Datum: 23.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 26.01.2023
3 Interkommunale Wärmeplanung Landkreis Lörrach -Vorstellung mit Fokus Eimeldingen
4 Bauantrag -Neubau eines Cafe's und Anbau einer WC- Anlage auf Flst-Nr. 3481/1, Reibmattenstraße 5
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 2821, Bahnweg 5 - Nachtrag Befreiung von der festgelegten Dachneigung
6 Haushaltsplan 2023 - Entwurfsberatung
7 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Mobile Raumeinheit als Ersatz für Eulennest
8 Tennisclub Eimeldingen e.V. - Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der Sanitäranlagen
9 Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen ?Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen? - Zuschuss- und Darlehensvertrag - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 (?Sportplatz?)
10 Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
11 Mitteilungen der Verwaltung
12 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
13 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Sven Herfort und Gemeinderätin Birgit Pohl werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 wird genehmigt.

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3. Interkommunale Wärmeplanung Landkreis Lörrach -Vorstellung mit Fokus Eimeldingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Hierzu begrüßt der Vorsitzende Frau Nele Hoge, Klimaschutzmanagerin im Landratsamt Lörrach. Frau Hoge berichtet, dass nach rund zwei Jahren Arbeit der Plan für die interkommunale Wärmewendestrategie des Landkreises steht. Das vom Land geförderte Pilot- und Leuchtturmprojekt in der Zusammenarbeit mit drei begleitenden Unternehmen für alle 35 kreiszugehörigen Städten und Gemeinden findet hiermit seinen Abschluss. In einer Kombination aus Fachdokument und Erfahrungsbericht werden die Ergebnisse aus den vier Phasen der Wärmeplanung - Datenerhebung, Bestands- und Potenzialanalyse sowie Szenarienentwicklung inklusive Maßnahmenkatalog - gegeben. 
Im Einzelbericht der Gemeinde Eimeldingen konnte leider nicht auf alle Daten (bspw. fehlen die Daten des Schornsteinfegers) zurückgegriffen werden, deshalb wurde teils hochgerechnet. Trotzdem bietet die vorgestellte Power-Point-Präsentation einen lokalen Blick darauf, welche Gebiete für Wärmenetze und welche eher für dezentrale Lösungen geeignet sind. Weitere Karten geben Aufschluss darüber, welche lokal verfügbaren Potenziale in welchem Maße genutzt werden können, um bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu sichern. Hier wurden Potenziale der erneuerbaren Energien, Abwärmequellen aus der Industrie und Energieeffizienzlösungen zusammengenommen. In den Szenarien der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 wurden daher auch Sanierungsgebiete priorisiert. 
Laut Frau Hoge liegt der aktuelle Wärmebedarf der Gemeinde bei 22 Gigawattstunden pro Jahr. Dabei fallen 81 Prozent auf den Bereich des privaten Wohnens und 17,5 Prozent verbraucht der Sektor Handel, Gewerbe, Dienstleistung und Verkehr. Die Kommune selbst fällt mit 1,5 Prozent nur marginal ins Gewicht. Der gesamte Verbrauch soll bis zum Jahr 2040 um 21 Prozent gesenkt werden. Aktuell wird in der Gemeinde noch mit fossilen Energieträgern, zu 52 Prozent mit Gas und zu 23 Prozent mit Öl geheizt. Davon sollte man bis 2040 komplett wegkommen.
Mehr als 60 Prozent von den 739 Gebäuden sind vor 1990 gebaut worden und zehn Prozent sogar vor 1919. Dabei sind die meisten Heizungen der Gebäude zwischen 15 und 30 Jahre alt. Es ist - laut Frau Hoge - zu erwarten, dass eine hohe Bereitschaft der Bürgerschaft besteht, in Gebäudedämmungen und neue Heizsysteme zu investieren. Die Prüfung bzgl. der Möglichkeit eines Nahwärmenetzes wird empfohlen. Dazu sei aber eine frühzeitige Entscheidung der Gemeinde notwendig, damit Bürger, welche evtl. in naher Zukunft eine neue Heizung benötigen auch den Anschluss an ein Wärmenetz in Erwägung ziehen können. 
Frau Hoge freut sich, dass die Gemeinde bereits beim Potenzial für erneuerbaren Strom auf Freiflächen mit dem Solarpark tätig geworden ist, sieht aber noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten bspw. mit PV-Anlagen bzw. Solarthermie auf kommunalen Liegenschaften. 
Nach reger Diskussion im Gremium um die Themen Potenziale, Wärmeplan und Szenario sowie CO2-Einsparung bis 2040 sieht der Bericht für Eimeldingen folgende Schritte vor:
  1. Entwicklung Wärmenetze
  2. Sanierungsoffensive Gebäudeeffizienz und Heizungen 
      (evtl. mit Wärmepumpe)
  3. Photovoltaik und Solarthermie auf Dächern
  4. Solarthermie und PV auf Freiflächen
  5. Abwärmepotenzial untersuchen
Zu vernachlässigen sind dagegen Windkraftanlagen auf eigener Gemarkung. 
Alle sind sich einig, dass es noch ein langer Weg bis zur evtl. Klimaneutralität sein wird, welcher aber nur gemeinsam bestritten werden kann. Deshalb werden 
sicherlich auch noch weitere Veranstaltungen und Gesprächstermine in der Gemeinde angeboten werden. 
Detaillierte Informationen können aus der vorgestellten Power-Point-Präsentation inkl. der Grafiken ersehen werden. 

Dokumente
Download TOP3_GRö_UIWP-LÖ_Wärmeplanung_Eimeldingen-PPP.pdf

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4. Bauantrag -Neubau eines Cafe's und Anbau einer WC- Anlage auf Flst-Nr. 3481/1, Reibmattenstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach zum Neubau eines Cafe’s vom 08.02.2023

Auf dem bereits bebauten Grundstück 3481/1 soll entlang der Flurstückgrenze zum Grundstück 3481 ein neues Gebäude als Café errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“, der am 11.04.1995 in Kraft getreten ist. Dieser setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest und schließt Schank- und Speisewirtschaften nicht aus. Flachdächer sind ausnahmsweise zulässig und aufgrund der angestrebten Gebäudehöhe städtebaulich vertretbar. Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem geplanten Café-Gebäude keine Bedenken.

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach zum Neubau einer WC-Anlage an ein bestehendes Lager vom 08.02.2023

Auf dem bereits bebauten Grundstück 3481/1 soll neben einem geplanten Gebäude für ein Café auch ein Gebäude für zwei Toiletten errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. 
Die WC-Anlage soll rückseitig an ein bestehendes kleines Lagergebäude angebaut werden und ist somit als Erweiterung der vorhandenen Nebenanlage zu betrachten. An der Stelle der geplanten Errichtung ist im Bebauungsplan eine Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Ebenfalls setzt der Bebauungsplan textlich fest, dass Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Die Begründung im Antrag auf Befreiung weist zurecht darauf hin, dass bereits in der Nachbarschaft auf diese Fläche gebaut wurde. Eine städtebauliche oder architektonische Notwendigkeit, die geplante WC-Anlage ebenfalls auf dieser Fläche zu errichten und die festgesetzte Baugrenze zu überschreiten ist in diesem Fall jedoch nicht erkennbar. Dies sollte in der Begründung zum Antrag auf Befreiung näher ausgeführt werden. 
Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem geplanten Gebäude grundsätzliche Bedenken, da Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen freizuhalten sind. Bei baurechtlicher Zulässigkeit sollte die so verloren gegangene Fläche mindestens ersetzt werden. 


Bauort/Straße:        Reibmattenstr. 5, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Cafe‘s und Anbau einer WC-Anlage
       an bestehendes Lager

Flst. Nr.:         3481/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         29.11.2022/30.01.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Die eingeschossige WC-Anlage liegt zu zweidrittel außerhalb des Baufensters und innerhalb eines Pflanzstreifens.

Beschlussempfehlung

1.
Für das Bauvorhaben Neubau eines Cafe’s auf Flst.-Nr. 3481/1, Reibmattenstr. 5 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker I“ zugestimmt. 

2. 
Für das Bauvorhaben Anbau einer WC-Anlage an ein bestehendes Lager auf Flst.-Nr. 3481/1, Reibmattenstr. 5 bestehen grundsätzlich erhebliche planungsrechtliche Bedenken, da Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen freizuhalten sind. Das Einvernehmen der Gemeinde kann daher nicht erteilt werden. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin zeigt den Anwesenden den aktuellen Bauantrag mit Neubau eines Cafés und dem geplanten Anbau einer WC-Anlage an ein bestehendes Lager. Dabei ergänzt der Vorsitzende, dass die Thematik in ähnlicher Weise bereits mehrfach aus früheren Sitzungen bekannt sein dürfte. 
Die Stadtbau Lörrach hat bezüglich der beiden Vorhaben folgende Stellungnahmen abgegeben: „Auf dem bereits bebauten Grundstück 3481/1 soll entlang der Flurstückgrenze zum Grundstück 3481 ein neues Gebäude als Café errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“, der am 11.04.1995 in Kraft getreten ist. Dieser setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest und schließt Schank- und Speisewirtschaften nicht aus. Flachdächer sind ausnahmsweise zulässig und aufgrund der angestrebten Gebäudehöhe städtebaulich vertretbar. Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem geplanten Café-Gebäude keine Bedenken.“ 
Sowie zum Neubau einer WC-Anlage „Auf dem bereits bebauten Grundstück 3481/1 soll neben einem geplanten Gebäude für ein Café auch ein Gebäude für zwei Toiletten errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. Die WC-Anlage soll rückseitig an ein bestehendes kleines Lagergebäude angebaut werden und ist somit als Erweiterung der vorhandenen Nebenanlage zu betrachten. An der Stelle der geplanten Errichtung ist im Bebauungsplan eine Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Ebenfalls setzt der Bebauungsplan textlich fest, dass Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Die Begründung im Antrag auf Befreiung weist zurecht darauf hin, dass bereits in der Nachbarschaft auf diese Fläche gebaut wurde. Eine städtebauliche oder architektonische Notwendigkeit, die geplante WC-Anlage ebenfalls auf dieser Fläche zu errichten und die festgesetzte Baugrenze zu überschreiten ist in diesem Fall jedoch nicht erkennbar. Dies sollte in der Begründung zum Antrag auf Befreiung näher ausgeführt werden. Planungsrechtlich bestehen gegenüber dem geplanten Gebäude grundsätzliche Bedenken, da Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen freizuhalten sind. Bei baurechtlicher Zulässigkeit sollte die so verloren gegangene Fläche mindestens ersetzt werden.“

Gemeinderätin Dr. Azem fragt sich, weshalb zusätzlich eine WC-Anlage geplant wird, wenn doch im Café selbst sich auf jeder Etage welche befinden und ob die Kunden tatsächlich „über den Hof“ laufen werden. 
Gemeinderat Bodack wie auch Gemeinderat Marx stellen fest, dass der Rohbau des Cafés bereits errichtet wurde und von der Baurechtsbehörde eigentlich der Rückbau gefordert werden müsste. 
Bürgermeister Friebolin fügt hinzu, dass die Verwaltung den Ausführungen der Stadtbau wie auch den Ratsmitgliedern folgen kann, sodass der Beschlussvorschlag bereits entsprechend formuliert wurde. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

1.
Für das Bauvorhaben Neubau eines Cafe’s auf Flst.-Nr. 3481/1, Reibmattenstr. 5 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. B-Plan „Reutacker I“ zugestimmt. 

2. 
Für das Bauvorhaben Anbau einer WC-Anlage an ein bestehendes Lager auf Flst.-Nr. 3481/1, Reibmattenstr. 5 bestehen grundsätzlich erhebliche planungsrechtliche Bedenken, da Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen freizuhalten sind. Das Einvernehmen der Gemeinde kann daher nicht erteilt werden. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download 3 12 Erdgeschoss.pdf
Download 3 13 Obergeschoss.pdf
Download 3 34 Südansicht+Schnitt.pdf
Download 3 35 West- Ostansicht.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung-Ausnahme-Befreiung.pdf
Download Abstandsflächenplan.pdf
Download Lageplan.pdf

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 2821, Bahnweg 5 - Nachtrag Befreiung von der festgelegten Dachneigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 15.02.2023

Auf dem Grundstück 2821 soll ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972.  
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich ein. Die geplante Unterbringung für Fahrräder überschreitet geringfügig, um etwa einen halben Meter, die für Garagen vorgesehene Fläche. Die GRZ wird eingehalten.  
Die Garage ist mit geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für Pkw-Garagen von 2,4 m. Für diese Überschreitung liegt ein Antrag auf Be-freiung vor. Gemäß der Planung schließt die Garage mit einer Höhe von 3,0 m mit der Oberkante des Erdgeschosses ab. Dies ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, da op-tisch ein Versprung vermieden wird.  
Das geplante Dach soll nicht gleichschenklig ausgeführt werden, sodass es zur Straße eine Dachneigung von 39° und rückliegend eine Neigung von 30° aufweist. Der Bebau-ungsplan lässt ausnahmsweise eine Unterschreitung der vorgegebenen Dachneigung von mindestens 38° bei zweigeschossiger Bauweise um 20% zu und trifft darüber hinaus keine Aussagen. Der Antrag auf Abweichung begründet die Dachneigung von 30° in Richtung Südosten mit der so optimalen Ausnutzung der darauf geplanten Solaranlage.


Bauort/Straße:                         Bahnweg 5, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
       
Flst. Nr.:         2821

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         03.08.2022/15.02.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Abweichung von der festgelegten Dachneigung





Beschlussvorschlag der Verwaltung: 

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821, Bahnweg 5 und der beantragten Befreiung: Abweichung der festgelegten Dachneigung wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beschreibt, dass über diesen Bauantrag bereits in der Sitzung am 15.09.2022 vom Gemeinderat positiv entschieden wurde, doch damals leider die Befreiung zur Abweichung der im B-Plan „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ festgelegten Dachneigung vergessen wurde. Der Antrag auf Abweichung begründet die Dachneigung von 30° in Richtung Südosten mit der so optimalen Ausnutzung der darauf geplanten Fotovoltaikanlage. Gemäß Stellungnahme der Stadtbau Lörrach sieht diese keine Bedenken. 

Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821, Bahnweg 5 und der beantragten Befreiung: Abweichung der festgelegten Dachneigung wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Befreiungsantrag Dachneigung.pdf

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6. Haushaltsplan 2023 - Entwurfsberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erläutert das Zahlenwerk, welches bereits in der Januar-Sitzung eingebracht wurde. Gemeinsam mit den Gremiumsmitgliedern wurden einzelne Positionen besprochen und entsprechend angepasst, sodass der Haushalt 2023 in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16.03.2023 beschlossen werden soll: 
Ergebnishaushalt/Verwaltungshaushalt
1.11.10 Ordnungswesen – Seite 3
Die Kosten für den „neuen“ Gemeindevollzugsbeamten, Herrn Ludin werden hinterfragt. Doch bis dato war Herr Frey bei der Gemeinde Binzen beschäftigt mit einer Abstellung an Eimeldingen und einem 10%igen Verwaltungskostenaufschlag. Die notwendige Neuorganisation basiert dagegen auf ein eigenes Anstellungsverhältnis mit 5 Std./Woche zzgl. Fahrkosten sowie die Erstausstattung an Dienst-/Schutzbekleidung. Herr Ludin leistet gute Dienste, denn bspw. im Zeitraum vom 01.01. – 23.02.2023 wurden rund 88 OWI-Fälle mit einer Sollstellung in Höhe von 2.055€ erfasst. Ziel ist es jedoch nicht, die Bevölkerung zur Kasse zu beten, sondern vielmehr die Verkehrsteilnehmer zu ordnungsgemäßem Verhalten im ruhenden Straßenverkehr zu erziehen. Gemeinderätin Dr. Azem wünscht, dass dazu ein entsprechender Artikel im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden soll. 

1.12.60 Brandschutz – Seite 4
„Haltung von Fahrzeugen“: Ansatz wird von 33.580 € um 6.000 € auf 27.580 € gekürzt sowie Mittelübertrag von Haushaltsresten aus dem Vorjahr. 

3.21.10 VGS – Seite 6
Der Vorsitzende informiert, dass eine Mitarbeitern Ende April in Ruhestand treten wird; die Stelle bereits seit Dezember mehrfach ausgeschrieben wurde und bis dato leider noch keine Bewerbung eingegangen ist.

3.31.80 Soziale Einri.für Ältere – Seite 7
„Zuw.u.Zuschüsse an übrige Bereiche“: Ansatz wird von 3.000 € um 2.000 € auf 1.000€ gekürzt.  

3.55.10 Kinderspielplätze – Seite 8
Gemeinderätin Bleile fragt nach, wo sich ggf. der Übergangsspielplatz (KSP) während der Bauphase des Kiga-Neubaus befinden könnte. Der Vorsitzende erklärt, dass über die Standortfrage noch nicht entschieden wurde, da vorab die Submissionsergebnisse der ersten Ausschreibungen abgewartet werden müssen. Vorstellbar wären zwei Standorte. Laut Stadtbau Lörrach könnte der KSP auch im Außenbereich errichtet werden. Die Kosten hierfür müssten dann aber im Finanzhaushalt im Zusammenhang mit dem Kiga-Neubau verbucht werden.

3.36.50 Kiga St.Martin – Seite 8
Da die Mittel bei „Musikschulprojekt“ in Höhe von 2.700 € bereits zwei Mal in Folge nicht abgerufen wurden, soll die Verwaltung in Erfahrung bringen, ob diese 2023 gestrichen werden können. 
Nachtrag: Laut Auskunft der Kiga-Leiterin, Frau Kosub findet das Projekt nach wie vor statt. Da die Abrechnung über die Betriebskostenabrechnung des VSA erfolgt, kann der Ansatz hier gestrichen werden. 

3.36.15 Tagesmütter – Seite 9
Der Ansatz bei „Ausgaben an FDK Kinderbetreuung Tagesmütter“ in Höhe von 60.000 € soll um 20.000€ auf 40.000€ gekürzt werden. Zwar besteht eine hohe Nachfrage an Plätzen, jedoch fehlt auch hier das Personal. Sollte sich dies im Laufe des Jahres ändern, können die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. 

3.31.80 Altenarbeit (LEGAT) – Seite 10
Bei der Position „Legat für Senioren“ in Höhe von 3.000 € stellt sich die Frage, ob das Rechnungsamt in der Zeile verrutscht und der Ansatz in „Weitere sonst. Aufw. Legat für Senioren“ gehört.
Nachtrag: Nach Rücksprache mit dem Rechnungsamt, ist der Ansatz korrekt, da die untere Zeile fehlerhaft verbucht wurde und korrigiert wird. 

3.42.10 Förderung des Sports – Seite 10
Auch wenn der TOP bzgl. Zuschuss an den TC Eimeldingen in dieser Sitzung noch folgt, soll auf Antrag von Gemeinderat Bodack der Ansatz von 17.000 € um 5.000 € auf 22.000 € erhöht werden. 

1.55.10 Öffentl. Grünanlagen – Seite 11
Die Mittel unter „Pflege Ausgleichsmaßnahmen“ in 2022 wurden noch nicht vollständig abgerufen, da hier noch Rechnungen des TRUZ ausstehen. In „Unterhaltung d. sonst. unbewegl. Vermögens“ werden u.a. die Aufwendungen des Werkhofs für die TESLA-Ladestation wie auch die diesbezüglichen Einnahmen verbucht. 

1.51.10 Planung, Vermessung, Bauordnung – Seite 11
Unter „Bauleitplan“ werden der B-Plan Fischinger Weg wie auch der für die Flüchtlingsunterkunft verbucht, wobei der letztere auf jeden Fall noch in 2023 erfolgen soll. 

1.55.20 Wasserläufe, Wasserbau – Seite 12
Beim Ansatz „Unterhaltg.d.sonst.unbewegl.Vermögens“ muss die Holzbrücke im Haltinger Weg über den Mühlbach saniert werden. Auch das Brückengeländer beim Fastnachtsfeuerplatz über die Kander muss gemäß Absturzsicherung angepasst werden.



1.55.30 Friedhof mit Einsegnungshalle – Seite 13
Auch hier beim „Unterhaltg.d.sonst.unbewegl.Vermögens“ bedarf es div. Baumpflegearbeiten. Des Weiteren stehen noch Rechnungen des Werkhofes aus. Trotzdem wird der Ansatz von 15.000 € um 5.000 € auf 10.000 € gekürzt, da Mittelübertrag von Haushaltsresten aus dem Vorjahr möglich sind. 

1.55.51 Feldwege – Seite 13
Dieser Ansatz in Höhe von 10.000 € beinhaltet nur den Regelunterhalt der Feldwege ggf. mit Mittelübertrag von Haushaltsresten aus dem Vorjahr. Gemeinderat Bodack wünscht, beim hinteren Verlauf des Malzholzweges die Schlaglöcher zu schließen, da hier Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren und der Weg seiner Ansicht nach leider von einer Firma illegal zum Gewerbezwecken benutzt wird.

1.11.24 Wohnungen, Hauptstr. 11 und 13 – Seite 15
Der Gemeinderat wünscht, dass die Mieten der Hauptstr. 11 und 13 wie auch der Liegenschaften der Hauptstr. 47, Im Entenschwumm 2 und Im Bruckacker 16 auf 01.06.2023 erhöht werden sollen. Die Verwaltung soll hierzu für eine der kommenden Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage mit moderaten Preissteigerungen je Mietpartei auszuarbeiten. 

1.11.24 Wohnung Hauptstr. 47 – Seite 17
Aufgrund zuvor genanntem soll der Ansatz unter „Mieten“ von 40.600€ auf 47.000€ erhöht werden. Unter „Unterh.d.Grundst.“ wurde im Ansatz in Höhe von 44.000€ die dringend notwendige Erneuerung der alten und störanfälligen Heizungsanlage mit 40.000€ berücksichtigt. 

1.11.33 Unbebaute Grundstücke – Seite 18
Hier wird unter „Geräte, Ausstattung, Einrichtung“ für die Fortsetzung der Baum-Aktion ein Betrag in Höhe von 1.500€ bereitgestellt. 

Trotz der o. a. Einsparmaßnahmen weist der Ergebnishaushalt ein Defizit von noch rund 450.000 Euro aus

Finanzhaushalt/Investitionen 
11.12 – Allg. Verwaltung
Der Ansatz in Höhe von 6.000 € beinhaltet u. a. neue PC-Arbeitsplätze für die Veraltung, da diese veraltet sind.

12.60 – Feuerschutz
Hier sind u.a. 125.000 € für die evtl. Notstromversorgung eingeplant.

28.10 – Heimatpflege
Der Ansatz in Höhe von 10.000 € für die Schutzhütte kann durch Mittelübertrag aus dem Vorjahr auf rund 35.000 € erhöht werden. In einer der kommenden Sitzungen sollen die Varianten vorgestellt werden. 

36.50 – Kindergarten Schnäggehüsli
Die in die Jahre gekommene Küche muss dringend erneuert werden.

42.41 – Sportplatz
Unter „Erwerb von bewegl.Sachen“ sollen die Vandalismus geschädigten Fußballtore bei der Grundschule durch Metalltore ersetzt werden. Gemäß Jugendumfrage wird ein Bike-Trail gewünscht, für welchen Mittel in Höhe von 4.000€ eingestellt werden. 

Trotz Einsparmaßnahmen weist der Haushalt bei den Investitionen ein Minus von ca. 2,3 Mio. Euro aus. 
Deshalb lässt Herr Blaschke vom Rechnungsamt ausrichten, dass es fraglich ist, ob der Kiga-Neubau St. Martin weiterhin ohne Kreditaufnahmen finanziert werden kann. 
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Sondersitzung des Gemeinderates am 16.03. die ersten Ausschreibungsergebnisse vorstellt und beschlossen werden sollen, welche eine entsprechende Richtung aufzeigen werden. 

Es erfolgte kein Beschluss, da nur Vorberatung.

Dokumente
Download TOP6_HH-Planung2023Eimeldingen_1teEntwurfsberatung.pdf
Download TOP6-GRö_Haushaltsplan2023-Entwurfsberatung_Eckpunkte.pdf

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7. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Mobile Raumeinheit als Ersatz für Eulennest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge des Kiga-Neubaus wurden die für Ende Februar anberaumten Baumfällarbeiten im Kiga-Garten wie auch auf dem öffentlichen Spielplatz bereits vorgenommen. Die Spielgeräte wurden im Vorfeld nicht demontiert, damit die Nutzung der Gerätschaften bis zum Baubeginn (voraussichtlich ab Juni 2023) weiterhin gegeben ist. 
Der Zeitplan sieht vor, dass in bzw. direkt nach den Oster-Ferien im April der Anbau „Eulennest“ ausgeräumt wird, sodass der Abbruch Anfang Mai vorgenommen werden kann. Da dieser Raum für Sprachförderung, Zahngesundheit uvm. benötigt wird, bedarf es eines Ersatzes; in welches bestenfalls auch Mobiliar zwischengelagert sowie mitgenutzt werden kann. 
Gemeinsam mit der Kiga-Leiterin Frau Kosub und der Verwaltung wurden diverse Möglichkeiten auf deren Eignung und Praktikabilität geprüft. So kommen bspw. die Räumlichkeiten im „Haus der Begegnung“ aufgrund des langen und nicht ungefährlichen Weges nicht in Frage. Besichtigt wurden auch derzeit leerstehende Räumlichkeiten, welche vom Kiga-Gebäude ca. 250m entfernt fußläufig zu erreichen wären. Doch leider eignen sich diese bis dato gewerblich genutzten Flächen nicht für Betreuungszwecke und bedürften zusätzlicher kostspieliger Sicherheitsmaßnahmen. Der Eigentümer würde laut seiner Aussage der Gemeinde entgegenkommen und eine Kaltmiete in Höhe von 1.500 Euro zzgl. 400 Euro Nebenkosten = mtl. 1.900 Euro verlangen. 
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Haupthaus sowie der unkomplizierteren Handhabung auch in Bezug auf Personalmangel/Krankenstände plädiert die Kiga-Leiterin für die Variante von mobilen Raumeinheiten (Container) direkt im U3-Kindergarten-Garten neben dem Kiga-Haupteingang. 
Die Firma Würzburger wurde diesbezüglich um ein Angebot angefragt. Die mtl. Mietkosten liegen inkl. Standard-Elektroinstallation, LED-Leuchten und Elektroheizung bei 250 Euro/Monat netto. Für den An-, die Montage und den Abtransport mit Endreinigung sind 2.170 Euro netto angezeigt. Als Alternative könnten die Räumlichkeiten mit 6 x 6m auch per Wärmepumpe beheizt werden. Dafür müssten einmalig 1.200 Euro netto und für die Objektstatik nochmals einmalig 2.750 Euro netto vorgesehen werden. 
Bereits im Vorfeld wurden diverse andere Standortmöglichkeiten vorgeschlagen (bspw. auf dem Mitarbeiterparkplatz oder auf den Ackerflächen hinter dem Gebäude), da befürchtet wird, dass der verbleibende Kiga-Garten dadurch nochmals kleiner wird. Leider sind diese aber nicht realisierbar, da bspw. der Kran zum An-/Abtransport keine geeignete Zufahrt hätte oder das Kiga-Gebäude mit einem Dachvorsprung versehen ist, wodurch die benötigte Fläche nicht gegeben ist. Auch würden dadurch dringend benötigte Mitarbeiterparkplätze für ca. 1,5 – 2 Jahr wegfallen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung an die Firma Würzburger für die Variante mit Standard-Elektroinstallation zu erteilen.
Alternativ:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung an die Firma Würzburger für die Variante mit Wärmepumpe zzgl. der notwendigen Objektstatik zu erteilen.

Eimeldingen, 14.02.2023



Oliver Friebolin                                                        Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                        Verwaltungsfachwirtin

Finanzen

       Monatliche Mietkosten inkl. Standard-Elektroinstallation, LED-Leuchten und Elektroheizung derzeit bei 250 Euro/Monat netto
       Nebenkosten für Antransport, Montage und Abtransport mit Endreinigung 2.170 Euro netto
       Nebenkosten Alternative per Wärmepumpe beheizen: einmalig 1.200 Euro netto und für die Objektstatik nochmals einmalig 2.750 Euro netto 
-        Die ggfs. notwendigen bauseitigen Leistungen wie bspw. Fundamente werden gesondert beauftragt

Diskussionsverlauf

Frau Flury beschreibt, dass bzgl. des Kiga-Neubaus ab Ostern der Anbau „Eulennest“ ausgeräumt und ab 01.Mai abgerissen werden soll. Da aber die jetzige Einrichtung bereits als allen Nähten platzt, bedarf es eines Ersatzes, denn die Räumlichkeiten werden auch für die Sprachförderung, Zahnpflegeangebote u.a. benötigt. 
Mit der Kiga-Leiterin, Frau Kosub haben wir uns diesbezügliche Gedanken gemacht, wobei das Haus der Begegnung aufgrund seiner Entfernung nicht in Frage kommt. 
Auch die ca. 250 m vom Kiga entfernte Gewerbeflächen wurden besichtigt, doch diese sind nicht ideal und für die Sicherheit zur Kinderbetreuung müssten Investitionen vorgenommen werden. Zwar kommt der Vermieter der Gemeinde entgegen, aber es müssten immer noch 1.900 Euro mtl. Miete bezahlt werden. Durch den Personalmangel und Krankheitsausfälle sind die 250 m unter Aufsicht der Erzieher/innen nicht einfach zu leisten. 
Deshalb plädiert die Kiga-Leiterin für eine Mobile Raumeinheit direkt im U3-Kindergartengarten neben dem Haupteingang. 
Hierfür wurde bei der Firma Würzburger ein Angebot eingeholt. Die Doppel-Anlage mit 6x6 m kann in Variante 1 mit Standard-Elektroheizung, LED-Leuchten sowie Elektroheizung zu mtl. 250 Euro sowie für An-/Abtransport und Mo-/Demontage einmaligen 2.170 Euro gewählt werden. Variante 2 beinhaltet eine Wärmepumpe, welche im Sommer auch zur Kühlung genutzt werden könnte. Dafür würden dann einmalig weitere 1.100 Euro sowie mtl. 100 Euro Miete anfallen. Einer Objektstatik in Höhe von 2.750 Euro bedarf es nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde für den Standort und die befristet Standzeit von max. zwei Jahren nicht. 
Des Weiteren hatte man auch geprüft, ob die Doppel-Anlage bspw. auf dem Mitarbeiterparkplatz oder auf dem Feld hinter dem Kindergartengebäude aufgestellt werden könnte. Doch für das Feld fehlt die notwendige Kran-Zufahrt und das Gebäude verfügt über einen Dachvorsprung, sodass die Fläche nicht ausreicht. Des Weiteren würden die notwendigen Mitarbeiter-Parkplätze fehlen. 
Bereits jetzt schon laufen die Vorbereitungen, sodass die Bäume auf dem öff. Spielplatz gefällt wurden. Die Spielgeräte sollen aber bis zum Baubeginn im Sommer weiterhin genutzt werden können. 
Da die Wärmepumpe-Variante nach Erfahrungswerten bspw. im Hochsommer auch nachgerüstet werden kann und trotz der Verkleinerung der Gartenfläche dies als die Beste Lösung der Kiga-Leiterin angesehen wird, favorisiert nicht nur der Bürgermeister, sondern auch die Ratsmitglieder die Variante mit Standard-Elektroheizung. 
Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung an die Firma Würzburger für die Variante mit Standard-Elektroinstallation zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung an die Firma Würzburger für die Variante mit Standard-Elektroinstallation zu erteilen.
Alternativ:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung an die Firma Würzburger für die Variante mit Wärmepumpe zzgl. der notwendigen Objektstatik zu erteilen.

Eimeldingen, 14.02.2023



Oliver Friebolin                                                        Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                        Verwaltungsfachwirtin

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP7-GRö-Vorlage_Kiga-Neubau_Würzburger-Angebot_MA22-000915_DoppelContainer_ErsatzEulennest-Anlage.pdf

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8. Tennisclub Eimeldingen e.V. - Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der Sanitäranlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Tennisclub beabsichtigt im Jahr 2023 eine komplette Sanierung der Damen- und Herrenduschen sowie der Umkleiden im Clubheim. Nach vorliegenden Angeboten belaufen sich die Sanierungskosten auf ca. 40.000 bis 45.000 Euro. Hierfür soll ein Antrag auf Bezuschussung beim Sportbund gestellt werden, wofür eine Zweckbindung von mindestens 10 Jahren nachzuweisen ist. 

Um dem Tennisclub eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnamen durch den Badischen Sportbund zu gewährleisten, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 24.11.2022 den Pachtvertrag bis zum 31.10.2034 verlängert.

Des Weiteren hat der Vorstand mit Schreiben vom 21.11.2022 um finanzielle Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen gebeten, um das Clubheim zeitgemäß und attraktiver zu gestalten.

Wegen der im November noch unklaren finanziellen Rahmenbedingungen wurde der Vorstand des Tennisclubs gebeten, sich mit einer Entscheidung der Gemeinde bis zu den Haushaltsberatungen 2023 zu gedulden.

Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde von der Verwaltung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.01.2023 eingebracht und schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von rund 600.000 Euro ab. Eine größere finanzielle Zuwendung durch die Gemeinde erscheint der Verwaltung auch im Hinblick auf den geplanten Neubau des Kindergartens St. Martin leider nicht möglich und schlägt deshalb eine finanzielle Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe 5.000 Euro vor.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen im Clubheim des Tennisclubs Eimeldingen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe 5.000 Euro.

  1. Im Haushaltsplan 2023 wird ein Zuschussbetrag in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. 

  1. Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch die Rechtaufsichtsbehörde.



Eimeldingen, 08.02.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2023 sollen die erforderlichen Haushaltsmittel von 5.000 Euro bereitgestellt werden. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher der TC dieses Jahr eine komplette Sanierung der Damen- und Herrenduschen sowie der Umkleiden im Clubheim vorsieht. Die vorliegenden Angebote belaufen sich die Sanierungskosten auf ca. 40.000 – 45.000 Euro, wobei ein Antrag auf Bezuschussung beim Sportbund gestellt werden könnte, wofür eine Zweckbindung von mind. 10 Jahren nachzuweisen ist. Diesbezüglich wurde bereits in der GR-Sitzung am 24.11.2022 der Pachtvertrag mit dem TC bis zum 31.10.2034 verlängert. Mit Schreiben vom 21.11.2022 bittet der Vorstand um finanzielle Unterstützung der Maßnahmen. Aufgrund der zu erwartenden Defizite im Haushalt 2023 sieht die Verwaltung nur einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für möglich. 
Gemeinderat Bodack findet es schade, dass trotz Antrag kein Mitglied des TC im Zuhörerraum anwesend ist. Trotzdem wünscht er, dass der Zuschuss auf 10.000 Euro erhöht wird, zumal auch andere Vereine großzügig bezuschusst werden. 
Bürgermeister Friebolin stellt somit unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde die geänderte Beschlussvorlage von zuvor 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro zur Abstimmung: 

Geänderter mehrheitlicher Beschluss:
1.        Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen im Clubheim des Tennisclubs Eimeldingen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe 10.000 Euro.
2.        Im Haushaltsplan 2023 wird ein Zuschussbetrag in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt. 
3.        Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haus-halts 2023 durch die Rechtaufsichtsbehörde.

Beschluss

  1. Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen im Clubheim des Tennisclubs Eimeldingen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe 5.000 Euro.

  1. Im Haushaltsplan 2023 wird ein Zuschussbetrag in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. 

  1. Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch die Rechtaufsichtsbehörde.



Eimeldingen, 08.02.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

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9. Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen ?Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen? - Zuschuss- und Darlehensvertrag - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 (?Sportplatz?)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 10/2022 verwiesen. 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, das Sportkonzept der SpVgg Märkt-Eimeldingen (SpVgg) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro zu unterstützen. Des Weiteren wurde für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro sowie zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro gewährt. Das zuletzt genannte Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

Ein weiterer Bestandteil des Gemeinderatsbeschuss war es, dass die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen vorbehaltlich der Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Darlehensvertrag nicht genehmigungspflichtig ist.

Für die beantragten Zuschüsse liegt der SpVgg die Bewilligung und vorzeitige Baufreigabe des Badischen Sportbundes vor, mit den Sanierungsarbeiten der Sanitäranlagen wurde bereits begonnen.

In der Anlage sind die von der Verwaltung erarbeiteten Entwürfe eines Zuschuss- und Darlehensvertrags sowie einer Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Sportplatz“) zur Beratung und Beschlussfassung beigefügt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Zuschuss- und Darlehensvertrag zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Sportplatz“) und ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.


Anlagen:
  • Anlage 1: Entwurf - Zuschuss- und Darlehensvertrag
  • Anlage 2: Entwurf - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch 
                      anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten 
                      Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Sportplatz“)


Eimeldingen, 15.02.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 übertragen.

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund Klärungsbedarf zu Beginn der Sitzung abgesetzt. 

Dokumente
Download TOP9_GRö_ENTURF_Zuschuss-Darlehensvertrag zw der Gemeinde und dem SpVgg Märkt-Eimeldingen_Kunstrasenplatz-SanierungSanitärtrakt-Anlage1.pdf
Download TOP9_GRö_ENTWURF_Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenpatzes_SpVgg-Anlage2.pdf
Download TOP9_GRö_ENTWURF_Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenpatzes_SpVgg-Anlage2_Plan.pdf

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10. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 26.01.2023 Herrn Peter Katzenstein zum Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen beschlossen hat. Die Ehrung fand sodann in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 04.02.2023 statt. 
Herr Katzenstein hat sich über die Ernennung sehr gefreut.

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11. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass bzgl. des Kindergarten-Neubaus bereits Ausschreibungen für sechs Gewerke erfolgt sind und die Vergaben in einer Sondersitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 16.06.2023 stattfinden werden. Auf dem öffentlichen Spielplatz wurden die Bäume und Sträucher bereits gefällt. Da der Spielplatz bis zum Baubeginn wieder bespielbar sein soll, muss noch ein morscher Zaun durch einen Bauzaun ersetzt werden. 
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Die Sammelbestellungsaktion „Balkonkraftwerke“ stößt laut Bürgermeister Friebolin auf große Resonanz. Initiator Dirk Liebert ist einer der aktuell 29 Interessierten, welche bereits deren Bestellung - welche noch bis am Morgen des 01.März läuft - im Rathaus abgegeben haben. Die überwiegende Zahl kommt aus Umlandgemeinden von bspw. Malsburg-Marzell über Steinen bis Schliengen.  
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Des Weiteren gilt zu verkünden, dass der Baum „Im Winkel“ diese Woche gepflanzt wurde.  
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Die Gemeindeverwaltung lädt am Sonntag, 26.02.2023 alle Interessierten ein, mit einem Fackelumzug um 18:30 Uhr vom Rathaus zum Fasnachtsfeuerplatz zu spazieren. Die musikalische Begleitung übernehmen die Reblandfetzer. Am Rathaus erhalten auch alle Kinder unter 11Jahren einen Bon für eine Wurst und ein Getränk, welche beim Fastnachtsfeuer eingelöst werden können.

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12. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem erkundigt sich nach der noch ausstehenden Begrünung rund um den Solarpark an der A98. Der Vorsitzende bestätigt, dass die vereinbarten Büsche bereits bepflanzt wurden. 
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Gemeinderat Herfort bittet darum, dass sich der Gemeindevollzugsbeamte mehr der verheerenden Parksituation in der Dorfstr. annimmt. Laut dem Vorsitzenden ist eine gemeinsame Fahrt mit der Feuerwehr und GVD Ludin auch durch die Dorfstr. geplant. Dabei sollen auch entsprechende Verwarnungen ausgestellt werden. 

Des Weiteren sei die Straßenlaterne an der Ecke Dorfstr./Im Ifang/Fischinger Weg zu „dunkel“, da es anscheinend vermehrt zu gefährlichen Situationen gekommen sei. Der Werkhof wird gebeten, dies zu prüfen. 
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Gemeinderat Kibbat hofft, dass die bereits aufgesägte Betondecke im Gehweg der Dorfstr. – wie in der letzten Verkehrsschau besprochen – durch Pflasterarbeiten ersetzt wird. 

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13. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen der Bürger/innen gestellt.  


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:55 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 10:58 Uhr