Pachtvertrag mit dem Tennisclub Eimeldingen e.V. - Vertragsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Tennisclub Eimeldingen e.V. wurde am 30.09.1977 abgeschlossen und hatte folgenden Inhalt:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 25 Jahren am 31.10.2002. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 5 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.

Der Gemeinderat hat am 19.01.2006 folgende Änderung beschlossen.

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 40 Jahren am 31.10.2017. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.
Der Pachtpreis in § 3 wurde auf 250,00 Euro jährlich festgesetzt.

Im Juli 2017 wurde im Einvernehmen mit der Vorstandschaft des Tennisclubs der Vertrag wie folgt verlängert:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 45 Jahren am 31.10.2022. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 5 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet.

Der Pachtpreis in § 3 wurde auf 300,00 Euro jährlich festgesetzt.
Im Juni 2018 ist die Vorstandschaft des Tennisclubs mit dem Wunsch auf die Gemeinde zugekommen, die Laufzeit des Pachtvertrags bis 2028 zu verlängern, um so Zuschüsse für erforderliche Investitionen vom Badischen Sportbund erhalten zu können.
Bei Anträgen zur Bezuschussung von Sportanlagen seitens des Badischen Sport Bundes muss eine Nachhaltigkeit von 10 Jahren nachgewiesen werden.

Um dem Tennisclub die Bezuschussung der erforderlichen Investitionen durch den Badischen Sportbund zu gewährleisten, wurde am 10.07.2018 folgende Änderung des Pachtvertrags beschlossen:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 
57 Jahren am 31.10.2034. 
Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.
§ 3 Pachtpreis
Ab dem 01. November 2017 beträgt der jährliche Pachtpreis für das Pachtgrundstück 300,00 Euro, ab dem 01. November 2022 350,00 Euro, ab dem 01. November 2027 400,00 Euro und ab dem 01. November 2032 450,00 Euro.



Der Tennisclub beabsichtigt im Jahr 2023 eine komplette Sanierung der Damen- und Herrenduschen sowie der Umkleiden im Clubheim. Nach vorliegenden Angeboten belaufen sich die Sanierungskosten auf ca. 40.000,00 bis 45.000,00 Euro. Hierfür soll ein Antrag auf Bezuschussung beim Sportbund gestellt werden. wofür eine Zweckbindung von mindestens 10 Jahren nachzuweisen ist. 

Da der bestehende Pachtvertrag nur bis 31.Okt.2028 läuft, ist die Vorstandschaft Ende Oktober 2022 mit der Bitte auf die Gemeinde zugekommen, den Pachtvertrag bis zum 31.12.2038 zu verlängern.
Seitens der Verwaltung wird eine Verlängerung bis 31.10.2034 für ausreichend erachtet.

Um dem Tennisclub eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnamen durch den Badischen Sportbund zu gewährleisten, wird folgende Änderung des Pachtvertrags vorgeschlagen:

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.11.1977 und endet nach Ablauf von 57 Jahren am 31.10.2034. Es verlängert sich zu den gleichen Bedingungen dieses Vertrages jeweils um weitere 10 Jahre, wenn keine der Parteien vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündet. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.


§ 3 Pachtpreis
Ab dem 01. November 2022 beträgt der jährliche Pachtpreis für das Pachtgrundstück 350,00 Euro, ab dem 01. November 2027 400,00 Euro und ab dem 01. November 2032 450,00 Euro.

Beschlussempfehlung

  1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Pachtvertrags bezüglich der Pachtdauer und des Pachtpreises zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Ergänzung des Pachtvertrags mit dem Tennisclub abzuschließen.

Anlagen: Antrag des TC und 4. Ergänzung Pachtvertrag


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Friebolin beschreibt, dass der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem TC Eimeldingen seit 1977 besteht und in den vergangenen Jahren mehrfach – zuletzt bis 2028 - verlängert wurde. 
Da der Verein im kommenden Jahr in die Sanierung der Duschen und Umkleiden in Höhe von 45.000 Euro investieren und dazu einen Antrag beim Sportbund stellen möchte, bedarf es einer „zugesicherten 10jährigen Zweckbindung/Verlängerung“ des Pachtverhältnisses. 
Der Vorstand ist auf die Verwaltung mit dem Wunsch bis zum 31.12.2038 zugekommen, wobei laut BM Friebolin eine Zusicherung bis zum 31.10.2034 gemäß Sachverhalt zur Förderung völlig ausreichen würde. 

Der moderate Pachtzins für das Grundstück beträgt:
ab 01.11.2022 350 Euro
ab 01.11.2027 400 Euro und 
ab 01.11.2032 450 Euro. 
Gemeinderätin Bleile lobt die tolle Vereinsarbeit mit dem Hinweis, dass laut Pachtvertrag sich dieser automatisch verlängert, wenn keiner der Parteien vor Ablauf kündigen würde.

Nachdem keine weiteren Äußerungen gestellt werden, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Pachtvertrags bezüglich der Pachtdauer und des Pachtpreises zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Ergänzung des Pachtvertrags mit dem Tennisclub abzuschließen.

Anlagen: Antrag des TC und 4. Ergänzung Pachtvertrag


Eimeldingen, 17.11.2022




Oliver Friebolin
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
TOP7-GRö_GRVorlage_Verlängerung-Pachtvertrag-TC-Anlage-4teErgänzung (.pdf)
TOP7-GRö_GRVorlage_Verlängerung-Pachtvertrag-TC-Eimeldingen_VorlageNr33_Anlage-Antrag (.pdf)

Datenstand vom 26.10.2023 10:53 Uhr