Erweiterung Ev. Kindergarten St. Martin - Entscheidung über die Variante Neubau oder Aufstockung mit Anbau - Vergabe der Architektenleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde ist der öffentlichen Sitzung am 14.10.2021 über den aktuellen Sachstand der erforderlichen Erweiterung des Ev. Kindergarten St. Martin informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Varianten Neubau und Aufstockung mit Anbau des Bestandsgebäudes näher untersucht.
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.


Aufstockung und Anbau


Vorteile:
  • Grobplanung bereits vorhanden
  • Bestehendes Gebäude kann erhalten werden
  • Kürzere Bauzeit

Nachteile:
-        Aufstockung ist statisch machbar, jedoch mit Einschränkungen 
(lt. Berechnungen eines Statikers): Im EG wäre eine zusätzliche Stabilisierung für Horizontalkräfte erforderlich = Erdbeben, ferner wäre auf dem Dach keine PV Anlage möglich 
-        Neue Anforderungen für die Nebenräume (Im Bestand fehlen Personalräume, Waschraum, Technikräume, Küche bzw. Essbereich)
       Hierfür wäre eine zusätzliche Gebäudevergrößerung (Anbau)erforderlich
       Elektrik im EG muss komplett erneuert werden 
       Nutzung EG für U3 Kinder ungeeignet: Keine Bodenheizung = kühle Bodenoberfläche, da Bodendämmung nach Standard 70er Jahre
       Hohe Brandschutzanforderungen an neues OG bzgl. 1. Rettungsweg über das große bestehende Eingangsfoyer
       während der Bauzeit kann die Betreuung nicht im Bestandsgebäude stattfinden – Ausweichräumlichkeiten erforderlich – hohe Kosten

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         2.800.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca.                   250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                3.050.000,00 Euro

Neubau

Vorteile:
  • Gebäude wäre energetisch und technisch auf aktuellem Stand
  • Raumauf- und -einteilung nicht an den Bestand gebunden und kann an die neue Pädagogik angepasst werden
  • bei der Variante Neubau neben dem Bestandsgebäude könnte die Betreuung im Bestand erfolgen und es müssten keine Ausweichräumlichkeiten (Raumeinheiten oder Anmietung bzw. Umbau von Räumlichkeiten) gesucht und finanziert werden 

Nachteile:
  • höhere Investitionskosten gegenüber Aufstockung mit Anbau
  • bei der Variante Neubau neben dem Bestand müsste der Bebauungsplan geändert und der angrenzende Spielplatz „verlagert“ werden

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro


Bei der Variante Neubau stellt sich die Frage des Standorts. Hierzu gibt es u. a. folgende Alternativen:

Abriss Bestandsgebäude - Neubau an gleicher Stelle

  • Vorteil: 
keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, wenn der Neubau im „alten Baufenster“ untergebracht werden kann

  • Nachteil:
Ausweichräumlichkeiten in Form von Raumeinheiten (hohe Kosten für Miete, Erschließung etc.; Standortfrage…) oder andere Ersatzräumlichkeiten (Standort, Mietkosten, weitere Umbaukosten), zweimaliger Umzug erforderlich

Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca.                   250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                4.250.000,00 Euro


Neubau „neben“ dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung Spielplatzfläche 
(Grundstück Flst.-Nr. 2880)

  • Vorteil: 
Der Kindergarten könnte bis zur Inbetriebnahme im Bestandsgebäude (ohne „Anbau“) in Betrieb bleiben, somit bräuchten keine Ersatzräumlichkeiten für die Übergangszeit gesucht und auch nur einmal umgezogen werden
  • Nachteil:
Der Spielplatz würde während der Bauzeit nicht zu Verfügung stehen oder müsste temporär verlagert (Standortfrage) und nach Abriss des Bestandsgebäudes an anderer Stelle neben dem neuen Kindergarten neu errichtet werden. Auch wäre eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich

Grobkostenschätzung
Baukosten ca.                         4.000.000,00 Euro
Verlegung Spielplatz ca.           100.000,00 Euro
Änderung Bebauungsplan ca.             20.000,00 Euro
Gesamtkosten ca.                4.120.000,00 Euro


Neubau an anderer Stelle in „Eimeldingen West“

  • Vorteil:
s. o., auch müsste der Spielplatz nicht verlegt werden

  • Nachteil:
Neben der Standortfrage gibt es derzeit nur sehr wenige freie Grundstücke in Eimeldingen, die sich für den Kindergartenneubau eignen würden. Der Eigentümer eines Grundstücks im „Westteil“ wurde angefragt, ob er seine Baugrundstücke für einen Kindergartenneubau zur Verfügung stellen würde (Erwerb und/oder Grundstückstausch), was leider abgelehnt wurde.


Fazit: Seitens der Verwaltung wird unter Abwägung der o. a. Vor- und Nach-
          teile ein Kindergartenneubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbe-
          ziehung des Spielplatzgrundstücks präferiert.


Bei einem Neubau bedarf es der Entscheidung, welcher Architekt mit der Planung beauftragt werden soll. Dieses Thema ist sehr komplex. In der GPA-Mitteilung Bau 1/2000 wird hierzu u. a. ausgeführt: 

Zu unterscheiden sind Aufträge über/unter dem EU-Schwellenwert. 

Bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes gibt es zwei Möglichkeiten: 
       nationaler Wettbewerb nach den "Grundsätzen und Richtlinien auf den 
       Gebieten der Raumplanung des Städtebaues und des Bauwesens 
       (GRW) oder 
       eine freihändige Vergabe.

Bei der freihändigen Vergabe gibt es Verschiedene Arten der freihändigen Vergabe: 
       freihändige Einzelvergabe 
       Freihändige Mehrfachvergabe 
       Freihändiges Suchverfahren. 

Bei Aufträgen über dem Schwellenwert (derzeit 215.000 € netto) ist entweder ein EU-weiter Wettbewerb zu veranstalten oder europaweit nach VOF auszuschreiben. 

Die Gemeinde arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit dem Planungsbüro Schwarzwälder und Glier vertrauensvoll zusammen und hat damit beim Großprojekt „Sanierung der Reblandhalle“ sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Büro wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.06.2021 stufenweise mit der Aufstockung des Kindergartenbestandgebäudes beauftragt und hat Vorarbeiten für einen evtl. Neubau geleistet. Einen Neubau des Kindergartens würde das Planungsbüro Schwarzwälder und Glier unter Mitwirkung des Architekten Roland Böttcher (LPH 1-4) mit Erfahrungen im Kindergartenbau (Referenzobjekte: u. a. Kinderhaus Efringen-Kirchen und Neubau Heilpädagogisches Zentrum Tüllinger Höhe) gestalten und hat hierzu ein Honorarangebot in Höhe von 210.400,00 Euro (netto)vorgelegt.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine freihändige Vergabe an das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier vor.

Zunächst soll eine stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase (LPH) 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) erfolgen. Das Honorar bis einschließlich LPH 3 beläuft sich auf 61.319,04 Euro brutto. 

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“.

  1. Mit den Architektenleistungen wird das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) mit einem anteiligen Honorar in Höhe von 61.316,04 Euro (brutto).

Finanzen

Für die Kindergartenerweiterung wurden im Haushaltsplan 2021 1.000.000,00 Euro bereitgestellt, davon wurden Stand 31.01.2021 rund 16.000,00 Euro verbraucht, die restlichen Mittel werden übertragen. 

Des Weiteren ist im Haushaltsplan 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.000.000,00 Euro eingeplant.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher der Gemeinderat im Oktober 2021 über den damaligen Stand der erforderlichen Erweiterung des Ev. Kiga St. Martin informiert wurde. In der Zwischenzeit wurden vom Büro Schwarzwälder & Glier verschiedene Varianten wie bspw. eine Aufstockung zzgl. Anbau wie auch ein Neubau geprüft. Die verschiedenen Varianten haben sowohl Vor- wie auch Nachteile, welche in der Vorlage detailliert beschrieben und vom Vorsitzenden erläutert werden. 
Zum Raumprogramm - nach den aktuell gültigen Pädagogikstandards - wird ausgeführt, sodass die rund 1.100 m² Nutzfläche nur einen zweistöckigen Neubau als zweckdienlich erscheinen lassen. Ein Neubau an einer anderen Stelle im Westteil bspw. im Bruckacker, sowohl Tausch wie auch Erwerb, wurde bereits vom angefragten Eigentümer abgelehnt. 

Kurzfassung der Varianten mit Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
- Aufstockung mit Anbau                                         3.050.000 Euro
- Neubau (an einer anderen Stelle, reine Baukosten)        4.000.000 Euro
- Neubau (Abriss Bestand, Neubau an gleicher Stelle)         4.250.000 Euro 
- Neubau (neben Bestand und Einbeziehen Spielplatz)         4.120.000 Euro

Hinzukommen würden Anschaffungskosten für die beweglichen Einrichtungsgegenstände sowie evtl. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Zusammen mit einem Architekten wurden alle genannten Varianten untersucht, auch unter Beachtung des notwendigen Außen-/Gartengeländes, sodass auch die Verwaltung einen Neubau neben dem Bestandsgebäude unter Einbeziehen des angrenzenden Spielplatzgrundstückes favorisiert. 

Bei einem Neubau gilt es allerdings zu beachten, dass es für die Planung des komplexen Themas eines Architekten benötigt. Dabei müssen Aufträge über (ab 215.000 Euro netto Honorarleistung) und unter dem EU-Schwellenwert beachtet werden. Bei Aufträgen unter dem Schwellenwert gibt es zwei Möglichkeiten: nationaler Wettbewerb oder freihändige Vergabe. Und bei der freihändigen Vergabe wiederum: freihändige Einzelvergabe, freihändige Mehrfachvergabe oder freihändiges Suchverfahren. Bei Aufträgen über dem Schwellenwert ist entweder ein EU-weiter Wettbewerb zu veranstalten oder europaweit nach VOF auszuschreiben.

Das Bauleiterbüro Schwarzwälder & Glier wurde bereits im Juni 2021 stufenweise mit der damaligen Aufstockungsvariante beauftragt und hat entsprechende Vorarbeiten geleistet. Auch besteht seit langem eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit wie bspw. bei der Sanierung der Reblandhalle. Für den Kindergartenneubau hat das Bauleiterbüro in Zusammenarbeit mit dem Architekten Böttcher ein Honorarangebot in Höhe von 210.400 Euro netto (unter dem Schwellenwert) vorgelegt. 
Die Verwaltung schlägt aus besagten Gründen vor, im Wege der freihändigen Vergabe die Planung an Schwarzwälder & Glier zur vergeben, zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) zum Honorar in Höhe von 61.319,04 Euro. 

Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich das Bestandsgebäude in einem sehr schlechten Zustand befindet, insbesondere in Sachen Elektrik und Schallschutz, sodass sich die aktuelle Arbeitsbelastung für das pädagogische Personal suboptimal darstellt. 

Gemeinderat Herfort bedankt sich für die ausführliche Vorlage zum komplexen Thema des schon lange bekannten Sanierungsbedarfs. Seine im Kiga arbeitende Frau kann die aktuellen Arbeitsbelastungen bestätigen. Die Für und Wider eines Neubaus trotz der hohen Kosten von über 4 Mio. € auf dem angrenzenden Spielplatzgelände sprechen dafür, zumal während der Bauphase der Kiga-Betrieb parallel aufrechterhalten werden kann. Sollten in dieser Zeit Außenflächen fehlen, könnte über eine Anpachtung von angrenzenden Ackerflächen nachgedacht werden. Auch über einen Spielplatzersatz müsste man sich Gedanken machen. Architekt Böttcher wird in Kiga-Kreisen als guter Planer erachtet, vor allem unter dem pädagogischen Personal in Efringen-Kirchen. Mit Schwarzwälder & Glier hat die Gemeinde Eimeldingen ebenfalls sehr gute Erfahrungen gerade in Bezug auf die aktuelle Sanierung der Reblandhalle. 

Bürgermeister Friebolin erinnert an die im Ergebnishaushalt zu erwirtschaftenden Abschreibungen, welche sich bei einem so großen Projekt mit rund 4 Mio. € auf jährlich ca. 80.000 Euro belaufen werden. Dies entspricht einer Stelle in gehobenen Dienst. Dabei sollen aber die Kindergartengebühren weiterhin niedrig bleiben. Leider hat die Bundes- und Landesregierung die Zuschüsse zum Ausbau von Kindergartenplätzen eingestellt, da diese aktuell nur den Rechtsanspruch von Grundschulbetreuungsplätzen fördert. Ob der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung der Grundschüler im Gemeindeverwaltungsverband zentral oder durch jede Gemeinde selbst erfüllt werden muss, gilt es noch zu eruieren. Evtl. könnten Förderprogramm der KfW für den Neubau in Frage kommen, was noch geprüft werde. Trotz allem stellt diese Investition einen großen finanziellen Kraftakt für die Gemeinde dar. Doch hat die Gemeinde auch einen Rechtsanspruch zu erfüllen und Kinder sind unsere Zukunft.

Gemeinderätin Bleile hebt hervor, dass Sie die Neubauvariante eigentlich eine gute Lösung findet, Sie aber keine Blaupause des Kinderhauses Efringen-Kirchen haben möchte und fordert, dass der Gemeinderat bei der Planung mitbestimmen müsste. Allerdings befürchtet Sie, dass die veranschlagten 4,12 Mio.€ nicht reichen werden, zumal der Baukostenindex ständig steigt. Hinzukommen werden noch eine PV-Anlage, Außenanlagen/Spielplatz und das Inventar. Das alte Gebäude zu sanieren und aufzustocken sieht Sie nicht als richtigen Weg. Der Neubau soll nachhaltig, modern und energieeffizient werden. Ebenfalls soll die Kirchengemeinde miteinbezogen werden, auch im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung. Die sehr guten Erfahrungen mit Schwarzwälder & Glier kann Frau Bleile bestätigen, wobei Sie sich vom Architekt Böttcher erhofft, dass dieser mit neuen Ideen und modernen Materialien plant. 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die vorhandene Fläche begrenzt ist. Durch die Zweigeschossigkeit müssen Vorschriften wie Erdbebensicherheit und Brandschutz beachtet werden. Ebenso gilt es Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie die pädagogischen Aspekte/Konzepte im Auge zu haben.  
Gemeinderätin Bleile hebt hervor, dass eine gute Alternative der Architektenwettbewerb wäre, dieser aber Zeit benötigt und die Betreuungseinrichtungen sowie die Gemeindeverwaltung bereits jetzt schon unter akutem Platzmangel und Zeitdruck stehen. BM Friebolin bestätigt dies, wobei es anderen Gemeinden und Einrichtungen gleich gehen würde. 

Gemeinderätin Pohl sieht angesichts der geplanten Neubaugebiete, dass zusätzliche Plätze zügig, ohne Architektenwettbewerb geschaffen werden müssen. Der Neubau soll komplett mit erneuerbaren Energieträgern in Holzbau und evtl. sogar mit Erdwärmesonden errichtet werden. Die Energie aus der PV-Anlage kann für die Fußbodenheizung nach dem neusten Stand der Technik mitgenutzt werden. 

Gemeinderätin Dr. Azem zeigt sich etwas überrascht, da zuvor von einer Aufstockung und nun von einem Neubau gesprochen wird. Allerdings sieht sie auch, dass die Anforderungen gewachsen sind. Die Entscheidung für Neubaugebiete und somit für Wachstum der Gemeinde beinhaltet auch die Verpflichtung für gute Kinderbetreuungsplätze sowie bessere Arbeitsbedingungen für das Personal. 

Bürgermeister Friebolin betont nochmals, dass der Neubau einen großen finanziellen und administrativen Kraftakt für die Gemeinde darstellt. Eine Sanierung wie bspw. bei der guten Bausubstanz der Reblandhalle kommt hier leider nicht in Frage. Die Raumbedürfnisse für zwei Krippen- und drei Ü3-Gruppen zzgl. der Personal-, Neben-, Bewegungs-, Technik-, Mensa- und Sanitärräume lassen sich nur in einem Neubau geeignet planen. 

Nachdem keine weiteren Fragen/Anregen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat entscheidet sich bei der Erweiterung des Ev. Kindergartens St. Martin für die Variante „Neubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung der Spielplatzfläche, Grundstück Flst.-Nr. 2880“.

  1. Mit den Architektenleistungen wird das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier, Eimeldingen, beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2022 stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) mit einem anteiligen Honorar in Höhe von 61.316,04 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:41 Uhr