Datum: 14.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Genehmigung des Protokolls vom 26.10.2023 und 13.11.2023 (Sondersitzung)
3 Haushalt 2024 - Einbringung Haushaltsplan
4 Anpassung der Realsteuer-Hebesätze zum 01.01.2024
5 Bauantrag -Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage auf Flst.753/9, An der Kander
6 Bauantrag -Neubau einer Garage auf Flst. 2895, Jahnweg 1
7 Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung - Antrag von Gemeinderat Kibbat, die Straßenbeleuchtung wieder durchgehend in Betrieb zu nehmen - Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode - Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“)
8 Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald
9 Abwasserverband Unteres Kandertal - Integration der Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbands Unteres Kandertal in den Wieseverband zum 01.01.2026
10 Annahme von Spenden
11 Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
12 Mitteilungen der Verwaltung
13 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen
14 Fragestunde der Bürger/innen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 1

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Dr. Elisabeth Azem und Gemeinderat Siegried Kibbat werden als 
Urkundspersonen für das heutige Protokoll bestellt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26.10.2023 und 13.11.2023 (Sondersitzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023 und vom 13.11.2023 (Sondersitzung Flüchtlingsunterkunft) wird genehmigt.

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3. Haushalt 2024 - Einbringung Haushaltsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Eckpunkte Haushaltsentwurf 2024 – Prioritätenliste 2024 – Finanzplanung 2025 ff


Rücklagenstand (künftig in liquiden Mitteln in Bilanz enthalten)                 



Liquide Mittel (Finanzhaushalt)*                
 

Zum 31.12.2018

2.283.071,42 Euro
./. Zuführung 2019 voraussichtlich

444.100 Euro
Zum 31.12.2019 (voraussichtlich)

2.727.171,42 Euro
./. Zuführung 2020 voraussichtlich

98.000 Euro
Zum 31.12.2020 (voraussichtlich)

2.825.171,42 Euro
./. Zuführung 2021 voraussichtlich 

1.812.400 Euro

Zum 31.12.2021 (voraussichtlich)

4.637.571,42 Euro
./. Entnahme 2022 lt. voraussichtlich.

-1.426.400 Euro
Zum 31.12.2022 (voraussichtlich)

3.211.171,42 Euro
./. Entnahme 2023 lt. Plan voraussichtlich

-2.368.270 Euro

Zum 31.12.2023 (voraussichtlich)

842.901,42 Euro

./. Entnahme 2024 lt. Plan voraussichtlich

-548.450 Euro

Zum 31.12.2024 (voraussichtlich)

294.451,42 Euro

Notwendige Kreditaufnahme für den Neubau Kindergarten St. Martin in Höhe von rund 1.200.000 Euro, da die Mindestliquidität bei rund 120.000 Euro liegt. 

Zur Information: Die neuesten Entwicklungen sind eingearbeitet.
z.B. Kreisumlage 36,0 % bedeuten ca. - 4.500 € dafür aber
Zinsen für den Kredit 10 Jahre zu 3,5% = 42.000 € p.a. davon ¼ Jahr =+10.500 € 
                                                                       

Schuldenstand - HHPL Gemeinde Eimeldingen 

zum 31.12.2023        2.271.700 Euro
Tilgung 2024                     86.086 Euro
Neues Darlehen        1.200.000 Euro
Zum 31.12.2024        3.385.614 Euro                         

Kredite

2017 für Neues Rathaus 1.200.000 Euro, Stand 31.12.2024               ca. 951.700 Euro
Zinsen: 6.317,56 €, Tilgung ab 16.05.2019 bis 2027, ca. 41.380 Euro/Jahr
Restbetrag nach Zinsbindung zum 15.11.2027 = 837.925 Euro

2021 für Sanierung Reblandhalle 1.520.000 Euro, Stand 31.12.2024 ca.1.233.900 Euro
Tilgung ab 15.08.2024 bis 15.08.2031 2024 (44.706 Euro), ca. 89.412 Euro/Jahr
Restbetrag nach Zinsbindung zum 15.08.2031: 871.763 Euro

Gegen Ende 2024 neuer Kredit für Neubau Kindergarten St. Martin 1.200.000 Euro Tilgungsbeginn Anfang 2025 Laufzeit 10 Jahre zu 3,5%

Nachrichtlich anteilige GVV-Schulden:
2016 für GTGS VK 780.000 Euro, Anteil Eimeldingen        =      200.234,50 € Euro
Zugrunde gelegt wird EWZ vom 30.06.2015 lt. Beschluss
Tilgung ab 2019 – 2026 ca. 25.029,31 Euro/Jahr
Restbetrag nach Zinsbindung 2026 = 0, Zins 0,24 % 


2017 für GTGS VK ca. 1,77 Mio., Anteil Eimeldingen         = ca. 454.378,28 € Euro
Zugrunde gelegt wird EWZ vom 30.06.2015 lt. Beschluss
Tilgung ab 2019 – 2037, 23.915,44 Euro/Jahr
Restbetrag nach Zinsbindung 2037 = 0, Zins 0,11 %




Umlagen

Kreisumlage                         1.532.960 Euro (VJ: 1.429.120 €, 2022: 1.220.090 €) 
Hebesatz steigt um 3,4% auf 36,0%         

Verbandsumlage                511.390 Euro (VJ: 514.120 Euro)                                  

Schulumlage                        121.660 Euro         Schüler: 100 
(VJ: 113.595 – 85 Schüler, 2022: 106.559 Euro - 78 Schüler) 

Investitionskostenumlage  0 EUR, davon Schule 0 EUR, Verwaltung 0 EUR,
                                                              Werkhof 0 EUR

Tilgungsumlage Schule        48.950 Euro (VJ: 48.950 Euro)        
 
Ergebnishaushalt

Personal 
Im HH- Ansatz 2023 wurden pauschal 5% TE eingerechnet, HH-Ansatz 2024 ist aber ohne TE 2023 v. 5% ermittelt worden, da Tarifabschluss ab 03/2024 gilt. Der Ansatz 2024 wurde deshalb mit den Tabellenentgelten 2022 zzgl. 11% TE hochgerechnet. Als Besoldungserhöhung wurden ganzjährig 5% angenommen.
Personalkosten         2024        1.081.000 Euro                
2023           996.640 Euro

Seite 1 Steuerung/Gemeindeorgane hier ändern sich die Personalkosten
       + 11.120 € (229.670 € Vj 218.550 €)
sowie ein neuer Planansatz für Aufwendungen für EDV in Höhe von         200 Euro

Seite 2 Verwaltung Rathaus
Es werden Kostenersatz für Kommunal- und Europawahlen in Höhe von                 6.500 Euro
erwartet, dies entspricht auch den Ansätzen der Ausgaben.
Zusätzlich werden für die im Herbst 2024 stattfindenden Bürgermeisterwahlen 3.500 Euro
eingeplant.

Seite 3 Ordnungsdienst
Für den Ordnungsdienst werden Personalkosten in Höhe von                        8.110 Euro
(Vorjahr 7.520 Euro) zuzüglich Reisekosten (Dienstreisen) in Höhe von                   840 Euro
Die Neueinkleidung wurde nochmals eingeplant                                         1.500 Euro.
  
Seite 4 FFW (lt. Mittelanmeldung FFW)
       Geräte, Ausstattung                                                                 4.620 Euro
Im Vorjahr lag der Ansatz bei                                                         8.450 Euro 
       Haltung Fahrzeuge Erhöhung von 10.680 Euro auf                               37.000 Euro 
-        Dienstkleidung: Senkung gegenüber dem Vorjahr um 4.530 Euro auf   15.470 Euro
       Unterhalt: Senkung um 4.500 Euro auf                                                  25.500 Euro  
-        Aufwendungen für die EDV Erhöhung um 1.650 Euro auf                         4.000 Euro
-        Neu im Plan sind die Mitgliedsbeiträge in Höhe von                                500 Euro
-        Büromaterial steigt von 3.190 Euro auf                                                6.960 Euro 
-        Aus- und Fortbildung: Erhöhung von 26.320 Euro auf                       44.790 Euro
 
Seite 5 Grundschule
Die Schulumlage 2023 beläuft sich auf                                                     121.660 Euro,
das ist ein Plus von                                                                         8.060 Euro 
gegen über dem Vorjahr. Es sind 15 Schüler mehr als 2023 jetzt 100 Schüler.

Seite 6 Schulkindbetreuung VGS 
Die Elternentgelte gleicher Ansatz wie 2023                                                 44.760 Euro

Entgelte für Mittagessen bleiben unverändert bei                                  6.000 Euro

Der Ansatz für den Unterhalt verharrt bei                                           3.000 Euro.

Seite 7 Asylbewerberleistungsgesetz
An Einnahmen werden                                                                 106.160 Euro
erwartet an Ausgaben werden                                                        125.290 Euro einkalkuliert. Die Bewirtschaftungskosten Abfall erhöhten sich um                       350 Euro. 
Seite 7 Soziale Einrichtung für Ältere 
Der Ansatz für Zuwendungen und Zuschüsse bleibt unverändert bei             1.000 Euro.
Neu hinzu kam ein Ansatz bei Steuern, Versicherungen, Schadensfälle i.H.v.  500 Euro.
Anpassung an die Ergebnisse der letzten beiden Vorjahre.

Seite 7 Jugendpflege 
Der Ansatz für Jugendarbeit (Jugendraum) sinkt um 2.000 € auf                  8.000 Euro.

Seite 7 Kinderspielplätze
 Der Ansatz für den Unterhalt bleibt unverändert bei                                            13.000 Euro

Seite 8 Kindergarten St. Martin
                                               
Zuschussbedarf                                 276.570 Euro
Zuschussbedarf Vorjahr                        284.110 Euro


Seite 9 Kindergarten Schnäggehüsli
Zuschussbedarf                                 305.260 Euro
Zuschussbedarf Vorjahr                        263.150 Euro

Hintergrund: Personalkosten, jüngste Tarifabschlüsse.

Seite 9 Kindertagespflege Tagesmütter
Die Ausgaben für die Tagesmütter an Fachdienst Kindertagespflege steigen um   2.000 €
auf insgesamt                                                                                42.000 €. 
                       
Seite 10 Förderung des Sports                                          
Der Ansatz für Zuwendungen und Zuschüsse wurde 2024 sinkt um 19.000 € auf 3.000 €. Die Erhöhung wurde 2023 wieder zurückgenommen, dort waren Förderbeitrag/Zuschuss TC 10.000 € Sanierung Sanitäranlagen enthalten.

Seite 10 Reblandhalle 
Zuschussbedarf                        131.890 Euro
Zuschussbedarf Vorjahr                119.900 Euro
Hintergrund: gestiegener Aufwand für die Gebäudereinigung + 14.000 Euro und höhere gebäudebezogene Versicherung + 2.800 Euro.

Seite 11 Öffentliche Grünanlagen
Der Ansatz für Mieten und Pachten verharrt bei                         15.480 Euro.
Der Regelunterhalt bleibt unverändert bei                                 18.000 Euro.

Seite 11 Räumliche Planung/Vermessung, Bauordnung 
   sowie den Gemeindestraßen dem ZOB und dem Winterdienst 
Der Ansatz für den Bauleitplan steigt um 40.000 Euro. Im Gegenzug werden 40.000 Euro an Kostenerstattungen erwartet. Zusätzlich werden 4.500 Euro für den Lärmaktionsplan eingeplant.

Seite 11 Gemeindestraßen 
Hier gibt es zum Vorjahr keine Veränderungen.


Seite 11 Straßenbeleuchtung

Wurde der Ansatz für den Unterhalt um 3.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt.
Ebenfalls senkte sich der Ansatz für die Bewirtschaftung um 8.000 Euro auf 28.000 €.

Seite 12 Wasserläufe, Wasserbau

Der Ansatz für den Unterhalt wurde um 8.000 Euro (Wartung Wuhr Binzen) auf 18.000 Euro erhöht.

Seite 12 Abwasserbeseitigung
Kalkulation 2024 liegt bis heute noch nicht vor, 
deshalb die Übernahme der Ansätze von2023. 
Die Kosten für den Unterhalt erhöhen sich um 25.000 Euro auf insgesamt      75.000 Euro.
Dagegen vermindert sich die BK-Umlage an den Abwasserzweckverband um 25.240 Euro
auf nun                                                                                     232.450 Euro. 

Neukalkulation des Schmutzwasser mit ? Euro netto pro Kubikmeter, Niederschlagswasser mit ? Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche 

Seite 12 Friedhof/Bestattungswesen
       Unterhalt bleibt unverändert bei einer Höhe von                                 10.000 Euro
       Sollte der Ansatz um 5.000 Euro wieder angehoben werden?
-        Die Steuern, Versicherungen, Schadendfälle erhöhen sich von                180 Euro
         auf                                                                                                520 Euro.

Seite 13 ÖPNV 
-        Für das Mobilitätsnetzwerk werden für 2024 und 2025 jeweils 6.000 Euro benötigt.

Seite 13 Bereitstellung und Lieferung von Strom
-        Die Ansätze vom Vorjahr wurden übernommen
-        Nur die Verzinsung des Anlagekapitals sank um                                 350 Euro.
                             
Seite 14 Wasserversorgung
Es gibt eine Senkung beim Wasserbezugspreis (Wasserverband Südliches 
Markgräflerland) um 13 Cent, gesamt auf 128.760 Euro (= - rund 23.500 Euro)

Im Gegenzug vermindern sich die Einnahmen aus Gebühren auf Grund vom Durchschnitt der Wasserverkaufsmenge der letzten drei Jahren um rund -24.200 Euro.

Neuplanung bei Steuern, Versicherungen, Schadendfälle                                2.000 Euro.

Aktuell wird mit einem nahezu ausgeglichenen Haushalt diesem Bereich geplant 
(+830 Euro). 
Für den Wasserpreis bedeutet dies keine Veränderungen er bleibt wie bisher bei 1,73 Euro netto. Zur Information: 0,01 Euro an Wassergebühren ergeben 1.500 Euro an Einnahmen.

Seite 15 Waldwirtschaft
Gemäß Forstbetriebswirtschaftsplan 2024.




Seite 15 Gebäudemanagement 

Seite 15 Allgemein
Die Erstattungen vom Jobcenter sinken um 5.810 Euro auf insgesamt               12.600 Euro.

Seite 15 Wohnungen Hauptstr. 11 und 13:
Die Ansätze von 2023 wurden übernommen-
Beim Unterhalt wurden 1.000 Euro mehr eingeplant als im Vorjahr jetzt 2.000 Euro und bei den Geräten, Ausstattungen, Einrichtung wurde der Ansatz von 1.000 Euro gestrichen jetzt 0 Euro, so dass sich das Ergebnis der Summe nicht verändert.

Seite 16 Komm. Wohnhaus Entenschwumm 2 und der Wohnung LEGAT 
    Im Bruckacker 16
Hier wurden ebenfalls die Ansätze aus dem Vorjahr zu Grunde gelegt.

Seite 16 Neues Rathaus + Wohnungen Haupstr. 25
Auch hier keine Veränderung gegenüber 2023.


Seite 17 Wohnung Hauptstr. 47
       Der Ansatz für Mieterträge bleibt unverändert bei                    46.000 Euro. 
       Beim Unterhalt wird wieder nur der Regelunterhalt in Höhe von 4.000 Euro 
           eingeplant. Bei Steuern, Versicherung, Schadensfälle kommen    180 Euro
       neu dazu.
 
Seite 17 Unbebaute Grundstücke
  • Die Pacht erhöht sich von 18.000 Euro auf 32.000 Euro Grund sind die Pachteinnahmen für die Gemeinschaftsunterkunft 15.000 Euro und Regelpachteinnahmen p.a. 17.000 Euro.
  • Für die Fortsetzung der Baumaktion werden 1.500 € eingeplant zuzügl. Übertrag.

Seite 18 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
  • Grundsteuer A gleicher Ansatz wie im Vorjahr 8.000 € eventuell Hebesatzerhöhung
  • Grundsteuer B gleicher Ansatz wie im Vorjahr 326.000 € eventuell Hebesatzerhöhung
  • Gewerbesteueransatzes bleibt bei 1,2 Mio eventuell Hebesatzerhöhung
  • Gewerbesteuerumlage bleibt bei 123.530 € analog Gewerbesteueransatz
Hinweis auf die letzte Seite Finanzausgelich 2024

                                                     
Seite 18 ordentliches Ergebnis -271.050 € / ord. Erträgen 7.076.360 und
                                                                                                    
                                                                       ord. Aufwendungen 7.347.410 € 
                                                       

Seite 19 Abschreibungen
Die Summen der Abschreibungen werden noch durch externe Beratungsfirma überprüft. Veränderungen auch im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse möglich.
Delta         501.500 € 
   Sonderposten
- 394.320,00 €  
Abschreibungen                                                                                                                                                   895.820,00 € 

 





2. Finanzhaushalt 2024








Der Finanzhaushalt 2024 sieht folgende Investitionen vor:







Prod.gr.
Maßnahme
Einnahmen
Ausgaben
VE 2024
11.12
Allg. Verwaltung
 
 
 
51112010-001
Erwerb von beweglichen Sachen
 
2.000
 
11.33
Unbebaute Grundstücke
 
 
 
51133040-001
Grundstückserlöse
100.000
 
 
51133040-001
Grundstückserwerb
 
100.000
0
51133040-002
Infrastrukturbeitrag
450.000
 
 
12.60
Brandschutz
 
 
 
51260010-005
Digitalfunk GVV Erwerb
 
1.000
 
51260010-002
Server
 
6.900
 
51260010-002
Leiter
 
1.000
 
51260010-002
Swissphones 10 Stück
 
5.250
 
51260010-002
Presslufthammer 4 Stück
 
12.800
 
51260010-002
Lungenautomaten 2 Stück
 
1.180
 
51260010-008
Notstromversorgung Anteil FFW
 
20.000
 
21.10
Grundschule Vorderes Kandertal
 
 
 
52110010-003
Investitionsumlage Schule an GVV
 
0
 
28.10
Kultur-/Heimatpflege
 
 
 
52810020-003
Schutzhütte Fasnachtsfeuerplatz
 
0
 
36.50
Kindergarten St. Martin + Schnäggehüsli
 
 
 
53650050-004
Neubau Kiga St.Martin
0
2.217.500
0
53650050-001
Energetische Sanierung  Kiga St.M.
0
0
 
53650050-003
Erwerb von bewegl. Sachen Kiga St.M.
 
0
 
53650010-001
Erwerb von bewegl. S. Kiga Schnäggehüsli
 
1.000
 
42.10
Sportstätten
 
 
 
54210010-001
Rückzahlung des Darlehens
3.190
 
 
54210010-003
Rückzahlung Darlehen Sportkonzept
61.810
 
 
42.41
Sportplatz
 
 
 
54241020-001
Zwei Fussballtore Umsetzung Jug.
 
0
 
54241020-002
Bike-Trail Umsetzung Jugendanfr.
 
0
 
53.10
Photovoltaikanlage auf Halle BGA
 
 
 
55310011-001
Neubau Photovoltaikanlage Halle
 
0
 
55310011-002
Neubau Photovoltaikanlage Rathaus
 
0
 
55310011-003
Neubau Photovoltaikanlage Hauptstr. 47
 
40.000
 

53.30

Wasserversorgung
 

 

 

55330010-001
Wasserbeiträge
0
 
 
55330010-002
Wasserleitungsbau
 
0
 
53.80
Abwasserbeseitigung
 
 
 
55380000-001
Abwasserbeiträge
0
 
 
55380000-004
Kanal (Mischsystem)
 
0
 
55380000-002
Investitionsumlage an Zweckverband
 
10.550
 
55380000-003
Tilgungsumlage an Zweckverband
 
24.390
 
54.10
Gemeindestraßen
 
 
 
55410010-004
Buswartehäuschen+Fahrgastinformationsystem
 
0
 
55410010-001
Ablösebeträge Bahn
0
 
 
54.10
Strassenbeleuchtung
 
 
 
55410020-001
Zuschuss LED-Umstellung
0
 
 
55410020-001
LED-Umstellung
 
0
 
55410020-002
Strassenbeleuchtung Dorfstraße
 
0
 
55.10
Kinderspielplätze
 
 
 
55510020-001
Neue Spielgeräte
 
5.000
 
55.20
Wasserläufe, Wasserbau
 
 
 
55520010-001
Fischgängigkeit Wasserläufe
 
40.000
 
55.30
Friedhof
 
 
 
55530000-004
Außenanlagen - Neue Stehlen
 
0
 
55530000-005
Neuanlage anonymes Gräberfeld
 
15.000
 
57.30
Reblandhalle
 
 
 
55730080-003
Förderung Sportstättenbau
0
 
 
55730080-004
Notstromversorgung Anteil Halle
 
0
 
61.20
Sonstige allg. Finanzwirtschaft
 
 
 
56120000-003
Investitionkostenumlagen GVV
 
0
 
56120000-001
Kreditaufnahmen
1.200.000
 
 
56120000-002
Tilgungsumlage GVV
 
48.950
 
56120000-001
Tilgung
 
41.380
 


1.815.000
2.593.900
0


Saldo
-778.900



Beschlussempfehlung

Kein Beschluss, da nur Einbringung zur Beratung !

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bringt den Haushaltsplanentwurf 2024 ein. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von 270.000 Euro ab. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 ist man in der Finanzplanung für das Jahr 2024 noch von einem Überschuss von 170.000 Euro ausgegangen. Gründe sind insbesondere: 
-        Der Rückgang bei Anteil an der Einkommensteuer mit rund 300.000 Euro gegenüber der Prognose in 2023
- Erhöhung der Kreisumlage mit 3,4%-Punkten = 104.000 Euro Mehrausgaben
- Erhöhung der Personalausgaben, tarifliche Erhöhung 62.000 Euro Mehrausgaben
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen eingerechnet. Die Gebührenkalkulation für das Abwasser steht noch aus und ist zur Berechnung bereits vergeben. Es ist nach aktuellem Stand aber mit keiner Gebührenerhöhung zu rechnen, eher mit einer Senkung. Die Wassergebühren bleiben stabil.

Der Entwurf des Finanzhaushalts hat ein Volumen von rund 2,6 Mio. Euro. 
Hier fällt die größte Ausgabeposition auf den Neubau des Kindergartens St. Martin mit 2,2 Mio. Euro. Für den Kindergartenneubau ist eine Kreditaufnahme von 1,2 Mio. Euro geplant. Dies sind 700.000 Euro mehr, als im letzten Jahr vorgesehen. Gründe hierfür liegen im höheren Rückgang der liquiden Mittel, insbesondere konnte die Veräußerung/Erbbaurecht für das Baugrundstück „An der Kander“ noch nicht vollzogen werden und der Ergebnishaushalt 2024 wird nicht positiv abschließen können. Deshalb muss die vorgesehene Kreditaufnahme von zuvor 500.000 Euro auf 1,2 Mio. Euro erhöht werden. Die Verwaltung wird im kommenden Jahr Angebote einholen und entsprechende Vorschläge unterbreiten, verbunden mit der Hoffnung auf sinkende Zinssätze. 

Wie der Vorsitzenden weiter ausführt, bewegen wir uns derzeit nicht nur wirtschaftlich in unruhigen Zeiten. Die Kriege in der Ukraine und Nahost tun ihr Übriges dazu. Die Anzahl der Geflüchteten steigt stetig an. Aus diesem Grund wird für max. 1,5 Jahre eine Gemeinschaftsunterkunft für max. 60 Personen in einer Zelt-Container-Anlage in Eimeldingen errichtet. Die Bewohner werden von dieser in Anschlussunterbringen in andere Kommunen weiterverteilt. Da Wohnraum überall sehr knapp ist, wird die Anschlussunterbringung alle Kommunen stark beschäftigen. 
Was bedeutet das alles für die Gemeinde Eimeldingen?
Die finanziellen Spielräume werden kleiner und kleiner, weshalb die Gemeinde spätestens 2025 wieder einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen sollte. Negative Haushalte schmälern auf Dauer die Rücklagen und schränken den kommunalen Handlungsspielraum stark ein. 

Es erfolgte kein Beschluss, da nur Einbringung.

Auf die Frage des Zuhörers bzgl. „Lärmaktionsplan B3“ in der Produktgruppe „Planung, Vermessung, Bauordnung“ teilt der Vorsitzende mit, dass die Mittel in Höhe von 4.500 Euro für das beauftragte Fachbüro zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bestimmt sind. 

Dokumente
Download GRö_TOP3_Eimeldingen HH-Planung 2024 NEU Stand 05.12.2023 1.Entwurf Blaschke_Einbringung.pdf

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4. Anpassung der Realsteuer-Hebesätze zum 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Realsteuersätze in der Gemeinde Eimeldingen wurden letztmals zum 01.01.2015 erhöht (nur Grundsteuer B von 290 auf 310 v. H und Gewerbesteuer von 330 auf 340 v. H der jeweiligen Steuermessbeträge) erhöht.
Der Entwurf des Haushaltplans 2024 sieht im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 270.000 Euro vor. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 wurde in der Finanzplanung für das Jahr 2024 noch ein Überschuss in Höhe von rund 170.000 Euro prognostiziert.
Diese deutliche Verschlechterung ist insbesondere auf folgende Umstände 
zurückzuführen:

Rückgang beim Anteil an der Einkommenssteuer:         300.000 Euro
Erhöhung der Kreisumlage um 3,4%-Punkte:                 104.000 Euro
Erhöhung der Personalausgaben:                                   62.000 Euro
(tarifliche Erhöhung)
Gesamt:                                                                 466.000 Euro


Um das Defizit im Haushaltplan 2024 abzumildern, wird eine Erhöhung aller Realsteuersätze auf 350 v.H. der jeweiligen Steuermessbeträge vorgeschlagen.

Grundsteuer A von 300 auf 350 v.H.                                  1.200 Euro
Grundsteuer B von 310 auf 350 v.H.                                42.500 Euro
Gewerbesteuer von 340 auf 350 v.H.                                29.000 Euro
Gesamt:                                                                72.700 Euro

Mit den vorgeschlagenen Steuererhöhungen würde sich die Gemeinde bei der Grundsteuer B im Durchschnitt der Hebesätze 2023 im Landkreis Lörrach bewegen, bei der Gewerbesteuer noch leicht darunter.

Hinweis: Für das Haushaltsjahr 2025 sind die Grundsteuerhebesätze neu festzulegen, da es durch die Grundsteuerreform zu Änderungen bzw. deutlichen Verschiebung der Steuermessbeträge kommen wird und die Spitzenverbände der Kommunen bei der Reform Aufkommensneutralität zugesagt haben.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die 
Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).


Anlagen:

  1. Entwurf Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
  2. Übersicht der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Lörrach 2023                                



Eimeldingen, 05.12.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Im Haushaltsplan 2024 würden sich Mehreinnahmen bei den Realsteuern in Höhe von insgesamt 73.000 Euro ergeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin bezieht sich auf das eben genannte Defizit und das der finanzielle Spielraum immer geringer wird, denn durch Streichungen alleine und das „Runterfahren“ auf die reinen Pflichtaufgaben wird nicht ausreichen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen. Im Bewusstsein, dass die Bürger und Betriebe bereits stark belastet werden und auch wie unpopulär Steuererhöhungen sind, gerade auch im Hinblick der kommenden Kommunalwahlen, schlägt die Verwaltung trotzdem vor, alle Realsteuer-Hebesätze moderat anzuheben, was folgende Mehrreinnahmen bedeuten würde: 
- Grundsteuer A von 300 auf 350 v.H.                                  1.200 Euro
- Grundsteuer B von 310 auf 350 v.H.                                42.500 Euro
- Gewerbesteuer von 340 auf 350 v.H.                        29.000 Euro
  Gesamt:                                                                72.700 Euro
Diese Mehreinnahmen decken jedoch nicht einmal die Mehrausgaben, welche die Gemeinde für die erhöhte Kreisumlage abzuführen hat. 

Die letzte Steuererhebung (nur Grundsteuer B und Gewerbesteuer) wurde im Jahr 2015 vorgenommen. Mit den neuen Hebesätzen gleicht man sich den durchschnittlichen Prozentpunkten im Landkreis an. Die Anpassung bedeutet für einen Einfamilienhausbesitzer eine Mehrbelastung von bis dato 383 Euro auf dann 
433 Euro im Jahr und für Besitzer von Eigentumswohnungen von bis dato 178 Euro auf dann 200 Euro Mehrausgaben im Jahr. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2025 die Grundsteuerhebesätze neu festzulegen sind, da es durch die Grundsteuerreform zu Änderungen bzw. deutlichen Verschiebung der Steuermessbeträge kommen wird und die Spitzenverbände der Kommunen bei der Reform Aufkommensneutralität zugesagt haben. Durch die Reform wird künftig nur noch der Grund und Boden bewertet, nicht aber das, was darauf steht. Die Grundsteuerhebesätze werden nicht bei den derzeitigen verbleiben können. Sollte die Klage gegen die Grundsteuerreform erfolgt haben, könnte 2025 evtl. gar keine Grundsteuer erhoben werden oder die alten Sätze weiterhin gültig bleiben. Dies bleibt alles abzuwarten. 
Gemeinderätin Dr. Azem stimmt zu, dass es sicherlich schönere Themen gibt, wie Steuererhöhungen vorzunehmen. Sie stellt aber auch klar, dass hiermit nicht Mehreinnahmen angestrebt werden, sondern vielmehr die Anpassung an den Landkreisdurchschnitt.  
Gemeinderätin Bleile hält die Anhebung angesichts der Haushaltslage ebenfalls für vertretbar. Zumal der Gemeinderat auch im Hinblick auf die junge Generation die Aufgabe hat, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Weitere Stellschrauben sind bei der Beratung des Haushaltes im Januar anzuwenden wie auch diverse Streichungen vorzunehmen. 

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die 
Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).


Anlagen:

  1. Entwurf Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
  2. Übersicht der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Lörrach 2023                                



Eimeldingen, 05.12.2023




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download GRö_TOP4_Anpassung Realsteuerhebesätze Landkreis Lörrach 2023_Anlage2.pdf
Download GRö_TOP4_Anpasung Realsteuerhebesätze - Satzung Entwurf_Anlage1.pdf
Download Satzung Realsteuerhebesätze_2024_GRö-Beschluss 14Dez2023.pdf

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5. Bauantrag -Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage auf Flst.753/9, An der Kander

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach §49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.12.2023

Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung sowie die Nachbargrundstücke mit Bahngelände, Böschung zur Kander sowie die Straße nach Märkt vorhanden. 

Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 753/9 soll eine Gemeinschaftsunterkunft Neu-bau Container- Zelt- Anlage entstehen. Die Gemeinschaftsunterkunft mit der abweichenden Bauweise besteht aus drei einzelnen Baukörpern: Der Wohncontainer mit Sanitär, die Küche und die Verwaltung. Der mittlere Teil des Wohncontainers, ohne Raummodul, hat eine Traufhöhe von 4,10 m und eine Firsthöhe von 6,52 m. Die Sanitärräume und die Raummodule, die an der Längsseite des Containers angeordnet sind, haben eine Höhe von 2,80 m. 

Die Abstandsflächen sind eingehalten und liegen auf dem Grundstück selbst. Das Vorhaben hat keinen direkten Bezug zu der bebauten Umgebung. Allerdings befindet es sich im räumlichen Zusammenhang zum östlich liegenden Wohnhaus und westlich liegenden Siedlungskörper. Der Wohncontainer wird als Gebäude eingeordnet. Im Sinne der Landesbauordnung gelten Containergebäude nicht als sogenannte „fliegende Bauten“, sondern als „bauliche Anlagen“. Für eine Einordnung als Behelfs- oder untergeordneter Bau ist neben dem Verwendungszweck vor allem die Nutzungsdauer entscheidend. Es ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um eine längerfristige Anlage handelt. Nach den gesetzlichen Vorschriften gem. § 246 Abs. 9 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) sollte die Genehmigung auf vier Jahre befristet werden (bis zum 31.12.2027). 

Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.


Bauort/Straße:                         An der Kander

Bauvorhaben:         Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage

Flst. Nr.:         753/9

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         27.11.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja


Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage auf Flst.-Nr. 753/9, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben des Landratsamt Lörrach als Bauherr bzgl. der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft als Neubau in Form einer Container-Zelt-Anlage „An der Kander“ zw. Rathaus und der Bahn vor. Dieser Bereich liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Die Stadtbau Lörrach hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: „Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung sowie die Nachbargrundstücke mit Bahngelände, Böschung zur Kander sowie die Straße nach Märkt vorhanden. Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 753/9 soll eine Gemeinschaftsunterkunft Neu-bau Container- Zelt- Anlage entstehen. Die Gemeinschaftsunterkunft mit der abweichenden Bauweise besteht aus drei einzelnen Baukörpern: Der Wohncontainer mit Sanitär, die Küche und die Verwaltung. Der mittlere Teil des Wohncontainers, ohne Raummodul, hat eine Traufhöhe von 4,10 m und eine Firsthöhe von 6,52 m. Die Sanitärräume und die Raummodule, die an der Längsseite des Containers angeordnet sind, haben eine Höhe von 2,80 m. Die Abstandsflächen sind eingehalten und liegen auf dem Grundstück selbst. Das Vorhaben hat keinen direkten Bezug zu der bebauten Umgebung. Allerdings befindet es sich im räumlichen Zusammenhang zum östlich liegenden Wohnhaus und westlich liegenden Siedlungskörper. Der Wohncontainer wird als Gebäude eingeordnet. Im Sinne der Landesbauordnung gelten Containergebäude nicht als sogenannte „fliegende Bauten“, sondern als „bauliche Anlagen“. Für eine Einordnung als Behelfs- oder untergeordneter Bau ist neben dem Verwendungszweck vor allem die Nutzungsdauer entscheidend. Es ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um eine längerfristige Anlage handelt. Nach den gesetzlichen Vorschriften gem. § 246 Abs. 9 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) sollte die Genehmigung auf vier Jahre befristet werden (bis zum 31.12.2027). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“ 
Bürgermeister Friebolin erinnert auch an die diesbezügliche Sondersitzung des Gemeinderates am 13.11.2023, in welcher im Anschluss u. a. Landrätin Dammann das Vorhaben der Bevölkerung vorgestellt hatte. 

Nachdem keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Neubau Container-Zelt-Anlage auf Flst.-Nr. 753/9, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500-4.pdf
Download 3 20 Grundriss.pdf
Download 3 23 Schnitt A 3 33 - 36 Ansicht Süd Nord West Ost.pdf

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6. Bauantrag -Neubau einer Garage auf Flst. 2895, Jahnweg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.12.2023

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg- Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. Dieser wurde am 30.04.2002 aufgehoben, damit gilt das Einfügen nach §34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. 

Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2895 soll dem schon bestehenden Wohnhaus auf der Straßenseite „Jahnweg“ eine Garage mit Satteldach angebaut wer-den. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 14° haben. Die geplante Garage hat eine Grundfläche von 30,16 qm, eine Traufhöhe von 2,80 m und eine Firsthöhe von 3,80 m. Der Mindestabstand der Garage bis zur Straßenmitte beträgt 2,50 m. Die Abstandsfläche wird eingehalten. Eine Grundstückszufahrt, die auch für den Zugang der Garage mitbenutzt werden kann, ist vorhanden. Die Wohngebäude in der näheren Umgebung verfügen ebenfalls über großzügige Garagen mit Satteldach, die ebenfalls an der Straße angrenzen. 

Für kleine Bauwerke wie Garagen ist ab 30 qm Grundfläche und 3,00 m Wandhöhe eine Baugenehmigung erforderlich. Die geplante Garage hat eine Grundfläche von 30,16 qm. Die Grundfläche wird nur minimal überschritten. 

Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.


Bauort/Straße:                         Jahnweg 1, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Garage
       
Flst. Nr.:         2895

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         29.11.2023

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Bauvorhaben zu prüfen nach:         §34 BauGB        

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Garage auf Flst.-Nr. 2895, Jahnweg 1 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Für dieses Vorhaben zum Neubau einer Garage zeigt der Vorsitzende diverse Ansichten und Übersichtspläne. Auch hierfür wurde die Stadtbau Lörrach um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg- Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. Dieser wurde am 30.04.2002 aufgehoben, damit gilt das Einfügen nach §34 BauGB. In der näheren Umgebung ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 2895 soll dem schon bestehenden Wohnhaus auf der Straßenseite „Jahnweg“ eine Garage mit Satteldach angebaut wer-den. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 14° haben. Die geplante Garage hat eine Grundfläche von 30,16 qm, eine Traufhöhe von 2,80 m und eine Firsthöhe von 3,80 m. Der Mindestabstand der Garage bis zur Straßenmitte beträgt 2,50 m. Die Abstandsfläche wird eingehalten. Eine Grundstückszufahrt, die auch für den Zugang der Garage mitbenutzt werden kann, ist vorhanden. Die Wohngebäude in der näheren Umgebung verfügen ebenfalls über großzügige Garagen mit Sattel-dach, die ebenfalls an der Straße angrenzen. Für kleine Bauwerke wie Garagen ist ab 30 qm Grundfläche und 3,00 m Wandhöhe eine Baugenehmigung erforderlich. Die geplante Garage hat eine Grundfläche von 30,16 qm. Die Grundfläche wird nur minimal überschritten. Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“ 

Nachdem auch hierfür keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Garage auf Flst.-Nr. 2895, Jahnweg 1 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2 Lageplan Abstandsflächen-1.pdf
Download 2 Lageplan Maßstab 1 zu 500-6.pdf
Download 3 Plan Garage A3-1.pdf

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7. Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung - Antrag von Gemeinderat Kibbat, die Straßenbeleuchtung wieder durchgehend in Betrieb zu nehmen - Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode - Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund der Energieeinsparverordnungen des BMWK wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.10.2022 verschiedene Maßnahmen beschlossen, um in öffentlichen Einrichtungen und bei der Straßenbeleuchtung der angespannten Gasversorgungslage entgegenzuwirken sowie die auf die Gemeinde möglicherweise zukommenden Preissteigerungen und Energieknappheit beim Strom möglichst abzufedern. Die Dauer der Maßnahmen wurde zunächst auf zwei Heizperioden (2022/23 und 2023/24) begrenzt. Bei allen beschlossenen Maßnahmen wurde darauf geachtet, dass die Sicherheits-, technischen- und Gesundheitsaspekte gewährleistet sind.

Bei den kurzfristigen Maßnahmen wurde unter lfd. Nr. 1.9.2 die Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 23:30 – 05:30 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen, beschlossen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 wurde der Antrag von Gemeinderat Kibbat „zur Wiederherstellung der Sicherheit und zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger von Eimeldingen die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden wieder durchgehend in Betrieb zu nehmen“ von zwei weiteren Gemeinderäten unterstützt und deshalb zur erneuten Beratung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt. 

Gemeinderat Kibbat begründet seinen Antrag damit, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar sei, dass in Eimeldingen die Straßenbeleuchtung in der Nacht abgeschaltet sei und in den umliegenden Nachbarorten teilweise in Betrieb ist, wie z. B. in Ötlingen.

Aus Sicht der Verwaltung spricht dagegen, dass durch das Abschalten der grundlastfähigen Kernkraftwerke, Deutschland im kommenden Winter vermutlich noch abhängiger von ausländischen Stromimport sein wird. Mit der 2022 beschlossenen zeitlich beschränkten Abschaltung der Straßenbeleuchtung kann die Gemeinde einen, wenn auch sehr kleinen, Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung leisten. Mit der umgesetzten Nachtabschaltung lassen sich rechnerisch rund 18.000 kWh Strom einsparen. Dies entspricht bei den aktuellen Strompreisen von 0,38 Euro/kWh eine jährliche Ersparnis von rund 6.800 Euro.
Ferner wird mit einer Reduzierung der Beleuchtungsdauer ein Beitrag gegen das Insektensterben geleistet. Die in Deutschland vorkommenden Insektenarten sind über 50 % nachtaktiv. Viele davon sind bereits im Bestand gefährdet. Jedes künstliche Licht in der Nacht kann Insekten und andere wildlebende Tiere stören, Deshalb sollte die Lichtverschmutzung in der Nacht im kommunalen und auch privaten Bereich möglichst geringgehalten werden.
Dem steht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gegenüber.
Um allen Interessen gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung eine verkürzte Nachtabschaltung von 00:30 Uhr bis 05:00 Uhr - an den Fahrbetrieb der Deutschen Bahn anpasst - vor.

Des Weiteren soll die unter lfd.-Nr. 1.9.4 beschlossene Maßnahme, die Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), wieder aufgehoben werden. Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.

Auch die unter lfd. Nr. 1.6 beschlossene kurzfristige Maßnahme, keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen mit Ausnahme einer Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser, sollte ausgesetzt werden, um eine Vermietung der Reblandhalle für Veranstaltungen während der Heizperiode zu ermöglichen. Die Raumtemperatur sollte dabei auf max. 20°C begrenzt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat möge beschließen:
  1. Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 00:30 Uhr – 05:00 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
  2. Eine Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“) wird aufgehoben.
  3. Eine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen, mit einer reduzierten Raumtemperatur von max. 20°C zu gestatten.



Eimeldingen, 01.12.2023




Oliver Friebolin        
Bürgermeister        

Finanzen

Ja

Diskussionsverlauf

Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund eines Antrages durch Gemeinderat Kibbat zur Wiederherstellung einer dauergehenden Straßenbeleuchtung vom 26.10.2023 basiert. Da die Novembersitzung bekanntlich nicht stattfinden konnte, hat die Verwaltung den TOP zwischenzeitlich noch um zwei weitere Punkt bzgl. Neuvermietung während der Heizperiode und Weihnachtsbeleuchtung ergänzt. Da die Weihnachtsbäume durch den Werkhof schon frühzeitig aufgestellt wurden, hat der Bürgermeister der Entscheidung bereits vorgegriffen und die damalige Beschlussfassung im Oktober 2022 zur Reduzierung auf drei Standorte aufgehoben. 
Bezüglich der auferlegten Energiesparmaßnahmen des Bundes wurde die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet – dort wo technisch möglich und mit Ausnahme der polizeilich wichtigen Punkte – zw. 23:30 – 05:30Uhr ausgeschalten. Gemeinderat Kibbat hatte seinen Antrag „zur Wiederherstellung der Sicherheit und zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürgern“ auch damit begründet, dass andernorts keinerlei Nachtabschaltung vorgenommen wird.
 Für die Abschaltung spricht aus Sicht der Verwaltung aber auch, dass dadurch ein Beitrag gegen das Insektensterben geleistet wird. Wie auch, dass durch die aktuellen Sparmaßnahmen rechnerisch rund 18.000 kWh zu ca. 6.800 Euro eingespart werden konnten. Als Kompromissvorschlag wird angedacht, die Zeiten der Nachtabschaltung gemäß dem Fahrplan der Bahn auf 0:30 Uhr – 5:00 Uhr umzustellen. 
Gemeinderat Kibbat gibt zu bedenken, dass er von zahlreichen Bürgern/innen angesprochen wurde, welche sich wieder eine vollständige Inbetriebnahme wünschen. Die Argumente bzgl. Insektensterben kann er nicht nachvollziehen, sodass er an seinem Antrag festhält. 
Gemeinderätin Bleile erklärt, dass sie ebenfalls zahlreich angesprochen wurde, diese aber die Abschaltung gut finden und das Licht nachweislich schädlich für Insekten ist. Im Hinblick auf die Haushaltslage sind Einsparungen von rund 7.000 Euro hilfreich. Der vorliegende Kompromissvorschlag wurde zuvor in der Klausurtagung gemeinsam besprochen. 
Gemeinderätin Dr. Azem erinnert an die Situation bzgl. der Energiekriese im Herbst 2022 und das sich daran bis dato nichts geändert hat, denn die Versorgung ist weiterhin kritisch. Auch das Insektensterben schreitet weiter voran. Der Kompromissvorschlag wurde mit den Fahrplänen der Bahn abgestimmt. Nach 0:30 – 5:00 Uhr dürften auch nur sehr wenige Fußgänger im Gemeindegebiet unterwegs sein.
Statistisch gesehen hat sich laut dem Vorsitzenden die Zahl der Einbrüche nicht verändert und die wichtigen Knotenpunkte wie Kreuzungen, Bahnunterführung und die gesamte B3 bleiben weiterhin dauerhaft beleuchtet. 
Gemeinderätin Pohl kann sich allerdings vorstellen, dass Straßen ohne Gehweg bei völliger Dunkelheit zur Gefahrenquelle werden könnten. Andererseits gilt es jeden möglichen Cent einzusparen. 
Bezüglich der Weihnachtsbeleuchtung hat Bürgermeister Friebolin als kleine ermutigende Geste in traurigen Zeiten im gesamten Gebiet wieder - wie die Jahre zuvor - Weihnachtsbäume aufstellen lassen. Die Beleuchtung hat der Vorsitzende bereits im Vorgriff auf diese Sitzung aus besagtem Grund umsetzen lassen. 
Bezüglich der Vermietung von Räumlichkeiten im Winter, vor allem der Reblandhalle, schlägt die Verwaltung vor, diese wieder zuzulassen. Allerdings mit der Vorgabe, 20°C nicht zu überschreiten. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag getrennt wie folgt zur Abstimmung.  
Mehrheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt…
  1. Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 00:30 Uhr – 05:00 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
Ja-Stimmen: 6                      Nein-Stimmen: 1                 Enthaltungen: 0  

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt…
  1. Eine Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“) wird aufgehoben.
Ja-Stimmen: 7                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0  

Einheitlicher Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt…
  1. Eine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen, mit einer reduzierten Raumtemperatur von max. 20°C zu gestatten.
Ja-Stimmen: 7                      Nein-Stimmen: 0                 Enthaltungen: 0  

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8. Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde hat gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes über den Betriebsplan für den Gemeindewald zu beschließen. 

Den Einnahmen von 1.050,00 Euro stehen Ausgaben in Höhe von 3.370,00 Euro gegenüber. 

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde Eimeldingen beschließt den in der Anlage beigefügten Betriebsplan für den Gemeindewald 2024 mit geplanten Ausgaben in Höhe von 3.370,00 Euro und Einnahmen in Höhe von 1.050,00 Euro. 

Anlage: Betriebsplanung Gemeindewald 2024

Eimeldingen, 05.12.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin teilt mit, dass gemäß des Landeswaldgesetztes der Gemeinderat über den Betriebsplan für den Gemeindewald zu beschließen hat. Die Einnahmen in 2024 in Höhe von 1.050 Euro stehen dabei Ausgaben in Höhe von 3.370 Euro gegenüber. Da es sich bei den Ausgaben nur um Unterhaltsarbeiten handelt, wurde in diesem Jahr darauf verzichtet, Revierförster Schwab in die Sitzung einzuladen. 
Nachdem keinerlei Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Die Gemeinde Eimeldingen beschließt den in der Anlage beigefügten Betriebsplan für den Gemeindewald 2024 mit geplanten Ausgaben in Höhe von 3.370,00 Euro und Einnahmen in Höhe von 1.050,00 Euro. 

Anlage: Betriebsplanung Gemeindewald 2024

Eimeldingen, 05.12.2023


Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Betriebsplan2024_beschlossen_GRsitzung-14Dez2023.pdf
Download GRö_TOP8_Betriebsplan Wald 2024_VorlageNr41_Anlage.pdf

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9. Abwasserverband Unteres Kandertal - Integration der Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbands Unteres Kandertal in den Wieseverband zum 01.01.2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Eimeldingen ist Mitglied im Zweckverband Abwasserband Unteres Kandertal (AZV). Der Zweckverband hat seinen Sitz in Binzen. Er hat insbesondere die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer zu sammeln und der Kläranlage Bändlegrund zuzuführen, welche vom Wieseverband betrieben wird. 
Der Wieseverband klärt neben den Abwässern der Verbandsmitglieder Lörrach und Weil am Rhein schon seit langem auch die Abwässer der Gemeinde Efringen-Kirchen und des AZV.
Die Anforderungen an die zur Beseitigung der Abwässer verpflichteten Gemeinden und Zweckverbände, sind vor allem wegen des Umweltschutzes in den letzten Jahren immer höher geworden. Das bereitet vor allem den kleinen Einheiten, bei denen die Aufgaben oft nur im Nebenamt bearbeitet werden, zunehmend Schwierigkeiten. 
Der AZV hat deshalb bereits vor einigen Jahren Gespräche mit dem Wieseverband wegen der Übernahme von Aufgaben geführt. Dabei ging es sowohl um die technische Betriebsführung als auch um die verwaltungsmäßige/finanztechnische Betriebsführung. Die Gespräche wurden nicht weitergeführt, da im Bereich der Geschäftsführung eine interne Lösung gefunden wurde. Zwischenzeitlich hat sich die personelle Situation allerdings verändert. Aus diesem Grund nahm der AZV erneut Kontakt wegen der Übernahme der zuvor genannten Aufgaben auf. 
Auf der Grundlage dieser Gespräche hat der Wieseverband bereits ab 2023 sowohl die technische als auch die betriebswirtschaftliche/verwaltungsmäßige Betriebsführung übernommen. Über die Aufgaben und Pflichten sowie das Entgelt sollte nachgehend ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Verbänden geschlossen werden. Eine Abklärung des Wieseverbandes mit dem Regierungspräsidium Freiburg ergab, dass dieses einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den beiden Verbänden nicht zustimmen würde. Begründet wurde dies damit, dass dem AZV nahezu keine eigenen Aufgaben mehr verbleiben würden. Er könne daher als Zweckverband nicht weiter existieren. 
Eine gangbare Lösung wäre die Auflösung des AZV und die Aufnahme der Verbandsgemeinden des AZV in den Wieseverband. Zielvorgabe sollte dabei sein, die Verbandsgemeinden des AZV zum 01.01.2026 in den Wieseverband aufzunehmen.
Der Verbandsversammlung des AZV wurde deshalb zur Beschlussfassung am 21.11.2023 folgender Beschlussvorschlag vorgelegt: „Die Verbandsverwaltung wird beauftragt:
  1. Ein Konzept zur Integration der Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbands Unteres Kandertal zu entwickeln und der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Lörrach für die Übergangszeit bis zur Neuregelung zum 01.01.2026 eine entsprechende Verständigung zu erreichen.
  3. Für die Zeit bis zur Neuregelung eine Vereinbarung über die Pflichten des Wieseverbands als Betriebsführer und das Entgelt zur erarbeiten.
  4. Soweit erforderlich die Zustimmung der Verbandsgemeinden zu den Beschlüssen 1-3 einzuholen“
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den lfd. Nrn. 1 - 3 des zuvor genannten Beschlussvorschlags zuzustimmen.

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde Eimeldingen stimmt dem Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Unteres Kandertal, deren Verwaltung zu beauftragen...
  1. Ein Konzept zur Integration der Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbands Unteres Kandertal zu entwickeln und der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Lörrach für die Übergangszeit bis zur Neuregelung zum 01.01.2026 eine entsprechende Verständigung zu erreichen.
  3. Für die Zeit bis zur Neuregelung eine Vereinbarung über die Pflichten des Wieseverbands als Betriebsführer und das Entgelt zu erarbeiten.
zu.

Eimeldingen, 05.12.2023


Oliver Friebolin        
Bürgermeister                

Finanzen

Ja

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher der Abwasserzweckverband Unteres Kandertal (AZV) zum 01.01.2026 in den Wieseverband integriert werden soll. Der AZV mit Sitz in Binzen hat insbesondere die Aufgabe, die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer von Wittlingen über Rümmingen, Binzen, Ötlingen und Eimeldingen zu sammeln und der Kläranlage Bändlegrund zuzuführen – welche vom Wieseverband betrieben wird. Aufgrund der zahlreichen umweltrechtlichen Anforderungen an den AZV und der personellen Veränderungen (aktuell kein Rechner oder Geschäftsführer), hat der Wieseverband bereits 2023 die technische/verwaltungsmäßige und finanztechnische Betriebsführung übernommen. 
Über die Aufgaben und Pflichten sowie das Entgelt sollte nachgehend ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Verbänden geschlossen werden. Dies würde jedoch vom Regierungspräsidium abgelehnt werden, da der AZV dann kaum mehr eigene Aufgaben innehätte und so als Zweckverband nicht weiter existieren könnte. Eine gangbare Lösung wäre die Auflösung des AZV und die Aufnahme der Verbandsgemeinden in den Wieseverband zum 01.01.02026. 
Gemeinderätin Bleile fragt nach, ob dies Auswirklungen auf die Gebühren haben könnte. Bürgermeister Friebolin merkte an, dass das noch geklärt werden müsste, da die Gebühren ortsbezogen kalkuliert werden. Allerdings gilt es zu bedenken, dass der Wieseverband von hauptamtlichen Mitarbeitern anstatt von ehrenamtlichen geführt wird. Im Vertrag müssen dann auch Detailfragen wie bspw. die Übernahme der Bauwerke, die Einführung einer Rufbereitschaft (wie bereits mit der Stadt Weil am Rhein beim Abwasser vorhanden) und anderes geklärt werden. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung, wobei sich Bürgermeister Friebolin enthalten wird, da er aktuell der Vorsitzende des AZV ist.

Beschluss

Die Gemeinde Eimeldingen stimmt dem Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Unteres Kandertal, deren Verwaltung zu beauftragen...
  1. Ein Konzept zur Integration der Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbands Unteres Kandertal zu entwickeln und der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Lörrach für die Übergangszeit bis zur Neuregelung zum 01.01.2026 eine entsprechende Verständigung zu erreichen.
  3. Für die Zeit bis zur Neuregelung eine Vereinbarung über die Pflichten des Wieseverbands als Betriebsführer und das Entgelt zu erarbeiten.
zu.

Eimeldingen, 05.12.2023


Oliver Friebolin        
Bürgermeister                

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin ist diesbezüglich befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Stellvertreter Bernhard Bodack. 
Dieser teilt mit, dass die Gemeinde folgende Spenden verbuchen kann:
- Eheleute Frank und Renate Abele vom Renis Haarstudio     
  (Wertstellung 04.12.2023)                                                         in Höhe von 300,00 €
  Aufteilung: 150 € für den Seniorenmittagstisch + 150 € für die Jugendfeuerwehr
- Eheleute Oliver und Petra Friebolin 
  (Wertstellung 06.12.2023)                                                in Höhe von 200,00 €
  Aufteilung: 100 € für die Freiwillige Feuerwehr + 100 € für die Jugendfeuerwehr
Über die großzügigen Spenden bedanken sich der Bürgermeisterstellvertreter 
sowie die Ratsmitglieder und sprechen ein herzliches Dankeschön aus.
Einheitlicher Beschluss:
Die Geldspenden werden dankend angenommen.

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11. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin übernimmt wieder die Sitzungsleitung und gibt bekannt, dass in der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.12.2023 Frau Silke Voß zur Leiterin der Grundschulbetreuung ab dem 01.02.2024 gewählt wurde. 
Zuvor wurde beschlossen, dass der Gemeinderat nach Abwägung keine Möglichkeit von Frau Voß als künftige Leiterin der Grundschulbetreuung sieht, inhaltlich auf die Verwaltungsführung Einfluss zu nehmen und damit kein Hinderungsgrund für ihre Tätigkeit im Gemeinderat in Eimeldingen sieht. 

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12. Mitteilungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Bezüglich der Telekommunikationsanlagen im Kiga-Neubau St. Martin wurde die Vergabe in der GR-Sitzung am 14.09. beraten, wobei sich noch einige Fragestellungen ergeben hatten. Diese konnten geklärt werden und alle angefragten Leistungen sind auch im Angebot enthalten. Bürgermeister Friebolin hat sodann per Eilentscheidung die Vergabe an die Firma APM aus Waldshut-Tiengen in Höhe 
von 22.733,62 Euro zzgl. dem Nachtrag für die Videoüberwachung in Höhe von 5.187,58 Euro vergeben. 
Da die GR-Sitzung am 23.11. ausfallen musste und zur Einhaltung der Bindefrist, wurde für den Kindergartenneubau im Umlaufverfahren die Vergabe der 
Gewerke „PV-Anlage“ an die Firma Stolz Elektro GmbH in Eimeldingen in Höhe 
von 72.020,36 Euro zzgl. Nachtrag für den Umbau zur Ersatzstromanlage in Höhe von 8.151,56 Euro und das Gewerk „Schlosser“ an die Firma Janitschek GmbH in Weil am Rhein vergeben. Alle Vergabesummen befinden sich unter der Kostenberechnung. 
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Am Mittwochabend, 13.12. fand die Preisverleihung des Landkreises Lörrach zum Wettbewerb „Solar 365 – PV-Initiative“ statt. Im 2. Zyklus 2022/2023 wurden die höchsten Zubauten an PV (kWp) pro Einwohner in drei Kategorien prämiert. Bei den PV-Dachanlagen hat Eimeldingen den 10. Platz belegt, bei den Balkonkraft-werken den 3. Platz und in der Kategorie PV-Freiflächen-Anlagen gab es nur eine neue Anlage, und die steht in Eimeldingen und somit den 1 Platz. Dabei gilt anzumerken, dass diese Anfang 2024 noch erweitert wird und dann rund 450 Haushalte mit Strom versorgen kann. 
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Im neuen Stil findet am Sonntag, 14.01.2024 in der Reblandhalle ein Neujahrstreffen statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich um 14 Uhr dazu eingeladen. 
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Für die Veranstaltung „Klingende Bergweihnacht“ am 22.12.2023 können noch Karten bei der Verwaltung erworben werden.

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13. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 13

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Fragen und Anregungen der Gemeinderatsmitglieder gestellt. 

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14. Fragestunde der Bürger/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer geht nochmals auf die zuvor unter TOP 7 beschlossene geänderte Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung bzgl. des Insektenfluges, der Zugverbindungen sowie dem Sicherheitsaspekt u.a. Gefahr von Auffahrunfällen auf geparkte KFZ und der Zeitungsausträger ein. Des Weiteren stellt er sich die Frage, weshalb die Gemeinde zum Energiesparen angehalten wird und dagegen der Nachbar den Hof nachts mit Festbeleuchtung ausleuchtet. Dies ist jedoch laut Bürgermeister Friebolin gesetzlich leider nicht verboten. 
Ein anderer Zuhörer möchte wissen, ob bzgl. des gewährten Zuschusses an den SpVgg die Frage nach dem Vorsteuerabzug bereits abschließend geklärt wurde. Dies wurde vom Vorsitzenden verneint. 
Auch erkundigt sich der Zuhörer zum Sachstand der Wirtschaftsbrücke über die A98. Bürgermeister Friebolin wird in der nächsten Gemeinderatssitzung dazu äußern. 

Abschließend teilt der Zuhörer mit, dass bezüglich der „durchbrennenden“ Straßenbeleuchtung in Weil am Rhein die Stadt bereits mehr als 90% der Lampen mit dimmbaren LED ohne insektenfeindliche Blautöne ausgestattet hat. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, bedankt sich Bürgermeister Oliver Friebolin bei den Gemeinderatsmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2023, bei den Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie dem Gemeindeverwaltungsverband und auch dem Werkhof für die gute und produktive Teamarbeit wie auch bei der Presse für die authentisch Berichterstattung. Allen Anwesenden wünscht der Vorsitzende ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024. 

Die letzte öffentliche Sitzung im Jahr 2023 wird Punkt 19:00 Uhr geschlossen.

Datenstand vom 15.01.2024 15:50 Uhr