Bauantrag Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst-Nr. 3653, Rebenstraße 13b


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderatssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 05.09.2022

Auf dem bereits bebauten Flurstück 3653 ist geplant, eine Dachgaube auf dem Dach des Hauptgebäudes, eine Terrasse auf dem Dach der Garage und eine Treppe zum Erreichen dieser Terrasse zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebenstraße“ mit Rechtskraft vom 03.07.2013. Es gilt die BauNVO von 1990. Der Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben nicht entgegen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken. 


Bauort/Straße:                         Rebenstr. 13 b, 79591 Eimeldingen

Bauvorhaben:         Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage
       
Flst. Nr.:         3653

Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am:         19.08.2022

Angrenzerbenachrichtigung erforderlich:        Ja

Befreiungen beantragt:                                 Nein

Beschlussempfehlung

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst.-Nr. 3653, Rebenstr. 13 b wird auf der Grundlage des B-Plans „Rebenstraße“ und vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Friebolin geht auf das Bauvorhaben ein, welches sich im gültigen Geltungsbereich des B-Plans „Rebenstr.“ befindet. Die geplante Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf der bestehenden Garage wird anhand von Lageplänen und Ansichten hinreichend vorgestellt. 
Die Stellungnahme der Stadtbau Lörrach lautet wie folgt: „Auf dem bereits bebauten Flurstück 3653 ist geplant, eine Dachgaube auf dem Dach des Hauptgebäudes, eine Terrasse auf dem Dach der Garage und eine Treppe zum Erreichen dieser Terrasse zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rebenstraße" mit Rechtskraft vom 03.07.2013. Es gilt die BauNVO von 1990. Der Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben nicht entgegen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.“
Gemeinderat Herfort erkundigt sich nach der Bewandtnis der weiteren rot eingezeichneten Linie des vorgestellten Lageplans.  Der Vorsitzende führt aus, dass diese nichts mit dem aktuellen Bauvorhaben zu tun hat, da es sich auch um ein anderes Grundstück handelt. 
Gemeinderätin Dr. Azem möchte wissen, ob auch die zweite Doppelhaushälfte mit einer Dachgaube versehen ist/wird. Die Beantwortung wird dem im Zuhörerraum anwesenden Bauherrn übergeben. Dieser verneint dies mit dem Hinweis, dass seine Familie mit drei Kindern zusätzlichen Platz und deshalb die Gaube benötigt.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Dachgaube und Terrasse auf bestehender Garage auf Flst.-Nr. 3653, Rebenstr. 13 b wird auf der Grundlage des B-Plans „Rebenstraße“ und vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
2 Abstandsflächenplan (.pdf)
2 Lageplan Masstab 1-500 (.pdf)
3 22 Schnitt (.pdf)
3 33 Nordansicht (.pdf)
3 36 Ostansicht (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:51 Uhr