Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen hatte am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften „Malzholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der damals zu Grunde gelegte § 13b BauGB sah einen Satzungsbeschluss bis 31.12.2022 vor.
Am 20.05.2021 hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 16.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 durchgeführt.
Auf Grund verschiedender Restriktionen im Plangebiet, die vor allem Belange des Artenschutzes und Immissionsschutzes betreffen, mussten erst detaillierte und umfangreiche Untersuchungen vorgenommen und tragfähige Konzepte entwickelt werden, die wiederum mit den übergeorndeten Behörden abzuklären waren. Auf Grund dessen dauert die Bearbeitung des Bebauungsplanes trotz intensiver Bemühungen bis heute an, sodass ein Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2022 nicht gefasst werden kann.
Zudem erfordert die Anknüpfung des Plangebietes an die vorhandene Erschließungsstraße „Reibmattenstraße“ im angrenzenden Gewerbegebiet gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2019 und der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2021 eine Erweiterung des Geltungsbereiches. Um auch diese Erweiterung im Verfahren nach § 13b BauGB planen zu können, bedarf es insoweit eines erneuten Aufstellungsbeschlusses. Der § 13b BauGB wurde zwischenzeitlich verlängert, sodass bis zum 31.12.2022 förmlich eingeleitete Verfahren mit einem Satzungsbeschluss bis 31.12.2024 enden müssen. Diese Verlängerung wird nun für den Bebauungsplan und die örtlichen Bebauungsvorschriften Malzholzweg“ genutzt und aus Gründen der Rechtssicherheit ein erneuter Aufstellungs-beschluss gefasst.
Das Plangebiet „Malzholzweg“ liegt im Norden der Gemeinde Eimeldingen westlich der B3. Von hier aus soll das Plangebiet über die Reutackerstraße und die Reibmattenstraße verkehrlich und infrasturkturell erschlossen werden. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich heute im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB. Grundsätzlich sollen folgende Ziele umgesetzt werden:
- bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum zur Eigentums- und Mietwohnungsbildung auf einer, an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließenden, landwirtschaftlichen Fläche
- Deckung der Wohnbedürfnisse der ortsansässigen und zuziehenden Bevölkerung
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
- ökonomische Erschließung durch Anschluss an bereits vorhandene technische Infrastruktur
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Malzholzweg “ soll im Norden der Gemeinde Eimeldingen die baurechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung einer Fläche geschaffen werden.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes
Der Geltungsbereich wurde seit dem ersten Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2019 um die (Teil)Flächen des Malzholzweges im Nordosten und des Feldweges im Norden erweitert. Das Plangebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 1,22 ha und umfasst die unten dargestellten Flurstücke. Es wird begrenzt: im Norden durch den freien Landschaftsraum mit landwirtschaftlichen Flächen, im Nordosten durch den Siedlungsbereich mit gewerblicher Nutzung, im Südosten den Siedlungsbereich mit wohnlicher Nutzung, im Süden durch den Mühlbach sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen und im Anschluss durch die Bahntrasse.
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, FSP (ohne Maßstab)
Planungsverfahren
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sollen weiterhin im beschleunigten, einstufigen Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der § 13b BauGB regelt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.