Bauantrag - Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 02.02.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Wohnnutzungen, untergeordnet auch gewerbliche Nutzungen vorhanden. 
Auf dem bereits bebauten Grundstück 13/1 soll im Keller des Hauptgebäudes eine Mikrobrauerei entstehen. Vorher war in dem Keller eine „Weinhandlung mit Degustation“ untergebracht. Zwischenzeitig war der Keller ungenutzt. 
Sofern die neue gewerbliche Nutzung die umliegende Wohnnutzung nicht wesentlich stört (Lärm- und/oder Geruchsemissionen), bestehen planungsrechtlich keine Bedenken.

Bauort/Straße:                         Hauptstr. 27, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei

Flst. Nr.:         13/1

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         31.01.2022

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende beschreibt kurz die Hintergründe zur Nutzungsänderung des Gewölbekellers, welcher besser bekannt ist als Villa Roth bzw. Bierkeller und früher von einer Weinhandlung mit Degustation genutzt wurde. Der Gewölbekeller ist nun aber schon längere Zeit nicht mehr in Benutzung. 
Herr Färber erklärt, dass es für das Gebiet keinen B-Plan gibt und somit die Regeln des unbeplanten Innenbereichs angewandt werden. Der Antrag auf Umnutzung in eine Mikrobrauerei wird im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO gestellt. Planungsrechtlich bestehen von Seiten der Stadtbau Lörrach keine Bedenken. 

Gemeinderätin Dr. Azem fragt nach, ob die Nachbarschaft evtl. mit Geruchsbelästigung zu rechnen habe. Herr Färber erläutert, dass dies von der Baurechtsbehörde in Form von Lärm- und/oder Geruchsemissionsgutachten ermittelt werden wird. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Gewölbekeller in Mikrobrauerei auf Flst.-Nr. 13/1, Hauptstr. 27 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr