Kindergartenbeiträge - Beitragsanpassungen Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderatssitzung, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Gemeinderatssitzung 23.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2015 eine stufenweise moderate Anpassung der Kindergartenbeiträge beschlossen. Die Anpassung soll dabei alle zwei Jahre erfolgen.

Zum 01.09.2020 wurden die Beiträge für die U3 Regelgruppe, U3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung U3 und Ü3 um 5% erhöht.
Zum 01.01.2022 wurden die Beiträge für die Ü3 Regelgruppe, Ü3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr angepasst.

Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie der Integration. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. 
Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent. 
Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch Familien und Sorgeberechtigten gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Die Elternbeiträge in der Gemeinde decken derzeit nur rund 15% der Kosten ab. 

Alleine die tariflichen Erhöhungen bei den Personalausgaben der ErzieherInnen betrugen 2018 durchschnittlich 3,11%, 2019 3,02%, 2020 1,03%, 2021 1,4% und 2022 1,8%. Des Weiteren erhalten die Beschäftigten ab 1. Juli 2022 in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Erziehungsdienstes um jährlich weitere 3,7 Prozent.
Auch die stark gestiegenen Energiekosten sollten nicht unberücksichtigt bleiben.

Um das Delta zwischen dem angestrebten Ziel eines Kostendeckungsgrades von 20% nicht zu groß werden zu lassen, wird für die kommenden beiden Jahre eine Anpassung der Elternbeiträge jährlich um 4% (2022/2023) bzw. 5% (2023/2024) vorgeschlagen. Auch bei den vorgeschlagenen Beitragsanpassungen würden die Elternbeiträge vergleichsweise (Umlandgemeinden/Empfehlungen Städte- und Gemeindetag) auf einem recht niedrigen Niveau liegen. 

Die Anpassung der Elternbeiträge ist mit der ev. Kirchengemeinde abgestimmt. 

Die Elternbeiträge sollen zum 01.09.2022 wie folgt erhöht werden:

Betreuungsform
alter Betrag
Erhöhung um 
=
neuer Betrag
gerundet
Regel 1. Kind
118,00 €
4 %
  4,72 €
123,00 €
Regel 2. Kind
  76,00 €
4 %
  3,04 €
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
140,00 €
4 %
  5,60 €
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  92,00 €
4 %
  3,68 €
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
154,00 €
4 %
  6,16 €
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
101,00 €
4 %
  4,04 €
105,00 €
Regel U3
183,00 €
4 %
  7,32 €
190,00 €
VÖ 13.30 U3
202,00 €
4 %
  8,08 €
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
219,00 €
4 %
  8,76 €
228,00 €
GT U3, 1. Kind
350,00 €
4 %
14,00 €
364,00 €
GT U3, 2. Kind
227,00 €
4 %
10,80 €
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
267,00 €
4 %
10,68 €
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
174,00 €
4 %
  6,96 €
181,00 €

Sowie zum 01.09.2023 wie folgt erhöht werden:

Betreuungsform
alter Betrag
Erhöhung um 
=
neuer Betrag
gerundet
Regel 1. Kind
123,00 €
5 %
  6,15 €
129,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
5 %
  3,95 €
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
5 %
  7,30 €
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
5 %
  4,80 €
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
5 %
  8,00 €
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
5 %
  5,25 €
110,00 €
Regel U3
190,00 €
5 %
  9,50 €
200,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
5 %
10,50 €
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
5 %
11,40 €
239,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
5 %
18,20 €
382,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
5 %
11,80 €
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
5%
13,90 €
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €
5 %
  9,05 €
190,00 €

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2022 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2022
Regel 1. Kind
123,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
Regel U3
190,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2023
Regel 1. Kind
129,00 €
Regel 2. Kind
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
110,00 €
Regel U3
200,00 €
VÖ 13.30 U3
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
239,00 €
GT U3, 1. Kind
382,00 €
GT U3, 2. Kind
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
190,00 €

Anlage:

  • Übersicht der Entwicklung der Elternbeiträge ab 2017

Finanzen

Mehreinnahmen von rund 1.000,00 € im Haushaltsjahr 2022 auf dem Sachkonto 332250, Kostenstelle 53650010 und rund 2.900,00 € im Haushaltsjahr 2023.

Diskussionsverlauf

Wie der Vorsitzende einleitend ausführt, hatte der Gemeinderat 2015 eine stufenweise moderate Anpassung der Kindergartenbeiträge beschlossen. Die Anpassung sollte dabei alle zwei Jahre erfolgen. Zum 01.09.2020 wurden die Beiträge für die U3 Regelgruppe, U3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung U3 und Ü3 um 5% erhöht. Zum 01.01.2022 wurden die Beiträge für die Ü3 Regelgruppe, Ü3 VÖ bis 13:30 Uhr und 14:30 Uhr angepasst. 
Die laut den Vertretern des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen geforderten 20% Kostendeckung wird in Eimeldingen dadurch nicht erreicht. Sie liegt derzeit bei 15%. Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie der Integration. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Ab 1. Juli 2022 werden die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro erhalten. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Erziehungsdienstes um jährlich weitere 3,7 Prozent. Die Empfehlung der Vertreter schlagen eine Erhöhung der Beiträge zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Höhe von 3,9% vor. 
Aus zuvor beschriebenen Umständen schlägt die Verwaltung vor, die Beiträge zum 01.09.2022 um 4% und zum 01.09.2023 um 5% zu erhöhen. Dies für den Leistungszeitraum von jeweils 11 Monaten pro Kindergartenjahr, da ein Monat ferienbedingt beitragsfrei gestellt wird. Im Vergleich zu den Beiträgen der Umlandgemeinden sind diese trotz der geplanten Erhöhung weiterhin sehr moderat. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anpassungen bereits mit der Kirchengemeinde abgestimmt wurden, sodass in beiden Einrichtungen weiterhin dieselben Beiträge je Betreuungsform erhoben werden.
Bürgermeister Friebolin ist bewusst, dass die Eltern dadurch mehr belastet werden, doch leider ist der Schritt notwendig geworden, da auch die Kostensteigerungen im Bereich der Energien dies erfordern. Trotz allem ist der Gemeinderat bemüht, die Kosten der Eltern so niedrig wie möglich zu halten. 
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2022 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2022
Regel 1. Kind
123,00 €
Regel 2. Kind
  79,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
146,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
  96,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
160,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
105,00 €
Regel U3
190,00 €
VÖ 13.30 U3
210,00 €
VÖ 14.30 U3 
228,00 €
GT U3, 1. Kind
364,00 €
GT U3, 2. Kind
236,00 €
GT Ü3, 1. Kind
278,00 €
GT Ü3, 2. Kind
181,00 €

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2023 wie folgt zu:

Betreuungsform
neuer Betrag
ab dem 01.09.2023
Regel 1. Kind
129,00 €
Regel 2. Kind
  83,00 €
VÖ 13.30 1. Kind
153,00 €
VÖ 13.30 2. Kind
101,00 €
VÖ 14.30 1. Kind
168,00 €
VÖ 14.30 2. Kind
110,00 €
Regel U3
200,00 €
VÖ 13.30 U3
221,00 €
VÖ 14.30 U3 
239,00 €
GT U3, 1. Kind
382,00 €
GT U3, 2. Kind
248,00 €
GT Ü3, 1. Kind
292,00 €
GT Ü3, 2. Kind
190,00 €

Anlage:

  • Übersicht der Entwicklung der Elternbeiträge ab 2017

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage_zuGRö-TOP6Entwicklung Kiga-Gebühren ab 2017 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:48 Uhr