Datum: 27.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 16.03.2023 und 30.03.2023
3 Tiefengeothermie - Information zum Antrag der badenova Wärmeplus auf Erteilung bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Lörrach
4 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ?Malzholzweg? - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit örtlichen Bauvorschriften - Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Umweltprüfung
5 Bauantrag - Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege auf Flst. 2562
6 Bauantrag - Aufstockung des Büroteils auf Flst. 3539, Reutackerstr. 18
7 Bauantrag -Nutzungsänderung in eine KFZ-Werkstatt auf Flst. 3490, Reutackerstr. 7
8 Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste
9 Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP) ? Wärmewendestrategie Gemeinde Eimeldingen
10 Übergangskinderspielplatz im Zusammenhang mit dem Neubau Ev. Kindergarten St. Martin
11 Ev. Kirchengemeinde Eimeldingen - Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Storchennestes auf dem Eimeldinger Kirchturm
12 Notstromversorgung Feuerwehr ? Reblandhalle - Vergabe der Fachplanung
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem und Gemeinderat Siegfried Kibbat werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 16.03.2023 und 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.03.2023 und 30.03.2023 wird genehmigt.

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3. Tiefengeothermie - Information zum Antrag der badenova Wärmeplus auf Erteilung bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Lörrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin begrüßt hierzu Frau Annette Schubert und Herrn Klaus Preiser, techni-scher Geschäftsführer der badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG in Freiburg, welche in einer Power-Point-Präsentation die „Erwärme als Chance für die regio-nale Wärmewende“ vorstellen. Herr Preiser führt aus, dass die 100%ige Tochter der badenova sich rund um erneuerbare Energien kümmert. Bezüglich der Tiefengeothermie im Landkreis Lörrach befindet man sich im Anfangsprozess des Vorhabens, wobei auch die Vorstellung in den einzelnen Gemeinden dazugehört. Seit dem Krieg ist die Energiewende, auch Wärmewende genannt, also weg von fossilen Brennstoffen ein großes Thema geworden. Dabei will badenova das Fernwärmenetz in den 96 Kommunen für die Bürger/innen und das Gewerbe bis 2035 auf 1 TWh erweitern und mit Erdwärme „vergrünen“. In der Power-Point-Präsentation wird durch Frau Schubert u.a. der Aufbau unserer Erde mit einem 99%igen Hitzebereich von heißer als 1.000°C und dem 1%igen Rest mit wiederum 99% heißer als 100°C Bereich beschrieben. Auch die Geeignetheit der Region für hydrothermale Geothermie wird ausführlich aufgezeigt. Dabei werden die unterschiedlichen Verfahren, welche bereits in Basel/Straßburg-Vendenheim und Staufen angewandt wurden und deren Auswirkungen erläutert. 
Aus den Fehlern hat man gelernt, sodass die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren angepasst und verschärft wurden. badenova möchte das hydrothermale Verfahren, welches nicht in die harte Gesteinsschicht geht und auch nicht oberflächennah sein wird. Dies hat sich bereits 26 mal rund um München und in Riehen seit 1994 bewährt. Auch für die Thermalquellen bspw. in Bad Bellingen und Schweizer Rheinfelden wird die gleiche Technologie angewandt, nur eben nicht so tief gebohrt. Zur Wärmeversorgung der Haushalte bedarf es eines geschlossenen Kreislaufes, wobei das Solewasser komplett in einem geschlossenen Kreislauf bleibt und nur dessen Erdwärme verwendet wird. 
Von der Projektentwicklung (beginnend mit der Konzept- und Vorerkundungsphase) bis zur Projektrealisierung und Inbetriebnahme ist mit 5 – 7 Jahren zu rechnen. In der ersten Phase, „dem Antrag auf Aufsuchung“ wird das Projekt in den Gemeinden vorgestellt. Zeitgleich laufen bereits Voruntersuchungen des geologischen Potenzials, wobei jetzt schon anzunehmen ist, dass in unserer Region ca. 60° in einer Tiefe von 1.200 – 1.400m nicht zur alleinigen Beheizung ausreichen werden. Zahlreiche Anträge sind zu stellen, vorsorglich bspw. auch den Antrag auf Lithium-gewinnung, auch wenn noch nicht bekannt ist, ob welches vorhanden ist und gewonnen werden kann. Durch Messungen des Magnetfeldes der Erde sowie bereits durchgeführten Erdgas- und Erdölbohrungen in den 70er Jahren sollen hinreichende Erkenntnisse zur Bodenbeschaffenheit gewonnen werden. Die sich daraus ergebenden Potenzialgebiete werden dann dreidimensional erfasst. Jeder Schritt wird behördlich genehmigt, wobei badenova immer das finanzielle Risiko trägt. Letztendlich wird dort gebohrt, wo es wirtschaftlich auch Sinn macht. 
Bürgermeister Friebolin bittet um Auskunft, ob nur Kommunen mit einer Großzahl an Abnehmern von Interesse sind oder auch Eimeldingen mit rund 2.500 Einwohner angeschlossen würde. Herr Preiser verweist auch auf TOP 9 bzgl. interkommunale Wärmeplanung des LKR Lörrach, wobei bspw. eine Leitung von Lörrach nach Eimeldingen zu lange und zu kostspielig wäre. Sollte sich ein ortsnaher Standort als geeignet aufzeigen, dann ja, nur muss auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. 
Gemeinderätin Bleile bittet nochmals die Folie bzgl. der Region Oberrheingraben detaillierter zu erläutern. Auch möchte Sie wissen, bis wann es sich zeitlich lokalisieren lässt, wo tatsächlich gebohrt werden wird. badenova geht von 2 – 5 Jahren aus, bis ein aussagekräftiges Bild unter der Erde vorhanden sein wird, da auch zahlreiche Genehmigungen bis dahin notwendig sind. Sollten Bohrungen in bestimmten Gemeinden erfolgen, wird dies zuvor wieder 3 – 4mal im Gremium vorgestellt. Sollte tatsächlich in 7 Jahren dann grüne Wärme produziert werden, wäre man glücklich. 
Gemeinderat Herfort erkundigt sich, welche Leitungslängen realistisch wären. Herr Preiser teilt mit, dass 20km physikalisch kein Problem darstellen da nur ca. 2°C Wärmeverlust, dagegen sprechen jedoch die Kosten, da die Wirtschaftlichkeit gegeben sein müsse. Bei vielen Abnehmern, wie bspw. Nähe Speyer, wurde sogar eine 25km Leitung bebaut. 
Da die Stadt Weil am Rhein bereits über ein Fernwärmenetz verfügt, möchte Gemeinderätin Pohl wissen, ob es sich lohnt, auf die Ergebnisse von badenova zu warten. Herr Preiser stellt klar, dass nicht gewartet werden sollte. Denn bspw. müssten heutige Holzschnitzelanlagen spätestens in 20 Jahren neu errichtet werden. Falls badenova in Eimeldingen oder in der Nähe fündig werden sollte, dann könnte problemlos eine Einspeisung auch von übergeordneten Netzen in ein neues Netz erfolgen. Er stellt klar, dass Wärme ein lukrativer Wettbewerbsmarkt bedeutet. Jeder muss letztendlich selbst entscheiden, was er wann, wo und wie tut.  
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister Friebolin für den sehr interessanten Vortrag, die regen Diskussionen und freut sich auf die bereits angekündigten Wiedersehen im Gremium. 
Die vorgestellte Power-Point-Präsentation „Erwärme als Chance für die regionale Wärmewende“ wird im Anhang (Nr. 1 zu TOP 3) beigefügt.

Dokumente
Download TOP3-GRö_Tiefengeothermie_ErdwärmeLörrach_badenovaWärmeplus_AnlagePPP.pdf

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4. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ?Malzholzweg? - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit örtlichen Bauvorschriften - Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Umweltprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen hatte am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der damals zu Grunde gelegte § 13b BauGB sah einen Satzungsbeschluss bis 31.12.2022 vor. 

Am 20.05.2021 hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung hierzu gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 16.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 durchgeführt.

Auf Grund verschiedenster Restriktionen im Plangebiet, die vor allem Belange des Artenschutzes und Immissionsschutzes betreffen, mussten erst detaillierte und umfangreiche Untersuchungen vorgenommen und tragfähige Konzepte entwickelt werden, die wiederum mit den übergeordneten Behörden und rechtlich abzuklären waren. Auf Grund dessen konnte der Satzungsbeschluss nicht bis zum 31.12.2022 gefasst werden. Hinzu kam die kleinteilige Erweiterung des Geltungsbereiches. Der § 13b BauGB wurde zwischenzeitlich verlängert, sodass am 15.12.2022 der erneute Aufstellungsbeschluss in öffentlicher Sitzung gefasst wurde. 
Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung sind von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange insbesondere Stellungnahmen zum Umwelt- und Artenschutz, zum Bodenschutz und Erdmassenausgleich, zu Starkregen und Erosionen, zum Immissionsschutz, zu landwirtschaftlichen Flächen, zur Abfallwirtschaft, zur Geotechnik, zur Raumordnung bezüglich der Entwicklung des Plangebietes im Verfahren nach § 13b BauGB und des Wohnraumflächenbedarfsnachweises sowie von der DB AG und von Leitungsträgern eingegangen. 

Private Stellungnahmen sind ebenfalls eingegangen und betreffen vornehmlich die Gebietsstruktur hinsichtlich Dichte/Höhen/Kubaturen, den Natur- und Artenschutz, die Erschließung sowie Anliegen, die nicht vornehmlich das vorliegende Bebauungsplangebiet betreffen.

In der Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 sollen die Abwägungsvorschläge diskutiert und beschlossen, der Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie der gemeinsamen Begründung gebilligt und die Offenlage beschlossen werden.

Im Detail wird auf die beiliegenden Planunterlagen verwiesen. Weitere Erläuterungen werden in der Gemeinderatssitzung durch eine Mitarbeiterin des zuständigen Büros FSP Stadtplanung, Freiburg, vorgetragen.

Beschlussempfehlung

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ vom 27.04.2023 und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13b BauGB (Offenlagebeschluss).



Planunterlagen:

0   - Abwägung der in der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
1   - Cover Malzholzweg OF
2   - Satzungsentwurf Malzholzweg OF
3   - Planzeichnung BPL Malzholzweg OF
4 - Bebauungsvorschriften (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bau-
        vorschriften)
5   - Begründung Malzholzweg OF
6a - Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen (faktorgruen)
6b - Spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (faktorgruen)
7   - Lärmgutachten/Schalltechnische Untersuchung (Fichtner WT)
8   - Geotechnische und umwelttechnische Erkundung (Fichtner WT)
9a - Erschließungs- und Entwässerungskonzept (Rapp Regioplan)
9b - Straßenplanung (Rapp Regioplan)
9c - Entwässerungsplanung (Rapp Regioplan)




Eimeldingen, 19.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die Kosten zur Änderung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger übernommen.

Diskussionsverlauf

Bezüglich des nachfolgenden Tagesordnungspunktes erklärt sich Gemeinderätin Martina Bleile für befangen und nimmt bei der Zuhörerschaft Platz.

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Frau Julia Messerschmidt, FSP Stadtplanungsbüro in Freiburg und Herrn Christoph Laule, faktorgruen in Freiburg und verweist auf die in RIS eingestellten umfangreichen Unterlagen. Frau Messerschmidt beschreibt nochmals kurz die bereits fast vierjährige Planungsphase. Im November 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) vorgenommen und damit den Startschuss zur Entwicklung des Baugebiets durch einen privaten Investor gegeben. Im Mai 2021 wurde der Vorentwurf des B-Plans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung bewilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli durchgeführt, wobei zahlreiche Stellungsnahmen abgegeben wurden. 
Wie Frau Messerschmidt anlässlich der detaillierten Ausführungen in der Power-Point-Präsentation (PPP) erläutert, gibt es keine einfachen Baugebiete mehr. Das aktuelle Vorhaben unterscheidet sich vom bereits bebauten Malzholweg-Gebiet schon allein durch die unterschiedliche Hanglage, welches das Gebiet in ein oberes und unteres Plateau gliedert. Die Erschließungsstraße mit Zufahrt über das Gewerbegebiet „Reutacker“ fällt Richtung Bahn/Versickerungsgrube ab. Und unter Berücksichtigung div. Stellungsnahmen und Einwände wurde der Vorentwurf des B-Planes entsprechend geändert. Geplant sind nun auf der nördlichen Seite sechs Einfamilienhäuser und auf der südlichen Seite sechs Doppelhäuser. Auf der Stirnseite Richtung Gewerbegebiet und Richtung Bahn sollen Mehrfamilienhäuser – jeweils mit Tiefgaragen und Außenstellflächen - entstehen. Im 1,22 ha großen Geltungsbereich finden gesamthaft 43 Wohneinheiten Platz bei einer Belegungsdichte von 2,2 für ca. 94 Einwohner/innen. Als sehr komplex haben sich die Schallschutz- und Entwässerungsplanungen herausgestellt. Gemeinsam mit Herrn Laule von faktorgrün wurden die Maßnahmen für den Artenschutz beschrieben, auch wenn ein Umweltbericht nach § 13 BauGB nicht vorgeschrieben wird. Durch das Auffinden der streng geschützten Mauer- und Zauneidechsen mussten zwei verschiedene Ausgleichsflächen (CEF-Flächen) geschaffen werden, obwohl diese derzeit ein gemeinsames Gebiet bewohnen. Weitere Punkte wie bspw. die Berücksichtigung von Entwässerungskonzepten, Beleuchtungsoptimierung für Fledermäuse, Schallschutzmaßnahmen, Biotop DB, Hinweise für Bauherren bzgl. Altlasten und evtl. Radonbelastung uvm. wurden angesprochen. Auf die Stellungnahmen Privater wird in der PPP in Form einer Abwägungstabelle ebenfalls detailliert eingegangen. Dabei gibt es nicht nur grundsätzliche Kritik wie bspw., dass der Profit des Investors über die Belange/Interessen der Anwohner gestellt wird und diese wertvollen Erholungsraum verlieren würden oder dass die Bebauungsdichte oder auch die Gebäudehöhen zu hoch seien. Dass die Nähe des Spielplatzes neben der Versickerungsfläche liege und davon eine Gefahr für die Kinder ausgehen könnte, wurde von Frau Messerschmidt als eher unwahrscheinlich gesehen, zumal dieses im Sommer selten mit Wasser gefüllt sein dürfte. Auch ökologische Faktoren wie bspw. der Schutz von Streuobstbäumen wurde hervorgehoben; aber auch die mögliche Beeinträchtigung der Wohnqualität durch „Verlust Fernblick“, „Verhalten der Nachbarn“ oder „keine Ungestörtheit, kein Naturerlebnis mehr“ sowie „Lärm“ und „Verkehr“ wurden kritisiert. Dem gegenüber steht jedoch laut Frau Messerschmidt die in Eimeldingen herrschende große Wohnungsnot, auch im Hinblick auf die stetige Zuweisung von Flüchtlingen. Die Interessen der Anwohner würden umfangreich berücksichtigt. Ein privater Investor verdient zwar Geld an dem Bauprojekt, finanziert dieses aber auch, wenn die Gemeinde es nicht kann, zumal Eimeldingen keine eigene Wohnungsbaugesellschaft hat. Und, der Investor trägt auch die Infrastruktur-Folgekosten für den Spielplatz und durch das Wohngebiet erforderlichen neuen Kindergartenplätze – dies wird alles vertraglich in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Bannasch ausgearbeitet. Zusammenfassend überwiegt hier das Allgemeininteresse die Partikularinteressen der Anwohner. 
Frau Messerschmidt zeigt anhand der PPP die Schnitte und Ansichten der Bebauungen. Dabei müssten im B-Plan zwar keine 2-geschossige Attikabebauung und auch keine Vorschriften bzgl. Abgrabungen und Aufschüttungen/Stützmauern/Böschungen und Sichtbaren Wohnhöhen festgelegt werden, da im Streitfall dies laut RA Bannasch auch privatrechtlich bestritten werden könnte. Doch würden durch eine vorherige Regelung etwaige Streitigkeiten im Vorfeld verhindert werden können. 
Herr Lauber geht nochmals detailliert auf die Ausführungen zum Artenschutz bzw. Eidechsen, Streuobstbäume und DB-Biotopflächen ein. Bezüglich der Eidechsen fragt Bürgermeister Friebolin, ob hier bereits geprüft wurde, ob es sich um deutsche/heimische oder evtl. italienische/eingeschleppte Arten handelt, da die zuletzt genannten wohl keinem besonderen Schutz bedürfen. Laut Herrn Lauber wäre zur Bestimmung der Art eine sehr kostspielige DNA-Analyse notwendig, welche jedoch juristisch/rechtlich nicht haltbar wäre. Deshalb werde darauf verzichtet. 
Der Vorsitzende erwähnt, dass in der heutigen Sitzung teils öffentliche wie auch private Stellungnahmen angesprochen wurden und diese nach Beendigung des Verfahrens jeweils individuell eine Rückmeldung erhalten werden.  
Gemeinderätin Dr. Azem möchte wissen, ob die 2-geschossige Bauweise mit Attika nicht automatisch auch mehr Fläche bringen würde. Dem stimmt Frau Messerschmidt zu, doch ohne Festlegung hätte der Bauherr mehr Wahlrecht, zumal die Geschosse in Richtung Gewerbegebiet laut Lärmschutzgutachten auch eine niedrigere Variante zulassen. Auf die Frage, ob es Gründe bzgl. Dachbegrünung versus PV-Anlage gibt, erklärt Frau Messerschmidt, dass eine Dachbegrünung auch bei geneigten Dachflächen zulässig ist und es sich somit um eine Kann-Regelung handelt. Auf begründen Dächern sind zusätzlich PV-Anlagen zulässig und haben gleich zwei positive Effekte, da diese im Sommer kühlen und im Winter vor Wärmeverlust schützen. 
Der Gemeinderat wolle sich nun festlegen, ob im Plangebiet WA 3 die 2-geschossig Bebauung zzgl. Attika vorgeschrieben werden oder der Bauherr das Wahlrecht haben sollte: 
Ja-Stimmen: 0                     Nein-Stimmen: 6                         Enthaltungen: 1
=> Die 2-geschossige Bebauung zzgl. Attika wird im WA 3 vorgeschrieben.
                                                                     
Bezüglich der Frage, ob auch Abgrabungen und Aufschüttungen/Stützmauern/Böschungen und sichtbare Wandhöhen festgelegt werden sollen, befindet Gemeinderätin Dr. Azem, dass das Baugebiet so überplant wurde, dass dieses ansprechend aussieht; deshalb sollte auch dieses im B-Plan vorgeschrieben werden. Gemeinderätin Pohl erwähnt, dass es ggf. ohne entsprechende Festsetzungen zu „Wildwuchs“ kommen und nicht mehr zusammenpassen könnte. Durch die Festlegung würden sicherlich auch Streitigkeiten vermieden werden. Frau Messerschmidt ergänzt, dass ohne eine Regelung evtl. Terrassenbebauung entstehen könnte. Des Weiteren hätten die Bauherren die Möglichkeit, deren EG/UG vollständig abzugraben. Dazu fragt der Vorsitzende, ob diesbezügliche Regelungen bereits im B-Plan festgelegt werden sollen: 
Ja-Stimmen: 7                     Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0
=> Trotz dieser Festlegungen erhoffen sich die Ratsmitglieder eine gute soziale Durchmischung aufgrund auch der unterschiedlichen Gebäudetypen.
                                                                
Die Zeitschiene sieht nun vor, dass der B-Plan nun bis Mai/Juni in die Offenlage geht und noch in der Juli-Sitzung, evtl. aber auch aufgrund der Sommerferien im August, erst in der September-Sitzung der Satzungsbeschluss vorgenommen wird.

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ vom 27.04.2023 und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13b BauGB (Offenlagebeschluss).

Im Anschluss bedanke sich Bürgermeister Friebolin bei Frau Messerschmidt und Herrn Laule für die kompetenten und zahlreichen Ausarbeitungen, trotz kleinem Baugebiet. Die vorgestellte Power-Point-Präsentation „Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB wird im Anhang (Nr. 2 zu TOP 4) beigefügt. 


Planunterlagen:

0   - Abwägung der in der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
1   - Cover Malzholzweg OF
2   - Satzungsentwurf Malzholzweg OF
3   - Planzeichnung BPL Malzholzweg OF
4 - Bebauungsvorschriften (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bau-
        vorschriften)
5   - Begründung Malzholzweg OF
6a - Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen (faktorgruen)
6b - Spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (faktorgruen)
7   - Lärmgutachten/Schalltechnische Untersuchung (Fichtner WT)
8   - Geotechnische und umwelttechnische Erkundung (Fichtner WT)
9a - Erschließungs- und Entwässerungskonzept (Rapp Regioplan)
9b - Straßenplanung (Rapp Regioplan)
9c - Entwässerungsplanung (Rapp Regioplan)




Eimeldingen, 19.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_0-Abwägung.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_1-Cover.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_2-Satzungsentwurf.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_3-Planzeichnung.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_4-Bebauungsvorschriften.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_5-Begründung.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_6a-Umweltbeitrag.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_6b-Artenschutz.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_7-Lärmgutachten.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_8-GeotechnischesGutachten.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_9a-EntschließungsEntwässerungskonzept.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_9b-Straßenplanung.pdf
Download TOP4_GRö_BPL Malzholzweg Offenlage_Anlage_9c-Entwässerungsplanung.pdf
Download TOP4_GRö_Malzholzweg-Beschluss-Offenlage_PPP.pdf

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5. Bauantrag - Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege auf Flst. 2562

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO


Bauherr:        Gemeinde Eimeldingen
       vertr. durch Herrn Bürgermeister Oliver Friebolin

Anschrift:                                 Hauptstr. 25, 79591 Eimeldingen

Bauort/Straße:                         Fastnachtsfeuerplatz, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege

Flst.- Nr.:         2562

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         30.03.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Bauvorhaben zu prüfen nach:         Kein B-Plan, Außenbereich

Befreiungen beantragt:                                 Ja 

Die Schutzhütte befindet sich im Außenbereich

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege auf Flst.-Nr. 2562 und der beantragten Befreiung: Planung im Außenbereich wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Einleitend erklärt der Vorsitzende, dass dieses Vorhaben schon einmal im Gemeinderat behandelt wurde. Den Anwesenden wird der Neubau der Schutzhütte in Form von Ansichten und Schnitten aufgezeigt, wobei die Bestandsgarage überdacht werden soll. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege auf Flst.-Nr. 2562 und der beantragten Befreiung: Planung im Außenbereich wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1 Baubeschreibung.pdf
Download 2 Lageplan.pdf
Download 2 Lageplan schriftl. Teil.pdf
Download 3 12 Grundriss EG, 3 22 Schnitt, 3 32 Ansichten.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung.pdf

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6. Bauantrag - Aufstockung des Büroteils auf Flst. 3539, Reutackerstr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach §49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 18.04.2023

Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3539 soll ein bestehendes Bürogebäude um ein Vollgeschoss erweitert, also aufgestockt werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan-gebiet „Reutacker II“ mit Rechtskraft vom 02.09.1997. 

Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (GE2) fest, in dem eine Traufhöhe von 7,00 m und eine Firsthöhe von 12,00 m zulässig sind. Flachdächer bis 5° Neigung sind ausnahmsweise zulässig und müssen begrünt sein. Die Traufhöhe des Flachdachs der geplanten Aufstockung läge bei 7,85 m. Ob eine Dachbegrünung vorgesehen ist, ist dem Bauantrag nicht zu entnehmen. Für das geplante Flachdach liegt ein Antrag auf Ausnahme vor sowie für die Überschreitung der Traufhöhe ein Antrag auf Befreiung. 

Die Aufstockung des Bestandes ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Durch die Holz-konstruktion hebt sich das neue Vollgeschoss auch optisch vom Bestand ab. Eine Überschreitung der Traufhöhe um 0,85 m erscheint vertretbar, zumal das Gebäude mit seiner Gesamthöhe weit unter der zulässigen Firsthöhe eines Satteldachs zurückbleibt. 

Sofern die offene Frage zur Dachbegrünung geklärt werden kann, bestehen gegenüber dem Bauvorhaben keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Reutackerstr. 18, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Aufstockung des Büroteils
       
Flst. Nr.:         3539

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         11.04.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

1. Flachdach statt Satteldach
2. Traufhöhe 7,85 m anstelle 7 m

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Aufstockung Büroteil auf Flst.-Nr. 3539, Reutackerstr. 18 und den beantragten Befreiungen: Flachdach statt Satteldach und Traufhöhe 7,85 m anstelle 7 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt, sofern die offene Frage zur Dachbegrünung geklärt werden kann.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt in Form von Ansichten/Lageplan das Vorhaben, bei welchem das Bestandsgebäude aufgestockt und mit einer Verbindungstreppe versehen werden soll. Diesbezüglich wurden folgende zwei Befreiungen beantragt: „Flachdach statt Satteldach“ und „Traufhöhe 7,85m anstatt 7,00m“.
Die Stadtbau Lörrach hat hierzu folgende Stellungnahme abgebeben: „Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3539 soll ein bestehendes Bürogebäude um ein Vollgeschoss erweitert, also aufgestockt werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan-gebiet „Reutacker II“ mit Rechtskraft vom 02.09.1997. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (GE2) fest, in dem eine Traufhöhe von 7,00 m und eine Firsthöhe von 12,00 m zulässig sind. Flachdächer bis 5° Neigung sind ausnahmsweise zulässig und müssen begrünt sein. Die Traufhöhe des Flach-dachs der geplanten Aufstockung läge bei 7,85 m. Ob eine Dachbegrünung vor-gesehen ist, ist dem Bauantrag nicht zu entnehmen. Für das geplante Flachdach liegt ein Antrag auf Ausnahme vor sowie für die Überschreitung der Traufhöhe ein Antrag auf Befreiung. Die Aufstockung des Bestandes ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Durch die Holz-konstruktion hebt sich das neue Vollgeschoss auch optisch vom Bestand ab. Eine Überschreitung der Traufhöhe um 0,85 m erscheint vertretbar, zumal das Gebäude mit seiner Gesamthöhe weit unter der zulässigen Firsthöhe eines Satteldachs zurückbleibt. Sofern die offene Frage zur Dachbegrünung geklärt werden kann, bestehen gegenüber dem Bauvorhaben keine Bedenken.“
Mit dem Bauherrn wurde die zuvor genannte offene Frage zur Dachbegrünung bereits geklärt. Dieser will begrünen, welches auch schriftlich fixiert wird. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Aufstockung Büroteil auf Flst.-Nr. 3539, Reutackerstr. 18 und den beantragten Befreiungen: Flachdach statt Satteldach und Traufhöhe 7,85 m anstelle 7 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt, sofern die offene Frage zur Dachbegrünung geklärt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1 Angaben zu gewerblichen Anlagen.pdf
Download 1 Baubeschreibung.pdf
Download 1 Ermittlung der Anzahl notwendiger Kfz-Stellplätze.pdf
Download 2 Abstandsflächenplan LBOVVO.pdf
Download 2 Lageplan LBOVVO.pdf
Download 313 Schnitt - B.pdf
Download 315 Ansicht - Süd.pdf
Download 316 Ansicht - Nord.pdf
Download 317 Ansicht - West.pdf
Download 4 Nutzflächenberechnung.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung-Ausnahme-Befreiung.pdf

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7. Bauantrag -Nutzungsänderung in eine KFZ-Werkstatt auf Flst. 3490, Reutackerstr. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO


Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 18.04.2023

Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3490 soll eine bestehende Lagerhalle in eine Kfz-Werkstatt umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vor-haben liegt im Bebauungsplangebiet „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. 

Baulich soll die Gebäudehülle nicht verändert werden. Lediglich der Gebäudeeingang ist vergrößert, als Tor, geplant. 

Der Bebauungsplan setzt hier ein Gewerbegebiet (GE) fest. Eine Kfz-Werkstatt ist zulässig. 

Gegenüber der Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine Kfz-Werkstatt bestehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Reutackerstr. 7, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung in eine KFZ-Werkstatt

Flst. Nr.:         3490

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         12.04.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Bauvorhaben zu prüfen nach:         B-Plan: „Reutacker I“

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung in eine KFZ- Werkstatt auf Flst.-Nr. 3490, Reutackerstr. 7 wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker I“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Bezüglich des Vorhabens zur Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes in eine KFZ-Werkstatt zeigt der Vorsitzende ebenfalls den Lageplan, Grundrisse und Ansichten. Baulich handelt es sich hierbei lediglich um den Einbau eines Tores und einer Hebebühne, wobei letzteres Dritte zu beurteilen haben. Durch die Stadtbau Lörrach wurde folgende Stellungnahme abgegeben: „Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3490 soll eine bestehende Lagerhalle in eine Kfz-Werkstatt umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vor-haben liegt im Bebauungsplangebiet „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. Baulich soll die Gebäudehülle nicht verändert werden. Lediglich der Gebäudeeingang ist vergrößert, als Tor, geplant. Der Bebauungsplan setzt hier ein Gewerbegebiet (GE) fest. Eine Kfz-Werkstatt ist zulässig. Gegenüber der Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine Kfz-Werkstatt bestehen keine Bedenken.“
Nachdem keine Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung in eine KFZ- Werkstatt auf Flst.-Nr. 3490, Reutackerstr. 7 wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker I“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1 Baubeschreibung.pdf
Download 1 Gewerblicher Fragebogen.pdf
Download 2 Lageplan.pdf
Download 3 12 Grundriss EG.pdf
Download 3 13 Grundriss OG.pdf
Download 3 23 Schnitt A; 3 24 Schnitt B.pdf
Download 3 33 Nordost; 3 34 Südwest.pdf
Download 3 35 Nord West; 3 36 Süd Ost.pdf

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8. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 kann die Gemeinde Eimeldingen in Anlehnung an die Einwohnerzahl dem zuständigen Amtsgericht Lörrach jeweils drei Einwohner vorschlagen.

Das Prozedere ist in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV Schöffen) geregelt.
Demnach stellen die Gemeinden die Vorschlagslisten für die Schöffen bis spätestens 23. Juni 2023 auf.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 2 Satz 1 GVG). 
Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung. Da es entscheidend auch darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für die Tätigkeit besonderes Interesse haben und die besonders engagiert sind, sollen Personen, die sich für das Amt bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind (§ 31 Satz 2 GVG). Personen, die nach § 32 GVG zum Amt eines Schöffen unfähig sind oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen, sind nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Es haben sich folgende geeignete Einwohner/innen zur Aufnahme in die Vorschlagliste für die Wahl 2023 einer Schöffin/ eines Schöffen beworben:

Nachname
Vorname
Alter
Beruf
Noelle
Frank
48
IT-Abteilungsleiter

Huber
Christoph
63
Diplomverwaltungswirt (FH),
Bürgermeister a. D.

Ehrengarth, 
geb. Steinebrunner

Bettina
59
Verwaltungsbeamtin
Bürgelin-Arslan,
geb. Bürgelin
Tanja
54
Künstlerin, 
Kommunikationsdesignerin (FH)

Bodack
Bernhard
62

Zollbeamter


Es haben sich folgende geeignete Einwohner/innen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl 2023 einer Jugendschöffin /eines Jugendschöffen beworben: 

Nachname
Vorname
Alter 
Beruf
Bürgelin-Arslan, 
geb. Bürgelin
Tanja
54
Künstlerin, 
Kommunikationsdesignerin (FH)

Hoffmann

Pierre
44
CNC- Koordinatenschleifer

Wahl nicht erforderlich, da weniger als 3 Bewerbungen

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat wählt jeweils drei Einwohner/innen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen 2023. 


(Wahlen sind im Unterschied zu Abstimmungen in öffentlichen Sitzungen grundsätzlich geheim mit Stimmzettel, § 37 Abs. 7 Satz 1 GemO)




Eimeldingen, 18.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage inkl. der einzelnen Interessenbekundungen und deren Geeignetheit. Gemäß der Vorschlagsliste hat der Gemeinderat nun geheim über drei Bewerber einer Schöffin/eines Schöffen zu wählen. Dabei dürfen alle Gemeinderatsmitglieder mitwählen, da es sich beim Schöffenamt um ein Ehrenamt handelt. Eine Wahl einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen entfällt, da lediglich zwei Bewerbungen eingegangen sind. 
Gemeinderätin Bleile und Dr. Azem plädieren dafür, vor der Wahl alle Bewerbungsmappen einsehen zu können. Da alle anderen Ratsmitglieder dies nicht für notwendig ersehen, erfolgt der geheime 1. Wahlgang mit folgendem Wahlergebnis:
- Noelle, Frank                4 Stimmen = Stimmengleichheit
- Huber, Christoph                4 Stimmen = Stimmengleichheit
- Ehrengarth, Bettina        8 Stimmen = gewählt
- Bürgelin-Arslan, Tanja        2 Stimmen
- Bodack, Bernhard        5 Stimmen = gewählt
Aufgrund der zuvor erzielten Stimmengleichheit bei Herrn Noelle und Herrn Huber wird in einem geheimen 2. Wahlgang zwischen diesen beiden Bewerbern folgendes Wahlergebnis erzielt:
- Noelle, Frank                5 Stimmen = gewählt
- Huber, Christoph                3 Stimmen 
Im Anschluss gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat wählt jeweils drei Einwohner/innen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen 2023.
 Für das Geschäftsjahr 2024 – 2028 wurden neu gewählt:
- Ehrengarth, Bettina
- Bodack, Bernhard
- Noelle, Frank

Beschluss

Der Gemeinderat wählt jeweils drei Einwohner/innen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen 2023. 


(Wahlen sind im Unterschied zu Abstimmungen in öffentlichen Sitzungen grundsätzlich geheim mit Stimmzettel, § 37 Abs. 7 Satz 1 GemO)




Eimeldingen, 18.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP) ? Wärmewendestrategie Gemeinde Eimeldingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Um die Klimakrise einzudämmen und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden, muss der Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung weiter vorangebracht werden. Die kommunale Wärmeplanung ist für die großen Kreisstädte und Stadt, sowie Landkreise verpflichtend. Bis Ende Dezember 2023 müssen diese Wärmepläne erstellt sein.
Aber auch kleinere Städte und Gemeinden wie Eimeldingen, die dieser Pflicht nicht unterliegen ziehen mit. Die Besonderheit im Landkreis Lörrach ist, dass hier die Wärmeplanung in einem Pilotprojekt in einen Landkreiskonvoi erfolgreich abgeschlossen wurde. Hier hatten sich alle 35 Gemeinden mit 230.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengeschlossen, darunter drei zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtete Städte.
Der Landkreis Lörrach hat in einem Pilotprojekt eine interkommunale Wärmeplanung für alle 35 Städte und Gemeinden des Landkreises erstellt, welche die klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat. Damit setzt der Landkreis § 27 (vormals § 7 c) des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um.

Über ein EU-weites Ausschreibungsverfahren wurde mit der technischen Projektleitung endura kommunal GmbH, dem Datenverarbeitungsunternehmen greenventory GmbH und dem Beteiligungs- und Kommunikationsunternehmen ifok GmbH ein Projektkonsortium ausgewählt. Das Konsortium hat den Wärmeplan entworfen und die Maßnahmen mit dem Landratsamt Lörrach sowie allen beteiligten Kommunen abgestimmt. Für dieses Pilotvorhaben erhielt der Landkreis eine Förderung von Seiten des Landes.








Ergebnisse für Eimeldingen 


Abb. 1: Wärmebedarf (in GWh/a) nach Sektoren (gemäß EU-NACE) in Eimeldingen.

Abb. 2: Wärmebedarf (in GWh/a) nach Endenergieträgern in Eimeldingen. Erläuterung zu den „unbekannten“ Anteilen aufgrund fehlender Schornsteinfeger-daten.


Insgesamt werden im Landkreis Lörrach ca. 3,4 TWh Wärmeenergie über alle Sektoren benötigt, die derzeit zu über 90 % aus fossilen Energieträgern bereitgestellt wird.
 

Abb. 3: Wärmebedarf nach Energieträgern im gesamten Landkreis.

Diesen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken ist möglich. Im Landkreis wurden hierfür ausreichende Potenziale identifiziert. Die Potenzialanalyse hat ergeben, dass vorwiegend Energie aus Sonne und Wind hierfür vorrangig nutzbar sind. Auf Abb. 4 sieht man dieses gemäß gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen „geeignete Potenzial“, wovon derzeit nur ein geringer Teil genutzt wird (grüne Balken). Zukünftig müssen strombasierte Heizsysteme in den Fokus gerückt werden. Auch der dafür benötigte erneuerbare Strom steht im Landkreis in ausreichender Menge zur Verfügung. 



Abb. 4: Potenziale an erneuerbaren Energien landkreisweit für Strom und Wärme.




Eignungsgebiet Wärmenetze in Eimeldingen
Auf Basis der beschriebenen Verbrauchsreduktionen und den sich daraus ergebenden Verbrauchsszenarien für die Jahre 2030 und 2040 wurden Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. für die dezentrale Einzelversorgung identifiziert und ausgewiesen. Die Eignungsgebiete für Wärmenetz sind in Abbildung 5 dargestellt. Alle Gebiete außerhalb der Wärmenetz-Eignungsgebiete sind folglich Gebiete für die dezentrale Einzelversorgung. Anhand dieser Karten können die Bereiche fokussiert werden, in denen die Errichtung eines Wärmenetzes sinnvoll
ist und diese Gebiete genauer untersuchen.



Abb. 5: Eignungsgebiet für Wärmenetze.







Zielszenario 2040
Bis zum Jahr 2040 soll der Landkreis klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Dazu muss der Gesamtwärmeverbrauch einerseits um ca. 30 % reduziert werden. Andererseits, je nach Eignungsgebiet, der private Wohnbereich durch Wärmenetze oder dezentral über erneuerbare Energien versorgt, die objektbezogenen Wärmeverbräuche durch Sanierungen gesenkt werden und auch die Industrie ihren Wärmebedarf um ca. 30 % reduziert. Wie die Wärmeerzeugung 2040 klimaneutral ausgestaltet werden kann, ist in Abb. 6, rechter Balken, dargestellt. 



Abb. 6: Zielszenario Wärmeversorgung 2030 und 2040 und Wärmeerzeugung 2040 landkreisweit.

Maßnahmenkatalog Gemeinde Eimeldingen 
Die Wärmewendestrategie für Eimeldingen besteht darin, den Transformationspfad mit Zwischenziel 2030 und Zielszenario 2040 zeitnah und konsequent einzuschlagen. Aus den Handlungsoptionen, welche als Teil der ortsteilweisen Teilgebietssteckbriefe an die Kommunen versendet wurden, wurden hierfür die folgenden fünf vordringlichen Maßnahmen für Eimeldingen identifiziert:

  1. Entwicklung NW-Netz im Kernort Eimeldingen
Aufbau eines neuen Nahwärme-Netzes und Sicherung von möglichen Heizzentralen-Standorten und Trassenkorridoren. Erster Schritt: Durchführung einer geförderten Machbarkeitsstudie (Förderhöhe 50%) oder eines geförderten Quartierskonzepts (Förderhöhe 75%) durch ein Fachbüro.

  1. Sanierungsoffensive Gebäudeenergieeffizienz
Massive Steigerung der Gebäudesanierungen notwendig!
  • Energieleitlinie für kommunale Gebäude wurde im Februar 2023 eingeführt.
  • Akteursspezifische Masterpläne „Energieeffizienz“ durchführen lassen (Kommune, Industrie, …)
  • Kostenlose Energieberatung für die Bürgerschaft von der örtlichen Energieagentur im Rathaus ermöglichen (und dafür u.a. im Amtsblatt werben) – in Planung und Vorbereitung!


  1. Dachnutzung (PV/ST)
Nutzung bisher unerschlossener Dachflächen mit Solarthermie und PV. Hierzu bspw.:
  • Teilnahme an Programm des Landkreises LÖ „365-Dächer-Programm“. Bürger:innnen der teilnehmenden Wettbewerbsgemeinden (Eimeldingen ist bereits teilnehmende Gemeinde: https://solar365.eu/initiative/loerrach/) können von einer kostenlosen (bzw. max.30 € kostenden) Photovoltaikberatung profitieren. 
  • Kommunale Anreize schaffen für z.B. die Beschaffung von Anlagen ab 5 kW. 

  1. Dezentrale WP-Nutzung vorantreiben
Wärmepumpen können zur dezentralen Versorgung auch von Bestandsgebieten angewendet werden. Wenn sie mit Ökostrom betrieben werden, stellen sie eine klimaneutrale Wärmeversorgung dar. Für einen energieeffizienten Betrieb soll die notwendige Vorlauftemperatur reduziert werden durch z.B. Gebäudedämmung und hydraulischer Abgleich à Aufbau eines Beratungsangebots z.B. durch Stadtwerke / Energieagenturen: „Wärmepumpe im Bestand“.

  1. PV-Freiflächen prüfen/entwickeln
Da in Einmeldingen Potenzialflächen zur Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen existieren, können diese Flächen (sofern es mehrere Eigentümer sind) in einem Flächen-Pooling-Verfahren gesammelt werden und anschließend in einem strukturierten Auswahlverfahren ein Projektierer/Investor gesucht werden, welcher diese Flächen mit einer PV-Freiflächenanlage bebaut. 

Als Folge dieser Ergebnisse wurden auf Landkreisebene Maßnahmen erarbeitet, die zur Zielerreichung erforderlich sind. Diese wurden im Rahmen der Steuerungsgruppensitzung am 21.07.2022 für alle 35 teilnehmenden Städte und Gemeinden verabschiedet. Es handelt sich um folgende technische, qualifikatorische und organisatorische Maßnahmen:
    • Sanierungsziele anheben
    • Erneuerbare Energien ausbauen, insbesondere Windenergie und Photovoltaik
    • Planung für interkommunale Transportleitung („Ringleitung“) vertiefen 
    • Machbarkeitsstudien und Probebohrungen für Tiefengeothermie vorantreiben
    • Fachkompetenzen in Kommunen aufbauen
    • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie rechtliche Rahmenbedingungen ausloten
    • Fachberatung durch regionale Beratungsstelle nutzen
    • Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
    • Wärmeplanung verbindlich festschreiben
    • Ausbau von Wärmenetzen in ausgewiesenen Eignungsgebieten koordinieren
    • Zusammenschlüsse kleinerer Kommunen nach Bedarf bilden und fördern
    • Zweck-Unternehmen Wärmewende projektieren
Auf Ebene der Städte und Gemeinden sind die Ergebnisse in „Teilgebietssteckbriefen“ enthalten. Die hier enthaltenen Maßnahmen auf Gemeindeebene sind separat in den jeweiligen Gemeinderäten zu beschließen bzw. zu beraten. 

Weitere Vorgehensweise
Die Verabschiedung der Wärmeplanung stellt gleichzeitig den Startpunkt für die sich anschließenden Schritte dar. Die interkommunale Wärmeplanung bildet ein Szenario auf einer höheren Flugebene ab. Im nächsten Schritt sind, basierend auf den Ergebnissen dieser Wärmeplanung, Machbarkeitsstudien und Quartierskonzepte zu erstellen und mit sich anschließenden Projektentwicklungen in die Umsetzung zu gehen (vgl. Abb. 4). 

















Abb. 4: Weitere Schritte von der Wärmeplanung in die Umsetzung.

Dies adressiert vor allem bauliche Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung von Wärmenetzen, Sanierungen und den Einbau neuer Heizsysteme in Einzelgebäude. Wie aus der Maßnahmenliste oben hervorgeht, gibt es aber auch zahlreiche strategische Maßnahmen, die ebenso in die direkte Umsetzung gehen, wie z.B. die Ausgestaltung einer Organisationsform für ein gemeinschaftlich geführtes Wärmenetz oder die strategische Begleitung der Kommunen in der weiteren Feinplanung und Umsetzung der Wärmewendestrategie.
Die Wärmewendestrategie ist ein gemeinschaftliches Projekt der kommunalen Verwaltungen, der Energieversorgungsunternehmen und der Bürgerschaft. Mit dem Projekt „Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung“ sind die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen, die in den kommenden Jahren ambitioniert vorangetrieben werden muss. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Wärmewendestrategie mit dem Maßnahmenkatalog für die Gemeinde Eimeldingen mit Zielszenario 2040 für eine mögliche Umsetzung.




Eimeldingen, 18.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erklärt, dass die interkommunale Wärmeplanung des Landkreises Lörrach bereits in der Februar-Sitzung von Frau Nele Hoge ausführlich vorgestellt wurde und nun darüber Beschluss gefasst werden soll. 
Bürgermeister Friebolin zeigt gemäß der damaligen Power-Point-Präsentation nochmals die Eckpunkte bezüglich des Ergebnisses zur Bestandsanalyse zum Energieverbrauch nach Sektoren und nach Energieträgern (Folie 3). Dabei werden rund 81% des Gesamtwärmebedarfs von 22 GWh/Jahr für privates Wohnen benötigt. Hauptsächlich Gas, gefolgt von Öl wird dabei als Energieträger eingesetzt. Zahlreiche Heizungsanlagen in Eimeldingen sind älteren Baujahres, wobei auch diese teilweise älter als 30 Jahre sind. Auch die Gebäudestruktur im Dorf zeigt ein älteres Baujahr; dies liegt u.a. daran, dass wenig Neubauten errichtet und nahezu keine neuen Baugebiete ausgewiesen wurden. Die Potenzialanalyse zeigt auf, dass Eimeldingen sich um die Entwicklung eines Wärmenetztes kümmern sollte. Dabei sollte auch eine Sanierungsoffensive zur Gebäudeeffizienz und Heizungen (evtl. mit Wärmepumpen, obwohl diese aufgrund des benötigten Kältemittels fraglich sind) eine Rolle spielen. Des Weiteren soll die Errichtung von PV-Anlagen und Solarthermie auf Dächern vorangetrieben werden wie auch die Solarthermie auf Freiflächen wie bspw. entlang der Autobahn usw. Biomasse dagegen wie auch Windkraft spielen in Eimeldingen keine Rolle. Ein Nahwärmenetz könnte im Dorfkern wie auch im Westen vorstellbar sein, wobei die Reblandhalle, der Kiga Schnäggehüsli wie auch der Neubau Kiga St.Martin als sogenannte Ankergebäude fungieren könnten. 

Nachdem keine Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Wärmewendestrategie mit dem Maßnahmenkatalog für die Gemeinde Eimeldingen mit Zielszenario 2040 für eine mögliche Umsetzung.




Eimeldingen, 18.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Übergangskinderspielplatz im Zusammenhang mit dem Neubau Ev. Kindergarten St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 10

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.03.2023 wurde von der Verwaltung die Kostenermittlungen von zwei Anbietern für einen Übergangskinderspielplatz (ÜKSP), allerdings auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. 900 eingebracht (siehe Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage sowie die Anlagen Nr. 1 - 7 vom 16.03. des TOP 7). 
In dieser Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderates gewünscht, dass der ÜKSP auf einem naheliegenden Baulandgrundstück vorzusehen ist, da u.a. aus ökologischer Sicht die Einbringung von Betonstützpfeilern für die Spielgeräte, der Zaun und die Sonnensegel auf landwirtschaftlichen Flächen ungünstig sei. Des Weiteren hatte kurz vor der Sitzung ein privater Baulandeigentümer der Verwaltung seine Flächen „Im Eulenspiegel“ auf Flst. 3572 und/oder Flst. 3573 für den ÜKSP zur Nutzung angeboten, jedoch ohne die Konditionen diesbezüglich zu beziffern. 
Um mit den Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen zu können und die Flächen mit den Spielgeräteherstellern sowie den Gartenlandschaftsbauern (GALA) bzgl. des alternativen Standortes abklären zu können, wurde auf Antrag des Gemeinderates der Tagesordnungspunkt vertagt. 
Zwischenzeitlich wurden die Konditionen wie folgt geklärt:
       Die Baulandgrundstückseigentümer sind bereit, bis max. Ende 2025 die Flächen „Im Eulenspiegel“ auf Flst. 3572 und/oder Flst. 3573 für einen ÜKSP zur Verfügung zu stellen
       Die öffentlichen Lasten der Grundstücke sind hierbei von der Gemeinde zu tragen (Grundsteuer) 
       Eine Entschädigung wird nicht verlangt; als Zeichen der Dankbarkeit wären laut deren Ansicht jeweils zwei Gutscheine á 200 Euro pro Jahr zur Nutzung in den Geschäften in Eimeldingen angemessen

       Sollte die Umzäunung nicht weiterverwendet werden, würde diese von den Grundstückseigentümern gerne kostenfrei übernommen werden
       Die Spielgerätehersteller wie auch GALA sichern die Preisgarantie bis zum 08.05.2023 zu, wie auch die Machbarkeit auf dem nur einen dafür notwendigen alternativen Grundstück Flst. 3572 mit 388m² und kleinem Baum.

Diese belaufen sich inkl. Preiserhöhung zw. 11.12.22 bis 09.03.23 wie folgt:
eibe Spielgeräte ÜKSP                         von    6.682,54 Euro auf 6.758,94 Euro
Gala Raber Rückbau KSP Jurastr.          von    7.151,90 Euro auf 7.330,69 Euro
Gala Raber Montage ÜKSP                 von 11.629,63 Euro auf 11.920,37 Euro
Gesamtkosten ÜKSP                         von 25.464,07 Euro auf 26.010,00 Euro

Um die Spielplatz-Angebote vergleichen zu können, wurde ein weiterer Spielgerätehersteller, die Firma Westfalia kontaktiert. Westfalia zieht grundsätzlich keine Spielgeräte anderer um, weshalb alles für den ÜKSP neu angeschafft werden müsste. Von dort könnten deren Spielgeräte aber auf den neuen öff. Spielplatz umgezogen werden (nicht aber die Seilbahn). Westfalia hat ebenfalls eine Skizze und ein Angebot inkl. Gala inkl. Preissteigerung in Höhe von 38.947,51 Euro erstellt. Auch müsste eine separate Entsorgung der Spielgeräte in Höhe von derzeit zusätzlichen 2.289,00 Euro eingeplant werden. Ein Angebot für den Rückbau der Spielgeräte im U3- und Ü3-Garten wurden von Westfalia nicht abgegeben. 

Für die Installation des ÜKSP sowie danach den zu erfolgenden Umzug/Rückbau zum gespiegelten neuen öff. Spielplatz zzgl. der Seilbahn und weiterer Spielgeräte für die Nutzungsdauer von ca. 1 - 2 Jahren ist mit einem Volumen/Kostenschätzung in Höhe von ca. 50.000 Euro zu rechnen. 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass aufgrund der voraussichtlichen Defizite im Haushalt 2023 sowie der noch weiter notwendigen Auftragsvergaben je Bauabschnitt (bspw. für Umzugsfirma, Möblierung uvm.) diese aus rein fiskalischen Gründen von der Errichtung eines Übergangsspielplatzes absieht. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat sieht von der Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes aufgrund der Haushaltslage sowie der noch weiteren notwendigen Auftragsvergaben je Bauabschnitt bzgl. des Neubaus ab. 

Alternativ 1:
Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes auf dem Baulandgrundstück Flst. 3572 zu den in der Vorlage genannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung in Höhe von derzeit 26.010,00 Euro an die Firma eibe inkl. Gala Raber zu erteilen.

Alternativ 2:
Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes auf dem Baulandgrundstück Flst. 3572 zu den in der Vorlage genannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung in Höhe von derzeit ca. 38.947,51 Euro zzgl. Entsorgung der alten Spielgeräte in Höhe von 2.289,00 Euro an die Firma Westfalia inkl. Gala zu erteilen.



Eimeldingen, 13.04.2023



Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin


Anlagen:

Nr.1 - Lageplan  
Nr.2 - Bild Flst. 3572 Im Eulenspiegel

Finanzen

       Firma eibe mit teils Umzug vorhandener Spielgeräte zzgl. Gala Raber auf den ÜKSP in Höhe von insg. ca. 26.010,00 Euro
-        Firma Westfalia mit nur neuen Spielgeräten zzgl. Gala Bauer ca. 38.947,51 Euro zzgl. evtl. Entsorgung der alten Spielgeräte in Höhe von ca. 2.289,00 Euro
       Sowie weiterer Kosten für den Umzug/Rückbau zum neuen öff. Spielplatz (diese Position kann erst in ca. 1 -1,5 Jahren angefragt werden). 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an die GR-Sitzung am 16.03.2023 und deren Ausführungen, wobei sich damals die Ratsmitglieder für die Errichtung des Übergangskinderspielplatzes (ÜKSP) auf zwei erst kürzlich angebotenen privaten Baugrundstücken Flst. 3572 und Flst. 3573 ausgesprochen hatten. Frau Flury verweist auf die Beschlussvorlage, in welcher die Konditionen der Grundstückseigentümer für die Zurverfügungstellung der Grundstücke aufgeführt sind: Nutzung bis Ende 2025; die öffentlichen Lasten sind von der Gemeinde zu tragen; Zeichen der Dankbarkeit in Form von jeweils zwei Gutscheinen á 200 Euro pro Jahr; Umzäunung kann bei Nichtverwendung gerne kostenfrei übernommen werden. Des Weiteren erläutert sie, dass daraufhin der favorisierte Spielgerätehersteller eibe wie auch der Gartenlandschaftsbauer (GALA) Raber auf Gültigkeit und Machbarkeit derer Angebot angefragt wurden, welche dies bis zum 08.05.2023 zugesichert haben. Für den ÜKSP ist jedoch nur die Fläche des Flst. 3572 mit 388m² und dem kleinen Baumbestand notwendig, sodass für die Dauer von 1 – 2 Jahren ein Kostenvolumen von 26.010,00 Euro investiert werden müsste. Dabei kann aktuell noch keine Kostenschätzung für den Umzug/Rückbau zum neuen öff. Spielplatz benannt werden.   
Der Vorsitzende ergänzt, dass trotz des kleinen Baumes zusätzlich Kosten für ein Sonnensegel hinzukommen würden. Alles in allem rechnet die Verwaltung mit einem Kostenvolumen von rund 50.000 Euro. Dies ist viel Geld für zwei Jahre Nutzung, welches nachhaltiger, bspw. in höherwertige Ausstattung des neuen Spielplatzes oder für bessere Möblierung des Kindergartens gesteckt werden könnte. Für den Neubau muss bereits ein Darlehen von 500.000 Euro aufgenommen werden, obwohl noch über zahlreiche folgende Kosten noch gar nicht abgestimmt werden konnte. Aufgrund der bereits bekannten angespannten Haushaltslage schlägt der Vorsitzende deshalb schweren Herzens vor, auf den ÜKSP zu verzichten. 
Gemeinderätin Bleile sieht in der Errichtung eines ÜKSP „sehr gut angelegtes Geld“ und plädiert sogar für die Vergrößerung auf beide Flächen, da Sie einen Spielplatz im Westen für wichtig erachtet. 
Gemeinderat Schamberger hatte zunächst die Idee, den aktuellen Kindergartenspielplatz nach Feierabend für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, aber nach einem aktuellen Vor-Ort-Besuch diese Idee wieder verworfen, nachdem das Ausmaß der Eidechsenvergrämung ersichtlich wurde. Trotzdem spricht er sich gegen den ÜKSP aus, da für zwei Jahre Nutzung sehr viel Geld benötigt wird, welches besser in bspw. Mobiliar investiert werden sollte. 
Gemeinderat Bodack möchte wissen, ob der öff. Spielplatz denn stark frequentiert wird. Dies wird bestätigt, sowohl von Kleinkindern und deren Eltern wie auch von Größeren, egal an welchen Tagen. 
Gemeinderätin Pohl gibt zu bedenken, dass in der näheren Umgebung viel Blockbebauung mit wenig Grünfläche vorherrscht und die Kinder deshalb Möglichkeiten zum Spielen im Freien benötigen. Im Osten der Gemeinde mit vielen Einzelhäusern und Garten sehe dies anders aus. Trotz der hohen Kosten spricht sie sich für den ÜKSP aus. 
Gemeinderätin Dr. Azem findet den Vorschlag von Frau Bleile, den ÜKSP auf beide Flächen auszuweiten gut; eine Fläche zum Spielen, die andere bspw. als Bolzplatz. Auf den Einwand des Vorsitzenden, dass ein Bolzplatz vom Werkhof zu pflegen sei und zusätzlich eingezäunt werden müsste, wurde dies von Frau Pohl verneint, da der bei der Reblandhalle auch nicht eingezäunt sei. Gemeinderat Herfort sieht auch keine Einzäunung für notwendig, da die Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist und die Kinder bereits schon dort spielen. 
Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden möchte Bürgermeister Friebolin klarstellen, dass es bei dem Vorschlag der Verwaltung auf den Verzicht des ÜKSP keinesfalls gegen Kinder geht, sondern die finanziell angespannte Haushaltslage dazu führt. Deshalb bittet er um Abstimmung in geänderter Form
Mehrheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat befürwortet die grundsätzliche Errichtung eines ÜKSP.
Ja-Stimmen: 5                     Nein-Stimmen: 3                         Enthaltungen: 0

Mehrheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes auf dem Baulandgrundstück Flst. 3572 zu den in der Vorlage genannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung in Höhe von derzeit 26.010,00 Euro an die Firma eibe inkl. Gala Raber zu erteilen.
Ja-Stimmen: 5                     Nein-Stimmen: 3                         Enthaltungen: 0

Mehrheitlicher Beschluss:
  1. Die Verwaltung soll auch für das Flst. 3573 einen Pachtvertrag mit den privaten Eigentümern zur Nutzung der Fläche als ÜKSP abschließen.
Ja-Stimmen: 5                      Nein-Stimmen: 3                         Enthaltungen: 0        

Beschluss

Der Gemeinderat sieht von der Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes aufgrund der Haushaltslage sowie der noch weiteren notwendigen Auftragsvergaben je Bauabschnitt bzgl. des Neubaus ab. 

Alternativ 1:
Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes auf dem Baulandgrundstück Flst. 3572 zu den in der Vorlage genannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung in Höhe von derzeit 26.010,00 Euro an die Firma eibe inkl. Gala Raber zu erteilen.

Alternativ 2:
Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Übergangskinderspielplatzes auf dem Baulandgrundstück Flst. 3572 zu den in der Vorlage genannten Konditionen und beauftragt die Verwaltung, die Auftragsbestätigung in Höhe von derzeit ca. 38.947,51 Euro zzgl. Entsorgung der alten Spielgeräte in Höhe von 2.289,00 Euro an die Firma Westfalia inkl. Gala zu erteilen.



Eimeldingen, 13.04.2023



Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin


Anlagen:

Nr.1 - Lageplan  
Nr.2 - Bild Flst. 3572 Im Eulenspiegel

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download TOP10_GRö_Kiga-Neubau_Übergangsspielplatz_VorlageNr8_Anlage1.pdf
Download TOP10_GRö_Kiga-Neubau_Übergangsspielplatz_VorlageNr8_AnlageNr2.pdf

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11. Ev. Kirchengemeinde Eimeldingen - Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Storchennestes auf dem Eimeldinger Kirchturm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 11

Sachverhalt

Das Storchennest auf dem Kirchturm wurde letztmals 2012 gereinigt und mit tatkräftiger Unterstützung von Herrn E. Bodack instandgesetzt. Die politische Gemeinde hatte die Storchennestaktion mit 1.500 Euro unterstützt sowie die Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehr für die Reinigung am Kirchturm getragen.

Im Frühjahr 2023 musste das Storchennest auf dem Kirchturm erneuert werden. Die Aufwendungen der Ev. Kirchengemeinde (Blechner, Metallbauer, Dachdecker und Hubsteiger) betrugen insgesamt rund 9.000 Euro. 

Mit Schreiben vom 31.03.2023 fragt die Kirchengemeinde um finanzielle Unterstützung/Kostenbeteiligung bei der politischen Gemeinde an.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen des Storchennestes auf dem Kirchturm mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe 4.500,00 Euro.

  1. Für den Zuschuss wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.500,00 Euro bei der Kostenstelle 52810020, Sachkonto 4318000 „Zuw. u. Zuschüsse an übrigen Bereich“ genehmigt. 


Eimeldingen, 17.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2023 sind keine Hausmittelmittel eingestellt. Diese wären im Ergebnishaushalt überplanmäßig bei der Kostenstelle 52810020, Sachkonto 4318000 „Zuw. u. Zuschüsse an übrigen Bereich“ bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beschreibt, dass das Storchennest auf dem Kirchturm zuletzt 2012 gereinigt und mit viel Herzblut von Ernst Bodack instandgesetzt wurde. Die Gemeinde hatte diese Maßnahme mit 1.500 Euro unterstützt sowie die restlichen Kosten der Feuerwehr und Reinigung am Kirchturm getragen. Im Frühjahr 2023 musste das Storchennest erneuert werden, wobei sich die Kosten für Blechner, Metallbau, Dachdecker und Hubsteiger auf rund 9.000 Euro belaufen. Diesbezüglich hat die Kirchengemeinde mit Schreiben vom 31.03.2023 um Unterstützung angefragt. Störche und deren Nester könnten als Kulturgut angesehen werden, deshalb schlägt die Verwaltung vor, sich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro zu beteiligen.
Gemeinderat Bodack merkt an, dass die Kirchengemeinde allgemein zu Spenden aufgerufen hatte und evtl. die 9.000 Euro durch diese bereits bezahlt sein könnten. Deshalb stellt er den Antrag auf Vertagung des TOPs, bis diese Frage geklärt wurde.
Ja-Stimmen: 2                     Nein-Stimmen: 6                         Enthaltungen: 0
Der Antrag auf Vertagung wurde somit abgelehnt.
Bürgermeister Friebolin schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz „…einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% des nicht durch Spenden gedeckten Auf-wands, jedoch maximal in Höhe 4.500,00 Euro.“ abzuändern.  
Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.
1.        Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen des Storchennestes auf dem Kirchturm mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% des nicht durch Spenden gedeckten Aufwands, jedoch maximal in Höhe 4.500,00 Euro.
2.        Für den Zuschuss wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 4.500,00 Euro bei der Kostenstelle 52810020, Sachkonto 4318000 „Zuw. u. Zuschüsse an übrigen Bereich“ genehmigt. 
Ja-Stimmen: 7                      Nein-Stimmen: 1                         Enthaltungen: 0        

Beschluss

  1. Die Gemeinde unterstützt die Sanierungsmaßnahmen des Storchennestes auf dem Kirchturm mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe 4.500,00 Euro.

  1. Für den Zuschuss wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.500,00 Euro bei der Kostenstelle 52810020, Sachkonto 4318000 „Zuw. u. Zuschüsse an übrigen Bereich“ genehmigt. 


Eimeldingen, 17.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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12. Notstromversorgung Feuerwehr ? Reblandhalle - Vergabe der Fachplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 12

Sachverhalt

In öffentlicher Sitzung wurde dem Gemeinderat am 30.03.2023 das Konzept für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle vorgestellt. 

Der Gemeinderat hat sich bei der Feuerwehr für die zunächst erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme für eine Notstromversorgung entschieden und vorerst kein Notstromaggregat (mobil oder stationär) zu beschaffen. 

In einem ersten Schritt soll dabei die Planung vergeben werden und für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen sowie ein solches angeschafft werden, welches bei Bedarf auch für die Notstromversorgung der Feuerwehr (nach Sanierung der Elektrik) dienen könnte.

Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 würden sich für die Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus auf rund 135.000 Euro sowie für die Umrüstungsarbeiten zur Anschlussmöglichkeit und Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats für die Reblandhalle auf rund 115.000 Euro belaufen.

Zum weiteren Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 
Nr. 11/2023 verwiesen.

Von planungsbüro für elektrotechnik gmbh alexander müller, bühl-neusatz, liegt ein Honorarangebot für die Sanierung der Elektrik des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 37.524,56 Euro brutto, Leistungsphasen (LPH) 1-8 inkl. 20% Umbauzuschlag und die Notstromversorgung der Reblandhalle in Höhe von 26.042,06 Euro (LPH 1-8) vor.

Beschlussempfehlung

  1. Feuerwehrgerätehaus 
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) an das planungsbüro für elektrotechnik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebotspreis 37.524,56 Euro brutto. 
  1. Reblandhalle
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen,) an das planungsbüro für elektro-technik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebotspreis 26.042,06 Euro brutto.




Eimeldingen, 13.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2023 stehen im Finanzhaushalt für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert an die Sitzung vom 30.03.2023, in welcher das Konzept für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle von Herrn Marco Berger vom Planungsbüro für elektro-technik gmbH alexander müller vorgestellt wurde. Damit die Feuerwehr – auch bei einem Blackout (> 72 Std. Stromausfall) - stets einsatzbereit sein kann, plädierte Herr Berger für die Anschaffung eines dieselbetriebenen stationären Aggregats, da mobile oft nicht dort sind, wo sie gerade gebraucht werden. Der Gemeinderat hatte sich jedoch für die erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme entschieden und vorerst gegen die Anschaffung mobiler oder stationärer Notstromaggregate ausgesprochen. 
Da die Reblandhalle im Bedarfsfall auch als Notfalltreffpunkt für die Eimeldinger Bürger/innen zur Verfügung stehen soll, hatte sich der Gemeinderat am 30.03. für die Anschaffung eines mobilen, auf einem Anhänger montierten Notstromaggregats, entschieden. Bezüglich der Idee aus der Mitte der Ratsmitglieder, die eigene PV-Anlage dafür zu nutzen, wurde von Herrn Berger zwar als technisch machbar, aber nicht gesetzeskonform kommentiert. Der Vorsitzende ergänzte den Kommentar dahingehend, dass zusätzlich noch Akkus angeschafft werden müssten, deren 20 KW Speicher bei weitem nicht für die „Reaktivierung“ der PV-Anlage bei Stromausfall ausreichen würden. Deshalb sollte aktuell noch auf Dieselbetrieb gesetzt werden. 
Für die Kosten der Elektrik-Sanierung der Feuerwehr in Höhe von 135.000 Euro sowie die Umrüstungsarbeiten zur Anschlussmöglichkeit und Beschaffung eines Aggregats in Höhe von 115.000 Euro wurden entsprechende Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Nun bedarf es hierfür der Vergabe der Fachplanungsleistungen. Gemäß Honorarangebot belaufen sich diese bei der Feuerwehr in Höhe von 37.524,56 Euro und für die Reblandhalle in Höhe von 26.042,06 Euro. 
Gemeinderat Herfort möchte wissen, ob die Planungsergebnisse dann im Gemeinderat vorgestellt werden und danach erst über die Auftragsvergabe entschieden wird. Dies wird bestätigt.
Gemeinderat Schamberger bittet um Auskunft, ob in den Planungsarbeiten auch bereits der Brandschutz mitberücksichtigt wird. Gemeinderat Herfort äußerte hierzu, dass laut Angebot der Brandschutz bei der Halle mit aufgeführt wird, nicht aber bei der Feuerwehr. Der Vorsitzende geht jedoch davon aus, dass dies in beiden Objekten der Fall sein wird, da schließlich auch ein Fachplaner beauftragt werden soll.
Gemeinderätin Dr. Azem wundert sich, dass in der kürzlich erst sanierten Halle, der Starkstromanschluss mit einem Kostenpunkt in Höhe von 26.000 Euro aufgeführt wird. In Bezug auf die vergangene Sitzung äußerte Sie, dass diese unbefriedigend gelaufen sei und auch Fragen teilweise unbeantwortet geblieben sind. Auch Gemeinderat Kibbat äußert sein Unverständnis, dass die sanierte Halle nun nochmals viele Investitionen benötigt. 
Bürgermeister Friebolin erklärt, dass die Sanierung zu einem Zeitpunkt beauftragt wurde, wo Zeiten-/Wärmewende noch kein Thema war und sich die aktuellen Honorarkosten für die Leistungsphase 1 – 8 an den Gesamtkosten inkl. Anschaffungen orientieren. Dem pflichtet Gemeinderätin Bleile zu und ergänzt, dass leider ca. 1/3 Planungskosten „normal“ sind. Laut dem Vorsitzenden basiert das Angebot auf der Honorarzone 2 und bewegt sich damit sogar auf unterer Ebene. 
Gemeinderat Herfort sieht heute keine Möglichkeit zur Vergabe der Fachplanerleistungen und stellt den Antrag auf Vertagung des TOPs
Ja-Stimmen: 2                     Nein-Stimmen: 5                         Enthaltungen: 1
Der Antrag auf Vertagung wurde somit abgelehnt.
Da sich die Ratsmitglieder uneins sind, welche Varianten in der Sitzung am 30.03. zur Wahl gestanden sind, fasst Bürgermeister Friebolin nochmals wie folgt zusammen:
  1. Ein stationäres Aggregat bei der Feuerwehr zzgl. Starkstromkabel zur Halle 
  2. Ein stationäres Aggregat bei der Feuerwehr sowie ein mobiles bei der Halle (Vorschlag der Verwaltung)
  3. Geänderter GR-Beschluss: Vorerst nur Ertüchtigung Feuerwehr inkl. Anschlüsse + ein mobiles Aggregat auf Anhänger inkl. Anschlüsse für Halle

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag getrennt zur Abstimmung.
Einheitlicher Beschluss:
1.        Feuerwehrgerätehaus 
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) an das planungsbüro für elektro-technik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebots-preis 37.524,56 Euro brutto. 
Ja-Stimmen: 8                      Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0        

Mehrheitlicher Beschluss:
2.        Reblandhalle
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen,) an das planungsbüro für elektro-technik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebotspreis 26.042,06 Euro brutto.
Ja-Stimmen: 4                      Nein-Stimmen: 1                         Enthaltungen: 3        

Beschluss

  1. Feuerwehrgerätehaus 
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) an das planungsbüro für elektrotechnik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebotspreis 37.524,56 Euro brutto. 
  1. Reblandhalle
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen -Elektrotechnik LPH -1 8 (Technische Ausrüstung Starkstromanlagen,) an das planungsbüro für elektro-technik gmbH alexander müller, Bühl-Neusatz und Lörrach zum Angebotspreis 26.042,06 Euro brutto.




Eimeldingen, 13.04.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass die E-Doppelladesäule beim Rathaus letzte Woche in Betrieb genommen wurde. Dabei ist die Anlage geeicht und an keinen Anbieter gebunden; ladet dafür aber nicht ganz so schnell wie die im Rebacker. 
_______________________________

Des Weiteren freut sich der Vorsitzende bekanntgeben zu dürfen, dass die vom Gemeinderat am 16.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 von der Rechtsaufsicht genehmigt und die Gesetzmäßigkeit bestätigt wurde. Von der Rechtsaufsicht wurden die späte Beschlussfassung sowie die fehlenden Eröffnungsbilanzen und die dadurch fehlenden Jahresabschlüsse kritisiert. 
_______________________________

Gerne wird nochmals an den diesjährigen Bürgerempfang am Freitag, 05.05.2023 um 18:30 Uhr in die Reblandhalle erinnert. An diesem Abend soll die Geselligkeit im Vordergrund stehen, wobei auch über die vergangenen Jahre wie auch künftige Ereignisse thematisiert werden sollen. Für das leibliche Wohl ist dabei ebenfalls gesorgt. 

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14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bodack beschwert sich auch im Namen der Nachbarschaft, dass bereits vor Wochen in der Dorfstr. im Auftrag der Telekom eine Baugrube ausgehoben und diese noch immer nur provisorisch verschlossen wurde, sodass die Hofeinfahrt erheblich behindert wird. Dem Vorsitzenden sind die Umstände bekannt, leider auch die von der Telekom beauftragte Firma, welche vermehrt schon unprofessionell gearbeitet hat. Die Verwaltung wird der ausführenden Firma „Ersatzvornahme“ androhen und ggf. auf deren Kosten die Grube schließen lassen. Gemeinderat Kibbat befürchtet, dass die Telekom solche Arbeiten ausgeschrieben hat und die günstigste Firma genommen wurde. Gemeinderat Bodack fragt sich, weshalb nicht einfach eine Stahlplatte über die Grube gelegt wurde, dann hätte auch die Hofeinfahrt benutzt werden können. 

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15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 15

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer erinnert sich bezüglich der Diskussion zum Baugebiet „Malzholzweg“, dass im Zuge „Sicherer Schulweg“ von der Gemeinde ein Grundstück gekauft werden wollte, damit die Schüler/innen nicht mehr über Grünland zur Grundschule laufen müssten. 
Der Vorsitzende erklärt, dass diesbezüglich mit den Eigentümern verhandelt wurde, diese aber letztendlich einen Rückzieher gemacht hätten. Auch die Verpachtung eines Grünstreifens an die Gemeinde wurde abgelehnt. 
_______________________________

Der Zuhörer bittet auch um Auskunft zum Sachstand der Erweiterung des Gewebegebiets Reutacker, 4. Teilabschnitt. Die Leitungen wie auch die Bahn müsste bereits das 3 + 4 Gleis verlegt haben. Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass bereits vor 4 Jahren Gespräche mit Grundstückseigentümern stattgefunden hätten und diese einen Verkaufspreis von nicht unter 50 €/m² in den Raum stellten. Eine Berechnung ergab Erschließungskosten von rund 130 €/m², sodass bei den aufgerufenen Grundstückskaufpreisen der Verkaufspreis für ein Gewerbegrundstück bei 180 €/m² gelegen hätte und deshalb nicht weiterverfolgt wurde.

_______________________________

Bezüglich der Sauerkirschplantage glaubt der Zuhörer zu wissen, dass hierfür der Pächter alle fünf Jahre einen Antrag auf Umwandlung der Grünlandbewilligung zu stellen hätte, um entsprechende Zuschüsse zu erhalten. Dem Vorsitzenden ist kein entsprechender Antrag bekannt. 

_______________________________

Derselbe Zuhörer äußert seinen Unmut über die im B-Plan Malzholzweg geforderten zwei CEF-Ausgleichsflächen für Eidechsen. Weshalb für die „verhexten Eidechsen“ ein „Krötenstreifen“ von Grünland abgezweigt werden muss, ist Ihm völlig unverständlich. Bürgermeister Friebolin sichert zu, dass trotz alledem noch das Gewerbegebiet erweitert werden könnte.  



Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 22:50 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 11:03 Uhr