Datum: 14.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 27.07.2023
3 Preisverleihung Stadtradeln 2023
4 Bauantrag - Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freianlage auf Flst. 995,996,997 und 998
5 Bauantrag -Neubau einer Dachgaube auf Flst. 2877, Alte Basler Str. 12
6 Bauantrag - Anbau Unterstellhalle an bestehende Omnibushalle auf Flst. 3485, Reibmattenstr. 2
7 Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Stellungnahmen und Anregungen der Gemeinde zum Anhörungsentwurf
8 Notstromversorgung Feuerwehr – Reblandhalle - Vergabe Netzersatzanlage (mobiler Stromerzeuger)
9 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke Brandmeldeanlage und Telekommunikation
10 Gewerbeverein Eimeldingen e.V. - Satzungsmäßige Verwendung des restlichen Geldvermögens nach § 12 Abs. 4 der Vereinssatzung nach Auflösung
11 Gewährung von Zuschüssen 2023 an Vereine und Verbände
12 Annahme von Spenden
13 Mitteilungen der Verwaltung
14 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
15 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem und Gemeinderat Sven Herfort werden als Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 27.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 wird genehmigt.

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3. Preisverleihung Stadtradeln 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Friebolin zeigt sich erfreut, dass Eimeldingen abermals beim Stadtradeln im Zeitraum vom 01. – 21.07.2023 gemeinsam mit dem Landkreis Lörrach teilgenommen hat und übergibt das Wort an die Koordinatorin Frau Flury. Diese beschreibt kurz, dass in Baden-Württemberg sich dieses Jahr 763 Kommunen und nach dem Nachtragszeitraum mit 220.245 Radelnden an der Aktion beteiligt haben sowie insgesamt 49.063.469 km gefahren sind. 

Vom Landkreis Lörrach haben sich 16 Kommunen mit 3.685 Radelnden angemeldet, welche 843.545 km mit dem Fahrrad gefahren und dabei 137 Tonnen CO² vermieden haben. 
Die Gemeinde Eimeldingen belegt letztendlich dieses Jahr mit 105 aktiven Radlern, welche beachtliche 16.617 km (Vorjahr 10.158 km) gemeinschaftlich geradelt sind, im Landkreis Lörrach den 11. Platz (Vorjahr 10. Platz). Das „Offene Team Eimeldingen“ erreichte bei 259 Teams den 59.  Platz (Vorjahr 210 Teams den 30. Platz), wobei das Team „Schüttwerk“ den 55. Platz belegt hat. Heute sollen die drei Eimeldinger Bestplatzierten von der Verwaltung einen Preis überreicht bekommen sollen. 
Persönlich begrüßt wird – wie bereits 2021 und 2022 - Herr Rudolf Huber, der mit 985,0 km (Vorjahr 1.217 km) den 1. Platz belegt und einen Gutschein in Höhe von 50 Euro von Bürgermeister Friebolin mit einer Flasche Wein überreicht bekommt. 
Die Zweitplatzierte, Frau Elke Müller im Team „Schüttwerk“ und mit eigens geradelten 537,2 km, wird ein Gutschein in Höhe von 30 Euro und eine Flasche Sekt überreicht. 
Leider kann die Drittplatzierte, Frau Anja Zaha mit deren Team „Rasselbande“ und eigens geradelten 537,2 km den Preis in Höhe von 20 Euro nicht persönlich entgegennehmen, sodass dieser per Amtsbotin zugestellt wird.  
Dafür wird der erst 6-jährigen Eimeldingerin Luise Thiebach der Preis der Gemeinde Eimeldingen aufgrund der Stempelkarten-Aktion des Landreises Lörrach persönlich überreicht, da diese bei der Preisverleihung am 13.09. in Lörrach nicht teilnehmen konnte. 
Unter Beifall für die beachtliche Leistung aller geradelten Kilometer und eingeholten Stempel übergibt Bürgermeister Friebolin die Gutscheine und Präsente mit dem besten Dank bzgl. der regen Teilnahme.

Diskussionsverlauf

TOP 7 wird vorgezogen und nach TOP 3 behandelt - die Protokollierung erfolgt 
 jedoch in der Reihenfolge der Tagesordnung.

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4. Bauantrag - Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freianlage auf Flst. 995,996,997 und 998

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 04.09.2023

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt die Planungsvorgabe gem. §35 Abs. 1 Nr.8b) BauGB, Bauen im Außenbereich.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 990, 991, 992/1, 992/2, 993/1 soll die bestehende Photovoltaik- Freianlage (gebäudeunabhängig) auf die Flurstücke Nr. 995, 996, 997, 998 erweitert werden. Geplant ist zudem auch eine neue Trafostation mit einer Länge von 2,99 m und einer Breite von 2,40 m, die mit einem Abstand von 2,00 m zur bestehenden Trafostation platziert wird. Der Abstand von der geplanten PV- Freianlage bis zum Randstreifen von der Autobahn liegt zwischen 22,34 m bis 34,09 m.
Mit der Ergänzung des §35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB wird geregelt, dass Anlagen im Außenbereich auf Flächen längs von Autobahnen in einer Entfernung von bis zu 200,00 m privilegiert zulässig sind. Eine Unterschreitung des nicht zu überbauenden Randstreifens zur Autobahn von 40,00 m muss mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden.
Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.


Bauort/Straße:                 Gemarkung Eimeldingen

Bauvorhaben:                      Erweiterung der bestehenden Photovoltaik- Freianlage
       
Flst. Nr.:                                  995, 996, 997, 998

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         21.07.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja
Überbauung der privaten Grünfläche

Beschlussempfehlung

Dem Bauvorhaben Erweiterung der bestehenden Photovoltaik- Freianlage auf Flst.-Nr. 995, 996, 997, 998 und der beantragten Befreiung: Überbauung der privaten Grünfläche wird auf der Grundlage der Planungsvorgabe gem. §35 Abs. 1 Nr.8b) BauGB, Bauen im Außenbereich vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin zeigt anhand von Plänen die geplante Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freianlage an der A98. 

Die Stadtbau Lörrach wurde um Stellungnahme gebeten und beurteilt die Erweiterung mit Schreiben vom 04.09.2023 wie folgt: „Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; es gilt die Planungsvorgabe gem. §35 Abs. 1 Nr.8b) BauGB, Bauen im Außenbereich. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 990, 991, 992/1, 992/2, 993/1 soll die bestehende Photovoltaik- Freianlage (gebäudeunabhängig) auf die Flurstücke Nr. 995, 996, 997, 998 erweitert werden. Geplant ist zudem auch eine neue Trafostation mit einer Länge von 2,99 m und einer Breite von 2,40 m, die mit einem Abstand von 2,00 m zur bestehenden Trafostation platziert wird. Der Abstand von der geplanten PV- Freianlage bis zum Randstreifen von der Autobahn liegt zwischen 22,34 m bis 34,09 m. Mit der Ergänzung des §35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB wird geregelt, dass Anlagen im Außenbereich auf Flächen längs von Autobahnen in einer Entfernung von bis zu 200,00 m privilegiert zulässig sind. Eine Unterschreitung des nicht zu überbauenden Randstreifens zur Autobahn von 40,00 m muss mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass das Vorhaben im Außenbereich nach der aktuellen Rechtsprechung ohne Änderung des Bebauungsplanes oder des Flächennutzungsplanes zu realisieren ist. Die bestehende Anlage mit 750 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung kann rund 240 Haushalte mit Strom versorgen. Mit der Erweiterung kommen weitere 660 kWp Leistung dazu, womit zusätzlich nochmals 210 Haushalte mit Strom versorgt werden können. Die Erweiterung wird mit denselben aufgeständerten Paneelen errichtet, womit eine Bodenversiegelung vermieden wird. Zusätzlich bedarf es einer zweiten Trafostation, welche direkt neben der bestehenden errichtet werden soll. 

Gemeinderat Herfort fragt nach, ob die bestehenden Leitungen in der Straße ausreichen. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt und auch, dass keine weiteren Tiefbauarbeiten notwendig sind. 

Gemeinderätin Dr. Azem hält die Erweiterung für naheliegend, statt an anderer Stelle einen neue zu errichten. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des schmalen Korridors an der A98 ist kaum anderweitig zu nutzen und stellt außerdem einen signifikanten Beitrag zur Energiewende dar. Allerdings bittet Sie darum, dass die vereinbarte Begrünung unter den Modulen sowie die Eingrünung der Seiten durch eine Hecke baldmöglichst vorgenommen werden. Bürgermeister Friebolin will die zuständigen Behörden kontaktieren, da diese für die Einhaltung der Umsetzung verantwortlich sind. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben Erweiterung der bestehenden Photovoltaik- Freianlage auf Flst.-Nr. 995, 996, 997, 998 und der beantragten Befreiung: Überbauung der privaten Grünfläche wird auf der Grundlage der Planungsvorgabe gem. §35 Abs. 1 Nr.8b) BauGB, Bauen im Außenbereich vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan 1 zu 500.pdf
Download 3. 20 Solarpaneel.pdf
Download 3.21 Trafostation.pdf
Download 5 Antrag auf Abweichung, Ausnahme,Befreiung.pdf

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5. Bauantrag -Neubau einer Dachgaube auf Flst. 2877, Alte Basler Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 04.09.2023

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2877 soll an dem schon bestehenden Wohnhaus eine neue Dachgaube auf der Straßenseite angebracht werden. Die Dachgaube wird auf dem vorhandenen Satteldach an der Südseite mit 3,75m Länge und 5,73 m Abstand zur Dachkante rechts und 1,50 m zur Dachkante links errichtet.
Im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ sind Dachgauben unzulässig. Für die geplante Dachgaube liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Das vorhandene Gebäude ist bereits mit einer Dachgaube in Richtung Norden ausgestattet. In der bebauten Umgebung sind Dachgauben vorhanden. Die geplante Ergänzung fügt sich in die Umgebung ein.
Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.


Bauort/Straße:                         Alte Basler Str. 12, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Dachgaube
       
Flst. Nr.:         2877

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         17.08.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Dachgaube

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Dachgaube auf Flst.-Nr. 2877, Alte Basler Str. 12
und der beantragten Befreiung: Dachgaube wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Dachgaube auf Flst.-Nr. 2877, Alte Basler Str. 12
und der beantragten Befreiung: Dachgaube wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan.pdf
Download 3 33 Norden, 3 34 Süden.pdf
Download 3 35 Westen, 3 36 Osten.pdf
Download 5 Antrag auf Befreiung.pdf

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6. Bauantrag - Anbau Unterstellhalle an bestehende Omnibushalle auf Flst. 3485, Reibmattenstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 04.09.2023

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. In der näheren Umgebung ist überwiegend Gewerbe vorhanden.
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3485 soll an die bestehende Omnibushalle eine Unterstellhalle angebaut werden. Die geplante Unterstellhalle mit einem Pultdach hat eine Traufhöhe von 5,30 m und eine Firsthöhe von 6,00 m. Die schon bestehende Omnibushalle mit einem Satteldach hat eine Traufhöhe von 6,48 m und eine Firsthöhe von 9,73 m. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück selbst. Die Baugrenze wird nicht überschritten.
Im Bebauungsplan „Reutacker I“ wird die Höhe der baulichen Anlagen als Maximale Traufhöhe 7,00 m und als Maximale Firsthöhe 12,00 m festgesetzt. Bei der Gestaltung der baulichen Anlagen wird festgesetzt, dass Dächer der Haupt- und Nebengebäude mit einer Eindeckung von dunklen Farbtönen auszubilden sind.
Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.

Bauort/Straße:         Reibmattenstr. 2, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:          Anbau Unterstellhalle an bestehende Omnibushalle
       
Flst. Nr.:                      3485

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         28.08.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Dem Bauantrag zum Anbau einer Unterstellhalle an bestehende Omnibushalle auf Flst.-Nr. 3485, Reibmattenstr. 2 wird auf der Grundlage des B-Plan „Reutacker I“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Wie bereits zuvor, wird den Anwesenden das Vorhaben anhand von Lage- und Ansichtsplänen vorgestellt, wobei der Vorsitzende darauf hinweist, dass dieses den Ratsmitgliedern aufgrund eines früheren Bauantrages bekannt sein dürfte, damals allerdings geplant an der Grundstücksgrenze. Doch nun soll die Unterstellhalle direkt an das bestehende Gebäude angebaut werden, was auch aus Sicht des Brandschutzes als sinnvoller betrachtet wird. 
Die Stadtbau Lörrach wurde um Stellungnahme gebeten und beurteilt das Bauvorhaben mit Schreiben vom 04.09.2023 wie folgt: „Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reutacker I“ mit Rechtskraft vom 11.04.1995. In der näheren Umgebung ist überwiegend Gewerbe vorhanden. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3485 soll an die bestehende Omnibushalle eine Unterstellhalle angebaut werden. Die geplante Unterstellhalle mit einem Pultdach hat eine Traufhöhe von 5,30 m und eine Firsthöhe von 6,00 m. Die schon bestehende Omnibushalle mit einem Satteldach hat eine Traufhöhe von 6,48 m und eine Firsthöhe von 9,73 m. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück selbst. Die Baugrenze wird nicht überschritten. Im Bebauungsplan „Reutacker I“ wird die Höhe der baulichen Anlagen als Maximale Traufhöhe 7,00 m und als Maximale Firsthöhe 12,00 m festgesetzt. Bei der Gestaltung der baulichen Anlagen wird festgesetzt, dass Dächer der Haupt- und Nebengebäude mit einer Eindeckung von dunklen Farbtönen auszubilden sind. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“
Gemeinderätin Dr. Azem befürwortet den neuen Antrag, welcher sich nun auch an die Vorgaben des B-Plans hält. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Anbau einer Unterstellhalle an bestehende Omnibushalle auf Flst.-Nr. 3485, Reibmattenstr. 2 wird auf der Grundlage des B-Plan „Reutacker I“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan.pdf
Download 3 12 Erdgeschoss.pdf
Download 3 20 DG; 3 33 Nordwest; 3 24 Schnitt B.pdf
Download 3 23 Schnitt A; 3 34 Südost ; 3 35 Südwest; 3 36 Nordost.pdf

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7. Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Stellungnahmen und Anregungen der Gemeinde zum Anhörungsentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Regionalplanung in Deutschland stimmt die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander ab, löst Raumnutzungskonflikte und trifft Vorsorge für einzelne Funktionen und Nutzungen des Raums. Der Regionalverband als Planungsträger beschließt den Regionalplan. Er konkretisiert die Grundsätze der Bundesraumordnung und die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg. Regionalplanung nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher Raumordnung und kommunaler Bauleitplanung ein.
Der Regionalplan für die Region Hochrhein-Bodensee bildet die Grundlage für deren räumliche Entwicklung. In diesem werden für einen Planungshorizont von etwa 15 Jahren die künftigen Anforderungen an den Raum rechtsverbindlich festgelegt. Seine Plansätze möchten die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit den ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen (Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung).
Der Regionalplan formt die im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Landesentwicklungsplan (LEP BW 2002) und in fachlichen Entwicklungsplänen festgelegten Vorgaben räumlich und sachlich aus. Er stellt einen querschnittsorientierten koordinierenden Handlungsrahmen für die Bereiche Siedlung, Freiraum und Infrastruktur dar und formuliert verbindliche Vorgaben für die Bauleitplanung und die Träger raumbedeutsamer Vorhaben.
Der derzeit gültige Regionalplan 2000 trat im Jahr 1998 in Kraft. Seine planerischen Grundlagen datieren somit in wesentlichen Teilen vom Beginn der 1990er-Jahre. Geänderte Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung in der Region, aktuellere und verbesserte bzw. neue Daten zur Umwelt und zur Siedlung, veränderte gesetzliche Grundlagen, neue Anforderungen der zwischenzeitlich weiter entwickelten Rechtsprechung und neue oder veränderte Planungsthemen wie die Wohnraumversorgung, die Energiewende, der Klimawandel und der Biotopverbund sprechen dafür, den Regionalplan im Gesamten fortzuschreiben. Es handelt sich dann um den dritten Regionalplan für die Region und er trägt den Titel „Regionalplan 3.0“.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den künftigen Regionalplan 3.0 gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).
Der Regionalplan bildet das Bindeglied zwischen der Landesentwicklungsplanung (LEP Baden-Württemberg) und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Die Festlegungen des Regionalplan 3.0 haben somit unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Städte und Gemeinden der Region Hochrhein-Bodensee.
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der abschließenden Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken, wird der Regionalplan von der Verbandversammlung als Satzung beschlossen und hat damit den Charakter einer Rechtsnorm. Er wird durch die Oberste Landesplanungsbehörde (derzeit: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) genehmigt und tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.
Das Anhörungsverfahren läuft noch bis einschließlich 27. Oktober 2023.

Die von der Gemeinde nach § 12 Abs. 4 LplG fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden von der Verbandsversammlung des Regionalverbands geprüft und abgewogen sowie das Ergebnis mitgeteilt.

Sollten keine Anregungen und Bedenken geäußert werden, geht der Regionalverband von einer Zustimmung aus.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Anhörungsentwurf zustimmend zur Kenntnis und hat ggf. folgende Anregungen bzw. Bedenken:

  • _______
  • _______ ff.


Anlagen: 

  • Anhörungsentwurf Regionalplan 3.0 – Zusammenfassung
  • Raumnutzungskarte Teilkarte Gemeinde Eimeldingen
  • Legende zur Raumnutzungskarte




Eimeldingen, 31.08.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Dr. Sebastian Wilske, Verbandsdirektor Regionalverband Hochrhein-Bodensee und übergibt diesem das Wort.
Dieser führt einleitend aus, dass der Regionalplan für die Region Hochrhein bis zum Bodensee die Grundlage für deren räumliche Entwicklung bildet. In diesem werden für einen Planungshorizont von etwa 15 Jahren die künftigen Anforderungen an den Raum rechtsverbindlich festgelegt. Seine Plansätze möchten die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit den ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen (Leitbild der nachhaltigen Raumentwicklung). 
Dr. Wilske zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (PPP – Anlage Nr. 1) den Planungsstand für den Regionalplan auch in Bezug auf Eimeldingen – Raumnutzungskarten ab Folie 37 (wobei Folie 20+21 nicht relevant sind). Die Gemeinde soll den Status eines Ortes ohne Zentrumsfunktion mit einer Einwohnerdichte von rund 55 Einwohnern pro Hektar behalten. Grünzäsuren unterbinden eine weitere räumliche Ausdehnung in Richtung Binzen und Märkt. Dagegen gibt es in Richtung Norden noch Entwicklungspotenzial: Im sogenannten „Schlüpferwinkel“ – wie auch im „Malzholzweg“ - für Wohnbebauung oder zwischen „Reutacker“ und Bahnlinie für mögliches weiteres Gewerbe. Auch rund um das Kieswerk Vogel-Waliser ist eine kleine Entwicklungsfläche eingezeichnet. Letztere soll laut Bürgermeister Friebolin im Plan noch etwas vergrößert sichergestellt werden, zumal das Unternehmen dort eine Asphalt-Mischanlage mit eigener Zufahrt von der Rheinstraße her beabsichtigt. Laut Dr. Wilske bleiben Wind- und PV-Anlagen auf Freiflächen weiterhin zulässig. Die ab Folie 38 nicht farblich markierten Flächen können optional für Siedlungsentwicklungen der kommenden 10 – 15 Jahren herangezogen werden. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Azem erklärt Dr. Wilske, dass die Art der Nutzung im Ermessen des Gemeinderates liegt. 
Neu in den Regionalplan aufgenommen und damit gesichert werden sollen auch Trassen für Radschnellverkehr. Eine solche Radschnellverkehrstrasse soll künftig auch über Eimeldinger Gemarkung führen. Entweder auf der B3 durch den Ort hindurch oder an der Bebauung vorbei.
Auf die Frage von Gemeinderat Herfort, wann das Fortschreibungsverfahren abgeschlossen sein wird, erklärt Dr. Wilske, dass dies von den eingehenden Änderungswünschen abhängt. Je nach Intensität sei dann eine zweite Anhörungsrunde notwendig und dauert i.d.R. ein weiteres Jahr. Danach erst kann der Satzungsbeschluss erfolgen. 
Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei Herrn Dr. Wilske für die ausführliche Darstellung und dem Regionalverband für die gute Arbeit. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und zur Abstimmung gestellt.  
Einheitlicher geänderter Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Anhörungsentwurf zustimmend zur Kenntnis und wird die Stellungnahme inkl. etwaiger Anregungen bzw. Bedenken fristgerecht bis zum 27.10.2023 einreichen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Anhörungsentwurf zustimmend zur Kenntnis und hat ggf. folgende Anregungen bzw. Bedenken:

  • _______
  • _______ ff.


Anlagen: 

  • Anhörungsentwurf Regionalplan 3.0 – Zusammenfassung
  • Raumnutzungskarte Teilkarte Gemeinde Eimeldingen
  • Legende zur Raumnutzungskarte




Eimeldingen, 31.08.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP7_Fortschreibung Regionalplan_VorlageNr32_Anlage Anhörungsentwurf_Regionalplan3_0_Zusammenfassung.pdf
Download GRö_TOP7_Fortschreibung Regionalplan_VorlageNr32_Anlage PowerPointPräsentation.pdf
Download GRö_TOP7_Fortschreibung Regionalplan_VorlageNr32_Anlage RNK_Teilkarte_Gmd_Eimeldingen-3.pdf
Download GRö_TOP7_Fortschreibung Regionalplan_VorlageNr32-Anlage 2023-05-17_Legende RNK_RP3-0_Anhörung.pdf

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8. Notstromversorgung Feuerwehr – Reblandhalle - Vergabe Netzersatzanlage (mobiler Stromerzeuger)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 8

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden am 30.03.2023 die verschiedenen Notstromkonzepte für die Reblandhalle und Feuerwehr vorgestellt.
Der Gemeinderat hatte sich für die zunächst erforderliche Sanierung der Elektrik im Feuerwehrgerätehaus als vorbereitende Maßnahme für eine Notstromversorgung entschieden. In einem ersten Schritt sollte hierfür die Planung vergeben werden sowie für die Reblandhalle die Anschlussschlussmöglichkeit für ein mobiles Stromaggregat geschaffen und ein solches angeschafft werden.
Die Vergabe der Fachplanung an das Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH Alexander Müller erfolgte in öffentlicher Sitzung am 27.04.2023.

Für die Notstromversorgung der Reblandhalle wurde die Netzersatzanlage (mobiler Stromerzeuger) beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 23.08.2023 mit folgenden Ergebnissen:

„Netzersatzanlage“
Kostenberechnung 82.110,00 € (brutto, Stand: 10. Juli 2023)


Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

3
Angebot abgegeben
1
davon in der Wertung
1

Angebote
Firma Feeser GmbH, Vogtsburg i. K.
76.320,44 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Netzersatzanlage (mobiler Stromerzeuger) für die Reblandhalle an die Feeser GmbH, Vogtsburg i. K. zum Angebotspreis in Höhe von 76.320,44 € (brutto).




Eimeldingen, 29.08.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2023 stehen im Finanzhaushalt für die Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Folgende Auftragsvergaben sind bereits erfolgt:
  • Vergabe der Fachplanerleistungen für die Feuerwehr:        37.524,56 €
  • Vergabe der Fachplanerleistungen für die Reblandhalle:        26.042,06 €
  • Vergabe der Umbauarbeiten NSHV Reblandhalle:                12.495,00 €
76.061,62 €

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erinnert an das bereits beschlossene Vorgehen bzgl. der Notstromversorgung der Feuerwehr und Reblandhalle. Dazu soll nun die Vergabe einer sog. Netzersatzanlage, sprich einem mobilen Stromerzeuger auf Anhänger erfolgen. Drei Firmen wurden zur Angebotsabgabe angeschrieben. Nur ein Angebot wurde abgegeben, welches sich allerdings unter der Kostenberechnung beläuft. Die Lieferzeit wird mit bis zu 31 Wochen prognostiziert. Diese lange Lieferzeit zeigt wohl, dass sich auch weitere Kommunen/Institutionen mit Notstromaggregaten ausstatten würden. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung, wobei sich alle bereits erfolgten Vergaben an das Budget halten. Nach den Berechnungen des Elektroplaners reicht die Anlage der Firma Feeser für eine evtl. Notfallversorgung der Reblandhalle und/oder auch der Feuerwehr aus. Da der Stromerzeuger mobil eingesetzt werden kann, bedarf es laut neuester Vorgaben eines GPS-Ortungssystems, welches ebenfalls Bestandteil des Angebots ist. 
Gemeinderat Herfort fragt sich, ob die FFW-Fahrzeuge auch mit der erforderlichen Anhängerkupplung ausgestattet sind. Dies wird von dem anwesenden Feuerwehr-/Gemeinderatsmitglied Marx als sehr wahrscheinlich angenommen; andernfalls müsste eben nachgerüstet werden. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Netzersatzanlage (mobiler Stromerzeuger) für die Reblandhalle an die Feeser GmbH, Vogtsburg i. K. zum Angebotspreis in Höhe von 76.320,44 € (brutto).




Eimeldingen, 29.08.2023





Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke Brandmeldeanlage und Telekommunikation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 9

Sachverhalt

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurde das Gewerk Brandmeldeanlage nach VOB beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission erfolgte am 23.08.2023 mit folgenden Ergebnissen:

Gewerk „Brandmeldeanlage“
Kostenberechnung 54.740,00 € (brutto, Stand 01.03.2023)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

3
Angebot abgegeben
2
davon in der Wertung
2

Angebote
Siemens AG, Freiburg
46.469,05 €
Bieter 2
52.338,41 €


--------------------------------------------

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurde das Gewerk Telekommunikation nach VOB beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission am 23.08.2023 brachte wegen formaler Fehler des einzigen Bieters kein Ergebnis und wurde daraufhin aufgehoben.

Im Wege der Direktvergabe erhielt die Gemeinde ein Angebot, welches dem der beschränkten Ausschreibung entspricht:

Gewerk „Telekommunikation“
Kostenberechnung 27.429,50 € (brutto, Stand: 25. Juli 2023)

Angebot
APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Waldshut-Tiengen
22.733,62 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

  1. Das Gewerk Brandmeldeanlage an die Fa. Siemens AG, Freiburg, zum Angebotspreis von 46.469,05 € (brutto).
  2. Das Gewerk Telekommunikation an die Fa. APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Waldshut-Tiengen, zum Angebotspreis 22.733,62 € (brutto).

Eimeldingen, 05.09.2023



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Nach der Prüfung der Angebote durch den Fachplaner ergibt sich folgender Kostenanschlag je Gewerk:

Gewerk
Ausschreibung
(brutto)
Kostenberechnung (brutto)

Brandmeldeanlage
  46.469,05 €
  54.740,00 €
Telekommunikation
  22.733,62 €
  27. 429,50 €






Gesamtsumme Vergaben
  69.202,67 €        

  82.169,50 €

In den Haushaltsplänen 2021, 2023, 2024 (VE) sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,435 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt die Submissionsergebnisse bzgl. des Kiga-Neubaus zur Vergabe der Gewerke Brandmeldeanlage und Telekommunikation vor. Dazu wurden für die Brandmeldeanlage drei Firmen angefragt und zwei Angebote gewertet. Die Siemens AG aus Freiburg liegt bei 46.469,05 Euro und damit unter der Kostenberechnung mit Stand März 2023 in Höhe von 54.740,00 Euro. 
Bezüglich der Telekommunikation wurde das Gewerk zunächst nach VOB beschränkt ausgeschrieben, wobei diese aufgrund formaler Fehler des einzigen Bieters aufgehoben wurde. Im Wege der Verhandlungsvergabe hat die Firma APM aus Waldshut-Tiengen ein Angebot in Höhe von 22.733,62 Euro eingereicht, welches sich ebenfalls unter der Kostenberechnung von 27.429,50 Euro befindet. 
Gemeinderat Herfort ist nicht verständlich, ob nach dem vorliegenden Angebot das Klingelsignal auf die Telefonanlage aufgeschaltet werden kann, wie von den Mitgliedern des Arbeitskreises Kiga-Neubau gewünscht. Denn das Personal sollte überall im Gebäude entsprechende Anrufe und getrennt nach Gruppen mit eigener „Klingel/Rufnummer“ empfangen können. Auch sollte die am Haupteingang geplante Videokamera das Bild auf die Displays der Telefonanlage/schnurlosen Telefone übertragen können. Bürgermeister Friebolin hält letzteres für fraglich, will aber alle zuvor genannten Fragen abklären lassen. Sollte sich herausstellen, dass die zuvor genannten Details im Angebot bereits enthalten sind, kann er dann per Eilentscheid den Auftrag erteilen. 
Nachdem keine weiteren Fragen geäußert werden ist sich der Gemeinderat über die Abstimmung des Gewerks Brandmeldeanlage einig, sodass wie folgt verfahren wird.  
Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen an folgenden Bieter: 
Das Gewerk Brandmeldeanlage an die Fa. Siemens AG, Freiburg, zum Angebotspreis von 46.469,05 € (brutto).

Gemeinderätin Dr. Azem stellt daraufhin den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes „Vergabe Gewerk Telekommunikation“ wegen noch offener Detailfragen.
Einheitlicher Beschluss:
Die Vergabe des Gewerks Telekommunikation wird vertragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

  1. Das Gewerk Brandmeldeanlage an die Fa. Siemens AG, Freiburg, zum Angebotspreis von 46.469,05 € (brutto).
  2. Das Gewerk Telekommunikation an die Fa. APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Waldshut-Tiengen, zum Angebotspreis 22.733,62 € (brutto).

Eimeldingen, 05.09.2023



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Gewerbeverein Eimeldingen e.V. - Satzungsmäßige Verwendung des restlichen Geldvermögens nach § 12 Abs. 4 der Vereinssatzung nach Auflösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Gewerbeverein Eimeldingen e.V. hat sich mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.06.2022 aufgelöst.

Nach § 12 Nr. 4 der Vereinssatzung soll das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins bei der Gemeinde hinterlegt und bei einer Wiedergründung dem neu gegründeten Verein zurückzugeben werden. Sollte innerhalb 2 Jahren ein neuer Verein nicht gegründet werden, wird das Vereinsvermögen einem sozialen Zweck auf Entscheidung der Gemeinde zufließen

Die Gemeinde wird der satzungsmäßigen Verwendung der Vereinsvermögens gerne nachkommen und die treuhänderische Verwaltung gem. § 12 der Vereinssatzung übernehmen.


Anlage:

- Satzung Gewerbeverein Eimeldingen e.V.


Eimeldingen, 30.08.2023



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Beschlussempfehlung

„Nur“ Mitteilungsvorlage !!!

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin berichtet gemäß der Mitteilungsvorlage, dass der Gewerbeverein Eimeldingen e.V. sich mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.06.2022 aufgelöst hat.
Nach § 12 Nr. 4 der Vereinssatzung soll das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins bei der Gemeinde hinterlegt und bei einer Wiedergründung dem neu gegründeten Verein zurückzugeben werden. Sollte innerhalb 2 Jahren ein neuer Verein nicht gegründet werden, wird das Vereinsvermögen einem sozialen Zweck auf Entscheidung der Gemeinde zufließen
Die Gemeinde wird der satzungsmäßigen Verwendung der Vereinsvermögens gerne nachkommen und die treuhänderische Verwaltung gem. § 12 der Vereinssatzung übernehmen.

Dokumente
Download GRö_TOP10_Verwendung Geldvermögen Gewerbeverein_ VorlageNr31_Anlage Gewerbeverein_Satzung_15.04.2010.pdf

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11. Gewährung von Zuschüssen 2023 an Vereine und Verbände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend hinweist, wurden die Zuschüsse an Vereine und Verbände im Jahr 2022 teilweise erhöht und auch in die Vorlage 2023 übernommen. Allerdings gilt es zu beachten, dass noch nicht alle Abrechnungen für die Ausweichquartiere der Vereine zu Zeiten der Reblandhallensanierung eingegangen sind. 

Gemeinderat Kibbat fällt auf, dass bei der Kostenstelle 54210010 bei drei Vereinen noch die alten Zuschüsse in Höhe von 160 Euro anstatt der 180 Euro eingestellt sind -  worauf die Verwaltung zusichert, die Korrektur beim Rechnungsamt zu veranlassen. 

Bürgermeister Friebolin erklärt, dass trotz der diesjährigen schwierigen Finanzlage die Gemeinde das ehrenamtliche Engagement weiterhin unterstützen möchte und gibt den Beschluss zur Abstimmung. 

Einheitlicher Beschluss: 
Die Gemeinde Eimeldingen wird auch in diesem Jahr die Vereine und Verbände mit Zuschüssen unterstützen und bedankt sich somit auch für das außergewöhnliche Engagement der ehrenamtlich Tätigen sowie die Jugendarbeit in diesem Jahr. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP11_Vereinszuschüsse 2023_VorlageNr33.pdf

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12. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Nochmals kann die Verwaltung im Namen der Dorffestgemeinschaft Spenden für das traditionelle Dorffest verzeichnen. 
Dabei handelt es sich um folgende Zahlungseingänge/Sachspenden: 
- Haustechnik Spieß, Mark Spieß, Eimeldingen (Wertstellung 11.08.2023)                 200,00 €
- Würzburger GmbH, Bad Bellingen (Wertstellung 14.08.2023)                                100,00 €
- Kaisers Gute Backstube GmbH, Ehrenkirchen (SACHSPENDE Kuchen)                   269,00 €
                                                                                     gesamt 569,00 €
Über die großzügigen Spenden bedanken sich der Bürgermeister sowie die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.
Einheitlicher Beschluss:
Die Sach- und Geldspenden werden dankend angenommen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bedankt sich herzlichst bei der Dorffestgemeinschaft für die Organisation und Durchführung des Dorffestes 2023 und hebt besonders Frau Silvia Katzenstein und Frau Gabriele Schamberger hervor, welche neben der normalen Vereinsarbeit zusätzlich für das Dorffest viel Zeit und Herzblut investiert haben. Aber ohne das Engagement der vielen weiteren tatkräftigen freiwilligen Helfer/innen sowie Spender/innen, bspw. mit Kuchen und Torten, hätte das Dorffest so nicht stattfinden können. Auch dafür allen ein herzliches Dankeschön. 
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Die Sportvereinigung SpVgg Märkt-Eimeldingen hat einen Spendenaufruf für die Umsetzung des Sportkonzeptes gestartet, in welchem bereits der alte Hartplatz zu einem neuen Kunstrasenplatz mit Umzäunung sowie der veraltete Sanitärtrakt saniert wurden. Auf deren Homepage kann näheres über die Unterstützung als bspw. Platzpate oder in Form von Spenden oder Sponsoring durch Privatpersonen wie auch durch Firmen in Erfahrung gebracht werden. 
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Des Weiteren berichtet Bürgermeister Friebolin von einem Vorfall am 07.09.2023, bei welchem ein Bürger bei einem Waldstück in der Nähe zur Gemarkung Märkt von zwei freilaufenden Hunden angefallen wurde. Dabei hatte sich ein Waldbesucher bzw. Spaziergänger am Wegesrand lediglich auf eine Parkbank gesetzt und wurde nichtsahnend von zwei freilaufenden Hunden angefallen und dabei gebissen. Wir sind alle sehr erleichtert darüber, dass der Erwachsene sich erfolgreich, aber mit leichten Verletzungen wie Schrammen an Armen und Beinen, gegen die nicht angeleinten Vierbeiner zur Wehr setzen konnte. Nicht auszumalen, wenn bspw. eine Mutter mit Kind oder ein/e Senior/in diesen Vorfall erleben hätte müssen. Die Gemeinde appelliert deshalb an alle Hundehalter, ihre geliebten Haustiere bei Spaziergängen immer nur an der Leine auszuführen. 

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14. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Diesbezüglich erinnern die Ratsmitglieder daran, dass alle Hunde grundsätzlich im gesamten Dorf ständig an der Leine zu führen und die Hundebeutel unbedingt in einem Hundekoteimer zu entsorgen sind. 
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Gemeinderat Herfort erkundigt sich nach dem Stand des Glasfaserausbaus „Im Rebacker“ und ob in diesem Zuge auch die Schlaglöcher an der Kreuzung Radweg Richtung Haltingen/Pott&Oswald/Feldweg Richtung Walliser geschlossen werden könnten. Die Verwaltung informiert, dass die Schlaglöcher bereits dem Werkhof mitgeteilt und die Reparatur damit beauftragt wurde. 

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15. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Gemeinderatssitzung 14.09.2023 ö 15

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer kann sich vorstellen, dass es bis zur tatsächlichen Verwirklichung des Radschnellweges in Eimeldingen eine Zeitlang dauern wird. Deshalb möchte er darauf hinweisen, dass die Beschilderung für Radfahrer beim Entenkreises fehlerhaft bzw. verwirrend ist und er dies bereits zwei Mal dem Landratsamt, der Radverkehrbeauftragten, ohne bisherige Antwort mitgeteilt habe. 
Der Vorsitzende beschreibt, dass Frau Bühler vom Landratsamt gemäß Radverkehrsschau div. Markierungsarbeiten und neue Beschilderungen im Gemeindegebiet angeordnet hat, welche auch bereits bestellt wurden. Bezüglich der irreführenden Beschilderung des Radweges beim Entenkreisels will sich der Vorsitzende aber gerne erkundigen. 
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Des Weiteren berichtet der Zuhörer, dass er auch keinerlei Antwort vom Regierungspräsidium bezüglich des Sachstands des geplanten Kreisels B3/Kreisstr. Richtung Märkt erhalten habe. 
Hierzu führt Bürgermeister Friebolin aus, dass noch Grundstücksfragen zu klären sind, denn für den Kreisverkehr müssen einige der vorhandenen Bestandsparkplätze für die Hauptstr. 30/30a umgesetzt werden. Der angedachte Ochsengarten ist seiner Ansicht nach aber hierfür zu wertvoll, sodass die Kirchengemeinde für einen Flächentausch angefragt wurde. Diese hat dem Tausch von einigen Stellplätzen zugestimmt. Leider sind die Pläne des RP bzgl. der restlichen Parkplätze auf dem Ochsengarten noch fehlerhaft, sodass diese noch korrigiert werden müssen. Erst dann kann mit den Grundstückseigentümern abschließend verhandelt werden. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 20:35 Uhr.

Datenstand vom 23.10.2023 12:32 Uhr