Datum: 30.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 23.02.2023
3 Ehrung von Blutspender/innen
4 Bauantrag - Neubau eines Carports auf Flst. 3533, Reutackerstr. 9a
5 Notstromversorgung Feuerwehr ? Reblandhalle - Detaillierte Vorstellung des Konzepts - Beschlussfassung der Variante
6 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Niederfeld II, Neuaufstellung? - Projektvorstellung u.a. Asphaltmischanlage, Zufahrt Betriebsgelände
7 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Niederfeld II, Neuaufstellung? - Abschluss Planungskostenvereinbarung
8 Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen ?Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen? - Zuschuss- und Darlehensvertrag - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 (?Mietvertrag Sportplatz?)
9 Annahme von Spenden
10 Mitteilungen der Verwaltung
11 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
12 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Manfred Schamberger und Gemeinderat Bernhard Bodack werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 23.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023 wird genehmigt.

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3. Ehrung von Blutspender/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin begrüßt die Blutspenderinnen, Frau Nadine Wiege sowie die Vertreterin des Deutschen Roten Kreuzes, Frau Britta Ohm zur einmal jährlichen Lieblingstätigkeit des Bürgermeisters mit den Worten:

„Liebe Blutspenderin,

sehr geehrte Vertreterin des DRK, verehrte Teilnehmer an der heutigen Sitzung
Alle, die sich zum wiederholten Mal zu einer Blutspende bereit erklärt haben, sind der beste Beweis für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, wenn es um lebensrettende Hilfe geht. Sie haben gezeigt, dass Ihnen Ihre Mitmenschen nicht gleichgültig sind. Sie haben ermöglicht, dass in vielen Fällen Leben gerettet werden konnte. Sie haben menschliche Not und Verzweiflung gemildert. Denn medizinische Kunst würde oft versagen, wenn kein Spenderblut zur Verfügung stünde.
Für diese mitmenschliche Einstellung gegenüber dem hohen Gut der Gesundheit darf ich heute allen Blutspenderinnen und Blutspendern meine Anerkennung und den herzlichen Dank aussprechen. Mit Ihrem vorbildlichen Verhalten tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Solidarität in unserer Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes mit Leben gefüllt wird – mit dem Leben, das Dank Ihrer Spende erhalten werden konnte.
Auch wenn Sie nicht wissen, wem Sie mit Ihrer Spende geholfen haben, wissen Sie doch, dass ohne diese Blutkonserve ein Menschenleben nicht hätte gerettet werden können. Diese Hilfe ist notwendig und sie wird täglich gebraucht. Unfallopfer und Schwerkranke hätten sonst keine Überlebenschance. Vergessen wir nicht: Jeder von uns kann heute oder morgen auf diese Hilfsbereitschaft eines anderen angewiesen sein.
Um diese Hilfen möglich zu machen, bedarf es auch der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes. Diese Organisation gewährleistet die professionelle Durchführung der jährlichen Blutspendetermine. Deshalb gilt mein besonderer Dank auch den Personen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen. Ohne diese Mitarbeit würde die Kranken und Verletzten die wertvolle Blutspende nicht erreichen.
Vergessen wir daher nicht: Blut ist für viele Menschen ein lebensrettender Stoff. Mangelt es am Nachschub, sind die Vorräte aufgebraucht und geht die Zahl der Spender zurück, bedeutet das die Gefährdung von Menschenleben. 
Im Namen vieler Kranken und Verletzten bitte ich daher Sie alle, auch zukünftig an den Blutspendeaktionen teilzunehmen.

  • In diesem Jahr darf ich in der Gemeinde Frau Nadine Wiege für 10-malige Blutspende ehren
  • Stellvertretend für das DRK darf ich Frau Ohm für die Durchführung der Blutspendetermine herzlich danken.“
Im Anschluss konnte die Presse noch Fotos der Anwesenden anfertigen, welche sich über eine Urkunde, eine Anstecknadel sowie über ein Sektpräsent freuen konnten.

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4. Bauantrag - Neubau eines Carports auf Flst. 3533, Reutackerstr. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.03.2023

Auf dem bereits bebauten Grundstück Nr. 3533 soll ein Carport, der auch für KFZ in Größe eines Lieferwagens geeignet ist, errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Reutacker II“ mit Rechtskraft vom 02.09.1997. 
Gemäß Bebauungsplan sind Stellplätze und Garagen im gesamten Grundstücksbereich zulässig, außer dort, wo Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt sind. Im Bereich des geplanten Carports findet sich keine solche Fläche. 
Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Reutackerstr. 9a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Carports
       
Flst. Nr.:         3533

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         24.02.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt das Vorhaben anhand von div. Ansichten. Die Stadtbau Lörrach hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: „Auf dem bereits bebauten Grundstück Nr. 3533 soll ein Carport, der auch für KFZ in Größe eines Lieferwagens geeignet ist, errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Reutacker II“ mit Rechtskraft vom 02.09.1997. Gemäß B-Plan sind Stellplätze und Garagen im gesamten Grundstücksbereich zulässig, außer dort, wo Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt sind. Im Bereich des geplanten Carports findet sich keine solche Fläche. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.“ Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass sich die Verwaltung der Ansicht der Stadtbau Lörrach anschließt.

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan.pdf
Download 2 Lageplan mit Flächen.pdf
Download 3 10 Grundriss.pdf
Download 3 11 Ansicht südost.pdf
Download 3 12 Ansicht nordost.pdf
Download 3 13 Ansicht nordwest.pdf

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5. Notstromversorgung Feuerwehr ? Reblandhalle - Detaillierte Vorstellung des Konzepts - Beschlussfassung der Variante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Langanhaltende und flächendeckende Stromausfälle („Blackout“) wirken sich auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens aus und können sich rasch zu einer nationalen Katastrophe entwickeln. Den Kommunen obliegt daher die Aufgabe, sich auf solche Fälle mit geeigneten Maßnahmen vorzubereiten.
Kommt es zu einem großflächigen Stromausfall, werden die Feuerwehrhäuser auch als Anlaufpunkt für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger dienen. Zugleich muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gewährleistet bleiben. Aus diesen Gründen ist es für den Fall eines langanhaltenden Stromausfalls unabdingbar, die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Feuerwehrhauses zu erhalten. Dies geschieht durch die Ausstattung der Feuerwehrhäuser mit Netzersatzanlagen (NEA).

Im Blackout-Fall sind Feuerwehrhäuser als „Leuchttürme“ in den Gemeinden und auch darüber hinaus weithin wahrnehmbar. Bei langanhaltenden Stromausfällen werden sich dort neben den Einsatzkräften der Feuerwehr auch weitere Personen aufhalten.
Dies bedingt, dass die Feuerwehrhäuser in ihren wesentlichen Komponenten voll funktionsfähig sein müssen. 
Im Bereich der Gebäudetechnik sollten deshalb nahezu alle Einrichtungen funktionsfähig sein. Dazu zählen unter anderem neben der Beleuchtung im Innen- und Außenbereich, Abwasserentsorgung oder auch die Heizungsanlage. 

Auch die Aufrechterhaltung der Funktionen im Bereich der Informationstechnik sowie der Kommunikationseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung. Hierzu zählen beispielsweise Telefonanlagen, Funkgeräte (analog und digital), Faxgeräte, Computer sowie Alarmierungseinrichtungen. Insbesondere in diesem Bereich ist zu prüfen, welche Geräte über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) angeschlossen werden müssen.

Netzersatzanlagen (NEA) sind auf dem Markt in verschiedenen Größen- und Leistungsklassen erhältlich. Zur Orientierung bei der Bemessung der zu beschaffenden Netzersatzanlage kann zunächst auf die Dimensionierung des Hausanschlusses des Feuerwehrhauses abgestellt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Hausanschlüsse teilweise mit hohen Reserven ausgeführt sind.
Grundsätzlich sollte eine Netzersatzanlage mit einer Mindestleistung von 60 kVA beschafft werden. Auf Grundlage der zu erstellenden Energiebilanz ist zu prüfen, ob die Leistung einer NEA mit 60 kVA zum Betrieb der identifizierten Verbraucher ausreicht bzw. ob gegebenenfalls eine verbraucherseitige Reduzierung des Leistungsbedarfs vorgenommen werden kann. Bei der Festlegung der erforderlichen Leistung der NEA sollte zusätzlich zu dem anhand der Energiebilanz ermittelten Leistungsbedarf stets eine Reserve von einem Drittel zugerechnet werden. Sollte eine dauerhafte Überschreitung des Leistungsbedarfs (z. B. aufgrund eines größeren Atemluftkompressors) vorliegen, ist dieser Fall besonders zu betrachten, da hier eine größer dimensionierte Netzersatzanlage erforderlich wird.
Ferner muss ausreichend Kraftstoff für eine 72-stündige Betriebsdauer der NEA unter Volllast vorgehalten werden. Bei stationären Anlagen lässt sich dies z. B. durch Zusatztanks oder über den Heizölvorrat des Feuerwehrhauses sicherstellen. Bei mobilen Netzersatzanlagen kann die Kraftstoffversorgung z. B. über Mobiltankstellen bzw. transportable Zusatztanks erfolgen. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass insbesondere Dieselkraftstoff nur über eine begrenzte Haltbarkeit verfügt, so dass für einen ausreichenden Durchsatz bzw. einen regelmäßigen Austausch des Kraftstoffs zu sorgen ist. Im Vergleich zu Dieselkraftstoff verfügt insbesondere schwefelarmes Heizöl nach DIN 51603-1 über eine deutlich höhere Lagerdauer bzw. ist weniger anfällig für Alterungsprozesse. Gegebenenfalls sind dem Heizöl noch spezielle Additive zuzugeben. In jedem Fall ist zu prüfen, für welche Kraftstoffe der Antriebsmotor der Netzersatzanlage freigegeben ist und ob eventuell eine herstellerseitige Freigabe für den Betrieb mit Heizöl erwirkt werden kann.
Stationäre Netzersatzanlagen sind Stromerzeugungsaggregate, die an einem bestimmten Ort fest installiert und direkt mit der Gebäudeinstallation des Feuerwehrhauses verbunden sind. Der Aufstellort kann dabei innerhalb des Feuerwehrhauses selbst oder im unmittelbaren Außenbereich liegen.
Feuerwehrhäuser sollten grundsätzlich mit stationären Netzersatzanlagen ausgestattet werden, da diese genau für das zu versorgende Feuerwehrhaus ausgelegt werden können. Dabei handelt es sich um die optimale und auch technisch am besten und sichersten zu realisierende Lösung. Alle elektrischen Größen können fest geplant und die Schutzmaßnahmen den Gegebenheiten angepasst werden. Ebenso können die Vorhaltung der Betriebsstoffe, die Vorheizung der Anlage, der Lastabwurf und der Betrieb leichter realisiert werden.

In der Gemeinde Eimeldingen soll die Reblandhalle im Falle eines längerfristigen Stromausfalls als sog. Notfalltreffpunkt zur Verfügung stehen.
In den Notfalltreffpunkten können betroffene Bürgerinnen und Bürger Schutz finden, sie können dort Erste Hilfe oder nützliche Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Auch können die Menschen dort mit dem dringend Nötigsten, etwa Wasser und Lebensmitteln, versorgt werden. Örtliche Notfalltreffpunkte sind ein wichtiger kommunaler Ansatz zum Schutz der Bevölkerung im Ernstfall.

Um die Feuerwehr mit einem NEA versorgen zu können, ist eine vorige Sanierung der Elektrik im Gerätehaus zwingend erforderlich.

Die erforderliche Kraftstoffbevorratung könnte im stillgelegten Öltank beim Feuerwehrgerätehaus erfolgen.


Für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle bieten sich folgende Varianten an:
  1. Mobiles Notstromaggregat für Feuerwehr* und Reblandhalle (2 mobile Notstromerzeuger, Diesel, Dauerleistung 78 KV/A-62 KW)
  2. Stationäres Notstromaggregat Feuerwehr* mit zusätzlicher Stromversorgung der Reblandhalle über ein noch zu verlegendes Erdkabel (Diesel, Dauerleistung 170KV/A-136KW) 
  3. Stationäres Notstromaggregat Feuerwehr* und mobiles Notstromaggregat für die Reblandhalle ((stationär: Diesel, Dauerleistung 170KV/A-136KW und mobil: Diesel, Dauerleistung 78 KV/A-62 KW)
*Bei allen Varianten ist Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus in Höhe
  von rund 130.000.00 Euro als vorbereitende Maßnahme zu berücksichtigen.


Die Kostenschätzungen für die Varianten belaufen sich wie folgt:
  • Variante 1: ca. 235.000 Euro brutto (inkl. Planungskosten)
  • Variante 2: ca. 250.000 Euro brutto (inkl. Planungskosten)
  • Variante 3: ca. 275.000 Euro brutto (inkl. Planungskosten)

Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 3 schrittweise zu realisieren.

In einem ersten Schritt soll dabei die Planung vergeben und die Elektrik im Feuergerätehaus saniert werden. Ferner soll für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen und ein solches angeschafft werden, welches bei Bedarf auch für die Feuerwehr bereitgestellt werden könnte.

In einem zweiten Schritt soll 2024 ein stationäres Notstromaggregat am Feuerwehrgerätehaus implementiert werden. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wären im Haushaltsplan 2024 bereitzustellen.

Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 würden sich für die Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus auf rund 130.000 Euro sowie für den Anschluss und Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats für die Reblandhalle auf rund 120.000 Euro belaufen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich für die zunächst erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme für eine Notstromversorgung sowie die Variante 3, stationäres Notstromaggregat Feuerwehr und mobiles Notstromaggregat für die Reblandhalle ((stationär: Diesel, Dauerleistung 170KV/A-136KW und mobil: Diesel, Dauerleistung 78 KV/A-62 KW). 
  2. In einem ersten Schritt soll dabei die Planung vergeben und für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen und ein solches angeschafft werden.



Eimeldingen, 24.03.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister                

Finanzen

Im Haushaltsplan 2023 stehen im Finanzhaushalt für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. 

Diskussionsverlauf

Einleitend beschreibt der Vorsitzende gemäß der ausführlichen Beschlussvorlage, dass sich langanhaltende und flächendeckende Stromausfälle (sogenannten Blackouts) auf nahezu alle Bereiche des öff. Lebens auswirken und sich rasch zu einer nationalen Katastrophe entwickeln können. Die Wahrscheinlichkeit für Blackouts steigt in der heutigen Zeit signifikant, sodass den Kommunen die Aufgabe obliegen, sich auf solche Fälle mit geeigneten Maßnahmen vorzubereiten. Hierzu bedarf es in solch einer Situation einer voll funktionierenden Feuerwehr (FFW); doch auch die Reblandhalle soll den BürgerInnen als Notfalltreffpunkt dienen, in welcher sich diese aufwärmen, unterhalten, ggf. Handy u.a. aufgeladen und eine kleine warme Mahlzeit und Getränke zu sich nehmen können. 
Für die fachliche Vorstellung der entsprechenden Varianten übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Marco Berger vom Planungsbüro Müller. Herr Berger erklärt, dass für Feuerwehrgerätehäuser die Ausstattung mit stationären Aggregaten empfohlen wird, welche auf die Begebenheiten des Gebäudes zugeschnitten würden. Grundsätzlich wäre auch ein mobiles Gerät möglich. Um jedoch diese - egal welcher der beiden Varianten - anschließen zu können, bedarf es dringend der Ertüchtigung des vorhandenen Elektronetzes. 
Auf die Frage aus dem Gremium, ob es preisliche Unterschiede zwischen einer stationären oder einer mobilen Anlage gibt, erklärt Herr Berger, dass sich diese nicht groß unterscheiden. Für die mobile Anlage muss ein Anhänger (Tandemachser mit 2 Tonnen Ladegewicht) angeschafft werden. Für beide Varianten bedarf es eines örtlichen Dieseltanks, welcher für mind. 72 Std. Vorrat ausgelegt sein muss, da Diesel als Kraftstoff derzeit noch alternativlos ist und im Falle eines Blackouts auch keine Tankstellen funktionieren. Unabhängig der Variante, müssen die Anlagen mind. 1x mtl. auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. 1x jährlich bedarf es der Prüfung unter Volllast; bei der stationären Version wäre dies mit einer hohen Lärmbelästigung für die Nachbarschaft verbunden. Gemeinderätin Dr. Azem spricht sich für ein mobiles Aggregat mit Hänger aus, da dieses flexibler zu nutzen wäre. 
Gemeinderätin Pohl erinnert an die bereits schon vor Jahren besprochene Thematik, nachdem allerdings nichts weiter passiert sei. Die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts ist unvorhersehbar, deshalb plädiert sie ebenfalls für zunächst einer mobilen Anlage. Des Weiteren soll die Tüchtigkeit des außer Dienst genommenen Heizöltanks bei der FFW überprüft werden. Ob eine zweite, eigene Anlage für die Reblandhalle oder eine stationäre bei der FFW unter Mitversorgung der Halle notwendig wird, soll im Laufe der Zeit geklärt werden. In der Zwischenzeit könnten sich evtl. die Gerätschaften technisch weiterentwickelt haben, sodass auch Akkus Notstromaggregate betreiben könnten. Denn jetzt zu viel auf einmal anzuschaffen für ein Szenario, welches bis dato nie dagewesen ist, hält sie für fraglich. 
Gemeinderat Kibbat gibt zu bedenken, dass nicht nur die FFW einsatzfähig bleiben müsste, sondern im Ernst-/Katastrophenfall auch die Verwaltung, denn diese arbeite schließlich überwiegend digital. 
Gemeinderätin Dr. Azem regt an, die auf der FFW, der Reblandhalle und dem Rathausdach vorhandene PV-Anlagen zur Notstromversorgung zu nutzen. Laut Herrn Berger könnten diese leider nicht dafür herhalten, da diese am Netz des Versorgers hängen und sich bei einem Blackout abschalten würden. Für den Neustart bedarf es einer Stromzufuhr, was dann durch das Netz nicht mehr gegeben sei. Zwar wäre es technisch – bspw. durch den Einbau von Akkus - kein Problem, diese autark zu machen, doch sei dies unsinnigerweise vom Gesetzgeber nicht gewollt. Diese Äußerung sorgt für ausreichend Gesprächsstoff in der Runde, da bspw. die machbare Umgehung dieser Vorschrift einer „kleinkriminellen Tat“ entsprechen würde und die Politik sowie die Netzbetreiber zum Umdenken aufgefordert werden müssten. 
Gemeinderätin Pohl findet außerdem, dass nicht nur die Gemeinden selbst im Katastrophenfall für die Versorgung der Bürger zuständig seien, denn schließlich müsse auch das Land für die Gesundheit der Bevölkerung sorgen. Wie Herr Berger schildert, könnte leider recht schnell eine Situation entstehen, bei welcher die Gemeinde froh wäre, wenn diese über eine Notstromversorgung verfügen würde. Bspw. mussten jüngst in Frankreich gleich zwei Atomkraftwerke heruntergefahren werden, da bei Routinekontrollen erhebliche Risse festgestellt wurden. Das politische Vorhaben, Heizungen künftig überwiegend durch Wärmepumpen zu ersetzten sowie das geplante Aus für Verbrennermotoren, bedeutet erheblichen Mehrbedarf und Abhängigkeit von Strom. 
Gemeinderätin Bleile möchte wissen, welche Maßnahmen in der Kostenschätzung zur Ertüchtigung der elektrischen Anlagen der FFW in Höhe von 130.000 Euro enthalten sind. Der Vorsitzende gemeinsam mit Herrn Berger zählen dazu auf: Installationen, Hauptverteiler, Beleuchtung, Brandmeldeanlage, Netzwerkinstallation, Zähleranlage, neue Verkabelungen inkl. der Stark- und Schwachstromleitungen inkl. der Planungsleistungen. Für das mobile Dieselaggregat werden rund 120.000 Euro veranschlagt. Auf die Frage, ob noch weitere Kosten notwendig werden, wird dies von Herrn Berger verneint.
Gemeinderat Schamberger gibt zu bedenken, dass für den Tandemanhänger ein überdachter Stellplatz geschaffen werden müsste. Des Weiteren wünscht er, dass in der FFW zusätzliche Starkstromakkus installiert werden sollen, welche von der PV-Anlage aufgeladen werden könnten. Dieser Puffer sollte dann die Zeit zu überbrücken helfen, in welcher die Notstromaggregate hochgefahren würden. Da laut Herrn Berger hierfür auch die Wechselrichter ausgetauscht werden müssten, bittet Herr Schamberger um Berücksichtigung bei den Elektroinstallationsplanungen. Bürgermeister Friebolin möchte wissen, welche Starkstromakkus technisch notwendig wären. Laut Herrn Berger kommt dies u.a. auch auf den bereits abgeschlossenen Vertrag mit dem Netzbetreiber an, bspw. ob Kompletteinspeisung o.a. Sollte die PV-Anlage zur reinen Selbstnutzung dienen, sehe dies wieder anders aus. Grob geschätzt müsste pro 10 KhW mit ca. 20.000 Euro gerechnet werden.  
Auf die Frage von Gemeinderätin Bleile, mit welcher Zeitspanne für die Ertüchtigungsmaßnahmen der FFW gerechnet werden müsste, erklärt Herr Berger, dass die FFW jederzeit einsatzbereit sein müsste und deshalb im ca. achtwöchigen Sanierungszeitraum mit Provisorium gearbeitet werden müsste. 
Wie der Vorsitzende zusammenfasst, sind sich die Ratsmitglieder darüber einig, die Elektroinstallation des Feuerwehrgerätehauses zu ertüchtigen sowie parallel zunächst ein mobiles Aggregat auf einem Anhänger anzuschaffen, welches je nach Bedarf die Feuerwehr oder die Reblandhalle versorgen kann. 
In einem weiteren Schritt will der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 darüber beraten, ob sodann noch ein zweites mobiles Gerät oder die FFW mit einer stationären Anlage versehen werden soll.  

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe folgender Planer- und Fachplanerleistungen:
Der Gemeinderat entscheidet sich für die zunächst erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme für eine Notstromversorgung. 
In einem ersten Schritt soll dabei die Planung vergeben und für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen und ein solches angeschafft werden.
Ja-Stimmen: 8                      Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0                                                                     

Im Anschluss bedanke sich Bürgermeister Friebolin für die angeregte Diskussion über das nicht einfache Thema und für die pragmatischen Ausführungen von Herrn Berger.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich für die zunächst erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme für eine Notstromversorgung sowie die Variante 3, stationäres Notstromaggregat Feuerwehr und mobiles Notstromaggregat für die Reblandhalle ((stationär: Diesel, Dauerleistung 170KV/A-136KW und mobil: Diesel, Dauerleistung 78 KV/A-62 KW). 
  2. In einem ersten Schritt soll dabei die Planung vergeben und für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen und ein solches angeschafft werden.



Eimeldingen, 24.03.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister                

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Niederfeld II, Neuaufstellung? - Projektvorstellung u.a. Asphaltmischanlage, Zufahrt Betriebsgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt zur Vorstellung des Projekts Frau Nicole Walliser (Geschäftsführerin), Herr Michael Walliser (Prokurist), den Leiter der Anlagetechnik Herrn Micha Hauser sowie den Oberbauleiter Herr Reinhard Rebmann von der Firmengruppe Vogel-Walliser. In der als Anlage Nr. 1 beigefügten Power-Point-Präsentation beschreiben die Anwesenden die geplante Neukonzeption des Tief- und Straßenbauareals mit einer neuen Asphalt-Mischanlage und geänderten Zufahrt. Gegründet wurde das Unternehmen 1927, wobei heute die Standorte Eimeldingen, Utzenfeld und Kleinkems mit rund 230 Mitarbeitern ca. 35 Millionen Umsatz im Jahr erwirtschaften. In Eimeldingen befindet sich seit 1991 die Hauptverwaltung des in dritter Generation geführten Familienbetriebs. In Haltingen befindet sich auf dem Holcim-Betriebsareal eine Asphaltmischanlage, welche nach 50 Jahren Betriebslaufzeit geschlossen werden muss, da diese schlecht isoliert ist (hoher Energiebedarf) und auch kein recycelter Asphalt verarbeitet werden kann (hoher Kohlendioxidausstoß). Bereits 2024 muss die dortige Anlage abgebaut werden, da dann die Renaturierung der Haltinger Grube weitergeführt wird.
In Eimeldingen soll dafür eine komplett neue, hochwertig isolierte, eingehauste Anlage mit modernster Filtertechnik errichtet werden, welche auch recycelten Asphalt verarbeiten kann. Dadurch möchte die Firmengruppe Vogel-Walliser deren ökologischen Fußabdruck erheblich senken, aber auch die Produktionskapazität von derzeit 35.000 – 39.000 Tonnen auf dann 50.000 Tonnen/Jahr Asphalt erhöhen. Dies bedeutet, dass mit Asphaltrecycling- und -produktion und Kiesaufbereitung an einem Ort die bisherigen 48 LKW-Leerfahrten auf ca. 20 reduziert werden könnten. Allerdings kämen aufgrund der 102.000 Tonnen Materialumschlages ca. 50 Anlieferungs- und ca. 48 Auslieferungsfahrten hinzu. Frau Walliser hofft dabei, dass sich durch den Wegfall der Leerfahrten die Gesamtanzahl der LKW-Bewegungen nicht wesentlich erhöhen wird. 
Die neue Anlage, welche CO²-freien Asphalt produzieren kann, benötigt mehr Platz und soll eine neue Zufahrt erhalten, sodass der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 neu aufgestellt werden müsste. Durch die neue, direkte Anbindung an die Kreisstraße wird die Zufahrt zum Sportplatz und zur Kander künftig LKW-frei werden. Dabei soll in die neue Zufahrt auch eine Boden-LKW-Waage eingebaut werden. Mit der neuen Anlage würde laut Geschäftsführung der Betrieb konkurrenzfähig und Eimeldingen als wichtiger Betrieb inkl. Arbeitsplätze erhalten bleiben. 
Herr Hauser und Herr Rebmann stellen die neue, eingehauste Anlage visualisiert in der PPP vor, wobei durch die 12m Tieflage der Turm mit Schornstein im Grünen fast nicht zu sehen sein und sich die Lärm- und Staubentwicklung in Grenzen halten sollen. Gemeinderat Schamberger wundert sich, dass dabei keine Vollbilder einer vergleichbaren Originalanlage gezeigt werden. Die Herren erläutern, dass nicht beabsichtig war, die Konkurrenz zu zeigen, sondern vielmehr Bilder von Herstellern der einzelnen Produktionsschritte aus deren Webseiten heruntergeladen wurden. 
Gemeinderätin Pohl möchte wissen, ob die Abwärme der Anlage auch für ein künftiges Nahwärmenetz genutzt werden könnte. Die technische Machbarkeit bestätigte Herr Walliser, denn die Anlage soll in Richtung kohlendioxid-frei konzipiert werden, welche künftig nicht nur mit Holzstaub, Heizöl und Gas, sondern auch mit Wasserstoff betrieben werden könnte. Da Wasserstoff aber derzeit noch nicht zuverlässig zur Verfügung steht, soll die Anlage vorerst hauptsächlich mit „sauberem“ Holzstaub betrieben werden. Es werden neueste Filter- und Absaugtechniken eingebaut, um die Geruchsbelästigung zu minimieren. Lediglich bei privaten Abholern, welche dann durch den Ort fahren, könnten kurzfristig evtl. Gerüche wahrgenommen werden. 
Gemeinderätin Bleile zeigt sich trotz der tollen Erklärungen bei der bildhaften Darstellung bzgl. der Dimension des sehr kleinen LKWs gegenüber der modernen Anlage etwas irritiert. Sie äußert gewisse Befürchtungen aufgrund der Nähe zum Wohngebiet und der nahezu immer vollen LKW-Fahrten durch die Gemeinde und hofft, dass im Wege der Neuaufstellung des B-Plans die beteiligten Behörden die Emissionsvorschriften ausreichend prüfen werden. Bürgermeister Friebolin versichert, dass die erforderlichen Gutachten Lärm-, Staub- und andere Emissionen erstellt und das angrenzende Wohngebiet hierbei berücksichtigt wird. Des Weiteren erinnert er an eine Informationsfahrt im Vorfeld, bei der von vergleichbaren unter Volllast laufender Anlagen keinerlei Lärm, Staub oder Gestank zu vernehmen war. Die Firmenleitung versichert ebenfalls, dass durch die Einhausung der neuen Anlage weniger Lärm und Staub zu vernehmen sein wird, wie bisher. Lediglich mehr LKW-Verkehr könnte für Beeinträchtigungen sorgen, doch dazu will Vogel-Walliser ein Transport- / Transformationsgutachten in Auftrag geben. Der Familienbetrieb ergänzt, dass nur noch zwei ältere, kleinere Fahrzeuge zum Einsatz kommen, alle anderen sind neueren Baujahres und somit größere LKWs, sodass sich auch die Anzahl an Fahrten in Grenzen hält. Gemeinderätin Pohl möchte wissen, ob in Märkt bereits das angedachte LKW-Durchfahrtverbot gilt. Dem ist nicht so, doch Fahrten in Richtung Lörrach werden weiterhin durch Eimeldingen erfolgen.
Auf die Frage von Gemeinderätin Bleile, ob der B-Plan gemäß Industriegebiet geändert werden wird, verneint dies der Vorsitzende mit dem Hinweis, dass es sich um ein Sondergebiet handeln wird. 
Bürgermeister Friebolin beschreibt zudem, dass bei positiver Beschlussfassung des nachfolgenden TOPs bzgl. der Planungskostenvereinbarung die Firma Vogel-Walliser sämtliche Kosten inkl. für Umwelt-, Artenschutz- und Immissionsschutzgutachten übernehmen wird. Aufgrund der Lage mit Grünzäsur, wird zudem auf Belange der Ökologie besonderer Wert gelegt. Die Gemeinde bleibt immer Herrin des Verfahrens. 

Im Anschluss bedankt sich der Vorsitzende bei den Firmenvertretern für die Vorstellung des Projekts und erinnert daran, dass Vogel-Walliser ein wichtiger Arbeitgeber für die Gemeinde ist.

Dokumente
Download TOP6_GRö_BP_Niederfeld II_Vogel-Walliser-PPP_Neubau-Mischanlage_Protokoll-Anlage1.pdf

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7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Niederfeld II, Neuaufstellung? - Abschluss Planungskostenvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin des ehemaligen Kiesabbauareals an der Märkter Straße westlich von Eimeldingen. Der Kiesabbau auf dem Areal der Vorhabenträgerin ist weitgehend beendet. Sie nutzt es für ihr Tiefbauunternehmen. In den Nachkriegsjahrzehnten stand dort bereits einmal eine Asphaltmischanlage, die schon vor längerer Zeit stillgelegt und abgebaut wurde. 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nun, auf dem Areal eine neue moderne Asphaltmischanlage zu errichten, die energieeffizient betrieben werden kann und in der im Wesentlichen Asphaltaufbruch aus Straßensanierungsmaßnahmen recycelt werden soll, was die bestehende Anlage nicht kann. Die geplante Anlage ist deutlich größer als die bestehende und nimmt knapp die Hälfte des Betriebsareals ein. Um daneben ausreichend Platz für die anderen Betriebstätigkeiten zu haben, sollen ausgebeutete Kiesabbauflächen künftig gewerblich genutzt werden.
Für einen Teil des Areals der Vorhabenträgerin gilt bisher der Bebauungsplan „Niederfeld“ der Gemeinde Eimeldingen von 1992. Er weist ein Gewerbegebiet, in dem Asphaltmischanlagen nach heutiger Rechtslage als potentiell erheblich belästigende Gewerbebetriebe nur in atypischen Einzelfällen zulässig sind. Um die Voraussetzungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer neuen Asphaltmischanlage zu schaffen, bedarf es deshalb einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Außerdem bedarf es für die Sicherung sonstiger Flächen zur Nutzung für ein Tiefbauunternehmen einer Vergrößerung des Geltungsbereichs des bisher gültigen Bebauungsplans und einer Verschwenkung der dort 1992 festgesetzten, jedoch nie errichteten Zufahrtsstraße am westlichen Gebietsrand. Aufgrund der Summe der erforderlichen Änderungen und der Gebietserweiterung ist eine Neuüberplanung gegenüber einer Änderung des bisherigen Bebauungsplanes vorzuziehen.
Die Gemeinde steht dem Vorhaben offen gegenüber und ist bereit, das Verfahren für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Umgriff der Anlage 1 (künftig: „das Vertragsgebiet“) einzuleiten. Es soll als zweistufiges Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage geführt werden, weil die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB nicht vorliegen. Änderungen der Verfahrensart behält sich die Gemeinde vor.
Aufgrund der Veränderung des Gebietstyps ist auch der Flächennutzungsplan punktuell zu ändern. Mit der Lage des Gebietes in einer regionalen Grünzäsur ist ein besonderes Augenmerk auf die ökologischen Auswirkungen der Planung zu legen.
Neben dem Bebauungsplan werden ergänzende Untersuchungen bzw. Unter-
lagen erforderlich sein:
− Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
− Artenschutzgutachten
− Gutachten zur Verträglichkeit gem. BImSchG
− Bestandsvermessung
− Bei einer Umplanung der Privatstraße: Erschließungsplanung

Um die Planungsverfahren einleiten zu können, bedarf einer Planungskostenvereinbarung mit der Vorhabenträgerin, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügt ist.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 2 beigefügten Entwurf der Planungskostenvereinbarung zu.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungskostenvereinbarung mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

Eimeldingen, 22.03.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlagen:
  1. Übersicht Plangebiet
  2. Entwurf Planungskostenvereinbarung

Finanzen

Mit dem Abschluss einer Planungskostenvereinbarung entstehen der Gemeinde keine Kosten, da diese an die Vorhabenträgerin weitergeben werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin schließt an die soeben dargebotene Vorstellung und Diskussionen bzgl. der neuen Asphaltmischanlage der Firmengruppe Vogel-Walliser an, wofür es des Abschlusses einer Planungskostenvereinbarung mit der Vorhabenträgerin bedarf. In der Beschlussvorlage werden die notwendigen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt. Die rechtliche Begleitung des Verfahrens übernimmt ein Rechtsanwaltsbüro. Sämtliche Kosten für das Verfahren trägt gemäß Vereinbarung sodann die Firmengruppe, welche dem vorab zugesandten Entwurf bereit zugestimmt habe. 
Die Verwaltung steht dem Vorhaben offen gegenüber, auch wenn das Planungsgebiet nachvollziehbar vergrößert wird. Die positive Beschlussfassung im Gemeinderat bedeutet zeitgleich der Startschuss für das Projekt. 
Gemeinderätin Pohl freut sich über die geplante moderne Anlage und befürwortet die Neuaufstellung des B-Plans, in dessen Verfahren dann alle öffentlichen Belange gehört und bspw. die Einhaltung der Abstandsflächen, die Vorschriften bzgl. Lärmschutz uvm. geprüft werden. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 2 beigefügten Entwurf der Planungskostenvereinbarung zu.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungskostenvereinbarung mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

Eimeldingen, 22.03.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Anlagen:
  1. Übersicht Plangebiet
  2. Entwurf Planungskostenvereinbarung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download TOP7_GRö_BP_Niederfeld II_Abgrenzungslageplan_Anlage1.pdf
Download TOP7_GRö-Vorlage_B-Plan-NiederfeldII_Planungskostenvereinbarung_Stand22032023_Anlage2.pdf

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8. Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen ?Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen? - Zuschuss- und Darlehensvertrag - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 (?Mietvertrag Sportplatz?)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 10/2022 verwiesen. 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, das Sportkonzept der SpVgg Märkt-Eimeldingen (SpVgg) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro zu unterstützen. Des Weiteren wurde für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro sowie zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro gewährt. Das zuletzt genannte Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

Ein weiterer Bestandteil des Gemeinderatsbeschuss war es, dass die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen vorbehaltlich der Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Darlehensvertrag nicht genehmigungspflichtig ist.

Für die beantragten Zuschüsse liegt der SpVgg die Bewilligung und vorzeitige Baufreigabe des Badischen Sportbundes vor, mit den Sanierungsarbeiten der Sanitäranlagen wurde bereits begonnen.

In der Anlage sind die von der Verwaltung erarbeiteten Entwürfe eines Zuschuss- und Darlehensvertrags sowie einer Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag Sportplatz“) zur Beratung und Beschlussfassung beigefügt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage 2 beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag Sportplatz“) und ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.


Anlagen:
  • Anlage 1: Entwurf - Zuschuss- und Darlehensvertrag
  • Anlage 2: Entwurf - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch 
                      anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten 
                      Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag 
                      Sportplatz“)


Eimeldingen, 22.03.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 übertragen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage auch aus der Sitzung vom 23.02.2023, wonach der Gemeinderat bereits am 24.03.2022 die finanzielle Unterstützung des Sportkonzepts der SpVgg beschlossen hatte. Dabei handelt es sich um die Gewährung eines einmaligen, nicht zurückzubezahlenden Zuschusses in Höhe von 140.000 Euro, des Weiteren zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes um ein zinsloses Darlehen in Höhe von max. 99.000 Euro sowie zur Restfinanzierung des Sportkonzepts um ein auf die Laufzeit von 15 Jahren begrenztes zinsloses Darlehen in Höhe von max. 191.000 Euro. Einer durch die zuvor angenommene Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf es nicht. Für die beantragten Zuschüsse liegt dem SpVgg bereits die Bewilligung und vorzeitige Baufreigabe des Badischen Sportbundes vor, sodass mit den Sanierungsarbeiten der Sanitäranlagen bereits begonnen wurde. 
Dem Vorstand des SpVgg wurden die Entwürfe vorab zugesandt, sodass alle Unklarheiten soweit geklärt werden konnten. Diesbezüglich fragt der 1. Vorstand, Herr Baumann, allerdings nach, ob die 90° Drehung der Naturrasenfläche analog der Kunstrasenfläche festgeschrieben werden muss. Denn ohne Drehung wäre der Verein flexibler und könnte auf dem Naturrasen auch zwei Kleinspielfelder anlegen, welche nicht vom Verband abgenommen werden müssten. Die Ratsmitglieder schreiben die Fixierung nicht vor, sodass dieser Passus im Vertrag geändert wird. 
Lediglich der Zugang (zu Fuß und motorisiert) zur künftigen kommunalen Restfläche muss laut Gemeinderätin Pohl gewährleistet werden. Bis zur Konzepterstellung der Nutzung wird der SpVgg die Restrasenfläche mitbewirtschaften, wie auch die Pflege und Wartung des neuen Kunstrasens.  
Des Weiteren bittet Herr Baumann um Mitteilung, ob die Elementarversicherung Bestandteil der Vereinbarung sein muss, da auch andere Sportvereine keine derartige Versicherung nachweisen müssen. Sollte dies weiterhin gewünscht werden, sei dies aber auch kein Problem.
Gemeinderat Bodack möchte vom Vorstand wissen, ob der Gesamtbetrag in Höhe von 430.000 Euro der SpVgg weiterhin zur Realisierung des Sportkonzepts ausreichen wird. Herr Baumann bestätigt dies. Herr Bodack möchte dies schriftlich festgehalten haben. 
Gemeinderätin Dr. Azem möchte wissen, ob der Naturrasenplatz wie auch der Kunstrasenplatz von anderen genutzt werden könne. Herr Baumann bestätigt dies mit dem Hinweis, dass dies auch bereits jetzt schon unentgeltlich gewährleistet wurde. Künftig soll der Kunstrasenplatz in Absprache mit den Fußballern dann aber auch an weitere, Dritte entgeltlich verpachtet werden können. Die Nutzung der Restrasenfläche obliegt dem SpVgg nur so lange, bis die Gemeinde eine andere Verwendung dafür hat.

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen bzgl. des Zuschuss- und Darlehensvertrages sowie des „Mietvertrag Sportplatz“ gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen zur Abstimmung:
Mietvertrag Sportplatz
- § 2 Der Passus in Satz 2 bezüglich der Elementarversicherung und Versicherung gegen Sachbeschädigung bleibt enthalten. 
- § 2 wird wie folgt ergänzt: Die SpVgg bleibt für den Unterhalt und die Pflege des Naturrasenplatzes bis zur kommunalen Nutzung verantwortlich. 
- § 4 Nutzung Restflächen erhält folgende Fassung: Nach der Inbetriebnahme des Kunstrasenplatzes steht der SpVgg die im beigefügen Lageplan ausgewiesene Fläche (Vereinsfläche) für Vereinszwecke zur Verfügung. Die sich ergebende Restfläche (Gemeindefläche, schraffiert, siehe Plan im Anhang) steht der SpVgg dann nicht mehr zur Verfügung und wird von der Gemeinde für noch zu definierende Zwecke verwendet. Die Zuwegung zur künftigen kommunalen Fläche ist auf Dauer zu gewährleisten.


Geänderter einheitlicher Beschluss:
1.        Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.
2.        Der Gemeinderat beschließt mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen Entwurf der Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag Sportplatz“) zu und ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.
Ja-Stimmen: 8                      Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0        

Bürgermeister Friebolin erwähnt freudig, dass die Herrenmannschaft derzeit die Tabellenführung der Kreisliga C innehat. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage 2 beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag Sportplatz“) und ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.


Anlagen:
  • Anlage 1: Entwurf - Zuschuss- und Darlehensvertrag
  • Anlage 2: Entwurf - Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch 
                      anzulegenden Kunstrasenplatzes und nicht mehr benötigten 
                      Sportflächen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 823 („Mietvertrag 
                      Sportplatz“)


Eimeldingen, 22.03.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP8_GRö_ENTWURF_Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenpatzes_SpVgg-Anlage2.pdf
Download TOP8_GRö_ENTWURF_Vereinbarung über die Nutzung und Pflege des noch anzulegenden Kunstrasenpatzes_SpVgg-Anlage2-Plan.pdf
Download TOP8_GRö_ENTWURF_Zuschuss-Darlehensvertrag zw der Gemeinde und dem SpVgg Märkt-Eimeldingen_Kunstrasenplatz-SanierungSanitärtrakt-Anlage1.pdf

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freute sich auch mitteilen zu können, dass Frau Gudrun Pennekamp eine Geldspende für die IG Eimeldingen zum Bau von Insektenhotels in Höhe von 120,00 Euro am 20.03.2023 überwiesen hat.
Über die großzügige Spende bedanken sich der Bürgermeister sowie die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.
Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspenden von Frau Gudrun Pennekamp an die IG Eimeldingen in Höhe von 120,00 Euro für Insektenhotels wird dankend angenommen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an den Bürgerempfang der Gemeinde, welcher anstatt eines Neujahresempfangs am 05.05.2023 in der Reblandhalle um 18:30Uhr stattfinden wird. Die ungezwungene Veranstaltung dient vor allem dem persönlichen Austausch aller Bürgerinnen und Bürgern. 
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Bezüglich der Sammelaktion Balkonkraftwerke teilt Frau Flury mit, dass heute bereits 30, also fast die Hälfte der Anlagen an die Besteller ausgehändigt wurden. Dabei haben sich die Abholer nochmals herzlichst für die tolle Aktion bedankt. Am 31.03. sowie am 03.04. finden weitere Ausgabetermine im Werkhof in Rümmingen statt. Mit den Urlaubern wird noch ein Zusatztermin vereinbart werden. Bürgermeister Friebolin wie auch die Ratsmitglieder bedanken sich bei Frau Flury für die reibungslose Organisation und deren Engagement, welche die Hauptlast neben der alltäglichen Verwaltungsarbeit zusätzlich getragen hat. Die Aktion ist ein voller Erfolg mit logistischer Herausforderung geworden, denn die Aktion hat über die Grenzen des Landkreises Lörrach hinaus für Interesse gesorgt. 
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Die Verwaltung erhält aus der Bevölkerung vermehrt Beschwerden über zu schnelles Fahren in Wohngebieten. Dabei handelt es sich nicht nur um Paketzusteller, welche von deren Arbeitgebern unter Zeitdruck gestellt werden, sondern auch um Anwohner selbst, welche sich nicht an die Einhaltung der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden. Oftmals wird von den Beschwerdeführern jedoch ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit einer „Spielstraße“ verwechselt. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in den Beschwerdestraßen Smileys und Blitzanlagen anzubringen. Dies kann jedoch nicht im Übermaß vorgenommen werden und wird Raser nicht von ihrem Tun abhalten können. Nichtsdestotrotz kann laut dem Vorsitzenden jeder Einzelne etwas dafür tun, um den Lieferverkehr nur auf das Nötigste zu beschränken und auch in Wohngebieten vorschriftsgemäß zu fahren.  

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11. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Schamberger wünscht, dass die Verwaltung der Schule einen Brief zukommen lässt, dass diese bei Nichtbenutzen der Reblandhalle das Licht auszuschalten habe. Es wurde wohl bereits öfters festgestellt, dass zwischen den Schulsporteinheiten je Klasse teils über zwei Stunden lang das Licht angelassen wurde. 

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12. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bittet um Mitteilung bezüglich des Sachstandes zum Bauvorhaben „An der Kander“.  Bürgermeister Friebolin berichtet über bereits stattgefunden diverse Termine mit dem Investor und bspw. der Naturschutzbehörde, zumal bspw. Eidechsen aber auch Fledermäuse besonders geschützt werden müssen. Dazu bedarf es der Zurverfügungstellung von Ausgleichsflächen uvm., doch die Verhandlungen und Abstimmungen verlaufen teils schwierig.
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Ein Zuhörer möchte wissen, ob das mobile Notstromaggregat nur bei Bedarf, wenn man es eben braucht, genutzt wird und was es das ganze Jahr über ansonsten tut.  Der Vorsitzende bestätigt, dass im Notfall wie auch evtl. bei Veranstaltungen dieses zum Einsatz kommen könnte. 


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 21:25 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 11:02 Uhr