Der Gemeinderat wurde ist der öffentlichen Sitzung am 14.10.2021 über den aktuellen Sachstand der erforderlichen Erweiterung des Ev. Kindergarten St. Martin informiert.
Zwischenzeitlich wurden die Varianten Neubau und Aufstockung mit Anbau des Bestandsgebäudes näher untersucht.
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.
Aufstockung und Anbau
Vorteile:
- Grobplanung bereits vorhanden
- Bestehendes Gebäude kann erhalten werden
- Kürzere Bauzeit
Nachteile:
- Aufstockung ist statisch machbar, jedoch mit Einschränkungen
(lt. Berechnungen eines Statikers): Im EG wäre eine zusätzliche Stabilisierung für Horizontalkräfte erforderlich = Erdbeben, ferner wäre auf dem Dach keine PV Anlage möglich
- Neue Anforderungen für die Nebenräume (Im Bestand fehlen Personalräume, Waschraum, Technikräume, Küche bzw. Essbereich)
Hierfür wäre eine zusätzliche Gebäudevergrößerung (Anbau)erforderlich
- Elektrik im EG muss komplett erneuert werden
- Nutzung EG für U3 Kinder ungeeignet: Keine Bodenheizung = kühle Bodenoberfläche, da Bodendämmung nach Standard 70er Jahre
- Hohe Brandschutzanforderungen an neues OG bzgl. 1. Rettungsweg über das große bestehende Eingangsfoyer
- während der Bauzeit kann die Betreuung nicht im Bestandsgebäude stattfinden – Ausweichräumlichkeiten erforderlich – hohe Kosten
Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca. 2.800.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca. 250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca. 3.050.000,00 Euro
Neubau
Vorteile:
- Gebäude wäre energetisch und technisch auf aktuellem Stand
- Raumauf- und -einteilung nicht an den Bestand gebunden und kann an die neue Pädagogik angepasst werden
- bei der Variante Neubau neben dem Bestandsgebäude könnte die Betreuung im Bestand erfolgen und es müssten keine Ausweichräumlichkeiten (Raumeinheiten oder Anmietung bzw. Umbau von Räumlichkeiten) gesucht und finanziert werden
Nachteile:
- höhere Investitionskosten gegenüber Aufstockung mit Anbau
- bei der Variante Neubau neben dem Bestand müsste der Bebauungsplan geändert und der angrenzende Spielplatz „verlagert“ werden
Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca. 4.000.000,00 Euro
Bei der Variante Neubau stellt sich die Frage des Standorts. Hierzu gibt es u. a. folgende Alternativen:
Abriss Bestandsgebäude - Neubau an gleicher Stelle
keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, wenn der Neubau im „alten Baufenster“ untergebracht werden kann
Ausweichräumlichkeiten in Form von Raumeinheiten (hohe Kosten für Miete, Erschließung etc.; Standortfrage…) oder andere Ersatzräumlichkeiten (Standort, Mietkosten, weitere Umbaukosten), zweimaliger Umzug erforderlich
Grobkostenschätzung (Stand 11/2021)
Baukosten ca. 4.000.000,00 Euro
Ausweichräumlichkeiten
(Raumeinheiten) ca. 250.000,00 Euro
Gesamtkosten ca. 4.250.000,00 Euro
Neubau „neben“ dem Bestandsgebäude mit Einbeziehung Spielplatzfläche
(Grundstück Flst.-Nr. 2880)
Der Kindergarten könnte bis zur Inbetriebnahme im Bestandsgebäude (ohne „Anbau“) in Betrieb bleiben, somit bräuchten keine Ersatzräumlichkeiten für die Übergangszeit gesucht und auch nur einmal umgezogen werden
Der Spielplatz würde während der Bauzeit nicht zu Verfügung stehen oder müsste temporär verlagert (Standortfrage) und nach Abriss des Bestandsgebäudes an anderer Stelle neben dem neuen Kindergarten neu errichtet werden. Auch wäre eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich
Grobkostenschätzung
Baukosten ca. 4.000.000,00 Euro
Verlegung Spielplatz ca. 100.000,00 Euro
Änderung Bebauungsplan ca. 20.000,00 Euro
Gesamtkosten ca. 4.120.000,00 Euro
Neubau an anderer Stelle in „Eimeldingen West“
s. o., auch müsste der Spielplatz nicht verlegt werden
Neben der Standortfrage gibt es derzeit nur sehr wenige freie Grundstücke in Eimeldingen, die sich für den Kindergartenneubau eignen würden. Der Eigentümer eines Grundstücks im „Westteil“ wurde angefragt, ob er seine Baugrundstücke für einen Kindergartenneubau zur Verfügung stellen würde (Erwerb und/oder Grundstückstausch), was leider abgelehnt wurde.
Fazit: Seitens der Verwaltung wird unter Abwägung der o. a. Vor- und Nach-
teile ein Kindergartenneubau neben dem Bestandsgebäude mit Einbe-
ziehung des Spielplatzgrundstücks präferiert.
Bei einem Neubau bedarf es der Entscheidung, welcher Architekt mit der Planung beauftragt werden soll. Dieses Thema ist sehr komplex. In der GPA-Mitteilung Bau 1/2000 wird hierzu u. a. ausgeführt:
Zu unterscheiden sind Aufträge über/unter dem EU-Schwellenwert.
Bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes gibt es zwei Möglichkeiten:
• nationaler Wettbewerb nach den "Grundsätzen und Richtlinien auf den
Gebieten der Raumplanung des Städtebaues und des Bauwesens
(GRW) oder
• eine freihändige Vergabe.
Bei der freihändigen Vergabe gibt es Verschiedene Arten der freihändigen Vergabe:
• freihändige Einzelvergabe
• Freihändige Mehrfachvergabe
• Freihändiges Suchverfahren.
Bei Aufträgen über dem Schwellenwert (derzeit 215.000 € netto) ist entweder ein EU-weiter Wettbewerb zu veranstalten oder europaweit nach VOF auszuschreiben.
Die Gemeinde arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit dem Planungsbüro Schwarzwälder und Glier vertrauensvoll zusammen und hat damit beim Großprojekt „Sanierung der Reblandhalle“ sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Büro wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.06.2021 stufenweise mit der Aufstockung des Kindergartenbestandgebäudes beauftragt und hat Vorarbeiten für einen evtl. Neubau geleistet. Einen Neubau des Kindergartens würde das Planungsbüro Schwarzwälder und Glier unter Mitwirkung des Architekten Roland Böttcher (LPH 1-4) mit Erfahrungen im Kindergartenbau (Referenzobjekte: u. a. Kinderhaus Efringen-Kirchen und Neubau Heilpädagogisches Zentrum Tüllinger Höhe) gestalten und hat hierzu ein Honorarangebot in Höhe von 210.400,00 Euro (netto)vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt deshalb eine freihändige Vergabe an das Planungsbüro Schwarzwälder & Glier vor.
Zunächst soll eine stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase (LPH) 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) erfolgen. Das Honorar bis einschließlich LPH 3 beläuft sich auf 61.319,04 Euro brutto.