Datum: 29.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 27.04.2023 und 25.05.2023
3 Bauantrag -Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum auf Flst.-Nr. 736/15, Märkter Str. 13
4 Umbau Wuhr mit Einlaufwehr Mühlbach auf der Gemarkung Binzen („Binzener Wuhr“) - Beauftragung einer Machbarkeitsstudie
5 Verkehrsrechtliche Maßnahmen - Im Ifang/ Fischinger Weg -- Begrenzung der Parkzeit am Friedhof auf 2 Stunden mit Parkscheibe - Haltinger Weg -- Ausweisung als Fahrradstraße
6 Mitteilungen der Verwaltung
7 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
8 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Birgit Pohl und Gemeinderat Christian Marx werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 27.04.2023 und 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 und 25.05.2023 wird genehmigt.

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3. Bauantrag -Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum auf Flst.-Nr. 736/15, Märkter Str. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 14.06.2023

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 736/15 soll das bestehende Wohngebäude durch die Anhebung des Daches aufgestockt und der Wohnraum durch die Ergänzung einer Gaube erweitert werden. Die Höhe des großen Kniestocks (Gaube) liegt bei circa 2,30 m und die Höhe des kleinen Kniestocks liegt bei circa 1,40 m. Diese Kniestockhöhe ermöglicht unter dem Dach eine begehbare Wohnfläche. Die Gaube nimmt mit 6,00 m Länge und jeweils 1,50 m Abständen an den Seiten zu den Dachkanten zwei Drittel der Dachlänge in Anspruch.
Eine Ortsbegehung hat ergeben, dass sich eine Geschossaufstockung von 1,40 m in die bebaute Umgebung einfügt. In der Nachbarschaft befinden sich bereits mehrere Gebäude, die ähnliche Höhen aufweisen. Durch die Dachaufstockung entsteht neuer Wohnraum, ohne dass weitere Grundstücksfläche in Anspruch genommen wird. Mit einer Gesamthöhe von circa 9,40 m fügt sich die Aufstockung in die Umgebungsbebauung ein. Städtebaulich bestehen keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Märkter Str. 13, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum
       
Flst. Nr.:         736/15

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         25.05.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum auf Flst.-Nr. 736/15, Märkter Str. 13 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt das Vorhaben, nach welchem ein vorhandener Dachstuhl erhöht und zu Wohnraum ausgebaut werden soll. Da es sich im unbeplanten Innenbereich befindet, erfolgt die Beurteilung gemäß § 34 BauGB, nach welchem sich das Gebäude in die nähere Umgebung einfügen soll. Anhand von Lageplänen, Schnitten und Ansichten u.a. des Architekten wird den Anwesenden das Vorhaben dargestellt. Des Weiteren hat der Architekt auch die Umgebungsbebauungen auf vergleichbare Firsthöhen geprüft und dabei auch höhere vorgefunden. 
Die Stadtbau Lörrach wurde um Stellungnahme gebeten und beurteilt dieses mit Schreiben vom 14.06.2023 wie folgt: „Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 736/15 soll das bestehende Wohngebäude durch die Anhebung des Daches aufgestockt und der Wohnraum durch die Ergänzung einer Gaube erweitert werden. Die Höhe des großen Kniestocks (Gaube) liegt bei circa 2,30 m und die Höhe des kleinen Kniestocks liegt bei circa 1,40 m. Diese Kniestockhöhe ermöglicht unter dem Dach eine begehbare Wohnfläche. Die Gaube nimmt mit 6,00 m Länge und jeweils 1,50 m Abständen an den Seiten zu den Dachkanten zwei Drittel der Dachlänge in Anspruch. Eine Ortsbegehung hat ergeben, dass sich eine Geschossaufstockung von 1,40 m in die bebaute Umgebung einfügt. In der Nachbarschaft befinden sich bereits mehrere Gebäude, die ähnliche Höhen aufweisen. Durch die Dachaufstockung entsteht neuer Wohnraum, ohne dass weitere Grundstücksfläche in Anspruch genommen wird. Mit einer Gesamthöhe von circa 9,40 m fügt sich die Aufstockung in die Umgebungsbebauung ein. Städtebaulich bestehen keine Bedenke.“
Der Vorsitzende schließt sich der Beurteilung durch die Stadtbau Lörrach mit dem Hinweis an, dass der Grundstückseigentümer vor geraumer Zeit bereits einen Bauantrag für einen Erweiterungsbau im hinteren Bereich gestellt hatte. 
Gemeinderätin Bleile dagegen kann die Beurteilung der Stadtbau Lörrach nicht ganz nachvollziehen, denn nach Ihrem Befinden handelt es sich nach der Erhöhung des Dachstuhls um eine 3-geschossige Bebauung, welche bisher in der Märkter Str. nicht vorhanden ist. Sie bittet darum, dass die Fachbehörde die Geschossigkeit nochmals prüft, auch bezüglich der bodentiefen Fenster. Des Weiteren erscheint Frau Bleile die geplante Gaube zu groß. 
Bürgermeister Friebolin erklärt, dass es sich hier um eine 2,5-geschossige Bebauung handelt und bittet um Mitteilung, ob Gemeinderätin Bleile einen Antrag auf Prüfung stellen möchte, was von Ihr bejaht wird. 
Gemeinderätin Voß-Schwarz kann sich erinnern, dass im Gremium schon einmal eine derartige Gaube abgelehnt wurde, da die Proportionen nicht gepasst hätten.
Wie Bürgermeister Friebolin informiert, gibt es in der Gemeinde keine spezielle Gaubensatzung. Wenn das Vorhaben nicht in einem gültigen B-Plan-Gebiet mit Regelung der Dachgauben– wie hier der Fall - geplant wird, erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB – Einfügungsgebot. 

Gemeinderätin Bleile stellt sodann den Antrag auf nochmalige Prüfung der Zulässigkeit der Geschossanzahl sowie der geplanten Gaube.
Dieser wird mehrheitlich angenommen:
Ja-Stimmen: 6                     Nein-Stimmen: 1                 Enthaltungen: 4                                                                     

Demzufolge wird der Beschlussvorschlag entsprechend ergänzt. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den ergänzten Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
Für das Bauvorhaben Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum auf Flst.-Nr. 736/15, Märkter Str. 13 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.
Gesondert geprüft werden soll dabei nochmals die Zulässigkeit der Geschossanzahl sowie der geplanten Gaube.
Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 1                                                                     

Beschluss

Für das Bauvorhaben Aufstockung Dachstuhl und Erweiterung zu Wohnraum auf Flst.-Nr. 736/15, Märkter Str. 13 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1-500.pdf
Download 3 20 Grundriss - DG.pdf
Download 3 23 Schnitt A.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf
Download 3 34 Ansicht Süd.pdf
Download 3 35 Ansicht West.pdf
Download 3 36 Ansicht Ost.pdf

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4. Umbau Wuhr mit Einlaufwehr Mühlbach auf der Gemarkung Binzen („Binzener Wuhr“) - Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Das Wuhr mit Einlaufbauwerk des Eimeldinger Mühlbachs liegt auf der Gemarkung Binzen und dient gleichzeitig dem Hochwasserschutz der Gemeinde Binzen.
Es wird mit einer Klappe und Gewichten Wasserstandabhängig gesteuert. Bei Hochwasser wird ein größerer Querschnitt freigegeben und bei Niedrigwasser die nötige Stauhöhe eingehalten. 
In den letzten Jahren wurde in den niederschlagsarmen Sommermonaten häufig die Einleitung in den Mühlbach unterbrochen. Ursache war und ist die dann zu geringe Stauhöhe durch die Wehrklappe sowie die defekte Abflussregelung in den Mühlbach.
Im Sommer 2020 wurde vom Werkhof mit Schaltafeln das offene Wehr in Ab-stimmung mit dem Landratsamt provisorisch verschlossen, so konnte die Ein-laufmenge reduziert sowie das Stauziel erreicht werden und damit beide Wasserläufe mit Wasser versorgt werden.
Zusammen mit dem Landratsamt, Sachgebiet Wasser und Abwasser, wurde folgender Lösungsvorschlag erarbeitet:
  • Um eine auf Dauer funktionierende Einleitung in den Mühlbach zu gewährleisten, sollte in einem ersten Schritt ein funktionsfähiges Einlaufbauwerk hergestellt werden
  • Im zweiten Schritt sollte eine elektronisch geregelte und motorbetriebene Umlaufklappe an der Umgehung des Wehrs angebracht werden, um auf die Wasserstandsänderungen reagieren zu können und somit das Stauziel einzuhalten.
Über diesen Sachverhalt wurde der Gemeinderat im Mai 2021 in öffentlicher Sitzung informiert.

Die Presseberichte aus der 2021-Sitzung löste viele Reaktion aus, da es vor einiger Zeit schon Untersuchungen von Studierenden zu Lösungsansätzen gegeben hatte. Leider konnten hierzu keine Untersuchungsergebnisse im Gemeindearchiv ausfindig gemacht werden.
Aufgrund des Presseberichtes hat sich auch ein ehemaliger Student bei der Verwaltung gemeldet, welcher dann seine Unterlagen digital der Gemeinde zur Verfügung stellte. Im April 2022 fand ein erneuter Vor-Ort-Termin mit Teilnehmern der Wasserwirtschaft, Fischereiaufsicht, Planern, Herrn M. Fischer (ehem. am Projekt beteiligter Student) Gemeinderatsmitgliedern und Bürgermeister am Wuhr statt und es wurde nach neuen Lösungsansätzen gesucht.
Da neben dem Wasserzulauf in den Mühlbach auch die Durchgängigkeit am Binzener Wuhr herzustellen ist, soll nun ein Ingenieurbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden. In dieser Studie soll die Machbarkeit verschiedener Varianten zum Um- oder Rückbau des Wuhrs unter Berücksichtigung der Fischgängigkeit der Kander und dem Zufluss des Mühlbaches untersucht werden. 
Das Ingenieurbüro Rapp Regioplan hat der Gemeinde hierzu ein Honorarangebot in Höhe von 24.302,78 Euro brutto vorgelegt. 
Die Herstellung der Durchgängigkeit (Umbau des Wuhrs) ist im Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG unter der Maßnahmendokumentation (MaDok 3244) beschrieben und begründet. Damit kann die Maßnahme nach den Richtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw 2015) mit bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. 
Dagegen fällt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit nicht unter die Flussgebietsuntersuchungen und Gewässerentwicklungskonzepte. Eine Förderung der Machbarkeitsstudie kann nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg deshalb nicht in Aussicht gestellt werden. 
Bis zum Umbau des Wuhrs ist eine Wartung des Kippwehrs durch eine externe Fachfirma dringend geboten. Hierfür muss mit Kosten von 7.000 Euro gerechnet werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Machbarkeitsstudie für den Umbau Binzener Wuhr/ Zufluss Mühlbach an die Rapp Regioplan GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis in Höhe von 24.302,78 Euro brutto.



Eimeldingen, 22.06.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Für die Maßnahme „Umbau Wuhr“ wurden in den Jahren 2020 und 2021 im Finanzhaushalt insgesamt 70.000 Euro bereitgestellt (30.000 Euro in 2020 und 40.000 Euro in 2021). 2020 wurden 3.668,28 Euro und im Jahr 2021 3.427,09 Euro verfügt. Somit wären aus dem Jahr 2020 noch 26.000 Euro und aus dem Jahr 2021 weitere 36.500 Euro übertragbar und könnten zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie verwendet werden.
Beim Gewässerunterhalt können aus dem Jahr 2022 noch 6.824,90 Euro nach 2023 übertragen werden. Im Jahr 2023 stehen noch weitere 7.236,71 Euro zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Bezüglich des nachfolgenden Tagesordnungspunktes erklärt sich Gemeinderätin Martina Bleile für befangen und nimmt bei der Zuhörerschaft Platz.


Der Vorsitzende geht auf die Inhalte der Beschlussvorlage ein und merkt einleitend an, dass sich das Wuhr mit Einlaufbauwerk des Eimeldinger Mühlbachs auf der Gemarkung Binzen liegt und gleichzeitig deren Hochwasserschutz dient. Anhand von Luftbildern und Fotos wird den Anwesenden der Mühlbachlauf und das Wuhr visualisiert. 
In den letzten Jahren wurde in den niederschlagsarmen Sommermonaten häufig die Einleitung in den Mühlbach aufgrund der geringen Stauhöhe durch die Umlaufklappe sowie die defekte Abflussregelung unterbrochen. Auch bei Hochwasser läuft der Mühlbach trocken, teils wegen Verschlammungen und weil sich die Klappen aufgrund des Drucks nicht steuern lassen. Des Weiteren muss laut Regierungspräsidium die Durchgängigkeit der Kander verpflichtend hergestellt werden. Hierfür gibt es 85% Zuschüsse für die förderfähigen Kosten. Der 15%ige Eigenanteil der Gemeinde kann dann dem Ökokonto gutgeschrieben werden. Über die Thematik wurde bereits in der Sitzung im Mai 2021 sowie dann per Presseartikel öffentlich berichtet. Daraufhin hatte sich ein Student, welcher vor einiger Zeit (2010/2011) diesbezügliche Untersuchungen und Lösungsansätze erarbeitet hatte, gemeldet und stellte seine Unterlagen der Gemeinde zur Verfügung. Im April 2023 fand ein erneuter Vor-Ort-Termin mit Teilnehmern der Wasserwirtschaft, der Fischereiaufsicht, Planern, Gemeinderatsmitgliedern und weiteren Teilnehmern statt, um nach neuen Lösungsansätzen zu suchen. 
Einer der Planer ist Herr Kutsche vom Büro Rapp Regioplan, welchen Herr Friebolin begrüßt und das Wort erteilt, um über den Vor-Ort-Termin und eine Machbarkeitsstudie zu berichten. Herr Kutsche beschreibt, dass im Sommer 2020 der Werkhof das Wehr in Abstimmung mit dem Landratsamt provisorisch mit Schaltafeln versehen hatte, sodass wieder beide Wasserläufe mit Wasser versorgt werden konnten. Problem bei Hochwasser ist, dass das Geschiebe in der Kander die Klappen blockiert. Auch ist das Wehr aufgrund der Nähe zur A 98 Brücke schlecht zugänglich und das Klappenprovisorium sehr wartungsintensiv. Als vor einigen Jahren ein Wasserkraftwerk angedacht war, sollte dabei auch die Fischgängigkeit hergestellt werden. Das Projekt wurde aber aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit vom Investor zurückgezogen. Nun ist es wieder Aufgabe der Gemeinde, das Wehr wie auch die Fischgängigkeit herzustellen. 
Dabei stehen zwei Überlegungen an, welche sich lohnen näher zu betrachten:
Zum einen den Abbau der Wehranlage und den Bau einer rauen Rampe oder eines Bypasses sowie den Bau eines Kanals parallel zur Autobahn, um das Wasser für den Mühlbach weiter oben zu entnehmen, wo der Wasserstand der Kander höher ist. Die Arbeiten müssten unter Berücksichtigung der Autobahnböschung und der Sicherung der Stützkonstruktion vonstattengehen. 
Eine andere Möglichkeit wäre, die unter der A 98 verlaufenden Mühlbach-Durchlässe stillzulegen und das Wasser vom oberen Spiegel der Kander auf der Seite der Grünflächen über eine Verrohrung unter der Autobahn durchzuleiten und erst auf Höhe des Eimeldinger Aquädukts wieder als offenes Fließgewässer zu führen. 
Die drei Studenten hatten für deren Bachelorarbeiten vor 12-13 Jahren Vorschläge erarbeiten, welche neu vermessen und mit den beteiligten Behörden abgeklärt werden müssten. Daraus ergebe sich evtl. auch eine dritte Variante, was in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt würde. 
Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei Herrn Kutsche für die Ausführungen und erinnert daran, dass Eigentum auch verpflichte. Im Vorfeld wurde bei der zuständigen Behörde angefragt, ob eine Machbarkeitsstudie ebenfalls förderfähig wäre, was leider verneint wurde. Der Zustand des Wehrs lässt keine weiteren Aufschiebungen mehr zu, zumal eine Machbarkeitsstudie geraume Zeit benötigt. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, das Wehr noch in diesem Jahr zu warten und instand zu setzen. Die Kosten belaufen sich auf rund 7.000 Euro. 
Gemeinderätin Pohl weist drauf hin, dass eine längere Verdolung aus ökologischer Sicht keine bessere Gewässersituation bringe und bei einem Neubau auch eine Verbesserung stattfinden sollte. Es stellt sich die Frage, ob das Gerinne auch offengeführt werden könnte. Herr Kutsche sieht diese Möglichkeit bspw. als eine Art offener Bach gegeben.
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass das Wuhr auf der Gemarkung Binzen liegt und die Gemeinde in alle Überlegungen miteinbezogen werden muss.  
Gemeinderätin Dr. Azem freut sich über die guten neuen Aspekte, zumal die Thematik schon lange beschäftige. Den jetzigen Zustand empfindet sie als nicht haltbar, denn ständig läuft der Mühlbach trocken. Eine Machbarkeitsstudie wird entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Machbarkeitsstudie für den Umbau Binzener Wuhr/ Zufluss Mühlbach an die Rapp Regioplan GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis in Höhe von 24.302,78 Euro brutto.
Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0                                                                     

Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei Herrn Kutsche für die Ausführungen und betont, dass zwar viel Geld investiert werden, der Arten- und Naturschutz dies aber allen Wert sein müsste. 


Im Anschluss nimmt Frau Gemeinderätin Bleile wieder im Gremium Platz.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Machbarkeitsstudie für den Umbau Binzener Wuhr/ Zufluss Mühlbach an die Rapp Regioplan GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis in Höhe von 24.302,78 Euro brutto.



Eimeldingen, 22.06.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Verkehrsrechtliche Maßnahmen - Im Ifang/ Fischinger Weg -- Begrenzung der Parkzeit am Friedhof auf 2 Stunden mit Parkscheibe - Haltinger Weg -- Ausweisung als Fahrradstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Ifang/Fischinger Straße
Die Parkflächen rund um den Friedhof „Im Ifang“ und „Fischinger Weg“ sind für dessen Besucher und Bestattungen bestimmt und waren auch entsprechend beschildert. Mit der Zeit verwitterte die Beschilderung bzw. wurde durch Pflanzen überdeckt. 
Durch Anwohner wurde die Verwaltung auf „Dauerparker“ auf diesen Parkflächen aufmerksam gemacht. 
Die Verwaltung hat auf diesen Umstand reagiert und die Parkzeit rund um den Friedhof, auch vor dem Hintergrund, dass die Dorfstraße als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden soll, auf 2 Stunden beschränkt.
Einige Anwohnende haben auf diese Maßnahme mit Missfallen reagiert, da sie nun ihre Fahrzeuge nicht mehr dauerhaft auf den Parkflächen abstellen können. 
Um den Anwohnenden entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung nun vor, die Parkzeit nur Montag - Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr auf 2 Stunden zu beschränken. Somit stünden die Parkflächen auch bei größeren Bestattungen den Besuchern zur Verfügung. Eine entsprechende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ der Straßenverkehrsbehörde liegt bereits vor.
Im Übrigen können die Parkflächen rund um die Reblandhalle und im St. Florians-Weg für PKW ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden. 

Haltinger Weg
Im Rahmen der Radverkehrsschau am 11.04.2023 (Teilnehmer: Fachbereich Verkehr, Fachbereich Straßen und Radfahrbeauftragte LRA Lörrach, Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister) wurde u. a. festlegt, den Haltinger Weg als Fahrradstraße auszuweisen, was als sichere Abkürzung für den Radverkehr dienen soll.
Diese Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten in Fahrradstraßen/was gilt es zu beachten:
  • In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren
  • Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden
  • Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung 
    erlaubt werden

Die StVO erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. 

Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Um Anwohnern weiterhin die Möglichkeit der Einfahrt einzuräumen wurde angeordnet, aus beiden Richtungen das Zz. 1020-30 StVO (Anlieger frei) anzubringen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Begrenzung der Parkzeit am Friedhof (Im Ifang und Fischinger Weg) von Montag – Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr auf 2 Stunden mit Parkscheibe zu.
  2. Der Gemeinderat nimmt die Ausweisung des Haltinger Wegs als Fahrradstraße zustimmend zur Kenntnis.

Eimeldingen, 21.06.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen stehen beim Straßenunterhalt zur Verfügung

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erläutert bezüglich der verkehrsrechtlichen Maßnahmen „Im Ifang / Fischinger Weg“, dass aufgrund gehäufter Anwohnerbeschwerden bzgl. Dauerparkern auf den Friedhofsparkplätzen, die Verwaltung reagiert und die Parkdauer auf 2 Stunden beschränkt hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Dorfstr. in naher Zukunft als „verkehrsberuhigter Bereich“ und eingezeichneten Parkflächen ausgewiesen werden soll und es dadurch weniger Parkmöglichkeiten geben wird.  
Durch Hinweiszettel unseres Gemeindevollzugsbeamten, dass die Parkdauer auf 2 Stunden beschränkt sein wird und ggf. künftig Verwarnungsgelder ausgesprochen werden, hat dies teilweise zu erheblichem Missfallen in der Anwohnerschaft geführt. Nicht wenige schriftliche Stellungnahmen wurden beantwortet und auch persönliche Gespräche geführt. Auf den Wunsch, einzelne Parkberechtigungen auszustellen, kann die Verwaltung aus Gründen der Gleichberechtigung nicht eingehen. Um den Anwohnern aber entgegenzukommen wird vorgeschlagen, Zusatzschilder bzgl. der 2 Stunden Parkzeitbegrenzung von „Montag – Freitag von 8:00 – 18:00Uhr“ anzubringen. So können die Friedhofsparkplätze abends/über Nacht sowie an Wochenenden uneingeschränkt genutzt werden. 
Weiter führt Herr Friebolin aus, dass für die Friedhofsbeschilderung die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung sowie bereits ein erster Entwurf für die Parkplatzbeschränkungen der Dorfstr. vorliegen. 
Gemeinderätin Dr. Azem findet den von der Verwaltung vorgeschlagenen Kompromiss gut. Auf die Frage, ob samstags keine Trauerfeier stattfinden, wird dies bejaht. In der Hoffnung, dass am Wochenende auch weiterhin ausreichende Parkplätze für die Friedhofsbesucher vorhanden sind, erwähnt der Vorsitzende, dass auch zahlreiche weitere Parkplätze bei der Reblandhalle/VGS zur Verfügung stehen. 
Gemeinderätin Dr. Azem ergänzt bzgl. der Dorfstr., dass die Anwohner primär nicht nach Ausweichparkplätzen Ausschau halten, sondern vielmehr deren Parkplätze auf den Privatgrundstücken bzw. deren Garagen entrümpeln und benutzen sollten. 

Bezüglich des „Haltinger Wegs“ wurde im Rahmen der Radverkehrsschau am 11.04.2023 festgelegt, diesen als Fahrradstraße auszuweisen, welcher als sichere Abkürzung für den Radverkehr dienen soll. Laut StVO dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen, dabei gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrer muss allerdings besondere Rücksicht genommen werden, so dürfen diese bspw. auch nebeneinander fahren. Allerdings gilt weiterhin rechts vor links, sofern diese Regelung nicht durch entsprechende Beschilderung geändert wird. 
Auch wenn die Anwohner durch Zusatzschilder „Anwohner frei“ zugelassen werden sollen, wird leider nur schwer kontrollierbar sein, ob es sich bei den Nutzern tatsächlich nur um Anwohner handelt. Mit der neuen Fahrradstraße soll den Blitzer-Umfahrern diese Strecke möglichst unattraktiv gemacht werden. Auch durch die Thematisierung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung soll diesbezüglich sensibilisiert werden. 
Gemeinderat Herfort hofft auch auf eine Entlastung des Radverkehrs an der Kreuzung/Ecke Metzgerei Senn. Dabei fragt er sich allerdings nach dem Sinn der rechts vor links-Regelung, da dadurch der Fahrradfahrer wieder benachteiligt wird. Er bittet um Prüfung, ob die vier Einmündungspunkte im Haltinger Weg mit dem Zusatzschild „Vorfahrtsstraße“ versehen werden können. 
Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vor-sitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Begrenzung der Parkzeit am Friedhof (Im Ifang und Fischinger Weg) von Montag – Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr auf 2 Stunden mit Parkscheibe zu.
  2. Der Gemeinderat nimmt die Ausweisung des Haltinger Wegs als Fahrradstraße zustimmend zur Kenntnis.

Eimeldingen, 21.06.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen sowie dem Werkhof für deren Einsätze und Engagement nach dem Unwetter letzten Donnerstag, bei welchem zahlreiche Bäume umgestürzt sind. Er bittet um Nachsicht, dass die beauftragte Firma aufgrund der Fülle zur Beseitigung dieser noch etwas Zeit benötigen wird. 
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In der öffentlichen Sitzung am 27.04.2023 wurde das Projekt bzgl. Tiefengeothermie der badenova Wärmeplus GmbH & Co.KG vorgestellt. Am 26.06. wurde die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Lörrach erteilt, sodass das Projekt starten kann. 
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Auch die Baugenehmigung der Schutzhütte liegt vor, sodass der ausführenden Firma der Auftrag zur Errichtung erteilt wurde.
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Die Altkleidercontainer bei der Reblandhalle wurden von der Firma abgeholt, nachdem die Verwaltung auf die unschönen und wiederkehrenden Überfüllungen und Vermüllungen mit der Bitte um zügigere Leerungen hingewiesen hatte. Es wird nun nach einem alternativen Anbieter gesucht.  
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Leider kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge teilweise oder sogar vollständig auf Grünstreifen-/flächen abgestellt werden. Kürzlich könnte jedoch ein heißer Katalysator eines so abgestellten Fahrzeuges einen Brand auf einem Grünstreifen ausgelöst haben, sodass der Gemeindevollzugsbeamte derzeit vermehrt Falschparker ggf. mit Verwarngeld auf diese Ordnungswidrigkeit aufmerksam macht. Derartiges Parken ist per se nach der StVO untersagt und kann nur durch separate Hinweisschilder erlaubt werden.
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Vom 01.07. bis 21.07.2023 findet das diesjährige Stadtradeln statt, zu deren Teilnahme alle Radelnden der Gemeinde Eimeldingen herzlich eingeladen sind. Die geradelten Strecken können ganz einfach über die Stadtradel-App gesammelt oder der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Die Stempel- und Karten zur Teilnahme der landkreisweiten Aktion können auf der Fensterbank des Rathauses rund um die Uhr vorgefunden werden. Auch die Auftaktveranstaltungen der Nachbargemeinden zählen als geradelte Kilometer. Wir wünschen viel Spaß und gutes Wetter. 
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Auf den früheren Beginn der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.07.2023 wird hingewiesen, da diese bereits um 17:30 Uhr beginnen wird.

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7. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Pohl bittet um Auskunft, ob im Rahmen der Radverkehrsschau auch die Rebenstraße zur Fahrradstraße umgewidmet wird. Bürgermeister Friebolin teilt diesbezüglich mit, dass die Prüfung noch läuft und bis dato nichts mitgeteilt wurde. 
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Gemeinderätin Dr. Azem erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich des Übergangsspielplatzes „Im Eulenspiegel“, da die Flächen bis dato noch unberührt sind. Frau Flury beschreibt, dass sie sich mit dem GALA Raber am 30.06. Vor-Ort getroffen hatte, um die Modalitäten der neuen Fläche zzgl. Bolzplatz zu besprechen. Des Weiteren wird es nur einen Zaun Richtung Straße geben. Die Spielgeräte wurden bestellt und werden Anfang Juli in den Werkhof geliefert. Von dort wird GALA Raber diese und Altbestände des öffentlichen Spielplatzes abholen und auf dem ÜKSP montieren. Allerdings wurde GALA Raber für die Beseitigung von Sturmschäden anderweitig dringend benötigt. Um auch die Verkehrssicherungspflicht auf dem ÜKSP herzustellen, da laut Raber die jetzige Wiese zu uneben ist, bedarf es der vorherigen Einebnung der Flächen, wobei das Bewässern und Anwachsen des neuen Rasens etwas Zeit beanspruchen wird. 
Gemeinderätin Dr. Azem zeigt sich verwundert darüber, dass den Kindern nicht zugemutet werden kann, auf einer Wiese zu spielen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Wiese nicht einfach durch Erdauftragungen/Abwalzung bespielbar gemacht werden kann. Sie findet besser, dem bestehenden Grün die Chance auf nachwachsen zulassen und nicht im Hochsommer neuen Rasen anzupflanzen. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass laut GALA dann die Gefahr bestehe, dass die lockere Erde von den Kindern herausgetragen werden könnte. Er wolle sich aber nochmals erkundigen, denn er habe sich selbst gewundert, dass die Wiese nicht zum Spielen geeignet sei. Trotzdem weist er aber auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hin.
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Gemeinderat Schamberger konnte beobachten, dass ein anlässlich des Sturms am 22.06. für die Aufräumarbeiten engagiertes Unternehmen, zusätzlich schönste Baumstämme entsorgt hatte. Er möchte wissen, ob der Gemeinde dieser Wert rückvergütet wird. Der Vorsitzende erklärt, dass unbeschädigte Stämme verrechnet werden, Äste mit Laub dagegen nicht. Auch Förster Schwab wird noch gemeindeeigenes Holz verkaufen. 
Des Weiteren wundert sich Gemeinderat Schamberger darüber, dass der Schulbus verkehrswidrig die Schule über die Rebenstr. anfährt, da diese für 7,5 Tonner gesperrt ist. Er bittet darum, die SWEG zum wiederholten Male darauf hinzuweisen. 

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8. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Zwei Zuhörer beschweren sich, dass Besucher des TC Eimeldingen, welche vor kurzem auf den Grünflächen hinter der Reblandhalle geparkt hatten, vom Gemeindevollzugsbeamten per Hinweiszettel auf deren Fehlverhalten hingewiesen wurden. Das sei seit Jahren geduldet worden und man bitte jetzt um entsprechende Verbotsbeschilderung. 
Bürgermeister Friebolin merkt an, dass die Umstände bereits hinreichend mit den Herren persönlich besprochen wurden. Generell darf auf Grünflächen und Grünstreifen Kraft Gesetz nicht geparkt werden; lediglich eine explizite Beschilderung könnte dies erlauben. Der neue Gemeindevollzugsbeamte nimmt seinen Auftrag sehr genau. Weiter formuliert er, dass man bspw. 30x an einem inaktiven Blitzer mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigefahren könne, doch beim 31x würde man halt erwischt werden. Aufgrund der leider zunehmenden heißeren und regenarmen Sommermonate, trocknen Grünflächen vermehrt aus. Erst kürzlich musste die FFW Eimeldingen zu einem Flächenbrand ausrücken, welcher vermutlich durch einen auf dem Grünstreifen geparkten Kfz mit überhitztem Katalysator ausgelöst wurde. 
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Eine Zuhörerin, wohnhaft Alte Säge, berichtet über den beim Unwetter stark angeschwollenen Mühlbach, welcher nahezu auf deren Grundstück übergelaufen wäre. Auch seien stämmige Erlenbäume umgefallen wie Streichhölzer. Dagegen sei der Bach in den Pfingstferien leergelaufen, sodass sie allerhand Müll wie bspw. Flaschen und Gehölz entsorgt hätte. Sie bat darum, dass der Werkhof bei angekündigten Starkregenereignissen den Bachzulauf schließt. Des Weiteren habe sie mehrere Rohre aus anderen Grundstücken Richtung Bach gesehen und wundert sich, ob diese deren „Abwasser“ darüber einleiten. 
Dies wurde vom Vorsitzenden verneint. Auch könne aufgrund der Unwägbarkeit des Wuhrs der Werkhof die Klappen nicht ausreichen schließen. Des Weiteren hatte Bürgermeister Friebolin der Zuhörerin bereits zuvor schon Hilfe in Form von Zurverfügungstellung von Sandsäcken angeboten. Revierförster Schwab wird beauftragt, in nächster Zeit den Baumbestand entlang des Mühlbaches genau zu überprüfen. 
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Ein Zuhörer geht nochmals auf die Thematik des Wuhrumbaus ein und erinnert daran, dass die Genossenschaft Bürgerenergie Dreiländereck bezüglich des Wasserkraftwerks bereits genehmigungsfertige Unterlagen eingeholt hatte, auf welche die Gemeinde bzw. Rapp Regioplan sicherlich zurückgreifen könnte. 
Den Wunsch von Gemeinderat Herfort bezüglich der Vorfahrtsstraßenregelung für Fahrradfahrer im Haltinger Weg gibt der Zuhörer zu bedenken, dass dies dann auch für Autofahrer gelten würde. Damit könnten diese noch schneller/attraktiver als Abkürzung durchfahren. 
Des Weiteren wunderte er sich über die mobile Blitzaktion des Landratsamtes im Haltinger Weg, da diese bereits um 17Uhr – gerade zu den Hauptverkehrszeiten – wieder abgebaut wurde. 
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Ein weiterer Zuhörer zeigt sich recht ungehalten bezüglich der verkehrsrechtlichen Anordnung beim Friedhofsparkplatz und das die Verwaltung nicht auf seinen Wunsch nach einer dauerhaften Parkberechtigung eingehen würde. Nach längerem Monolog des Zuhörers entgegnet Bürgermeister Friebolin, dass er mit dem Herrn bereits ein längeres Klärungsgespräch geführt habe und hierbei das Allgemein- und nicht das Partikularinteresse Beachtung findet. Dies veranlasst den Zuhörer auch auf die zusammenhanglose Äußerung eines Gemeinderatsmitgliedes, wie jüngst in der Presse veröffentlicht, einzugehen, welcher „zerkratze Autos beim Überfahren von Verkehrsverengungen in Kauf nehmen würde“ – welche beim Zuhörer das Fass zum Überlaufen gebracht hätte. 


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen für die angeregte Diskussionen sowie bei der Presse für die Berichterstattung und schließt die öffentliche Sitzung um 20:20 Uhr.

Datenstand vom 26.10.2023 11:07 Uhr