Der Vorsitzende stellt den Bericht von Rechnungsamtsmitarbeiter Achim Blaschke zum Haushaltsverlauf 2022 der Gemeinde Eimeldingen vor:
Im Ergebnishaushalt ergibt sich folgendes Bild:
Die Landeszuweisungen entsprechen bis jetzt den geplanten Jahresansätzen Tendenz leicht nach oben sind erkennbar.
Die Einnahmen aus Grundsteuer A liegen derzeit bei rund 6.600 € und damit rund 2.400 € unter dem Planansatz von 9.000 €.
Die Einnahmen aus Grundsteuer B liegen derzeit bei rund 324.000 € und damit 1.000 € unter dem Planansatz von 325.000 €
Dagegen liegen die Einnahmen aus Gewerbesteuer derzeit bei rund 1.121.000 € rund 21.000 € über dem Planansatz von 1.100.000 €.
Nach der Fortschreibung der Mai-Steuerschätzung 2022 und dem Haushaltserlass 2023 können alle staatlichen Ebenen bis zum Jahr 2026 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Dies ist der Ausdruck der insgesamt noch guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Allerdings wurden gegenüber der vorigen Schätzung im Herbst 2021 die Erwartungen über das Ausmaß der steigenden Steuereinnahmen verringert.
Im Großen und Ganzen bewegen sich die Ausgaben im Planbereich.
Nach der Steuerschätzung vom 25.10.-27.10.2022 und dem damit verbundenen Haushaltserlass im November wird sich ein genaueres Bild ergeben.
Im Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt liegt der Ansatz der Einnahmen bei 2.701.190 €.
Bisher konnten 253.935 € an Ablösebeitrag Bahn vereinnahmt werden. (9,4%)
Das Gesamtbudget 2020 für Ausgaben liegt bei 3.241.730 €, davon wurden bisher 1.901.191 € investiert. (58,6%)
Für die größten Projekte die Generalsanierung Reblandhalle wurden
1.662.729,79 € (Plan 1.100.000 €+Ermächtigungsüberträge 1.187.811,37) und dem Neubau der Photovoltaikanlage auf der Halle wurden 67.226,89 € (Plan 66.000 €) ausgegeben.
Bürgermeister Friebolin merkt ergänzend an, dass die November-Steuerschätzung evtl. nichts Gutes für die Kommune bringen könnte. Auch die Vermarktung der Grundstücke „An der Kander“ läuft schleppend, da die Naturschutzbehörde noch einige große Forderung stellt. Erst nach deren Klärung, wird der Investor den Notartermin vereinbaren.
Positiv gilt es zu erwähnen, dass die Abrechnung zur Sanierung der Reblandhalle nahezu fertiggestellt ist – der Gemeinderat wird dann darüber informiert.
Nach Ansicht des Vorsitzenden ist ein Nachtrag notwendig, um die Gewerke im Januar 2023 ausschreiben zu können. Es ist leider anzunehmen, dass der Haushaltsplan 2023 vom Rechnungsamt nicht rechtzeitig zum Beschluss erstellt werden kann. Aktuell sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um auch ohne eine Darlehensaufnahme die Verpflichtungsermächtigungen um 1,355 Mio. Euro erhöhen zu können.
Gemeinderätin Bleile fragt nach, ob auf diesem Weg der evtl. bis dahin noch nicht fertiggestellte/beschlossene Haushalt 2023 umgehen werden kann. Dies wird vom Vorsitzenden bejaht, sofern auch dann die Baugenehmigung vorliegt. Das Rechnungsamt ist derzeit von personellen Engpässen und Krankheitsausfällen gebeutelt, dies betrifft auch die Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser wie auch die Eröffnungsbilanz. Mit dem Nachtrag kann das Projekt weiter vorangetrieben werden und wird nicht durch Formalien ausgebremst.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag bezüglich der § 1 – 6 gesamthaft wie folgt zur Abstimmung.
Gemeinde Eimeldingen
- Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Eimeldingen
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund von § 82 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 20.10.2022 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Nachtragshaushaltsplan
ERGEBNISHAUSHALT UND FINANZHAUSHALT
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. Ergebnishaushalt
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Bisher festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
|
Änderungen um (+/-) EUR
|
Neue festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
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1.1 Ordentlichen Erträge
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6.535.070
|
0
|
6.535.070
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1.2 Ordentlichen Aufwendungen
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-6.691.180
|
0
|
-6.691.180
|
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
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-156.110
|
0
|
-156.110
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1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
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0
|
0
|
0
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1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.3 und 1.4)
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-156.110
|
0
|
-156.110
|
1.6 Außerordentlichen Erträge
|
0
|
0
|
0
|
1.7 Außerordentlichen Aufwendungen
|
0
|
0
|
0
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1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.6 und 1.7) von
|
0
|
0
|
0
|
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.5 und 1.8) von
|
-156.110
|
0
|
-156.110
|
2. Finanzhaushalt
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Bisher festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
|
Änderungen um (+/-)
EUR
|
Neue festgesetzte (Gesamt-Beträge)
EUR
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2.1 Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
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6.161.340
|
0
|
6.161.340
|
2.2 Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
|
-5.778.310
|
0
|
-5.778.310
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf
des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
|
383.030
|
0
|
383.030
|
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
|
510.790
|
0
|
510.790
|
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
|
-2.062.700
|
0
|
-2.062.700
|
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
|
-1.551.910
|
0
|
-1.551.910
|
2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
|
-1.168.880
|
0
|
-1.168.880
|
2.8 Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
|
0
|
0
|
0
|
2.9 Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
|
-41.300
|
0
|
-41.300
|
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
|
-41.300
|
0
|
-41.300
|
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-1.210.180
|
0
|
-1.210.180
|
§ 2
KASSENKREDITERMÄCHTIGUNG
Der Höchstbetrag der Kassenkredite von 500.000,00 €.
bleibt unverändert.
§ 3
REALSTEUERSÄTZE
Die Realsteuersätze werden nicht verändert.
§ 4
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) erhöht sich um 1.355.000,00 € auf 4.455.000,00 €.
§ 5
KREDITERMÄCHTIGUNG
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bleibt unverändert bei 0,00 €.
§ 6
STELLENPLAN
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 bleibt unverändert.
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Eimeldingen für das Haushaltsjahr 2022.