung vom Blutspender/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Friebolin begrüßt die Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes mit den Worten: „Die vor mehr als hundert Jahren verstorbene österreichische Schriftstellerin und Friedensaktivistin Bertha von Suttner hat einmal gesagt: „Nach ‚lieben‘ ist ‚helfen‘ das schönste Zeitwort der Welt“. Ich finde, nie war dieses Zitat in der heutigen Zeit passender…. 
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie mehrmals Blut gespendet haben, gehören zum Kreis der Menschen, für die Nächstenliebe kein Fremdwort ist. Für mich ist die Blutspende sogar eine ganz besondere Form der Nächstenliebe. Sie hilft Menschen, die ohne diese Spende oft keine Chance für ein Weiterleben hätten.
Sie, meine sehr geehrte Damen und Herren, vereinen damit in einer Person beide Eigenschaften, die von der großen Persönlichkeit und ersten weiblichen Trägerin des Friedensnobelpreises in einem Satz kurz und bündig zusammengefasst worden ist. Mit Ihrer Blutspende tragen Sie dazu bei, Verletzten zu helfen und Schwerkranke heilen zu können. Das ist Nächstenliebe und eine großartige Hilfe.
Die Spenderin und Spender, die heute ausgezeichnet werden, haben die wichtigen und lebensrettenden Dienste am Nächsten 10, 25, 75 und sogar 100mal unentgeltlich erbracht. Für Sie ist diese Hilfeleistung eine ständige Verpflichtung, die immer wieder aufs Neue eingelöst wird. Dies ist auch notwendig, da die Blutkonserven regelmäßig erneuert werden müssen.
Im Namen der zahllosen Opfer von Unfällen und der Patienten, denen dadurch geholfen werden konnte, möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie über viele Jahre hinweg Blut gespendet haben. Sie sind damit ein Vorbild für alle, die vielleicht noch einen Anstoß zu diesem wichtigen Schritt benötigen.
Der Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes und seiner Blutspenderzentrale für die Organisation. Ohne ihren verantwortungsvollen Einsatz wäre es nicht möglich, die Blutkonserven zu gewinnen und für die medizinische Behandlung zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte Sie, auch zukünftig bei dieser Aktion der tätigen Nächstenliebe und Solidarität mitzumachen.

In diesem Jahr ehren wir 5 Bürgerinnen und Bürger:

Für 10 freiwillige Blutspenden: 
-        Frau Martina Linder und Herr Matthias Kohlmann
für 25 freiwillige Blutspenden
-        Frau Ute Eichinger
für 75 freiwillige Blutspenden:
-        Herr Ralf Schöpflin
und für 100 freiwillige Blutspenden:
-        Herr Wolfram Burkhardt

Persönlich danken möchte ich den heute Anwesenden:
Herrn Wolfram Burkhardt, Frau Ute Eichinger, Frau Martina Linder und Herrn Matthias Kohlmann sowie die beiden Vertreten des DRK, Herr Effert und seiner Stellvertreterin, Frau Ohm.

Im Anschluss konnte die Presse noch Fotos der anwesenden Blutspender anfertigen, welche sich über eine Urkunde, eine Anstecknadel sowie über Wein- und Gutscheinpräsente freuen konnten.“

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4. Bauantrag -Errichtung/Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung nach §52 LBO


Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.03.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 21.09.2021. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 859/2 soll ein Anbau an das bestehende Wohngebäude errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben nicht entgegen, planungsrechtlich gibt es keine Einwände.


Bauort/Straße:                         An der Kander 1a, 79591 Eimeldingen

Flst. Nr.:         859/2

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         11.02.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) an das bestehende Wohngebäude auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a wird auf der Grundlage des B-Plan „Rebacker, 1.Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu dem Bauvorhaben begrüßt der Vorsitzende Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach, welche beschreibt, dass dieses im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebacker 1“ mit Rechtskraft vom 21.09.2021 liegt. Auf dem bereits bebauten Flurstück soll der Anbau eines Hobbyraumes u. a. für Turmuhren an das bestehende Wohngebäude errichtet werden. Gemäß Lageplan und Ansichten wird das Vorhaben den Anwesenden optisch dargestellt. Der B-Plan steht dem Vorhaben nicht entgegen, die Baufenster werden eingehalten und planungsrechtlich gibt es ebenfalls keine Einwände. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) an das bestehende Wohngebäude auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a wird auf der Grundlage des B-Plan „Rebacker, 1.Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag - Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.03.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher gem. §34 BauGB zu beurteilen. Für das Vorhaben existiert bereits ein Bauvorbescheid, sodass wir die Abweichungen hierzu geprüft haben: Alle Gebäude sind in ihren Außenmaßen geringfügig kleiner geworden. Teilweise wurden die Loggien in Balkone umgeplant. Dies hat allenfalls gestalterische Auswirkungen. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke funktioniert so effektiv, dass die Balkone nach Rücksprache mit dem Architekten keinen erhöhten Schallbelastungen ausgesetzt sind. Die Veränderungen der Gebäude im Einzelnen: 
Haus B: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde leicht verschoben. Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus C: Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus D: Die Abtrennung Flur zu Laubengang wurde verschoben. 
Haus E: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde verschoben.
Grundsätzlich entspricht der Bauantrag weiterhin der Bauvoranfrage. Die städtebauliche Qualität bleibt ebenfalls erhalten. Das Vorhaben stellt einen beispielhaften Beitrag zur Innenentwicklung dar

Bauort/Straße:                         An der Kander, 79591 Eimeldingen

Flst. Nr.:         753, 753/1, 753/5, 753/7

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         18.02.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf den Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt zu diesem Bauantrag an, dass es die gleiche Straße betrifft. Frau Fischer fügt hinzu, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt und daher gem. §34 BauGB zu beurteilen ist. Für das Vorhaben existiert bereits ein Bauvorbescheid, sodass die Abweichungen hierzu geprüft wurden: Alle Gebäude sind in ihren Außenmaßen geringfügig kleiner geworden. Teilweise wurden die Loggien in Balkone umgeplant. Dies hat allenfalls gestalterische Auswirkungen. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke funktioniert so effektiv, dass die Balkone nach Rücksprache mit dem Architekten keinen erhöhten Schallbelastungen ausgesetzt sind. Die Veränderungen der Gebäude im Einzelnen:
 
Haus B: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde leicht verschoben. Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus C: Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus D: Die Abtrennung Flur zu Laubengang wurde verschoben. 
Haus E: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde verschoben.
Grundsätzlich entspricht der Bauantrag weiterhin der Bauvoranfrage. Die städtebauliche Qualität bleibt ebenfalls erhalten. Und um es mit den Worten von Herrn Färber zu beschreiben, stellt das Vorhaben einen beispielhaften Beitrag zur Innenentwicklung dar. 

Weiter geht Frau Fischer auch auf zwei zuvor gestellte Fragen aus der Bevölkerung an die Verwaltung ein:
  1. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze wurde geprüft. Bei Haus D und E werden jeweils 16x2 (Zweistöckige) überdachte Einstellplätze = 64 errichtet. Bei 40 Wohneinheiten sind 1,5 vorgeschrieben = 60 Fahrrad- wie auch KFZ-Plätze. Es wurden ebenfalls 60 KFZ-Stellplätze teilts in Tiefgarage eingeplant.
  2. Bezüglich der Frage nach Mülleimerplätzen sind diese bei Haus C und E vorgesehen. Das Müllfahrzeug kann sowohl rückwärts anfahren, wie auch notfalls im beengten Bereich hinter Haus C wenden. 

Die Prüfung aller Erfordernisse erfolgt aber grundsätzlich über die Baurechtsbehörde.  
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass der Bauherr P&F Immobilien AG die Planung des damaligen Gewinners des „Architektenwettbewerbs“, wilhelm und hovenbitzer, größtenteils übernimmt. Dem Gemeinderat sei die Entscheidung für P&F trotz alledem nicht leichtgefallen und so bleibt die Hoffnung auf entsprechende Umsetzung. 
Gemeinderätin Pohl freut sich, dass das Vorhaben voranschreitet, fragt aber nach den möglichen Energieträgern. Frau Fischer weist auf die einzuhaltenden Vorschriften bspw. zur Errichtung von PV-Anlagen hin. Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits Sondierungsbohrungen erstellt wurden, wobei das Ergebnis bzgl. Erdwärme noch aussteht. Eine entsprechende Information wird dem Gemeinderat dann weitergeleitet.
Gemeinderätin Dr. Azem erinnert sich, dass vormals Spielplatzflächen vorgestellt wurden; sie diese aber in diesem Entwurf nicht erkennen könnte. Frau Fischer teilt mit, dass die LBO grundsätzlich Spielplatzflächen vorschreibt. Diese könnten im Innenbereich der vier Häuser oder auch auf der Fläche des Wendehammers platziert werden. Details werden bei der Prüfung der Außenanlagen ersichtlich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben geplant. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Im Anschluss der Abstimmung: Der Vorsitzende freut sich, dass das Projekt durch den Beschluss des Bauantrages weiter auf den Weg gebracht wird und wünscht den Architekten und Vorhabenträgern eine gute Umsetzung. Frau Fischer dankt er für deren Ausführungen zu den Bauanträgen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf den Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung auf einer Teilstrecke von ca. 50 m im Fischinger Weg - Baufreigabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Abwässer der Wohngebäude im Fischinger Weg werden derzeit über die vorderliegenden Grundstücke in die Abwasserleitung der B 3 eingeleitet.

Bei der Planung des Neubaus auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1444/3 wurde die Entwässerung zunächst über eine 50 m lange private Druckleitung im Fischinger Weg in die Dorfstraße geplant.

Eine private Druckleitung im öffentlichen Bereich könnte mittelfristig bei weiteren Bebauungen im Fischinger Weg hinderlich sein.

Die Verwaltung schlägt deshalb den Bau einer öffentlichen Abwasserleitung, zu-nächst bis zum Grundstück Flst.-Nr. 1443/3, auf einer Strecke von ca. 50 vor.

Das Ing.-Büro Rapp Regioplan schätzt die Baukosten inkl. Planung auf 55.000,00 Euro brutto.

In diesem Zuge wäre dann auch auf dieser Strecke die alte Wasserleitung zu er-neuern. Diese Kosten wurden vom Wassermeister auf rund 15.000,00 Euro netto geschätzt.

Bei einer möglichen Mitverlegung von Breitband über den Zweckverband würden sind die Kosten noch leicht reduzieren.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat erteilt die Baufreigabe für die Neuverlegung der Abwasserleitung (Mischsystem) bis zu einer Höhe von 55.000,00 Euro brutto und Wasserleitung bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro netto auf einer Teilstecke von ca. 50 m im Fischinger Weg.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 wurden im Finanzhaushalt 25.000 Euro für den Wasserleitungsbau und 150.000 Euro für den Kanalausbau bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt diesbezüglich Herrn Werkhofleiter Sturm, welcher ausführt, dass die Wohngebäude im Fischinger Weg derzeit über die vorliegenden Grundstücke in die B3 entwässert werden. Im Wege einer Neubauplanung wurde die Entwässerung allerdings über eine 50 m lange Druckleitung im Fischinger Weg in die Dorfstr. geplant. Dies Vorgehensweise könnte sich im öffentlichen Bereich bei mittelfristig weiteren Bebauungen als hinderlich herausstellen, sodass eine neue Leitung geplant werden sollte. Aus diesem Grund soll eine öffentliche Abwasserleitung zunächst bis zum Grundstück 1443/3 auf einer Strecke von ca. 50 m errichtet werden. Das Vorhaben wird den Anwesenden per Lageplan vorgestellt. Laut Rapp Regioplan belaufen sich die Kosten hierfür auf 55.000 Euro brutto. Weiter sollte die marode Wasserleitung erneuert werden; hierfür wären weitere ca. 15.000 Euro netto zu veranschlagen. Könnten die Arbeiten im Zuge von Breitbandverlegung vorgenommen werden, würden sich die Kosten leicht reduzieren. 

Gemeinderat Herfort stellt die technische Frage, ob bei weiteren Erschließungen auch eine Freispiegelleitung in Frage kommen könnte. Dies bestätigt Herr Sturm mit dem Hinweis, dass dies von der Höhe der Bodenplatte aus möglich sein müsste.

Gemeinderat Bodack fragt nach, ob die Wasser- und Abwasserleitungen zu einem späteren Zeitpunkt verlängert werden können. Dies wird von Herrn Sturm bejaht.

Gerade bezüglich möglicher künftiger Bebauungen schlägt die Verwaltung vor, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Allerdings hat sich in der Beschlussvorlage ein kleiner Formulierungsfehler eingeschlichen, sodass der Beschluss von „Abwasserleitung (Mischsystem)“ in „Schmutzwasserleitung“ geändert wird.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Der Vorsitzende schlägt vor, da Herr Sturm noch in der Sitzung anwesend und für evtl. Fragen bezüglich TOP 9 „Verkehrskonzept für die Gemeinde Eimeldingen – Umsetzung von Handlungsfeldern“ aktuell zur Verfügung steht, diesen TOP vorzuziehen. Diesem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Protokollierung erfolgt jedoch in der Reihenfolge der Einladung.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die Baufreigabe für die Neuverlegung der Abwasserleitung (Mischsystem) bis zu einer Höhe von 55.000,00 Euro brutto und Wasserleitung bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro netto auf einer Teilstecke von ca. 50 m im Fischinger Weg.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Austausch der Heizungsanlage (Rathaus) sowie Errichtung von E-Ladesäulen (Rathausplatz) - Abschluss Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisie-rung des Projekts ?Vernetzte Industrie? zwischen der Gemeinde Eimeldingen und der Infra-struk- tur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Heizanlage im Rathaus ist nach 30 Jahren Betrieb in die Jahre gekommen, was sich durch eine hohe Störanfälligkeit und erhöhten Wartungsaufwand bemerkbar macht. Bereits im Haushaltsplan 2021 wurden Mittel für einen Aus-tausch der Gastherme bereitgestellt. Im Haushaltsplan 2022 wurden vom Gemeinderat zusätzlich Mittel für eine Photovoltaikanlage eingestellt.

Der Energieversorger badenova ist zusammen mit der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG Freiburg (ITG) auf Gemeinde zugekommen und hat ihr ein Angebot auf der Grundlage des von der EU geförderten Projekts „Vernetzte Industrie“ vorgelegt. 

Das Projekt verfolgt die energetische Optimierung und Modernisierung der Infrastruktur in ausgewählten Industriearealen, Betrieben, Kommunen und kommunale Einrichtungen. Ziel ist es, Geräte und Betriebe so miteinander zu versetzten, dass Energiesparpotenziale identifiziert und realisiert werden können. 

Hierzu würde sich das Rathaus Eimeldingen als Referenzprojekt anbieten.

Umsetzungspartner zu 100 % regionale Partner: 
       Haustechnik Spieß, Eimeldingen
       Stolz Elektro GmbH, Eimeldingen
       DachEnergie GmbH, Rümmingen


Folgende Maßnahmen im/am Rathaus könnten in diesem Projekt umgesetzt werden:
-        PV-Anlage mit 24 kWp und 24 kWh-Speicher
-        BUDERUS Gas-Brennwert-Hybridsystem (Brennwert +Luft-WP)
-        1evtl. 2  E-Lade-Säule(n)
-        Visualisierung Gesamtsystem*

       *badenova und ITG würden sich bemühen, das Gesamtsystem über eine Visualisierung darzustellen zu lassen: z.B. wie sieht das System aus, welche Werte werden aktuell erfasst, was bedeutet das in Klimawerten, welche Er-träge wurden generiert.
       *Für die Umsetzung würden badenova und ITG aufkommen, für die Ge-meinde wäre das kostenneutral. Details würden mit der Gemeinde abgestimmt werden.
       *Im Gegenzug dürfte die Lösung als Referenz „genutzt“ werden.

Die o. a. Maßnahmen werden mit einer Gesamtsumme von 115.194,00 Euro netto bzw. 137.080,86 Euro brutto beziffert.

Die Gemeinde würde sich beim Abschluss des Kooperationsvertrags dazu ver-pflichten, der ITG folgende Beiträge zum Projekt zu entrichten:

-        Beiträge zum 01.04.2022, 01.04.2023, 01.01.2024, 01.04.2025 und 01.04.2026 jeweils 11.519,00 Euro netto bzw. 13.707,61 Euro brutto, wobei die Beträge im Jahr 4 und 5 am Ende des Jahres 3 um den Verbraucherpreisindex an-gepasst werden können, wenn dieser im Vergleich zum Jahr 1 um mindestens +- 5%-Punkte abweicht.
-        Die Gemeinde sollte nach Inkrafttreten des Vertrags aktives Mitglied im „In-novations- und Effizienzcluster innoEFF“ bei Strategische Partner-Klimaschutz am Oberrhein e. V. in Freiburg werden.
-        Nach Ablauf würde sich die Gemeinde dazu verpflichten, die Kosten für den Rückbau der Anlage zu tragen und an ITG zu übergeben oder die Anlage zum Zeitwert von 4.700,00 Euro netto bzw. 5.593,00 Euro brutto von ITG zu erwerben.

Für die Wartung und Instandsetzung würde die Gemeinde aufkommen. Sollte die Gemeinde die Anlage nach 5 Jahren zum Zeitwert kaufen, würde der „Ge-samtpreis“ des Gesamtprojekts bei 74.131,05 Euro brutto für die Gemeinde liegen, was einer Förderquote von 46% entspräche.

Beschlussempfehlung

1.        Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag über Errichtung und Be-trieb einer Anlage zur Realisierung des Projekts „Vernetzte Industrie“ mit der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg zu.

2.        Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Kooperationsvertrags beauftragt.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2021 wurden im Ergebnisaushalt 20.000,00 Euro für den Heizungsaustausch und im Haushaltsplan 2022 im Finanzhaushalt 25.000,00 Euro für die Photovoltaikanlage bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Siehe geänderte BV-Vorlage  !!!

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8. Geänderte BV-Vorlage/TISCHVORLAGE zu TOP 7, Stand 23.03.2022 Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Austausch der Heizungsanlage (Rathaus) sowie Errichtung E-Ladesäule (Rat-hausplatz) - Abschluss Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisierung des Projekts ?Vernetzte Industrie? zwischen der Gemeinde Eimeldingen und der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Heizanlage im Rathaus ist nach 30 Jahren Betrieb in die Jahre gekommen, was sich durch eine hohe Störanfälligkeit und erhöhten Wartungsaufwand bemerkbar macht. Bereits im Haushaltsplan 2021 wurden Mittel für einen Austausch der Gastherme bereitgestellt. Im Haushaltsplan 2022 wurden vom Gemeinderat zusätzlich Mittel für eine Photovoltaikanlage eingestellt.

Der Energieversorger badenova ist zusammen mit der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG Freiburg (ITG) auf Gemeinde zugekommen und hat ihr ein Angebot auf der Grundlage des von der EU geförderten Projekts „Vernetzte Industrie“ vorgelegt. 

Das Projekt verfolgt die energetische Optimierung und Modernisierung der Infrastruktur in ausgewählten Industriearealen, Betrieben, Kommunen und kommunale Einrichtungen. Ziel ist es, Geräte und Betriebe so miteinander zu versetzten, dass Energiesparpotenziale identifiziert und realisiert werden können. 

Hierzu würde sich das Rathaus Eimeldingen als Referenzprojekt anbieten.

Umsetzungspartner zu 100 % regionale Partner: 
  • Haustechnik Spieß, Eimeldingen
  • Stolz Elektro GmbH, Eimeldingen
  • DachEnergie GmbH, Rümmingen


Folgende Maßnahmen im/am Rathaus könnten in diesem Projekt umgesetzt werden:
  • PV-Anlage mit 24 kWp und 24 kWh-Speicher
  • BUDERUS Gas-Brennwert-Hybridsystem (Brennwert +Luft-WP)
  • Doppel- E-Lade-Säule
  • Erstellen elektrische Infrastruktur
  • Visualisierung Gesamtsystem*

  • *badenova und ITG würden sich bemühen, das Gesamtsystem über  eine Visualisierung darzustellen zu lassen: z.B. wie sieht das System aus, welche Werte werden aktuell erfasst, was bedeutet das in Klimawerten, welche Erträge wurden generiert.
  • *Für die Umsetzung würden badenova und ITG aufkommen, für die Gemeinde wäre das kostenneutral. Details würden mit der Gemeinde abgestimmt werden.
  • *Im Gegenzug dürfte die Lösung als Referenz „genutzt“ werden.

Die o. a. Maßnahmen werden mit einer Gesamtsumme von 108.997,00 Euro netto bzw. 129.706,43 Euro brutto beziffert.

Die Gemeinde würde sich beim Abschluss des Kooperationsvertrags dazu verpflichten, der ITG folgende Beiträge zum Projekt zu entrichten:

  • Beiträge zum 01.04.2022, 01.04.2023, 01.01.2024, 01.04.2025 und 01.04.2026 jeweils 10.899,00 Euro netto bzw. 12.969,81 Euro brutto, wobei die Beträge im Jahr 4 und 5 am Ende des Jahres 3 um den Verbraucherpreisindex angepasst werden können, wenn dieser im Vergleich zum Jahr 1 um mindestens +- 5%-Punkte abweicht.
  • Die Gemeinde sollte nach Inkrafttreten des Vertrags aktives Mitglied im „Innovations- und Effizienzcluster innoEFF“ bei Strategische Partner-Klimaschutz am Oberrhein e. V. in Freiburg werden.
  • Nach Ablauf würde sich die Gemeinde dazu verpflichten, die Kosten für den Rückbau der Anlage zu tragen und an ITG zu übergeben oder die Anlage zum Zeitwert von 4.700,00 Euro netto bzw. 5.593,00 Euro brutto von ITG zu erwerben.

Für die Wartung und Instandsetzung würde die Gemeinde aufkommen. Sollte die Gemeinde die Anlage nach 5 Jahren zum Zeitwert kaufen, würde der „Gesamtpreis“ des Gesamtprojekts bei 70.442,05 Euro brutto für die Gemeinde liegen, was einer Förderquote von knapp 46% entspräche.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisierung des Projekts „Vernetzte Industrie“ mit der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg zu.
  2. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Kooperationsvertrags beauftragt.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2021 wurden im Ergebnisaushalt 20.000,00 Euro für den Heizungsaustausch und im Haushaltsplan 2022 im Finanzhaushalt 25.000,00 Euro für die Photovoltaikanlage bereitgestellt. 

Diskussionsverlauf

Zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit Speicher, dem Austausch der 30 Jahren alten und störanfälligen Heizungsanlage im Rathaus sowie der Errichtung von E-Ladesäulen auf dem Rathausplatz begrüßt der Vorsitzende Herrn Geschäftsführer Sommerhalter der Firma Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG (ITG) aus Freiburg. 

Bürgermeister Friebolin teilt einleitend mit, dass der Energieversorger badenova zusammen mit der ITG auf die Verwaltung zugekommen ist und das Angebot auf Grundlage des von der EU geförderten Projekts „Vernetzte Industrie“ vorgestellt habe. Dabei würde sich das Rathaus bzgl. energetische Optimierung und Modernisierung der Infrastruktur als Referenzprojekt anbieten. Die Zusammenarbeit erfolge ausschließlich mit regionalen Partnern wie Haustechnik Spieß und Stolz Elektro aus Eimeldingen sowie der DachEnergie GmbH aus Rümmingen. Die Mittel für das mit fast 50% geförderte Projekt für die neue Heizung wurden bereits im Haushalt 2021 und die der PV-Anlage im Haushalt 2022 eingestellt. 

Herr Sommerhalter stellt sich, die ITG und das Projekt mittels einer Präsentation (Anlage 1) den Anwesenden vor und freut sich, Eimeldingen als hoffentlich 42 Projektpartner zur Realisierung des auf Ende März auslaufenden Förderprojekts gewinnen zu können. Von der EU wurde ein 2,5 Mio. Euro-Förderscheck zur Verfügung gestellt, sodass bereits 41 Projekte realisiert werden konnten. Nun ist der Topf fast leer und Eimeldingen könnte als letzter davon profitieren. Dabei soll auf dem Rathausdach eine PV-Anlage mit kombiniertem Batteriesystem und verknüpfter Buderus Gas-Hybridheizung inkl. Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Wärmepumpe, Warmwasserspeicher und zukunftsfähig Wasserstoff-Ready) errichtet werden. Hinzu kommt noch eine Ladestation für E-Autos aller Art. 
Der Projektumfang beläuft sich auf 108.997 Euro netto, wobei durch das ITG-Projekt sich die Kosten auf 54.495 Euro netto reduzieren. Durch Abschluss eines Kooperationsvertrages mit Laufzeit von fünf Jahren, belaufen sich die jährlichen Kosten auf 10.899 Euro netto. Danach kann die Anlage zum Zeitwert von 4.700 Euro netto von der ITG erworben werden. Wartungen und Instandsetzungen trägt die Gemeinde. Dem Bürger sollen die ca. jährlich 5 Tonnen CO²-Einsparungen und weiteren Werte visuell dargestellt werden. Weiter spart die Gemeinde rund 60% an Erdgasbezug ein.  

Bürgermeister Friebolin freut sich über das innovative Konzept. Durch die verschiedenen Komponenten mit bspw. der 24 kWp PV-Anlage und dem 24 kWh-Speicher wird die Gemeinde ein Vorbild für andere. 

Die Tischvorlage wurde notwendig, da sich zwischenzeitlich zwei Änderungen ergeben haben. Anstatt zwei E-Ladesäulen ist nun eine Doppelladesäule vorgesehen. Des Weiteren soll aus steuerrechtlichen Gründen badenova der Betreiber der Ladesäulen für eine geringe monatliche Gebühr werden. 

Gemeinderat Herfort findet das Projekt ebenfalls sehr interessant und eine gute Sache. Gerne möchte er von Herrn Sommerhalter wissen, ob die Energie des kWh-Speichers nachts zur Speisung der E-Ladesäulen verwendet wird. Dies darf laut Geschäftsführer aus rechtlichen Gründen aber nicht erfolgen, da E-Ladesäulen in öffentlicher Nutzung immer separat, auch nicht über die Solaranlage, sondern nur durch das normale Stromnetz betrieben werden müssen. 
Bezüglich der Visualisierung für den Bürger erkundigt sich Herr Herfort, ob dies wie bspw. aktuell bereits bei Discountern dargestellt werden wird. Hierzu teilt Herr Sommerhalter mit, dass die Elektrofirma etwas Entsprechendes entwickeln möchte. Dies kann per Bildschirm und/oder auch nur online, bspw. auf der Homepage abrufbar sein und soll dem Gemeinderat dann vorgestellt werden. 

Auch Gemeinderätin Pohl freut sich, dass sich die Gemeinde dieses innovative Projekt traut und somit Vorbildcharakter aufzeigt. Die angestrebte Visualisierung sorgt für Transparenz in der Bevölkerung. 

Der Vorsitzende erwähnt noch einen Tippfehler in der Beschlussvorlage, da die jährlichen Kooperationszahlungen der Jahre 2022 bis 2026 sich jeweils auf den 01.04. belaufen. Ob das Projekt im Ergebnis- oder im Finanzhaushalt verbucht wird, steht noch nicht fest und werde noch geprüft. 

Nachdem keine weiteren Fragen/Anregungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gemäß Tischvorlage gesamthaft zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Bürgermeister Friebolin dankt für bisherige gute Zusammenarbeit und freut sich auf die Umsetzung des Projekts mit Herrn Sommerhalter.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Realisierung des Projekts „Vernetzte Industrie“ mit der Infrastruktur-Trägergesellschaft mbH & Co. KG, Freiburg zu.
  2. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Kooperationsvertrags beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen - Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen - - Gewährung eines einmaligen Zuschusses - Gewährung von Darlehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen (SpVgg) ist bereits 2019/20 auf die Gemeinde mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Sportkonzepts, welches die Erstellung eines Kunstrasenplatzes und die Sanierung der Sanitäranlagen beinhaltet, zugekommen.

Die SpVgg erhielt 2021 die Zusage, dass sich die Gemeinde am Sportkonzept mit einem Höchstbetrag von 140.000 Euro (einmaliger Zuschuss) beteiligt.

Bei der Höhe des Zuschusses wurde die Wichtigkeit der SpVgg für das Gemeinwesen (Jugendarbeit und Integration), der wirklich schlechte Zustand des Sportplatzes und der sanitären Anlagen, aber auch die derzeitigen finanziellen Belastungen der Gemeinde (u. a. Sanierung der Reblandhalle, Kindergarten-erweiterung bzw. -neubau) berücksichtigt.

Des Weiteren wurde der SpVgg zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes die Bürgschaft für ein Darlehen, sowie ein weiteres Dar-lehen zur Finanzierung des Sportkonzepts in Aussicht gestellt.

Die Vorstandschaft der SpVgg rechnet aktuell mit folgenden Kosten:

Kunstrasenplatz:                        400.000,00 Euro
Sanierung Sanitäranlagen:           50.000,00 Euro
Gesamt:                                450.000,00 Euro



Mit Schreiben vom 03.02.2022 schlägt die SpVgg folgende Finanzierung vor/bzw. beantragt diese wie folgt:

-        Zinsloses Darlehen zur Vorfinanzierung der
der Zuschüsse des Badischen Sportbundes                  99.000,00 Euro
(84.000€ für den max. Zuschuss für den 
Platzneubau + 15.000€ für die Sanierung
des Sanitärtrakts)

-        Zinsloses Darlehen zur Restfinanzierung
des Kunstrasenplatzes und Sanitärtrakts                191.000,00 Euro

-        Bestätigung des 2021 zugesicherten 
Einmalzuschusses in Höhe von                                140.000,00 Euro

-        Eigenleistungen                                          20.000,00 Euro

Insgesamt:                                                        450.000,00 Euro

Das Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes könnte nach Eingang der Zuschüsse bei der SpVgg umgehend abgelöst wer-den. Das Darlehen für die Restfinanzierung könnte analog der Laufzeit der Ab-schreibungen des Kunstrasenplatzes über einen Zeitraum von 15 Jahren getilgt werden.

Die oben genannten Beträge für den einmaligen Zuschuss und die beiden zins-freien Darlehen stellen für die Gemeinde den Höchstbetrag dar.

Bei einem positiven Votum wird sich die SpVgg bemühen, weitere Einnahmen für die Finanzierung bspw. in Form von Sponsoring, Akquise von Spenden etc. zu generieren, um so die Höhe des Darlehens für die Restfinanzierung und da-mit auch die Tilgungslast von rund 12.500 Euro/Jahr zu senken. Die SpVgg ist nach eigenen Angaben finanziell in der Lage, die jährliche Tilgungsleistung zu tragen.

Die Gemeinde Eimeldingen möchte bei dieser sehr hohen finanziellen Unter-stützung der SpVgg bezüglich der Nutzung des neuen Kunstrasenplatzes mit-bestimmen können. Ferner soll die Gemeinde in Absprache mit der SpVgg über die nicht mehr erforderlichen Flächen des Pachtgeländes für andere Zwecke, die noch zu definieren sind, verfügen. Hierüber ist mit der SpVgg eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, welche Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist. 

Die Verwaltung spricht sich unter diesen Umständen dafür aus, der SpVgg die beantragten Darlehen zinsfrei zu gewähren. Mit einem neuen und modernen Kunstrasenplatz sowie sanierten Sanitäranlagen wäre der Sportverein seitens der Infrastruktur für die Zukunft wieder sehr gut aufgestellt.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinde gewährt für die Umsetzung des Sportkonzepts der SpVgg Märkt-Eimeldingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehensverträge für die lfd. Nrn. 2. und 3. mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022 bzw. Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaussichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung.

Finanzen

Die erforderlichen Mittel für die sind im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt bzw. werden aus den Jahren 2020 und 2021 übertragen.

Diskussionsverlauf

Bereits 2019/2020 ist die SpVgg auf die Gemeinde mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Sportkonzepts zur Erstellung eines Kunstrasens und die Sanierung der Sanitäranlagen zugekommen. Diesem Vorhaben hat die Gemeinde bereits 2021 mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro zugestimmt, wobei im Nachhinein die Auflösung der Aktivmannschaft in der Presse zu vernehmen war. 

Anhand des Lageplans zeigt der Vorsitzende die angedachte Umsetzung, wobei der alte Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden soll. Der jetzige Rasenplatz gleicht einem Acker mit erheblicher Verletzungsgefahr, sodass nach dem Umbau inkl. Sanierung des Sanitärtraktes ein geordneter Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die große hintere Rasenfläche soll geteilt werden. Die eine Hälfte bleibt eine Rasenspielfläche, die andere Hälfte soll der Gemeinde zur freien Nutzung überlassen werden. 

Der Vorstand des SpVgg rechnet aktuell mit folgenden Kosten: 
  • Kunstrasenplatz                                                 400.000 Euro
  • Sanierung Sanitärtrakt                                           50.000 Euro
GESAMTKOSTEN                                                450.000 Euro

Dabei schlägt der SpVgg folgende Finanzierung vor:
  • Zinsloses Darlehen zur Vorfinanzierung der
    der Zuschüsse des Badischen Sportbundes                  99.000 Euro
(84.000€ für den max. Zuschuss für den 
Platzneubau + 15.000€ für die Sanierung
des Sanitärtrakts)
  • Zinsloses Darlehen zur Restfinanzierung
    des Kunstrasenplatzes und Sanitärtrakts                191.000 Euro
  • Bestätigung des 2021 zugesicherten 
    Einmalzuschusses in Höhe von                                140.000 Euro
  • Eigenleistungen                                                  20.000 Euro
INSGESAMT:                                                        450.000 Euro

Das Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes könnten nach Eingang in Höhe von 99.000 Euro bei der SpVgg umgehend abgelöst werden. 
Das Darlehen für die Restfinanzierung in Höhe von 191.000 Euro könnte der SpVgg analog der Laufzeit der Abschreibungen des Kunstrasenplatzes über einen Zeitraum von 15 Jahren (jährlich rund 12.500 Euro) tilgen, wobei der bereits 2021 zugesagte Einmalzuschuss in Höhe von 140.000 Euro für die Gemeinde den Höchstbetrag darstellt. 
Auch die heute anwesenden Vertreter des SpVgg im Zuhörerraum warten nun auf die Entscheidung des Gemeinderates, um nach positivem Votum intensiv nach Sponsoren und weiteren Einnahmequellen suchen zu können. 
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass der SpVgg eine gute Jugendarbeit leistet mit einer Aktivmannschaft, welche sich auch gerade bei der Integrationsarbeit von Flüchtlingen sehr engagiert. 

Gemeinderat Herfort kann sich dem Vorhaben sowie dem Vorschlag zur Finanzierung anschließen, auch wenn es für alle Beteiligten einen erheblichen Kraftakt darstellt. Auf die Frage, wie lange der SpVgg die Bauzeit einschätzt, teilt der 1. Vorsitzende, Herr Baumann mit, dass erst mit der Bewilligung des Sportförderantrages die Baufreigabe erfolgen kann. Danach rechnet er mit vier – fünf Monaten Bauzeit. Die Fertigstellung sollte noch dieses Jahr möglich sein. 

Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass ein wichtiges Kriterium auch die Vereinbarung über die Platznutzung sei. Die lfd. Nr.4 des Beschlussvorschlags kann gestrichen werden, da diese in Zusammen mit dem Vertrag über die Platznutzung separat zu beschließen sei.  Auch der Passus in Nr. 5“…Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022…“ kann gestrichen werden, da diese heute durch die Rechtsaufsicht bestätigt wurde. 

Da der Kunstrasenplatz eingezäunt und somit der Öffentlichkeit nicht ungehindert zur Verfügung stehen kann, fragt Gemeinderätin Pohl nach, ob zumindest andere Vereine diesen mitbenutzen dürfen. Dies wird von Herrn Baumann kritisch gesehen, da zum einen dadurch weitere Einnahmen verbucht werden könnten, andererseits aber bereits zahlreiche Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen bestehen, welche den Platz nutzen würden und dadurch es evtl. keine freien Zeiten gebe könnte. Die Umzäunung des Platzes ist laut den Sportbundvorgaben aber zwingend vorgeschrieben.

Gemeinderätin Dr. Azem findet die Unterstützung des Sportvereins grundsätzlich gut, weist aber darauf hin, dass „Darlehen müssen Darlehen bleiben“. Dieses wie auch die Nutzung weitere Flächen sowie die evtl. Vermietung an andere muss klar in einer Vereinbarung mit dem SpVgg niedergeschrieben werden. Weiter gilt festzuhalten, was passiert, falls der Verein seinen Rückzahlungen nicht nachkommen kann/wird. Schließlich hat die Gemeinde derzeit viele große Projekte zu stemmen. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag ohne die vorherige Nr. 4. und ohne den Passus bzgl. Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans in Absatz 5 gesamthaft zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei den anwesenden Vertretern des SpVgg und stellt nochmals klar, dass die Finanzhilfen für die Gemeinde einen erheblichen Kraftakt darstellen in der Hoffnung, dass die Unterstützung entsprechend geschätzt werde. 

Beschluss

  1. Die Gemeinde gewährt für die Umsetzung des Sportkonzepts der SpVgg Märkt-Eimeldingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehensverträge für die lfd. Nrn. 2. und 3. mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022 bzw. Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaussichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Verkehrskonzept - Umsetzung der Handlungsfelder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Eimeldingen hat ihr Gemeindegebiet mit Hilfe eines Verkehrskonzepts von unabhängiger Seite überprüfen und dabei Maßnahmen für Verbesserungen erarbeiten lassen. 

Aufgabe und Ziel war es, ein Verkehrskonzept zu erstellen, das maßgeblich die Schulwegsituation, die Parksituation sowie den Verkehrsfluss berücksichtigt. Das Verkehrskonzept sollte handlungsorientiert aus Sicht der Gemeinde sein und aufbauend auf der Analyse der verkehrlichen Situation konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation unterbreiten. Weiterhin sollte das Verkehrskonzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erstellt werden.
 
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde das Verkehrskonzept vorgestellt. In einem nächsten Schritt wurden am 15.07.2021 die 39 Handlungsempfehlungen priorisiert. In der Sitzung wurde u. a. zum Ausdruck gebracht, dass bei den für die Umsetzung erforderlichen Verkehrsschauen die Gremiumsmitglieder miteinbezogen werden und im Gemeinderat nochmals behandelt und beschlossen werden.

Eine Verkehrsschau mit Vertretern des Gemeinderats und der Straßenverkehrsbehörde hat am 13.10.2021 stattgefunden. Dort wurden u. a. folgende Handlungsempfehlungen angesprochen, die wie folgt umgesetzt werden können: 

  1. Ausweisung aller Straßen ohne Gehweg als verkehrsberuhigte Bereiche:
    Aufgrund der baulichen Voraussetzungen „niveaugleicher Ausbau“ und dem geringen Verkehrsaufkommen ist das Einrichten eines verkehrsberuhigen Bereichs möglich. Die Ausweisung von Parkflächen hat hier zu erfolgen. 

Die Gemeinde reicht hierzu bei der Verkehrsbehörde einen entsprechenden Markierungsplan ein.


  1. Ortseinfahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen:
    Eine Anpassung der Geschwindigkeiten an die Tempo 30 Zonen im Ort kann durch Schwellen oder eine Fahrbahnverengung nach dem Ortseingangsschild unterstützt werden.

  1. Kein Testen einer Einbahnstraßenregelung in der Dorfstraße:
       Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde für manche Anwohner eine umständlichere Anfahrt zu Ihren Anwesen bedeuten. Im Sinne des Dorfbildes – gerade im alten Kern von Eimeldingen – ist eine einheitliche Lösung als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau zielführender.

  1. Bauliche Verengung der Jurastraße:
       Angrenzend liegt der Kindergarten. Aus diesem Grund gibt es u.a. auch ein höheres Verkehrsaufkommen. Zusätzlich wird öfters so geparkt, dass Begegnungsverkehr schwierig wird. Durch Aufstellen von Pflanzkübeln auf Sperrflächen und Ausweisung von Parkflächen kann die Verkehrssituation entzerrt werden.

Die Maßnahmen 1 und 2 sollten aus Sicht der Verwaltung baldmöglichst geplant und umgesetzt werden, da es vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung kommt.

In einem ersten Schritt sollten an den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut werden. Die Planung könnte vom Werkhof in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten müssten ausgeschrieben werden. Eine Kostenschätzung des Werkhofs beläuft sich auf knapp 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung.

In einem zweiten Schritt sollte ein Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen auf jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Markierungs- und Beschilderungsplan) beauftragt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeindesrat stimmt der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept 2021 wie folgt zu:

  1. An den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ werden doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut.
       Die Baufreigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ wird erteilt.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen (Markierungs- und Beschilderungsplan) in den jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Straßen ohne Gehwege) zu beauftragen.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 sind im Straßenunterhalt 50.000,00 Euro für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ziel des von unabhängiger Seite erstellten Verkehrskonzeptes war es, maßgeblich die Schulweg- und Parksituation sowie den Verkehrsfluss zu optimieren. Dazu wurden 39 Handlungsempfehlungen erstellt und bei einer Verkehrsschau im Oktober 2021 besprochen. Als erste Maßnahmenumsetzung werden folgende Punkte vorgesehen:
  1. Ausweisung aller Straße ohne Gehwege als verkehrsberuhigte Bereiche mit gekennzeichneten Parkflächen
  2. Ortseinfahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen mit Fahrbahnverengungen ausstatten, um Geschwindigkeitsreduzierungen zu erlangen
  3. Kein Testen einer Einbahnstraßenregelung in der Dorfstr., da dies die Anwohner belasten würde
  4. Bauliche Verengung der Jurastr., um dem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den ansässigen Kindergarten durch Pflanzkübeln und Ausweisung von Sperrflächen entgegenzuwirken

Die ersten beiden Maßnahmen sollen zügig angegangen werden, sodass die Ortseingänge „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ mit doppelseitigen Verengungen ausgestattet werden sollen. Eine Beispielskizze wird den Anwesenden durch Herrn Sturm vorgestellt. Die erhöhten, abgerundeten Randsteine werden in weiß gestrichen. Dazu muss zuvor der Bitumen entfernt werden, sodass die Erhöhung dann mit Muttererde bepflanzt werden kann. Des Weiteren sollen Beschilderungen auf die Verengung aufmerksam machen. Die Verengungen werden versetzt installiert, wobei jeweils eine Restfahrbahnbreite von 3,5 – 4,0m zur Verfügung steht. Die Verkehrsbehörde gibt hierzu Regelungen vor, wobei in Binzen auch Verengungen von unter 3,0 m vorzufinden sind. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die bisher angebrachten Bodenschwellen vor allem für den Winterdienst ein Problem darstellen und deshalb oft beschädigt wurden. Auch sogenannte „Berliner Kissen“ sind keine adäquate Lösung, weshalb nun die Variante mit den Verengungen für entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung sorgen soll. Die Bodenschwelle in der Rebenstr. ist aktuell funktionstüchtig, sodass diese noch nicht ersetzt wird. 

Gemeinderätin Pohl weist darauf hin, dass lediglich direkt bei den Schwellen auf die jeweilige 30-/50-Zone hingewiesen wird. Diesbezüglich gibt es laut Bürgermeister Friebolin bereits eine Genehmigung des Landratsamtes; wobei der Gemeinderat nochmals darüber beschließen wollte. 

Gemeinderat Herfort fragt, an welcher Stelle die Verengungen in der „Alten Basler Str.“ errichtet werden sollen, da bezüglich der ehemaligen Bodenschwellen und der Umfahrung dieser, extra Schilder auf dem nebenliegenden Gehweg angebracht wurden. Herr Sturm erklärt, dass das Landratsamt festlegen wird, wo die Verengungen errichtet werden dürfen. Er will der Verkehrsbehörde aber zuvor Skizzen mit aus Sicht der Gemeinde geeigneten Örtlichkeiten zukommen lassen.  

Bürgermeister Friebolin führt bzgl. der Maßnahmen aus, dass in einem zweiten Schritt ein Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen auf jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen unter Ausarbeitung von Markierungs- und Beschilderungsplänen beauftragt werden soll. 
Gemeinderätin Dr. Azem wünscht, dass der Planer sogleich die Dorfstr. miteinbeziehen soll, um dadurch gesamthaft leichter entscheiden zu können. 

Nachdem keine weiteren Fragen/Anregungen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung unter 2. „inkl. Dorfstr.“ gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeindesrat stimmt der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept 2021 wie folgt zu:

  1. An den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ werden doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut.
       Die Baufreigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ wird erteilt.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen (Markierungs- und Beschilderungsplan) in den jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Straßen ohne Gehwege) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Preisanpassung für das Mittagessen in der Schul- und Kinderbetreuung zum 01.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 11

Sachverhalt

Seit 2012 wurden die Betreuungseinrichtungen in Eimeldingen über die IngA Service GmbH des Landkreises Lörrach in Form von Großgebinden (GN-Behältern zum Schöpfen) beliefert. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Belieferung bis Herbst 2021 ausgesetzt werden; wobei die letzte Preiserhöhung bereits für März 2021 auf 4,60 € brutto angekündigt war (siehe GR-Sitzung vom 25.03.3021). 
Da die CoronaVO damals eine gruppenübergreifende Verpflegung ausschloss, wurde versucht, zumindest für die Kindergartenkinder eine Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Dies allerdings - trotz mehrfacher Umfrage bei den Kiga-Eltern - für lediglich 10 - 15 Kindern. Auch aufgrund Mindermengenbestellung konnte deshalb der Vertrag mit der IngA Service GmbH vorzeitig gekündigt und das Restaurant Sichtwerk in Eimeldingen als ortsnaher Lieferant gewonnen werden. 
Entgegen der Hoffnung, haben sich seitdem aber keine weiteren Kiga-Kinder für das Mittagessen angemeldet, sodass das Sichtwerk aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht umherkommt, die Preise ab März 2022 von dato 3,70 € brutto um 0,30 € auf 4,00 € brutto/Kinderportion zu erhöhen. 

Auf Anfrage bei der ev. Kirchengemeinde, ob die Verpflegung für die Kinder des ev. Kiga St. Martin auch in Frage kommen könnte, teilte Herr Pfarrer Debus nach Rücksprache mit dem Kirchengemeinderat mit, dass weiterhin die IngA Service GmbH als Inklusionsbetrieb unterstützt werden soll, zumal laut Vertrag eine Kündigung erst auf 2023 möglich wäre. 

Ferner kann auch weiterhin keine gemeinsame Verpflegung mit den derzeit ca. 3 - 5 Schülerinnen und Schülern der Grundschulbetreuung vorgenommen werden. Personalbedingt ist die Verköstigung im Kindergartengebäude per Schichtbetrieb leider ebenfalls nicht zu leisten. 

Laut Rückmeldung der verpflegten Kinder und des Kiga-Personals sind diese mit dem Essensangebot und der Qualität des Sichtwerks sehr zufrieden. 
Die Kiga-Leitung wurde Ende Februar gebeten, die Elternschaft per Kita-Info-App über die geplante Preiserhöhung ab dem 01.03.2022 auf 4,00 € brutto/Kinderportion zu informieren. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten keinerlei (negativen) Rückmeldungen vernommen werden. 

Sobald es die Lage (Corona-Beschränkungen, Personal, Anmeldezahlen u. a.) wieder zulässt, dass die VGS-Kinder ebenfalls verpflegt werden können, sollen diese ebenfalls mit über das Sichtwerk verköstigt (verpflegt) werden. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Preisanpassung für das Mittagessen pro Kind/Schüler rückwirkend ab dem 01.03.2022 auf 4,00 € brutto/Essen zu. 

Diskussionsverlauf

Frau Flury beschreibt, dass die bisherige Mittagsverpflegung der Betreuungskinder seit 2012 durch die IngAService GmbH des Landkreises Lörrach in Form von Großgebinden zur Verfügung gestellt wurde und durch die Corona-Pandemie monatelang ausgesetzt werden musste. Da die CoronaVO damals eine gruppenübergreifende Verpflegung ausschloss, wurde versucht, zumindest für die Kindergartenkinder eine Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Dies allerdings - trotz mehrfacher Umfrage bei den Kiga-Eltern - für lediglich 10 - 15 Kindern. Auch aufgrund Mindermengenbestellung konnte der Vertrag mit der IngA Service GmbH vorzeitig gekündigt und das Restaurant Sichtwerk in Eimeldingen als ortsnaher Lieferant gewonnen werden. 
Entgegen der Hoffnung, haben sich seitdem aber keine weiteren Kiga-Kinder für das Mittagessen angemeldet, sodass das Sichtwerk aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht umherkommt, die Preise ab März 2022 von dato 3,70 € brutto um 0,30 € auf 4,00 € brutto/Kinderportion zu erhöhen. 

Das Betreuungspersonal wie auch die Kinder sind mit dem Angebot des Sichtwerks sehr zufrieden, sodass auch der Ev. Kindergarten St. Martin angefragt wurde. Pfarrer Debus teilte daraufhin mit, dass die Verköstigung jedoch weiterhin über den Inklusionsbetrieb erfolgen solle, um diese Einrichtung zu unterstützen. 

Die Eltern wurden über die Preiserhöhung ab März bereits per Kita-Info-App durch die Kiga-Leiterin im Februar informiert, wobei es zu keinerlei negativen Rückmeldungen gekommen ist. Sobald des die Lage zulässt, sollen auch die VGS-Kinder ebenfalls über das Sichtwerk-Essen verpflegt werden. 

Bürgermeister Friebolin fasst zusammen, dass Corona vieles verändert habe und leider weniger Kinder als zuvor das Verpflegungsangebot wahrnehmen würden. Da die Gemeinde sehr niedrige Kiga-Entgelte von den Eltern einfordert sowie die Personalkosten der Hauswirtschaftskraft vollumgänglich finanziert, gilt es nun die Kostensteigerung der Essensportion für die Elternschaft rückwirkend zu beschließen. 

Nachdem keine Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Preisanpassung für das Mittagessen pro Kind/Schüler rückwirkend ab dem 01.03.2022 auf 4,00 € brutto/Essen zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Es gibt keine Spenden zu verkünden.

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13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 13

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aufgrund der heute stattgefunden Besprechung mit dem Landratsamt Lörrach mit, dass rund 100 Geflüchtete bereits morgen, Freitag, 25.03. im Landkreis ankommen werden. Pro Tag sollen dann weitere 55 Geflüchtete zugewiesen werden, der Gemeinde selbst noch keine. Sofern die Bürgerschaft Wohnraum und/oder andere Hilfen wie bspw. Sprachkenntnisse, psychologische Unterstützung und Sachspenden zur Verfügung möchte, kann dies gerne der Verwaltung mitteilen. Wer im Helferkreis mitarbeiten möchte, kann sich gerne an Frau Doris Weirich wenden. 

So furchtbar der Krieg für die Geflüchteten ist, wird die Unterbringung und Integration im Kindergarten wie auch der Schule einen weiteren Kraftakt für die Gemeinde bedeuten. Deshalb gilt es bereits jetzt schon einen herzlichen Dank für die bisherige und künftige Unterstützung auszusprechen. 
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Bezüglich der bereits im letzten Jahr beschlossenen Kreuzungsvereinbarung teilte die Bahn nun mit, dass sich diese auf dem Postweg befinde und mit dem Eingang in Eimeldingen nächste Woche gerechnet werden könnte. Nach Gegenzeichnung der Vereinbarung sollte dann auch zeitnah die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen von statten gehen. 

_______________________________

Im Haushaltsplan 2022 war 2023 für den Kindergartenneubau eine Verpflichtungsermächtigung mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1 Mio. Euro vorgesehen. Diese wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde jedoch nicht bewilligt, da die Gemeinde Eimeldingen noch über zu viele liquide Mittel verfügen würde. Die Gesetzmäßigkeit wurde aber bestätigt. 

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Am Samstag, 19.03.2022 fand wieder die alljährliche „Bachputzete“, organisiert von der IG Eimeldingen mit rund 20 Teilnehmern statt. Mit vom Werkhof zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln wie bspw. Zangen wurden nicht nur Pflanzbewüchse zurückgeschnitten und Müll entsorgt, sondern auch recht skurrile Dinge (u.a. Gartenbewässerungspumpen und Schläuche) zum Vorschein gebracht. 

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Abschließend erinnert Bürgermeister Friebolin an Herrn Hans-Jürgen Tränkle, der am Freitag, 19.02.2022 nachdem er noch an der letzten Gemeinderatssitzung am 17.02. teilgenommen hatte, plötzlich und unerwartet im Alter von 75 Jahren verstorben ist. Der Vorsitzende hat Herrn Tränkle als treuen Besucher und kritischen Begleiter an Gemeinderatssitzungen kennengelernt und ihn dafür geschätzt. Dabei hat Herr Tränkle selbst immer mit angepackt. Sein Wirken in der Gemeinde wird stets in guter Erinnerung bleiben.

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14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 14

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen und Anregungen der Gemeinderatsmitglieder gestellt.

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15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 15

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer wies auf eine scharfe und schlecht einsehbare Kurve Im Eulenspiegel Höhe Haus-Nr. 36 – 40 hin. Um Unfälle zu vermeiden und besseren Übersicht könnte doch ein Parapolspiegel am Laternenmasten angebracht werden. 

Bürgermeister Friebolin bedankte sich für die Anregung.



Nachdem keine Wortmeldungen der Anwesenden mehr geäußert wurden, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin auch bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:45 Uhr. 



Anlage:

Nr. 1 zu TOP 7:  Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Austausch der Heizungsanlage (Rathaus) sowie Errichtung E-Ladesäule (Rathausplatz) – Power-Point-Präsentation von Herrn Sommerhalter (Geschäftsführer ITG) „Vernetzte Industrie - Gemeinde Eimeldingen- Projekt„

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr