Datum: 24.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 20.10.2022
3 Jugendumfrage - Vorstellung der Auswertungen / Ergebnisse
4 Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald)
5 Reblandhalle - Neufassung der Gebührenordnung - Festlegung der Nutzungen
6 Verbrauchsgebühren bei der Wasserversorgung für das Jahr 2023 - Gebührenanpassung
7 Pachtvertrag mit dem Tennisclub Eimeldingen e.V. - Vertragsänderung
8 Mitteilungen der Verwaltung
9 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
10 Fragestunde der Bürger/innen

zum Seitenanfang

1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bernhard Bodack und Gemeinderat Siegfried Kibbat werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 20.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2022 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Jugendumfrage - Vorstellung der Auswertungen / Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt hierzu Herrn Armin Ruser, Geschäftsführer der AHA Factory GmbH, welche die Jugendumfrage durchgeführt hat und übergibt das Wort.  Herr Ruser beschreibt, dass die 211 Eimeldinger Jugendlichen im Alter von 10 – 17 Jahren zur Teilnahme an der Umfrage in Form von Plakaten, persönlichen Briefen sowie Sozial Media-Kanälen (bspw. Instagram) angesprochen wurden. 
Mehr als 50%, nämlich 124 davon haben die Gemeinde in eigenen Worten beschrieben und darüber berichtet, was sie in Ihrer Freizeit tun sowie konkrete Ideen und Wünsche formuliert. Dabei stehen vielerlei sportliche Aktivitäten sowie ein Jugendraum hoch im Kurs. Mehrfach wurde der Wunsch eines besseren Fußball-/Sportplatzes, einer Kletterwand, einer Pumptrack-(BMX-Anlage), eines optimierten Volleyballplatzes uvm. genannt. Doch auch die Beleuchtung des Radweges Richtung Haltingen sowie bessere ÖPNV-Anbindungen sind den Jugendlichen ein großes Anliegen. 
Von den teilnehmenden Jugendlichen möchten 74 auf dem Laufenden gehalten werden, sodass diese zu einem persönlichen Gespräch in den bereits im Oktober eröffneten Jugendraum im Haus der Begegnung eingeladen werden sollen. Dabei sollen beim „Pizzaessen“ die genannten Verbesserungsvorschläge nochmals gewichtet werden. 

Im Anhang befindet sich die Power-Point-Präsentation, für deren Vorstellung mit den aufschlussreichen und interessanten Ergebnissen sich der Vorsitzende herzlichst bedankt. Wie der Vorsitzende weiter ausführt, wurde der Jugendraum am 19.11. offiziell mit einer kleinen Feier eröffnet. Für den Sportplatz sind bereits Mittel im Haushalt eingeplant für den Austausch des Sandes am Volleyballplatz müssen zusätzliche Mittel im Haushalt eingeplant werden. Die in der Umfrage angesprochene Bodenbeläge in der Grundschule sind in den Sommerferien bereits saniert worden.

Gemeinderätin Bleile sieht anhand der Auswertung, dass die Jugendlichen gerne in Bewegung sind, sich draußen sportlich aufhalten und treffen möchten. Für den Sportplatz sieht Sie die Wichtigkeit eines ständig öffentlich zugänglichen (Bolz-)Bereiches. Auch eine Kletterwand und/oder Pumptrack wäre vorstellbar. 
Gemeinderat und AK-Jugend-Mitglied Herfort bedankt sich bei Herrn Ruser und seinem DHBW-Studenten für die tolle Zusammenarbeit und ergänzt, dass nicht nur bald die Jugendlichen zu einem Treffen eingeladen werden sollen, sondern auch in 2023 ff. weitere Umfragen geplant sind, um so die Bedürfnisse immer aktuell in Erfahrung zu bringen. Hervorzuheben gilt der Wunsch eines durchweg beleuchteten Fahrradwege Richtung Haltingen, da die Mehrfachnennung des „unsicheren Gefühls“ ein großes Thema scheint. 

Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass diese Umfrage nicht statisch, sondern weiter fortgeführt werden soll, um mit den Jugendlichen im regelmäßigen Dialog bleiben zu können.  

Gemeinderätin Dr. Azem bedankt sich bei Herrn Ruser wie auch beim AK-Jugend, da durch die Umfrage die Jugendarbeit im Gemeinderat der Öffentlichkeit ersichtlich wird, aber auch Themen aufgezeigt werden, welche die Mitglieder bis dato gar nicht „auf dem Schirm hatten“.  

Dokumente
Download TOP3-GRö_Jugendumfrage_PPP-Eimeldingen-was-willst-du-Ergebnisse.pdf

zum Seitenanfang

4. Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes über den Betriebsplan für den Gemeindewald zu beschließen. 
Den Einnahmen von 4.850,00 Euro stehen Ausgaben in Höhe von 9.590,00 Euro gegenüber. Die größte Ausgabeposition ist die Ernte von Forsterzeugnissen/Verkehrssicherung mit insgesamt 5.800,00 Euro für folgende Maßnahmen:
  • Durchforstung und Verkehrssicherung rund um den Sportplatz 
    Eimeldingen und Entlastungskanal und
  • Verkehrssicherung entlang von Wegen

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde Eimeldingen beschließt den in der Anlage beigefügten Betriebsplan für den Gemeindewald 2023 mit geplanten Ausgaben in Höhe von 9.590,00 Euro und Einnahmen in Höhe von 4.850,00 Euro. 

Anlage: Betriebsplanung Gemeindewald 2023

Eimeldingen, 14.11.2022


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert, dass der Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald mit rund 7ha recht übersichtlich ausfällt. In den Gesamtausgaben in Höhe von 9.590 Euro sind Maßnahmen für „Durchforsten und Verkehrssicherung rund um den Sportplatz“ sowie „entlang der Wege“ mit einem Kostenpunkt in Höhe von 5.800 Euro enthalten. Einnahmen in Höhe von 4.850 Euro sollen für die Ernte von Forsterzeugnissen erzielt werden. Um die „kleine, aber wichtige grüne Lunge“ zu erhalten, sollen die erforderlichen Mittel im Haushalt 2023 bereitgestellt werden.  
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Die Gemeinde Eimeldingen beschließt den in der Anlage beigefügten Betriebsplan für den Gemeindewald 2023 mit geplanten Ausgaben in Höhe von 9.590,00 Euro und Einnahmen in Höhe von 4.850,00 Euro. 

Anlage: Betriebsplanung Gemeindewald 2023

Eimeldingen, 14.11.2022


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP4-GRö_GRVorlage_BetriebsplanWald2023_VorlageNr32_Anlage.pdf

zum Seitenanfang

5. Reblandhalle - Neufassung der Gebührenordnung - Festlegung der Nutzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Gebührenordnung der Reblandhalle stammt noch aus dem Jahr 1979. Die Gebührenhöhe wurden letztmals mit der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 neu festgesetzt.

Im Jahr 2021/22 wurde die Reblandhalle für rund 3,4 Mio. Euro saniert und dabei technisch und energetisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Dies hat zur Folge, dass sich die Abschreibungen und Wartungskosten deutlich erhöhen werden. Des Weiteren sind die Energiepreise stark gestiegen. 
Eine Anpassung der Nutzungsentgelte nach über 20 Jahren ist aus Sicht der Verwaltung geboten.

Vom Brandschutzsachverständigen wurden für die neuen Gegebenheiten eine neue Brandschutzordnung erarbeitet, welche zum 24.09.2012 in Kraft getreten ist:
  • Unter anderem gilt Im Gebäude ein generelles Rauchverbot. 
  • Auch der Umgang mit offenen Flammen ist außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche strengstens untersagt. Diese Regelung beinhaltet auch das Anzünden von Kerzen (z. B. auf Adventskränzen oder anderen Dekorationen), Räucherstäbchen oder ähnlichem.
  • Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, offene Flammen und offene Zündquellen, sind in allen Räumen verboten.

Deshalb ist vom Gemeinderat festzulegen, welche Nutzung künftig in der Reblandhalle stattfinden soll.

In der Anlage sind die neu vorgeschlagenen Gebühren und Nutzungen aufgeführt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Anlage: Neufassung Gebührenordnung und Nutzungsbedingungen


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Das Defizit im Ergebnishaushalt der Reblandhalle wird sich je nach Nutzung und Auslastung verringern.

Rechtslage

(je nach Auslastung müsste über einen Hallenwart nachgedacht werden)

Diskussionsverlauf

Wie Bürgermeister Friebolin einleitend ausführt, stammt die Gebührenordnung der Reblandhalle noch aus dem Jahr 1979 und die Gebühren wurden letztmals zum 01.01.2002 angepasst. Nach dem neuen Haushaltsrecht müssen jetzt die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Durch Sanierung des Gebäudes inkl. Technik und Brandschutz habe sich diese, wie auch die Wartungskosten, deutlich erhöht. Eine Anpassung der Nutzungsgebühren ist deshalb geboten. 
Gemeinderätin Dr. Azem hat hierzu dankenswert eine übersichtliche, verknüpfte Excel-Tabelle erstellt, welche die möglichen Vermietungsangebote in diverse Pakete, Nutzer und Zeitfenster unterscheidet. 
Hinzugefügt müssen noch Kosten für Haftpflichtversicherung, Stromkosten je Verbrauch sowie weitere Hausmeisterkosten nach Aufwand. 
Für die Reinigung wurde in der Zwischenzeit ein Angebot in Höhe von 30€/Std. zzgl. Steuern und Fahrkostenpauschale abgegeben. Nach ersten Schätzungen wird mit einem Zeitaufwand in Höhe von 3,5 Std./Veranstaltung gerechnet. 
Der Vorsitzende zeigt die „alten, bisher geltenden“ Gebührensätze seit 2002, wobei Gemeinderätin Dr. Azem anmerkt, dass hierbei die Unterschiede und Kostensteigerungen mehr als ersichtlich werden. Die Anpassung ist aber dringend notwendig und durch die neue Aufstellung erheblich transparenter; sprich der Nutzer weiß künftig genau, was auf Ihn zukommt. 
Gemeinderat Herfort begrüßt, dass die Zeitfenster künftig klar geregelt sind. Die Sanierung schlägt sich auch preislich nieder, wobei bspw. Vereine durch selbständiges Auslegen des Bodens diesen Kostenpunkt evtl. einsparen könnten.  
Gemeinderätin Beile begrüßt ebenfalls die transparente Darstellung, wenn auch mit ordentlicher Preissteigerung. Auf die Frage, was der Stundensatz für die Reinigung mit 3,5 Std. Zeitaufwand beinhaltet, wird ausgeführt, dass hierbei der Flur, die WCs sowie der Vereinsraum abgedeckt sind – nicht aber der Hallenfußboden. Die Reinigung des Hallenbodens inkl. Auslegen des Fußbodens bedarf dann mehrerer Personen und wird unter der Position „Generalreinigung“ in Höhe von 400 Euro angegeben. Das „Auslegepersonal“ wird aktuell noch gesucht, wobei die eigentliche Gebühr angemessen ist. 
Laut dem Vorsitzenden gilt es noch zu klären, welche Nutzungen vorgesehen und ausgeschlossen werden sollen. Diesbezüglich wird die Anlage „Nutzerbedingungen“ vorgestellt, wobei bzgl. der Spalte „Abi-/Schulabschlussfeiern“ kontrovers diskutiert wird. Gemeinderätin Bleile plädiert für die Zulassung jeglicher Abi-/Schulabschlussfeiern, sofern diese bspw. durch einen Förderverein veranstaltet/angemeldet werden. Der Vorsitzende spricht sich ebenfalls dafür aus, aber nur für Eimeldinger Abschlussfeiern, Guggemusikbällen und Vereinsveranstaltungen, da bei Auswärtigen regelmäßig über vermehrte Ausschreitungen und Vandalismus berichtet wird. Des Weiteren sollten die Bedingungen für einen WC-Mann/-Frau zzgl. Security (wie beim diesjährigen Dorffest) gelten. 
Gemeinderat Schamberger spricht auch die Möglichkeit zur Vermietung von Gläsern/Besteck an. Dies könnte zu 50er Paketeinheiten mit auf der Liste aufgeführt werden. Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für die Ergänzung aus mit einem Betrag in Höhe von 50€/50teiliges Gedeck aus – wobei der Mieter für die ordnungsgemäße Reinigung zuständig ist. 
Gemeinderat Bodack könnte sich bzgl. Schulabschlussfeiern mit Zeugnisübergabe in der Halle für die Vermietung an Fördervereine als Verantwortliche und der Bedingung zur Anwesenheit während des Events vorstellen. Abifeiern sollten aber nur im Vereinsraum gestattet werden. Sofern in der Zukunft entsprechende Erkenntnisse erlangt werden, sollten die Nutzungsbedingungen angepasst werden. 
Diesbezüglich beschreibt BM Friebolin, dass bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung die Rauchmeldeanlage ausgelöst wurden, wobei sich die Brandschutzklappen auf dem Hallendach automatisch geöffnet haben. Damit diese wieder betrieben werden können, bedurfte es eines Einsatzes der Fachfirma und neuer Co2-Kartuschen für rund 1.200 Euro.  
Gemeinderat Schamberger möchte noch wissen, ab wie vielen Besuchern es der Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes bedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass bei jeder Vermietung eine Person in die Benutzung einzuweisen ist, welche dann auch während des Events vor Ort sein muss. Ebenfalls wird ein vom LRA genehmigter Bestuhlungsplan aufzeigen, welche Abstände je Teilnehmerzahl einzuhalten sind – dies ist Teil der Brandschutzauflagen. 
Nachdem keine weiteren Fragen und Anregungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den zuvor besprochenen Änderungen wie folgt zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat beschließt - wie in der Sitzung ergänzt (Schulabschlussfeiern, Geschirr-/Gläserpaket) - die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Im Nachgang wurde besprochen, dass die Hallennutzungsordnung ebenfalls noch angepasst werden muss. Auch muss in einer weiteren GR-Sitzung beschlossen werden, ob die Vereine – wie bisher – einmal im Jahr die Nutzung vollumfänglich unentgeltlich erhalten oder evtl. nur die Grundgebühr erlassen, wenn bspw. an einer Veranstaltung Eintrittsgelder erwirtschaftet werden.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Anlage: Neufassung Gebührenordnung und Nutzungsbedingungen


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP5-GRö_GRVorlage_Reblandhalle_GebührenordnungNutzungsbediung_VorlageNr35_Anlage_A.pdf
Download Top5-GRö_GRVorlage_Reblandhalle_GebührenordnungNutzungsbediung_VorlageNr35_Anlage_Benutzungsordnung.pdf

zum Seitenanfang

6. Verbrauchsgebühren bei der Wasserversorgung für das Jahr 2023 - Gebührenanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Wasserverbrauchsgebühren der Gemeinde wurden letztmals zum 01.02.2020 um 0,02 Euro auf 1,33 Euro/m³ erhöht. 

Die Gebührenüberdeckungen der Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 96.383,00 Euro wurden komplett abgebaut und zur Deckung der Fehlbeträge der Jahre 2019 bis 2022 verwendet.
 
Der Wasserverband Südliches Markgräflerland erhöht zum 01.01.2023 die Wasserbezugsumlage um 0,21 Euro auf 0,87 Euro/m³. Diese wird insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten und Personalaufwendungen begründet.

Die Planzahlen für 2023 bei der Wasserversorgung sehen im Unterhalt des Leitungsnetzes einen Aufwand von 50.000 Euro vor. Dieser ist aufgrund des aktuell hohen Wasserverlustes von 15 - 20% dringend geboten. 

Da der Gemeinde keine gebührenrechtlichen Überschüsse (Gebührenüberdeckungen) aus Vorjahren zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, die gesamte Erhöhung der Wasserbezugsumlage vom Wasserverband sowie des Unterhaltungsaufwands an den Gebührenzahler weiterzugeben.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren um 0,40 Euro auf 1,73 Euro/m³ zum 01.01.2023 vor. Damit wäre der Ergebnishaushalt 2023 der kostenrechnenden Einrichtung Wasserversorgung ausgeglichen. 

Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30-40 m³/Jahr/Person. Die vorgeschlagene Erhöhung des Wasserabgabepreises würde eine zusätzliche Belastung von 12,00 – 16,00 Euro/Jahr/Person bedeuten.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.


Anlage: Wasserversorgungssatzung 2023


Eimeldingen, 16.11.2022






Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister                                                        

Finanzen

siehe Sachverhalt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher die Wasserverbrauchsgebühren letztmals zum 01.02.2020 um 0,02 Euro auf 1,33 Euro/m³ erhöht wurden. Da „Überschüsse“ ausgeglichen werden müssen, wurden die Gebührenüberdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 in den Jahren 2019 bis 2022 komplett abgebaut. Der Wasserverband Südl. MGL erhöht nun zum 01.01.2023 die Bezugsumlage um 0,21 Euro auf 0,87 Euro/m³ mit der Begründung der gestiegenen Energiekosten und Personalaufwendungen. Gemäß den Planzahlen in der Wasserversorgung für 2023 sind für den Unterhalt des Leitungsnetzes 50.000 Euro eingestellt. Dies begründet sich insb. aus den in Eimeldingen aktuell hohen Wasserverlusten von 15 – 20%. 
Die Verwaltung schlägt aus genannten Gründen vor, das wichtige und gut überwachte Lebensmittel um 0,40 Euro/m³ auf nunmehr 1,73 Euro/m³ (1,73 € pro 1.000 Liter) ab dem 01.01.2023 zu erhöhen. Dies entspricht bei einem Durchschnittsverbrauch von ca. 30-40m³/Jahr/Person einer Preissteigerung in Höhe von ca. 12-16 Euro/Jahr/Person. Bürgermeister Friebolin bedauert diese Mehrbelastung für die Bürger/innen, stellt jedoch klar, dass andernfalls ein nicht mehr ausgleichbares Defizit im Haushalt 2023 erwirtschaftet werden würde.  
Gemeinderat Herfort sieht ebenfalls die erhebliche Erhöhung, ist jedoch gleichzeitig froh, dass sich die Wasserversorgung inkl. der Leitungen in Eimeldingen in öffentlicher Hand befindet. Im Übrigen sollte dringend der Grund gefunden werden, was den hohen Wasserverlust verursacht. Den Bürger/innen müsste die Erhöhung des raren Gutes um 0,40 Euro/m³ wert sein. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.


Anlage: Wasserversorgungssatzung 2023


Eimeldingen, 16.11.2022






Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister                                                        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP6-GRö_GRVorlage_Gebührenanpassung-Wasserversorgung_VorlageNr34_Anlage-Satzung2023.pdf

zum Seitenanfang

7. Pachtvertrag mit dem Tennisclub Eimeldingen e.V. - Vertragsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Tennisclub Eimeldingen e.V. wurde am 30.09.1977 abgeschlossen und hatte folgenden Inhalt:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 25 Jahren am 31.10.2002. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 5 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.

Der Gemeinderat hat am 19.01.2006 folgende Änderung beschlossen.

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 40 Jahren am 31.10.2017. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.
Der Pachtpreis in § 3 wurde auf 250,00 Euro jährlich festgesetzt.

Im Juli 2017 wurde im Einvernehmen mit der Vorstandschaft des Tennisclubs der Vertrag wie folgt verlängert:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 45 Jahren am 31.10.2022. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 5 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet.

Der Pachtpreis in § 3 wurde auf 300,00 Euro jährlich festgesetzt.
Im Juni 2018 ist die Vorstandschaft des Tennisclubs mit dem Wunsch auf die Gemeinde zugekommen, die Laufzeit des Pachtvertrags bis 2028 zu verlängern, um so Zuschüsse für erforderliche Investitionen vom Badischen Sportbund erhalten zu können.
Bei Anträgen zur Bezuschussung von Sportanlagen seitens des Badischen Sport Bundes muss eine Nachhaltigkeit von 10 Jahren nachgewiesen werden.

Um dem Tennisclub die Bezuschussung der erforderlichen Investitionen durch den Badischen Sportbund zu gewährleisten, wurde am 10.07.2018 folgende Änderung des Pachtvertrags beschlossen:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 
57 Jahren am 31.10.2034. 
Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.
§ 3 Pachtpreis
Ab dem 01. November 2017 beträgt der jährliche Pachtpreis für das Pachtgrundstück 300,00 Euro, ab dem 01. November 2022 350,00 Euro, ab dem 01. November 2027 400,00 Euro und ab dem 01. November 2032 450,00 Euro.



Der Tennisclub beabsichtigt im Jahr 2023 eine komplette Sanierung der Damen- und Herrenduschen sowie der Umkleiden im Clubheim. Nach vorliegenden Angeboten belaufen sich die Sanierungskosten auf ca. 40.000,00 bis 45.000,00 Euro. Hierfür soll ein Antrag auf Bezuschussung beim Sportbund gestellt werden. wofür eine Zweckbindung von mindestens 10 Jahren nachzuweisen ist. 

Da der bestehende Pachtvertrag nur bis 31.Okt.2028 läuft, ist die Vorstandschaft Ende Oktober 2022 mit der Bitte auf die Gemeinde zugekommen, den Pachtvertrag bis zum 31.12.2038 zu verlängern.
Seitens der Verwaltung wird eine Verlängerung bis 31.10.2034 für ausreichend erachtet.

Um dem Tennisclub eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnamen durch den Badischen Sportbund zu gewährleisten, wird folgende Änderung des Pachtvertrags vorgeschlagen:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 57 Jahren am 31.10.2034. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.


§ 3 Pachtpreis
Ab dem 01. November 2022 beträgt der jährliche Pachtpreis für das Pachtgrundstück 350,00 Euro, ab dem 01. November 2027 400,00 Euro und ab dem 01. November 2032 450,00 Euro.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Pachtvertrags bezüglich der Pachtdauer und des Pachtpreises zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Ergänzung des Pachtvertrags mit dem Tennisclub abzuschließen.

Anlagen: Antrag des TC und 4. Ergänzung Pachtvertrag


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem TC Eimeldingen seit 1977 besteht und in den vergangenen Jahren mehrfach – zuletzt bis 2028 - verlängert wurde. 
Da der Verein im kommenden Jahr in die Sanierung der Duschen und Umkleiden in Höhe von 45.000 Euro investieren und dazu einen Antrag beim Sportbund stellen möchte, bedarf es einer „zugesicherten 10jährigen Zweckbindung/Verlängerung“ des Pachtverhältnisses. 
Der Vorstand ist auf die Verwaltung mit dem Wunsch bis zum 31.12.2038 zugekommen, wobei laut BM Friebolin eine Zusicherung bis zum 31.10.2034 gemäß Sachverhalt zur Förderung völlig ausreichen würde. 

Der moderate Pachtzins für das Grundstück beträgt:
ab 01.11.2022 350 Euro
ab 01.11.2027 400 Euro und 
ab 01.11.2032 450 Euro. 
Gemeinderätin Bleile lobt die tolle Vereinsarbeit mit dem Hinweis, dass laut Pachtvertrag sich dieser automatisch verlängert, wenn keiner der Parteien vor Ablauf kündigen würde.

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Pachtvertrags bezüglich der Pachtdauer und des Pachtpreises zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Ergänzung des Pachtvertrags mit dem Tennisclub abzuschließen.

Anlagen: Antrag des TC und 4. Ergänzung Pachtvertrag


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP7-GRö_GRVorlage_Verlängerung-Pachtvertrag-TC-Anlage-4teErgänzung.pdf
Download TOP7-GRö_GRVorlage_Verlängerung-Pachtvertrag-TC-Eimeldingen_VorlageNr33_Anlage-Antrag.pdf

zum Seitenanfang

8. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass im gut besuchten Bücherwurm ein personeller Wechsel ansteht. Die langjährigen ehrenamtlichen Stützen Frau Isabella Brand und Frau Rita Messmer werden bald aufhören, deshalb wird nach neuen Kräften gesucht. 
_______________________________

Der Vorsitzende bedankt sich beim gesamten Gemeinderat, insbesondere den Mitgliedern des Arbeitskreises Jugend und der Ev. Kirchengemeinde für die gelungene Eröffnungsfeier des Jugendraums Club 22 am vergangenen Samstag, 19.11.2022 im Haus der Begegnung. 

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem erklärt, dass aus den „Wanderbäumen“ jetzt „Bleibebäume“ geworden sind. Die Steineiche wurde zwischenzeitlich bei der Reblandhalle gepflanzt, der Maulbeerbaum in der kleinen Grünanlage bei der Freiwilligen Feuerwehr und die schmalblättrige Ölweide auf dem Gemeinschaftsfeld der Kleingartenanlage.
Bürgermeister Friebolin dankt den Wanderbäume-Initiatorinnen und der Fachfirma für deren fachkundige Unterstützung dieser tollen Idee. Auch der Baum „Im Winkel“ sollte bereits stehen, doch hat dieser habe die Zwischenlagerung nicht überstanden, sodass ein neuer bestellt und eingepflanzt werden wird. 
Gemeinderätin Dr. Azem wird mit dem Arbeitskreis weitere Standorte für weitere Bäume eruieren und bedankt sich abermals herzlichst für die tatkräftige Unterstützung und die tollen Ideen des Werkhof-Teams. 
_______________________________

Gemeinderätin Bleile erkundigt sich nach dem Stand bezüglich Car-Sharing der GVV-Gemeinden und der zeitlichen Umsetzung der E-Ladesäulen beim Rathaus. Der Vorsitzende berichtet, dass Bürgermeisterin Meier sich der Car-Sharing-Kooperation angenommen hat. Die Hybridheizung im Rathaus wurde bereits installiert, wobei die Wärmepumpe noch bis Ende dieses Jahr angeschlossen werden muss. Vergangene Woche wurden auch die Solarpaneelen auf dem Rathaus- und Garagendach angebracht. Die E-Ladesäulen folgen demnächst. Dabei sind die Supercharger Im Rebacker bereits fast fertig installiert. 
_______________________________

Gemeinderätin Dr. Azem erinnert an den Videovortrag im Rathaus am 17.11.2022, in welchem die unkomplizierte Installation von Balkon-Solar-Anlagen informiert wurde. Das Video sowie alle diesbezüglichen Informationen können auch auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. 

zum Seitenanfang

10. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin freut sich über die rege Teilnahme der Jugendlichen an der Umfrage, mahnt aber auch zu mehr Selbstdisziplin und Verantwortungsbewusstsein, da bspw. wiederholt das Trampolin auf dem Spielplatz beschädigt wurde. Sie wünscht sich außerdem einen öffentlichen Grillplatz im Gemeindegebiet für alle Generationen. 
_______________________________

In einer weiteren Anmerkung wundert sich die Zuhörerin, weshalb im Stiefelgang der Reblandhalle die Fenster trotz Kälte und Energiesparmaßnahmen geöffnet werden. Der Vorsitzende erklärt sich dies mit dem eingebauten CO²-Messer, welcher bei zu hohem CO²-Anteil die Fenster automatisch öffnet. Er sagt zu, den Messwert aber nochmals überprüfen zu lassen. 
_______________________________

Die Zuhörerin bittet auch um Auskunft, wo sich in der Reblandhalle die Erste-Hilfe-Kästen befinden. Laut Verwaltung sind zwei vorhanden (in der ehemaligen Schaltzentrale und im Vereinsraum). Die Standorte werden zusätzlich im Fluchtwegeplan mit eingezeichnet. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister 
Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die 
öffentliche Sitzung um 20:20 Uhr. 

Datenstand vom 26.10.2023 10:53 Uhr