Verkehrskonzept - Umsetzung der Handlungsfelder


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Eimeldingen hat ihr Gemeindegebiet mit Hilfe eines Verkehrskonzepts von unabhängiger Seite überprüfen und dabei Maßnahmen für Verbesserungen erarbeiten lassen. 

Aufgabe und Ziel war es, ein Verkehrskonzept zu erstellen, das maßgeblich die Schulwegsituation, die Parksituation sowie den Verkehrsfluss berücksichtigt. Das Verkehrskonzept sollte handlungsorientiert aus Sicht der Gemeinde sein und aufbauend auf der Analyse der verkehrlichen Situation konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation unterbreiten. Weiterhin sollte das Verkehrskonzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erstellt werden.
 
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde das Verkehrskonzept vorgestellt. In einem nächsten Schritt wurden am 15.07.2021 die 39 Handlungsempfehlungen priorisiert. In der Sitzung wurde u. a. zum Ausdruck gebracht, dass bei den für die Umsetzung erforderlichen Verkehrsschauen die Gremiumsmitglieder miteinbezogen werden und im Gemeinderat nochmals behandelt und beschlossen werden.

Eine Verkehrsschau mit Vertretern des Gemeinderats und der Straßenverkehrsbehörde hat am 13.10.2021 stattgefunden. Dort wurden u. a. folgende Handlungsempfehlungen angesprochen, die wie folgt umgesetzt werden können: 

  1. Ausweisung aller Straßen ohne Gehweg als verkehrsberuhigte Bereiche:
    Aufgrund der baulichen Voraussetzungen „niveaugleicher Ausbau“ und dem geringen Verkehrsaufkommen ist das Einrichten eines verkehrsberuhigen Bereichs möglich. Die Ausweisung von Parkflächen hat hier zu erfolgen. 

Die Gemeinde reicht hierzu bei der Verkehrsbehörde einen entsprechenden Markierungsplan ein.


  1. Ortseinfahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen:
    Eine Anpassung der Geschwindigkeiten an die Tempo 30 Zonen im Ort kann durch Schwellen oder eine Fahrbahnverengung nach dem Ortseingangsschild unterstützt werden.

  1. Kein Testen einer Einbahnstraßenregelung in der Dorfstraße:
       Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde für manche Anwohner eine umständlichere Anfahrt zu Ihren Anwesen bedeuten. Im Sinne des Dorfbildes – gerade im alten Kern von Eimeldingen – ist eine einheitliche Lösung als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau zielführender.

  1. Bauliche Verengung der Jurastraße:
       Angrenzend liegt der Kindergarten. Aus diesem Grund gibt es u.a. auch ein höheres Verkehrsaufkommen. Zusätzlich wird öfters so geparkt, dass Begegnungsverkehr schwierig wird. Durch Aufstellen von Pflanzkübeln auf Sperrflächen und Ausweisung von Parkflächen kann die Verkehrssituation entzerrt werden.

Die Maßnahmen 1 und 2 sollten aus Sicht der Verwaltung baldmöglichst geplant und umgesetzt werden, da es vermehrt zu Beschwerden aus der Bevölkerung kommt.

In einem ersten Schritt sollten an den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut werden. Die Planung könnte vom Werkhof in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten müssten ausgeschrieben werden. Eine Kostenschätzung des Werkhofs beläuft sich auf knapp 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung.

In einem zweiten Schritt sollte ein Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen auf jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Markierungs- und Beschilderungsplan) beauftragt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeindesrat stimmt der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept 2021 wie folgt zu:

  1. An den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ werden doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut.
       Die Baufreigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ wird erteilt.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen (Markierungs- und Beschilderungsplan) in den jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Straßen ohne Gehwege) zu beauftragen.

Finanzen

Im Haushaltsplan 2022 sind im Straßenunterhalt 50.000,00 Euro für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ziel des von unabhängiger Seite erstellten Verkehrskonzeptes war es, maßgeblich die Schulweg- und Parksituation sowie den Verkehrsfluss zu optimieren. Dazu wurden 39 Handlungsempfehlungen erstellt und bei einer Verkehrsschau im Oktober 2021 besprochen. Als erste Maßnahmenumsetzung werden folgende Punkte vorgesehen:
  1. Ausweisung aller Straße ohne Gehwege als verkehrsberuhigte Bereiche mit gekennzeichneten Parkflächen
  2. Ortseinfahrten aus Richtung Fischingen, Binzen und Haltingen mit Fahrbahnverengungen ausstatten, um Geschwindigkeitsreduzierungen zu erlangen
  3. Kein Testen einer Einbahnstraßenregelung in der Dorfstr., da dies die Anwohner belasten würde
  4. Bauliche Verengung der Jurastr., um dem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den ansässigen Kindergarten durch Pflanzkübeln und Ausweisung von Sperrflächen entgegenzuwirken

Die ersten beiden Maßnahmen sollen zügig angegangen werden, sodass die Ortseingänge „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ mit doppelseitigen Verengungen ausgestattet werden sollen. Eine Beispielskizze wird den Anwesenden durch Herrn Sturm vorgestellt. Die erhöhten, abgerundeten Randsteine werden in weiß gestrichen. Dazu muss zuvor der Bitumen entfernt werden, sodass die Erhöhung dann mit Muttererde bepflanzt werden kann. Des Weiteren sollen Beschilderungen auf die Verengung aufmerksam machen. Die Verengungen werden versetzt installiert, wobei jeweils eine Restfahrbahnbreite von 3,5 – 4,0m zur Verfügung steht. Die Verkehrsbehörde gibt hierzu Regelungen vor, wobei in Binzen auch Verengungen von unter 3,0 m vorzufinden sind. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die bisher angebrachten Bodenschwellen vor allem für den Winterdienst ein Problem darstellen und deshalb oft beschädigt wurden. Auch sogenannte „Berliner Kissen“ sind keine adäquate Lösung, weshalb nun die Variante mit den Verengungen für entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung sorgen soll. Die Bodenschwelle in der Rebenstr. ist aktuell funktionstüchtig, sodass diese noch nicht ersetzt wird. 

Gemeinderätin Pohl weist darauf hin, dass lediglich direkt bei den Schwellen auf die jeweilige 30-/50-Zone hingewiesen wird. Diesbezüglich gibt es laut Bürgermeister Friebolin bereits eine Genehmigung des Landratsamtes; wobei der Gemeinderat nochmals darüber beschließen wollte. 

Gemeinderat Herfort fragt, an welcher Stelle die Verengungen in der „Alten Basler Str.“ errichtet werden sollen, da bezüglich der ehemaligen Bodenschwellen und der Umfahrung dieser, extra Schilder auf dem nebenliegenden Gehweg angebracht wurden. Herr Sturm erklärt, dass das Landratsamt festlegen wird, wo die Verengungen errichtet werden dürfen. Er will der Verkehrsbehörde aber zuvor Skizzen mit aus Sicht der Gemeinde geeigneten Örtlichkeiten zukommen lassen.  

Bürgermeister Friebolin führt bzgl. der Maßnahmen aus, dass in einem zweiten Schritt ein Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen auf jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen unter Ausarbeitung von Markierungs- und Beschilderungsplänen beauftragt werden soll. 
Gemeinderätin Dr. Azem wünscht, dass der Planer sogleich die Dorfstr. miteinbeziehen soll, um dadurch gesamthaft leichter entscheiden zu können. 

Nachdem keine weiteren Fragen/Anregungen gestellt wurden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung unter 2. „inkl. Dorfstr.“ gesamthaft zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeindesrat stimmt der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Verkehrskonzept 2021 wie folgt zu:

  1. An den Ortseingängen „Alte Basler Str.“ und „Binzener Str.“ werden doppelseitig versetzte Fahrbahnverengungen geplant und gebaut.
       Die Baufreigabe bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je doppelseitig versetzter Fahrbahnverengung in der „Binzener Straße“ und „Alte Basler Str.“ wird erteilt.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Verkehrsplaner mit der Ausweisung von Parkflächen (Markierungs- und Beschilderungsplan) in den jetzigen und künftigen verkehrsberuhigten Bereichen (Straßen ohne Gehwege) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.10.2023 10:42 Uhr