Bauantrag - Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 12.01.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eulenspiegel II“ mit Rechtskraft vom 21.06.2005. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3625 soll eine Kombination aus Carport, bzw. Garage, und Schuppen mit begrüntem Flachdach errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass Garagen und Carports nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen (rote Umgrenzung mit Inschrift CA/GA) und innerhalb der Baugrenzen (Baufenster) errichtet werden dürfen. Zudem setzt der Bebauungsplan fest, dass eine Nebenanlage 25 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb der Baugrenzen nicht überschreiten darf. 
Das Bauvorhaben überschreitet die Umgrenzung für Carports und Garagen in Richtung Silcherweg. Der geplante Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenzen und übersteigt somit den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich. Für das Bauvorhaben ist ein Antrag auf Befreiung notwendig. 


Bauort/Straße:                         Silcherweg 3a, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Carports mit Schuppen
       
Flst. Nr.:         3625

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         03.01.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Das Bauvorhaben überschreitet die Umgrenzung für Carports und Garagen in Richtung Silcherweg. Der geplante Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenzen und übersteigt somit den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a und den beantragten Befreiungen: Überschreitung der Baugrenzen und des Brutto-Rauminhalts für Nebenanlagen wird auf der Grundlage des B-Plans „Eulenspiegel II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Färber der Stadtbau Lörrach, welcher beschreibt, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des B-Plans „Eulenspiegel II“ befindet. Auf dem bereits bebauten Grundstück soll eine Kombination aus Carport bzw. Garage und Schuppen mit begrüntem Flachdach entstehen. Anhand von Lageplänen wird aufgezeigt, dass das Bauvorhaben die Baugrenze überschreitet. Da dies aber nicht der erste Fall im Areal ist, kann laut Färber das beschriebene Vorhaben aufgrund der Ausführung mit begrüntem Flachdach begrüßt werden. Ferner überschreitet das Vorhaben den vorgegebenen Brutto-Rauminhalt deutlich. Für beide Überschreitungen wurden bereits Anträge auf Befreiung gestellt. 

Nachdem keine Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit Schuppen auf Flst.-Nr. 3625, Silcherweg 3a und den beantragten Befreiungen: Überschreitung der Baugrenzen und des Brutto-Rauminhalts für Nebenanlagen wird auf der Grundlage des B-Plans „Eulenspiegel II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr