Bauantrag (Seither) - Errichtung einer Garage auf Flst. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderatssitzung, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 18.05.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ifang II“ mit Rechtskraft vom 02.04.1996. 
Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3509 soll an Stelle der bestehenden Einzelgarage eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet werden. Auf dem geplanten Flachdach ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben insofern entgegen, dass die geplante Garage, wie bereits die vorher genehmigte Garage, westlich außerhalb des Baufensters gebaut werden soll. Hierfür ist die Zufahrt bereits vorhanden und der östliche Teil des Baufensters ist nicht bebaut. Darüber hinaus soll die geplante Garage mit einem Flachdach ausgestattet werden, wohingegen der Bebauungsplan vorsieht, dass Garagen die gleiche Dachform wie die zugehörigen Hauptgebäude aufweisen sollen. 
Da in dem Bebauungsplangebiet bereits Garagen mit Flachdach sowie Garagen in ähnlicher Anordnung zum Hauptgebäude vorhanden sind und eine Installation einer Photovoltaikanlage an sinnvoller Stelle grundsätzlich zu begrüßen ist, bestehen gegenüber dem Bauantrag und dem Antrag auf Befreiung keine planungsrechtlichen Bedenken.

Bauort/Straße:                         Gustave-Fecht-Weg 3, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Garage
       
Flst. Nr.:         3509

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         13.05.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Ja

Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3 und der beantragten Befreiung: 
Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach 
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Frau Fischer geht auf das Bauvorhaben ein, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ifang II“ mit Rechtskraft vom 02.04.1996 liegt. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 3509 soll an Stelle der bestehenden Einzelgarage eine Doppelgarage mit Flachdach errichtet werden. Auf dem geplanten Flachdach ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wichtig zu beachten ist, dass der Bebauungsplan dem Vorhaben insofern entgegensteht, dass die geplante Garage (wie bereits die vorher genehmigte Garage) westlich außerhalb des Baufensters gebaut werden soll. Hierfür ist die Zufahrt bereits vorhanden und der östliche Teil des Baufensters ist nicht bebaut. Darüber hinaus soll die geplante Garage mit einem Flachdach ausgestattet werden, wohingegen der Bebauungsplan vorsieht, dass Garagen die gleiche Dachform wie die zugehörigen Hauptgebäude aufweisen sollen. Da in dem Bebauungsplangebiet bereits Garagen mit Flachdach sowie Garagen in ähnlicher Anordnung zum Hauptgebäude vorhanden sind und eine Installation einer Photovoltaikanlage an sinnvoller Stelle grundsätzlich zu begrüßen ist, bestehen gegenüber dem Bauantrag und dem Antrag auf Befreiung keine planungsrechtlichen Bedenken. 
Bürgermeister Friebolin zeigt auch dieses Vorhaben mit div. Ansichten per Beamer und ergänzt, dass laut heutiger Mitteilung der Baurechtsbehörde noch eine zweite Befreiung bezüglich der „Überschreitung der rückwärtigen Gebäudeflucht um 2m“ zu beantragen ist. Demzufolge wurde die Beschlussvorlage per „Tischvorlage“ ergänzt.  

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Bürgermeister Friebolin ist sich sicher, dass sich der im Zuhörer-Bereich befindliche Bauherr über den einstimmigen Beschluss freut und bedankt sich bei Frau Fischer für die Ausführungen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Garage auf Flst.-Nr. 3509, Gustave-Fecht-Weg 3 und der beantragten Befreiung: 
Änderung der vorgeschriebenen Dachform: Satteldach zu Flachdach 
wird auf der Grundlage des B-Plans „Ifang II“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:48 Uhr