Einreichung Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.04.2024
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1.Änderung“ mit Rechtskraft vom 24.06.1981. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden.
Auf dem mit einem Schopf bebauten Flurstück Nr. 2831/1 ist angefragt, ob ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage anstelle des Schopfes entstehen kann. Das geplante Wohnhaus hat eine Traufhöhe von 4,75 m und eine Firsthöhe von 8,75 m.
Fragen 1 und 2:
Die Planung überschreitet die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzte Bau-grenzen. Hierfür ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen zu stellen. Eine Befreiung kann nur bei einer kleineren Dimensionierung (zum Beispiel 10,50 x 10,50 m) aus städtebaulicher Sicht in Aussicht gestellt wer-den. (Hinweis: Abstandsflächen müssen eingehalten werden.)
Frage 3:
Gegen den Abriss des Schopfes bestehen städtebaulich keine Bedenken.
Frage 4:
Die Firstrichtung wird im Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker, 1. Änderung“ nicht vorgegeben. Städtebaulich und planungsrechtlich bestehen gegenüber der geplanten Firstrichtung keine Bedenken.
Frage 5:
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass bei eingeschossiger Bauweise die Dachneigung bis 38° betragen darf. Soll die Dachneigung des geplanten Gebäudes bis 45° betragen, so ist bei Antrag auf Baugenehmigung ein Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung der Dachneigung vertretbar.
Frage 6:
Sofern die Wand der geplanten Doppelgarage nicht höher als 3,00 m ist und die Wandfläche 25,00 m² nicht überschreitet, kann die Garage an der Flurstücksgrenze errichtet werden.
Frage 7:
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Sockelhöhe bei Wohngebäuden 0,80 m betragen darf. Es ist davon auszugehen, dass diese Festsetzung eingehalten werden kann, wenn die Oberkante des Fertigfußbodens ca. 1,00 m über Gelände liegt. Planungsrechtlich bestehen insofern keine Bedenken.
Bauort/Straße: Märkter Str. 1a, 79591 Eimeldingen
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Flst. Nr.: 2813/1