Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 19.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Neufassung/Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) wurde am 21.11.2017 beschlossen und trat zum 01.01.2018 in Kraft. Mit Schreiben vom 15.03.2022 ist die Freiwillige Feuerwehr mit dem Antrag/Wunsch auf die Gemeinde zugekommen, den Auslagenersatz für die Ausschussmitglieder zu erweitern. 

Dieser ist in § 3 Nr. 5 der FwES geregelt und hat folgende Fassung:

„Ein Pauschalbetrag von 200,00 EUR/Jahr wird dem Ausschuss vergütet, zur Entschädigung von Tätigkeiten, die in der bisherigen Auflistung nicht erfasst sind. Dieser wird durch den Kommandanten an die Mitglieder angewiesen und der Gemeinde jährlich nachgewiesen.“

Künftig sollen die Ausschussmitglieder eine jährliche Aufwandsentschädigung wie folgt erhalten:

Auslagenersatz der Ausschussmitglieder
Schriftführer                                                                200,00 €
Alterswehrobmann                                                100,00 €
Mannschaftssprecher                                                 100,00 €/Sprecher
Kassierer                                                                100,00 €
Stv. Kassierer                                                          50,00 €“

Dies wird damit begründet, dass diese KameradenInnen die Feuerwehr erheblich unterstützen, für diese Funktionen zwischenzeitlich Stellenbeschreibungen vorhanden sind sowie einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Des Weiteren wurde beantragt/gewünscht, auch den § 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen und § 7 Entschädigung für Feuerwehrsicherheitsdienst anzupassen.

Die dort genannten Beträge sollen von 10,00 € auf 12,00 €/Stunde erhöht werden und werden mit der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns begründet.

Die Verwaltung spricht sich zur Stärkung und Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der KameradenInnen der Freiwilligen Feuerwehr dafür aus, dem Antrag der Feuerwehr stattzugeben und die FwES bereits zum 01.06.2022 zu ändern.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen.

Finanzen

Gegenüber dem Haushaltsansatz 2022 sind Mehrausgaben von rund 500,00 € zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt stellvertretend für den Feuerkommandanten Ehrengarth seinen anwesenden Stellvertreter, Herrn Sander im Zuhörerraum. 

Die Gemeinderäte Marx und Schamberger (Funktionsträger in der Frw. Feuerwehr) nehmen aufgrund Befangenheit im Zuhörerraum Platz. 

Gemäß den Ausführungen in der Beschlussvorlage führt der Vorsitzende aus, dass die letzte Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Mit Schreiben vom 15.03.2022 stellte die Feuerwehr den Antrag, den Auslagenersatz für die Ausschussmitglieder zu erweitern. Bisher wurde in § 3 Nr. 5 der FwES geregelt, dass zur Entschädigung von Tätigkeiten, die in der bisherigen Auflistung nicht erfasst sind, mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro/Jahr vergütet werden. Künftig sollen die Ausschussmitglieder eine jährliche Aufwandsentschädigung wie folgt erhalten:

  • Schriftführer                                200 Euro
  • Alterswehrobmann                100 Euro
  • Mannschaftssprecher                100 Euro/Sprecher
  • Kassierer                                100 Euro
  • Stellvertretender Kassierer        100 Euro

Begründet wird der Antrag damit, dass Corona die Arbeit nicht leichter gemacht habe und viel ehrenamtliche Leistung erbracht wird. Durch die neue Entschädigungsregelung wird die Ausschussarbeit entsprechend der Funktion nicht mehr „nur“ pauschal gewürdigt.  

Zusätzlich soll gemäß Antrag auch § 5 die Entschädigung haushaltsführender Personen und nach § 7 die Entschädigung für Feuerwehrsicherheitsdienste angepasst werden. Hier soll der Stundensatz von derzeit 10 Euro auf 12 Euro angehoben werden. 
Die Verwaltung spricht sich zur Stärkung und Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Kameraden/innen der Feuerwehr für die beantragten Anpassungen aus. Die Änderung soll bereits zum 01.06.2022 in Kraft treten. Im Haushalt 2022 sind hierfür mit Mehrausgaben in Höhe von rund 500 Euro zu rechnen. 

Gemeinderätin Pohl steht absolut hinter der verlässlichen Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr. Nach kurzer Klärung des Begriffes bzgl. „haushaltsführende Personen“, welche keinen eigenen Verdienst, sprich nicht berufstätig, aber mit eigenem Haushalt sind, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Im Anschluss an die Beschlussfassung: 

Herr Sander bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern und dem Vorsitzenden für die einstimmige Bewilligung des Antrages und der einhergehenden Wertschätzung bzgl. der zahlreichen ehrenamtlichen Einsätze auch im Namen seiner Kammeraden/innen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Änderungssatzung Feuerwehrentschädigungssatzung_Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:47 Uhr