Datum: 20.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 28.07.2022 und 15.09.2022
3 Preisverleihung Stadtradeln 2022
4 Bauantrag -Nutzungsänderung einer Wohnung zum Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53
5 Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung
6 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eimeldingen für das Haushaltsjahr 2022
7 Wasserverband Südliches Markgräflerland - Wirtschaftsplan 2023
8 First Responder - Konzeptvorstellung Feuerwehr Eimeldingen
9 Mitteilungen der Verwaltung
10 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
11 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Christian Marx und Gemeinderätin Birgit Pohl werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 28.07.2022 und 15.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022 und vom 15.09.2022 wird genehmigt.

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3. Preisverleihung Stadtradeln 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin freut sich, dass Eimeldingen wieder beim Stadtradeln im Zeitraum vom 02. – 22.07.2022 gemeinsam mit dem Landkreis Lörrach teilgenommen hat und übergibt das Wort an die Koordinatorin Frau Flury. Diese beschreibt, dass dieses Jahr über 2.000 Radler teilgenommen und aufgrund der 530.000 geradelten Kilometer 82 Tonnen Kohlendioxid eingespart haben. Die 210 Teams haben somit das Vorjahresergebnis um 210.000 Kilometer übertroffen. Die Eimeldinger Teilnehmer haben beachtliche 10.158 km (Vorjahr 7.302 km) gemeinschaftlich geradelt und bei 14 teilnehmenden Kommunen (Vorjahr 9) im Landkreis Lörrach den 10. Platz (Vorjahr 7. Platz) belegt. Das „Offene Team Eimeldingen“ erreichte bei 210 Teams den 30. Platz (Vorjahr 172 Teams den 7. Platz), wobei heute die drei Bestplatzierten von der Verwaltung einen Preis überreicht bekommen sollen. 
Persönlich begrüßt wurde – wie bereits im Vorjahr - Herr Rudolf Huber, der mit 1.217 km (Vorjahr 893 km) den 1. Platz belegt und einen Gutschein in Höhe von 50 Euro von Bürgermeister Friebolin mit einer Flasche Wein überreicht bekommt. 
Der Zweitplatzierten, Frau Marijke Krause mit 709 km, wird ein Gutschein in Höhe von 30 Euro und eine Flasche Sekt überreicht. 
Leider kann die Drittplatzierte, Frau Anja König mit deren Team „Die Lettis“ und geradelten 581 km den Preis in Höhe von 20 Euro nicht persönlich entgegennehmen, sodass dieser per Amtsbotin zugestellt wird.  
Unter Beifall für die beachtliche Leistung aller geradelten Kilometer übergibt Bürgermeister Friebolin die Gutscheine und Präsente mit dem besten Dank bzgl. der regen Teilnahme trotz wiederholt unbeständigem oder tropisch heißem Wetter. 
Auch Frau Flury wird eine Flasche Sekt überreicht, da Sie sich noch am vorletzten Tag der Aktion in den Kandertalschienen verfangen und dabei das Schlüsselbein gebrochen hatte. 

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4. Bauantrag -Nutzungsänderung einer Wohnung zum Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO 
Bauvorhaben: Nutzungsänderung

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.10.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Um-gebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzungen vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Grundstück 3020 soll im Hauptgebäude eine Großtagespflege (bedeutet die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kindern durch zwei oder mehr Kin-dertagespflegepersonen) entstehen. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, ob es in dem oder um das Gebäude bauliche Anpassungen geben soll. 
Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 53, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung einer Wohnung zum Betrieb einer Großtagespflege
       
Flst. Nr.:         3020

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         07.09.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Der beantragten Nutzungsänderung einer Wohnung für den Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hierbei nicht um ein Bauvorhaben, 
sondern „nur“ um eine geplante Nutzungsänderung handelt. Im Hauptgebäude soll eine bestehende Wohnung in eine sogenannte „Großtagespflege“, sprich eine Kindertagespflegeeinrichtung für max. 5 Kleinkinder umgenutzt werden. 
Die Stadtbau Lörrach nimmt bezüglich des Vorhabens wie folgt Stellung: „Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzungen vorhanden. Auf dem bereits bebauten Grundstück Flst. 3020 soll im Hauptgebäude eine Großtagespflege (bedeutet die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kinder durch zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen) entstehen. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, ob es in dem oder um das Gebäude bauliche Anpassungen geben soll. Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken.“  Dieser Ansicht schließt sich die Verwaltung an. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der beantragten Nutzungsänderung einer Wohnung für den Betrieb einer Großtagespflege auf Flst.-Nr. 3020, Hauptstr. 53 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Lageplan.pdf

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5. Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Deutschland befindet sich aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die 
Ukraine in einer angespannten Gasversorgungslage, was unter anderem zur Folge hat, dass die Energiepreise sprunghaft angestiegen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe (zweite Stufe von drei) des Notfallplanes Gas ausgerufen. Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in Krisensituationen.

Aus dem Lagebericht der Bundesnetzagentur vom 12.10.2022 ist Folgendes zu entnehmen:

  • Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.
  • Die Ereignisse an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 haben keine Auswirkungen auf die Gasversorgung. Über Nord Stream 1 wird seit Anfang September ohnehin kein Gas mehr geliefert und Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat als zuständiges Ressort für Fragen von Sicherheit und Sabotageschutz ist mit den deutschen Sicherheitsbehörden und mit den dänischen und schwedischen Partnern im engen Kontakt zu den Ereignissen.
  • Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 94,67 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 82,74 %.
  • Die Großhandelspreise schwanken stark, bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen.
  • Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs.
Weiter hat das Bundeskabinett im August zwei Energieeinsparverordnungen des BMWK ab 01.09.2022 bzw. 01.10.2022 mit konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und nächste Heizperiode gebilligt. Die Adressaten dieser Verordnung richten sich sowohl an die öffentlichen Körperschaften als auch die Unternehmen und privaten Haushalte. Neben der Einsparung von Gas beinhalten die Verordnungen auch Maßnahmen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Die Gemeindeverwaltung hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und mögliche Energieeinsparpotenziale beim Gas- wie beim Stromverbrauch ermittelt. HINWEIS: Alle kommunalen Gebäude werden mit dem Energieträger Gas beheizt, das Rathaus künftig mittels einem Gas-Brennwert-Hybridsystem (Brennwert +Luft-WP) sowie ergänzend einer Photovoltaikanlage mit Pufferspeicher.

Die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen in öffentlichen Einrichtungen und bei der Straßenbeleuchtung sollen der angespannten Gasversorgungslage entgegenwirken sowie die auf die Gemeinde möglicherweise zukommenden Preissteigerungen und Energieknappheit beim Strom möglichst abfedern. Die Dauer der Maßnahmen ist zunächst auf zwei Heizperioden begrenzt. Bei allen Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Sicherheits-, technischen- und Gesundheitsaspekte gewährleistet sind. Die Vorschläge sind nicht als abschließend anzusehen. Es ist durchaus möglich, dass diese in den nächsten Wochen um weitere Maßnahmen ergänzt werden und je nach Lage neu beurteilt und dann evtl. weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diverse kleinere Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

  1. Kurzfristige Maßnahmen
1.1         Absenkung der Raumtemperaturen gemäß neuer Energieeinsparverordnung in Arbeits- (Büro)räumen auf 19°C, alle übrigen öffentlichen Nichtwohngebäude Absenkung auf gesetzliche Mindesttemperaturen (Arbeitsstättenverordnung/-richtlinien), z. B. Reblandhalle Sportbetrieb 16°C, Vereinsraum bei Nutzung 19°C, Fahrzeughalle FW-Gerätehaus 16°C, Einsegnungshalle bei Nutzung 19°C.
1.2         Nichtbeheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d. h. Treppenhaus, Flur, Eingangsbereiche, Lagerräume etc. Keine Gemeinschaftsflächen sind Toiletten, Duschen, Umkleiden etc.
1.3         Zentrale Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Flüchtlingsunterkunft und Einstellung auf Mindesttemperaturen.
1.4         Verbot der Nutzung von Elektroradiatoren (Heizung) bzw. anderweitigen gebäudetechnischen Systemen, mit denen die festgelegte Raumtemperatur umgangen werden kann in allen kommunalen Gebäuden (auch in der Flüchtlingsunterkunft).
1.5         Ausschließliche Bereitstellung von Kaltwasser an Handwaschbecken, Ausnahme Kindergärten. Abschalten der Durchlauferhitzer für Handwaschbecken.
1.6         Keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen werden erfüllt. Ausnahme: Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser möglich!
1.6.1        Bürgerveranstaltung anstelle Neujahrsempfang in heizungsfreier Periode im Frühjahr/Sommer 2023.
1.6.2 Schließung der öffentlichen Einrichtungen an Brückentagen und zwischen den Feiertagen (Kindergarten, VGS, Reblandhalle): 24.12.2022 – 08.1.2023, Rathaus vom 24.12. bis 31.12.2022 mit Herunterfahren der Temperaturen.
1.7         Start Heizbetrieb, wenn die Tagesmitteltemperaturen der letzten fünf Tage unter 15°C liegen oder wenn die vorgegebene Raumtemperatur bei Nutzungsbeginn in mehreren Räumen um mehr als 2 Grad unterschritten wird (gemäß Empfehlungen Deutscher Städtetag).
1.7.1        In der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) eingeschränkter Heizbetrieb, z.B. am Nachmittag Beheizung einstellen. Maßnahme in Prüfung.
1.8         Sensibilisierung Personal zum Energiesparen.
1.9         Abschaltung der atmosphärischen Beleuchtung Entenkreisel. 
1.9.1        Austausch der Leuchtmittel im Gewerbegebiet „Reutacker“ und Wohngebiet „Alte Säge“, Einsatz von LED-Leuchtmittel – Berechnungen siehe Anlage 1
1.9.2 Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23 – 6 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
1.9.3 Überprüfung der Beleuchtung in allen Gebäuden der Gemeinde und Ersatz durch LED-Leuchtmittel sofern möglich.
1.9.4 Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.

  1. Mittelfristige Maßnahmen
2.1         Überprüfung der Einstellungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen durch fachkundige Person auf weitere optimierbare Betriebsabläufe bzw. Einsparpotenziale und Umsetzung der Maßnahmen.
2.2         Die weitere energetische Sanierung von Gebäuden steht unabhängig der aktuellen Krise auf dem Programm. Hier steht 2023 der Austausch der Heizzentrale in der Hauptstr.47 auf der Agenda.
2.3        Ausbau erneuerbarer Energien (Photovoltaik etc.).

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).


Anlage: Berechnung Umbau-Straßenbeleuchtung (1.9.1)


Eimeldingen, 12.10.2022




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Finanzen

Ja

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin begrüßt zum Thema Straßenbeleuchtung (BV-Vorlage Nr. 1.9.1) Herrn Werkhofleiter Werner Sturm, welcher den Anwesenden div. Varianten zum Energiesparen anhand von Beispielsleuchten vorstellt. Technisch relativ einfach und ohne auswechseln von Leuchtaufsätzen, Trafos und Starter lassen sich neuartige LED-Leuchtmittel mit einem Kostenpunkt von 24 € zzgl. 40 € Arbeitszeit/Leuchte = 62 €/ Leuchte einschrauben. Eine Umrüstung ganz auf LED-Technik beinhaltet auch den Austausch der sogenannten „Koffer“ und schlägt mit 500 € zzgl. 60 € Arbeitszeit/Leuchte = 560 €/Leuchte zu Buche. Zwar haben die nur einzuschraubenden Leuchtmittel eine etwas kältere Lichtfarbe, sind aber trotzdem als Insektenfreundlich anzusehen. Diese Vorgabe und Umsetzung wird gemäß Landesnaturschutzgesetz für alle Straßenbeleuchtungen bis 2030 gefordert. Für die „Koffer“-Variante könnten zwar Zuschüsse beantragt werden, doch diese benötigen einige Monate zur Bearbeitung und Genehmigung, ferner gibt es Lieferschwierigkeiten. 
Der Vorsitzende ergänzt, dass bei 43 noch nachzurüstenden Leuchten im Gewerbegebiet „Reutacker“ und im Wohngebiet „Alte Säge“ rund 90% Stromeinsparung gegenüber der konventionellen Beleuchtung erwirkt werden können. 
Der Gemeinderat bedankt sich für die Ausführungen von Werkhofleiter Sturm und spricht sich für die unkomplizierte, kostengünstigere und doch insektenfreundliche Umrüstungsvariante aus. 

Des Weiteren werden die von der Verwaltung an die örtlichen Begebenheiten angepassten Forderungen des Bundeskabinetts für öffentliche Einrichtungen vorgestellt: 

1. Kurzfristige Maßnahmen
1.1            Absenkung der Raumtemperaturen gemäß neuer Energieeinsparverordnung in Arbeits- (Büro)räumen auf 19°C, alle übrigen öffentlichen Nichtwohngebäude Absenkung auf gesetzliche Mindesttemperaturen (Arbeitsstättenverordnung/-richtlinien), z. B. Reblandhalle Sportbetrieb 16°C, Vereinsraum bei Nutzung 19°C, Fahrzeughalle FW-Gerätehaus 16°C, Einsegnungshalle bei Nutzung 19°C.
1.2            Nichtbeheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d. h. Treppenhaus, Flur, Eingangsbereiche, Lagerräume etc. Keine Gemeinschaftsflächen sind Toiletten, Duschen, Umkleiden etc.
1.3            Zentrale Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Flüchtlingsunterkunft und Einstellung auf Mindesttemperaturen.
1.4            Verbot der Nutzung von Elektroradiatoren (Heizung) bzw. anderweitigen gebäudetechnischen Systemen, mit denen die festgelegte Raumtemperatur umgangen werden kann in allen kommunalen Gebäuden (auch in der Flüchtlingsunterkunft).
1.5    Ausschließliche Bereitstellung von Kaltwasser an Handwaschbecken, Ausnahme Kindergärten. Abschalten der Durchlauferhitzer für Handwaschbecken.
1.6            Keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen werden erfüllt. Ausnahme: Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser möglich!
1.6.1         Bürgerveranstaltung anstelle Neujahrsempfang in heizungsfreier Periode im Frühjahr/Sommer 2023.
1.6.2         Schließung der öffentlichen Einrichtungen an Brückentagen und zwischen den Feiertagen (Kindergarten, VGS, Reblandhalle): 24.12.2022 – 08.01.2023, Rathaus vom 24.12. bis 31.12.2022 mit Herunterfahren der Temperaturen.
1.7            Start Heizbetrieb, wenn die Tagesmitteltemperaturen der letzten fünf Tage unter 15°C liegen oder wenn die vorgegebene Raumtemperatur bei Nutzungsbeginn in mehreren Räumen um mehr als 2 Grad unterschritten wird (gemäß Empfehlungen Deutscher Städtetag).
1.7.1         In der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) eingeschränkter Heizbetrieb, z.B. am Nachmittag Beheizung einstellen. Maßnahme in Prüfung.
1.8            Sensibilisierung Personal zum Energiesparen.
1.9            Abschaltung der atmosphärischen Beleuchtung Entenkreisel.
1.9.1         Austausch der Leuchtmittel im Gewerbegebiet „Reutacker“ und Wohngebiet „Alte Säge“, Einsatz von LED-Leuchtmittel.
1.9.2         Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23 – 6 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
1.9.3         Überprüfung der Beleuchtung in allen Gebäuden der Gemeinde und Ersatz durch LED-Leuchtmittel sofern möglich.
1.9.4         Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.

Bezüglich Nr. 1.9.2 „Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23:00 – 6:00 Uhr befürchtet Gemeinderätin Pohl um das Sicherheitsgefühl der BürgerInnen und regt eine Änderung auf 24:00 – 5:00 Uhr an. 
Gemeinderätin Dr. Azem schließt sich diesem an, da sie auch nicht gerne von Sitzungen und vom Bahnhof im Dunkeln nach Hause laufen mag. Außerdem befürchtet sie, dass aufgrund der Dunkelheit vermehrt auf das Auto zugegriffen werden könnte und/oder Anwohner vermehrt deren Vorgärten und Häuser beleuchten. 
Da dies genau die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder ebenso sieht, einigt man sich auf den salomonischen Kompromiss zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung von 23:30 – 5:30 Uhr. Nicht davon betroffen sind die B3, Kreisstraße, Straßenkreuzungen und Schulen/Kindergärten. 
Fest steht, dass dann gesamte Straßenzüge ausgeschalten werden. Laut Hinweis des BGV ist eine Abschaltung nur jeder zweiten Leuchte aus Sicht des Augenwechsels nicht zu empfehlen. Ebenso ist dies, je vorhandener Kabelinfrastruktur, nicht überall umsetzbar. Eine gesamthafte Abschaltung stellt laut BGV kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass auch alle öffentlichen Gebäude auf LED umgerüstet werden sollen. Des Weiteren werden dieses Jahr nur drei Weihnachtsbäume im Gemeindegebiet beleuchtet. 
Atmosphärische Beleuchtungen wie bspw. der Entenkreisel werden ausgeschalten. Diesbezüglich fragt Gemeinderat Marx nach, ob auch Gewerbebetriebe entsprechende Richtlinien einhalten müssten, denn im Gewerbegebiet würde immer noch zahlreiche Verkaufsräume und Vorgärten beleuchtet.  Dies bestätigt Bürgermeister Friebolin, da auch hier – wie auch für Beherbergungsbetriebe - gesetzliche Vorgaben bzgl. Energieeinsparmaßnahmen beschlossen wurden. Wer die Umsetzung/Einhaltung allerdings überwachen soll, bleibt fraglich. 
Diverse Punkte der aus oben genannter kurzfristigen Maßnahmenliste wurden bereits umgesetzt; die restlichen sollen bis spätestens 15.11. folgen. 

In der Beschlussvorlage werden folgende weiter Maßnahmen aufgeführt:

2. Mittelfristige Maßnahmen
2.1         Überprüfung der Einstellungen der Heizungs- und Lüftungsanlagen durch fachkundige Person auf weitere optimierbare Betriebsabläufe bzw. Ein-sparpotenziale und Umsetzung der Maßnahmen.
2.2         Die weitere energetische Sanierung von Gebäuden steht unabhängig der aktuellen Krise auf dem Programm. Hier steht 2023 der Austausch der Heizzentrale in der Hauptstr.47 auf der Agenda.
2.3        Ausbau erneuerbarer Energien (Photovoltaik etc.).

Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass die Gemeinde den Fokus auf die energetische Gebäudesanierung und den Ausbau von Photovoltaik legt, bspw. die Ausstattung von Dächern wie auf dem Rathaus sowie dem geplanten Kindergartenneubau St. Martin. Zusätzlich erhält das Rathaus zwei Stromtankstellen und die Heizung wird auf Gas-Hybrid mit Wärmepumpe umgerüstet. Leider werden alle kommunalen Gebäude mit Gas-Heizungen betrieben, wie auch die sanierte Reblandhalle. Diese hat jedoch den Vorteil, dass die Warmwasserversorgung autark über die Photovoltaikanlage erfolgt. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Änderung von Punkt 1.9.2 auf 23:30 – 5:30 Uhr wie folgt zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 mit der Änderung von Punkt 1.9.2 bzgl. Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23:30 – 5:30 Uhr zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt den kurzfristigen Maßnahmen gemäß Punkt 1.1 bis 1.9.4 der Vorlage Nr. 30/2022 zur Energieeinsparung zu.
  2. Der Zeitraum der kurzfristigen Maßnahmen gilt zunächst für die kommende (2022/2023) und übernächste Heizperiode (2023/2024).


Anlage: Berechnung Umbau-Straßenbeleuchtung (1.9.1)


Eimeldingen, 12.10.2022




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP5_GRö_Energiesparen_Umbau-Straßenbeleuchtung_Anlage.pdf

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6. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eimeldingen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt den Bericht von Rechnungsamtsmitarbeiter Achim Blaschke zum Haushaltsverlauf 2022 der Gemeinde Eimeldingen vor: 

Im Ergebnishaushalt ergibt sich folgendes Bild:
Die Landeszuweisungen entsprechen bis jetzt den geplanten Jahresansätzen Tendenz leicht nach oben sind erkennbar. 
Die Einnahmen aus Grundsteuer A liegen derzeit bei rund 6.600 € und damit rund 2.400 € unter dem Planansatz von 9.000 €. 
Die Einnahmen aus Grundsteuer B liegen derzeit bei rund 324.000 € und damit 1.000 € unter dem Planansatz von 325.000 €
Dagegen liegen die Einnahmen aus Gewerbesteuer derzeit bei rund 1.121.000 € rund 21.000 € über dem Planansatz von 1.100.000 €.

Nach der Fortschreibung der Mai-Steuerschätzung 2022 und dem Haushaltserlass 2023 können alle staatlichen Ebenen bis zum Jahr 2026 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Dies ist der Ausdruck der insgesamt noch guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Allerdings wurden gegenüber der vorigen Schätzung im Herbst 2021 die Erwartungen über das Ausmaß der steigenden Steuereinnahmen verringert.

Im Großen und Ganzen bewegen sich die Ausgaben im Planbereich. 

Nach der Steuerschätzung vom 25.10.-27.10.2022 und dem damit verbundenen Haushaltserlass im November wird sich ein genaueres Bild ergeben.

Im Finanzhaushalt  
Im Finanzhaushalt liegt der Ansatz der Einnahmen bei 2.701.190 €.
Bisher konnten 253.935 € an Ablösebeitrag Bahn vereinnahmt werden. (9,4%)

Das Gesamtbudget 2020 für Ausgaben liegt bei 3.241.730 €, davon wurden bisher 1.901.191 € investiert. (58,6%)

Für die größten Projekte die Generalsanierung Reblandhalle wurden 
1.662.729,79 € (Plan 1.100.000 €+Ermächtigungsüberträge 1.187.811,37) und dem Neubau der Photovoltaikanlage auf der Halle wurden 67.226,89 € (Plan 66.000 €) ausgegeben. 

Bürgermeister Friebolin merkt ergänzend an, dass die November-Steuerschätzung evtl. nichts Gutes für die Kommune bringen könnte. Auch die Vermarktung der Grundstücke „An der Kander“ läuft schleppend, da die Naturschutzbehörde noch einige große Forderung stellt. Erst nach deren Klärung, wird der Investor den Notartermin vereinbaren. 
Positiv gilt es zu erwähnen, dass die Abrechnung zur Sanierung der Reblandhalle nahezu fertiggestellt ist – der Gemeinderat wird dann darüber informiert.

Nach Ansicht des Vorsitzenden ist ein Nachtrag notwendig, um die Gewerke im Januar 2023 ausschreiben zu können. Es ist leider anzunehmen, dass der Haushaltsplan 2023 vom Rechnungsamt nicht rechtzeitig zum Beschluss erstellt werden kann. Aktuell sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um auch ohne eine Darlehensaufnahme die Verpflichtungsermächtigungen um 1,355 Mio. Euro erhöhen zu können. 
Gemeinderätin Bleile fragt nach, ob auf diesem Weg der evtl. bis dahin noch nicht fertiggestellte/beschlossene Haushalt 2023 umgehen werden kann. Dies wird vom Vorsitzenden bejaht, sofern auch dann die Baugenehmigung vorliegt. Das Rechnungsamt ist derzeit von personellen Engpässen und Krankheitsausfällen gebeutelt, dies betrifft auch die Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser wie auch die Eröffnungsbilanz. Mit dem Nachtrag kann das Projekt weiter vorangetrieben werden und wird nicht durch Formalien ausgebremst. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag bezüglich der § 1 – 6 gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.


Einheitlicher Beschluss:

Gemeinde Eimeldingen
  1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eimeldingen
für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund von § 82 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 20.10.2022 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§  1
Nachtragshaushaltsplan
ERGEBNISHAUSHALT UND FINANZHAUSHALT

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 

1.        Ergebnishaushalt
     Bisher festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
                   Änderungen um (+/-)     EUR


Neue festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
1.1 Ordentlichen Erträge
6.535.070
0
6.535.070
1.2 Ordentlichen Aufwendungen 
-6.691.180
0
-6.691.180
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
      (Saldo aus 1.1 und 1.2) 
-156.110
0
-156.110
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus 
      Vorjahren
0
0
0
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 
      (Saldo aus 1.3 und 1.4)
-156.110
0
-156.110
1.6 Außerordentlichen Erträge
0
0
0
1.7 Außerordentlichen Aufwendungen
0
0
0
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis 
      (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
0
0
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis
      (Summe aus 1.5 und 1.8) von
-156.110
0
-156.110


2.        Finanzhaushalt 
     Bisher festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
                   Änderungen um (+/-)     
EUR


Neue festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
 2.1  Einzahlungen aus laufender
        Verwaltungstätigkeit
6.161.340
0
6.161.340
 2.2  Auszahlungen aus laufender 
        Verwaltungstätigkeit
-5.778.310
0
-5.778.310
 2.3  Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf 
        des Ergebnishaushalts 
        (Saldo aus 2.1 und 2.2)
383.030
0
383.030
 2.4  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
510.790
0
510.790
 2.5  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 
-2.062.700
0
-2.062.700
 2.6  Veranschlagter  
        Finanzierungsmittelüberschuss
        /-bedarf aus Investitionstätigkeit 
        (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.551.910
0
-1.551.910
 2.7  Veranschlagter 
        Finanzierungsmittelüberschuss
         /-bedarf 
        (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-1.168.880
0
-1.168.880
 2.8  Einzahlungen aus 
        Finanzierungstätigkeit
0
0
0
 2.9  Auszahlungen aus 
        Finanzierungstätigkeit
-41.300
0
-41.300
2.10 Veranschlagter
        Finanzierungsmittelüberschuss
        /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 
        (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-41.300


0
-41.300
2.11 Veranschlagte Änderung des
        Finanzierungsmittelbestands
        Saldo des Finanzhaushalts
        (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-1.210.180

0

-1.210.180

§  2
KASSENKREDITERMÄCHTIGUNG

Der Höchstbetrag der Kassenkredite von        500.000,00 €.
bleibt unverändert.

§  3
REALSTEUERSÄTZE

Die Realsteuersätze werden nicht verändert.



§  4
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von 
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für 
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) erhöht sich um 1.355.000,00 € auf                    4.455.000,00 €.


§  5
KREDITERMÄCHTIGUNG

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bleibt unverändert bei         0,00 €.


§  6
STELLENPLAN

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 bleibt unverändert.

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde 
Eimeldingen für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP6_GRö_Nachtragshaushaltssatzung2022_VorlageNr33.pdf

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7. Wasserverband Südliches Markgräflerland - Wirtschaftsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Eimeldingen hat am 12.10.2022 den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 zur Vorberatung im Gemeinderat erhalten. Im Wirtschaftsplan 2023 ist eine deutliche Erhöhung um 0,28 Euro/m³ der Wasserbezugsumlage von derzeit 0,66 Euro/m³ auf 0,94 Euro/m³ vorgesehen.
 
Die Erhöhung wird vom Wasserverband mit den erheblich steigenden Strombezugskosten sowie der Erneuerung einer Druckerhöhungsanlage begründet. 

Der Wirtschaftsplan 2023 soll in der Verbandsversammlung des Wasserverbands Südliches Markgräflerland am 26.10.2022 beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinde Eimeldingen nimmt den Wirtschaftsplan 2023 des Wasserverbands Südliches Markgräflerland zur Kenntnis.

  1. Die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Wasserverbands Südliches Markgräflerland am 26.10.2022 dem Wirtschaftsplan 2023 zuzustimmen.



Anlage: Entwurf Wirtschaftsplan 2023




Eimeldingen, 13.10.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Erhöhung der Wasserbezugsumlage an den Wasserverband Südliches Markgräflerland.         Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt und in der Kalkulation der Wassergebühren berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher die Gemeinderatsmitglieder den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 zur Vorbereitung erhalten haben. Dort ist eine deutliche Erhöhung der Wasserbezugsumlage von derzeit 
0,66 Euro/m³ um 0,28 Euro/m³ auf 0,94 Euro/m³ aufgrund der Energiekostenentwicklungen vorgesehen. Wie sich die Erhöhung auf Eimeldingen auswirken wird, prüft derzeit das Rechnungsamt. Auch der Landkreis wird seine Umlage erhöhen, dies bedeutet für Eimeldingen ca. 200.000 Euro an Mehrausgaben. 
Gemeinderätin Dr. Azem befürwortet allgemeine und langfristige Maßnahmen an Einsparungspotenzialen wie bspw. Photovoltaikanlagen. Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass der Wasserverband schon immer sparsam mit deren Ressource umgegangen ist. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Eimeldingen nimmt den Wirtschaftsplan 2023 des Wasserverbands Südliches Markgräflerland zur Kenntnis.

  1. Die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Wasserverbands Südliches Markgräflerland am 26.10.2022 dem Wirtschaftsplan 2023 zuzustimmen.



Anlage: Entwurf Wirtschaftsplan 2023




Eimeldingen, 13.10.2022



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP7_GRö_WasserverbandSüdlMgl_Wirtschaftsplan2023_VorlageNr31.pdf

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8. First Responder - Konzeptvorstellung Feuerwehr Eimeldingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin freut sich, Herrn Feuerwehrkommanden Torsten Ehrengarth sowie Dr. med. Bernd Porten begrüßen zu dürfen. Herr Ehrengarth leitet die Konzeptvorstellung mit den Worten ein, dass die Freiwillige Feuerwehr (FFW) eine Ersthelfer-Gruppe ins Leben rufen möchte. Diese sogenannten First Responder überbrücken in medizinischen Notfällen mit ersten therapeutischen Maßnahmen die Zeit, bis der Notarzt und/oder der Rettungswagen eintrifft. Dazu bedarf es einer abgeschlossenen Sanitäterausbildung, welche bereits sieben FFW-Kameraden absolviert haben und drei weitere auf einer Warteliste zur Ausbildung stehen. 
Das Konzept für Eimeldingen sieht vor, dass alle FFW-Kameraden über Funkmelder und zuvor vom Bürger über 112, alarmiert werden. Bei Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle Lörrach wird die Handyalarmierung ausgelöst, wobei diese Pager entscheiden, welche Kameraden direkt mit dem Privatfahrzeug den Notfall anfahren und wer das erweiterte Material mit dem Mannschaftstransportwagen (MTW) zubringt. 
Deshalb soll auch jeder First Responder mit einer Notfalltasche ausgestattet werden (Anschaffungspreis ca. 300 Euro), sowie mit einer entsprechenden Einsatzjacke (ca. 160 Euro) und einer Schutzbrille (ca. 18 Euro). 
Für zunächst acht Responder sowie einem automatisierten externen Defibrillator (AED) belaufen sich die Gesamtkosten auf 5.024 Euro, welche über Spendengelder finanziert werden sollen. Frau Yvonne Ehrengarth, Ausbilderin beim DRK, stellt sich als Leiterin zur Verfügung und übernimmt die jährlichen Fortbildungen. Als beratender ärztlicher Leiter steht Dr. Porten auch kurzfristig vor Ort per Handykontakt sowie mit div. Materialien zur Seite. Dieser bestätigt, dass First Responder wichtige Vorbereitungsarbeiten leisten, die Leben retten können. Auch die Nachsorge bei Einsätzen ist ein wichtiger Bestandteil, da diese teilweise zu starken Belastungen der Kameraden führen können.
Gemeinderätin Pohl könnte sich auch eine breite Aufstellung für alle Verbandsgemeinden vorstellen. Herr Ehrengarth erklärt, dass das Kandertal und die GVV-Gemeinden bereits durch die First Responder aus Wollbach abgedeckt werden. Deshalb beschränkt sich der Einsatzort nur auf Eimeldinger Gemarkung. In Efringen-Kirchen mit rund 8.700 Einwohnern hat sich die Gruppe zzgl. Bergwacht bereits mehr als bewährt; bspw. wurden diese 2019 zu 61 Einsätzen gerufen. Bricht man dies auf die Einwohnerzahl von Eimeldingen runter, kämen 25 – 30 Einsätze in Frage. 
Das nicht alle Kameraden First Responder-Einsätze betreuen möchten, ist laut Herrn Ehrengarth zu akzeptieren und völlig okay. Deshalb können sich auch gerne Bürger mit medizinischer Ausbildung, welche noch nicht der Feuerwehr angehören, melden und ggf. als Mitglieder gewonnen werden. 
Leider wurde die Anzahl der Rettungswagen beim Standort Dreispitz von der Landesregierung gekürzt, sodass tagsüber zwei und nachts nur noch einer zur Verfügung steht. Stellenweise müssen deshalb Retter aus Müllheim, Kandern, Lörrach oder sogar Basel angefordert werden, welche eine Fahrzeit von 17 – 24 Minuten haben. Diese Zeiten gilt es zu überbrücken und ggf. Menschenleben zu retten.  
Bürgermeister Friebolin wie auch die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für das vorgestellt Konzept in Eimeldingen aus, teils auch aufgrund eigener „schmerzlicher“ Erfahrungswerte im Notfall. Mit der Unterstützung durch das DRK sowie Dr. Porten findet das Vorhaben vollsten Respekt zusätzlich zum bereits ehrenamtlichen Engagement bei der FFW. 
Gemeinderat Bodack möchte wissen, ob der Rettungsdienst First Responder als Konkurrenz zum DRK angesehen werden könnte. Dr. Porten erklärt, dass er selbst bereits als First Responder tätig war und der Rettungsdienst die Gruppe als Ergänzung versteht, denn es zählt lediglich die frühzeitige Hilfe am Menschen. 
Da es keiner Satzungsänderung, sondern nur der Beauftragung durch die Gemeinde bedarf, hofft Herr Ehrengarth, dass beschlussreife Konzept noch dieses Jahr vorlegen zu können. 

Bürgermeister Friebolin bedankt sich für das tolle Konzept, das ehrenamtliche Engagement, die Unterstützung von Dr. Porten und sichert die Unterstützung der Verwaltung (bspw. auch für die Informations- und Mitgliederanwerbeschreiben) zu. 

Da heute erst einmal die Projektvorstellung vorgenommen wurde, nimmt der Gemeinderat diese wohlwollend zur Kenntnis.

Dokumente
Download TOP8_GRö_First Responder Konzept_VorlageNr32.pdf

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9. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt wiederholt mit, dass die Glas-Container im Rebacker (Nähe Discounter) vorläufig zur Reblandhalle versetzt wurden, damit mit den Bauarbeiten der 12 Schnellladestationen begonnen werden konnte. Leider hat dies einige Mitmenschen nicht davon abgehalten, weiterhin dort Müll illegal zu entsorgen. Es ist zu befürchten, dass bei der von der Abfallwirtschaft Lörrach geplanten 30%igen Preissteigerung noch mehr illegaler Müll auf Gemeindegebiet entsorgt werden wird. Die Rebacker-Glas-Container sollen eigentlich auch nur vorübergehend bei der Reblandhalle stehen bleiben, doch hat sich bis dato niemand im gesamten Gemeindegebiet dazu bereit erklärt, diese aufgrund der „Müllproblematik“ bei sich aufstellen zu wollen.
_______________________________

Der Vorsitzende informiert darüber, dass derzeit der Schallschutz in der Bahnunterführung angebracht wird.
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Das Rathaus in Eimeldingen, wie auch in vielen Verbandsgemeinden, bleibt am 31.10.2022 aufgrund des Brückentages vor Allerheiligen geschlossen.
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Am 05.112022 findet aufgrund der bereits geschlossenen Verträge das Konzert von Paul Potts (Restkarten sind noch bei der Verwaltung zu erwerben) sowie am 29.10.2022 die Fire Fighters Night in der Reblandhalle statt. 

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10. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem erinnerte an die mit rund 50 Personen sehr gut besuchte Info-Veranstaltung am 18.10. im Sitzungssaal zum Thema Photovoltaikanlagen, welches zeigt, dass diesbezüglich hoher Beratungsbedarf besteht. Sie hatte im Anschluss noch persönlichen Kontakt mit Herrn Göltenbott von der Energieagentur Südwest GmbH in Lörrach bzgl. Balkonmodulen in Mehrfamilienhäusern. Dazu soll am 17.11. ein spezieller Online-Vortrag angeboten werden, welcher laut Frau Dr. Azem auch hier im Sitzungssaal für die Öffentlichkeit gezeigt werden könnte. 
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Dilger von der Energieagentur auch zwei Beratungstermine jeden ersten Donnerstag im Monat ab Dezember zu konkreten PV-Projekten von 9 – 15 Uhr im 45-Min-Takt anbieten wird. Diese sind bereits ausgebucht, sodass die Verwaltung versucht, ab Januar 2023 weitere - auch für Besucher aus Umlandgemeinden - anbieten zu können. Sofern aus der Bevölkerung der Wunsch für eine zweite Photovoltaik-Info-Veranstaltung besteht, könnte auch diese nochmals angefragt werden. Entsprechende Unterlagen werden nach Zusendung auf Gemeindehomepage eingestellt. 
Gemeinderat Bodack ergänzt, dass Einzeltermine vor Ort auch direkt bei der Energieagentur für einen Beitrag in Höhe von 30 Euro gebucht werden können. 

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11. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 11

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer wundert sich, dass inmitten der Baustelle für Schnellladestationen beim Penny noch Altkleider-Container stehen. Bürgermeister Friebolin teil mit, dass diese direkt auf dem Grundstück des Marktes stehen und die Firma am Abtransport der Container arbeitet. 
Auch wundert sich der Zuhörer, weshalb die Discounter keine Glas-Container auf deren Flächen stehen haben möchten, da diese ja auch Glas-Flaschen verkaufen. Schließlich würden vor allem ausländische Kunden bei deren Einkaufsfahrt zu den Discountern Glasflaschen mitbringen. 
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In einer weiteren Frage wird um Auskunft gebeten, ob bei der geplanten Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung die Bahnsteige und auch die Unterführung ausgenommen, sprich beleuchtet werden. Dies wird vom Vorsitzenden zugesichert. 
Sollte Vandalismus bspw. beim Spielplatz oder anderen öffentlichen Einrichtungen vernommen werden, müssten ggf. auch diese wieder durchgehend beleuchtet werden. 
_______________________________

Eine Zuhörerin bedankt sich für die wiederholt großzügigen Zuschusszahlungen der Gemeinde an die SpVgg und sicherlich auch im Namen der zahlreichen anderen Vereine und Organisationen. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister 
Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die 
öffentliche Sitzung um 20:45 Uhr. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:52 Uhr