Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung auf einer Teilstrecke von ca. 50 m im Fischinger Weg - Baufreigabebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Abwässer der Wohngebäude im Fischinger Weg werden derzeit über die vorderliegenden Grundstücke in die Abwasserleitung der B 3 eingeleitet.

Bei der Planung des Neubaus auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1444/3 wurde die Entwässerung zunächst über eine 50 m lange private Druckleitung im Fischinger Weg in die Dorfstraße geplant.

Eine private Druckleitung im öffentlichen Bereich könnte mittelfristig bei weiteren Bebauungen im Fischinger Weg hinderlich sein.

Die Verwaltung schlägt deshalb den Bau einer öffentlichen Abwasserleitung, zu-nächst bis zum Grundstück Flst.-Nr. 1443/3, auf einer Strecke von ca. 50 vor.

Das Ing.-Büro Rapp Regioplan schätzt die Baukosten inkl. Planung auf 55.000,00 Euro brutto.

In diesem Zuge wäre dann auch auf dieser Strecke die alte Wasserleitung zu er-neuern. Diese Kosten wurden vom Wassermeister auf rund 15.000,00 Euro netto geschätzt.

Bei einer möglichen Mitverlegung von Breitband über den Zweckverband würden sind die Kosten noch leicht reduzieren.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat erteilt die Baufreigabe für die Neuverlegung der Abwasserleitung (Mischsystem) bis zu einer Höhe von 55.000,00 Euro brutto und Wasserleitung bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro netto auf einer Teilstecke von ca. 50 m im Fischinger Weg.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 wurden im Finanzhaushalt 25.000 Euro für den Wasserleitungsbau und 150.000 Euro für den Kanalausbau bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin begrüßt diesbezüglich Herrn Werkhofleiter Sturm, welcher ausführt, dass die Wohngebäude im Fischinger Weg derzeit über die vorliegenden Grundstücke in die B3 entwässert werden. Im Wege einer Neubauplanung wurde die Entwässerung allerdings über eine 50 m lange Druckleitung im Fischinger Weg in die Dorfstr. geplant. Dies Vorgehensweise könnte sich im öffentlichen Bereich bei mittelfristig weiteren Bebauungen als hinderlich herausstellen, sodass eine neue Leitung geplant werden sollte. Aus diesem Grund soll eine öffentliche Abwasserleitung zunächst bis zum Grundstück 1443/3 auf einer Strecke von ca. 50 m errichtet werden. Das Vorhaben wird den Anwesenden per Lageplan vorgestellt. Laut Rapp Regioplan belaufen sich die Kosten hierfür auf 55.000 Euro brutto. Weiter sollte die marode Wasserleitung erneuert werden; hierfür wären weitere ca. 15.000 Euro netto zu veranschlagen. Könnten die Arbeiten im Zuge von Breitbandverlegung vorgenommen werden, würden sich die Kosten leicht reduzieren. 

Gemeinderat Herfort stellt die technische Frage, ob bei weiteren Erschließungen auch eine Freispiegelleitung in Frage kommen könnte. Dies bestätigt Herr Sturm mit dem Hinweis, dass dies von der Höhe der Bodenplatte aus möglich sein müsste.

Gemeinderat Bodack fragt nach, ob die Wasser- und Abwasserleitungen zu einem späteren Zeitpunkt verlängert werden können. Dies wird von Herrn Sturm bejaht.

Gerade bezüglich möglicher künftiger Bebauungen schlägt die Verwaltung vor, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Allerdings hat sich in der Beschlussvorlage ein kleiner Formulierungsfehler eingeschlichen, sodass der Beschluss von „Abwasserleitung (Mischsystem)“ in „Schmutzwasserleitung“ geändert wird.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Der Vorsitzende schlägt vor, da Herr Sturm noch in der Sitzung anwesend und für evtl. Fragen bezüglich TOP 9 „Verkehrskonzept für die Gemeinde Eimeldingen – Umsetzung von Handlungsfeldern“ aktuell zur Verfügung steht, diesen TOP vorzuziehen. Diesem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Protokollierung erfolgt jedoch in der Reihenfolge der Einladung.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die Baufreigabe für die Neuverlegung der Abwasserleitung (Mischsystem) bis zu einer Höhe von 55.000,00 Euro brutto und Wasserleitung bis zu einer Höhe von 15.000,00 Euro netto auf einer Teilstecke von ca. 50 m im Fischinger Weg.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr