Bauantrag Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhaus auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderatssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem bereits bebauten Grundstück 2923 soll ein vorhandener Schuppen abgebro-chen und an gleicher Stelle ein Anbau an das bestehende Hauptgebäude errichtet wer-den. Des Weiteren sollen auf dem Grundstück ein Carport und ein Gartenhaus entstehen. 
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Märkter Str. 6, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Abbruch eines Schuppens, 
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, 
Neubau eines Carports und Gartenhauses
       
Flst. Nr.:         2923

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         29.07.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:         Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhauses auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin stellt das Bauvorhaben in der Märkter Straße vor. Dieser beinhaltet den Abbruch eines Schuppens, den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie den Neubau eines Carports und eines Gartenhauses. Da sich das Grundstück nicht in einem Gebiet eines Bebauungsplans befindet, gelten die Vorschriften des § 34 BauGB. Anhand von Lageplänen und Schnitten wird den Anwesenden das Vorhaben vorgestellt. 
Die Stadtbau Lörrach wurde diesbezüglich um Stellungnahme gebeten, welche den Bauantrag wie folgt beurteilt: „Auf dem bereits bebauten Grundstück 2923 soll ein vorhandener Schuppen abgebrochen und an gleicher Stelle ein Anbau an das bestehende Hauptgebäude errichtet werden. Des Weiteren sollen auf dem Grundstück ein Carport und ein Gartenhaus entstehen. Das Vorhaben liegt im unbebauten Innenbereich nach § 34 BauGB (teilaufgehobener Bebauungsplan „Beim Märkter Steg – Bruckacker“). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.“ 

Diese Ansicht teilt auch die Verwaltung, sodass, nachdem keine Fragen gestellt werden, der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung gibt.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Abbruch eines Schuppens, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports und Gartenhauses auf Flst.-Nr. 2923, Märkter Str. 6 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden gem. §34 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
2 Abbruchlageplan (.pdf)
2 Abstandsflächenplan (.pdf)
2 Lageplan Maßstab 1 zu 500 (.pdf)
3 14 Neubau GARTENHAUS (.pdf)
3 15 Neubau CARPORT (.pdf)
3 23 Schnitt A Anbau (.pdf)
3 24 Schnitt B Anbau (.pdf)
3 33 Ansichten Nord und Ost Anbau (.pdf)
3 34 Ansichten Süd und West Anbau (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:51 Uhr