Datum: 27.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2023
3 Bauantrag -Erweiterung und Ausbau Scheune zu Wohnraum und Lager, auf Flst.-Nr. 2954, Hauptstraße 37
4 Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 3020/1, Malzholzweg
5 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 1352, Im Entenschwumm 7
6 Bauantrag - Neubau einer offenen Lagerhalle für Brennholz auf Flst.-Nr. 3487, Läufelbergstr. 1
7 Bauantrag - Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste-WC und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3
8 Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung nach § 25 des Landschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) - Anpflanzungen der Baumarten Eiche, Hainbuche und Winterlinde auf Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 2648, 2649 und 2650
9 Neubau ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke Glaser- und Sonnenschutzarbeiten, Bitumendach und Metalldach
10 Beitragsanpassungen für die Grundschulbetreuung (VGS) (Vorlage Nr. 26/2023) - zum 01.09.2023
11 Annahme von Spenden
12 Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

zum Seitenanfang

1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bernhard Bodack und Gemeinderat Manfred Schamberger werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Bauantrag -Erweiterung und Ausbau Scheune zu Wohnraum und Lager, auf Flst.-Nr. 2954, Hauptstraße 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO


Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 30.06.2023

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt das Einfügungsgebot gem. §34 BauGB. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2954 soll die bestehende Scheune zu Wohnraum und Lager in Richtung Mühlbach (straßenabgewandte Seite) erweitert und ausgebaut werden. Geplant ist eine Geschossaufstockung von 2,8 m mit Flachdach, auf dem eine Dachterrasse geplant ist. Dem schon vorhandenen Satteldach wird eine Gaube mit 2,76 m Länge und 2,02 m Abstand zur Dachkante rechts und 2,38 m zur Dachkante links ein- gefügt. Die Gaube dient als Zugang zur Dachterrasse. Die geplante Umnutzung fügt sich in die bebaute Umgebung ein. Die Stellplatzsatzung ist zu beachten. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 37, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Erweiterung und Ausbau Scheune zu Wohnraum und Lager
       
Flst. Nr.:         2954

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         26.06.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Erweiterung und Ausbau Scheune zu Wohnraum und Lager auf Flst.-Nr. 2954, Hauptstr. 37 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. § 34 BauGB zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt hierzu Frau Birthe Fischer und Frau Büsra Deniz von der Stadtbau Lörrach und übergibt ihnen das Wort. 
Die neue Mitarbeiterin der Stadtbau, Frau Deniz nimmt zum Vorhaben wie folgt Stellung: „Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt das Einfügungsgebot gem. §34 BauGB. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2954 soll die bestehende Scheune zu Wohnraum und Lager in Richtung Mühlbach (straßenabgewandte Seite) erweitert und ausgebaut werden. Geplant ist eine Geschossaufstockung von 2,8 m mit Flachdach, auf dem eine Dachterrasse geplant ist. Dem schon vorhandenen Satteldach wird eine Gaube mit 2,76 m Länge und 2,02 m Abstand zur Dachkante rechts und 2,38 m zur Dachkante links ein- gefügt. Die Gaube dient als Zugang zur Dachterrasse. Die geplante Umnutzung fügt sich in die bebaute Umgebung ein. Die Stellplatzsatzung ist zu beachten. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“
Gemeinderätin Pohl ergänzt, dass die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zwar im Hoheitsgebiet des Landratsamtes liegen, sie aber hofft, dass diese auch von dort kontrolliert bzw. überwacht werden. 
Gemeinderätin Dr. Azem äußert ihre Bedenken darüber, dass das Vorhaben sehr nahe an den Mühlbach heranreichen würde. Frau Fischer erklärt, dass es sich hier um eine reine Aufstockung und nicht um eine Erweiterung handelt. 
Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Gemeinde lediglich darüber zu entscheiden hat, ob sich das Vorhaben in die bebaute Umgebung einfügt. Die Verwaltung schließt sich der Einschätzung der Stadtbau an, welche keine städtebaulichen Bedenken sieht. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Erweiterung und Ausbau Scheune zu Wohnraum und Lager auf Flst.-Nr. 2954, Hauptstr. 37 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. § 34 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplan Maßstab 1-500.pdf
Download 3 12 Grundriss - EG.pdf
Download 3 13 Grundriss - OG.pdf
Download 3 20 Grundriss - DG.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 33 Ansicht Nordost.pdf
Download 3 34 Ansicht Nordwest.pdf
Download 3 35 Ansicht Südwest.pdf
Download 3 36 Ansicht Südost.pdf

zum Seitenanfang

4. Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 3020/1, Malzholzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 13.07.2023

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt das Einfügungsgebot gem. §34 BauGB. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen vorhanden.
Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 3020/1 soll ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten entstehen. Geplant sind auf dem Flurstück weiterhin fünf offene Stellplätze und eine 9,0 x 3,5m große Garage. Für kleine Bauwerke wie Garagen ist ab 30 m Grundfläche und 3 m Wandhöhe eine Baugenehmigung erforderlich.
Die als zweigeschossige mit zusätzlichem Attikageschoss geplante Bebauung fügt sich mit einer Gesamthöhe von 8.80 m nur schwerlich in die nähere Umgebung ein. Das Nachbargebäude zeichnet sich durch ein voll- und ein großzügiges Dachgeschoss in einem Satteldach aus. Die Gebäude südlich des Malzholzweges treten aufgrund der Böschung, an der sie gebaut sind, zum geplanten Gebäude hin nur eingeschossig mit Dachgeschoss im Satteldach zutage. Die Höhen der näheren Umgebungsgebäude sind nicht nachgewiesen. Die Bilderanalyse der Nachbarbebauung bezieht sich auf Beispiele, die nicht im direkten Bezug zu dem beplanten Flurstück stehen. Die Kubatur des geplanten Gebäudes passt nicht zu den Umrissen der in der Nachbarschaft bestehenden Gebäude, die rechteckig bis quadratisch in Erscheinung treten. Das geplante Gebäude tritt schmaler in Erscheinung und der südliche Vorbau fällt durch einen spitzen Winkel zur Straße auf.
Städtebaulich bestehen gegenüber dem Vorhaben Bedenken, da es sich von der Kubatur und der Gebäudehöhe nicht in bebaute Umgebung einfügt.

Bauort/Straße:                         Malzholzweg, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garage
       
Flst. Nr.:         3020/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         27.06.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 3020/1, Malzholzweg wird das Einvernehmen gem. §36 BauGB nicht hergestellt, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 34 BauGB nicht erfüllt sind: 

Das Maß der baulichen Nutzung des beantragten Neubaus fügt sich mit seiner Kubatur und der Gebäudehöhe nicht in die Eigenart der bebauten näheren Umgebung ein. 

Diskussionsverlauf

Während der Vorsitzende das Vorhaben anhand von diversen Ansichten vorstellt, nimmt Frau Deniz wie folgt Stellung: „Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt das Einfügungsgebot gem. §34 BauGB. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen vorhanden. Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 3020/1 soll ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten entstehen. Geplant sind auf dem Flurstück weiterhin fünf offene Stellplätze und eine 9,0 x 3,5m große Garage. Für kleine Bauwerke wie Garagen ist ab 30 m Grundfläche und 3 m Wandhöhe eine Baugenehmigung erforderlich. Dieses hat eine Grundfläche von 31,5m². Die als zweigeschossige mit zusätzlichem Attikageschoss geplante Bebauung fügt sich mit einer Gesamthöhe von 8.80 m nur schwerlich in die nähere Umgebung ein. Das Nachbargebäude zeichnet sich durch ein voll- und ein großzügiges Dachgeschoss in einem Satteldach aus. Die Gebäude südlich des Malzholzweges treten aufgrund der Böschung, an der sie gebaut sind, zum geplanten Gebäude hin nur eingeschossig mit Dachgeschoss im Satteldach zutage. Die Höhen der näheren Umgebungsgebäude sind nicht nachgewiesen. Die Bilderanalyse der Nachbarbebauung bezieht sich auf Beispiele, die nicht im direkten Bezug zu dem beplanten Flurstück stehen. Die Kubatur des geplanten Gebäudes passt nicht zu den Umrissen der in der Nachbarschaft bestehenden Gebäude, die rechteckig bis quadratisch in Erscheinung treten. Das geplante Gebäude tritt schmaler in Erscheinung und der südliche Vorbau fällt durch einen spitzen Winkel zur Straße auf. Städtebaulich bestehen gegenüber dem Vorhaben Bedenken, da es sich von der Kubatur und der Gebäudehöhe nicht in bebaute Umgebung einfügt.“ 
Frau Fischer resümiert, dass sich das Vorhaben, so wie es jetzt in Erscheinung tritt, nicht in die Umgebung einfügt. Gegen zwei Vollgeschosse wäre nichts einzuwenden, Schwierigkeiten sieht Frau Fischer beim aufgesetzten Attikageschoss sowie der Kurvatur mit einer Gesamthöhe von 8,80m, dem angebauten Treppenturm und einer 9m langen Garage. 
Bürgermeister Friebolin stellt fest, dass das Grundstück mit dem Vorhaben zu rund 90% versiegelt wird, wobei die Gemeinde nicht über die Thematik der Stellplätze oder der Dachformen zu entscheiden hat. Trotzdem schließt die Verwaltung sich der Stellungnahme der Stadtbau Lörrach an und schlägt vor, mit dem Bauherrn Kontakt aufzunehmen, um eine weniger groß dimensionierte Lösung für das kleine, 400m² Grundstück zu finden. 
Gemeinderätin Bleile wundert sich, dass nicht bereits im Vorfeld Kontakt aufgenommen wurde. Laut dem Vorsitzenden wurde dies bereits getan, die erneute Kontaktaufnahme wäre bereits der zweite Versuch. 
Der Vorsitzende stellt grundsätzlich fest, dass Wohnraum in Eimeldingen knapp ist und bebaubare Grundstücke noch knapper sind. 
Gemeinderätin Dr. Azem betont, dass „anders bauen“ nicht grundsätzlich abgelehnt wird, schließlich benötigt Eimeldingen dringend Wohnraum. Sie spricht sich im Namen der Gemeinderatsmitglieder dafür aus, dass Nachverdichtungen grundsätzlich gebraucht werden. Trotzdem soll in diesem Fall mit dem Bauherrn nochmals Kontakt aufgenommen werden. 
Gemeinderätin Pohl stellt fest, dass das hier spitz zulaufende Grundstück nur schwer zu bebauen ist. Sie fragt sich, ob eine Dachbegrünung vorgesehen ist und ob die PV-Pflicht Berücksichtigung findet. Frau Fischer erklärt, dass dies aus den Unterlagen nicht ersichtlich wird. 
Gemeinderätin Beile fragt sich, ob die Abstandsflächen eingehalten werden. Frau Fischer sieht dies nur bedingt gegeben. 
Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass die Gemeinde nur bauplanungsrechtliche beschließen oder ablehnen kann, nicht aber bauordnungsrechtliche. Eine Beschlussfassung zzgl. gestellter Bedingungen wäre nicht zulässig. Lediglich eine Ergänzung, dass mit dem Bauherrn nochmals Kontakt aufgenommen werden soll, könne beschlossen werden. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den ergänzten Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Mehrheitlicher ergänzter Beschluss:
Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 3020/1, Malzholzweg wird das Einvernehmen gem. §36 BauGB nicht hergestellt, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 34 BauGB nicht erfüllt sind: 
Das Maß der baulichen Nutzung des beantragten Neubaus fügt sich mit seiner Kubatur und der Gebäudehöhe nicht in die Eigenart der bebauten näheren Umgebung ein.
Ergänzung: Mit dem Bauherrn soll eine gebietsverträgliche Lösung gefunden wer-den.
Ja-Stimmen: 6                      Nein-Stimmen: 1                 Enthaltungen: 2                                                                     

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 3020/1, Malzholzweg wird das Einvernehmen gem. §36 BauGB nicht hergestellt, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 34 BauGB nicht erfüllt sind: 

Das Maß der baulichen Nutzung des beantragten Neubaus fügt sich mit seiner Kubatur und der Gebäudehöhe nicht in die Eigenart der bebauten näheren Umgebung ein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download 2 Lageplan 1 zu 500.pdf
Download 2 Lageplan Abriss.pdf
Download 2 Lageplan mit Abstandsflächen.pdf
Download 3 12 a Grundriss Erdgeschoss mit Abstandsflächen.pdf
Download 3 12 Grundriss Erdgeschoss.pdf
Download 3 13 Grundriss Obergeschoss.pdf
Download 3 20 Grundriss Attika.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf
Download 3 34 Ansicht Süd.pdf
Download 3 35 Ansicht West.pdf
Download 3 36 Ansicht Ost.pdf

zum Seitenanfang

5. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 1352, Im Entenschwumm 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 13.07.2023

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es gilt das Einfügungsgebot gem. § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden.
Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 1352, einer etwa 70 m breiten Baulücke, soll ein Einfamilienhaus mit Garage entstehen. Der Neubau fügt sich mit einer Gesamthöhe von 8,00 m städtebaulich in die Umgebung ein. Zu dem Gewässer „Mühlenbach“ wird ein ausreichender Schutzstreifen eingehalten, in den Bestand des Gewässers wird nicht eingegriffen. Geplant ist die Bebauung mit 5 m Abstand zur Oberkante Böschung.
Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Im Entenschwumm 7, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
       
Flst. Nr.:         1352

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         29.06.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 1352, Im Entenschwumm 7 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. § 34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Auch hier zeigt der Vorsitzende das Vorhaben anhand von diversen Ansichten, während Frau Deniz wie folgt Stellung nimmt: „Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es gilt das Einfügungsgebot gem. § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 1352, einer etwa 70 m breiten Baulücke, soll ein Einfamilienhaus mit Garage entstehen. Der Neubau fügt sich mit einer Gesamthöhe von 8,00 m städtebaulich in die Umgebung ein. Zu dem Gewässer „Mühlenbach“ wird ein ausreichender Schutzstreifen eingehalten, in den Bestand des Gewässers wird nicht eingegriffen. Geplant ist die Bebauung mit 5 m Abstand zur Oberkante Böschung. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.“

Nachdem keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 1352, Im Entenschwumm 7 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. § 34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Abstandsflächen.pdf
Download 2 Lageplan zeichnerischer Teil.pdf
Download 2 Übersichtsplan.pdf
Download 3 10 Grundriss KG.pdf
Download 3 11 Grundriss EG.pdf
Download 3 12 Grundriss DG.pdf
Download 3 20 Schnitt.pdf
Download 3 30 Ansichten SW+SO.pdf
Download 3 31 Ansichten NW+NO.pdf

zum Seitenanfang

6. Bauantrag - Neubau einer offenen Lagerhalle für Brennholz auf Flst.-Nr. 3487, Läufelbergstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 13.07.2023

Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 3487 soll eine offene Lagerhalle für Brennholz errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995.
Der Bebauungsplan gibt in den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen vor, dass Dächer mit einer Eindeckung in dunklen Farbtönen auszubilden sind. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 5° sind nur ausnahmsweise zulässig und bei Ausführung zu begrünen. Einfriedungen dürfen zu den öffentlichen Verkehrsflächen 1,8 m über Gehwegoberkante nicht überschreiten.
Das Gebäude wird lose auf die asphaltierte Bodenfläche aufgesetzt und mit einer vorgespannten Plane aus Polyestergewebe bedeckt. Die Halle ist mit einer Länge von 32,50 m und einer Breite von 8,85 m innerhalb des festgesetzten Baufensters geplant. Die Zufahrt erfolgt über eine befestigte Hoffläche. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Die geplante Dachneigung beträgt 10°-16° und ist somit nicht durch die oben genannte Festsetzung zur Dachbegrünung betroffen. Die Firsthöhe liegt bei 7,00 m, die Traufhöhe bei 4,70 m. Ein in der Baubeschreibung erwähnter, zwei Meter hoher Metallzaun wird im Lageplan und in den Ansichten nicht dargestellt und auch darüber hinaus nicht weiter erwähnt.
Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen Bedenken aufgrund der Dacheindeckung, da die dargestellte Folie, bzw. vorgespannte Plane aus Polyestergewebe mit Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht näher beschrieben wird. Auch bestehen Bedenken gegenüber dem, in der Baubeschreibung erwähnten, zwei Meter hohen Metallzaun zur Einfriedung. Dieser darf gemäß den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Straße 1,8 m über Gehwegoberkante nicht überschreiten.


Bauort/Straße:                         Läufelbergstr. 1, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer offenen Lagerhalle für Brennholz
       
Flst. Nr.:         3487

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         06.07.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer offenen Lagerhalle für Brennholz auf Flst.-Nr. 3487, Läufelbergstr. 1 wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker I“ mit der Maßgabe die geplante Einfriedung mit einem Metallzaun auf 1,80 m zu begrenzen vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Wie bereits zuvor, wird den Anwesenden das Vorhaben anhand von Plänen bildhaft vorgestellt. Im Namen der Stadtbau Lörrach nimmt Frau Deniz derweilen wie folgt Stellung: „Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 3487 soll eine offene Lagerhalle für Brennholz errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. Der Bebauungsplan gibt in den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen vor, dass Dächer mit einer Eindeckung in dunklen Farbtönen auszubilden sind. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 5° sind nur ausnahmsweise zulässig und bei Ausführung zu begrünen. Einfriedungen dürfen zu den öffentlichen Verkehrsflächen 1,8 m über Gehwegoberkante nicht überschreiten. Das Gebäude wird lose auf die asphaltierte Bodenfläche aufgesetzt und mit einer vorgespannten Plane aus Polyestergewebe bedeckt. Die Halle ist mit einer Länge von 32,50 m und einer Breite von 8,85 m innerhalb des festgesetzten Baufensters geplant. Die Zufahrt erfolgt über eine befestigte Hoffläche. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Die geplante Dachneigung beträgt 10°-16° und ist somit nicht durch die oben genannte Festsetzung zur Dachbegrünung betroffen. Die Firsthöhe liegt bei 7,00 m, die Traufhöhe bei 4,70 m. Ein in der Baubeschreibung erwähnter, zwei Meter hoher Metallzaun wird im Lageplan und in den Ansichten nicht dargestellt und auch darüber hinaus nicht weiter erwähnt. Gegenüber dem Bauvorhaben bestehen Bedenken aufgrund der Dacheindeckung, da die dargestellte Folie, bzw. vorgespannte Plane aus Polyestergewebe mit Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht näher beschrieben wird. Auch bestehen Bedenken gegenüber dem, in der Baubeschreibung erwähnten, zwei Meter hohen Metallzaun zur Einfriedung. Dieser darf gemäß den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Straße 1,8 m über Gehwegoberkante nicht überschreiten.“ 
Frau Deniz ergänzt, dass zwischenzeitlich ein Antrag auf Befreiung nachgereicht wurde. 
Frau Fischer erklärt, dass der vorhandene B-Plan den Bau von Lagerhallen nicht ausschließe. Die Begründung des Bauherrn könne nachvollzogen werden, auch das weiße Zeltdach füge sich in die Umgebung ein, da derartige bereits in der näheren Umgebung vorhanden sind. Bezüglich der Zaunhöhe habe sich der Bauherr bereits bereiterklärt, diesen auf nur 1,8m errichten zu wollen. 
Gemeinderätin Dr. Azem zeigt sich hinsichtlich der Bespannung mit Zeltplanen besorgt, ob diese etwaigen Sturmböen ausreichend Stand halten könnten. Laut Frau Fischer sei dies eine berechtigte Frage, welche auch dem Bauherrn gestellt wurde. Dieser begründete die Variante damit, dass es sich hier um ein Vorhaben mit nur begrenzter Pachtzeit handle. Bürgermeister Friebolin fügt diesbezüglich hinzu, dass die Sonnensegel der Kinderspielplätze und Kindergärten bei den jüngsten heftigen Stürmen keinen Schaden genommen hätten. Gemeinderätin Pohl ergänzt, dass bei dem Vorhaben sicherlich ein Statiker die Trag- und Windlast geprüft haben wird. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vor-sitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer offenen Lagerhalle für Brennholz auf Flst.-Nr. 3487, Läufelbergstr. 1 wird auf der Grundlage des B-Plans „Reutacker I“ mit der Maßgabe die geplante Einfriedung mit einem Metallzaun auf 1,80 m zu begrenzen vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Abstandsflächenplan.pdf
Download 2 Lageplan 1-500.pdf
Download 3 12 Grundriss.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 33 Ansicht Nordost.pdf
Download 3 34 Ansicht Südwest.pdf
Download 3 35 Ansicht Nordwest.pdf
Download 3 36 Ansicht Südost.pdf

zum Seitenanfang

7. Bauantrag - Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste-WC und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 19.07.2023

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg -
Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2819 soll an dem schon bestehenden Wohnhaus anstelle einer Eingangstreppe ein Windfang mit Gäste-WC angebaut und eine durchgehende Gaube anstelle zweier bestehender Gauben errichtet werden. Geplant ist auch eine Dachsanierung des Carports, dieses soll mit einem Flachdach ausgestattet werden.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Dächer sämtlicher freistehender Garagen als Flachdächer auszubilden sind. Die Höhe über dem eingeebneten Gelände darf bei PKW- Garagen nicht über 2,40 m betragen. Das bestehende Satteldach der Garage hat eine Firsthöhe von 3,80 m und eine Traufhöhe von 2,70 m. Geplant ist ein Flachdach für die Garage mit einer Höhe von 2,98 m. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Das Bestandsgebäude steht auf einem ca. 0,90 m hohen Sockel, die Garage ist durch die Ausführung mit Flachdach weiterhin als untergeordnete Nebenanlage erkennbar. Die Überschreitung der Höhe um 0,58 m ist städtebaulich vertretbar.
Im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ sind Dachgauben unzulässig. Für die geplante Dachgaube liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Das vorhandene Gebäude ist bereits mit drei Satteldachgauben in Richtung Osten und Westen ausgestattet, die zugunsten einer durchgängigen, 5,28 m messenden Schleppgaube in Richtung Bahn- weg rückgebaut werden sollen. In der Umgebungsbebauung sind Schleppgauben vorhanden. Die geplante Schleppgaube hat außen dieselben Abstände zu den Dachkanten, wie die bestehenden Satteldachgauben (0,98 m Abstand zur Dachkante rechts und 1,26 m zur Dachkante links). Städtebaulich ist die Kumulierung der Gauben vertretbar, da diese so mehr durchgängigen Wohnraum schafft.
Die bestehende Eingangstreppe soll ebenfalls abgerissen und durch einen geplanten Windfang mit vorgesetzter Eingangstreppe ersetzt werden. Hier soll zusätzlich eine Toilette untergebracht werden.
Der Windfang überschreitet das Baufenster um 1,71 m auf einer Länge von 3,85 m (6,58 m²) und ist somit kein untergeordnetes Bauteil (maximales Hervortreten: 1,50m). Die Überschreitung durch die Treppe ist im Lageplan nicht dargestellt und im Grundriss nicht vermaßt, aber bei der Überschreitung des Baufensters zu berücksichtigen. Die Grundfläche des Baufensters wird durch die Planung um deutlich mehr als 10 % überschritten. Diese Überschreitung ist nicht geringfügig. Auch sind Windfänge in der bebauten Umgebung eher unüblich. Gegenüber dem Windfang und der zugehörigen Treppe bestehen städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken.
Insgesamt bestehen aufgrund der oben aufgeführten Gründe städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken gegenüber der Gesamtplanung.

Bauort/Straße:                         Bahnweg 3, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste- WC und Änderung Dach Carport
       
Flst. Nr.:         2819

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         12.07.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

1. Überschreitung der Baugrenzen mit Anbau eines WCs um ca. 1,72 m Tiefe mit einer Fläche von ca. 6,3 m² (ca. 10,6% des Bestands)
2. Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von Garagen um ca. 0,6 m

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste- WC und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3 sowie den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenzen mit Anbau eines WCs um ca. 1,72 m Tiefe mit einer Fläche von ca. 6,3 m² (ca. 10,6% des Bestands)
2. Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von Garagen um ca. 0,6 m

kann auf Grundlage des B-Plan „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ nicht zugestimmt werden, da städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken gegenüber der Gesamtplanung bestehen.

Diskussionsverlauf

Während der Vorsitzende das Vorhaben anhand von Plänen zeigt, nimmt Frau Fischer wie folgt Stellung: „Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2819 soll an dem schon bestehenden Wohnhaus anstelle einer Eingangstreppe ein Windfang mit Gäste-WC angebaut und eine durchgehende Gaube anstelle zweier bestehender Gauben errichtet werden. Geplant ist auch eine Dachsanierung des Carports, dieses soll mit einem Flachdach ausgestattet werden. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Dächer sämtlicher freistehender Garagen als Flachdächer auszubilden sind. Die Höhe über dem eingeebneten Gelände darf bei PKW- Garagen nicht über 2,40 m betragen. Das bestehende Satteldach der Garage hat eine Firsthöhe von 3,80 m und eine Traufhöhe von 2,70 m. Geplant ist ein Flachdach für die Garage mit einer Höhe von 2,98 m. Hierfür liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Das Bestandsgebäude steht auf einem ca. 0,90 m hohen Sockel, die Garage ist durch die Ausführung mit Flachdach weiterhin als untergeordnete Nebenanlage erkennbar. Die Überschreitung der Höhe um 0,58 m ist städtebaulich vertretbar. Im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ sind Dachgauben unzulässig. Für die geplante Dachgaube liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Das vorhandene Gebäude ist bereits mit drei Satteldachgauben in Richtung Osten und Westen ausgestattet, die zugunsten einer durchgängigen, 5,28 m messenden Schleppgaube in Richtung Bahn- weg rückgebaut werden sollen. In der Umgebungsbebauung sind Schleppgauben vorhanden. Die geplante Schleppgaube hat außen dieselben Abstände zu den Dachkanten, wie die bestehenden Satteldachgauben (0,98 m Abstand zur Dachkante rechts und 1,26 m zur Dachkante links). Städtebaulich ist die Kumulierung der Gauben vertretbar, da diese so mehr durchgängigen Wohnraum schafft. Die bestehende Eingangstreppe soll ebenfalls abgerissen und durch einen geplanten Windfang mit vorgesetzter Eingangstreppe ersetzt werden. Hier soll zusätzlich eine Toilette untergebracht werden. Der Windfang überschreitet das Baufenster um 1,71 m auf einer Länge von 3,85 m (6,58 m²) und ist somit kein untergeordnetes Bauteil (maximales Hervortreten: 1,50m). Die Überschreitung durch die Treppe ist im Lageplan nicht dargestellt und im Grundriss nicht vermasst, aber bei der Überschreitung des Baufensters zu berücksichtigen. Die Grundfläche des Baufensters wird durch die Planung um deutlich mehr als 10 % überschritten. Diese Überschreitung ist nicht geringfügig. Auch sind Windfänge in der bebauten Umgebung eher unüblich. Gegenüber dem Windfang und der zugehörigen Treppe bestehen städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken. Insgesamt bestehen aufgrund der oben aufgeführten Gründe städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken gegenüber der Gesamtplanung.“
Frau Fischer ergänzt, dass die Garagen etwas höher geplant sind, als der B-Plan dies vorsieht. Da der B-Plan aber aus den 1970er Jahren stammt und sich die Maße von Autos geändert haben, sei der Antrag auf Befreiung vertretbar. Auch die geplanten Dachgauben dienen zum Zwecke der Vergrößerung von Wohnraum. Dachgauben sind in der näheren Umgebung bereits vorhanden, sodass auch dieser Antrag auf Befreiung begrüßt werden kann. Anders sieht es mit den Maßen des geplanten Windfangs aus, da dieser das Baufenster erheblich überschreitet. Zudem bestehen städtebauliche Bedenken zum Aussehen sowie der geplanten zweiten Toilette im Windfang, denn es sei nicht klar erkennbar, ob dies ein Gebäude darstellen solle. 
Gemeinderat Kibbat fragt nach, wie der Windfang einzuschätzen wäre, wenn kein Carport geplant würde. Frau Fischer erklärt, dass dies schwierig zu beurteilen ist, da das Vorhaben in Summe aus Garage + Windfang + Gebäude zu beurteilen ist und diese alle ineinander übergehen. 
Gemeinderätin Pohl kann das Vorhaben des Bauherrn nachvollziehen, denn der Garagenbau stellt eine Verbesserung dar. Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und der geplante Vorbau ergebe ein immer noch stimmiges Bild. Alles in allem handelt es sich bei dem Vorhaben um nur kleine Maßnahmen, welche nach ihrer Meinung in die Kurvatur des Gebäudes passen. Die Nachbargrundstücke verfügen über mehr flächenmäßigen Spielraum, sodass der Bauherr hier nur wenig Erweiterungsmöglichkeiten hat. 
Gemeinderätin Dr. Azem kann die Argumentation von Gemeinderätin Pohl für jede einzelne Maßnahme an sich nachvollziehen, äußert allerdings ihre Bedenken, dass durch die massive Garage und dem Windfang die Fläche nahezu verdichtet wird. 
Auch Gemeinderätin Voß-Schwarz hat ihre Mühen mit der geplanten Höhe der Garage, zumal dadurch weniger Licht vorhanden sein wird. 
Gemeinderätin Bleile hält dagegen, dass nur ein paar Meter weiter sich die 4m hohe Lärmschutzwand der Bahn befindet. Grundsätzlich müsste eher der aus 1972 stammende B-Plan überdacht werden. 
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass der immer noch gültige B-Plan aufgehoben und neu aufgestellt werden müsste. Alle vorgetragenen Argumente von Seiten des Bauherrn, der Stadtbau wie auch der Ratsmitglieder könnten nachvollzogen werden. Trotz allem schließt sich die Verwaltung den Bedenken der Stadtbau an, weshalb der Beschlussvorschlag negativ formuliert wurde. 

Sodann gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Mehrheitlich abgelehnter Beschlussvorschlag:
Für das Bauvorhaben Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste WC‘s und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3 sowie den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenzen mit Anbau eines WCs um ca. 1,72 m Tiefe mit 
    einer Fläche von ca. 6,3 m² (ca. 10,6% des Bestands)
2. Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von Garagen um ca. 0,6 m
kann auf Grundlage des B-Plan „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ nicht zugestimmt werden, da städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken gegenüber der Gesamtplanung bestehen.
Ja-Stimmen: 2                      Nein-Stimmen: 5                 Enthaltungen: 2  

Zur Folge wird über den Beschlussvorlage mit positiver Formulierung abgestimmt:
Mehrheitlicher angenommener Beschluss:
Für das Bauvorhaben Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste WC‘s und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3 sowie den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenzen mit Anbau eines WCs um ca. 1,72 m Tiefe mit 
    einer Fläche von ca. 6,3 m² (ca. 10,6% des Bestands)
2. Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von Garagen um ca. 0,6 m
kann auf Grundlage des B-Plan „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ zugestimmt werden.
Ja-Stimmen: 6                      Nein-Stimmen: 1                 Enthaltungen: 2  

Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Friebolin bei Frau Birthe Fischer und Frau Büsra Deniz für die informativen Ausführungen und Einschätzungen der unterschiedlichen Vorhaben. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben Anbau einer Gaube und eines Windfangs mit Gäste- WC und Änderung Dach Carport auf Flst.-Nr. 2819, Bahnweg 3 sowie den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenzen mit Anbau eines WCs um ca. 1,72 m Tiefe mit einer Fläche von ca. 6,3 m² (ca. 10,6% des Bestands)
2. Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von Garagen um ca. 0,6 m

kann auf Grundlage des B-Plan „Beim Märkter Steg-Bruckacker“ nicht zugestimmt werden, da städtebauliche und planungsrechtliche Bedenken gegenüber der Gesamtplanung bestehen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 3 11 Grundriss-UG.pdf
Download 3 12 Grundriss-EG.pdf
Download 3 20 Grundriss-DG.pdf
Download 3 22 Schnitt.pdf
Download 3 33 Ansicht Nord.pdf
Download 3 34 Ansicht Süd.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung.pdf

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung nach § 25 des Landschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) - Anpflanzungen der Baumarten Eiche, Hainbuche und Winterlinde auf Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 2648, 2649 und 2650

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Grundstücke Flst.-Nrn. 2648, 2649 und 2650 beabsichtigt, Teilflächen der bisher als Dauergrünland genutzten Flächen mit Bäumen (Eiche, Hainbuche und Winterlinde) aufzuforsten.

Nach § 29a LLG trifft die untere Landwirtschaftsbehörde Entscheidungen nach § 25 LLG im Einvernehmen mit der Gemeinde und der unteren Naturschutzbehörde.

Die Gemeinde hat die Erteilung oder Verweigerung ihres Einvernehmens zu einer Aufforstung schriftlich zu erteilen. Erklärt sich die Gemeinde nicht rechtzeitig, gilt das Einvernehmen als erteilt. Verweigert die Gemeinde das Einvernehmen fristgerecht, lehnt die untere Landwirtschaftsbehörde den Aufforstungsantrag ab.

Die Verwaltung spricht sich für die geplante Aufforstung aus und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde hat gegen das geplante Aufforstungsvorhaben und die geplanten Anpflanzungen keine Bedenken. Das Einvernehmen der Gemeinde nach 
§ 25 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 LLG wird erteilt.



Anlage: Übersichtsplan

 

Eimeldingen, 19.07.2023




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass ein privater Grundstückseigentümer seine Wiese durch Anpflanzen von Eichen, Hainbuchen und Winterlinden in einen kleinen Wald verwandeln möchte. Dazu bedarf es dem Einvernehmen der Gemeinde; sollte keine Stellungnahme abgegeben werden, gilt laut Gesetzeslage dieses automatisch als erteilt. Grundsätzlich befürwortet die untere Landschafts- sowie die Naturschutzbehörde derartige Anträge auf Aufforstung, denn Wälder sind wichtige Helfer im Kampf gegen den Klimawandel. Sollte die Gemeinde jedoch ablehnen, würde auch das Landratsamt den Antrag abweisen. 
Die Flächen mit insgesamt 5.768m² werden den Anwesenden per Lageplänen aufgezeigt, welche sich westlich der Bahnlinie nach der Unterführung des Dröschiwegs befinden. Der Mindestabstand zur Bahnlinie wird eingehalten. 
Alle Ratsmitglieder begrüßen den Antrag, sodann gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Die Gemeinde hat gegen das geplante Aufforstungsvorhaben und die geplanten Anpflanzungen keine Bedenken. Das Einvernehmen der Gemeinde nach 
§ 25 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 LLG wird erteilt.



Anlage: Übersichtsplan

 

Eimeldingen, 19.07.2023




Oliver Friebolin        
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP8_Antrag auf Aufforstgenehmigung_VorlageNr24_ANLAGE-Übersichtsplan.pdf

zum Seitenanfang

9. Neubau ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke Glaser- und Sonnenschutzarbeiten, Bitumendach und Metalldach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurden die Gewerke Glaser- und Sonnenschutzarbeiten, Bitumendach und Metalldach nach VOB öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 04.07.2023 mit folgenden Ergebnissen:

Gewerk 150 „Glaser- und Sonnenschutzarbeiten“
Kostenberechnung 400.586,73 € (brutto, Stand: 21. Juli 2022)


Angebot abgegeben
7
davon in der Wertung
7

Angebote
Winterhalter + Maurer GmbH, Malterdingen
377.827,81 €
Bieter 2
390.062,96 €
Bieter 3
457.483,60 €
Bieter 4
459.184,11 €
Bieter 5
462.072,24 €
Bieter 6
477.270,92 €
Bieter 7
525.464,59 €


Gewerk 095„Bitumendach“
Kostenberechnung 163.184,70 € (brutto, Stand: 21. Juli 2022)


Angebot abgegeben
3
davon in der Wertung
3

Angebote
Lerner GmbH, Kandern
155.913,47 €
Bieter 2
159.329,22 €
Bieter 3 
164.696,60 €


Gewerk 090„Metalldach“
Kostenberechnung 166.600,00 € (brutto, Stand: 21. Juli 2022)


Angebot abgegeben
1
davon in der Wertung
1

Angebote
Rathberger GmbH, Efringen-Kirchen
153.057,20 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 
  1. Das Gewerk Glaser- und Sonnenschutzarbeiten an die Winterhalter + Maurer GmbH, Malterdingen, zum Angebotspreis von 377.827,81 € (brutto).
  2. Das Gewerk Bitumendach an die Lerner GmbH, Kandern, zum Angebotspreis 155.913,47 € (brutto).
  3. Das Gewerk Metalldach an die Rathberger GmbH, Efringen-Kirchen, zum Angebotspreis 153.057,20 € (brutto).



Eimeldingen, 19.07.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Nach der Prüfung der Angebote durch die Fachplaner, Bauleitung und dem Staatsanzeiger ergibt sich folgender Kostenanschlag je Gewerk:

Gewerk
Ausschreibung
(brutto)
Kostenberechnung (brutto)

Glaser- und Sonnenschutzarbeiten
  377.827,81 €
  400.586,73 €
Bitumendach
  155.913,47 €
  163.184,70 €
Metalldach
  153.057,20 €
  166.600,00 €












Gesamtsumme Vergaben
  686.798,48 €
  730.371,43 €


In den Haushaltsplänen 2021, 2023, 2024 (VE) sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,435 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin bereitgestellt.

Insgesamt liegen die bisherigen Vergaben noch im geplanten Kostenrahmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt die vier Ausschreibungen bzgl. des Kiga-Neubaus zur Vergabe der Gewerke Glaser- und Sonnenschutz, Bitumendach sowie Metalldach vor. Leider musste die Ausschreibung für ein Gewerk aufgehoben werden, da beide Bieter formale Fehler in deren Angeboten aufzeigten. Nun wird diesbezüglich eine erneute beschränkte Ausschreibung stattfinden mit Submissionstermin Ende August. 
Die gemäß Beschlussvorlage abgegebenen Angebote unterscheiden sich je Gewerk nicht nur unwesentlich zur Kostenberechnung, sondern auch innerhalb der Bietersummen. Somit können die Kostenüberschreitungen der letzten Vergaben wieder eingeholt werden, da diese nun mit rund 40.000 Euro unterschritten werden. Erfreulich gilt zu erwähnen, dass alle Firmen, die den Zuschlag erhalten sollen, aus der Region sind. Dies bedeutet derzeit, dass die Gemeinde doch keine Mittel außerplanmäßig bereitstellen müsste, denn insgesamt liegen die bisherigen Vergaben noch im geplanten Kostenrahmen.  

Nachdem keine Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vor-sitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 
  1. Das Gewerk Glaser- und Sonnenschutzarbeiten an die Winterhalter + Maurer GmbH, Malterdingen, zum Angebotspreis von 377.827,81 € (brutto).
  2. Das Gewerk Bitumendach an die Lerner GmbH, Kandern, zum Angebotspreis 155.913,47 € (brutto).
  3. Das Gewerk Metalldach an die Rathberger GmbH, Efringen-Kirchen, zum Angebotspreis 153.057,20 € (brutto).



Eimeldingen, 19.07.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. Beitragsanpassungen für die Grundschulbetreuung (VGS) (Vorlage Nr. 26/2023) - zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 letztmals die Anpassung der Elternbeiträge für die Schülerbetreuung in der Verlässlichen Grundschule zum 01.09.2022 um jeweils 5 Euro bzw.10 Euro/Monat beschlossen. Diese Erhöhung wurde mit tariflichen Lohnerhöhungen sowie stark gestiegenen Energiepreisen begründet.
Im öffentlichen Dienst gibt es nun eine weitere TVöD-Tarifeinigung (Rückwirkend zum 18.05.2023 in Kraft): Demnach gibt es einen Mix aus insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleichprämie, einem Sockelbetrag von 200 Euro und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von 5,5 Prozent ab 01.03.2024.
Aufgrund o.g. Tarifeinigung und der weiterhin sehr hohen Energiepreise wird eine Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.09.2023 für die Betreuung während den Schultagen und für die Betreuung während der Schultage inkl. den Schulferien um jeweils 5,0%/Monat vorgeschlagen.
Gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024, könnte eine Erhöhung von 8,5% vorgenommen werden, welche auch von anderen Verbandsgemeinden für diesjährige Anpassung die Grundschulbetreuungskosten angewendet wird. 
Davon sieht die Gemeinde Eimeldingen ab und schlägt eine moderate Erhöhung von 5,0% vor.
Allerdings kann mit dieser 5%igen Gebührenerhöhung der bisherige Kostendeckungsgrad von rund 35 % nicht gehalten werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Beitragsanpassung für die Grundschulbetreuung (VGS) zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Nur während den Schultagen (Erhöhung um 5,0%/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           120,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           141,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           162,00 Euro

Während Schultagen inkl. in den Schulferien (Erhöhung um 5,0%/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           157,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr         7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           178,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           199,00 Euro

Ferienbetreuung:                 8.00 bis 15.00 Uhr 


Eimeldingen, 19.07.2023




Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Finanzen

Mehreinnahmen von rund 2.000 Euro/Jahr, bei einer erheblich höheren Personalkostensteigerung auch im Jahr 2024. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die Beschlussvorlage ein und erinnert daran, dass bereits letztes Jahr die Beiträge der Kindergärten für das KigaJahr 2022/2023 und auch 2023-2024 aufgrund der gestiegenen Personal- und Energiekosten angepasst wurden. Nun wurde dieses Jahr nochmals eine Tariferhöhung beschlossen, nach welcher andere Verbandsgemeinden deren Beiträge um 8,5% anheben. Davon sieht die Verwaltung ab, da die Eltern aufgrund der Baumaßnahmen und den Umständen im Ev. Kiga St.Martin bereits genügend belastend sind. Durch die allgemeinen nochmaligen Preissteigerungen bleibt es nicht aus, für das neue Schuljahr die VGS-Beiträge anzupassen. Die Verwaltung schlägt eine moderate Erhöhung um 5% vor, was aber auch bedeutet, dass das Delta bzgl. Kostendeckungsgrad ansteigen wird und der Kostendeckungsgrad von 35% liegt. 
Gemeinderätin Bleile befindet die Erhöhung um nur 5% gut, da diese nicht von der der Kindergartenbeiträge abweicht und die Familien somit relativ günstige Beiträge entrichten müssen. 
Dem pflichtet der Vorsitzende bei, allerdings befürchtet er für das kommende Jahr 2024 eine Verschlechterung der Finanzlage. Den Rückgang der Einnahmen aus Landeszuweisungen wird Eimeldingen durch hohen Gewerbesteuereinnahmen kompensieren können. Doch die Rahmenbedingungen werden sich voraussichtlich durch eine evtl. massive Erhöhung der Kreisumlage ändern. Die Gemeinde könnte dies besonders hart treffen, da sie eine hohe Steuerkraftstumme aufweisen und diese ein wichtiger Parameter zur Berechnung der Umlagehöhe ist. Im laufenden Jahr wird der Haushalt einigermaßen gut abgewickelt werden können. Die Entwicklungen für das Folgejahr müssen aber rechtzeitig gut bedacht werden. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beitragsanpassung für die Grundschulbetreuung (VGS) zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Nur während den Schultagen (Erhöhung um 5,0%/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           120,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           141,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           162,00 Euro

Während Schultagen inkl. in den Schulferien (Erhöhung um 5,0%/Monat)
Montag                        7.00 Uhr bis 07.45 + ab 11.15 Uhr 
Dienstag - Freitag von        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr           157,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr         7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr*           178,00 Euro
*Freitag nur bis 15 Uhr        7.00 Uhr bis 07.45 + 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr*           199,00 Euro

Ferienbetreuung:                 8.00 bis 15.00 Uhr 


Eimeldingen, 19.07.2023




Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt gekannt, dass der Gemeinderat in der vorherigen nicht-öffentlichen Sitzung beschlossen hat, die Leitungsfunktion im Kindergarten Schnäggehüsli zum 01.09.2023 an Frau Elke Weiß zu übertragen. Gleichzeitig wird zum 01.09.2023 dem Wunsch von Frau Christine Daumrau-Horn zur Abgabe der Leitungsposition im Kindergarten Schnäggehüsli sowie der Reduzierung auf 80% entsprochen.

zum Seitenanfang

13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Frau Flury informiert kurz über die aktuellen Ergebnisse beim Stadtradeln 2023, welche sich täglich aufgrund der Nacherfassungsmöglichkeit noch ändern können. In Baden-Württemberg haben sich dieses Jahr 763 Kommunen mit 219.233 Radelnden beteiligt, welche mit Stand heute 48.934.688 km gefahren sind. Vom Landkreis Lörrach haben sich 16 Kommunen mit 3.639 Radelnden angemeldet, welche aktuell 839.170 km mit dem Fahrrad gefahren sind. Die Gemeinde Eimeldingen belegt derzeit Platz 11. Am 14. September werden in der öffentlichen GR-Sitzung nach der Sommerpause dann die drei Bestplatzierten der Gemeinde prämiert.

zum Seitenanfang

14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Schamberger bedankt sich für die kürzliche Reinigung der Dorfstraßenrinnen. Damit künftig auch alle geparkten Autos wegfahren können, bitte er darum, den Termin zuvor rechtzeitig bekanntzugeben.  


Traurig findet der Gemeinderat hingegen, wenn Zuhörer/innen mitten in den Tagesordnungspunkten den Sitzungssaal verlassen.

_______________________________

Gemeinderätin Dr. Azem wurde aus der Bevölkerung darauf angesprochen, ob im Wege der Nachtabschaltung und den aktuellen frühen Sonnenaufgängen die Straßenlampen schon vor 5:30 Uhr ausgeschaltet werden könnten. 

Bezüglich des Übergangskinderspielplatzes teilt Frau Dr. Azem mit, dass dieser wirklich gut angenommen und bespielt wird. Sie ist froh, dass der Gemeinderat die Errichtung des ÜKSP an dem Ort beschlossen hatte und auch die Eltern und Kinder sind dankbar darüber. 
Der Vorsitzende ergänzt, dass in den nächsten Tagen über dem Sandkasten noch ein Sonnensegel angebracht wird. 
Gemeinderätin Voß-Schwarz bittet auch um Anbringung eines Sonnensegels beim öff. Spielplatz Im Ifang. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass das vorhandene leider zerstört und der Werkhof bereits zur Neuanschaffung beauftragt wurde, da der gepflanzte kleine Baum noch nicht ausreichend Schatten spendet. 

zum Seitenanfang

15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 15

Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bittet die Ratsmitglieder, sich die Örtlichkeiten bzgl. des zuvor abgelehnten Bauvorhaben des Neubaus eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage im Malzholzweg anzusehen. 
Daraufhin erwidert ein Zuhörer, dass auch eine Reduzierung des Bauvorhabens nicht dazu führen wird, dass sich der Neubau in die Umgebung einfügen wird. Er bittet den Gemeinderat, den Schwerpunkt von Neubauten künftig nicht auf Verdichtungen zu legen. Es müsse auch an die Anwohner gedacht werden und an diese, welche sich alle an die geltenden Vorschriften gehalten hätten. Der Zuhörer führt weitere Argument auf. Der Vorsitzende kann die vorgetragenen Argumente gut verstehen, gibt aber zu bedenken, dass die Gemeinde lediglich eine Einschätzung abgeben kann und das Landratsamt als Baurechtsbehörde letztendlich darüber entscheidet, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist. 


Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/innen für die angeregte Diskussionen sowie bei der Presse für die Berichterstattung und wünscht allen schöne Sommerferien. 

Die nächste Sitzung findet dann am 14.09.2023 statt. 

Die öffentliche Sitzung wird um 19:20 Uhr geschlossen.

Datenstand vom 11.09.2023 15:55 Uhr