Bauantrag - Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 soll die bestehende Dachgeschosswohnung Nr.10 in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020.  
Der Bebauungsplan setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach §13a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den nicht störendenden Gewerbebetrieben nach §4 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig. 
Gegenüber der Nutzungsänderung der bestehenden Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung bestehen keine Bedenken. Weitere eventuelle Anträge auf Nutzungsänderung mit ähnlichem Ziel sind im Zusammenhang hiermit zu überprüfen.


Bauort/Straße:                         Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung
       
Flst. Nr.:         18/15

Befreiung beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 wird auf der Grundlage des B-Plans „Neue Ortmitte“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.  

Dokumente
2 Lageplan Maßstab 1 zu 500 (.pdf)
3 20 Grundriss-DG (.pdf)
3 23 Schnitt A (.pdf)
3 33 Ansicht Nord (.pdf)

Datenstand vom 13.05.2024 11:31 Uhr