Bauantrag - Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderatssitzung, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Gemeinderatssitzung 20.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 06.12.2021

„Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Der vormals gültige Bebauungsplan „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972 ist mit Rechtskraft vom 30.04.2002 in der zweiten Änderung aufgehoben worden. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nummer 2904 soll im hinteren Bereich (Richtung Rheinstraße) eine Doppelgarage mit Satteldach und Gebäudehöhe von 3,40m errichtet werden. 
Bei der Realisierung des Bauvorhabens ist der Abstand zur Rheinstraße, Kreisstraße K6326, zu beachten. Dieser Abstand ist im Straßengesetz für Baden-Württemberg nach § 22 Abs. 1 Nr. 1b StrG BW definiert. Verkürzt schreibt das Gesetz vor, dass innerhalb von 15,00m zum Fahrbahnrand keinerlei Hochbauten errichtet werden dürfen. Planungsrechtlich bestehen zu dem Bauvorhaben keine Bedenken.“ 

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, siehe die o.a. Stellungnahme der Stadtbau Lörrach.  Das Bauvorhaben setzt jedoch eine Übernahme einer Baulast voraus, ohne diese das Vorhaben bauordnungsrechtlich nicht realisierbar sein wird.

Anschrift:                                 Im Vogelsang 7, 79591 Eimeldingen 

Bauort/Straße:                         Im Vogelsang 7, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Neubau einer Doppelgarage
       
Flst. Nr.:         2904

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         30.11.2021

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein. Das Bauvorhaben liegt im unbebauten Innenbereich des mit Rechtskraft vom 30.04.2022 aufgehobenen Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“. Im hinteren Bereich des bereits bebauten Grundstückes soll eine Doppelgarage mit Satteldach und einer Gebäudehöhe von 3,4m errichtet werden. Das Vorhaben wird visuell in Form von Schnitten und Lageplänen vorgestellt. 
Gemäß Straßengesetz für Ba.- Wü. dürfen an Kreisstraßen innerhalb von 15m zum Fahrbahnrand keinerlei Hochbauten errichtet werden. Ferner wäre zur Realisierung des Bauvorhabens die Übernahme einer Flächenbaulast durch den Nachbarn erforderlich, da die Garage direkt an die Grundstückgrenze gebaut werden soll.
Bauplanungsrechtlich bestehen aber laut der Stadtbau Lörrach keine Bedenken, sodass der Beschlussvorschlag positiv formuliert wurde. 

Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob Bedenken bezüglich der Abstandsflächen zur Kreisstraße bekannt sind. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass bereits eine Stellungnahme der Straßenbehörde eingegangen ist, die das Vorhaben unproblematisch bewertet. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2904, Im Vogelsang 7 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 26.10.2023 10:40 Uhr