Datum: 25.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Verkehrskonzept für die Gemeinde Eimeldingen (Vorlage Nr. 19/2023) -Umsetzung der Handlungsempfehlung ?Fahrbahnverengungen an den Ortsein-fahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen?
3 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin (Vorlage Nr. 21/2023) - Vergabe des Gewerks Stahlbauarbeiten
4 Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege (Vorlage Nr. 20/2023) -Vergabe der Zimmermannsarbeiten -Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
5 Mietanpassungen in den kommunalen Liegenschaften (Vorlage Nr. 18/2023)
6 Mitteilungen der Verwaltung
7 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
8 Fragestunde der Bürger/innen

zum Seitenanfang

1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Martina Bleile und Gemeinderätin Silke Voß-Schwarz werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

zum Seitenanfang

2. Verkehrskonzept für die Gemeinde Eimeldingen (Vorlage Nr. 19/2023) -Umsetzung der Handlungsempfehlung ?Fahrbahnverengungen an den Ortsein-fahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, nachfolgende Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept umzusetzen.
An den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ sollen doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut werden. Hierzu wurde die Bau-freigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ erteilt.
Ferner wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen (Markierungs- und Beschilderungsplan) in den jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Straßen ohne Gehwege) zu beauftragen.
Bei einem Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde am 17.01.2023 wurden die geplanten Verkehrsverengungen in der Alten Basler Str., Binzener Str. und im Fischinger Weg genehmigt. 

Für die Klebearbeiten der Flachbordsteine für alle drei Bereiche liegt dem Werkhof ein Angebot der Fa. Adolf Blatt GmbH + Co. KG, Kirchheim a.N. über 17.453,74 Euro brutto vor. Für die Beschilderung und Gestaltung der Verengungen muss mit weiteren ca. 1.000 Euro/Straße/Weg gerechnet werden.

Mit der Erstellung eines Parkraumkonzepts (Markierungs- und Beschilderungsplan) im Bereich Dorfstraße / Gretel-Locher-Weg wurde das Ing.-Büro Rapp Regioplan beauftragt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzepts die Vergabe der Klebearbeiten für die Flachbordsteine für die doppelseitig versetzten Verkehrsverengungen an die Fa. Adolf Blatt GmbH + Co. KG, Kirchheim a.N. zum Angebotspreis von 17.453,74 Euro (brutto).

  1. Mit den Beschilderungs- und Gestaltungsarbeiten wird der Werkhof mit einem Gesamtkostendeckel in Höhe von 3.000 Euro beauftragt. 


Eimeldingen, 17.05.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister


Anlagen:
  • Übersichtsskizze
  • Lageplan je Fahrbahnverengung

Finanzen

2022 wurden im Ergebnishaushalt beim Straßenunterhalt Haushaltsmittel für die Umsetzung des Verkehrskonzepts bereitgestellt. Vom Planansatz in Höhe von 70.000 Euro wurden Stand 10.05.2023 28.377,73 Euro verbraucht. Somit können 40.000 Euro ins Jahr 2023 übertragen werden. (Kostenstelle: 55410010 und Sachkonto: 4212000).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht einleitend auf die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2022 beschlossenen Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept ein und teilt mit, dass an den Ortseingängen „Alte Basler Str.“, „Binzener Str.“ und „Fischinger Weg2“ doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut werden sollen. Hierzu wurde die Baufreigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ bereits erteilt.
Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt, ein Parkraumkonzept für alle Straßen ohne Gehweg, insbesondere anlässlich der dauerhaft schwierigen Parksituationen in der Dorfstr. und dem bereits verkehrsberuhigten Gretel-Locher-Weg durch einen Fachplaner zu beauftragen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, wurde hierfür bereits ein Ingenieurbüro beauftragt. 

Werkhofleiter Sturm beschreibt, dass bei einem Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde am 17.01.2023 die geplanten Verkehrsverengungen vorgestellt und genehmigt wurden. Anhand von Planzeichnungen werden die Verengungen den Anwesenden vorgestellt. Zuvor waren dort Bodenschwellen angebracht, welche sich aber mit der Zeit teils gelöst hatten. Da die Verengungen je 10 m voneinander versetzt angebracht werden, müssen die Verkehrsteilnehmer langsame Kurven fahren. Das Landratsamt besteht darauf, dass auch LKWs die Verengungen umfahren können. Die Fahrbahnbreite von 3,50 m muss dabei gewährleistet werden. Deshalb fallen die Verengungen in der „Binzener Str.“ wie auch im „Fischinger Weg“ nicht ganz so tief aus, wie die in der „Alten Basler Str.“. 
Auf die Frage aus dem Gremium, wie der Innenraum der Verengungen gestaltet werden soll, teilt Herr Sturm mit, dass dieser bspw. bepflanzt werden könnte. Jedoch nicht mit einem Baum – wie damals bei der Wanderbäumeaktion ersichtlich wurde, da diese nur in einem gewissen Abstand zur Fahrbahn gepflanzt werden dürfen – sondern vielmehr durch bspw. einen Busch. Des Weiteren teilt Herr Sturm mit, dass die Arbeiten bereits ausgeschrieben wurden, jedoch die ortsansässigen Firmen weniger Interesse daran gezeigt haben. Die Klebearbeiten der 8cm hohen Flachbordsteine könnten innerhalb eines Tages durchgeführt werden. 
Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass die Abklärungen mit dem LRA, der Feuerwehr sowie Entsorgungsunternehmen etwas gedauert haben, nun aber auch ein Angebot der Firma Blatt aus Kirchheim am Neckar für alle drei Straßen in Höhe von 17.453,74 Euro unterbreitet wurde. Für die Beschilderung muss mit weiteren ca. 1.000 Euro je Straße gerechnet werden. 
Gemeinderat Bodack findet die Höhe der Flachbordsteine von 8 cm etwas arg niedrig, da diese bereits von einem normalen Auto überfahren werden könnten. Werkhofleiter Sturm erklärt, dass eigentlich 12-14cm - wie bspw. auf der Verbindungsstr. zw. Fischingen und Binzen - vorgesehen waren, diese aber von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurden. Mit der Begründung, dass 12cm und mehr nur Außerorts, weit voneinander entfernt sowie einseitig – und nicht gegenläufig wie bei uns - zugelassen sind. Durch die Bepflanzung mit einem Busch je Verengung ist auch eine optische Veränderung gegeben, auch wenn erfahrungsgemäß leider landwirtschaftliche Maschinen trotzdem derartiges überfahren würden. 
Gemeinderat Herfort möchte wissen, ob in der „Alten Basler Str.“ auch weitere Schilder, wie auch Parkplatzmarkierungen vorgesehen sind. Laut Herr Sturm liegt dies es an der Gemeinde, ob dies gewünscht wird. Das LRA müsste dann je vorhandener Fahrbahnbreite und Vorhaben entsprechende Anordnungen erteilen. Herr Herfort begrüßt, dass die Verengungen mit Bepflanzung zügig angebracht werden können, damit wieder langsamer in die Ortschaft gefahren werden muss. 
Bürgermeister Friebolin erinnert an die Kreativität der Mitbürger, welche nun den neu gestalteten und bepflanzen Dorfbrunnenplatz Im Winkel als Roller-Abstellplatz benutzen. 
Gemeinderätin Dr. Azem schlägt vor, Bäume bei den Verengungen – analog der Wanderbäume - auszuprobieren und evtl. teilweise auf Privatgrundstück von Angrenzern aufzustellen. Gemeinderätin Voß-Schwarz hofft, dass sich unter den Anwohnern Bewässerungspaten finden lassen, denn ansonsten müsste dies der Werkhof übernehmen. 
Werkhofleiter Sturm bittet um Entscheidung im Gremium, ob bei den Verengungen der Bitumenbelag somit definitiv entfernt werden soll. Diesem wird zugestimmt, zumal Bepflanzungen jeglicher Art den Ort schöner machen. Gemeinderat Schamberger fragt nach, ob bei der Bepflanzung der Verengung in der „Alten Basler Str.“ dann der Gehwegbordstein erhöht werden müsste. Dem pflichtet Herr Sturm zu. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.


In Anschluss bedankt sich Bürgermeister Friebolin bei Herrn Sturm für die Ausführungen, die Einholung der Angebote wie auch für die zähen Verhandlungen mit allen Beteiligten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzepts die Vergabe der Klebearbeiten für die Flachbordsteine für die doppelseitig versetzten Verkehrsverengungen an die Fa. Adolf Blatt GmbH + Co. KG, Kirchheim a.N. zum Angebotspreis von 17.453,74 Euro (brutto).

  1. Mit den Beschilderungs- und Gestaltungsarbeiten wird der Werkhof mit einem Gesamtkostendeckel in Höhe von 3.000 Euro beauftragt. 


Eimeldingen, 17.05.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister


Anlagen:
  • Übersichtsskizze
  • Lageplan je Fahrbahnverengung

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2023-01-17 Alte Basler Straße.pdf
Download 2023-01-17 Binzener Straße.pdf
Download 2023-01-17 Fischinger Weg.pdf
Download Ausführungsskizze Insel.pdf

zum Seitenanfang

3. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin (Vorlage Nr. 21/2023) - Vergabe des Gewerks Stahlbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurde das Gewerk Stahlbauarbeiten nach VOB öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 03.05.2023 mit folgendem Ergebnis:

Gewerk 060 „Stahlbau“
Kostenberechnung: 173.502,00 € (brutto, Stand: 21. Juli 2022)


Angebot abgegeben
4
davon in der Wertung
4

Angebote
SGI GmbH, Maulburg
219.785,75 €
Bieter 2
234.274,70 €
Bieter 3
240.839,53 €
Bieter 4
386.271,50 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks Stahlbauarbeiten an die SGI GmbH, Maulburg, zum Angebotspreis von 219.785,75 € (brutto).




Eimeldingen, 11.05.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Nach der Prüfung der Angebote durch die Fachplaner, Bauleitung und dem Staatsanzeiger ergibt sich folgender Kostenanschlag je Gewerk:

Gewerk
Ausschreibung
(brutto)
Kostenberechnung (brutto)

Stahlbauarbeiten
  219.785,75 €
  173.502,00 €

Gesamtsumme Vergaben

  219.785,75 €


  173.502,00 €


In den Haushaltsplänen 2021 (Übertrag), 2023 und 2024 (VE) sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,435 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bevor in die nächste Tagesordnung eingestiegen wird, verlässt Gemeinderat Bodack den Sitzungssaal aus privaten Gründen. 


Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher für den Neubau des Ev. Kindergartens nun auch das Gewerk Stahlbauarbeiten nach VOB öffentlich ausgeschrieben wurde. Die Submission am 03.05. ergab, dass vier Firmen ein Angebot abgegeben haben, wobei sich das günstigste aber deutlich über der Kostenschätzung vom letzten Jahr befindet. Dies liegt u.a. an den Preissteigerungen für Stahlbeton wie auch am unterschätzten Aufwand für die Werkplanung. Die jetzige Abweichung zur Kostenberechnung beläuft sich auf rund 46.000 Euro, wobei anzumerken ist, dass sich die letzten Vergaben noch leicht unter der Kostenschätzung befunden haben. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Kurz vor der Beratung des nächsten Tagesordnungspunktes erscheint Gemeinderat Bodack von seinem privaten Hinderungsgrund im Sitzungssaal zurück. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Gewerks Stahlbauarbeiten an die SGI GmbH, Maulburg, zum Angebotspreis von 219.785,75 € (brutto).




Eimeldingen, 11.05.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

4. Neubau einer Schutzhütte für die Brauchtumspflege (Vorlage Nr. 20/2023) -Vergabe der Zimmermannsarbeiten -Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Für den Neubau der Schutzhütte für die Brauchtumspflege auf dem Fasnachtsfeuerplatz wurde eine Variante mit Sparrendach beschränkt ausgeschrieben.

Kostenberechnung: 23.800,00 € (brutto, Stand: 02.03 2023)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

3

Angebot abgegeben
3

davon in der Wertung
3


Angebote
Horst Leisinger Holzbau, Kleines Wiesental
24.706,04 Euro
Bieter 2
25.900,77 Euro
Bieter 3
27.407,72 Euro

Die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt vom 02.05.2023 ergibt einen Gesamtaufwand von 35.856,59 Euro brutto. Darin sind die Baumeisterarbeiten für die Streifenfundamente in Höhe von 6.473,60 Euro sowie die Baunebenkosten von pauschal 15% der Bausumme in Höhe von 4.676,95 Euro enthalten.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Zimmermannsarbeiten an die Fa. Holzbau Horst Leisinger, Kleines Wiesental, zum Angebotspreis von 24.706,04 Euro (brutto).
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung.

  1. Der Gemeinderat stimmt einer möglichen überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 2.000 Euro (Kostenstelle 52810020-003, Sachkonto 720000) zu. 



Eimeldingen, 17.05.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an das schon einmal im Gremium besprochene Vorhaben bezüglich der Errichtung einer neuen Schutzhütte auf dem Fasnachtsfeuerplatz. Leider ist bis zur heutigen Sitzung noch keine Baugenehmigung vom LRA erteilt worden. Da diesbezüglich nichts im Wege stehen sollte, könnten nun die Zimmermannsarbeiten vorbehaltlich der Baugenehmigung beschlossen werden. 
Den Anwesenden werden die Entwürfe bildhaft erläutert. Dabei soll die Schutzhütte an zwei Seiten geschlossen sein und die bestehende Garage mit in die Dachkonstruktion integriert werden. Im hinteren Bereich können bspw. Müllgefäße wettergeschützt gelagert werden. Die Holzkonstruktion, welche nicht behandelt werden muss, lag im März 2023 bei einer Kostenschätzung von ca. 23.800 Euro. Der günstigste Anbieter, die Firma Leisinger aus dem Kleinen Wiesental hat ein Angebot in Höhe von rund 24.700 Euro abgegeben. Da aber noch Streifenfundamente und Baunebenkosten hinzukommen, liegt die Kostenschätzung bei mehr als 35.850 Euro. Im Haushalt unter Brauchtumspflege können per Mittelübertrag 25.000 Euro aus dem Vorjahr zur Verfügung gestellt werden. Weitere 10.000 Euro sind im Jahr 2023 eingestellt, sodass rund 1.000 Euro überplanmäßig zu bewilligen wären. 
Gemeinderat Herfort erkundigt sich, ob im Angebot auch die Verkleidung der Hütte inbegriffen ist. Dies wird bestätigt.
Gemeinderätin Voß-Schwarz fragt nach, wie der neue Raum über der Garage genutzt werden soll. Der Vorsitzende beschreibt, dass diesbezüglich noch nichts geplant wurde. Gemeinderätin Dr. Azem würde sich über Fledermaus-Bewohner freuen. 
Gemeinderat Schamberger bittet um Auskunft bezüglich der Bodenbeschaffenheit in der Hütte. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser wie bisher auch aus geschottetem Material sein wird. Eine evtl. spätere Nachrüstung bspw. mit Verbundsteinen ist gegeben. 
Gemeinderat Herfort fragt nach, ob auch ausreichend Wasserabläufe vorhanden sein werden. Bürgermeister Friebolin bestätigt dies auch ohne Regenrinnen und ergänzt, dass die Hütte ein Blechdach erhalten wird, um es so gut wie möglich Vandalismus sicher zu machen. Gemeinderat Schamberger hofft, dass die Dachkonstruktion kein Schwitzwasser tropfen lässt. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vor-sitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Zimmermannsarbeiten an die Fa. Holzbau Horst Leisinger, Kleines Wiesental, zum Angebotspreis von 24.706,04 Euro (brutto).
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung.

  1. Der Gemeinderat stimmt einer möglichen überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 2.000 Euro (Kostenstelle 52810020-003, Sachkonto 720000) zu. 



Eimeldingen, 17.05.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Mietanpassungen in den kommunalen Liegenschaften (Vorlage Nr. 18/2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsplanberatung in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 vorgeschlagen, die Mieten in den kommunalen Liegenschaften anzupassen.
Zuletzt wurden diese für fast alle Objekte in zwei Stufen im Jahr 2018 sowie 2019 um jeweils 10% erhöht. Bei Neuvermietungen wurden die Mietpreise dem Zustand der Wohnung und der Finanzkraft der Mieter angepasst.
Das Mieterhöhungsverlangen nach §558 Abs.1 ff. BGB muss schriftlich (Brief, Mail oder Fax) abgegeben werden, wobei dieses begründet werden muss. Hierzu stehen folgende Instrumente zur Verfügung: a) Mietspiegel; b) eine Auskunft aus einer Mietdatenbank; c) ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; d) entsprechende Mieten für einzelne vergleichbare Wohnungen (hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen). 
Beim Ermitteln der für den Ort üblichen Vergleichsmiete nach d) für eine bestimmte zu vermietende Wohnung beziehungsweise ein zu vermietendes Haus ist es wesentlich, dass die für den Vergleich herangezogenen Wohnungen in der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie im Hinblick auf die energetischen Voraussetzungen vergleichbar sind. Es darf kein Mittelwert gebildet werden, es darf dann lediglich bis zum niedrigsten Wert der drei ermittelten Mieten angehoben werden. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt laut einem Immo-Portal in Eimeldingen derzeit bei 10,82€/m² und ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,2% gestiegen – wobei leider nicht zw. Alt- oder Neubauvermietung unterschieden wird. (Im Landkreis Lörrach bei 10,48€/m²; + 4,3%).
Liegt die geforderte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nach d), kann der Vermieter von seinem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen, wenn die Miete 15 Monate unverändert geblieben ist. Liegt die geschuldete Miete aber deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, muss unter Umständen die Kappungsgrenze beachtet werden. Die Miete darf in diesem Fall nicht mehr als 20%, in Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze durch Landesverordnung abgesenkt wurde (gilt für bestehenden Mietverhältnissen), nicht mehr als 15% angehoben werden. 
Die Mietpreisbremse deckelt die Preise bei Neuvermietungen auf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese gilt bei Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Eimeldingen gehört aber nicht zu den Gemeinden im Landkreis Lörrach, in welchen die Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse gilt. 
Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens hat der Mieter zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er diesem zustimmen, es ablehnen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wird. Stimmt der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen zu, schuldet er die neue Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang. Lehnt er ab, muss der Vermieter innerhalb von weiteren drei Monaten Klage auf Zustimmung bei Gericht einreichen.
Für jede Wohnung der Gemeinde, drei vergleichbare Mietobjekte nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie im Hinblick auf die energetischen Voraussetzungen zu ermitteln, um auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen zu können, kann in Eimeldingen nicht gerichtsfest vorgenommen werden. Auch werden aufgrund des sozialen Auftrages der Gemeinde die Wohnungen überwiegend an finanzschwächere Mieter vergeben. Unter Beachtung der allg. Preissteigerungen, der bevorstehenden Nebenkostenabrechnungen und der damit zusätzlichen Belastung jedes einzelnen Mieters sollen die Mieten auf rund 8 €/m², jedoch maximal um 15 % fristgerecht ab September 2023 erhöht werden. 
Für Indexmietverträge besteht keine Regelung bzgl. der Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse. Je nach Vertrag, kann bspw. bei der Veränderung des Lebenshaltungsindex um 7 Punkte nach oben oder unten eine Mietanpassung vorgenommen werden. Die Berechnung der Indexmiete wurde vom Bundesgerichtshof 2021 neu festgelegt: Die ursprünglich vereinbarte Miete geteilt durch den Wert des Verbraucherpreisindex für den Monat des Einzugs multipliziert mit dem bei Zugang der Mieterhöhungserklärung gültigen Wert des Verbraucherpreisindex ergibt die neue Miete, wie ab dem Beginn des übernächsten Monats zu zahlen ist. Anders wie bei den o.g. Mietanpassungen bedarf es keiner Zustimmung des Mieters. 

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt für die kommunalen Liegenschaften folgende Mietanpassungen der Kaltmieten:

  • Dorfstr. 1, Hauptstr. 11, Hauptstr. 13 und Hauptstr. 47, Im Bruckacker 16 sowie Im Entenschwumm 2 auf rund 8 €/m², jedoch maximal 15% der bisherigen Kaltmiete 
  • Hauptstraße 25 um 8 %/m² 

jeweils zum 01. September 2023. 



Eimeldingen, 17.05.2023





Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Finanzen

Mietmehreinnahmen in den kommunalen Liegenschaften

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert an den diesjährigen unausgeglichenen Ergebnishaushalt und im Zuge dieser Beratungen sich der Gemeinderat für die Anpassung der Mieten in den kommunalen Liegenschaften entschieden hatte. Letztmals erfolgte im 2018 und dann wieder im Jahr 2019 eine Mietpreiserhöhung von jeweils 10%. Da es in Eimeldingen keinen Mietspiegel gibt und die vergleichbaren Wohnungen nicht ausreichen, um ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, wurde gemäß ausführlicher Beschreibung in der Beschlussvorlage ein anderer Weg gesucht. 
Leider gibt es in Eimeldingen auch nicht viele freie Wohnungen. Trotzdem müssen für Geflüchtete Wohnungen von der Gemeinde angemietet werden. Diese liegen immer über 10,00€/m², wie auch die Immoportale eine durchschnittliche Nettokaltmiete von derzeit 10,82€/m² und für den Landkreis bei 10,48€/m² beziffern. 
Da aber die Lebenshaltungskosten und hohen Nebenkosten bereits alle Bürger/innen belasten, soll auf eine derartige Anpassung verzichtet werden. Da auch bei der Vermietung von gemeindeeigenen Wohnungen die finanzielle Situation der Bewerber Berücksichtigung findet, soll laut Vorschlag der Verwaltung die Nettokaltmiete auf nicht mehr als 8€/m² angehoben werden. Dies soll auch nur dann verlangt werden, wenn die neue Miete nicht mehr als 15% über der bisherigen Miete liegt. Dies wird zu Mehreinnahmen führen, welche aber aktuell noch nicht beziffert werden können, da die Mieter auch die Möglichkeit der Annahmeverweigerung haben. 

Nachdem keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt für die kommunalen Liegenschaften folgende Mietanpassungen der Kaltmieten:

  • Dorfstr. 1, Hauptstr. 11, Hauptstr. 13 und Hauptstr. 47, Im Bruckacker 16 sowie Im Entenschwumm 2 auf rund 8 €/m², jedoch maximal 15% der bisherigen Kaltmiete 
  • Hauptstraße 25 um 8 %/m² 

jeweils zum 01. September 2023. 



Eimeldingen, 17.05.2023





Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury                
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt Frau Silke Lazzara als neue Senioren- und Behindertenhilfe, die seit dem 15.05.2023 in der Gemeinde tätig ist und übergibt ihr das Wort. Frau Lazzara stellt sich im Gemeinderat mit den Worten vor: „Ich bin knapp 52 Jahre alt, verheiratet und lebe seit September 2016 in Eimeldingen. Bereits bei der Teilnahme letzte Woche beim Seniorenmittagstisch konnte ich erste Eindrücke sammeln und ist sich den großen Fußstapfen, in welches Sie tritt, bewusst. Von 1988 – 1991 habe ich eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin absolviert. Seit 1991 war ich nach zweiter erfolgter Ausbildung als Beamtin im mittleren Justizdienst tätig. Meine letzte Dienststelle war beim Amtsgericht Lörrach. Dort war ich seit 2011 auf dem Betreuungsgericht eingesetzt, sodass ich über entsprechende Kenntnisse in der Arbeit als Senioren- und Behindertenhilfe verfüge und mich auf die neue Aufgabe in Eimeldingen freue.“ 
Bürgermeister Friebolin und die Ratsmitglieder heißen Frau Lazzara mit einem Applaus herzlich Willkommen und wünschen ihr einen guten Start in der verantwortungsvollen Gemeindearbeit. 
_______________________________

Der Vorsitzende freut sich, dass am Dienstag, 30.05.2023 um 8 Uhr der Spatenstich für den Neubau des Ev. Kindergarten St. Martin auf der Baustelle im Beisein u.a. von Kindern, Erzieherinnen und einigen Gemeinderatsmitgliedern stattfinden wird. 
_______________________________

Des Weiteren gilt es zu verkünden, dass im Kindergarten Schnäggehüsli am 01.06.2023 Mareike Hermann mit 100% als staatlich anerkannte Erzieherin beschäftigt werden wird. Damit wird der Mindestpersonalschlüssel zwar etwas überschritten, was aber den Kindern und dem überlasteten Team zu Gute kommen wird. 

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Azem erkundigt sich zum Sachstand bezüglich des Übergangskinderspielplatzes. Der Vorsitzende erklärt, dass die Lieferung der Spielgeräte auf Anfang Juli zugesichert wurde. Der Landpachtvertrag wurde bereits geschlossen, doch die Errichtung der Fläche kann erst kurz vor Spielgerätelieferung, Ende Juni erfolgen. Die Zeitplanung wird der Öffentlichkeit rechtzeitig bekanntgegeben. 

zum Seitenanfang

8. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer äußert seine Bedenken bezüglich der zuvor in der Sitzung angesprochenen und geplanten Parkflächenmarkierung in der Dorfstr., da diese dann sicher von Anwohnern dauerhaft belegt werden, obwohl eigentlich Stellflächen auf deren Privatgrundstücken vorhanden sind. Bürgermeister Friebolin weiß um die Thematik. Durch das Parkraumkonzept der Fachfirma hat die Gemeindeverwaltung Rechtssicherheit, um dann entsprechende Maßnahmen gegen solche Parker ergreifen zu können und ggfls. eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen. 
_______________________________

Bezüglich der Schutzhütte freut sich ein Zuhörer, dass es nun endlich vorangehen wird und bittet um den Zeitplan, bis wann mit der Baugenehmigung zu rechnen wäre und wie schnell der Aufbau gehe. Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass es sich nicht um ein „Jahrhundertbauwerk“ handelt und nicht einschätzt werden kann wann das LRA einen hoffentlich positiven Entscheid zustellen wird. Sobald dieser eintrifft, kann mit der Realisierung kurzfristig gestartet werden, zumal Holz wieder lieferbar und bezahlbar ist. Nur für das Midsommerfest wird es höchstwahrscheinlich jedoch nicht reichen. 
_______________________________

Ein Zuhörer erkundigt sich nach den verwitterten Gedenktafeln zur Erinnerung an die Maschinenfabrik. Der Vorsitzende erklärt, dass diese bereits vor Monaten bestellt wurden und sich diese auch im Rathaus befinden. Doch leider hatte der Werkhof in den letzten Wochen aufgrund Personalmangels und wichtiger anderer Aufgaben noch keine Zeit, diese zu montieren. 


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 18:50 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 11:07 Uhr