Datum: 26.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 14.09.2023
3 Projektidee: Solarpark „Stockacker“ - Vorstellung der Projektidee - Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen
4 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vorstellung der Finanzierungsvariante Bausparvertrag
5 Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke „Trockenbau Wände“, „Stahlzargen Türen“ und „Maler außen Holzwerk“
6 Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen „Kunstra-senplatz und Sanierung der Sanitäranlagen“ - Antrag auf weitere finanzielle Unterstützung
7 Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Eimeldingen – Eisenbahnunterführung über einen Gehweg und Radweg im Hp Eimeldingen - Vergabe der Betonsanierungsarbeiten - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe/Aufwand
8 Veranstaltung im reforum: „Gemeinschaft mitgestalten – konkret im Gemeinderat“
9 Annahme von Spenden
10 Mitteilungen der Verwaltung
11 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
12 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Siegfried Kibbat und Gemeinderätin Alexandra Haug werden als 
Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 14.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2023 wird genehmigt.

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3. Projektidee: Solarpark „Stockacker“ - Vorstellung der Projektidee - Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 3

Sachverhalt

  1. Grundstückssituation und Ausgangslage:
Der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 3321, Gewann „Stockacker“, ist mit Schreiben vom 10.09.2023 auf die Gemeinde zugekommen und bittet um die grundsätzliche Zustimmung zur Projektierung und Realisierung eines Freiflächen-Solarparks auf seinem Grundstück.

Gleichzeitig bittet er um Prüfung, ob in die Projektierung und Realisierung auch die beiden Grundstücke der Gemeinde Eimeldingen mit den Flst.-Nr. 3320 (Weg) und 3294 (Acker) einbezogen werden können.

Das Grundstück Flst.-Nr. 3321 hat eine Fläche von 159 ar. Davon ist eine Teilfläche im Süden mit rund 34 ar an den Natur- und Vogelschutzverein Aesch-Pfeffingen verpachtet. In Kooperation mit dem NABU, Ortsgruppe Lörrach, wird hier seit 2009 ein Projekt zum Schutz des Steinkauzes betrieben. Leider ist bei einem der Sommerstürme 2023 der optisch dominante alte Kirschbaum dem Sturm zum Opfer gefallen. An diesem war die Steinkauzröhre befestigt.
Der restliche Teil des Grundstücks wird als Ackerland, aktuell durch den Pächter mit Mais, bewirtschaftet.

Das Grundstück Flst.-Nr. 3294 der Gemeinde Eimeldingen ist verpachtet und wird auch mit Mais bewirtschaftet.

Zwischen den beiden Ackerflächen liegt das Weggrundstück Flst.-Nr. 3320. Dieser Weg verbindet die Verlängerung der Straße „Im Ifang“ und die Verlängerung der „Rebenstraße“. Eine Nutzung als Weg erfolgt selten, allenfalls durch Hundehalter.

Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke ist er nicht mehr erforderlich.
  1. Anlagenkonzept:
Der Grundstückseigentümer möchte sein Grundstück Flst.-Nr. 3321 der Energiedienst AG zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) langfristig verpachten. Ausgenommen sein soll die Fläche, die an die Natur- und Vogelfreunde Aesch-Pfeffingen verpachtet ist. Dadurch kann das Projekt zum Schutz des Steinkauzes weitergeführt werden. Auch die vorhandenen Obstbäume können so erhalten bleiben.

Auf der verbleibenden Fläche von ca. 125 ar soll eine FFPV errichtet werden. Dabei sollen bifaciale Solarmodule Verwendung finden, die senkrecht stehen und in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet sind. Zwischen den Solarreihen soll 
ca. 10 m Abstand sein. Dies würde weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
Für die FFPV würden 20 - 25 Prozent der Grundstücksfläche benötigt. Somit stünden die verbleibenden 75 – 80 Prozent des Grundstücks für eine landwirtschaftliche/gärtnerische Nutzung zur Verfügung.

  1. Durchgeführte erste Klärungen:
In mehreren Gesprächen mit der Energiedienst AG wurde die Projektidee erörtert und eine Projektskizze erstellt. Es zeigte sich sehr schnell, dass die Grundstücksfläche des Privatgrundstücks für eine solche FFPV alleine zu klein ist, insbesondere auch, weil nicht das ganze Grundstück genutzt werden soll (Stichwort: Natur- und Vogelschutzverein).

Mit dem NABU, Ortsgruppe Lörrach, fand seitens des Grundstückseigentümers ein Termin vor Ort statt und es gab einen regen Mailverkehr. Seitens des NABU gibt es keine Einwände gegen die FFPV. Begrüßt wurde sogar, dass eine Einzäunung des Geländes erfolgen wird und dadurch das Projekt zum Schutz des Steinkauzes sowie die weiteren vorhandenen Maßnahmen besser geschützt sein werden.

Bezüglich der verbleibenden 75 – 80 Prozent landwirtschaftlich/gärtnerisch nutzbarer Grundstücksfläche gab es Gespräche mit einer Gärtnerei. Hier müssen weitere Klärungen noch erfolgen.

Ein Einbezug des Weges, Grundstück Flst.-Nr. 3220, ist sinnhaft, weil dieser keine wirkliche Funktion hat und damit entbehrlich ist.

Dies gilt auch für das Gemeindegrundstück Flst.-Nr. 3294, weil eine gute städtebauliche Einbindung in die Umgebung möglich ist. Eine teilweise optische „Kaschierung“ kann durch die Naturhecke der Kleingartenanlage erfolgen, obwohl sich per se FFPV nicht verstecken müssen. Und mit der Platzierung unmittelbar am Ortsrandabschluss kommt die Anlage auch nicht ganz in die „freie Landschaft“.

Das Landratsamt Lörrach, Stabsstelle Klimaschutz, kommt in einer Erstprüfung zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf den Flurstücken 3321 und 3294 in Eimeldingen zu folgendem Ergebnis:
„…auf beiden Flurstücken konnten in diesem Rahmen keine Restriktionen festgestellt werden. Auch eine Mittelspannungsleitung ist direkt an den Flurstücken angrenzend.“

Hinweis: Bei den Flächen handelt es sich um die sog. „Vorrangflur 1“, die sehr gute Eigenschaften für die Lebensmittelproduktion aufweist. Innerhalb des Gemeindegebiets von Eimeldingen weisen allerdings 98% der Flächen diese Kategorie auf. Es handelt sich jedoch um keine Restriktion im rechtlichen Sinne und kann dem Bau einer PV-Anlage nicht entgegengehalten werden. Um das Flächenziel für FFPV gemäß Landesgesetzgebung erreichen zu können, ist es daher unerlässlich, auch Flächen mit Vorrangflur 1 heranzuziehen (siehe Ausführungen unten). 
Die Kurzfassung ist: Die Flächen sind nach erster Prüfung gut geeignet für eine PV-Freiflächenanlage. 

  1. Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg wird zu diesem Thema u. a. Folgendes ausgeführt:
…um die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen und den Umstieg auf regenerative Quellen voranzubringen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden. Die Solarenergie stellt dabei neben der Windenergie eine der Schlüsseltechnologien dar. Daher sollen jetzt mehr Flächen im Land für Photovoltaikanlagen genutzt werden können.
Die Sonnenenergie gehört neben der Windenergie zu den Schlüsseltechnologien, um die Strom- und Wärmeversorgung in Baden-Württemberg künftig auf regenerative Quellen umzustellen. Um noch mehr Flächen im Land für Photovoltaik (PV)-Anlagen nutzen zu können, hat der Ministerrat am Dienstag, 31. Mai 2022, beschlossen, die landesspezifische Zuschlagsgrenze in der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) zu erweitern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Die richtige Antwort für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mehr Flächen für Erneuerbare sind die Grundlage für den Ausbau. Die deutliche Anhebung der Zuschlagsgrenze für Freiflächen-PV ist ein nächster großer Baustein, den die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht hat. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt haben wir mit allen bisherigen Maßnahmen der Task Force eine Beschleunigung von rund 1,5 Jahren und damit bereits die Hälfte der angestrebten Halbierung der Zeiten geschafft. Das zeigt: Wir machen richtig Tempo und arbeiten mit Nachdruck am Ausbau.“ Die Öffnung der Freiflächenöffnungsverordnung bedeute auch, dass die Bremse beim Ausbau der Solarparks gelöst werde, so der Ministerpräsident.
Energiestaatssekretär Andre Baumann ergänzte: „Nur, wenn mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden, können wir unsere Klimaschutzziele schaffen und uns aus der Abhängigkeit von Russland bei der fossilen Energieversorgung befreien.“

Klimafreundliche Energieversorgung entscheidet bei Standortwahl
Die Energieversorgung aus regenerativen Quellen werde auch bei der Standortwahl von Unternehmen immer wichtiger, fügte Andre Baumann hinzu: „Das Land muss viele Flächen bereitstellen, auch um etwa gegenüber dem Norden Deutschlands wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien sind günstig, überall vorhanden und tragen dazu bei, dass wir klimaschädliche Treibhausgasemissionen massiv einsparen können.“

Solarparks bringen Wertschöpfung in die Regionen des Landes
„Landwirte oder Gemeinden können von Solarparks profitieren – direkt durch Erlöse aus der Stromproduktion oder indirekt über Pachteinnahmen“, sagte Andre Baumann. „Im Vergleich zu Biogas-Maisäckern sind Solarparks wesentlich leistungsfähiger und tragen mit bunt blühenden Wiesen unter den PV-Paneelen zum Schutz von Natur und Heimat bei.“ Die Stromausbeute pro Hektar ist bei einem Solarpark rund 40-mal höher als bei Hochleistungs-Biogasmaisäckern.
Im vergangenen Jahr ist die in der FFÖ-VO bisher definierte Obergrenze von 100 Megawatt erstmalig überschritten worden, sodass die Bundesnetzagentur nicht alle Gebote aus Baden-Württemberg berücksichtigen konnte.
Neben Baden-Württemberg machen auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.
Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien:
Seit der Gründung im Oktober 2021 arbeitet die Task Force intensiv daran, die Zeiten der Genehmigungsverfahren zu halbieren, damit Projektierer so Photovoltaik- und Windkraftanlagen viel schneller als bisher bauen können. Folgende wichtige Meilensteine sind bereits auf den Weg gebracht:
Einrichtung der „Stabsstellen Energiewende Windenergie, Klimaschutz“ (StEWK): In jedem der vier Regierungspräsidien wurde auf Ebene der Hausspitze eine Gruppe aus vier bis sechs Personen zusammengezogen, die die Beschleunigung der Verfahren zur Chefsache macht. Diese begleiten und vergleichen die laufenden Verfahren; sie unterstützen die Landratsämter und zuarbeitenden Fachbehörden, um die Genehmigungsprozesse zu optimieren – so etwa auch für die Freiflächen-PV.
Gesetz zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens:
Innerhalb eines Monats kann jeder Betroffene gegen einen Verwaltungsakt schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage ist dies nun nicht mehr möglich. Der Klageweg kann aber weiterhin beschritten werden.

…Planungsoffensive der Regionalverbände wurde am 17. März 2022 gestartet: Mit seinem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Damit dies umgesetzt wird, müssen alle Regionalpläne geändert werden. Bisher sind dort zu wenig Flächen für diesen Zweck vorgesehen. Die Regionalverbände gehen hier gemeinsam vor und wollen die geänderten Pläne 2025 beschließen….

Wenn man das Flächenziel des Landes für den Ausbau für Wind- und Freiflächenphotovoltaik auf die Gemeinde Eimeldingen herunterbrechen würde, „müsste“ die Gemeinde bei einer Gemarkungsfläche 355 ha rund 7,1 ha bereitstellen. Der Solarpark an der A 98 hat nach der geplanten Erweiterung eine Fläche von rund 1,7 ha, die Projektidee Solarpark Stockacker eine Fläche von ca. 4 ha.

  1. Weitere/nächste Schritte:
Die bisherige Phase diente der Entwicklung aus einer Projektidee zu einer Projektskizze mit der Stufe einer Machbarkeit. Nun ist es notwendig, weitere und konkrete Schritte zu gehen.
Dabei bedarf es zunächst einer Befassung des Trägers der Planungshoheit, der Gemeinde, mit dem Ziel einer grundsätzlichen Zustimmung. Dies gleichzeitig auch als Eigentümerin der beiden Grundstücke Flst.-Nrn. 3320 und 3294.

Bei einem positiven Votum könnten dann die weiteren Schritte geplant, auf einem Zeitstrahl der Projektverlauf dargestellt und verbindliche Vereinbarungen (Verträge) geschlossen werden.

Weitere Informationen können der als Anlage beigefügten Präsentation entnommen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat steht der vorgestellten Projektidee des Solarparks „Stockacker“ positiv gegenüber und verfolgt das Projekt weiter.

Eimeldingen, 18.10.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister



Anlage: Präsentation Projektidee

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass der Eigentümer des Flst. 3321 (159ar), Herr Christoph Huber auf die Gemeinde zugekommen ist mit der Bitte zur Prüfung, ob die Gemeinde sich vorstellen könnte dieses, wie auch das angrenzende gemeindeeigene Grundstück (Flst. 3294) mit Weg (Flst. 3320) für die Projektierung und Realisierung eines Freiflächen-Solarparks zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen die Grundstücke langfristig an die Energiedienst AG verpachtet werden. Bereits in der Beschlussvorlage werden die Begebenheiten näher beschrieben wobei es zu beachten gilt, dass die Energiewende in vollem Gange ist, die Atomkraftwerke abgeschalten und der Strombedarf laut Studien ständig steigen wird. Bürgermeister Friebolin freut sich über die eingebrachte tolle Idee der Privatperson zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks in Eimeldingen. 
Zur Vorstellung der Projektidee begrüßt der Vorsitzende hierzu Herrn Christoph Umbricht (Naturenergie Hochrhein AG), Frau Inga Nietz und Herrn Stefan Schneider (Klimaschutzmanager Landratsamt Lörrach), welche in jeweiligen Power-Point-Präsentationen (siehe Anlage) das Projekt darstellen und beurteilen. 
Herr Umbricht spricht von einem „Leuchtturmprojekt“ für die Region, denn laut Bundesregierung besteht das hehre Ziel, 80% des Stromverbrauches aus erneuerbaren Energien zu gewinnen - Stand 2022 sind erst 44% erreicht. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist im überragenden öffentlichen Interesse und genießt vorrangige Belange bei der Schutzgüterabwägung. Da die Fläche von Herrn Huber zu klein ist, bedarf es für die Wirtschaftlichkeit weiterer Flächen. Dabei sieht das innovative Konzept vor, dass die Fläche von Herrn Huber mit 970 vertikal/senkrecht aufgeständerten Modulen versehen wird – welche nord- und südseitig mit Sonne versorgt werden. Zwischen den Modulen stehen zehn Meter breite Gassen für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung (ca. 75 - 80% der Fläche). Hierfür konnte bereits die Demeter-Gärtnerei Berg gewonnen werden. Die gemeindeeigne Fläche würde mit 6630 klassischen, aufgeständerten Modulen Richtung Süden ausgestattet werden. Insgesamt wäre der Solarpark 4 ha groß, welches ca. 1,13 % der Gemarkungsfläche Eimeldingens entspricht. Der Jahresertrag wird auf 4,8 Gigawattstunden Solarstrom geschätzt, da die klassisch geneigten Module über die Mittagszeit den meisten Strom produzieren und die senkrechten morgens und abends. Da auch die gemeindeeigenen Grundstücke zur Weidefläche (bspw. für Schafe) mit hoher Biodiversität würden, könnten für diese „Ökopunkte“ gesammelt werden. Bereits abgeklärt wurde, dass die Anlage laut ED-Netze bei der Reblandhalle in ca. 300 m Entfernung angeschlossen werden kann. Die von Herrn Huber an den Natur- und Vogelschutzverein Aesch-Pfeffingen verpachtete Teilfläche zum Schutz des Steinkauzes kann auch weiterhin bestehen bleiben, da dies das Projekt nicht tangiert. 
Die Energiedienst AG als Investor kommen für sämtliche Kosten, auch des notwendigen Bebauungsplanverfahrens auf (ohne Regressansprüche). Bürger können sich an der Anlage mit einem festen Zinssatz finanziell beteiligen – auf der Homepage könnten die Details zur „Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden. 
Laut Vorabklärung beim LRA Lörrach bestehen keine Restriktionen, die gegen den Solarpark sprechen, auch wenn die Fläche als landwirtschaftlicher Vorrangflur 1 definiert und damit landwirtschaftlich ertragsreich eingestuft wird. Es obliegt der Gemeinde zu entscheiden, ob diese schöne und aus Sicht Umbrichts coole Projekt errichtet werden soll, auch wenn es keine EEG geförderte Anlage sein wird. Dabei gilt aber zu bedenken, dass die Verpächter finanziell am Ertrag beteiligt werden und Pachtzins erhalten. Für die Gemeinde bietet das Projekt weitere Chancen, da auch Gewerbebetreibende sich vielmehr nur dort ansiedeln wollen, wo Grüne Energie vorhanden ist. Sollte der Gemeinderat das Projekt unterstützen, würden entsprechende Pachtverträge abgeschlossen werden. In einer der nächsten Sitzungen könnte der Aufstellungsbeschluss zum Start eines Bauleitverfahrens inkl. der Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgen. Des Weiteren bedürfte es eines städtebaulichen Vertrages, der die Kostenübernahme durch die Energiedienst AG regelt. 
Frau Nietz und Herr Schneider der Stabstelle Klimamanagement sehen für das Projekt keine rechtlichen Restriktionen (bspw. Schutzgebiete, Erdprüfungen). Vielmehr hätte Eimeldingen das im Klimaschutzgesetz für 2025 vorgegebene Ziel, mind. 2% der Gemarkungsfläche für die Produktion regenerativer Energien zu reservieren, damit erfüllt. Frau Nietz beschreibt, dass die Planungsoffensive der Regionalverbände 0,5% der Gemeindeflächen für Freiflächen-PV-Anlagen vorsieht. Konkret für Eimeldingen werden 1.775 ha angestrebt, wobei die derzeit vorhandenen PV-Freiflächenanalgen nur 0,9 ha, also rund 0,25% erreichen. 
Allerdings werden die Flächen im Stockacker im Vorrangflur 1 zugesprochen und sind somit hochrangige Agrarflächen, die eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollen. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, was diesem in Bezug auf die Energiewende als Wichtig erscheint. 
Der Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellungen und Einschätzungen und stellt die interessante Projetidee zur Diskussion. 
Gemeinderätin Pohl freut sich grundsätzlich, wenn Bürger Ideen einbringen. Doch gilt zwischen Gemeinwohl und Partikularinteressen abzuwägen. Anfang dieses Jahres hatte Frau Hoge, Klimaschutzmanagerin die Interkommunale Wärmeplanung des Landkreises Lörrach mit Fokus auf Eimeldingen vorgestellt, nach welcher laut dem Solarkataster noch viele Freiflächen auf Dächern und Parkplätzen aufgezeigt wurden. Somit müssten nicht zusätzliche Flächen für PV-Anlagen versiegelt werden. Zudem fehle hier der Fokus auf das Gesamtgebiet. Deshalb wünscht Frau Pohl, dass erst einmal untersucht werden sollte, ob auch anderweitige und nicht so wertvolle Flächen – bspw. entlang der Autobahn oder der Bahngleise – vorhanden sind.  Sie fühle sich hier getrieben, bittet um mehr Bedenkzeit und Beratung für weitere Optionen. 
Gemeinderätin Dr. Azem sieht keine Notwendigkeit, hochwertige landwirtschaftliche Flächen dafür zu benutzen. Erst kürzlich hatte der Gemeinderat die Erweiterung des Solarparks an der A98 auf 1,7 ha beschlossen. Auch Bürger/innen könnten aktiv zur Energiewende beitragen, in dem diese die sicherlich noch ca. 90% freien Dachflächen mit PV-Anlagen ausstatten. Ebenso sei die Solarthermie im Gespräch. Deshalb sieht Frau Dr. Azem keinen Zwang einer weiteren Freiflächenanlage. 
Gemeinderat Schamberger befürwortet das Projekt und bedankt sich für die Vorträge, denn seines Erachtens würden die Äcker derzeit lediglich mit Mais-Monokulturen zur Herstellung von Biogas angebaut werden. 
Gemeinderätin Bleile fehlt, wie den Vorrednerinnen, ebenfalls der Blick auf ganz Eimeldingen, zumal der Regionalverband das Gewann Stockacker in dessen Freiflächen-/Energiekataster nicht aufgeführt habe. 
Gemeinderätin Pohl fragt sich, was passiert, wenn der Gemeinderat heute dem Projekt zustimmt. Evtl. könnten dann benachbarte Eigentümer und Landwirte sich dazu entschließen, sich diesem oder zusätzlichen Solarparks anschließen zu wollen. Zumal dadurch einfacher „Ertrag/Einnahmen“, als durch Bestellung der Felder erzielt werden kann. Außerdem weiß Frau Pohl, dass gemäß Hitzekarte für die Großregion Basel das Gewann „Stockacker“ als Kaltluftentstehungszone gilt. Sollten diese Flächen mit PV überbaut werden, könnte ein Wärmeinseleffekt von bis zu +3 – +5°C entstehen, was eine wissenschaftliche Studie aus den USA (in der Zeitschrift Nature veröffentlicht) belegen würde. 
Laut dem Vorsitzende wird Futtermais angebaut und entgegen der Befürchtung, dass evtl. diese erweitert oder weitere Anlagen gebaut werden möchten, obliegt die Planungshoheit dem Gemeinderat. 
Herr Umbricht wie auch die Damen und Herren des Landratsamtes bitten um Zusendung des von Gemeinderätin Pohl erwähnten Studie, wobei Herr Schneider sicherstellt, dass div. Regressionswerte zur Analyse eingesetzt werden. Frau Nietz stellt klar, dass der Regionalverband 0,5% zusätzlich zu allen belegten Dachflächen verlangt. 
Gemeinderat Herfort tut sich ebenfalls schwer, die wertvolle Agrarflächen zu „verbauen“ und wünscht, dass das gesamte Gemeindegebiet auch aus optisch/ästhetischem Blickwinkel betrachtet werden sollte. Grundsätzlich betont er, diesbezüglichen Projekten gegenüber aufgeschlossen zu sein. 
Gemeinderätin Voß-Schwarz fragt sich, weshalb eigentlich keine Lärmschutzwände entlang der Bahn als PV-Ständeranlage ausgebaut werden. Herr Umbricht erklärt, dass dies Anlagen leider nicht profitabel sind. Frau Voß-Schwarz prangert dies an, denn leider gehe es doch vielmehr um Profit und weniger um die Energiewende an sich. 
Bürgermeister Friebolin betont nochmals, dass er diese Projektidee gut findet und nicht jede Gemeinde die Chance hat, solch einen Beitrag zur Energiewende beisteuern zu können. Auch kann er die Argumentationen einiger Ratsmitglieder nachvollziehen, doch gibt es immer Gründe, derartige Vorhaben zu verschieben. Hier biete sich die Chance einen tollen Beitrag zu leisten, die genutzt werden sollte. Denn wer weiß, wie lange der Gemeinde diese erhalten bleibt. 
Gemeinderätin Bleile stellt sodann den Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages in „zur Kenntnis genommen“. Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt. 
Mehrheitlich geänderter Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Projektidee des Solarparks „Stockacker“ zur Kenntnis. 
Ja-Stimmen: 5                      Nein-Stimmen: 3                 Enthaltungen: 2

Der Antrag wurde somit angenommen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Damen und Herren für die Vorstellung sowie deren Beurteilung der Projektidee.    

Beschluss

Der Gemeinderat steht der vorgestellten Projektidee des Solarparks „Stockacker“ positiv gegenüber und verfolgt das Projekt weiter.

Eimeldingen, 18.10.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister



Anlage: Präsentation Projektidee

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download GRö_TOP3_Solarpark Stockacker_PV-Freiflächenanlage Flst3321-3294_AnlagePPP.pdf
Download GRö_TOP3_Solarpark Stockacker_PV-Freiflächenanlage_AnlagePPP-LRA-Schneider.pdf
Download Protokoll-Anlage Nr1zuTOP3 Projektidee Solarpark -Wäreminsel-Effekt_Hitzekarte.pdf

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4. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vorstellung der Finanzierungsvariante Bausparvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 4

Sachverhalt

INFORMATIONSVORLAGE

Bei der Finanzierung des Ev. Kindergartens St. Martin besteht aktuell eine Deckungslücke in Höhe von rund 500.000 Euro, welche über eine Darlehensaufnahme im Jahr 2024 geschlossen werden soll.

Aufgrund der gestiegenen Darlehenszinsen bietet sich anstelle eines klassischen Annuitätendarlehens (Zins + Tilgung) auch die Möglichkeit einer Finanzierung mittels Bausparvertrags an. Der Zinssatz für ein Bauspardarlehen liegt derzeit deutlich unter den Darlehenszinsen bei den Kreditinstituten und staatlichen Förderbanken (L-Bank und KfW). 

Ein Vorteil dieser Finanzierungsvariante wäre, dass der aktuell günstige Zinssatz von knapp 2% bereits jetzt fixiert werden könnte.

Nachteil wäre, dass in der sog. Ansparphase von rund 12 Jahren bis zur Zuteilung der volle Darlehensbetrag mit einer Kreditaufnahme zu derzeit hohen Zinsen vorfinanziert werden müsste und die weitere Entwicklung der Zinsen nicht vorausgesagt werden kann.

In der Sitzung werden von der Sparkasse Markgräflerland und Bausparkasse LBS Varianten vorgestellt.


Eimeldingen, 16.10.2023



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin erklärt, dass für das 5,435 Mio. Euro Projekt des Kindergarten-Neubaus aktuell eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 500.000 Euro besteht, welche über eine Darlehensaufnahme in 2024 geschlossen werden sollte.  Lange Zeit waren für solche Zwecke Bausparverträge keine Option. Doch durch die derzeit weiter steigenden Darlehenszinsen, kommt die Finanzierungsvarianten über Bausparverträge wieder in Betracht, da diese deutlich unter den Zinsen für klassische Annuitätendarlehen liegen.  
Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Michael Schuler (Sparkasse MGL) und Benjamin Silzle (Landesbausparkasse), welche Varianten von LBS-Kommunalbausparverträgen vorstellen. Die Herren stellen in einer Power-Point div. Finanzierungsmodelle vor, wobei der Betrag zunächst über einen Kredit mit Laufzeit von ca. 12 Jahren zu den aktuell hohen Zinssätzen von 3 – 4% vorfinanziert werden müsste. Nach ca. 12 Jahren der Ansparphase würde die Kreditsumme zu dem bereits heute festgelegten/garantierten Zinssatz von 1,95% als Darlehen gewährt werden. Wobei laut Herrn Schuler keinerlei Verpflichtung besteht, den Kreditrahmen voll oder an sich ausschöpfen zu müssen. Viele Jahre lang sprach nur ein Grund für Bausparverträge, da für die Einzahlungen keine Verwahrentgelte zu leisten waren. Jetzt liegen bei Bausparverträgen die Darlehens- wie auch die Guthabenzinsen deutlich unter den Konditionen der KfW-Bank. Auch könne je Haushaltssituation durch variable Tilgungsleistungen schneller zurückbezahlt werden. 
Gemeinderat Kibbat möchte wissen, ob die Beträge für Sondertilgung begrenzt sind. Dies wurde von Herrn Silzle verneint. 
Die Herren weisen auch auf den Nachteil dieser Finanzierungsvarianten hin, da nicht vorausgesagt werden kann, wie sich der Zinssatz für Bankkredite in den kommenden 12 Jahren entwickeln wird. Herr Silzle ergänzt, dass bisherige „Vorsorgeverträge“ auf 700.000 Euro begrenzt waren, nun aber bis 2,5 Mio. Euro abgeschlossen und mit Rücklagen mtl., jährlich oder einmalig bespart werden können.   
Bürgermeister Friebolin will diese Modelle in den Haushaltsberatungen 2024 in Betracht ziehen; je nach dem, ob laut dem Entwurf auch ausreichend liquide Mittel vorhanden sind. 

Der Gemeinderat bedankt sich für die interessanten Möglichkeiten und wird diese bei den Haushaltsberatungen 2024 evtl. in Erwägung ziehen.

Dokumente
Download Protokoll-Anlage Nr2zuTOP4 Neubau Kiga-Bausparvertragvarianten.pdf

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5. Neubau Ev. Kindergarten St. Martin - Vergabe der Gewerke „Trockenbau Wände“, „Stahlzargen Türen“ und „Maler außen Holzwerk“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Für den Neubau des ev. Kindergartens St. Martin wurde das Gewerk Gewerke „Trockenbau Wände“, „Stahlzargen Türen“ und „Maler außen Holzwerk“ nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 10.10.2023 mit folgenden Ergebnissen:

Gewerk „Trockenbau Wände“
Kostenberechnung 47.600,00 € (brutto, Stand 22.07.2023)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

13
Angebot abgegeben
06
davon in der Wertung
06

Angebote
Kunzweiler Trockenbau GmbH, Buggingen
43.874,11 €
Bieter 2
44.659,32 €
Bieter 3
48.661,96 €
Bieter 4
53.153,73 €
Bieter 5
53.913,13 €
Bieter 6
55.196,38 €


Gewerk „Stahlzargen Türen“
Kostenberechnung 23.800,00 € (brutto, Stand: 22. Juli 2023)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

12
Angebot abgegeben
02
davon in der Wertung
02

Angebot
Schreinerei Rümmele Zell GmbH, Zell i.W.
25.610,92 €
Bieter 2
31.472,64 €

Gewerk „Maler außen Holzwerk“
Kostenberechnung 20.194,30 € (brutto, Stand: 22. Juli 2023)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

14
Angebot abgegeben
04
davon in der Wertung
04


Angebot
J. Kult GmbH, Weil am Rhein
21.624,80 €
Bieter 2
23.019,36 €
Bieter 3
23.509,76 €
Bieter 4
26.132,52 €

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

1.        Das Gewerk „Trockenbau Wände“ an die Firma Kunzweiler Trockenbau GmbH, Buggingen zum Angebotspreis von 43.874,11 € (brutto).
2.        Das Gewerk Stahlzargen Türen“ an die Firma Schreinerei Rümmele Zell GmbH, Zell i.W. zum Angebotspreis 25.610,92 € (brutto).

3.        Das Gewerk „Maler außen Holzwerk“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 21.624,80 € (brutto).



Eimeldingen, 17.10.2023



Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Finanzen

Nach der Prüfung der Angebote durch den Fachplaner ergibt sich folgender Kostenanschlag je Gewerk:

Gewerk
Ausschreibung
(brutto)
Kostenberechnung (brutto)

Trockenbau Wände
43.874,11 €
47.600,00 €
Stahlzargen Türen
25.610,92 €
23.800,00 €
Maler außen Holzwerk
21.624,80 €
20.194,30 €



Gesamtsumme Vergaben
91.109,83 €

91.594,30 €

In den Haushaltsplänen 2021, 2023, 2024 (VE) sind im Finanzhaushalt insgesamt 5,435 Mio. € für den Neubau des Kindergartens St. Martin bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt die Submissionsergebnisse bzgl. des Kiga-Neubaus zur Vergabe der Gewerke „Trockenbau Wände“, „Stahlzargen Türen“ und „Maler außen Holzwerk“ vor, wobei diese sich insgesamt innerhalb der Kostenberechnungen befinden. Erfreulich gilt anzumerken, dass nur Handwerksbetriebe aus der Region zum Zuge kommen werden. 

Nachdem keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 
  1. Das Gewerk „Trockenbau Wände“ an die Firma Kunzweiler Trockenbau GmbH, Buggingen zum Angebotspreis von 43.874,11 € (brutto).
  2. Das Gewerk Stahlzargen Türen“ an die Firma Schreinerei Rümmele Zell GmbH, Zell i.W. zum Angebotspreis 25.610,92 € (brutto).
  3. Das Gewerk „Maler außen Holzwerk“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 21.624,80 € (brutto).
Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0                                                                     

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Vergabe der Bauleistungen an folgende Bieter: 

1.        Das Gewerk „Trockenbau Wände“ an die Firma Kunzweiler Trockenbau GmbH, Buggingen zum Angebotspreis von 43.874,11 € (brutto).
2.        Das Gewerk Stahlzargen Türen“ an die Firma Schreinerei Rümmele Zell GmbH, Zell i.W. zum Angebotspreis 25.610,92 € (brutto).

3.        Das Gewerk „Maler außen Holzwerk“ an die Firma J. Kult GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 21.624,80 € (brutto).



Eimeldingen, 17.10.2023



Oliver Friebolin                                                Cornelia Flury
Bürgermeister                                                Verwaltungsfachwirtin

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen „Kunstra-senplatz und Sanierung der Sanitäranlagen“ - Antrag auf weitere finanzielle Unterstützung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung die finanzielle Unterstützung der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen (SpVgg) für die Umsetzung des Sportkonzepts, welches die Erstellung eines Kunstrasenplatzes und die Sanierung der Sanitäranlagen beinhaltet, beraten (Vorlage-Nr. 10/2022).

Die Gesamtkosten von 450.000 Euro sollten wie folgt finanziert werden:

  • Zinsloses Darlehen zur Vorfinanzierung der
    der Zuschüsse des Badischen Sportbundes                  99.000,00 Euro
(84.000€ für den max. Zuschuss für den 
Platzneubau + 15.000€ für die Sanierung
des Sanitärtrakts)

  • Zinsloses Darlehen zur Restfinanzierung
    des Kunstrasenplatzes und Sanitärtrakts                191.000,00 Euro

  • Bestätigung des 2021 zugesicherten 
    Einmalzuschusses in Höhe von                                140.000,00 Euro

  • Eigenleistungen                                                  20.000,00 Euro

Insgesamt:                                                                450.000,00 Euro

Der Gemeinderat stimmte der o. a. Finanzierung sowie am 30.03.2023 dem entsprechenden Nutzungs- und Darlehensvertrag (Vorlage Nr. 3/2023) zu.


Die Bauarbeiten für die Umsetzung des Sportkonzepts sind nahezu abgeschlossen und in Betrieb. Ebenfalls wurden die von der Gemeinde zugesagte Zuschüsse und Darlehen in Höhe von insgesamt 430.000,00 Euro vollständig ausbezahlt bzw. abgerufen.

Mit Schreiben vom 17.10.2023 ist der Vorstand der SpVgg auf die Gemeinde zugekommen und bittet um weitere finanzielle Unterstützung bzw. Erhöhung der zinslosen Darlehen in Höhe von 70.000 Euro, um die noch ausstehenden Rechnungen in Höhe von rund 68.000 € ausbezahlen zu können.

Die aktuelle Finanzierungslücke wird wie folgt begründet:

  1. Kunstrasenplatz: durch Umplanung mit L-Steinen 
Angebot Kunstrasen         338.775,77 Euro
Rechnung Kunstrasen         347.764,55 Euro 
Rechnung Aenis                     7.199,50 Euro
Gesamtkosten                 354.964,05 Euro

  1. Flutlichtanlage: durch zusätzliches Kabel
Auftrag Licht                             96.719,39 Euro
Rechnung Licht                  98.094,08 Euro      

  1. Sanitärtrakt: durch Vorschriften und Auflagen
Kalkulation Angebote          54.563,00 Euro
Abrechnung komplett          76.654,65 Euro
Gesamtkosten                 529.712,78 Euro
 
Den Gesamtkosten steht folgende Finanzierung gegenüber:

Zuschuss Gemeinde        140.000,00 Euro 
Darlehen 1 Gemeinde        191.000,00 Euro
Darlehen 2 Gemeinde          99.000,00 Euro
Zwischensumme 1:        430.000,00 Euro
Eigenmittel SpVgg        :          20.000,00 Euro
Spenden/Platzpaten/
Eigenleistungen                  10.000,00 Euro
Zwischensumme 2:        460.000,00 Euro
Erhöhung Darlehen:          70.000,00 Euro(zur Finanzierung der offenen Rechnungen)
Gesamtfinanzierung        530.000,00 Euro


Positiv gilt es zu erwähnen, dass sich die zugesagten Zuschüsse vom Badischen Sportbund um 17.870,00 Euro sowie vom Bund für die Flutlichtanlage um 5.300,00 Euro erhöht haben und dieser Betrag nach Zahlungseingang von der SpVgg getilgt werden könnte.
 
Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde und laufenden Kindergartenneubau sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, einen weiteren Zuschuss an die SpVgg zu gewähren. 

Zur Überbrückung des finanziellen Engpasses und Deckung der Mehrkosten von rund 47.000 Euro könnte das bereits gewährte zinslose Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes und Bundes in Höhe von 99.000 Euro um 23.000 Euro auf 122.000 Euro sowie das zinslose Darlehen zur Teilfinanzierung des Sportkonzepts in Höhe 191.000 Euro um 47.000,00 Euro auf insgesamt 238.000 Euro erhöht werden. Das zuletzt genannte Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

Beschlussempfehlung

1.        Die Gemeinde erhöht das zinslose Darlehen an die SpVgg zur Zwischenfi-nanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes und Bundes um 23.000,00 Euro auf 122.000 Euro.

2.        Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von 238.000 Euro (Erhöhung um 47.000,00 Euro). Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

3.        Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 1. Än-derung des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird er-mächtigt, den Änderungszuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.


Eimeldingen, 18.10.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister



Anlage: Entwurf - Änderungszuschuss- und Darlehensvertrag

Finanzen

Erhöhung der Darlehen an die SpVgg um insgesamt 70.000,00 Euro.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Gemeinderat bereits letztes Jahr über die finanzielle Unterstützung der SpVgg für die Umsetzung des Sportkonzepts (Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen) in Höhe von 450.000 Euro beraten hatte. In der Sitzung im März 2023 wurden die entsprechenden Nutzungs- und Darlehensverträge beschlossen. Nachdem alle zinslosen Darlehen ausbezahlt wurden, ist der Vorstand mit einem weiteren Antrag vom 17.10. auf die Gemeinde zugekommen, da sich weitere Kosten, die nicht gedeckt werden können, beim Umbau ergeben haben. Bürgermeister Friebolin zeigt den Anwesenden die auf der Homepage des SpVgg eingestellte Bilderreihe zum Umbau. Nach Fertigstellung - auch in rund 470 Std. Eigenleistung (Wert ca. 11.000 Euro) - lädt die Anlage und der Sanitärtrakt – zusätzlich rund 200 Std. Eigenleistung - wieder zum Fußballspielen ein. Doch leider fehlen durch unvorhersehbare Mehrarbeiten nun rund 68.000 Euro. 
Michael Baumann, 1. Vorstand SpVgg führt dazu aus, dass bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten absolut kein Luxus realisiert wurde. Vielmehr habe man Auflagen und Vorschriften erfüllen müssen, die nicht absehbar gewesen seien. Außerdem habe man die Hangsicherung nicht wie geplant mit einer einfachen Stellkante realisieren können, sondern musste eine Pflasterung mit sogenannten "L-Steinen" vornehmen. Weiterhin habe man vorsorglich ein Leerrohr zum hinter dem Kunstrasen liegenden Rasenplatz gelegt, falls auf diesem später auch einmal Strom benötigt werden sollte. Erfreulich ist, dass der Zuschuss des Sportbundes um voraussichtlich 23.170 Euro erhöht wird, sodass sich die Finanzierungslücke auf nur noch rechnerische 45.000 Euro beläuft. 
Bürgermeister Friebolin erinnert an die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde und des zu u. a. finanzierenden Großprojekts Kiga-Neubau. Mangels Alternativen, plädiert er dafür, keine Zuschüsse zu gewähren, sondern vielmehr die bestehenden zinslosen Darlehen zu erhöhen. 
Gemeinderat Herfort fragt sich, wie der Verein sich vorstellt, in den kommenden 15 Jahren diese zusätzlichen 47.000 Euro mehr an die Gemeinde zurückzahlen zu können. Gabriele Schamberger beschrieb, dass neben der Gewinnung von weiteren Sponsoren und Platzpaten laut heutiger Mitteilung des Steuerberaters, eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer, die man für den Bau des Kunstrasens an das Finanzamt entrichten musste, als Rückerstattung der sogenannten Vorsteuer in 2024 erwartet werden könnte.
Gemeinderätin Bleile fragt nach, wie sich der Kunstrasen bespielen lässt. Herr Baumann freut sich über die Aufwertung um „500%“, denn der Platz sei sensationelle bespielbar und die Mannschaften rundum zufrieden. Mit der neuen LED-Flutlichtanlage hätten sich schon Neider in der Umgebung zu erkennen gegeben. Die Vereinsmitglieder hätten alle mitangepackt, um die Umsetzung des Sportkonzepts voranzubringen. Nicht nur die kompletten Pflasterungen, sondern auch der Innenausbau der Sanitäranlagen wurden in Eigenleistung erbracht. Hinzu kommen noch unzählige Sitzungen zur Planung und Abwicklung. Auch die derzeitige intensive Platzpflege mit Rasentraktoren und Bürsten wird in Eigenleistung durchgeführt. Frau Schamberger fügt hinzu, dass das Training und der Spielbetrieb sofort starten mussten, damit sich die Materialien richtig verbinden. Auch die statische Aufladung wird sich bis in einem ¾ Jahr aufheben. 
Aufgrund der Info bezüglich der zu erwartenden Vorsteuer-Rückzahlungen schlägt Bürgermeister Friebolin vor, dieses mit dem Passus „Die zu erwartenden Vorsteuererstattungen des Finanzamtes für den Bau des Kunstrasenplatzes sind unverzüglich zur Tilgung dieses Darlehens zu verwenden“ in den Beschluss mitaufzunehmen. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den ergänzten Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.
Einheitlicher ergänzter Beschluss:
  1. Die Gemeinde erhöht das zinslose Darlehen an die SpVgg zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes und Bundes um 23.000,00 Euro auf 122.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von 238.000 Euro (Erhöhung um 47.000,00 Euro). Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.
Die zu erwartenden Vorsteuererstattungen des Finanzamtes für den Bau des Kunstrasenplatzes sind unverzüglich zur Tilgung dieses Darlehens zu verwenden. 
  1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten und geänderten Entwurf der 1. Änderung des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Änderungszuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0  

Beschluss

1.        Die Gemeinde erhöht das zinslose Darlehen an die SpVgg zur Zwischenfi-nanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes und Bundes um 23.000,00 Euro auf 122.000 Euro.

2.        Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von 238.000 Euro (Erhöhung um 47.000,00 Euro). Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

3.        Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 1. Än-derung des Zuschuss- und Darlehensvertrags zu. Die Verwaltung wird er-mächtigt, den Änderungszuschuss- und Darlehensvertrag mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.


Eimeldingen, 18.10.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister



Anlage: Entwurf - Änderungszuschuss- und Darlehensvertrag

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP6_ENTURF_Änderungszuschuss-Darlehensvertrag zw der Gemeinde und dem SpVgg Märkt-Eimeldingen_Kunstrasenplatz-SanierungSanitärtrakt-Anlage.pdf

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7. Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Eimeldingen – Eisenbahnunterführung über einen Gehweg und Radweg im Hp Eimeldingen - Vergabe der Betonsanierungsarbeiten - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe/Aufwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Durch die Erweiterung der Bahnstrecke um zwei Gleise bedurfte es in der Gemeinde auch einer Änderung und Verlängerung der bestehenden Eisenbahnüberführung sowie der diesbezüglichen Zuwegung im Bereich des Bahnhofs Eimeldingen gem. § 3 Nr. 3 EKrG. Mit Planänderungsbeschluss Nr. 12 vom 14.01.2011 wurde u.a. die Zuwegung zur Fußgängerunterführung (Rampe) geändert. Der bestehende öffentlich-rechtliche Gehweg (Hauptstraße, Bundesstraße 3) wurde auf der Ostseite der Bahntrasse über eine Fußgängerrampe mit einer Rampenlängsneigung von 6 % an die verlängerte Eisenbahnüberführung Gehweg angeschlossen. Die Verbindung zwischen dem Bahnhofsvorplatz Haltepunkt Eimeldingen und der Fußgängerunterführung wurde ferner mittels einer neu errichteten Treppe, welche auf ein Zwischenpodest der Rampe führt, hergestellt. 

Der Mittelbahnsteig der Rheintalbahn (neuer Bahnsteig 1) wird über eine von der Fußgängerunterführung ausgehende neu errichtete Rampe angebunden (erschlossen).
Diese Maßnahmen wurden gemäß Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger bereits von der DB auf eigene Kosten durchgeführt.

Im Zuge der Verhandlungen mit der DB Netz AG zur Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG wurden die Mängel an den von der Gemeinde zu übernehmenden und zu unterhaltenden Anlagen vom Ingenieurbüro Rapp Regioplan GmbH aufgenommen und dokumentiert. 

Bereits 2020 wurde vom Ing.-Büro auf die Dringlichkeit bei der Sanierung der Betonfertigteile an der Unterführung hingewiesen.

Bei einem Vor-Ort-Termin hat sich nun bestätigt, dass die Betonsanierung zwingend geboten ist, um teurere Folgeschäden zu vermeiden.

Die Betonsanierungsarbeiten wurden von der Rapp Regioplan GmbH in der Kostenschätzung für die Ablöseverhandlungen mit der DB Netz AG auf rund 25.000,00 Euro netto (29.750,00 Euro brutto) geschätzt. 
Dieser Betrag ist in der bereits erhaltenen Ablösezahlung der DB Netz AG an die Gemeinde für die Mängelbeseitigungen in Höhe von 60.000,00 Euro enthalten.


Für die erforderlichen Betonsanierungsarbeiten wurden aktuell vom Werkhof drei Fachfirmen im Rahmen der freihändigen Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gewerk Betonsanierungsarbeiten
Kostenschätzung 29.750,00 € (brutto, Stand: 2018)
Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen

3
Angebot abgegeben
2
davon in der Wertung
2

Angebote
Orth & Schöpflin GmbH, Lörrach
33.003,22 €
Bieter 2
36.245,38 €

Mit den Betonsanierungsarbeiten könnte noch im Dezember 2023 begonnen werden, weshalb die Verwaltung vorschlägt, den Auftrag noch in diesem Jahr zu vergeben.

Beschlussempfehlung

1.        Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten an die Orth & Schöpflin GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis 33.003,22 Euro (brutto).

2.        Der Gemeinderat genehmigt die auf der Kostenstelle 5541001, Sachkonto 4212000 anfallenden überplanmäßigen Ausgaben/Aufwendungen in Hö-he von 28.000 Euro. 



Eimeldingen, 19.10.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Beim Unterhalt ZOB, Kostenstelle 5541001, Sachkonto 4212000, könnten je nach Ausführungsbeginn überplanmäßige Ausgaben/Aufwendungen in Höhe von rund 28.000 entstehen. 

Die Deckung kann über Minderaufwendungen-/ausgaben beim Unterhalt in der Hauptstraße 47 (Ersparnis beim erfolgten Heizungsaustausch) erfolgen.

Diskussionsverlauf

Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass im Zuge des Bahngleisausbaus die Unterführung unter den Gleisen hindurch verlängert werden und neue Rampen angelegt sowie ein neuer Mittelbahnsteig mit Auf- und Abgängen geschaffen werden mussten. Nach Fertigstellung durch die Bahn, hätte die Anlage mittels „Kreuzungsvereinbarung“ an die Gemeinde abgegeben werden sollen. Doch dabei hatte sich aufgezeigt, dass die neue Anlage bereits Mängel aufwies – deren Bilder den Anwesenden an der Leinwand aufgezeigt werden. Rapp Regioplan hatte diese und weitere Mängelbeseitigungskosten berechnet. Nach zähen Verhandlungen mit der Bahn hatte man sich zuletzt doch noch auf 60.000 Euro Ablösesumme geeinigt. Allein für die dringend anstehende Beseitigung der Betonschäden wurden im Jahr 2020 ca. 30.000 Euro veranschlagt, welche aber nicht im Haushalt 2023 bereitgestellt wurden. Nun lasse sich die Sanierung laut Herrn Friebolin aber nicht mehr weiter aufschieben, weshalb Angebote für die Betonsanierung eingeholt wurden. Die Firma Orth und Schöpflin aus Lörrach, die das günstige Angebot über 33.003,22 Euro abgegeben hatte, könnte bei guter Witterung bereits im Dezember beginnen. Trotz der 10% Preissteigerung innerhalb fünf Jahre ist das Angebot erfreulich. Zwar müssten die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden, können aber durch Minderausgaben beim Heizungstausch in der Hauptstr. 47 gedeckt werden. 
Gemeinderat Herfort hofft, dass bei der Sanierung keine erheblichen Beeinträchtigungen für Fuß- und Radfahrer wie bspw. Vollsperrung der Unterführung vorgenommen werden. Bürgermeister Friebolin erwägt dieses nicht, zumal davon bisher in keiner Weise die Rede war. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.  
Einheitlicher geänderter Beschluss:
1.        Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten an die Orth & Schöpflin GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis 33.003,22 Euro (brutto).
2.        Der Gemeinderat genehmigt die auf der Kostenstelle 5541001, Sachkonto 4212000 anfallenden überplanmäßigen Ausgaben/Aufwendungen in Höhe von 28.000 Euro. 
Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten an die Orth & Schöpflin GmbH, Lörrach, zum Angebotspreis 33.003,22 Euro (brutto).

2.        Der Gemeinderat genehmigt die auf der Kostenstelle 5541001, Sachkonto 4212000 anfallenden überplanmäßigen Ausgaben/Aufwendungen in Hö-he von 28.000 Euro. 



Eimeldingen, 19.10.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Veranstaltung im reforum: „Gemeinschaft mitgestalten – konkret im Gemeinderat“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 8

Sachverhalt

Informationsvorlage

Wie im Jahr 2022 findet auch in diesem Jahr im reforum (Firma Resin) das Projekt „Winterwald“ statt. Im Zeitraum vom 12.11. – 23.12.2023 wird das Atrium im reforum in eine winterliche Erlebnisatmosphäre verwandelt. Im Rahmen dieser Wochen gibt es nicht nur ein vielseitiges Programm, sondern es wird auch eine Plattform für aktive Beteiligung geschaffen. 

Die Gemeinde Binzen hat sich gemeinsam mit den Veranstaltern entschieden, auf das Thema Kommunalpolitik als ein zentrales Element unserer Demokratie einzugehen. Die Kommunalpolitik spielt bekanntlich eine entscheidende Rolle in der Gestaltung des lokalen Lebens. 

Bereits vor 5 Jahren hat die Gemeinde Binzen sich mit den Erstwählern eine Informationsveranstaltung durchgeführt. BM Schneucker hat die übrigen Verbandsgemeinden gefragt, ob diese sich an dieser Aktion beteiligen – alle machen mit.  Bei der Kommunalwahl, die Anfang Juni 2024 stattfindet, gibt es unter anderem auch die Möglichkeit für 16-jährige, Mitglied des Gemeinderates zu werden. 

Ziel der Veranstaltung ist, Möglichkeiten für junge Menschen in der Kommunal-politik aufzuzeigen und junge Erwachsene zu ermutigen sich in der Kommunalpolitik zu engagieren. Außerdem ist das Ziel, der allgemeinen Öffentlichkeit das Thema Gemeinderatsarbeit näher zu bringen. 

Unter der Überschrift Gemeinschaft mitgestalten konkret im Gemeinderat bietet das reforum deshalb am Montag, 18.12.2023 von 18.00 Uhr – 21.30 Uhr die Möglichkeit sich über die Arbeitsweise des Gemeinderates, seine Bedeutung und die Beteiligung von politisch interessierten Menschen zu informieren. Es soll außerdem eine interaktive Fragerunde geben in dem Teilnehmer ihre Fragen, Bedenken und Anregungen direkt an erfahrene Gemeinderatsmitglieder und Experten richten können. Die Veranstaltung ist deshalb sowohl für junge Erwachsene ab 16 Jahren als auch an alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger gedacht. 

Ich würde mich freuen, wenn sich viele aktive Gemeinderäte wie auch politisch Interessierte an diesem Abend treffen und austauschen würden. 

Die Jungwähler erhalten zu diesem Termin ein persönliches Anschreiben von ihren Bürgermeistern.

Nähere Details zur Veranstaltung werden noch ausgearbeitet und frühzeitig mitgeteilt.



Eimeldingen, 19.10.2023



Oliver Friebolin
Bürgermeister

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss, nur Info !

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin gibt bekannt, dass im Zeitraum vom 12.11. – 23.12.2023 im reforum (Firma Resin) eine Plattform für aktive Beteiligung geschaffen wird. Die Gemeinde Binzen hat sich gemeinsam mit den Veranstaltern entschieden, auf das Thema Kommunalpolitik als ein zentrales Element unserer Demokratie einzugehen. 
Unter der Überschrift Gemeinschaft mitgestalten konkret im Gemeinderat bietet das reforum deshalb am Montag, 18.12.2023 von 18.00 Uhr – 21.30 Uhr die Möglichkeit sich über die Arbeitsweise des Gemeinderates, seine Bedeutung und die Beteiligung von politisch interessierten Menschen zu informieren. Es soll außerdem eine interaktive Fragerunde geben in dem Teilnehmer ihre Fragen, Bedenken und Anregungen direkt an erfahrene Gemeinderatsmitglieder und Experten richten können. Die Veranstaltung ist deshalb sowohl für junge Erwachsene ab 16 Jahren als auch an alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger gedacht. 
Weitere Details werden folgen.

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 9

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde kann für den Kindergarten Schnäggehüsli eine Spende verbuchen. 
Dabei handelt es sich um folgenden Zahlungseingang: 
- Gussek-Haus Franz Gussek GmbH + Co., 48527 Nordhorn 
  (Wertstellung 16.10.2023)                                                in Höhe von 500,00 €
Über die großzügigen Spenden bedanken sich der Bürgermeister sowie die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.
Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspende wird dankend angenommen.
Ja-Stimmen: 10                       Nein-Stimmen: 0                         Enthaltungen: 0                                                                     

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Bezüglich des „Interkommunalen Gewerbegebietes mit Efringen-Kirchen“ - über welches bereits in der Presse berichtet wurde - erklärt Bürgermeister Friebolin, dass es sich dabei um eine Projektidee handle. Dabei habe ein Gedankenaustausch mit Bürgermeisterin Holzmüller stattgefunden, da diese wie Eimeldingen einen Be-darf an Gewerbeflächen festgestellt habe. Schon früher wurde versucht, das Gewerbegebiet „Reutacker“ in Richtung Westen zu erweitern. Dies sei damals aber an den sehr hohen Verkaufspreisen der Grundstückseigentümer gescheitert. Nun habe die Nachbargemeinde die an den „Reutacker“ angrenzende Flächen in Richtung Norden als Gewerbeland im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans in die Diskussion eingebracht. Dieser Bereich ist im Regionalplan aber als Grünzug ausgewiesen. Des Weiteren wurde leider erst jetzt bekannt, dass der Wasserverband Südliches Markgräflerland dieses Gebiet für den Tiefbrunnen II (wird derzeit im Mattental bei Kirchen gebohrt) als Wasserschutzgebiet ausweisen möchte. Diese Flächen als mögliches Gewerbegebiet auszuweisen wird deshalb als äußerst schwierig erachtet. 
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Bei der Schöffenwahl 2023, für welche sich der Gemeinderat für drei Bewerber entschieden hatte, wurde als Einziger Herr Bernhard Bodack gewählt. 
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Des Weiteren berichtet Bürgermeister Friebolin, dass der Wasserverband Südliches Markgräflerland den Wasserabgabepreis 2024 um 0,13 Euro auf 0,74 Euro senken wird.  
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Die diesjährige Dorfweihnacht wird leider ausfallen. Dafür freut sich der Vorsitzen-de mitteilen zu können, dass die neue Schutzhütte für Brauchtumspflege am 09.12.2023 mit einer kleinen Feier eröffnet wird. Dazu sind alle herzlich eingeladen.

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11. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kibbat stellt, nachdem er der Verwaltung am 24.10.2023 ein Schreiben übergeben hatte, nun auch in der Sitzung den Antrag zur Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtung in Eimeldingen zu den Nachstunden. Dabei bezieht er sich auf den Beschluss vom 20.10.2022, in welchem der Gemeinderat die örtlichen Begebenheiten der vom Bundeskabinett geforderten Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen zur Energieeinsparung gefolgt war. 
Der Vorsitzende erklärt, dass nach § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung mindestens ¼ aller Gemeinderatsmitglieder solch einen Antrag stellen müssen, damit dieser in der nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt beraten werden kann. 
Die Antragstellung wurde sodann mit 3 Ja-Stimmen angenommen. 
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Gemeinderätin Bleile wollte wissen, ob auch Bewerber der Jugendschöffen gewählt wurden. Bürgermeister Friebolin verneinte dies, da keiner davon zum Zuge gekommen ist. 
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Des Weiteren wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder kurz nachgefragt, ob beim Übergangskinderspielplatz auch noch Tore für die Bolzplatzfläche aufgestellt werden. Dies wurde vom Vorsitzenden verneint, da dies in keiner der entsprechenden Sitzungen Gegenstand der Beratung war und somit auch nicht beschlossen wurde. 
Für die Klarstellung des Vorsitzenden unter TOP 10 bezüglich des „Interkommunalen Gewerbegebietes mit Efringen-Kirchen“ zeigten sich die Ratsmitglieder dank-bar. 
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Gemeinderat Herfort bat um Mitteilung, ob auf der Digitalen Anzeige beim ZOB auch noch wie gewünscht baldmöglichst die Zugverbindungen angezeigt wer-den. Laut dem Vorsitzenden ist dies derzeit noch in Arbeit. 


Laut Herrn Herfort lässt die Ampel von Seiten des Friseurs die Fuß-/und Radfahrer wieder mehr als eine Minute warten. Er bittet die Verwaltung den Zuständigen zu kontaktieren.

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12. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer bezieht sich auf die Äußerungen des Verbandsdirektors Hochrhein-Bodensee in der Gemeinderatssitzung am 14.09. bzgl. der Gesamtfortschreibung des Regionalplans und das in der Zeitung geschrieben stand, dass Bürgermeister Friebolin auf Bürgermeisterin Holzmüller zugegangen sei. Er möchte nun wissen, was den im Regionalplan bezüglich eines Interkommunalen Gewerbegebiet stehen würde. Der Vorsitzende erklärte kurz, das dazu nichts drinnen stehen würde. 
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Des Weiteren erinnert der Zuhörer an den 2020 initiierten Lärmaktionsplan, dessen Maßnahmen teilweise und insbesondere die Einrichtung einer 30-Zone in der Hauptstraße 2021 beschlossen und umgesetzt wurde. Ziel war laut dem Büro Fichtner, den Lärmwert zu reduzieren. Dies wurde aber nicht erreicht. Er fordert die Gemeinde auf, den Lärmaktionsplan zu evaluieren. 
Hierzu führt Bürgermeister Friebolin aus, dass dies auch gesetzlich vorgeschrieben sei, auch wenn aktuell die Frist von fünf Jahren nach Beschlussfassung noch nicht verstrichen sei. 
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Bezüglich der Einrichtung des Haltinger Wegs als Fahrradstraße gemäß Radverkehrsschau und wie es sich nun mit der Anregung aus den Reihen des Gemeinderates bzgl. Rechts-vor-Links-Regelung verhalten würde, fragte derselbe Zuhörer nach dem Sachstand. Der Vorsitzende erklärte, dass insbesondere die Anwohner rechtzeitig informiert werden und die Bevölkerung über das Mitteilungsblatt davon in Kenntnis gesetzt wird. 
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Abschließend erinnerte dieser Zuhörer auch an die unklare Beschilderung für die Anbindung des Gewerbegebiets Rebacker an das Radwegenetz. 


Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister 
Oliver Friebolin bei allen Zuhörern/-innen sowie bei der Presse und schließt die öffentliche Sitzung um 21:00 Uhr.



Anlagen:

Nr. 1 zu TOP 3         „Projektidee: Solarpark „Stockacker“ (Gutachten zum „Photovoltaik-Wärmeinsel-Effekt“)

Nr. 2 zu TOP 4 „Neubau Kiga - Vorstellung der Finanzierungsvariante Bausparvertrag“ (Power-Point-Präsentation) 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2

Datenstand vom 21.11.2023 11:46 Uhr