Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 28.07.2022
3 Bauantrag Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhaus auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6
4 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821, Bahnweg 5
5 Bauantrag Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst-Nr. 3653, Rebenstraße 13b
6 Bauantrag Neubau eines Kindergartens mit Kindergrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6
7 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Weitere Beauftragung von Planer- und Fachplanerleistungen
8 Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein - Beschluss über Beitritt, Mittelbewilligung und Ermächtigung zum Vertrags-abschluss
9 Freiwillige Feuerwehr Eimeldingen Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines zweiten Stellvertreters - Bestätigung durch den Gemeinderat
10 Gewährung von Zuschüssen 2022 an Vereine und Verbände
11 Annahme von Spenden
12 Mitteilungen der Verwaltung
13 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
14 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem und Gemeinderätin Alexandra Haug werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 28.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungsprunkt wird abgesetzt, da sich das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022 urlaubsbedingt noch im Umlauf befindet.

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3. Bauantrag Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhaus auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem bereits bebauten Grundstück 2923 soll ein vorhandener Schuppen abgebro-chen und an gleicher Stelle ein Anbau an das bestehende Hauptgebäude errichtet wer-den. Des Weiteren sollen auf dem Grundstück ein Carport und ein Gartenhaus entstehen. 
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Märkter Str. 6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Abbruch eines Schuppens, 
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, 
Neubau eines Carports und Gartenhauses
       
Flst. Nr.:         2923

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         29.07.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:         Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhauses auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin stellt das Bauvorhaben in der Märkter Straße vor. Dieser beinhaltet den Abbruch eines Schuppens, den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie den Neubau eines Carports und eines Gartenhauses. Da sich das Grundstück nicht in einem Gebiet eines Bebauungsplans befindet, gelten die Vorschriften des § 34 BauGB. Anhand von Lageplänen und Schnitten wird den Anwesenden das Vorhaben vorgestellt. 
Die Stadtbau Lörrach wurde diesbezüglich um Stellungnahme gebeten, welche den Bauantrag wie folgt beurteilt: „Auf dem bereits bebauten Grundstück 2923 soll ein vorhandener Schuppen abgebrochen und an gleicher Stelle ein Anbau an das bestehende Hauptgebäude errichtet werden. Des Weiteren sollen auf dem Grundstück ein Carport und ein Gartenhaus entstehen. Das Vorhaben liegt im unbebauten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.“ 

Diese Ansicht teilt auch die Verwaltung, sodass, nachdem keine Fragen gestellt werden, der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung gibt.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhauses auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abbruchlageplan.pdf
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 14 Neubau GARTENHAUS.pdf
Download 3 15 Neubau CARPORT.pdf
Download 3 23 Schnitt A Anbau.pdf
Download 3 24 Schnitt B Anbau.pdf
Download 3 33 Ansichten Nord und Ost Anbau.pdf
Download 3 34 Ansichten Süd und West Anbau.pdf

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4. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821, Bahnweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem Grundstück 2821 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. 
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich ein. Die geplante Unterbringung für Fahrräder überschreitet geringfügig, um etwa einen halben Meter, die für Garagen vorgesehene Fläche. Die GRZ wird eingehalten. Zudem ist die Garage mit geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für Pkw-Garagen von 2,4 m. Für diese Überschreitung liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Gemäß der Planung schließt die Garage mit einer Höhe von 3,0 m mit der Oberkante des Erdgeschosses ab. Dies ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, da optisch ein Versprung vermieden wird. 
Gegenüber dem Bauvorhaben und der damit verbundenen, beantragten Befreiung be-stehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Bahnweg 5, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
       
Flst. Nr.:         2821

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         03.08.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja



Befreiungen beantragt:                                 Ja

Die Garage ist mit den geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für PkW-Garagen von 2,4 m.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821 und der beantragten Befreiung: Überschreitung des Höchstmaßes von Garagen um 0,60 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg -Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt auch diesen Bauantrag anhand von Lageplänen und Ansichten vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Bahnweg 5 und ist nach den Bestimmungen des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtkraft seit 1972 zu beurteilen.
Die Stadtbau Lörrach nimmt bezüglich des Vorhabens wie folgt Stellung: „Auf dem Grundstück 2821 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Beim Märkter Steg - Bruckacker" mit Rechtskraft vom 31.03.1 972. Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich ein. Die geplante Unterbringung für Fahrräder überschreitet geringfügig, um etwa einen halben Meter, die für Garagen vorgesehene Fläche. Die GRZ wird eingeholten. Zudem ist die Garage mit geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für Pkw-Garagen von 2,4 m. Für diese Überschreitung liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Gemäß der Planung schließt die Garage mit einer Höhe von 3,0 m mit der Oberkante des Erdgeschosses ab. Dies ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, da optisch ein Versprung vermieden wird. Gegenüber dem Bauvorhaben und der damit verbundenen, beantragten Befreiung bestehen keine Bedenken.“
Gemeinderat Herfort bittet den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Garage begrünt werden soll. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass dies bspw. im Sinne der Ökobilanz nur vorgeschlagen werden könne, da der B-Plan hierzu keine Vorgaben mache.  
Gemeinderätin Bleile fragt in dem Zusammenhang bzgl. Klimaschutz nach, wie Bauherren auf das Verbot von Steingärten aufmerksam gemacht werden. Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde nur das Einvernehmen des Vorhabens erteilen oder nicht-erteilen kann; die Genehmigung unter Beachtung aller Vorschriften obliegt dem Landratsamt als Baurechtsbehörde. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821 und der beantragten Befreiung: Überschreitung des Höchstmaßes von Garagen um 0,60 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg -Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500 bunt.pdf
Download 3 12_ gp_EG_EFH _FlSt.2821_hih.pdf
Download 3 13_gp_OG_EFH _FlSt.2821_hih.pdf
Download 3 22_gp_SCHNITTE_EFH _FlSt.2821_hih.pdf
Download 3 33 _gp_ANSICHTEN NORD_EFH _FlSt.2821_hih.pdf
Download 3 34_ gp_ANSICHTEN SÜD_EFH _FlSt.2821_hih.pdf
Download Befreiungsantrag.pdf

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5. Bauantrag Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst-Nr. 3653, Rebenstraße 13b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem bereits bebauten Flurstück 3653 ist geplant, eine Dachgaube auf dem Dach des Hauptgebäudes, eine Terrasse auf dem Dach der Garage und eine Treppe zum Erreichen dieser Terrasse zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebenstraße“ mit Rechtskraft vom 03.07.2013. Es gilt die BauNVO von 1990. Der Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben nicht entgegen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken. 


Bauort/Straße:                         Rebenstr. 13 b, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage
       
Flst. Nr.:         3653

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         19.08.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst.-Nr. 3653, Rebenstr. 13 b wird auf der Grundlage des B-Plans „Rebenstraße“ und vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin geht auf das Bauvorhaben ein, welches sich im gültigen Geltungsbereich des B-Plans „Rebenstr.“ befindet. Die geplante Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf der bestehenden Garage wird anhand von Lageplänen und Ansichten hinreichend vorgestellt. 
Die Stellungnahme der Stadtbau Lörrach lautet wie folgt: „Auf dem bereits bebauten Flurstück 3653 ist geplant, eine Dachgaube auf dem Dach des Hauptgebäudes, eine Terrasse auf dem Dach der Garage und eine Treppe zum Erreichen dieser Terrasse zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebenstraße" mit Rechtskraft vom 03.07.2013. Es gilt die BauNVO von 1990. Der Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben nicht entgegen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.“
Gemeinderat Herfort erkundigt sich nach der Bewandtnis der weiteren rot eingezeichneten Linie des vorgestellten Lageplans.  Der Vorsitzende führt aus, dass diese nichts mit dem aktuellen Bauvorhaben zu tun hat, da es sich auch um ein anderes Grundstück handelt. 
Gemeinderätin Dr. Azem möchte wissen, ob auch die zweite Doppelhaushälfte mit einer Dachgaube versehen ist/wird. Die Beantwortung wird dem im Zuhörerraum anwesenden Bauherrn übergeben. Dieser verneint dies mit dem Hinweis, dass seine Familie mit drei Kindern zusätzlichen Platz und deshalb die Gaube benötigt.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst.-Nr. 3653, Rebenstr. 13 b wird auf der Grundlage des B-Plans „Rebenstraße“ und vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplan Masstab 1-500.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 33 Nordansicht.pdf
Download 3 36 Ostansicht.pdf

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6. Bauantrag Neubau eines Kindergartens mit Kindergrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Bauort/Straße:                         Jurastr.6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe
       
Flst. Nr.:         2880 und 2881

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         08.09.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Bauvorhaben zu prüfen nach: B-Plan „Beim Märkter Steg- Bruckacker, 4. Änderung“

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Befreiung von der DIN 18024 – 
Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6 und der beantragten Befreiung: Befreiung von der DIN 18024- Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker, 4. Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend ausführt, wurde der Neubau des Ev. Kindergarten St. Martin in der letzten Sitzung ausführlich thematisiert. Nach einstimmigem Beschluss soll an der vorgestellten Planung festgehalten werden. 
Gemäß Lageplan soll im kommenden Jahr auf dem aktuellen öffentlichen Spielplatz der Neubau bei laufendem Kindergartenbetrieb errichtet werden. Nach dessen Umzug wird der Altbau abgerissen und der öffentliche Spielplatz auf dessen Stelle neu errichtet werden. Da der öffentliche Spielplatz in der Bauzeit zur Nutzung entfällt, wird aktuell nach einem Ausweichquartier gesucht. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es den Planern, wie auch der Verwaltung wichtig ist, bereits jetzt schon den Bauantrag zu stellen, um dann zu Beginn 2023 mit den Ausschreibungen beginnen zu können. Ferner wird auch noch auf das parallel laufende Änderungsverfahren des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit aktueller Kostenschätzung von nunmehr über 5 Mio. Euro stellt das Vorhaben eines der größten Projekte der Gemeinde dar. 
Gemeinderat Kibbat wundert sich über die beantragte Befreiung bzgl. der DIN-Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85cm anordnen zu dürfen. Frau Flury beschreibt, dass diese Befreiung bei jedem Kindergartenneubau Not tut, damit die Kinder nicht ohne weiteres diese alleine betätigen können. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: 
Der Vorsitzende schlägt vor, TOP 9 „FFW – Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines zweiten Stellvertreters / Bestätigung durch die Gemeinde“ vorzuziehen, da die jetzt anwesenden Herren Ehrengarth und Liedtke noch einen Anschlusstermin haben. Diesem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Protokollierung erfolgt jedoch in der Reihenfolge der Einladung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6 und der beantragten Befreiung: Befreiung von der DIN 18024- Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker, 4. Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1 Baubeschreibung.pdf
Download 1 Betriebsbeschreibung.pdf
Download 220906KigaEimeldingenLAGEPLAN.pdf
Download 3 12 Grundriss EG.pdf
Download 3 13 OG 1 und Galerie.pdf
Download 3 23 Schnitt A, 3 24 Schnitt B, 3 33 Nord, 3 34 Süd, 3 35 West, 3 36 Ost.pdf
Download 4 Berechnungen Bruttorauminhalt und Grundfläche.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung.pdf

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7. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Weitere Beauftragung von Planer- und Fachplanerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2022 die Fachplanerleistungen für den Neubau Ev. Kindergartens St. Martin bis zu den Leistungsphasen 3 bzw. 2 (Brandschutz) beauftragt.

Am 28.07.2022 wurde der Beschluss gefasst, an der Planung zum Neubau des Ev. Kindergartens St. Martin auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 21.07.2022 festzuhalten. Ferner wurde der Planungsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und die Architektenleistungen bis zur Leistungsphase 4 an das Büro Schwarzwälder & Glier beschossen.

Nachdem der Bauantrag bereits eingereicht und die Zustimmung in der heutigen Sitzung erteilt werden soll, sind im nächsten Schritt noch die Planer- und Fachplanerleistungen weiter zu beauftragen, um die Werkplanung zu starten. 

Der Verwaltung liegen folgende Honorarangebote (Bruttobeträge) vor: 

Architekt: Büro Schwarzwälder & Glier        LPH 5-7                 146.114,27 Euro
                       (LPH 1-6 bereits beauftragt:                    101.156,04 Euro)

Haustechnik:        Ing.-Büro Gerd Keller,         LPH 5-7                44.952,33 Euro
                       (LPH 1–3 bereits beauftragt:                33.688,76 Euro)

Elektro: planungsbüro für elektrotechnik gmbh, LPH 5-7,        39.465,34 Euro
                       (LPH 1-3 bereits beauftragt:                22.009,71 Euro) 

Statik: Ing.-Büro Autenrieth,                 LPH 4-6                 72.987,10 Euro 
                       (LPH 1-3 bereits beauftragt:                28.383,87 Euro)
                                               
Brandschutz: Ing.-Büro Waldvogel,         Kapitel 6+7                16.243,50 Euro
                       (Kapitel 4+5 bereits beauftragt:                15.618,75 Euro)





Energieberatung: Büro Schorer, Ausführungsphase                27.370,00 Euro
                       (Energieberatung DIN V 18599 Neubau 
BAFA-gefördert mit Nachweis nach BEG 
Und Effizienzhaus 40 EE bereits beauftragt)        13.420,00 Euro)

Die Verwaltung schlägt für die o.a. Fachplaner eine Beauftragung bis Leistungsphase 7 bzw. Leistungsphase 6 beim Statiker sowie bei der Energieberatung die Realisierungsphase (Fachplanung und Baubegleitung) vor.

Am Ziel der Ausschreibung im Januar 2023 wird weiterhin festgehalten.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe folgender Planer- und Fachplanerleistungen:

-        Architektenleistungen LPH 5-7 an das Büro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen zum Angebotspreis von 146.114,27 Euro brutto.

  • Haustechnik LPH 5-7 (Technische Ausrüstung Sanitär, Lüftung, Heizung) an das Ingenieurbüro Gerd Keller, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 44.952,33 Euro brutto.

  • Elektrotechnik LPH 5-7(Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation) an das planungsbüro für elektrotechnik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz, Lörrach zum Angebotspreis 39.465,34 Euro brutto.

  • Statik LPH 4-6 (Aufstellen der statischen Berechnung, Tragwerksausführungszeichnungen, Beitrag zur Mengenermittlung und zum LV) an das Ingenieurbüro Autenrieth, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 72.987,10 Euro brutto.

  • Brandschutz Kapitel 6 + 7 Projektphase (Brandschutzrechtliche Dienstleistungen in den Leistungsphasen 5 - 7 gem. HOAI) an das Ingenieurbüro Waldvogel, Lörrach, zum Angebotspreis von 16.243,50 Euro brutto.

  • Energieberatung (Energetische Fachplanung und Baubegleitung Ausführungsphase, Zielsetzung Effizienzgebäude 40 EE, Optimierung und Nachweis Wärmebrücken) an Dipl.-Ing. Peter Schorer, Lörrach, zum Angebotspreis von 27.370,00 Euro brutto. 



Eimeldingen, 07.09.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Für die Kindergartenerweiterung wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.12.2021 rund 15.200,00 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden nach 2022 übertragen. 

Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert zum Sachverhalt an den gerade beratenen Bauantrag. Als nächsten Schritt sollen die Planer- und Fachplanerleistungsphasen weiter beauftragt werden, um mit der Werkplanung starten zu können. Nach der aktuellen Kostenschätzung erhöhen sich die Projektkosten von 4 auf 5,4 Mio. Euro und damit auch die Planerkosten einhergehend. Mit einem heutigen Beschluss können die Ausschreibungen im Januar 2023 vorgenommen werden. 
Da die finale Stufe damit noch nicht bewilligt wird, besteht die Möglichkeit, je eingereichter Angebotskosten, das Projekt noch zu stoppen. Durch die gestiegene Kostenschätzung wird ein Nachtragshaushalt erforderlich sein, um mit den Ausschreibungen im neuen Jahr starten zu können, da mit einer Genehmigung des Haushaltsplans 2023 im Januar noch nicht zu rechnen sein wird. 
Der Hinweis von Gemeinderat Herfort, dass im Sachverhalt der Vorlage ein Tippfehler bzgl. der Leistungsphasen der Architekten (LPH 1-6 bereits beauftragt) steht; obwohl hier erst die LPH 5-7 beschlossen werden sollen, wird entschuldigend zur Kenntnis genommen.

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe folgender Planer- und Fachplanerleistungen:

-        Architektenleistungen LPH 5-7 an das Büro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen zum Angebotspreis von 146.114,27 Euro brutto.

  • Haustechnik LPH 5-7 (Technische Ausrüstung Sanitär, Lüftung, Heizung) an das Ingenieurbüro Gerd Keller, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 44.952,33 Euro brutto.

  • Elektrotechnik LPH 5-7(Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation) an das planungsbüro für elektrotechnik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz, Lörrach zum Angebotspreis 39.465,34 Euro brutto.

  • Statik LPH 4-6 (Aufstellen der statischen Berechnung, Tragwerksausführungszeichnungen, Beitrag zur Mengenermittlung und zum LV) an das Ingenieurbüro Autenrieth, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 72.987,10 Euro brutto.

  • Brandschutz Kapitel 6 + 7 Projektphase (Brandschutzrechtliche Dienstleistungen in den Leistungsphasen 5 - 7 gem. HOAI) an das Ingenieurbüro Waldvogel, Lörrach, zum Angebotspreis von 16.243,50 Euro brutto.

  • Energieberatung (Energetische Fachplanung und Baubegleitung Ausführungsphase, Zielsetzung Effizienzgebäude 40 EE, Optimierung und Nachweis Wärmebrücken) an Dipl.-Ing. Peter Schorer, Lörrach, zum Angebotspreis von 27.370,00 Euro brutto. 



Eimeldingen, 07.09.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein - Beschluss über Beitritt, Mittelbewilligung und Ermächtigung zum Vertrags-abschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 8

Sachverhalt

Alle Gemeinden stehen derzeit beim Thema „Gestaltung der Verkehrswende“ vor ähnlichen Herausforderungen. Zwar setzen einige Gemeinden bereits vor Ort konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots um, wie z.B. Car-Sharing im öffentlichen Raum oder Ladesäulen. Jedoch lassen sich viele Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität sinnvoll und wirtschaftlich nur durch interkommunale Kooperation planen und umsetzen, insbesondere im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund der Zielsetzungen der Gemeinden im Raumkonzept Kandertal 2040 und im Korridorbericht Oberrhein/Kandertal des 3. Agglo-Programms Basel haben sich die zehn Bürgermeister/-innen der beiden Korridore darüber abgestimmt, wie sie gemeinsam dieses Thema angehen können. Als Ergebnis dieser Abstimmungen soll nun ein Mobilitätsnetzwerk mit den zehn Gemeinden Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Schliengen und Wittlingen, den regionalen Partnern Landkreis Lörrach, Agglomerationsprogramm Basel und Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie der Energieagentur Südwest GmbH Lörrach als Netzwerkmanagerin gegründet werden.  Eine Absichtserklärung haben die Bürgermeister/-innen bereits unterzeichnet und einen Antrag auf Förderung der Netzwerkarbeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)“ gestellt. Die Laufzeit des Mobilitätsnetzwerkes ist auf drei Jahre angelegt.

Ziel dieses gemeinsamen Bündnisses ist es, aufeinander abgestimmte und zukunftsweisende Mobilitätslösungen über die Gemeindegrenzen hinweg zu realisieren. Den Netzwerkgemeinden geht es dabei um die konkrete Umsetzung von Maßnahmen vor Ort für nachhaltige Mobilitätsangebote. Hierzu gehören neben der Ladeinfrastruktur im Bereich E-Mobilität auch Mobilitätshubs, die unterschiedliche Arten der Mobilität miteinander verknüpfen. Ergänzt werden soll dies durch Sharing-Angebote verschiedener Verkehrsmittel. Beim Radverkehr geht es um Lückenschlüsse im Netz und die Verbesserung des Umstiegs auf den Öffentlichen Nahverkehr mit Bike & Ride-Angeboten. Das zu Fuß gehen soll attraktiver und sicherer werden. Im Fokus steht gleichermaßen die Verknüpfung mit der Agglomeration und die Mobilität in und zwischen den Gemeinden des Netzwerkes. Angedacht ist, mit den Themen „Ladeinfrastruktur und Sharing-Angebote“ zu starten.

Mit diesen nachhaltigen Mobilitätsangeboten soll klimafreundliche Mobilität gestärkt und vorangetrieben werden, um 

  • einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten, 
  • die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu steigern, 
  • soziale Teilhabe zu sichern, 
  • lebenswerte Orte mit hoher Aufenthaltsqualität zu sichern bzw. 
    zu schaffen und um
  • die beiden Korridore als innovative, nachhaltige Wohn- und 
    Wirtschaftsstandorte weiterzuentwickeln. 

In einer ersten gemeinsamen Sitzung am 28. Juni 2022 wurden den Gemeinderäten der zehn Gemeinden die Zielsetzung, Inhalte sowie Organisation des Mobilitätsnetzwerks Kandertal-Oberrhein vorgestellt. Für den Start der Netzwerkarbeit wird ein entsprechendes Mandat des Gemeinderats benötigt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung durch den Bund.
Die Struktur des Netzwerkes ist dabei so angelegt, dass jede Gemeinde aus dem gemeinsam definierten Themen- und Maßnahmenspektrum die Bereiche auswählt, die vor Ort die größte Dringlichkeit haben bzw. bei denen Handlungsbedarf besteht. Jede Gemeinde entscheidet demgemäß über ihre Themen individuell. Bei gemeindeübergreifenden Themen wie etwa multimodale Knotenpunkte (Mobilitätsstationen, Verknüpfung des ÖV mit diversen anderen Verkehrsträgern wie Bike, Sharing-Angebote etc.) sollen gemeinsam Lösungen entwickelt und Synergieeffekte genutzt werden. 

Im Falle der Bewilligung der Fördergelder (voraussichtlich Okt./Nov. 2022) stünden über drei Jahre Fördermittel für die Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen und der gemeinsamen Abstimmung von Prioritäten und Aktivitäten in regelmäßigen Netzwerktreffen zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 60 %. Mit den Fördermitteln werden die Kommunen mit zusätzlichen personellen Ressourcen verstärkt, um die Realisierung von Maßnahmen anzuschieben und zu begleiten. Für investive Maßnahmen, etwa den Bau von Mobilitätsstationen, sollen zusätzliche Fördermittel recherchiert und gebündelt eingeworben werden. 

Für die Gemeinde Eimeldingen sind im Förderantrag Mittel in den Themenfeldern: Radverkehr + Bike&Ride, Multimodale Knoten/Intermodalität, Ladeinfrastruktur, Fußverkehr/Fußgängerquerung und Car-Sharing-Angebote/Mitfahrsysteme,“ hinterlegt. 

Die Förderung und der finanzielle Eigenanteil für die Gemeinde Eimeldingen stellt sich demgemäß wie folgt dar:

Paket an ATs
Pakete ATs inkl. Agglo
Gesamtkosten
Euro
Förderung gesamt Euro
Eigenanteil gesamt Euro
Eigenanteil
für 3 Jahre inkl. Zuschuss Agglo + Landkreis
Euro
Eigenanteil im Jahr inkl. Zuschuss Agglo + Landkreis Euro
Mittel (49,7)
L (66,7)
59.529,00
35.717,40
23.811,60
15.968,00
5.323,00


Voraussetzung für die Förderung als auch das Aufbringen der Eigenmittel ist die tatsächlich erbrachte Leistung bzw. die jeweils konkret geleistete Tätigkeit.  

Zu Einzelheiten wird auf das Projektpapier „Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein“ verwiesen. 
Begleitend zum Mobilitätsnetzwerk wird der Regionalverband Hochrhein-Bodensee in einem Kooperationsprojekt mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg Hinweise auf relevante Mobilitätsbedarfe erarbeiten und Best Practise Beispiele darstellen, wie diese mit nachhaltigen Mobilitätslösungen bedient werden können. Diese Erkundung erfolgt partizipativ mit Multiplikatoren und Bevölkerung im Kandertal mit dem Ziel der Übertragbarkeit auf andere Räume, also auch auf den Korridor Oberrhein. 

Beschlussempfehlung

Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  1. Das Projektpapier (Anlage 1) „Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein“ wird befürwortet. 
  2. Vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung tritt die Gemeinde Eimeldingen dem Mobilitätsnetzwerk bei. 
  3. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, nach Fördermittelbewilligung die für die Netzwerkarbeit notwendigen vertraglichen Grundlagen mit den im Netzwerk beteiligten Gemeinden und regionalen Projektpartnern sowie der Energieagentur Südwest GmbH, Lörrach als Netzwerkmanagerin abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die Projektskizze zur nachhaltigen Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein und die von jeder Gemeinde gewählten Themen und der benannte Umfang.
  4. Die Gemeinde Eimeldingen bringt vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung für die Dauer von drei Jahren für die ausgewählten Paketmaßnahmen einen Eigenanteil in Höhe von gesamt 15.968,00 Euro (für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils 5.323 Euro) in das Projekt ein. Die Mittel sind in den zukünftigen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen.

Eimeldingen, 08.09.2022




Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                



Anlagen
  • Anlage 1: Projektskizze „Nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor 
    Kandertal/Oberrhein
  • Anlage 2: Übersicht Arbeitspakete, Kosten, Fördermittel, Eigenanteil 
    Gemeinden  
  • Anlage 3: Mobilitätsnetzwerk: Übersicht Arbeitspakete, Themenwahl 
    Gemeinden

Finanzen

Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung für die Dauer von drei Jahren in Höhe von gesamt 15.968,00 Euro (für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils 5.323 Euro) bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die sehr ausführliche Beschlussvorlage bezüglich des Netzwerks für nachhaltige Mobilität in der Kandertal-Oberrheinregion ein. Einzelne Gemeinden sind bereits im Bereich Car-Sharing oder bei der Ladensäuleninfrastruktur tätig, doch weitere Themen lassen sich sinnvoller und wirtschaftlicher durch interkommunale Kooperationen planen und umsetzen. Hierfür soll ein Mobilitätsnetzwerk von rund zehn Gemeinden (von Kandern bis nach Schliengen), dem Landkreis Lörrach, dem Agglomerationsprogramm Basel und dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie der Energieagentur Südwest GmbH in Lörrach gegründet werden. Anhand der 21seitigen Power-Point-Präsentation stellt der Vorsitzende die - bestenfalls aufeinander abgestimmten und zukunftsweisenden Mobilitätslösungen über die Gemeindegrenzen hinweg reichenden – Ziele des gemeinsamen Bündnisses vor (PPP siehe Anlage 1). 
In einer ersten gemeinsamen Sitzung am 28.06.2022 wurden den Gemeinderäten/innen der zehn Gemeinden die Zielsetzung, Inhalte sowie Organisation des Mobilitätsnetzwerks Kandertal-Oberrhein vorgestellt. Für den Start der Netzwerkarbeit wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt; diese stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung durch den Bund. 
Für die Gemeinde Eimeldingen sind Förderantragsmittel in den Handlungsfeldern hinterlegt:
  • Radverkehr + Bike&Ride (bereits zwei Stationen in Eimeldingen, aber nur eine Boxstation aufg. Bahnleitungen vorhanden; für eine zweite fehlt noch der geeignete Standort)
  • Multimodale Knoten/Intermodalität
  • Ladeinfrastruktur
  • Fußverkehr/Fußgängerquerung und
  • Car-Sharing-Angebote/Mitfahrsysteme 

Bürgermeister Friebolin fügt hinzu, dass die Gemeinde bezüglich einer Optimierung der Zugtaktungen nur einen sehr geringen bis gar keinen Einfluss darauf hat. Lediglich können Wünsche an das Land weitergegeben werden, dieses genehmigt letztendlich die Taktungen des Bahnverkehrs. Beim Thema Ladeinfrastruktur wird Eimeldingen bald sehr gut ausgestattet sein (zwei öffentliche Säulen am Rathaus sowie 12 Schnellladestationen beim Penny-Markt). 

Im Falle der Fördermittelbewilligung (ca. Okt./Nov.2022) stehen über drei Jahre lang Fördergelder für die Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen und der gemeinsamen Abstimmung von Prioritäten sowie Aktivitäten in regelmäßigen Netzwerktreffen zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 60%, wodurch zusätzliche, externe personelle Ressourcen finanziert werden können. Für investive Maßnahmen sollen zusätzliche Fördermittel recherchiert und gebündelt beantragt werden. 

Bedingung für eine derartige Netzwerkbildung ist, dass mindestens sechs Gemeinden sich daran beteiligen. U. a. haben Kandern, Schallbach und Binzen den Beitritt bereits beschlossen. Die Kosten je Kommune und deren Handlungsfelder sind auch der beigefügten Tabelle ersichtlich und im Fall der Gemeinde Eimeldingen (Paket L mit 49,7 Arbeitstagen mit Gesamtkosten in Höhe von 59.529,00 Euro bzgl. Förderung in Höhe von 35.717,40 Euro = Eigenanteil in Höhe von 23.811,60 Euro abzgl. Zuschüsse; entspricht bei drei Jahren Laufzeit einem Eigenanteil inkl. Zuschuss Agglo + Landkreis in Höhe von 5.323,00 Euro/Jahr). Die erforderlichen Mittel sollen vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung für Jahre 2023 – 2025 mit jährlich 5.323,00 Euro bereitgestellt werden.

Gemeinderätin Dr. Azem befindet eine Vernetzung mit den umliegenden Gemeinden wichtig, gerade was eine grenzüberschreitende Verkehrsplanung anbelangt. Auch das Thema Car-Sharing hilft Eimeldingen und da bei diesem wie den weiteren o. g. Themen Neuland betreten wird, ist die Inanspruchnahme von externen Beratern eine kluge Entscheidung. Bürgermeister Friebolin stimmt diesem zu, stellt aber nochmals heraus, dass hier nur die Kosten für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen abgerechnet werden. Die Kosten für die Umsetzung der erarbeiteten Handlungsfelder erfolgt dann in einem nachfolgenden Schritt. 

Gemeinderätin Bleile zeigt sich dem Projekt ebenfalls positiv gegenüber, kann sich aber die Umsetzung bzw. das weitere Vorgehen der Netzwerkarbeit schwer vorstellen. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass der Gemeinderat wie auch die Öffentlichkeit stetig auf dem Laufenden gehalten werden. In einem ersten Schritt sollen die tatsächlichen Handlungsfelder und deren Priorisierung bestimmt werden. Die Gemeinde Binzen sieht hier das Thema Car-Sharing an erster Stelle. Dies könnte auch Eimeldingen wählen und durch die interkommunale Abstimmung ein gutes, gemeinschaftlich abgestimmtes Resultat erarbeiten. 

Gemeinderat Herfort sieht die Netzwerkarbeit als gute Chance, insbesondere was den ÖPNV angelangt. Die Gemeinden könnten gemeinschaftlich so dem Land wie auch dem Kreis anzeigen, welche Taktungen für eine gute Ortsanbindung von Wichtigkeit sind. Bürgermeister Friebolin erinnert, dass der Busnahverkehr „bestellt“ werden kann. Wer „bestellt“, „bezahlt“ aber auch. 

Nachdem keine Fragen und weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  1. Das Projektpapier (Anlage 1) „Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein“ wird befürwortet. 
  2. Vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung tritt die Gemeinde Eimeldingen dem Mobilitätsnetzwerk bei. 
  3. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, nach Fördermittelbewilligung die für die Netzwerkarbeit notwendigen vertraglichen Grundlagen mit den im Netzwerk beteiligten Gemeinden und regionalen Projektpartnern sowie der Energieagentur Südwest GmbH, Lörrach als Netzwerkmanagerin abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die Projektskizze zur nachhaltigen Mobilität im Doppelkorridor Kandertal/Oberrhein und die von jeder Gemeinde gewählten Themen und der benannte Umfang.
  4. Die Gemeinde Eimeldingen bringt vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung für die Dauer von drei Jahren für die ausgewählten Paketmaßnahmen einen Eigenanteil in Höhe von gesamt 15.968,00 Euro (für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils 5.323 Euro) in das Projekt ein. Die Mittel sind in den zukünftigen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen.

Eimeldingen, 08.09.2022




Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                



Anlagen
  • Anlage 1: Projektskizze „Nachhaltige Mobilität im Doppelkorridor 
    Kandertal/Oberrhein
  • Anlage 2: Übersicht Arbeitspakete, Kosten, Fördermittel, Eigenanteil 
    Gemeinden  
  • Anlage 3: Mobilitätsnetzwerk: Übersicht Arbeitspakete, Themenwahl 
    Gemeinden

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö-TOP8_Mobilitätsnetzwerk_Anlage1-Projektskizze.pdf
Download GRö-TOP8_Mobilitätsnetzwerk_Anlage2-ÜbersichtArbeitspaketeKostenFördermittel.pdf
Download GRö-TOP8_Mobilitätsnetzwerk_Anlage3-Übersicht_ThemenwahlGemeinden.pdf
Download GRö-TOP8_Mobilitätsnetzwerk_PPP-Mobilitätsnetzwerk _AnlageProtokoll.pdf

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9. Freiwillige Feuerwehr Eimeldingen Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines zweiten Stellvertreters - Bestätigung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 9

Sachverhalt

Gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes und gemäß § 17 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen vom 01.02.2012 wird der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Feuerwehr in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

In der 95. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen wurden am 10.09.2022 in geheimer Wahl mit Stimmzetteln

Herr Torsten Ehrengarth zum Kommandanten und

Herr Marco Liedtke zum zweiten stellvertretenden Kommandanten

gewählt.

Herr Torsten Ehrengarth und Herr Marco Liedtke haben sich erneut zur Wahl des Kommandanten bzw. zweiten stv. Kommandanten gestellt und wurden mit mehr als der Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten gewählt. 

Herr Torsten Ehrengarth und Herr Marco Liedtke nahmen die Wahl an. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Wahl aus der 95. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen vom 10.09.2022 von

Herr Torsten Ehrengarth zum Kommandanten und

Herr Marco Liedtke zum zweiten stellvertretenden Kommandanten

 zu.



Eimeldingen, 12.09.2022




Oliver Friebolin                                                
Bürgermeister                        

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt herzlich die in der letzten Samstag 95. Hauptversammlung in geheimer Wahl wiedergewählten Feuerwehrkommandanten Torsten Ehrengarth und seines zweiten Stellvertreters Marco Liedtke. Der Vorsitzende merkt an, dass es nicht als selbstverständlich angesehen werden könne, wenn Ehrenamtliche sich zur Wiederwahl zur Verfügung stellen. Dies spricht für die sehr gute Zusammenarbeit sowie die Motivation und Leidenschaft der beiden Kammeraden. 

Sodann gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Im Anschluss an die Abstimmung: 
Bei der persönlichen Übergabe der Bestellungsurkunden beglückwünscht Bürgermeister Friebolin die Herren Ehrengarth und Liedtke nochmals zur Wiederwahl mit den Worten „Wir fühlen uns in der Gemeinde bei der FFW Eimeldingen sehr gut aufgehoben“. 
Feuerwehrkommandant Ehrengarth bedankt sich ebenfalls bei dem Vorsitzenden und den Gemeinderatsmitgliedern für die sehr gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. 
Der zweite Stellvertreter Liedtke stimmt diesem für den Zeitraum der letzten fünf Jahre zu, bedankt sich für das stets offene Ohr und untermauert dies am Beispiel der unkomplizierten Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Wahl aus der 95. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen vom 10.09.2022 von

Herr Torsten Ehrengarth zum Kommandanten und

Herr Marco Liedtke zum zweiten stellvertretenden Kommandanten

 zu.



Eimeldingen, 12.09.2022




Oliver Friebolin                                                
Bürgermeister                        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Gewährung von Zuschüssen 2022 an Vereine und Verbände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend hinweist, stehen bei einer Finanzposition in der Tabelle noch 10.370,00 Euro an Zuschussmitteln zur Verfügung. Diese Mittel werden für die bereits vom Gemeinderat beschlossene Unterstützung der Vereine zur Zeit der Reblandhallensanierung benötigt, da diese Ausweichquartiere bezahlen mussten und mit 80% der Mehrkosten unterstützt werden sollen. Noch wurden die Abrechnungen nicht abschließend bei der Verwaltung eingereicht, sodass die Mittel dafür reserviert sind. 

Gemeinderat Herfort hebt gerade in Zeiten der Pandemie wie auch des Ukraine-Krieges und dessen Folgen die Wichtigkeit der Vereinsarbeit hervor. Er beantragt deshalb, die Zuschüsse wie folgt zu erhöhen:

-        Eimeldinger Vereine von 160,00 € auf 180,00 €
-        Einmalige Zuschüsse von 160,00 € auf 180,00 € bzw.
                                     von   55,00 € auf   65,00 € 

Gemeinderat Schamberger stellt den Antrag, dass auch die Jugendarbeit wie folgt noch mehr unterstützt werden soll, da diese ebenfalls sehr wichtig ist:

-        Jugendarbeit            von   10,00 € auf   12,00 €/Person 

Bürgermeister Friebolin befindet, dass die beantragten Erhöhungen auch eine Anerkennung und Wertschätzung der ehrenamtlich arbeitenden Vereine beinhaltet. Diese haben nicht nur unter der Pandemie mit bspw. Einnahmeausfällen zu kämpfen, sondern auch während der einjährigen Sanierung der Reblandhalle „gelitten“. 

Nachdem keine weiteren oder gegenteiligen Äußerungen getätigt wurden, stellt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag mit den beantragten Erhöhungen zur Abstimmung.

Geänderter Einstimmiger Beschluss:
Die Gemeinde Eimeldingen wird auch in diesem Jahr die Vereine und Verbände mit Zuschüssen unterstützen, zumal diese weiterhin unter den Auswirkungen der Pandemie und Einnahmeausfällen leiden.
Gemäß Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates sollen die Zuschüsse größten-teils auch zur Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit wie folgt erhöht werden: 
-        Eimeldinger Vereine von 160,00 € auf 180,00 €
-        Einmalige Zuschüsse von 160,00 € auf 180,00 € bzw.
                                                  von   55,00 € auf   65,00 € 
-        Jugendarbeit             von   10,00 € auf   12,00 €/Person

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö-TOP10_Vereins-Verbandszuschüsse2022_VorlageNr27.pdf

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11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Firma Schwarzwälder & Glier, Baubegleitung aus Eimeldingen, zur Einweihung der Reblandhalle 800,00 Euro für die Außenanlagengestaltung gespendet hat. 
Dafür ein herzliches Dankeschön an Firma Schwarzwälder & Glier. Vor allem fehlen auf der Grünfläche noch weiter Bäume, welche mit der Spende finanziert werden können.
Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspende der Firma Schwarzwälder & Glier, Baubegleitung aus Eimeldingen zur Einweihung der Reblandhalle und die Außenanlagengestaltung in Höhe von 800,00 Euro wird dankend angenommen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass die Gemeinde noch weitere Ukraine-Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird. Es fehlt aber an geeignetem Wohnraum. Deshalb bittet er die Bevölkerung, sich gerne bei der Verwaltung zu melden, falls private Wohnungen vermittelt werden können. Der Helferkreis unterstützt gerne, bspw. bei sprachlichen Barrieren.
_______________________________

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Glascontainer beim Penny-Markt vorübergehend zum bereits vorhandenen Standort bei der Reblandhalle umziehen werden, bis ein geeigneter, zweiter Standort in der Gemeinde gefunden werden kann. 

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13. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 13

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kibbat bittet die Verwaltung, sich mit dem Gutachterschuss in Verbindung zu setzen, da die für die Grundsteuerreform notwendigen Bodenrichtwerte noch immer nicht im offiziellen Internetportal BORIS eingestellt sind. Er habe den Ausschuss bereits zwei Mal angeschrieben und lediglich die Rückmeldung erhalten, er solle weiterhin regelmäßig in BORIS nachsehen, schließlich sei die Abgabefrist erst der 31.10.2022.
Der Vorsitzende sichert die Kontaktaufnahme zu, allerdings sieht er persönlich die Frist gelassen, da die Landesregierung auch signalisiert habe, dass Anträge auch nach der Frist eingereicht werden könnten, eben dann, wenn die Datenbereitstellung in BORIS nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.   
_______________________________

Gemeinderat Schamberger zeigt sich hinsichtlich der wilden Parkerei auf dem Brunnenplatz im Winkel verärgert und bittet den Werkhof, wieder Absperrungen anzubringen, bis die Sitzsteine und der Baum gesetzt sind. Der Vorsitzende hat die „Unsitte“ ebenfalls bemerkt und den Werkhof bereits beauftragt. Die Granitsteine wie auch das Holz für die Sitzbände sind bereits im Werkhof und müssen nur noch montiert werden. 

Gemeinderätin Bleile möchte wissen, wann der Baum gepflanzt wird. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass der Baum bei der Zwischenlagerung leider eingegangen ist und bereits ein neuer bestellt wurde.   

Gemeinderätin Dr. Azem gibt diesbezüglich den Hinweis, dass die Wanderbaum-Aktion bald beendet sein wird. Den drei Bäumen geht es dank der Pflege durch den Werkhof aber auch durch Mithilfe einiger Anwohner gut. Frau Dr. Azem habe viel Zeit und Schweiß, auch aufgrund der Umzüge, mit den Bäumen verbracht und möchte diese deshalb behalten. Bürgermeister Friebolin hat bezüglich des Erwerbs der Bäume bereits ein Angebot vorliegen. Die Finanzierung liegt noch im Budget bzw. kann mit der Spende von Schwarzwälder & Glier finanziert werden. Gemeinderätin Dr. Azem könnte sich einen Baum bei der Reblandhalle, einen bei der Grundschule und für den dritten Baum einen Standort gemäß Vorschlägen aus der Bevölkerung vorstellen. Da Bäume die Attraktivität von Plätzen umhin bereichern, könnte sich der Vorsitzende auch weitere am ZOB vorstellen. Um die dortige Pflasterwüste aufzulockern, müssten aber sicher mehrere Bäume gepflanzt werden.    
_______________________________

Gemeinderätin Bleile fragt im Zusammenhang mit dem ZOB nach, wann die Dynamische Fahrgastinformation installiert wird. Der Vorsitzende informiert, dass die Erdarbeiten und Kabel bereits verlegt wurden. Es fehlt nur noch der Masten, dann wird hoffentlich noch dieses Jahr die Anzeige montiert werden. 

Gemeinderat Herfort möchte wissen, ob die Anzeige dann auch mit den Informationen der Bahn gekoppelt sein wird. Dies wird vom Vorsitzenden bejaht, zumal diese Ergänzung mit angefordert wurde.   

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14. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 14

Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin erkundigt sich nach dem Stand der Stellenwiederbesetzung der Seniorenbeauftragten. Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass die Wiederbesetzung in der nächsten Legat-Sitzung vorberaten wird. Der Gemeinderat beschließt dann letztendlich darüber; zuvor gilt es noch abzuklären, wie der Vorschlag, eine gemeinsame Stelle im Verband zu schaffen mit Sitz in Binzen, von den Bürgermeisterkollegen/innen gesehen wird. Allerdings sind die Senioren in der Zwischenzeit nicht auf sich alleine gestellt. Bspw. durch den Pflegestützpunkt im Landkreis sowie weiteren Anlaufstellen haben die Senioren die Möglichkeit, sich Hilfe zu besorgen. Gerne können sich die Senioren auch weiterhin an die Verwaltung wenden, welche ebenfalls die Kontaktdaten zur Verfügung stellen kann.
_______________________________

In einer zweiten Frage erkundigt sich die Zuhörerin nach dem Stand der Jugendumfrage. Gemeinderat Herfort als Vertreter des Arbeitskreises Jugend mit seinen Kollegen Marx und Schamberger erläutert, dass knapp 200 Jugendliche angeschrieben wurden. Zahlreiche gute Ideen und Anregungen wurden eingereicht. Jetzt, nach den Sommerferien, soll die Umfrage durch Banner und Sozial-Media nochmals in Erinnerung gebracht werden. Danach werden in einer öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat die Ergebnisse vorgestellt. Der Wunsch nach einem Jugendraum wurde bereits umgesetzt. Der ehemalige Club 77 im Haus der Begegnung soll zeitnah hergerichtet und hoffentlich noch im Oktober eingeweiht werden.  
_______________________________

Ein Zuhörer erkundigt sich nach dem Personalstand des kommunalen Kindergartens Schnäggehüsli, da hier jüngst Personalwechsel zu vernehmen war. Diese Frage konnte aufgrund des Datenschutzes nur umschrieben beantwortet werden. Frau Flury sicherte zu, dass die Aufsichtspflicht gemäß den Vorgaben des KVJS gewährleistet ist und auch keine Kürzungen der Öffnungszeiten o. a. vorgenommen werden müssen. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:15 Uhr. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:51 Uhr