Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821, Bahnweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderatssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Einreichung Antrag zur Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem Grundstück 2821 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtskraft vom 31.03.1972. 
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich ein. Die geplante Unterbringung für Fahrräder überschreitet geringfügig, um etwa einen halben Meter, die für Garagen vorgesehene Fläche. Die GRZ wird eingehalten. Zudem ist die Garage mit geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für Pkw-Garagen von 2,4 m. Für diese Überschreitung liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Gemäß der Planung schließt die Garage mit einer Höhe von 3,0 m mit der Oberkante des Erdgeschosses ab. Dies ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, da optisch ein Versprung vermieden wird. 
Gegenüber dem Bauvorhaben und der damit verbundenen, beantragten Befreiung be-stehen keine Bedenken.


Bauort/Straße:                         Bahnweg 5, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
       
Flst. Nr.:         2821

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         03.08.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja



Befreiungen beantragt:                                 Ja

Die Garage ist mit den geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für PkW-Garagen von 2,4 m.

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821 und der beantragten Befreiung: Überschreitung des Höchstmaßes von Garagen um 0,60 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg -Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt auch diesen Bauantrag anhand von Lageplänen und Ansichten vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Bahnweg 5 und ist nach den Bestimmungen des Bebauungsplans „Beim Märkter Steg – Bruckacker“ mit Rechtkraft seit 1972 zu beurteilen.
Die Stadtbau Lörrach nimmt bezüglich des Vorhabens wie folgt Stellung: „Auf dem Grundstück 2821 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Beim Märkter Steg - Bruckacker" mit Rechtskraft vom 31.03.1 972. Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans grundsätzlich ein. Die geplante Unterbringung für Fahrräder überschreitet geringfügig, um etwa einen halben Meter, die für Garagen vorgesehene Fläche. Die GRZ wird eingeholten. Zudem ist die Garage mit geplanten 3,0 m höher als das im Bebauungsplan vorgegebene Höchstmaß für Pkw-Garagen von 2,4 m. Für diese Überschreitung liegt ein Antrag auf Befreiung vor. Gemäß der Planung schließt die Garage mit einer Höhe von 3,0 m mit der Oberkante des Erdgeschosses ab. Dies ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, da optisch ein Versprung vermieden wird. Gegenüber dem Bauvorhaben und der damit verbundenen, beantragten Befreiung bestehen keine Bedenken.“
Gemeinderat Herfort bittet den Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Garage begrünt werden soll. Bürgermeister Friebolin erklärt, dass dies bspw. im Sinne der Ökobilanz nur vorgeschlagen werden könne, da der B-Plan hierzu keine Vorgaben mache.  
Gemeinderätin Bleile fragt in dem Zusammenhang bzgl. Klimaschutz nach, wie Bauherren auf das Verbot von Steingärten aufmerksam gemacht werden. Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde nur das Einvernehmen des Vorhabens erteilen oder nicht-erteilen kann; die Genehmigung unter Beachtung aller Vorschriften obliegt dem Landratsamt als Baurechtsbehörde. 
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 2821 und der beantragten Befreiung: Überschreitung des Höchstmaßes von Garagen um 0,60 m wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg -Bruckacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
2 Lageplan Maßstab 1 zu 500 bunt (.pdf)
3 12_ gp_EG_EFH _FlSt.2821_hih (.pdf)
3 13_gp_OG_EFH _FlSt.2821_hih (.pdf)
3 22_gp_SCHNITTE_EFH _FlSt.2821_hih (.pdf)
3 33 _gp_ANSICHTEN NORD_EFH _FlSt.2821_hih (.pdf)
3 34_ gp_ANSICHTEN SÜD_EFH _FlSt.2821_hih (.pdf)
Befreiungsantrag (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:51 Uhr