Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderatssitzung, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einreichung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach §52 LBO
Bauort/Straße: Jurastr.6, 79591 Eimeldingen
Bauvorhaben: Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe
Flst. Nr.: 2880 und 2881
Eingang bei der Gemeinde Eimeldingen am: 08.09.2022
Angrenzerbenachrichtigung erforderlich: Ja
Bauvorhaben zu prüfen nach: B-Plan „Beim Märkter Steg- Bruckacker, 4. Änderung“
Befreiungen beantragt: Ja
Befreiung von der DIN 18024 –
Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen
Beschlussempfehlung
Für das Bauvorhaben Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6 und der beantragten Befreiung: Befreiung von der DIN 18024- Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker, 4. Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Wie der Vorsitzende einleitend ausführt, wurde der Neubau des Ev. Kindergarten St. Martin in der letzten Sitzung ausführlich thematisiert. Nach einstimmigem Beschluss soll an der vorgestellten Planung festgehalten werden.
Gemäß Lageplan soll im kommenden Jahr auf dem aktuellen öffentlichen Spielplatz der Neubau bei laufendem Kindergartenbetrieb errichtet werden. Nach dessen Umzug wird der Altbau abgerissen und der öffentliche Spielplatz auf dessen Stelle neu errichtet werden. Da der öffentliche Spielplatz in der Bauzeit zur Nutzung entfällt, wird aktuell nach einem Ausweichquartier gesucht. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es den Planern, wie auch der Verwaltung wichtig ist, bereits jetzt schon den Bauantrag zu stellen, um dann zu Beginn 2023 mit den Ausschreibungen beginnen zu können. Ferner wird auch noch auf das parallel laufende Änderungsverfahren des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit aktueller Kostenschätzung von nunmehr über 5 Mio. Euro stellt das Vorhaben eines der größten Projekte der Gemeinde dar.
Gemeinderat Kibbat wundert sich über die beantragte Befreiung bzgl. der DIN-Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85cm anordnen zu dürfen. Frau Flury beschreibt, dass diese Befreiung bei jedem Kindergartenneubau Not tut, damit die Kinder nicht ohne weiteres diese alleine betätigen können.
Nachdem keine Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.
Im Anschluss an die Abstimmung:
Der Vorsitzende schlägt vor, TOP 9 „FFW – Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines zweiten Stellvertreters / Bestätigung durch die Gemeinde“ vorzuziehen, da die jetzt anwesenden Herren Ehrengarth und Liedtke noch einen Anschlusstermin haben. Diesem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Protokollierung erfolgt jedoch in der Reihenfolge der Einladung.
Beschluss
Für das Bauvorhaben Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe auf Flst.-Nr. 2880 und 2881, Jurastr. 6 und der beantragten Befreiung: Befreiung von der DIN 18024- Vorschrift, die Schalter und Türgriffe auf eine Höhe von 85 cm anzuordnen wird auf der Grundlage des B-Plans „Beim Märkter Steg - Bruckacker, 4. Änderung“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
1 Baubeschreibung (.pdf)
1 Betriebsbeschreibung (.pdf)
220906KigaEimeldingenLAGEPLAN (.pdf)
3 12 Grundriss EG (.pdf)
3 13 OG 1 und Galerie (.pdf)
3 23 Schnitt A, 3 24 Schnitt B, 3 33 Nord, 3 34 Süd, 3 35 West, 3 36 Ost (.pdf)
4 Berechnungen Bruttorauminhalt und Grundfläche (.pdf)
5 Antrag auf Abweichung (.pdf)
Datenstand vom 26.10.2023 10:51 Uhr