Datum: 26.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 15.12.2022
3 Bauantrag -Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung auf Flst.-Nr. 3547, Reutackerstraße 36
4 Notstromversorgung Feuerwehr -Reblandhalle -Vorstellung Konzept
5 Einbringung Haushaltsplan 2023
6 Annahme von Spenden
7 Mitteilungen der Verwaltung
8 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
9 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Silke Voß-Schwarz und Gemeinderätin Martina Bleile werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.

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3. Bauantrag -Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung auf Flst.-Nr. 3547, Reutackerstraße 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 16.01.2023

Auf dem bereits bebauten Grundstück, Flst. Nr. 3547, soll ein Neubau entstehen, der eine Lagerhalle und eine Betriebswohnung umfasst. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“, mit Rechtskraft vom 01.02.2000. 
Geplant ist der Neubau einer zweigeschossigen Lagerhalle und einem abgesetzten dritten Geschoss für eine Betriebsleiterwohnung mit begrüntem Flachdach. Der Bebauungs-plan „Reutacker III“ lässt Betriebsleiterwohnungen und Flachdächer (welche begrünt werden müssen) ausnahmsweise zu, wenn dies begründet wird. Die im Antrag erfolgte Begründung erscheint schlüssig. Die Traufhöhe des geplanten Neubaus würde mit einer Höhe von 10,3 m die im Bebauungsplan zulässige Traufhöhe von 7,5 m deutlich überschreiten. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Die zulässige Firsthöhe bei Satteldächern beträgt für das „GE 2“ 12,0 m. Unter dieser bleibt der geplante Neubau wiederum deutlich zurück. Mit seiner, gegen-über dem Bestandsgebäude, deutlich geringeren Grundfläche, aber höheren Ausführung, tritt der geplante Neubau deutlich als Erweiterung des bestehenden Betriebs in Erscheinung. Dies ist aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung bei gleichzeitig effizienter Ausnutzung des Grundstücks. Dem Antrag auf Befreiung kann aus dieser Perspektive zugestimmt werden.


Bauort/Straße:                         Reutackerstr. 36, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung
       
Flst. Nr.:         3547

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         02.01.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

1.Gestattung eines begrünten Flachdaches
2.Gestattung einer Betriebsleiterwohnung
3.Befreiung von der maximalen Traufhöhe von 7,50 m

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung sowie den beantragten Befreiungen:

1. Gestattung eines begrünten Flachdaches
2. Gestattung einer Betriebsleiterwohnung
3. Befreiung von der maximalen Traufhöhe von 7,50 m auf 10,30 m

wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin führt einleitend aus, dass es sich bei dem Vorhaben um einen Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im Geltungsbereich des B-Planes „Reutacker III“ handelt. 
Den Anwesenden wird bildhaft in Form von Lageplänen und Schnitten das Vorhaben aufgezeigt. 
Die Stadtbau Lörrach nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung: „Auf dem bereits bebauten Grundstück, Flst. Nr. 3547, soll ein Neubau entstehen, der eine Lagerhalle und eine Betriebswohnung umfasst. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker III“, mit Rechtskraft vom 01.02.2000. Geplant ist der Neubau einer zweigeschossigen Lagerhalle und einem abgesetzten dritten Geschoss für eine Betriebsleiterwohnung mit begrüntem Flachdach. Der Bebauungs-plan „Reutacker III“ lässt Betriebsleiterwohnungen und Flachdächer (welche begrünt werden müssen) ausnahmsweise zu, wenn dies begründet wird. Die im Antrag erfolgte Begründung erscheint schlüssig. Die Traufhöhe des geplanten Neubaus würde mit einer Höhe von 10,3 m die im Bebauungsplan zulässige Traufhöhe von 7,5 m deutlich überschreiten. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Die zulässige Firsthöhe bei Satteldächern beträgt für das „GE 2“ 12,0 m. Unter dieser bleibt der geplante Neubau wiederum deutlich zurück. Mit seiner, gegen-über dem Bestandsgebäude, deutlich geringeren Grundfläche, aber höheren Ausführung, tritt der geplante Neubau deutlich als Erweiterung des bestehenden Betriebs in Erscheinung. Dies ist aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung bei gleichzeitig effizienter Ausnutzung des Grundstücks. Dem Antrag auf Befreiung kann aus dieser Perspektive zugestimmt werden.“ 
Der Vorsitzende ergänzt, dass im Gebiet bereits mehrere Betriebsleiterwohnungen vorhanden sind und insgesamt auch die Gesamthöhe des Geltungsbereiches eingehalten wird. Auch das geplante Gründach sowie die Tatsache, dass bestehende Gewerbebetriebe erweitern möchten, findet aus Sicht der Verwaltung Zustimmung. 
Diesem pflichtet Gemeinderätin Voß-Schwarz ebenfalls zu, zumal somit auch eine Baulücke geschlossen wird. Die Begründung des Vorhabens ist nachvollziehbar und auch unter dem Aspekt des geplanten Gründaches befürwortet Sie den Bauantrag. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung sowie den beantragten Befreiungen:

1. Gestattung eines begrünten Flachdaches
2. Gestattung einer Betriebsleiterwohnung
3. Befreiung von der maximalen Traufhöhe von 7,50 m auf 10,30 m

wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker III“ zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan und Anlage.pdf
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 312 Grundriss - EG.pdf
Download 313 Grundriss OG 1.pdf
Download 320 Grundriss - DG.pdf
Download 323 Schnitt A.pdf
Download 333 Ansicht Nord.pdf
Download 334 Ansicht Süd.pdf
Download 335 Ansicht West.pdf
Download 336 Ansicht Ost.pdf
Download Befreiungsantrag.pdf

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4. Notstromversorgung Feuerwehr -Reblandhalle -Vorstellung Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt in Vertretung des Elektroplaners der Firma Alexander Müller GmbH, dass die Gemeinde noch über keine Notstromaggregate verfügt. Im Hinblick darauf, dass aufgrund der Energiekriese das Stromnetz vollständig oder für längere Zeit im Ort zusammenbrechen könnte, bestehen Überlegungen, die Feuerwehr und die Reblandhalle durch Aggregate autark betreiben zu können. Dabei könnte die Halle als Notunterkunft/Notfalltreffpunkt dienen, in welcher die Bevölkerung sich aufwärmen, in Gesellschaft eine heiße Suppe und Tee zu sich nehmen, Handy-Akkus aufgeladen und vor allem bspw. Beatmungsgeräte betrieben werden könnten.
Hierfür gibt es zwei Varianten: a) ein stationäres Gerät bei der Feuerwehr mit Leitung zur Halle, b) die Feuerwehr wie auch die Halle werden jeweils mit mobilen Aggregaten ausgestattet. 
Ein derzeit stillgelegter (evtl. mit Kies aufgeschütteter) Öltank im Feuerwehrgerätehaus muss noch auf Dichtigkeit geprüft werden, sodass dieser als Reservetankstelle benutzt werden könnte. Bei einem Blackout würden auch die hiesigen Tankstellen nicht funktionieren. Mit dieser Thematik beschäftigt sich derzeit auch der Landkreis sowie der GVV, welcher einen Krisenstab bilden will. Immerhin haben größere Bauunternehmen im Umkreis meist eigene Tankreserven, ebenso der Werkhof des GVV. 
Die Gemeinderatsmitglieder erinnern sich, dass die Thematik bereits im Jahre 2014 im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk diskutiert wurde. Des Weiteren gibt Gemeinderat Schamberger zu bedenken, dass nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die fortfolgenden Wartungskosten beachtet werden müssen. 
Gemeinderätin Voß-Schwarz möchte wissen, ob zwei mobile Aggregate dieselbe Leistungsstärke haben, wie ein großes stationäres Gerät. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass beide Varianten Vor- und Nachteile haben, welche der leider abwesende Elektroplaner hätte vorstellen sollen; zumal auch die elektrischen Anschlüsse dazu hergestellt werden müssen. 
Gemeinderätin Bleile erachtet eine diesbezügliche Investition als notwendig, denn nur so wäre die Feuerwehr bei einem Blackout weiterhin einsatzfähig und die Reblandhalle könnte als Notunterkunft für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. 
Gemeinderat Kibbat hofft, dass die Gemeindeverwaltung dann ebenfalls in der Notunterkunft weiterarbeiten kann.  
Im Haushaltsentwurf 2023 wurden bereits Mittel eingestellt. Der Gemeinderat hat in einer künftigen Sitzung darüber zu entscheiden, ob die Notstromversorgung an sich für notwendig erachtet wird und wenn ja, mit welcher Variante. 
Es erfolgt kein Beschluss, da heute nur das Konzept vorgestellt werden sollte.

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5. Einbringung Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend ausführt, habe man zu Beginn des Jahres 2022 gedacht, die Corona Krise hinter sich lassen zu können und es wieder aufwärts gehen wird. Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe sich alles verändert. Unter anderem haben die Unterbringung von Geflüchteten sowie der Energiekrise für weitere Herausforderungen gesorgt. 
Der vorliegende Haushaltsentwurf schließt mit einem Defizit in Höhe von ca. 600.000 € im Ergebnishaushalt ab. Ursachen neben den gestiegenen Energiekosten sind das sehr gute Jahresergebnis 2021 mit einer sehr hohen Steuerkraftsumme für den kommunalen Finanzausgleich, dies bedeutet für die Gemeinde höhere Umlagen an das Land von 150.000 € und den Landkreis von 220.000€ sowie weniger Einnahmen in Höhe von 300.000 € bei sog. Schlüsselzuweisungen. Aber auch der Verwaltungsverband Vorderes Kandertal hat seine Umlagen um 65.000 € erhöht. Unter dem Strich stehen der Gemeinde im Teilhaushalt Finanzwirtschaft damit rund 500.000 € weniger Mittel als im Vorjahr zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind mit weiteren Unwägbarkeiten wie bspw. Entwicklung der Energiepreise, Unterbringung von Geflüchteten, Fachkräftemangel und Entwicklung der Kreisumlage, im Hinblick auf die Lage der Kreiskliniken, zu rechnen. Beim geplanten Kindergarten-Neubau laufen bereits die Ausschreibungen in der Hoffnung, dass bei Vorstellung der Ergebnisse im März keine großen Kostensteigerungen zu verzeichnen sind. 
Herr Blaschke vom Rechnungsamt stellt im Anschluss die Eckpunkte des Haushaltsplanes 2023 inkl. Prioritätenliste 2023 und der Finanzplanung 2024 fortfolgend detailliert vor (siehe Anlage 1). 
Die dort genannten Zahlen bezüglich der schrumpfenden liquiden Mittel (Finanzhaushalt) sowie das jetzt prognostizierte Minus im ordentlichen Ergebnis (Ergebnishaushalt) können derzeit nur vorbehaltlich angegeben werden, da die Feststellung der Jahresergebnisse aus Vorjahren immer noch ausstehen. Insgesamt muss die Gemeinde mit weniger Zuweisungen auskommen, dafür aber höhere Umlagen abführen. Des Weiteren sind Abschreibungen in 2023 auch die der sanierten Reblandhalle zu erwirtschaften. Insbesondere für das Großprojekt „Kindergarten-Neubau“ müssen Kredite aufgenommen werden. 
Laut Herrn Blaschke kann die Gemeinde in den künftigen Jahren aber wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt rechnen. Insgesamt lässt sich sagen, dass 
Eimeldingen aus finanzieller Sicht eine gesunde Gemeinde ist. 
Bürgermeister Friebolin betont, dass derzeit keine Steuererhöhungen geplant sind. 
Der Vorsitzende sowie die Gemeinderatsmitglieder bedanken sich bei Herrn Blaschke für die Vorstellung des Zahlenwerks, welches Grundlage für die Vorberatung des Haushaltsplanes 2023 darstellt.  
Es erfolgte kein Beschluss, da nur Information.

Dokumente
Download 2023 Eimeldingen HH-Planung 1.Entwurf Blaschke.pdf
Download Eimeldingen Haushalt 2023 Eckpunkte GR öffentlich 19_01_2023-.pdf
Download TOP5_GRö_EinbringungHaushaltsplan2023_Eckpunkte-Anlage1.pdf

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6. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 6

Beschlussempfehlung

Die Geldspenden der Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG und der Firma Vogel-Walliser Tief- und Rohrleistungsbau GmbH in Eimeldingen in Höhe von je 1.000,00 Euro für den Kindergarten-Neubau sowie vom Ing.-Büro für Haustechnik, Inhaber Gerd Keller in Höhe von 1.518,44 Euro für die Außenanlagengestaltung der Reblandhalle werden dankend angenommen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freute sich mitteilen zu können, dass die Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG in Eimeldingen eine Geldspende zur Errichtung des Kindergarten-Neubaus in Höhe von 1.000,00 Euro überwiesen hat. 
Weitere 1.000,00 Euro sind von der Firma Vogel-Walliser Tief- und Rohrleitungsbau GmbH ebenfalls zur Errichtung des Kindergarten-Neubaus bereits am 27.12.2022 gutgeschrieben worden.
Vom Ing.-Büro für Haustechnik, Inhaber Gerd Keller, hat für die sanierte Reblandhalle zur Außenanlagengestaltung einen Betrag in Höhe von 1.518,44 Euro gespendet.  
Über die jeweils großzügigen Spenden bedanken sich die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.

Beschluss

Die Geldspenden der Firma Oskar Vogel Straßenbau GmbH & Co. KG und der Firma Vogel-Walliser Tief- und Rohrleistungsbau GmbH in Eimeldingen in Höhe von je 1.000,00 Euro für den Kindergarten-Neubau sowie vom Ing.-Büro für Haustechnik, Inhaber Gerd Keller in Höhe von 1.518,44 Euro für die Außenanlagengestaltung der Reblandhalle werden dankend angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Spende Oskar Vogel Strassenbau Neubau Kindergarten.pdf
Download Spende Vogel-Walliser Neubau Kindergarten.pdf

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7. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass bezüglich des Kindergarten-Neubaus St. Marin die Ausschreibungen für sechs Gewerke laufen. Die Ergebnisse sollen ca. Mitte März vorgestellt und ggf. beschlossen werden. Als vorbereitenden Maßnahmen müssen im Februar Bäume und Sträucher im Kiga-Garten wie auch auf dem öff. Spielplatz entfernt werden. 
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Für den Bebauungsplan Malzholzweg ist folgender Zeitplan vorgesehen:
- 30.03.2023 Offenlagebeschluss
- 25.05.2023 Satzungsbeschluss
Aktuell werden vom Investor die CEF-Ersatz-Flächen für die Zauneidechsen zw. Gewerbe- und Wohngebiet sowie für die Mauereidechsen auf einer Ackerfläche angelegt. 
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Auch dieses Jahr wird Eimeldingen wieder beim Stadtradeln in der Zeit 
01. – 21.07.2023 in Kooperation mit dem Landkreis Lörrach und weiteren Gemeinden teilnehmen. 
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Die Gemeindeverwaltung wird eine Aktion zur Energiewende in Form von Sammelbestellungen von Balkonkraftwerken unterstützen. Auf Initiative des engagierten Bürgers, Herrn Liebert, welcher sich im Zuhörerraum befindet, können ab zehn Anlagen zusätzlich 10% Nachlass sowie die Lieferkosten bis Eimeldingen von der Firma Solarista bereitgestellt werden. 
Frau Flury führt aus, dass nähere Informationen zu den Modulen, dem Zubehör sowie dem Bestellformular bereits auf der Homepage eingestellt sind. Erstaunlicherweise hat es sich wohl auch schon herumgesprochen, denn ein regionaler Energieversorger hat bereits seine Unterstützung zur Aktion bekundet. Interessierte können bis zum 01.03. 2023 das eigenverantwortlich ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular im Rathaus abgeben. Danach werden diese per Mail darüber informiert, ob die 10 oder mehr/weniger Anlagen zustande gekommen sind und die Rabatte sowie Lieferkosten entfallen werden. Ebenfalls erhalten diese sodann in der ersten März-Woche die jeweilige Zahlungsaufforderung. Sobald alle Geldbeträge eingegangen sind, wird die Sammelbestellung in Auftrag gegeben und bei Anlieferung die Terminierung zur Abholung vorgenommen. Für die Richtigkeit der Bestellung, der Montage und den Betrieb sind die Kunden selbst verantwortlich. Zu Garantiezwecken erhält jeder eine Kopie der Sammelrechnung. Bestellen können auch Auswärtige interessierte. 
Auf die Frage aus dem Gremium, ob mit Lieferengpässen zu rechnen ist, teilt Herr Liebert mit, dass die Lager derzeit noch voll sind. Er würde jetzt bestellen, denn im Frühjahr könnte sich dies ändern. Herr Liebert freut sich, dass die Verwaltung seinen Vorschlag unterstützt und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. 
Bürgermeister Friebolin dankt Herrn Liebert für seine Engagement und hofft auf rege Teilnahme bei der Aktion.

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Der Vorsitzende informiert darüber, dass in der kommenden Februar-Sitzung die Klimaschutzmanagerin des Landkreises Lörrach die Wärmeplanung für die Gemeinde Eimeldingen, insbesondere der kommunalen Möglichkeiten und Potenzialflächen vorstellen wird. 

In diesem Zusammenhang gilt zu erwähnen, dass die kostenlosen Energieberatungstage der Energieagentur Südwest GmbH regen Zulauf genießen, sodass die Beratungstermine im Sitzungssaal des Rathauses bis in den Monat Mai verlängert wurden. 

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8. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kibbat möchte in Erfahrung bringen, weshalb die Gehwege u.a. in der Jurastr. als Baustelle umzäunt wurden? Bürgermeister Friebolin erklärt, dass eine Firma im Auftrag der Telekom derzeit dort Entstörungsreparaturen vornimmt.

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9. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen der Bürger/innen gestellt.  


Daraufhin bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:30 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 10:57 Uhr