Verbrauchsgebühren bei der Wasserversorgung für das Jahr 2023 - Gebührenanpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Wasserverbrauchsgebühren der Gemeinde wurden letztmals zum 01.02.2020 um 0,02 Euro auf 1,33 Euro/m³ erhöht. 

Die Gebührenüberdeckungen der Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 96.383,00 Euro wurden komplett abgebaut und zur Deckung der Fehlbeträge der Jahre 2019 bis 2022 verwendet.
 
Der Wasserverband Südliches Markgräflerland erhöht zum 01.01.2023 die Wasserbezugsumlage um 0,21 Euro auf 0,87 Euro/m³. Diese wird insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten und Personalaufwendungen begründet.

Die Planzahlen für 2023 bei der Wasserversorgung sehen im Unterhalt des Leitungsnetzes einen Aufwand von 50.000 Euro vor. Dieser ist aufgrund des aktuell hohen Wasserverlustes von 15 - 20% dringend geboten. 

Da der Gemeinde keine gebührenrechtlichen Überschüsse (Gebührenüberdeckungen) aus Vorjahren zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, die gesamte Erhöhung der Wasserbezugsumlage vom Wasserverband sowie des Unterhaltungsaufwands an den Gebührenzahler weiterzugeben.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren um 0,40 Euro auf 1,73 Euro/m³ zum 01.01.2023 vor. Damit wäre der Ergebnishaushalt 2023 der kostenrechnenden Einrichtung Wasserversorgung ausgeglichen. 

Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei ca. 30-40 m³/Jahr/Person. Die vorgeschlagene Erhöhung des Wasserabgabepreises würde eine zusätzliche Belastung von 12,00 – 16,00 Euro/Jahr/Person bedeuten.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.


Anlage: Wasserversorgungssatzung 2023


Eimeldingen, 16.11.2022






Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister                                                        

Finanzen

siehe Sachverhalt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht auf die Beschlussvorlage ein, nach welcher die Wasserverbrauchsgebühren letztmals zum 01.02.2020 um 0,02 Euro auf 1,33 Euro/m³ erhöht wurden. Da „Überschüsse“ ausgeglichen werden müssen, wurden die Gebührenüberdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 in den Jahren 2019 bis 2022 komplett abgebaut. Der Wasserverband Südl. MGL erhöht nun zum 01.01.2023 die Bezugsumlage um 0,21 Euro auf 0,87 Euro/m³ mit der Begründung der gestiegenen Energiekosten und Personalaufwendungen. Gemäß den Planzahlen in der Wasserversorgung für 2023 sind für den Unterhalt des Leitungsnetzes 50.000 Euro eingestellt. Dies begründet sich insb. aus den in Eimeldingen aktuell hohen Wasserverlusten von 15 – 20%. 
Die Verwaltung schlägt aus genannten Gründen vor, das wichtige und gut überwachte Lebensmittel um 0,40 Euro/m³ auf nunmehr 1,73 Euro/m³ (1,73 € pro 1.000 Liter) ab dem 01.01.2023 zu erhöhen. Dies entspricht bei einem Durchschnittsverbrauch von ca. 30-40m³/Jahr/Person einer Preissteigerung in Höhe von ca. 12-16 Euro/Jahr/Person. Bürgermeister Friebolin bedauert diese Mehrbelastung für die Bürger/innen, stellt jedoch klar, dass andernfalls ein nicht mehr ausgleichbares Defizit im Haushalt 2023 erwirtschaftet werden würde.  
Gemeinderat Herfort sieht ebenfalls die erhebliche Erhöhung, ist jedoch gleichzeitig froh, dass sich die Wasserversorgung inkl. der Leitungen in Eimeldingen in öffentlicher Hand befindet. Im Übrigen sollte dringend der Grund gefunden werden, was den hohen Wasserverlust verursacht. Den Bürger/innen müsste die Erhöhung des raren Gutes um 0,40 Euro/m³ wert sein. 
Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Eimeldingen.


Anlage: Wasserversorgungssatzung 2023


Eimeldingen, 16.11.2022






Oliver Friebolin                                                        
Bürgermeister                                                        

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP6-GRö_GRVorlage_Gebührenanpassung-Wasserversorgung_VorlageNr34_Anlage-Satzung2023 (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:53 Uhr