Sportkonzept der Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen - Kunstrasenplatz und Sanierung der Sanitäranlagen - - Gewährung eines einmaligen Zuschusses - Gewährung von Darlehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen (SpVgg) ist bereits 2019/20 auf die Gemeinde mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Sportkonzepts, welches die Erstellung eines Kunstrasenplatzes und die Sanierung der Sanitäranlagen beinhaltet, zugekommen.

Die SpVgg erhielt 2021 die Zusage, dass sich die Gemeinde am Sportkonzept mit einem Höchstbetrag von 140.000 Euro (einmaliger Zuschuss) beteiligt.

Bei der Höhe des Zuschusses wurde die Wichtigkeit der SpVgg für das Gemeinwesen (Jugendarbeit und Integration), der wirklich schlechte Zustand des Sportplatzes und der sanitären Anlagen, aber auch die derzeitigen finanziellen Belastungen der Gemeinde (u. a. Sanierung der Reblandhalle, Kindergarten-erweiterung bzw. -neubau) berücksichtigt.

Des Weiteren wurde der SpVgg zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes die Bürgschaft für ein Darlehen, sowie ein weiteres Dar-lehen zur Finanzierung des Sportkonzepts in Aussicht gestellt.

Die Vorstandschaft der SpVgg rechnet aktuell mit folgenden Kosten:

Kunstrasenplatz:                        400.000,00 Euro
Sanierung Sanitäranlagen:           50.000,00 Euro
Gesamt:                                450.000,00 Euro



Mit Schreiben vom 03.02.2022 schlägt die SpVgg folgende Finanzierung vor/bzw. beantragt diese wie folgt:

-        Zinsloses Darlehen zur Vorfinanzierung der
der Zuschüsse des Badischen Sportbundes                  99.000,00 Euro
(84.000€ für den max. Zuschuss für den 
Platzneubau + 15.000€ für die Sanierung
des Sanitärtrakts)

-        Zinsloses Darlehen zur Restfinanzierung
des Kunstrasenplatzes und Sanitärtrakts                191.000,00 Euro

-        Bestätigung des 2021 zugesicherten 
Einmalzuschusses in Höhe von                                140.000,00 Euro

-        Eigenleistungen                                          20.000,00 Euro

Insgesamt:                                                        450.000,00 Euro

Das Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes könnte nach Eingang der Zuschüsse bei der SpVgg umgehend abgelöst wer-den. Das Darlehen für die Restfinanzierung könnte analog der Laufzeit der Ab-schreibungen des Kunstrasenplatzes über einen Zeitraum von 15 Jahren getilgt werden.

Die oben genannten Beträge für den einmaligen Zuschuss und die beiden zins-freien Darlehen stellen für die Gemeinde den Höchstbetrag dar.

Bei einem positiven Votum wird sich die SpVgg bemühen, weitere Einnahmen für die Finanzierung bspw. in Form von Sponsoring, Akquise von Spenden etc. zu generieren, um so die Höhe des Darlehens für die Restfinanzierung und da-mit auch die Tilgungslast von rund 12.500 Euro/Jahr zu senken. Die SpVgg ist nach eigenen Angaben finanziell in der Lage, die jährliche Tilgungsleistung zu tragen.

Die Gemeinde Eimeldingen möchte bei dieser sehr hohen finanziellen Unter-stützung der SpVgg bezüglich der Nutzung des neuen Kunstrasenplatzes mit-bestimmen können. Ferner soll die Gemeinde in Absprache mit der SpVgg über die nicht mehr erforderlichen Flächen des Pachtgeländes für andere Zwecke, die noch zu definieren sind, verfügen. Hierüber ist mit der SpVgg eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, welche Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist. 

Die Verwaltung spricht sich unter diesen Umständen dafür aus, der SpVgg die beantragten Darlehen zinsfrei zu gewähren. Mit einem neuen und modernen Kunstrasenplatz sowie sanierten Sanitäranlagen wäre der Sportverein seitens der Infrastruktur für die Zukunft wieder sehr gut aufgestellt.

Beschlussempfehlung

  1. Die Gemeinde gewährt für die Umsetzung des Sportkonzepts der SpVgg Märkt-Eimeldingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehensverträge für die lfd. Nrn. 2. und 3. mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022 bzw. Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaussichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung.

Finanzen

Die erforderlichen Mittel für die sind im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt bzw. werden aus den Jahren 2020 und 2021 übertragen.

Diskussionsverlauf

Bereits 2019/2020 ist die SpVgg auf die Gemeinde mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Sportkonzepts zur Erstellung eines Kunstrasens und die Sanierung der Sanitäranlagen zugekommen. Diesem Vorhaben hat die Gemeinde bereits 2021 mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro zugestimmt, wobei im Nachhinein die Auflösung der Aktivmannschaft in der Presse zu vernehmen war. 

Anhand des Lageplans zeigt der Vorsitzende die angedachte Umsetzung, wobei der alte Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden soll. Der jetzige Rasenplatz gleicht einem Acker mit erheblicher Verletzungsgefahr, sodass nach dem Umbau inkl. Sanierung des Sanitärtraktes ein geordneter Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die große hintere Rasenfläche soll geteilt werden. Die eine Hälfte bleibt eine Rasenspielfläche, die andere Hälfte soll der Gemeinde zur freien Nutzung überlassen werden. 

Der Vorstand des SpVgg rechnet aktuell mit folgenden Kosten: 
  • Kunstrasenplatz                                                 400.000 Euro
  • Sanierung Sanitärtrakt                                           50.000 Euro
GESAMTKOSTEN                                                450.000 Euro

Dabei schlägt der SpVgg folgende Finanzierung vor:
  • Zinsloses Darlehen zur Vorfinanzierung der
    der Zuschüsse des Badischen Sportbundes                  99.000 Euro
(84.000€ für den max. Zuschuss für den 
Platzneubau + 15.000€ für die Sanierung
des Sanitärtrakts)
  • Zinsloses Darlehen zur Restfinanzierung
    des Kunstrasenplatzes und Sanitärtrakts                191.000 Euro
  • Bestätigung des 2021 zugesicherten 
    Einmalzuschusses in Höhe von                                140.000 Euro
  • Eigenleistungen                                                  20.000 Euro
INSGESAMT:                                                        450.000 Euro

Das Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes könnten nach Eingang in Höhe von 99.000 Euro bei der SpVgg umgehend abgelöst werden. 
Das Darlehen für die Restfinanzierung in Höhe von 191.000 Euro könnte der SpVgg analog der Laufzeit der Abschreibungen des Kunstrasenplatzes über einen Zeitraum von 15 Jahren (jährlich rund 12.500 Euro) tilgen, wobei der bereits 2021 zugesagte Einmalzuschuss in Höhe von 140.000 Euro für die Gemeinde den Höchstbetrag darstellt. 
Auch die heute anwesenden Vertreter des SpVgg im Zuhörerraum warten nun auf die Entscheidung des Gemeinderates, um nach positivem Votum intensiv nach Sponsoren und weiteren Einnahmequellen suchen zu können. 
Bürgermeister Friebolin erinnert daran, dass der SpVgg eine gute Jugendarbeit leistet mit einer Aktivmannschaft, welche sich auch gerade bei der Integrationsarbeit von Flüchtlingen sehr engagiert. 

Gemeinderat Herfort kann sich dem Vorhaben sowie dem Vorschlag zur Finanzierung anschließen, auch wenn es für alle Beteiligten einen erheblichen Kraftakt darstellt. Auf die Frage, wie lange der SpVgg die Bauzeit einschätzt, teilt der 1. Vorsitzende, Herr Baumann mit, dass erst mit der Bewilligung des Sportförderantrages die Baufreigabe erfolgen kann. Danach rechnet er mit vier – fünf Monaten Bauzeit. Die Fertigstellung sollte noch dieses Jahr möglich sein. 

Bürgermeister Friebolin ergänzt, dass ein wichtiges Kriterium auch die Vereinbarung über die Platznutzung sei. Die lfd. Nr.4 des Beschlussvorschlags kann gestrichen werden, da diese in Zusammen mit dem Vertrag über die Platznutzung separat zu beschließen sei.  Auch der Passus in Nr. 5“…Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022…“ kann gestrichen werden, da diese heute durch die Rechtsaufsicht bestätigt wurde. 

Da der Kunstrasenplatz eingezäunt und somit der Öffentlichkeit nicht ungehindert zur Verfügung stehen kann, fragt Gemeinderätin Pohl nach, ob zumindest andere Vereine diesen mitbenutzen dürfen. Dies wird von Herrn Baumann kritisch gesehen, da zum einen dadurch weitere Einnahmen verbucht werden könnten, andererseits aber bereits zahlreiche Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen bestehen, welche den Platz nutzen würden und dadurch es evtl. keine freien Zeiten gebe könnte. Die Umzäunung des Platzes ist laut den Sportbundvorgaben aber zwingend vorgeschrieben.

Gemeinderätin Dr. Azem findet die Unterstützung des Sportvereins grundsätzlich gut, weist aber darauf hin, dass „Darlehen müssen Darlehen bleiben“. Dieses wie auch die Nutzung weitere Flächen sowie die evtl. Vermietung an andere muss klar in einer Vereinbarung mit dem SpVgg niedergeschrieben werden. Weiter gilt festzuhalten, was passiert, falls der Verein seinen Rückzahlungen nicht nachkommen kann/wird. Schließlich hat die Gemeinde derzeit viele große Projekte zu stemmen. 

Nachdem keine weiteren Fragen und Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag ohne die vorherige Nr. 4. und ohne den Passus bzgl. Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans in Absatz 5 gesamthaft zur Abstimmung.

Im Anschluss an die Abstimmung: Bürgermeister Friebolin bedankt sich bei den anwesenden Vertretern des SpVgg und stellt nochmals klar, dass die Finanzhilfen für die Gemeinde einen erheblichen Kraftakt darstellen in der Hoffnung, dass die Unterstützung entsprechend geschätzt werde. 

Beschluss

  1. Die Gemeinde gewährt für die Umsetzung des Sportkonzepts der SpVgg Märkt-Eimeldingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt für die Zwischenfinanzierung der Zuschüsse des Badischen Sportbundes ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 99.000 Euro.

  1. Die Gemeinde gewährt der SpVgg zur Restfinanzierung des Sportkonzepts ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 191.000 Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren nach Auszahlung und ist bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehensverträge für die lfd. Nrn. 2. und 3. mit der SpVgg Märkt-Eimeldingen abzuschließen.

  1. Die Gewährung des einmaligen Zuschusses und der zinslosen Darlehen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022 bzw. Genehmigung der Darlehensverträge durch die Rechtsaussichtsbehörde sowie der noch zu schließenden Vereinbarung über die Platznutzung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr