Reblandhalle - Neufassung der Gebührenordnung - Festlegung der Nutzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Gebührenordnung der Reblandhalle stammt noch aus dem Jahr 1979. Die Gebührenhöhe wurden letztmals mit der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 neu festgesetzt.

Im Jahr 2021/22 wurde die Reblandhalle für rund 3,4 Mio. Euro saniert und dabei technisch und energetisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Dies hat zur Folge, dass sich die Abschreibungen und Wartungskosten deutlich erhöhen werden. Des Weiteren sind die Energiepreise stark gestiegen. 
Eine Anpassung der Nutzungsentgelte nach über 20 Jahren ist aus Sicht der Verwaltung geboten.

Vom Brandschutzsachverständigen wurden für die neuen Gegebenheiten eine neue Brandschutzordnung erarbeitet, welche zum 24.09.2012 in Kraft getreten ist:
  • Unter anderem gilt Im Gebäude ein generelles Rauchverbot. 
  • Auch der Umgang mit offenen Flammen ist außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche strengstens untersagt. Diese Regelung beinhaltet auch das Anzünden von Kerzen (z. B. auf Adventskränzen oder anderen Dekorationen), Räucherstäbchen oder ähnlichem.
  • Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, offene Flammen und offene Zündquellen, sind in allen Räumen verboten.

Deshalb ist vom Gemeinderat festzulegen, welche Nutzung künftig in der Reblandhalle stattfinden soll.

In der Anlage sind die neu vorgeschlagenen Gebühren und Nutzungen aufgeführt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Anlage: Neufassung Gebührenordnung und Nutzungsbedingungen


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Finanzen

Das Defizit im Ergebnishaushalt der Reblandhalle wird sich je nach Nutzung und Auslastung verringern.

Rechtslage

(je nach Auslastung müsste über einen Hallenwart nachgedacht werden)

Diskussionsverlauf

Wie Bürgermeister Friebolin einleitend ausführt, stammt die Gebührenordnung der Reblandhalle noch aus dem Jahr 1979 und die Gebühren wurden letztmals zum 01.01.2002 angepasst. Nach dem neuen Haushaltsrecht müssen jetzt die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Durch Sanierung des Gebäudes inkl. Technik und Brandschutz habe sich diese, wie auch die Wartungskosten, deutlich erhöht. Eine Anpassung der Nutzungsgebühren ist deshalb geboten. 
Gemeinderätin Dr. Azem hat hierzu dankenswert eine übersichtliche, verknüpfte Excel-Tabelle erstellt, welche die möglichen Vermietungsangebote in diverse Pakete, Nutzer und Zeitfenster unterscheidet. 
Hinzugefügt müssen noch Kosten für Haftpflichtversicherung, Stromkosten je Verbrauch sowie weitere Hausmeisterkosten nach Aufwand. 
Für die Reinigung wurde in der Zwischenzeit ein Angebot in Höhe von 30€/Std. zzgl. Steuern und Fahrkostenpauschale abgegeben. Nach ersten Schätzungen wird mit einem Zeitaufwand in Höhe von 3,5 Std./Veranstaltung gerechnet. 
Der Vorsitzende zeigt die „alten, bisher geltenden“ Gebührensätze seit 2002, wobei Gemeinderätin Dr. Azem anmerkt, dass hierbei die Unterschiede und Kostensteigerungen mehr als ersichtlich werden. Die Anpassung ist aber dringend notwendig und durch die neue Aufstellung erheblich transparenter; sprich der Nutzer weiß künftig genau, was auf Ihn zukommt. 
Gemeinderat Herfort begrüßt, dass die Zeitfenster künftig klar geregelt sind. Die Sanierung schlägt sich auch preislich nieder, wobei bspw. Vereine durch selbständiges Auslegen des Bodens diesen Kostenpunkt evtl. einsparen könnten.  
Gemeinderätin Beile begrüßt ebenfalls die transparente Darstellung, wenn auch mit ordentlicher Preissteigerung. Auf die Frage, was der Stundensatz für die Reinigung mit 3,5 Std. Zeitaufwand beinhaltet, wird ausgeführt, dass hierbei der Flur, die WCs sowie der Vereinsraum abgedeckt sind – nicht aber der Hallenfußboden. Die Reinigung des Hallenbodens inkl. Auslegen des Fußbodens bedarf dann mehrerer Personen und wird unter der Position „Generalreinigung“ in Höhe von 400 Euro angegeben. Das „Auslegepersonal“ wird aktuell noch gesucht, wobei die eigentliche Gebühr angemessen ist. 
Laut dem Vorsitzenden gilt es noch zu klären, welche Nutzungen vorgesehen und ausgeschlossen werden sollen. Diesbezüglich wird die Anlage „Nutzerbedingungen“ vorgestellt, wobei bzgl. der Spalte „Abi-/Schulabschlussfeiern“ kontrovers diskutiert wird. Gemeinderätin Bleile plädiert für die Zulassung jeglicher Abi-/Schulabschlussfeiern, sofern diese bspw. durch einen Förderverein veranstaltet/angemeldet werden. Der Vorsitzende spricht sich ebenfalls dafür aus, aber nur für Eimeldinger Abschlussfeiern, Guggemusikbällen und Vereinsveranstaltungen, da bei Auswärtigen regelmäßig über vermehrte Ausschreitungen und Vandalismus berichtet wird. Des Weiteren sollten die Bedingungen für einen WC-Mann/-Frau zzgl. Security (wie beim diesjährigen Dorffest) gelten. 
Gemeinderat Schamberger spricht auch die Möglichkeit zur Vermietung von Gläsern/Besteck an. Dies könnte zu 50er Paketeinheiten mit auf der Liste aufgeführt werden. Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für die Ergänzung aus mit einem Betrag in Höhe von 50€/50teiliges Gedeck aus – wobei der Mieter für die ordnungsgemäße Reinigung zuständig ist. 
Gemeinderat Bodack könnte sich bzgl. Schulabschlussfeiern mit Zeugnisübergabe in der Halle für die Vermietung an Fördervereine als Verantwortliche und der Bedingung zur Anwesenheit während des Events vorstellen. Abifeiern sollten aber nur im Vereinsraum gestattet werden. Sofern in der Zukunft entsprechende Erkenntnisse erlangt werden, sollten die Nutzungsbedingungen angepasst werden. 
Diesbezüglich beschreibt BM Friebolin, dass bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung die Rauchmeldeanlage ausgelöst wurden, wobei sich die Brandschutzklappen auf dem Hallendach automatisch geöffnet haben. Damit diese wieder betrieben werden können, bedurfte es eines Einsatzes der Fachfirma und neuer Co2-Kartuschen für rund 1.200 Euro.  
Gemeinderat Schamberger möchte noch wissen, ab wie vielen Besuchern es der Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes bedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass bei jeder Vermietung eine Person in die Benutzung einzuweisen ist, welche dann auch während des Events vor Ort sein muss. Ebenfalls wird ein vom LRA genehmigter Bestuhlungsplan aufzeigen, welche Abstände je Teilnehmerzahl einzuhalten sind – dies ist Teil der Brandschutzauflagen. 
Nachdem keine weiteren Fragen und Anregungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den zuvor besprochenen Änderungen wie folgt zur Abstimmung.

Geänderter einheitlicher Beschluss:
  1. Der Gemeinderat beschließt - wie in der Sitzung ergänzt (Schulabschlussfeiern, Geschirr-/Gläserpaket) - die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Im Nachgang wurde besprochen, dass die Hallennutzungsordnung ebenfalls noch angepasst werden muss. Auch muss in einer weiteren GR-Sitzung beschlossen werden, ob die Vereine – wie bisher – einmal im Jahr die Nutzung vollumfänglich unentgeltlich erhalten oder evtl. nur die Grundgebühr erlassen, wenn bspw. an einer Veranstaltung Eintrittsgelder erwirtschaftet werden.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für die Benutzung der Reblandhalle zum 01.01.2023.
  2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Nutzungen in der Reblandhalle gemäß Anlage zu.

Anlage: Neufassung Gebührenordnung und Nutzungsbedingungen


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP5-GRö_GRVorlage_Reblandhalle_GebührenordnungNutzungsbediung_VorlageNr35_Anlage_A (.pdf)
Top5-GRö_GRVorlage_Reblandhalle_GebührenordnungNutzungsbediung_VorlageNr35_Anlage_Benutzungsordnung (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:53 Uhr