Datum: 28.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 23.06.2022
3 Bauantrag - Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum auf Flst. 3550, Reutackerstr. 40
4 Bauantrag -Errichtung einer Garage auf Flst. 2922/3, Märkter Str. 4b
5 Bauantrag - Errichtung einer Aufzugsanlage neben dem bestehenden äußeren Treppenhaus -Erweiterung der Wohnung 11 im 1. DG durch eine Dachgaupe und eines Balkones auf dem bestehenden Anbau auf Flst. 18/15, Hauptstr.32
6 Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ?Beim Märkter Steg ? Bruckacker, 4. Änderung? als Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gem. § 2, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
7 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Beschluss weiteres Vorgehen - weitere Beauftragung von Planerleistungen
8 Sanierung Reblandhalle ? Fahrradüberdachung - Auftragsvergabe
9 Mitteilungen der Verwaltung
10 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
11 Fragestunde der Bürger/innen

zum Seitenanfang

1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Martina Bleile und Gemeinderätin Silke Voss-Schwarz werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 23.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach, bittet diese nach vorne und erteilt ihr für die nächsten drei Tops das Wort. 

zum Seitenanfang

3. Bauantrag - Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum auf Flst. 3550, Reutackerstr. 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.07.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“ mit Rechtskraft vom 01.02.2022. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3550 soll eine teilweise unterkellerte Doppelga-rage als Garage, Hobbyraum und Lager errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die Garage teilweise auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen errichtet werden soll. Hierfür wurde bereits 2018 für eine etwas kleinere Garage auf demselben Grundstück eine Baugenehmigung erteilt, die bis zum 20.03.2024 gültig ist. Die Garage wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung beinhaltet die Auflage, den Teil der entfallenen Grünfläche an anderer Stelle auf dem Grundstück zu ersetzen. 
Grundsätzlich setzt der Bebauungsplan fest, dass Garagen auch außerhalb der Baugren-zen auf den Grundstücken zulässig sind. Wenn die entfallene Grünfläche der Planung entsprechend ausgeglichen/ersetzt und das Flachdach der Garage gemäß örtlichen Bauvorschriften begrünt wird, sind durch die Positionierung der Garage die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es bestehen keine weiteren planungsrechtlichen Bedenken.

Bauort/Straße:                         Reutackerstr. 40, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert
       
Flst.- Nr.:         3550

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         21.04.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Grenzbebauung

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert sowie der beantragten Befreiung: Grenzbebauung

wird unter folgenden Bedingungen: 

1. Flachdach der Garage ist zu begrünen
2. Das Kompensationsdefizit, welches durch die weitere Überbauung des privaten Grünstreifens entsteht, muss durch eine gleichwertige Maßnahme ausgeglichen bzw. kompensiert werden

und unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Frau Fischer geht auf das Bauvorhaben ein, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“ mit Rechtskraft vom 01.02.2022 liegt. Sie erklärt, dass auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3550 eine teilweise unterkellerte Doppelgarage als Garage, Hobbyraum und Lager errichtet werden soll. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die Garage teilweise auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen errichtet werden soll. Hierfür wurde bereits 2018 für eine etwas kleinere Garage auf demselben Grundstück eine Baugenehmigung erteilt, die bis zum 20.03.2024 gültig ist. Die Garage wurde nicht errichtet. Die Baugenehmigung beinhaltet die Auflage, den Teil der entfallenen Grünfläche an anderer Stelle auf dem Grundstück zu ersetzen. Grundsätzlich setzt der Bebauungsplan fest, dass Garagen auch außerhalb der Baugrenzen auf den Grundstücken zulässig sind. Wenn die entfallene Grünfläche der Planung entsprechend ausgeglichen/ersetzt und das Flachdach der Garage gemäß örtlichen Bauvorschriften begrünt wird. Der Bauherr wird dieses tun und somit sind durch die Positionierung der Garage die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es bestehen keine weiteren planungsrechtlichen Bedenken.
Gemeinderätin Pohl möchte wissen, wer die Vorgaben nach der Ausführung kontrolliert. Wie der Bürgermeister ausführt, sei dies die Aufgabe die Baurechtsbehörde.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer großen Doppelgarage als Lager, Hobbyraum, sowie Abstellen von Fahrzeugen für rein private Zwecke, teilweise unterkellert sowie der beantragten Befreiung: Grenzbebauung

wird unter folgenden Bedingungen: 

1. Flachdach der Garage ist zu begrünen
2. Das Kompensationsdefizit, welches durch die weitere Überbauung des privaten Grünstreifens entsteht, muss durch eine gleichwertige Maßnahme ausgeglichen bzw. kompensiert werden

und unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 22 Schnitt, 2.pdf
Download 34 Ansicht Süd-west u. Süd-Ost, 2.pdf
Download Abstandsflächenplan.pdf
Download Antrag auf Abweichung, Ausnahme Befreiung.pdf
Download Darstellung Ausgleichsfläche.pdf
Download Grundriss KG u. EG, Schnitt 2.pdf
Download Grundriss KG, EG, Schnitt, Ansicht NW-NO und SW-SO 2.pdf
Download Lageplan - Zeichnung.pdf
Download Schnitt.pdf

zum Seitenanfang

4. Bauantrag -Errichtung einer Garage auf Flst. 2922/3, Märkter Str. 4b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.07.2022

Auf dem bereits bebauten Grundstück 2922/3 soll mit ca. 1 m Abstand zum vorhandenen Wohnhaus eine Doppelgarage auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. 
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Märkter Str. 4b, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Garage
       
Flst. Nr.:         2922/3

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         10.06./13.06.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Bauvorhaben zu prüfen nach:         §34 BauGB

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 2922/3, Märkter Str. 4b wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Frau Fischer erklärt, dass auf dem bereits bebauten Grundstück 2922/3 mit ca. 1 m Abstand zum vorhandenen Wohnhaus eine Doppelgarage auf der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 2922/3, Märkter Str. 4b wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan 1 500.pdf
Download 3 12 Grundriss - EG mit Berechnung.pdf
Download 3 23 Schnitt.pdf
Download 3 32 Ansicht.pdf

zum Seitenanfang

5. Bauantrag - Errichtung einer Aufzugsanlage neben dem bestehenden äußeren Treppenhaus -Erweiterung der Wohnung 11 im 1. DG durch eine Dachgaupe und eines Balkones auf dem bestehenden Anbau auf Flst. 18/15, Hauptstr.32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 12.07.2022

Auf dem Bereits bebauten Grundstück 18/15 soll an das bestehende Wohnhaus eine Auf-zuganlage und ein Balkon auf der der Hauptstraße abgewandten Seite angebaut wer-den. Die Aufzuganlage soll durch einen unterirdischen Zugang an die im Bau befindliche benachbarte Tiefgarage und mit einem neuen Zugang an das Hauptgebäude ange-schlossen werden. Der Balkon soll im ersten Obergeschoss angebaut und durch eine ge-plante Dachgaube zugänglich gemacht werden. 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020. Dieser steht dem Bau eines Balkons mit Zugang über eine Dachgaube wie geplant nicht entgegen. Der geplante unterirdische Zugang von der im Bau befindlichen Tiefgarage zu der geplanten Aufzuganlage befindet sich zwischen der festgesetzten Fläche für die Tiefgarage und der überbaubaren Grundstücksfläche des bestehenden Wohnhauses, also im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von WA 2 (siehe zeichnerischer Teil des Bebauungsplans). Der Bebauungsplan stünde diesem Teil des Vorhabens entgegen, wofür ein Antrag auf Befreiung gestellt wurde. 
Der Antrag auf Befreiung und der Lageplan des Vorhabens widersprechen sich allerdings bei der Lagebeschreibung der Aufzuganlage. Gemäß Lageplan und Grundrissplan des Erdgeschosses liegt die Aufzuganlage innerhalb des Baufensters und lediglich die unter-irdische Verbindung zur Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Laut Antrag auf Befreiung liegt die Aufzuganlage gesamthaft außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Dieser Widerspruch sollte aufgeklärt werden. 
Sollte die Aufzuganlage außerhalb des Baufensters liegen handelt es sich bei dem Anbau auf der Rückseite (straßenabgewandten Seite) des Wohngebäudes um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen um ca. 10 m² als Anbau an das vorhandene Trep-penhaus. Die Grundzüge der Planung sind davon nicht berührt. Der geplante Zugang von der im Bau befindlichen Tiefgarage zur geplanten Aufzuganlage überschreitet die festgesetzte Fläche für Tiefgaragen um ca. 12 m². Sofern die Fest-setzung zu Nebenanlagen, Garagen und Tiefgaragen (Nr. 1.5 der textlichen Festsetzungen) in ihren weiteren Teilen umgesetzt wird (intensive Dachbegrünung mit einem Gesamtaufbau von 60 cm auf nicht von Gebäuden überbauten Teilen), ist auch hier von einer geringfügigen Überschreitung auszugehen, bei der die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus bestehen zu dem Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken und dem Antrag auf Befreiung kann entsprechend zugestimmt werden.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Aufzugsanlage neben dem bestehenden äußeren Treppenhaus, Erweiterung der Wohnung 11 im 1. DG durch eine Dachgaupe und eines Balkons auf dem bestehenden Anbau
       
Flst. Nr.:         18/15

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         08.07.2022        

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

  1. Überschreitung der Baugrenze mit der Aufzugsanlage
  2. Unterirdische Überbauung der nicht überbaubaren Fläche 

Beschlussempfehlung

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Aufzugsanlage neben dem bestehenden äußeren Treppenhaus und Erweiterung der Wohnung 11 im 1. DG durch eine Dachgaupe und eines Balkons auf dem bestehenden Anbau auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 sowie den beantragten Befreiungen:
  1. Überschreitung der Baugrenze mit der Aufzugsanlage
  2. Unterirdische Überbauung der nicht überbaubaren Fläche 

wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Neue Ortsmitte“ zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Frau Fischer erklärt, dass auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 an das bestehende Wohnhaus eine Aufzuganlage und ein Balkon auf der der Hauptstraße abgewandten Seite angebaut werden soll. Die Aufzuganlage soll durch einen unterirdischen Zugang an die im Bau befindliche benachbarte Tiefgarage und mit einem neuen Zugang an das Hauptgebäude angeschlossen werden. Der Balkon soll im ersten Obergeschoss angebaut und durch eine geplante Dachgaube zugänglich gemacht werden. 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020. Dieser steht dem Bau eines Balkons mit Zugang über eine Dachgaube wie geplant nicht entgegen. Der geplante unterirdische Zugang von der im Bau befindlichen Tiefgarage zu der geplanten Aufzuganlage befindet sich zwischen der festgesetzten Fläche für die Tiefgarage und der überbaubaren Grundstücksfläche des bestehenden Wohnhauses, also im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von WA 2. Der Bebauungsplan steht diesem Teil des Vorhabens entgegen, wofür ein Antrag auf Befreiung gestellt wurde. Der geplante Zugang von der im Bau befindlichen Tiefgarage zur geplanten Aufzuganlage überschreitet die festgesetzte Fläche für Tiefgaragen geringfügig. Sofern die Festsetzung zu Nebenanlagen, Garagen und Tiefgaragen (Nr. 1.5 der textlichen Festsetzungen) in ihren weiteren Teilen umgesetzt wird (intensive Dachbegrünung mit einem Gesamtaufbau von 60 cm auf nicht von Gebäuden überbauten Teilen), handelt es sich hier um eine geringfügige Überschreitung bei der die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus bestehen zu dem Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken und dem Antrag auf Befreiung könne entsprechend zugestimmt werden.

Der Vorsitzende fragt bei Frau Fischer nach, was nun genau begrünt werden soll. Frau Fischer führt aus, dass der Zugang zur Tiefgarage und zum Fahrstuhl begrünt werden soll. Begrünt werden muss laut B-Plan das Dach der Tiefgarage, sprich die letzten 60 cm zur Decke der Tiefgarage.  
Gemeinderätin Voss-Schwarz möchte wissen, wie die Feuerwehr denn zum Gebäude gelangen kann. Frau Fischer meint, dass Rasengittersteine dies ermöglichen können. 
Gemeinderätin Bleile bittet um Auskunft, auf wieviel Prozent sich der Ermessensbegriff „geringfügige Überschreitung“ beläuft. Frau Fischer erklärt, dass man von keiner Geringfügigkeit mehr ausgeht, wenn ca. 10% der Fläche des Gesamtgebäudes, Baufenster etc. überschritten werden und dies hier definitiv nicht der Fall ist.  

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Aufzugsanlage neben dem bestehenden äußeren Treppenhaus und Erweiterung der Wohnung 11 im 1. DG durch eine Dachgaupe und eines Balkons auf dem bestehenden Anbau auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 sowie den beantragten Befreiungen:
  1. Überschreitung der Baugrenze mit der Aufzugsanlage
  2. Unterirdische Überbauung der nicht überbaubaren Fläche 

wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Neue Ortsmitte“ zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 2 Lageplan schriftlicher Teil.pdf
Download 3 11 Grundriss-UG.pdf
Download 3 12 Grundriss EG.pdf
Download 3 13 Grundriss-OG.pdf
Download 3 14 Grundriss OG 2.pdf
Download 3 20 Grundriss DG 1.pdf
Download 3 21 Grundriss DG 2.pdf
Download 3 23 Schnitt A.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf
Download 3 34 Ansicht Süd 1.pdf
Download 3 36 Ansicht Ost.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung.pdf

zum Seitenanfang

6. Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ?Beim Märkter Steg ? Bruckacker, 4. Änderung? als Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gem. § 2, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 6

Sachverhalt

I.        Bestehende Situation 
Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eimeldingen sieht die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten vor. Alternativen geeigneter Standorte innerhalb der Gemeinde wurden geprüft. 
Die Gemeinde beabsichtigt den auf Flst. Nr. 2881 bestehenden Kindergarten „St. Martin“ an der Jurastraße durch einen größeren Neubau zu ersetzen. 
Der in diesem Bereich bestehende Bebauungsplan „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981 setzt die Flächen entsprechend der heutigen Nutzung fest; der Spielplatz ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Das Baufenster bezieht sich auf das bestehenden Kindergartengebäude. Ein geplanter Neubau würde somit außerhalb der Baugrenzen liegen. Daher ist der Bebauungsplan entsprechend dem geplanten Bauvorhaben zu ändern.
 
II.        Abgrenzung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich misst rund 3.266,5 m2 und umfasst die beiden gemeindeeigenen Grundstücke mit den Flst. Nrn. 2880 und 2881. Im Westen, Norden und Osten schließt Wohnbebauung an. Im Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.

III.        Entwurf des Bebauungsplans
Der Kindergarten „St. Martin“ in der Jurastraße ist nicht mehr in einem zeitgemäßen Zustand. Da eine Sanierung des Gebäudes nicht wirtschaftlich darstellbar ist, soll der Kindergarten durch einen Neubau ersetzt werden. Um den Betrieb des Kindergartens möglichst durchgehend sicherstellen zu können, soll der Neubau auf dem nebenliegenden Spielplatz erfolgen. Der Spielplatz wird nach Abbruch des bestehenden Kindergartens wieder aktiviert. 
Das geplante Gebäude soll sich in Stellung und Ausrichtung in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Das Baufenster wurde entsprechend verlegt und bietet die Möglichkeit ein zweigeschossiges Gebäude unterzubringen. Zur Schaffung einer sicheren Verkehrsführung wurde eine Vorzone definiert. 

IV.        Verfahren
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wurden geprüft.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.



Anlagen des Bebauungsplanentwurfs:
1.        Satzungen. Stand: 20.07.2022.
2.        Lageplan M 1:2000. Stand: 20.07.2022.
3.        Planzeichnung M 1:500. Stand: 20.07.2022.
4.        Textliche Festsetzungen. Stand: 20.07.2022.
5.        Örtliche Bauvorschriften. Stand: 20.07.2022.
6.        Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibung der Umweltbelange
           und Artenschutzrechtlicher Einschätzung des Büros proeco. 
           Stand: 20.07.2022. (wird nachgereicht)


Eimeldingen, den 21.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Städtebauliche Leistungen zur 4. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Beim Märkter Steg – Bruckacker, Stadtbau Lörrach, Angebotspreis 10.500 € (brutto)
Darstellung der Umweltbelange nach §13a BauGB und Artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG, proECO Umweltplanung GmbH, Wehr-Öflingen, Angebotspreis 6.300 € (brutto)
Im Haushaltsplan 2022 stehen auf den Sachkonto 4271900 insg. 10.000 € zur Verfügung, davon wurden bereits 18.000 € verfügt, sind aber durch entsprechende Einnahmen auf dem Sachkonto 3487000 gedeckt. Die erforderlichen Haushaltshalsmittel in Höhe von 17.100 € für die Änderung des Bebauungsplans können per Ermächtigungsübertrag aus dem Haushaltsjahr 2021 finanziert werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei Frau Fischer für ihre Ausführungen. Diese nimmt wieder im Zuschauerraum platzt. 

Der Vorsitzende begrüßt nun Frau Dopf von der Stadtbau Lörrach, bittet Sie nach vorne und erteilt ihr das Wort.  

Frau Dopf erläutert anhand der Vorlage die für den Neubau nötige Änderung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 4. Änderung“. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Kapazitäten für den Kindergarten St. Martin. Da eine Sanierung des Gebäudes nicht wirtschaftlich darstellbar ist, soll der Kindergarten durch einen Neubau ersetzt werden. Um den Betrieb des Kindergartens möglichst durchgehend sicherstellen zu können, soll der Neubau auf dem nebenliegenden Spielplatz erfolgen. Der Spielplatz wird nach Abbruch des bestehenden Kindergartens auf der anderen Seite wieder aktiviert. Frau Dopf merkt an, dass dieser ein wenig kleiner werde als der Jetzige, da man das Baufenster für den Neubau großzügig festgelegt hat, um künftig noch Fläche für etwa nötige Erweiterungen zu haben. Das geplante Gebäude soll sich in Stellung und Ausrichtung in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Das Baufenster wurde entsprechend verlegt und bietet die Möglichkeit, ein zweigeschossiges Gebäude unterzubringen. Die maximal zulässige GRZ wird auf 0,6 festgesetzt. Zur Schaffung einer sicheren Verkehrsführung wurde eine Vorzone definiert. Ebenso soll der existierende Apfelbaum erhalten bleiben. Der Bebauungsplan im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wurden geprüft. 
Nachdem Frau Dopf ihre Ausführungen beendet hat, hinterfragt Gemeinderat Herfort die definierte Vorzone. Er merkt an, dass die Jurastraße im Bereich des Kindergartens sehr breit ist und er hier eine Verengung begrüßen würde. Der Gehweg sollte erhalten und wenn möglich verbreitert werden. Wie Frau Dopf betont, ist eine Verbreiterung des Gehwegs in diesem Bereich möglich. Gemeinderätin Bleile fragt nach, warum das Baufenster so gewählt wurde. Frau Dopf gibt zur Antwort, dass so bei Bedarf in den kommenden Jahren ein Anbau möglich wäre. Gemeinderätin Bleile erkundigt sich zur Begrünung des Daches. Frau Dopf führt aus, dass Neubauten nun generell mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen und Flachdächer und flach geneigte Dächer von Hauptgebäuden unter 10° Neigung zumindest extensiv zu begrünen sind. Die Dicke der Substratschicht muss dabei mindestens 12 cm betragen. Gemeinderätin Pohl teilt ergänzend mit, dass die 12 cm dicke Substratschicht in unserer trockenen Gegend sehr wichtig und qualitativ sehr sinnvoll ist. Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg-Bruckacker, 4. Änderung“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.



Anlagen des Bebauungsplanentwurfs:
1.        Satzungen. Stand: 20.07.2022.
2.        Lageplan M 1:2000. Stand: 20.07.2022.
3.        Planzeichnung M 1:500. Stand: 20.07.2022.
4.        Textliche Festsetzungen. Stand: 20.07.2022.
5.        Örtliche Bauvorschriften. Stand: 20.07.2022.
6.        Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibung der Umweltbelange
           und Artenschutzrechtlicher Einschätzung des Büros proeco. 
           Stand: 20.07.2022. (wird nachgereicht)


Eimeldingen, den 21.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 02 Satzung_Stand 2022-07-20.pdf
Download 03 Lageplan_Stand 2022-07-20.pdf
Download 04 Planzeichnung_Stand 2022-07-20.pdf
Download 05 Textliche Festsetzungen.pdf
Download 06 ÖffentlicheBV_Stand 2022-07-20.pdf
Download Protokoll-AnlageNr1zuTOP6_AufstellungsUndOffenlagebeschluss.pdf
Download Umweltbelange und ASRE Kindergarten Eimeldingen 2022 07 20.pdf

zum Seitenanfang

7. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Beschluss weiteres Vorgehen - weitere Beauftragung von Planerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 7

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung am 17.02.2022 hat sich der Gemeinderat bei der Er-weiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“ entschieden. 
Mit den Architektenleistungen wurde das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgte auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3.

Am 28.04.2022 stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf zu und beschloss die stufenweise Beauftragung der Fachplaner Haustechnik, Elektro, Statik, Brandschutz und Energieberatung.

In einem nächsten Schritt sollen die Entwurfsplanung und das weitere Vorgehen beschlossen werden.

Die Kostenschätzung vom 21.07.2022 gliedert sich wie folgt:

  • Kostenberechnung Kindergarten
Wärmepumpe mit Erdsonde                                        4.630.000 €
  • Kostenschätzung Einrichtungen                                     150.000 €
  • Kostenschätzung Außenanlage                                     340.000 €
Gesamtbaukosten Kindergarten                                5.120.000 €

Damit verbundene Kosten:

  • Kostenberechnung Abbruch alter Kindergarten                     85.000 €
  • Kostenschätzung Verlegung öffentlicher Spielplatz           130.000 €
Gesamtprojektkosten                                                5.335.000 €

Alle Kosten incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. 


Bei der Planung wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Bau- und Planungskosten
  • Dauerhaftigkeit (Nutzungs- und Abschreibungszeit)
  • Schallschutz
  • Brandschutz
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Masse
  • Schadensanfälligkeit bei Bau und Nutzung

Die Wahl ist dabei in enger Abstimmung mit den Planern und der Arbeitsgruppe auf einen Massivbau mit Holzdachkonstruktion, Trockenbauwände, einem Grün auf der Nordseite sowie einer PV-Anlage mit Metalldach auf der Südseite gefallen. 

Derzeit sind keine staatlichen Fördertöpfe für den Bau von Kindergärten, sog. Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung, offen. Das Investitionsprogramm 2020-2021 ist seit langem überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.

Auf der Homepage ist folgender Hinweis ersichtlich: „Der aktuellen Koalitionsvereinbarung (Nov. 2021) bzw. Presseberichten ist zu entnehmen, dass der Bund bzw. das Land die Auflage eines weiteren Investitionsprogramms zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege beabsichtigt. Den Regierungspräsidien liegen darüber hinaus noch keine weiteren Informationen vor.“

Eine mögliche Förderung wäre durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gegeben. 
Aktuell können im Rahmen der Neubauförderung aber nur Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Die Höhe des Tilgungszuschusses oder Zuschusses für Neubauten beträgt 12,5% der förderfähigen Kosten (2.000 €/m² Nettogrundfläche). Das Programm ist neu und wirkt noch nicht ganz ausgereift. Der Energieberater prüft derzeit die Fördermöglichkeit.

Die Finanzierung ließe sich dann wie folgt darstellen:

Gesamtkosten:                        5.335.000 Euro
                                                                               

Darlehen KfW:                        2.600.000 Euro        
Eigene Finanzierungsmittel:        2.735.000 Euro *        
Gesamt:                                5.335.000 Euro

*Variabel ist dabei die Höhe der eigenen eingesetzten Finanzierungsmittel der Gemeinde, welche mit der Höhe der aufzunehmenden Darlehen korrelieren.
Bei einem positiven Votum zum Entwurf und der vorgeschlagenen Finanzierung soll der Architekt mit der nächsten Stufe der Planung beauftragt werden, um als nächsten Schritt den Bauantrag zu fertigen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Die Ausschreibung und Auftragsvergaben könnten jedoch erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat hält an der Planung zum Neubau des Kindergartens St. Martin auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 21.07.2022 fest und nimmt dem Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis. 

Des Weiteren wird die stufenweise Vergabe folgender Planerleistung beschossen:

  1. Architektenleistungen LPH 4 an das Büro Schwarzwälder & Glier, 
    Eimeldingen (11.131,00 Euro brutto) 



Eimeldingen, 21.07.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: Kostenschätzung vom 21.07.2022

Finanzen

Für den Kindergartenneubau wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.12.2021 rund 15.200 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden nach 2022 übertragen. 
Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant.
Vor der Ausschreibung sind im Haushaltsplan 2023 noch die fehlenden Haushaltsmittel zur Finanzierung darzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Dopf für ihre Ausführungen. Diese nimmt wieder im Zuschauerraum Platz. 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Architekt Roland Böttcher, der ein wunderschönes und selbst hergestelltes Modell des neu geplanten Kiga St. Martin mitgebracht hat. 
Wie der Vorsitzende zum Sachverhalt ausführt, hat sich der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2022 bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“ entschieden. 
Mit den Architektenleistungen wurde das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgte auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3.
Am 28.04.2022 stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf zu und beschloss die stufenweise Beauftragung der Fachplaner Haustechnik, Elektro, Statik, Brandschutz und Energieberatung.
In einem nächsten Schritt sollen die Entwurfsplanung und das weitere Vorgehen beschlossen werden.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 5.335.000 €.
Die Wahl ist dabei in enger Abstimmung mit den Planern und der Arbeitsgruppe auf einen Massivbau mit Holzdachkonstruktion, Trockenbauwände, einem Grün auf der Nordseite sowie einer PV-Anlage mit Metalldach auf der Südseite gefallen. 
Derzeit sind keine staatlichen Fördertöpfe für den Bau von Kindergärten, sog. Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung, offen. Das Investitionsprogramm 2020-2021 ist seit langem überzeichnet. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.
Bei einem positiven Votum zum Entwurf und der vorgeschlagenen Finanzierung soll der Architekt mit der nächsten Stufe der Planung beauftragt werden, um als nächsten Schritt den Bauantrag zu fertigen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Die Ausschreibung und Auftragsvergaben könnten jedoch erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 erfolgen. Für den Kindergartenneubau wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.12.2021 rund 15.200 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden nach 2022 übertragen. Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant. Vor der Ausschreibung sind im Haushaltsplan 2023 noch die fehlenden Haushaltsmittel zur Finanzierung darzustellen.
Herr Friebolin erteilt nun Herrn Böttcher das Wort. 
Herr Böttcher erklärt, dass der Entwurf seines Modells das Ergebnis der Planungsarbeit einer 10- köpfigen Arbeitsgruppe darstellt. Das von ihm selbst hergestellte Modell mache nun die Planung sichtbar und begreifbar und er darf nun hier als Bote das Projekt vorstellen. Er erklärt anhand einer Power-Point Präsentation (siehe Anlage Nr.2) den Entwurf des Neubau Kindergarten St. Martin und geht Seite für Seite der Präsentation durch. Unter anderem soll der Gehweg nach innen gezogen werden. Die Stellplätze für Autos werden dann direkt entlang der Jurastraße eingerichtet. Der Kindergarten erhält einen Lift für die Inklusion von Rollstuhlfahrern. Das zweistöckige Gebäude soll mit einer Fußbodenheizung beheizt werden, die mit einer Wärmepumpe mit Erdsonde oder einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben wird. Der Bau soll eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine PV-Anlage auf dem südlichen Pultdach, die 70 Prozent des Strombedarfs im Haus decken soll. Es wird auch auf den sommerlichen Wärmeschutz geachtet. Jalousien, Schiebeläden, Querlüftung und auch der Massivbau selbst sollen für ein gutes Raumklima sorgen. Am Ende der Präsentation zitiert er die Baukosten, die sich derzeit auf 5.335.000 € Gesamtkosten beziffern lassen. Weiter führt es aus, dass ein Vergleich mit dem vergangenen Jahr zeigt, dass die Kosten um etwa 14% gestiegen sind und wo diese noch hingehen ist fraglich. Wenn es gelingt sollte, den Bauantrag noch im September zu verabschieden, könnte die Baugenehmigung im Januar 2023 vorliegen und im Frühsommer begonnen werden zu bauen mit dem Ziel, den Rohbau 2023 fertig zu bekommen. Deshalb ist Eile geboten. 
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Böttcher für seine Ausführungen. Er merkt an, dass man so viel Geld erst einmal aufbringen muss. Im Haushaltsplan sind derzeit 4.000.000 € eingestellt. Der Rest muss über ein zusätzliches Darlehen besorgt werden. Im Moment liegen die Zinsen bei 2 %, Tendenz steigend. Somit müsste man bei einer zusätzlichen Kreditaufnahme von 1.000.000€ mit 20.000 € bis 30.000 € Zinszahlungen im Jahr rechnen. Damit mit dem Bau so schnell wie möglich begonnen werden kann, gibt es auch die Möglichkeit über einen Nachtragshaushalt zusätzliche Gelder bereitzustellen. 
Der Vorsitzende möchte von Herrn Böttcher zum Thema Massivholzbauweise wissen, ob andere Varianten, wie bspw. Holzbauweise geprüft wurden und möglich sind. Herr Böttcher meint, dass grundsätzlich beide Varianten möglich wären.
Wie der Vorsitzende anmerkt, muss nun der Gemeinderat darüber entscheiden, ob der vorliegende Entwurf weiterverfolgt werden soll. Gemeinderat Herfort zeigt sich begeistert von den Ausführungen von Herrn Böttcher und hat u.a. eine Frage zur geplanten Regenwasserzisterne. Er hält diese mit 7.500 Liter Fassungsvermögen als zu klein. Nach seiner Vorstellung sollte diese mindestens doppelt bis dreimal so groß geplant werden, da man eine große Außenanlage zu bewässern hat. Auch wäre ein automatisches Bewässerungssystem für den Außenbereich wünschenswert. Herr Böttcher gibt zu bedenken, dass solche Extras zusätzlich Geld kosten. Gemeinderat Herfort ist dies bewusst, jedoch möchte er, dass alles im Blick gehalten wird und man sich nichts verbaut und im Nachhinein sagt, hätten wir doch. 
Gemeinderätin Pohl gefällt das Modell sehr gut, jedoch sind die Baukosten nur für ein Massivbauweise berechnet. Sie hätte gerne die Kosten für eine Holzbauweise ermittelt und einen Baustilvergleich. Auch bei einer Massivholzbauweise (Vollholz) sei ein guter Brandschutz möglich. Vollholz hätte bspw. eine höhere Feuerwiderlast als Stahl. Holz sei zudem CO² neutral und sie betont, dass den Kommunen eine Vorbildfunktion in diesem Bereich zukommt. Herr Böttcher stimmt ihr zu, dass Holz einem Brand länger standhält. Aus seiner langjährigen Erfahrung steht er jedoch zu seiner Einschätzung, dass eine Holzbauweise um 10% teurer wird als die geplante Bauweise. 
Gemeinderätin Bleile findet den Entwurf toll, auch sei die Planung genial und optisch sehr schön. Jedoch wurde in der Februarsitzung 2022 zugesagt, dass auch eine Holzbauweise geprüft wird. Sie fühlt sich nun von der Arbeitsgruppe überrumpelt. Mit Holzbau wäre auch alles möglich. Sie möchte wissen, was der Nachteil von Holzbau ist. Auch die Abschreibungsdauer wäre auf 50 Jahre möglich. Alles wäre die gleiche Prüfung und der gleiche Zeitaufwand. 
Herr Böttcher erklärt daraufhin nochmals, dass eine Bauweise mit Holz um 10% teurer würde. Vor allem aber müsste eine Bauweise mit Holz nochmals ganz neu überplant werden. Alleine der Statiker würde hier nochmals zwei Wochen Zeit benötigen und der Rohbau sollte ja bis zum Sommer 2023 stehen. Herr Glier meldet sich nun zu Wort und bekräftigt die Aussagen von Herrn Böttcher. Er erinnert an die intensive Abwägung in der Arbeitsgruppe dazu, in der auch zwei Gemeinderäte sind. Aus Wärmeschutz-, Brandschutz- und Kostengründen, aber auch wegen des viel höheren Planungsaufwands bei Holz hat man ein gemauertes Gebäude ins Auge gefasst. Er erwähnt zudem, dass die geplante Zeitspanne dahin galoppiert.
Der Vorsitzende betont, dass die AG kein Beschlussgremium ist, wir hier in einer Demokratie leben und jeder seine Meinung äußern darf. Möchte die Mehrheit des Gremiums die Prüfung einer Holzbauweise, prüfe man diese gerne. Diesen Entwurf wird es dann jedoch nicht mehr geben. Wie er weiter anmerkt, handelt sich bei Kindergartenneubau um die größte Investition, welche die Gemeinde jemals getätigt hat und die Folgekosten sollten tragbar bleiben. 
Gemeinderätin Pohl teilt mit, dass sie nicht querschießen und die Planung und den Bau auch nicht verhindern möchte. Der Vorsitzende stellt daraufhin die Frage, insbesondere an die Gemeinderätinnen Bleile und Pohl, ob ein Antrag auf Vertagung des Tageordnungspunkts gestellt werde. Beide Gemeinderätinnen möchten kein vertagen des Tagesordnungspunktes. Nachfolgend stellt er den Gemeinderätinnen Bleibe und Pohl die Frage, ob Sie einen Antrag auf Änderung der Planung in Holzbauweise stellen möchten. Auch dies wird von beiden verneint. 
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, auch für die rege Diskussion, die aber wichtig war. 
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat hält an der Planung zum Neubau des Kindergartens St. Martin auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 21.07.2022 fest und nimmt dem Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis. 

Des Weiteren wird die stufenweise Vergabe folgender Planerleistung beschossen:

  1. Architektenleistungen LPH 4 an das Büro Schwarzwälder & Glier, 
    Eimeldingen (11.131,00 Euro brutto) 



Eimeldingen, 21.07.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlage: Kostenschätzung vom 21.07.2022

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP7_Kostenschätzung Kiga StMartin-Stand 2022-07-21.pdf
Download Protokoll-AnlageNr2zuTOP7_NeubauEvKindergartenStMartin_20220728.pdf

zum Seitenanfang

8. Sanierung Reblandhalle ? Fahrradüberdachung - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 8

Sachverhalt

In Zuge der Sanierungsarbeiten der Reblandhalle hat sich herausgestellt, dass ein Bedarf an überdachten Fahrradunterstellmöglichkeiten besteht.

Die Arbeitsgruppe „Sanierung Reblandhalle“ hat sich deshalb für die Erstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage für mindestens 10 Fahrräder ausgesprochen.

In Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden Angebote für die Modelle „Pegasus“ (6 Stützen) und „Virgo“ (2 Stützen) der Fa. Ziegler Metallbau GmbH mit 10 Anlehnbügeln eingeholt.

Zwei Bieter wurden angefragt und haben dabei identische Angebote für die beiden Fahrradüberdachungen abgegeben. Diese liegen beim Modell „Pegasus“ bei 11.820,00 Euro (netto) und beim Modell „Virgo“ bei 13.135,00 Euro (netto). In den Preisen sind die Lieferung und Montage durch die Fa. Ziegler enthalten. 10 Anlehnbügel wurden von einem Bieter mit 2.040,00 Euro (netto) beziffert. 

Die Verwaltung spricht sich für das Modell „Pegasus“ und einer Ausstattung mit 10 Anlehnbügeln aus und schlägt die Vergabe an die Schlosserei Janitschek GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 13.860,00 netto (16.493,40 Euro brutto) vor.

Für bauseitige Leistungen wie Betonfundament und Anpassungsarbeiten kommen noch rund 3.500,00 Euro netto (rund 4.200,00 Euro brutto) hinzu.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung und Montage einer Fahrradüberdachung, Modell Pegasus der Fa. Firma Ziegler Metallbau GmbH, mit 10 Anlehnbügeln an die Schlosserei Janitschek GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 16.493,40 Euro brutto (13.860,00 netto).

  1. Der Gemeinde stimmt den voraussichtlich anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 20.700,00 Euro zu.



Eimeldingen, 18.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 sind für die Sanierung der Reblandhalle insgesamt 
1,1 Mio. Euro bereitgestellt. Stand 18.07.2022 wurde bereits über 0,97 Mio. Euro verfügt. Aus den Vorjahren stehen Stand 18.07.2022 zusätzlich noch knapp 
1,2 Mio. Euro zur Verfügung. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten der Reblandhalle sich herausgestellt hat, dass ein Bedarf an überdachten Fahrradunterstellmöglichkeiten besteht. Die Arbeitsgruppe „Sanierung Reblandhalle“ hat sich deshalb für die Erstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage für mindestens 10 Fahrräder ausgesprochen. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden Angebote für die Modelle „Pegasus“ (6 Stützen) und „Virgo“ (2 Stützen) der Fa. Ziegler Metallbau GmbH mit 10 Anlehnbügeln eingeholt. Zwei Bieter wurden angefragt und haben dabei identische Angebote für die beiden Fahrradüberdachungen abgegeben. Diese liegen beim Modell „Pegasus“ bei 11.820,00 Euro (netto) und beim Modell „Virgo“ bei 13.135,00 Euro (netto). In den Preisen sind die Lieferung und Montage durch die Fa. Ziegler enthalten. 10 Anlehnbügel wurden von einem Bieter mit 2.040,00 Euro (netto) beziffert. 
Die Verwaltung spricht sich für das Modell „Pegasus“ und einer Ausstattung mit 10 Anlehnbügeln aus und schlägt die Vergabe an die Schlosserei Janitschek GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis 16.493,40 Euro brutto vor. Für bauseitige Leistungen wie Betonfundament und Anpassungsarbeiten kommen noch rund 4.200,00 Euro brutto hinzu. Eine Nachrüstung mit weiteren Bügeln wäre laut dem Vorsitzenden möglich. 
Gemeinderätin Pohl erklärt, dass im Zuge der Sanierung der bestehende Lärmschutz entfernt werden musste. Sie möchte nun wissen, ob für das Neubaugebiet wieder ein Lärmschutz errichtet wird. Der Vorsitzende sagt zu, dass ein entsprechender Lärmschutz, etwa durch Aufschüttung eines Erdhügels oder einer Bepflanzung errichtet werden wird. 
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung und Montage einer Fahrradüberdachung, Modell Pegasus der Fa. Firma Ziegler Metallbau GmbH, mit 10 Anlehnbügeln an die Schlosserei Janitschek GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 16.493,40 Euro brutto (13.860,00 netto).

  1. Der Gemeinde stimmt den voraussichtlich anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 20.700,00 Euro zu.



Eimeldingen, 18.07.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende möchte heute die „Goldjungs der Feuerwehr“ in den Mittelpunkt stellen. Die Feuerwehr hat das Leistungsabzeichen in Gold absolviert. Die Abnahme der Leistungsabzeichen ist für die Schnelligkeit und Fertigkeit ein wichtiger Schritt in der Ausbildung für die Feuerwehrmitglieder und werden in allen Landkreisen in Baden- Württemberg in regelmäßigen Abständen angeboten. Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg kann als Abzeichen in Bronze, Silber und Gold erworben werden. Er teilt mit, dass die Kameraden der Feuerwehr innerhalb von 5 Jahren und bedingt durch Covid mit zwei Jahren Unterbrechung, alle drei Leistungsabzeichen durchgeführt haben. In der 96-jährigen Feuerwehrgeschichte von Eimeldingen wurde das Goldabzeichen erst dreimal abgeschlossen. Ziel der Eimeldinger Feuerwehr war es, das Abzeichen in Gold im Nachbarlandkreis Waldshut im Austragungsort Herrischried zu absolvieren. Am Freitag den 8.7.2022 absolvierte die Eimeldinger Gold-Gruppe dann mit Bravour das Abzeichen. Hierzu spricht er der Gold- Gruppe seinen herzlichen Glückwunsch aus.  
Der Vorsitzende verspricht, dass dies noch mit einem zünftigen Grillfest gebührend gefeiert werden soll und die Gemeinde die Kosten hierfür übernehmen wird. 
______________________________

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die acht Kinder der Eimeldinger Bambini Feuerwehr sich mit einem ganz speziellen Abzeichen schmücken können. Sie absolvierten im Juli mit Erfolg die Prüfung „Funke 1“ des Landes Baden-Württemberg und sind damit erst die zweite Kindergruppe im Landkreis Lörrach, die diese Prüfung geschafft haben. 

_______________________________

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass die Wiedereröffnung der umfangreich sanierten Reblandhalle am 02. September um 18.00 Uhr stattfinden und die Halle dann offiziell ihrer Bestimmung übergeben wird. Ab 19.00 Uhr wird dann das Dorffest starten, das bis zum 4. September diesmal rund um die Reblandhalle stattfindet. Er merkt an, dass für das Dorffest noch Helfer gebraucht werden und es wünschenswert wäre, wenn sich noch Helfer bei den Vereinen melden würden, um das Dorffest aufrechterhalten zu können.   

zum Seitenanfang

10. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Pohl teilt mit, dass die Wanderbaumaktion Anfang - Mitte Oktober beendet sein wird. Es wäre schön, wenn die Wanderbäume nach Möglichkeit nicht zurück zur Firma Hügel zügeln müssen, sondern in Eimeldingen gepflanzt werden könnten. Mögliche Pflanzstandorte sieht sie an der Reblandhalle/Schulbereich, Kiga Schnäggehüsli oder Spielplatz und in der Gartenanlage. 
Der Vorsitzende hofft, dass sich vielleicht Firmen dazu bereit erklären, den Erwerb der Bäume zu spenden.

_______________________________

Gemeinderat Schamberger teilt mit, dass das Beachvolleyballfeld in einem verheerenden Zustand ist. Es sollte dringend der Sand ausgetauscht werden und ein solcher wie auf dem Platz in Rümmingen verwendet werden. Es wäre schön, wenn das Feld wieder auf Vordermann gebracht würde, damit die Volleyballgruppe wieder dort spielen kann. Gemeinderat Herfort regt an vielleicht eine Einzäunung vorzunehmen, jedoch nicht wegen Vandalismus, sondern anderer Hinterlassenschaften wie Kot und Scherben.
Gemeinderat Herfort gibt einen kurzen Zwischenbericht zur am 1. Juli unter Jugendlichen gestarteten Umfrage. Es sind innerhalb 4 Wochen schon 73 Rückmeldungen der angefragten Jugendlichen eingegangen. Die schon jetzt hohe Beteiligung freut ihn sehr. Die Umfrage wird noch bis Mitte Oktober laufen. Es kommen gute Ideen von den Jugendlichen. Die Plakate sind aufgehängt und für das Jugendraumkonzept haben sich auch Jugendliche bereit erklärt, sich zu beteiligen. Der Vorsitzende erklärt, dass die evangelische Kirchengemeinde den angedachten Jugendraum zu einem fairen Preis zur Verfügung stellen wird. 

Gemeinderat Herfort bedankt sich, dass der Drücker an der Ampel wieder funktioniert. Eine Seite der Ampel braucht jedoch immer noch länger bis sie reagiert.
Der Vorsitzende sagt zu, dass er die Straßenmeisterei nochmals erinnern wird.  
_______________________________

Gemeinderat Marx teilt mit, dass es neulich einen leichter Unfall beim Kreisverkehr im Gewerbegebiet Reutacker gegeben hat, bei dem der eine Verkehrsteilnehmer richtig gefahren sei, jedoch ein Transporter eine Abkürzung genommen hat. Er bemängelt, dass dort eine entsprechende Beschilderung fehlt und viele Verkehrsteilnehmer deswegen eine Abkürzung nehmen und den Kreisel sozusagen schneiden und einfach links einbiegen. Der Kreisverkehr müsste ausgeschildert werden, da dann zumindest bei einem Unfall die Haftungsfrage geklärt wäre.
Bürgermeister Friebolin sagt zu, dass er sich gleich an die für die Beschilderung zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Lörrach wenden wird, um auf das mögliche Problem hinzuweisen. 

_______________________________

Gemeinderätin Azem teilt mit, dass sich die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde sorgen, ob nach Frau Hülpüsch wieder eine Seniorenbeauftragte nachkommt. Sie hätten das Angebot sehr geschätzt und wünschen sich wieder einen Ansprechpartner/in. Der Vorsitzende teilt mit, dass er das Thema beim Verband angefragt hat. Dort wird diskutiert, ob eine gemeinsame Seniorenbeauftragte sinnvoll wäre. Man könnte dann die Stelle mehr ausstatten und ihr mehr Gewicht geben. Der Gemeinderat wird hier zu gegebener Zeit darüber zu entscheiden haben, wie es mit der Tätigkeit einer Seniorenbeauftragten weitergeht. Zuvor sei eine Beratung im Legat erforderlich.

_______________________________

Gemeinderätin Azem teilt mit, dass die Wanderbäume am Freitag, 12.08.2022 umziehen. Der Start ist um 18.00 Uhr beim jetzigen Standort der Bäume in der Binzener Straße / Ortsausgang Richtung Binzen. Helfer/innen sind gerne gesehen. 

zum Seitenanfang

11. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Keine Zuhörer/innen anwesend.

Datenstand vom 26.10.2023 10:49 Uhr