Bauantrag - Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf Flst. 1543/6, Rebenstr. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderatssitzung, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 24.05.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung ist vorwiegend Wohnnutzung vorhanden. 

Auf dem bereits bebauten Grundstück 1543/6 soll das bestehende Wohngebäude erweitert und aufgestockt werden. So entstehen zwei Wohneinheiten mit jeweils über 100 m² Wohnfläche. Der Umbau fügt sich von der Höhe und der Grundfläche ausgehend in die Umgebungsbebauung ein. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken. 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich B der Stellplatzsatzung von Eimeldingen, mit Rechtskraft vom 09.01.2018, befindet. Somit sind je Wohneinheit ab 45 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen.

Bauort/Straße:                         Rebenstr. 6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Anbau und Aufstockung eines bestehenden 
Zweifamilienwohnhauses

Flst. Nr.:         1543/6

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         10.05.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 1543/6, Rebenstr. 6 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu dem Bauvorhaben begrüßt der Vorsitzende Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach. Frau Fischer führt aus, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt und in der näheren Umgebung vorwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Auf dem bereits bebauten Grundstück soll nun das bestehende Wohngebäude erweitert und aufgestockt werden. So entstehen zwei Wohneinheiten mit jeweils über 100 m² Wohnfläche. Der Anbau dient auch als Balkon, wobei der Baukörper über ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Gebäudehöhe von ca. 8 m aufweist. Der Anbau fügt sich von der Höhe und der Grundfläche ausgehend in die Umgebungsbebauung ein. Planungsrechtlich bestehen deshalb keine Bedenken. Allerdings weist Frau Fischer darauf hin, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung von Eimeldingen, mit Rechtskraft vom 09.01.2018, befindet. Somit sind je Wohneinheit ab 45 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen. Bürgermeister Friebolin zeigt per Beamer die Ansichten und den Lageplan des Vorhabens. 
Gemeinderat Herfort fragt nach, ob es für den Bauherren schwierig werden wird, die geforderten Stellplätze nachweisen zu können. Frau Fischer erklärt, dass die auf dem Grundstück befindliche Doppelgarage und die zwei davor vorhandenen Parkplatzflächen den Anforderungen bereits gerecht werden. Der Vorsitzende merkt an, dass die Baurechtsbehörde die letztendliche Prüfung derartiger Vorgaben obliegt. Der Bauantrag ist ein unproblematisches Vorhaben ohne jegliche notwendige zusätzliche Befreiung. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Anbau und Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 1543/6, Rebenstr. 6 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:48 Uhr