Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin informiert, wie bereits in seiner Rede zur Beratung des Haushaltsentwurf im Januar ausgeführt, dass die Gemeinde finanziell betrachtet bislang recht gut durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Im letzten Jahr werden insbesondere die Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer zu einem positiven Ergebnishaushalt beitragen. Neben Corona gibt es größere Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Energiepreise, die aktuell auf einem historischen Hoch sind. Der nun vorliegende Haushaltsplan ist ausgewogen und schließt im Ergebnishaushalt mit einem Minus von 154.990 Euro ab.
Dieses Defizit kann mit den Überschüssen der Jahre 2019 – 2021 verrechnet werden.
Der Gesamtergebnishaushalt sieht in der Finanzplanung mit Ausnahme des Jahres 2023 grundsätzlich gut aus. 2023 werden sich die sehr guten Gewerbesteuereinnahmen 2021 negativ auswirken. 2024 und 2025 werden nach heutigem Stand wieder mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen. Etwas Sorgen bereiten die derzeit stark steigenden Energiepreise. 
Gegenüber der Entwurfsberatung haben sich noch folgende kleine Änderungen im Ergebnishaushalt ergeben:
  1. Bei den öffentlichen Grünanlagen wurde auf Anregung/Vorschlag von Gemeinderätin Dr. Azem bei der Produktgruppe „Pflege Ausgleichsmaßnahmen“ für weitere Pflanzungen zzgl. einem höheren Pflegeaufwand der Ansatz von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht und somit über den Antrag positiv Abgestimmt. 

  1. Des Weiteren wurden die Abschreibungen für die geplante Photovoltaikanlage auf dem Rathaus angepasst.

Dies bedeutet, dass nicht alle Abschreibungen erwirtschaftet werden können. In diesem Jahr werden sich auch die ab Sep. 2022 anfallenden Abschreibungen der Reblandhalle durch die energetische Sanierung erhöhen, wir sprechen ab 2023 von der Summe von rund 50.000 Euro.
Im Ergebnishaushalt (früherer Verwaltungshaushalt) sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Anpassung der Gemeindehomepage (barrierefrei)
- Organisationsgutachten für die Gemeindeverwaltung
- „kleinere“ Sanierungs-bzw. Unterhaltungsarbeiten in der Grundschule (Toiletten und Parkettboden) und Verlässlichen Grundschule (Podest) 
- Umfrage zur Jugendarbeit
- Umsetzung des Verkehrskonzepts
- Umweltschutz (Aufforstung von Flächen, mobile Bäume)
- aufgrund sehr hoher Störanfälligkeit und Ausfällen: neue Heizung für das Rathaus
- Sanierung einer gemeindeeigenen Wohnung im kommunalen Wohnhaus.
Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Gewerbetreibenden gilt es positiv zu erwähnen, dass die Grund- und Gewerbesteuer nicht erhöht werden. Auch die Wasser- und Abwassergebühren verbleiben unverändert auf einem wirklich niedrigen Niveau.
Im Finanzhaushalt (früherer Vermögenshaushalt) stehen insbesondere der Abschluss der Sanierung Reblandhalle, die Planung einer Erweiterung oder eines Neubaus des Kindergartens St. Martin sowie der Umbau des Wuhrs auf der Gemarkung Binzen auf der Agenda. Zusätzlich wurden in der Entwurfsberatung Mittel für eine Photovoltaikanlage auf dem Rathaus in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt.
Insgesamt lässt sich sagen, dass es sich um einen ausgewogenen Haushalt 2022 handelt, zwar mit kleinem Defizit, welches aber mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann. 
Gemeinderätin Bleile freut sich ebenfalls über den soliden und ausgewogenen Haushaltsplan, welcher in allen Bereichen zahlreiche Vorhaben von Umweltschutz, über Verkehrskonzeptmaßnahmen bis zu großen Bauprojekten für eine kleine Gemeinde wie Eimeldingen enthält. Insbesondere zur Eröffnung der sanierten Reblandhalle hofft Sie auf eine Feier für die Bevölkerung. Auch der Ansatz, die Jugendarbeit wieder durch eine Arbeitsgruppe zu aktivieren, auf ein Weiterkommen hoffen. Die grundsätzlich gute Haushaltslage ist auch den Gewerbebetreibenden wie auch den Bürger/innen zu verdanken. 
Frau Bleile bedankt sich im Namen des Gemeinderats ebenfalls bei der Verwaltung und auch bei dem heute aufgrund Krankheit nicht anwesenden Herrn Blaschke als Rechnungsamtsleiter für Eimeldingen. Diesem Dank schließt sich der Bürgermeister an. Sodann ergeht folgender

Beschluss

Gemeinde Eimeldingen

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
                                                                                                                                                     
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung i. V. m. § 18 GKZ hat der Gemeinderat am 17.02.2022 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:


§ 1
ERGEBNISHAUSHALT UND FINANZHAUSHALT

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
6.535.070
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
6.691.180
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-156.110
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
0
1.5 veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
-156.110
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
-156.110

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.161.340
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
5.778.310
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender 
      Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
383.030
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
510.790
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.062.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.551.910
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
      (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-1.168.880
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
41.300
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-41.300
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-1.210.180



§ 2
KASSENKREDITERMÄCHTIGUNG

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf        500.000,00 €.
festgesetzt.



§ 3
REALSTEUERSÄTZE

Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        300 v.H.
       b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        310 v.H.
       der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.
    der Steuermessbeträge.


§ 4
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von 
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen 
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) 
wird festgesetzt auf                                   3.100.000,00 €.


§ 5
KREDITERMÄCHTIGUNG

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf        0,00 €
festgesetzt.


§ 6
STELLENPLAN

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr