Bauantrag
- Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf dem Flst. 18/15, Hauptstr. 32
Daten angezeigt aus Sitzung:
05. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.04.2024
Auf dem bereits bebauten Grundstück 18/15 soll die bestehende Dachgeschosswohnung Nr.10 in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ mit Rechtskraft vom 20.10.2020.
Der Bebauungsplan setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach §13a BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den nicht störendenden Gewerbebetrieben nach §4 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind im Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig.
Gegenüber der Nutzungsänderung der bestehenden Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung bestehen keine Bedenken. Weitere eventuelle Anträge auf Nutzungsänderung mit ähnlichem Ziel sind im Zusammenhang hiermit zu überprüfen.
Bauort/Straße: Hauptstr. 32, 79591 Eimeldingen
Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung
Flst. Nr.: 18/15
Befreiung beantragt: Nein
Beschlussempfehlung
Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Wohnung Nr. 10 zur Ferienwohnung auf Flst.-Nr. 18/15, Hauptstr. 32 wird auf der Grundlage des B-Plans „Neue Ortmitte“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.
Dokumente
2 Lageplan Maßstab 1 zu 500 (.pdf)
3 20 Grundriss-DG (.pdf)
3 23 Schnitt A (.pdf)
3 33 Ansicht Nord (.pdf)
Datenstand vom 13.05.2024 11:31 Uhr