Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 31.01.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. Zu beachten ist die BauNVO aus dem Jahr 1968. Ebenso liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen mit Rechtskraft vom 09.01.2018. 
Auf dem bisher unbebauten Flurstück Nr. 2883 soll ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und eine Doppelgarage entstehen. Ursprünglich wurde das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster für die gleichzeitige Planung und Ausführung von Doppelhäusern konzipiert. Da das Nachbargebäude bereits errichtet wurde, kann eine zeitgleiche Planung und Bauausführung nicht mehr erfolgen. 
Das Bauvorhaben hält die grundsätzlichen Vorgaben (Art und Maß der baulichen Nutzung) des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ein. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans überschreitet das Hauptgebäude die Baugrenze mit dem hinteren Gebäudeteil um etwa 3 m, bzw. um 31,5 m². Darüber hinaus sind Dachgauben nicht zulässig. 
Die Überschreitung der Baugrenze wird im Antrag auf Befreiung damit begründet, dass so genug Raum für zwei Wohneinheiten pro Vollgeschoss (63-75 m²) entstehen könne. Der Versprung des Gebäudes bedingt sich auch durch die einzuhaltenden Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die etwa 18 m² Fläche innerhalb der Baugrenzen in Anspruch nehmen. In der Regel können geringfügige Überschreitungen von Baugrenzen befreit werden. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück innerhalb des Baufensters sehen wir die Überschreitung hier als geringfügig an. In der bebauten Umgebung sind bereits diverse Dachgauben entstanden, somit fügen sich die im Bauvorhaben geplanten Dachaufbauten in die Umgebungsbebauung ein. Durch die geplante Ausführung als Schleppgauben wird der Eindruck einer Dreigeschossigkeit vermieden. 
Die Proportionen des Gebäudes und die Dachgauben fügen sich in die bebaute Umgebung ein. Somit bestehen städtebaulich und planungsrechtlich keine Bedenken. 
Neben der Doppelgarage sind vier weitere, offene Stellplätze sowie zehn Fahrradstellplätze vorgesehen. Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Eimeldingen sind für jede Wohneinheit ab einer Größe von 45 m² 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Ergibt sich bei der Berechnung eine Nachkommastelle, muss aufgerundet werden. Nachzuweisen sind demnach 8 KFZ-Stellplätze. Die im Lageplan fehlenden zwei Stellplätze könnten vor der Doppelgarage nachgewiesen werden.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10 und den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenze um 31 m²
2. Befreiung der Dachgauben
wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Herfort erklärt sich bei diesem TOP als Nachbar des Bauherrn für Befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

Herr Färber beschreibt, dass sich das Bauvorhaben mit Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer Doppelgarage im Geltungsbereich des B-Plans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ aus dem Jahr 1972 befindet. Ursprünglich wurde das Baufenster für die gleichzeitige Planung und Ausführung von Doppelhäusern konzipiert; da das Nachbargebäude aber bereits errichtet wurde, kann dies hier nicht mehr erfolgen. 
Die zuerst vorgesehene Planung wurde mehrmals mit dem Bauherrn besprochen und entsprechende Änderungen vorgenommen, sodass diese Variante nun die grundsätzlichen Vorgaben des Bebauungsplans (Art und Maß der baulichen Nutzung) und der örtlichen Bauvorschriften einhält. 
Entgegen den Festsetzungen des B-Plans überschreitet das Hauptgebäude allerdings die Baugrenzen mit dem hinteren Gebäudeteil um etwa 3m bzw. um 31,5m² und Dachgaben wären nicht zulässig. 
Deshalb wurden zwei Anträge auf Befreiung gestellt. Die Überschreitung der Baugrenze wird im Antrag auf Befreiung damit begründet, dass so genug Raum für zwei Wohneinheiten pro Vollgeschoss entstehen können. Der Versprung des Gebäudes bedingt sich auch durch die einzuhaltenden Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die etwa 18m² Fläche innerhalb der Baugrenzen in Anspruch nehmen. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück innerhalb des Baufensters wird die Überschreitung hier als geringfügig angesehen. Ferner sind in der bebauten Umgebung bereits diverse Dachgauben entstanden, somit fügen sich die im Bauvorhaben geplanten Dachaufbauten in die Umgebungsbebauung ein. Durch die geplante Ausführung als Schleppgauben wird der Eindruck einer Dreigeschossigkeit vermieden.
Das gesamte Vorhaben wird den Anwesenden bildhaft vorgestellt und aufgezeigt, dass sich die Proportionen in die bebaute Umgebung gestalterisch einfügen. Neben der Doppelgarage sind vier weitere Stellplätze sowie zehn Fahrradstellplätze vorgesehen; somit können die Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde nachgewiesen werden. Aus Sicht der Stadtbau bestehen städtebaulich und planungsrechtlich keine Bedenken. 

Nachdem keine Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 2883, Jurastr. 10 und den beantragten Befreiungen:
1. Überschreitung der Baugrenze um 31 m²
2. Befreiung der Dachgauben
wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr