Bauantrag -Errichtung/Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung nach §52 LBO


Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 09.03.2022

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebacker, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 21.09.2021. Auf dem bereits bebauten Flurstück Nr. 859/2 soll ein Anbau an das bestehende Wohngebäude errichtet werden. Der Bebauungsplan steht dem Vorhaben nicht entgegen, planungsrechtlich gibt es keine Einwände.


Bauort/Straße:                         An der Kander 1a, 79591 Eimeldingen

Flst. Nr.:         859/2

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         11.02.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) an das bestehende Wohngebäude auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a wird auf der Grundlage des B-Plan „Rebacker, 1.Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu dem Bauvorhaben begrüßt der Vorsitzende Frau Fischer von der Stadtbau Lörrach, welche beschreibt, dass dieses im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebacker 1“ mit Rechtskraft vom 21.09.2021 liegt. Auf dem bereits bebauten Flurstück soll der Anbau eines Hobbyraumes u. a. für Turmuhren an das bestehende Wohngebäude errichtet werden. Gemäß Lageplan und Ansichten wird das Vorhaben den Anwesenden optisch dargestellt. Der B-Plan steht dem Vorhaben nicht entgegen, die Baufenster werden eingehalten und planungsrechtlich gibt es ebenfalls keine Einwände. 

Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Anbau eines Hobbyraums (Turmuhrensammlung) an das bestehende Wohngebäude auf Flst.-Nr. 859/2, An der Kander 1a wird auf der Grundlage des B-Plan „Rebacker, 1.Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr