Bauantrag - Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 10.03.2022

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher gem. §34 BauGB zu beurteilen. Für das Vorhaben existiert bereits ein Bauvorbescheid, sodass wir die Abweichungen hierzu geprüft haben: Alle Gebäude sind in ihren Außenmaßen geringfügig kleiner geworden. Teilweise wurden die Loggien in Balkone umgeplant. Dies hat allenfalls gestalterische Auswirkungen. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke funktioniert so effektiv, dass die Balkone nach Rücksprache mit dem Architekten keinen erhöhten Schallbelastungen ausgesetzt sind. Die Veränderungen der Gebäude im Einzelnen: 
Haus B: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde leicht verschoben. Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus C: Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus D: Die Abtrennung Flur zu Laubengang wurde verschoben. 
Haus E: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde verschoben.
Grundsätzlich entspricht der Bauantrag weiterhin der Bauvoranfrage. Die städtebauliche Qualität bleibt ebenfalls erhalten. Das Vorhaben stellt einen beispielhaften Beitrag zur Innenentwicklung dar

Bauort/Straße:                         An der Kander, 79591 Eimeldingen

Flst. Nr.:         753, 753/1, 753/5, 753/7

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         18.02.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf den Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt zu diesem Bauantrag an, dass es die gleiche Straße betrifft. Frau Fischer fügt hinzu, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt und daher gem. §34 BauGB zu beurteilen ist. Für das Vorhaben existiert bereits ein Bauvorbescheid, sodass die Abweichungen hierzu geprüft wurden: Alle Gebäude sind in ihren Außenmaßen geringfügig kleiner geworden. Teilweise wurden die Loggien in Balkone umgeplant. Dies hat allenfalls gestalterische Auswirkungen. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke funktioniert so effektiv, dass die Balkone nach Rücksprache mit dem Architekten keinen erhöhten Schallbelastungen ausgesetzt sind. Die Veränderungen der Gebäude im Einzelnen:
 
Haus B: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde leicht verschoben. Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus C: Die Terrassen wurden zu Balkonen umgeplant. 
Haus D: Die Abtrennung Flur zu Laubengang wurde verschoben. 
Haus E: Auf der Nordseite wurde ein Aufzug angefügt. Die Abtrennung Flur zum Laubengang wurde verschoben.
Grundsätzlich entspricht der Bauantrag weiterhin der Bauvoranfrage. Die städtebauliche Qualität bleibt ebenfalls erhalten. Und um es mit den Worten von Herrn Färber zu beschreiben, stellt das Vorhaben einen beispielhaften Beitrag zur Innenentwicklung dar. 

Weiter geht Frau Fischer auch auf zwei zuvor gestellte Fragen aus der Bevölkerung an die Verwaltung ein:
  1. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze wurde geprüft. Bei Haus D und E werden jeweils 16x2 (Zweistöckige) überdachte Einstellplätze = 64 errichtet. Bei 40 Wohneinheiten sind 1,5 vorgeschrieben = 60 Fahrrad- wie auch KFZ-Plätze. Es wurden ebenfalls 60 KFZ-Stellplätze teilts in Tiefgarage eingeplant.
  2. Bezüglich der Frage nach Mülleimerplätzen sind diese bei Haus C und E vorgesehen. Das Müllfahrzeug kann sowohl rückwärts anfahren, wie auch notfalls im beengten Bereich hinter Haus C wenden. 

Die Prüfung aller Erfordernisse erfolgt aber grundsätzlich über die Baurechtsbehörde.  
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass der Bauherr P&F Immobilien AG die Planung des damaligen Gewinners des „Architektenwettbewerbs“, wilhelm und hovenbitzer, größtenteils übernimmt. Dem Gemeinderat sei die Entscheidung für P&F trotz alledem nicht leichtgefallen und so bleibt die Hoffnung auf entsprechende Umsetzung. 
Gemeinderätin Pohl freut sich, dass das Vorhaben voranschreitet, fragt aber nach den möglichen Energieträgern. Frau Fischer weist auf die einzuhaltenden Vorschriften bspw. zur Errichtung von PV-Anlagen hin. Der Vorsitzende ergänzt, dass bereits Sondierungsbohrungen erstellt wurden, wobei das Ergebnis bzgl. Erdwärme noch aussteht. Eine entsprechende Information wird dem Gemeinderat dann weitergeleitet.
Gemeinderätin Dr. Azem erinnert sich, dass vormals Spielplatzflächen vorgestellt wurden; sie diese aber in diesem Entwurf nicht erkennen könnte. Frau Fischer teilt mit, dass die LBO grundsätzlich Spielplatzflächen vorschreibt. Diese könnten im Innenbereich der vier Häuser oder auch auf der Fläche des Wendehammers platziert werden. Details werden bei der Prüfung der Außenanlagen ersichtlich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben geplant. 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Im Anschluss der Abstimmung: Der Vorsitzende freut sich, dass das Projekt durch den Beschluss des Bauantrages weiter auf den Weg gebracht wird und wünscht den Architekten und Vorhabenträgern eine gute Umsetzung. Frau Fischer dankt er für deren Ausführungen zu den Bauanträgen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung von 5-dreigeschossigen Wohnhäusern auf den Flst.-Nr. 753, 753/1, 753/5, 753/7, An der Kander wird vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr